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Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro

Stand: 17. August 2026

Zweck und Vorteile des digitalen Euro

Einführung und Funktionalität

Fortschritte und Interessenträger

Auswirkungen und Überlegungen

Frage 1: Warum braucht Europa den digitalen Euro?

Wir leben in einer Welt, in der digitale Zahlungen zunehmend zur Norm werden. Wir verwenden Bargeld immer seltener und kaufen immer öfter online ein. Mit dem digitalen Euro stünde uns eine digitale Form von Bargeld zur Verfügung. Zusätzlich zu den Banknoten und Münzen hätten Verbraucherinnen und Verbraucher dann auch Zugang zu Zentralbankgeld in digitaler Form.

Der digitale Euro wäre eine Neuerung, die uns den Alltag erleichtert. Er würde überall im gesamten Euroraum als digitales Zahlungsmittel akzeptiert, und man könnte ihn in Geschäften, online oder für Zahlungen an andere Privatpersonen verwenden.

Genau wie Bargeld hätte er den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels und wäre leicht zugänglich. Man könnte gebührenfrei in digitalen Euro bezahlen und Zahlungen empfangen. Der digitale Euro würde zudem ein hohes Maß an Sicherheit und Privatsphäre bieten. Dank seiner Offline-Funktion könnte er auch bei Verbindungsproblemen oder vorübergehenden Stromausfällen jederzeit genutzt werden.

Außerdem würde der digitale Euro die Währungshoheit des Euroraums und die strategische Autonomie Europas sichern. Denn er würde das europäische Zahlungsökosystem insgesamt effizienter machen, Innovationen fördern und die Widerstandsfähigkeit des Systems gegenüber Cyberangriffen und technischen Störungen erhöhen.

Kurz gesagt: Mit dem digitalen Euro würden Zahlungen einfacher, sicherer und effizienter. Zugleich würde er sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen in Europa auch im digitalen Zeitalter über ein vertrauenswürdiges und zukunftssicheres Zahlungsmittel verfügen. Der digitale Euro würde das Bargeld ergänzen. Somit könnten die Menschen frei entscheiden, wie sie bezahlen möchten.

Weitere Informationen finden Sie hier: Warum brauchen wir einen digitalen Euro?

Frage 2: Wie könnte der digitale Euro die strategische Autonomie Europas stärken?

Der digitale Euro wäre eine gesamteuropäische Zahlungslösung für den gesamten Euroraum. Sie würde von europäischen Anbietern unter europäischer Führung betrieben werden.

Der Markt für digitale Zahlungen im Euroraum ist nach wie vor zersplittert. Je nach Land und Anwendungsfall sind die Zahlungslösungen unterschiedlich. Ein Beispiel: In mehr als 60 % der Euro-Länder gibt es kein nationales Kartenzahlungssystem für Einkäufe im Geschäft. Und dort, wo es solche nationalen Systeme gibt, können sie in der Regel nur im jeweiligen Land und manchmal nur für bestimmte Zahlungsarten genutzt werden.

Daher bleibt den meisten Menschen in Europa sowohl bei Zahlungen im eigenen Land als auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen im Euroraum nichts anderes übrig, als auf einige wenige nichteuropäische Unternehmen zu vertrauen, die den Zahlungsverkehrsmarkt dominieren. Mit dem digitalen Euro wäre Europa weniger abhängig von außereuropäischen Zahlungsdienstleistern. Er wäre eine europäische Alternative und würde den Menschen beim Bezahlen mehr Wahlmöglichkeiten bieten.

Dank unserer Verpflichtung zur Verwendung offener Standards und einer öffentlichen Infrastruktur für digitale Zahlungen könnten Zahlungsdienstleister ihre Lösungen leichter europaweit anbieten. Die europäische Zahlungsverkehrslandschaft würde dadurch wettbewerbsfähiger und innovativer werden.

Europa könnte mit dem digitalen Euro auf internationaler Ebene eine Vorreiterrolle im digitalen Finanzwesen übernehmen, wo Innovationen dem Gemeinwohl dienen.

