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2-€-Gedenkmünzen

Jedes Land darf zwei Gedenkmünzen pro Jahr ausgeben. Diese Münzen haben dieselben Merkmale und Eigenschaften sowie dieselbe gemeinsame Seite wie die übrigen 2-€-Münzen. Die besonders gestaltete nationale Seite ist das einzige Unterscheidungsmerkmal der Gedenkmünzen. Für die Ausgabe von Gedenkmünzen können nur 2-€-Münzen verwendet werden.

Sie sind in allen Ländern des Euroraums gesetzliches Zahlungsmittel

Sie sind in allen Ländern des Euroraums gesetzliches Zahlungsmittel. Sie können also so verwendet werden wie alle anderen Euro-Münzen und müssen akzeptiert werden.

Die meisten Gedenkmünzen erinnern an Jahrestage historischer Ereignisse oder weisen auf Geschehnisse der jüngeren Zeit mit historischer Bedeutung hin. Die allererste 2-€-Gedenkmünze wurde 2004 von Griechenland ausgegeben. Anlass waren die in Athen ausgetragenen Olympischen Spiele.

Für die Gestaltung und Ausgabe der Münzen sind die einzelnen Länder des Euroraums zuständig. Aufgabe der EZB in Bezug auf Gedenk- und sonstige Euro-Münzen ist es, zu genehmigen, wie viele Münzen die einzelnen Länder maximal ausgeben dürfen.

Von allen Ländern des Euroraums gemeinsam ausgegebene Münzen

Bislang sind vier Gedenkmünzen gemeinsam ausgegeben worden:

  1. im März 2007 anlässlich des 50. Jahrestags des Vertrags von Rom,
  2. im Januar 2009 anlässlich des 10. Jahrestags der Wirtschafts- und Währungsunion,
  3. im Januar 2012 anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Einführung der Euro-Banknoten und ‑Münzen und
  4. im August 2015 anlässlich des 30‑jährigen Jubiläums der Flagge der Europäischen Union.

In der Regel darf jedes Land des Euroraums nur zwei 2-€-Gedenkmünzen pro Jahr ausgeben. In Ausnahmefällen ist die Ausgabe einer dritten Münze gestattet, sofern diese von allen Ländern des Euroraums ausgegeben wird und der Anlass ein für ganz Europa bedeutendes Ereignis ist.

Die nationale Seite dieser gemeinsam ausgegebenen Gedenkmünzen ist einheitlich gestaltet. Der Name des Ausgabelands und der Anlass der Ausgabe sind in der bzw. den jeweiligen Landessprachen angegeben.

Aktualisierung der Website über die 2-€-Gedenkmünzen

Anders als die Euro-Banknoten fallen die Euro-Münzen nach wie vor in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Länder und nicht in den der EZB.

Beabsichtigt ein Land des Euroraums, eine 2-€-Gedenkmünze auszugeben, so muss es die Europäische Kommission über dieses Vorhaben in Kenntnis setzen. Die EZB muss hingegen nicht darüber unterrichtet werden. Anschließend veröffentlicht die Kommission die diesbezüglichen Informationen in der  C-Reihe des Amtsblatts der EU.

Das mehrsprachige Amtsblatt ist die maßgebliche Quelle, auf die sich die EZB bei der Aktualisierung ihrer Website über Euro-Münzen stützt. Durch das Meldeverfahren, die Übersetzung der Texte in 23 Sprachen und die Veröffentlichung kommt es unweigerlich zu Verzögerungen. Aus diesem Grund können die Seiten der EZB-Website über die Euro-Münzen nicht immer so zeitnah aktualisiert werden, wie es aus Lesersicht wünschenswert wäre.

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