Frage 3: Was hätte die Bevölkerung vom digitalen Euro?

Der digitale Euro wäre eine Zahlungslösung für jede Gelegenheit – jederzeit und überall im Euroraum verwendbar, ähnlich wie Bargeld, aber für das digitale Zeitalter. Mit ihm hätten wir ein allgemein akzeptiertes digitales Zahlungsmittel, das in Geschäften, online oder zwischen Privatpersonen kostenlos verwendet werden könnte. Die Menschen hätten so die Möglichkeit, auch für digitale Zahlungen ein öffentliches Zahlungsmittel zu verwenden. – online wie offline.

Der digitale Euro wäre so konzipiert, dass er ein Höchstmaß an Sicherheit und Schutz der Privatsphäre bietet. Er stünde im Einklang mit den strikten Standards der Europäischen Union, in der die strengsten Sicherheits- und Datenschutzgesetze der Welt gelten.

Das Eurosystem würde Menschen nicht anhand ihrer Zahlungen identifizieren. Außerdem wären persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind.

Der digitale Euro wäre sicher und als öffentliches Gut für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich. Es würde keine Rolle spielen, wo sie leben oder wie gut sie sich mit der digitalen Welt oder finanziellen Themen auskennen. Er würde den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ebenso gerecht werden wie den Bedürfnissen derjenigen, die kein Bankkonto haben. Damit wäre sichergestellt, dass niemand außen vor bleibt.

Um zu gewährleisten, dass der digitale Euro überall im Euroraum nutzbar und zugänglich ist, sieht der Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission Folgendes vor: Alle Händler, die digitale Zahlungen akzeptieren, wären zur Annahme von digitalen Euro verpflichtet. Und die Banken müssten ihn ihren Kundinnen und Kunden bereitstellen.

Frage 4: Würde der digitale Euro Bargeld ersetzen?

Nein. Er würde das Bargeld ergänzen, aber nicht ersetzen. Wenn es neben dem Bargeld einen digitalen Euro geben würde, könnte die steigende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren elektronischen Zahlungsmitteln erfüllt werden. Bargeld wäre weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. Es würde weiterhin neben dem digitalen Euro und allen derzeit genutzten privaten elektronischen Zahlungsmitteln zur Verfügung stehen.

Zurzeit werden die Euro-Banknoten neu gestaltet und mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet: Damit stellt die EZB ihr Bekenntnis zur Zukunft des Bargelds unter Beweis. Die EZB begrüßt das Paket zur einheitlichen Währung der Europäischen Kommission. Es sorgt dafür, dass die Menschen zwischen einer Barzahlung und dem digitalen Euro wählen können, wenn sie mit Zentralbankgeld bezahlen wollen.

Weitere Informationen zur Bargeldstrategie des Eurosystems und zur Gestaltung der künftigen Banknoten finden Sie auf der Website der EZB.

Frage 5: Welche Vorteile hätte der digitale Euro für den Handel?

Der digitale Euro wäre eine gesamteuropäische Zahlungslösung, mit der Händler ihre Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa anbieten könnten. Gleichzeitig würde er für ein nahtloses und einheitliches Zahlungserlebnis sorgen. Hätten wir eine europäische Alternative zu den nichteuropäischen Zahlungslösungen, würden wir unabhängiger werden. Dies würde die Verhandlungsposition der Händler gegenüber Anbietern von Zahlungslösungen stärken und ihnen helfen, ihre eigenen Kosten zu senken.

Bei der Entwicklung des digitalen Euro arbeitet die EZB eng mit dem Handel und dessen Vertretern zusammen. So werden bei der Gestaltung des digitalen Euro die Anliegen der Händler berücksichtigt: Dazu zählen eine nahtlose Integration in bestehende Kassensysteme, einfache Bedienung und störungsfreier Zahlungsverkehr. Der digitale Euro würde es Händlern auch ermöglichen, Zahlungseingänge in Echtzeit ohne zusätzliche Kosten zu erhalten, selbst ohne Internetverbindung.

Weitere Informationen darüber, wie wir mit Händlern beim digitalen Euro zusammenarbeiten, finden Sie im Bericht über den digitalen Euro im Zahlungsökosystem und in unserer Nutzerforschung mit kleinen Händlern.

Frage 6: Welche Vorteile hätte der digitale Euro für Zahlungsdienstleister?

Beaufsichtigte Anbieter von Zahlungsdienstleistungen, z. B. Banken, würden bei der Bereitstellung des digitalen Euro eine zentrale Funktion wahrnehmen. Bei Themen rund um den digitalen Euro wären sie die wichtigste Anlaufstelle für Privatpersonen, den Handel und Unternehmen und würden sämtliche Endnutzerdienstleistungen erbringen.

Im Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission ist ein Kompensationsmodell vorgesehen, das sicherstellt, dass die Banken für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen angemessen vergütet werden. Das Eurosystem wird keine System- und Bearbeitungsgebühren erheben. Dadurch verringern sich die Gesamtkosten für die Banken und das System insgesamt.


Zahlungsdienstleister könnten zudem die dem digitalen Euro zugrunde liegende Zahlungsinfrastruktur für neue Zusatzdienste nutzen. So würden Innovationen im Massenzahlungsverkehr im gesamten Euroraum gefördert.

Auf der Innovationsplattform der EZB wurden innovative Ideen für neue Dienstleistungen untersucht, die der Markt entwickeln könnte (z. B. bedingte Zahlungen). Daraus könnten sich neue Geschäftsmodelle, Einnahmequellen und Möglichkeiten für Zahlungsdienstleister ergeben, auch in Segmenten, in denen die Kundenbindung schwieriger geworden ist. Gleichzeitig könnte sich auf diesem Weg das Nutzungserlebnis für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für den Handel verbessern.

Die EZB wird weiterhin gemeinsam mit den Marktteilnehmern das Innovationspotenzial rund um den digitalen Euro erschließen und prüfen, wie der digitale Euro Innovationen im Euroraum anstoßen kann.

Weitere Informationen darüber, wie wir mit Zahlungsdienstleistern beim digitalen Euro zusammenarbeiten, finden Sie im Bericht über den digitalen Euro im Zahlungsökosystem.

Frage 7: Wie würde der digitale Euro funktionieren?

Mit dem digitalen Euro könnten wir sichere Sofortzahlungen tätigen – im Geschäft, online oder zwischen Privatpersonen. Dabei wäre es egal, in welchem Land des Euroraums wir uns befinden und welchen Zahlungsdienstleister wir nutzen.

Der digitale Euro würde eine Online- und eine Offline-Funktion bieten, sodass man auch dann in digitalen Euro bezahlen könnte, wenn die Internetverbindung schlecht ist oder überhaupt nicht funktioniert.

Um den digitalen Euro nutzen zu können, müsste man zunächst ein entsprechendes Konto bei seiner Bank oder einem Zahlungsdienstleister in der EU einrichten. Sobald dieses Konto für den digitalen Euro eingerichtet ist, wären Zahlungen in digitalen Euro sofort möglich, z. B. indem man sein Smartphone an ein Terminal im Geschäft hält oder im Online-Shop den digitalen Euro als Zahlungsoption auswählt und die Zahlung direkt über die Banking-App freigibt.

Um die Offline-Funktion zu nutzen, müsste man zunächst das Offline-Guthaben in digitalen Euro auffüllen und anschließend das Smartphone an das einer anderen Person oder an das Terminal eines Geschäft halten, um die Zahlung auszuführen.

Zahlungen in digitalen Euro wären immer sicher und würden sofort durchgeführt werden – im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Wie würde der digitale Euro funktionieren?

Frage 8: Wer könnte den digitalen Euro verwenden?

Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verordnung zur Einführung des digitalen Euro zufolge würde der digitale Euro Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Mitgliedstaat des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen sind.

Auch Personen, die sich privat oder beruflich im Euroraum aufhalten, könnten Zugang zum digitalen Euro erhalten.

Der Zugang könnte auch für außerhalb des Euroraums ansässige oder niedergelassene Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen möglich sein. Voraussetzung hierfür wäre, dass sie ein Konto für digitale Euro bei einem Zahlungsdienstleister eröffnen, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittland niedergelassen bzw. tätig ist. Zuvor müssen die EU und das jeweilige Drittland entsprechende Verträge abgeschlossen haben und/oder die Europäische Zentralbank und die nationale Zentralbank des nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaats oder des Drittlandes entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.

Frage 9: Wie gut wäre die Privatsphäre beim digitalen Euro geschützt?

Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro und steht im Mittelpunkt seiner Online- und seiner Offline-Funktion.

  • Bei Offline-Zahlungen in digitalen Euro wäre die Privatsphäre ähnlich gut geschützt wie beim Bargeld, sowohl bei Überweisungen an andere Personen als auch beim Bezahlen in Geschäften. Die persönlichen Transaktionsdaten wären nur zwei Personen bekannt: Der Person, die bezahlt, und der, die das Geld erhält. Beim Aufladen und Entladen würde der Zahlungsdienstleister, der den digitalen Euro bereitstellt, Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche durchführen. So wie das heute bei Barabhebungen und -einzahlungen der Fall ist.
  • Bei Online-Transaktionen könnten Nutzerinnen und Nutzer, die Zahlungen tätigen oder erhalten, nicht vom Eurosystem identifiziert werden. Dadurch wären ihre personenbezogenen Daten geschützt. Die Zahlungsdienstleister wären jedoch in der Lage, die beteiligten Personen zu identifizieren, um die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche einzuhalten. Genau so ist das bei Ihrem Bankkonto.

Das Eurosystem könnte also Online- oder Offline-Transaktionen in digitalen Euro bestimmten Personen nicht direkt zuordnen.

Für den digitalen Euro würden EU-Verordnungen gelten. Diese zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Privatsphäre und Sicherheit herzustellen. Dieser Ansatz bietet einen starken Schutz vor illegalen Aktivitäten. Gleichzeitig wahrt er die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer.

Weitere Informationen zum Thema digitaler Euro und Schutz der Privatsphäre.

Frage 10: Wie würde die EZB sicherstellen, dass der digitale Euro inklusiv und barrierefrei ist?

Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut, wie heute unsere Banknoten und Münzen – bloß eben in digitaler Form. Er würde so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen aller Rechnung getragen und niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wird.

Bei der Gestaltung des digitalen Euro und der App für den digitalen Euro legt die EZB besonderen Wert auf Inklusion. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Menschen in Europa, unabhängig von ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und ihrer Digitalkompetenz gleichermaßen Zugang zu digitalen Zahlungen haben.

Die vorgeschlagene Ausgestaltung der App für den digitalen Euro sieht modernste Barrierefreiheitsmerkmale vor, die über die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung zur Barrierefreiheit(European Accessibility Act) hinausgehen und zu den fortschrittlichsten am Markt zählen.

Die Ausgestaltung der App erfüllt die höchsten Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß den Leitlinien für die Barrierefreiheit von Webinhalten (angepasst an mobile Zahlungsanwendungen). Dabei geht es um Wahrnehmung, Nutzbarkeit und kognitive Zugänglichkeit. Die App soll unter anderem über ein optimiertes visuelles Design, eine vollständige Tastaturbedienbarkeit, die Unterstützung von Sprachausgaben, vereinfachte Sprache sowie Funktionen zur Fehlervermeidung verfügen.

Die App befindet sich derzeit in der Entwicklung und soll im Rahmen des Pilotprojekts zum digitalen Euro getestet werden, das in der zweiten Jahreshälfte 2027 anlaufen soll. Parallel dazu wird die Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von Mitgliedern der Stiftung ONCE Foundation sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EZB und 19 nationaler Zentralbanken getestet. Dadurch werden die Anforderungen an die App zusätzlich validiert, um ein einheitliches und inklusives Nutzungserlebnis im gesamten Euroraum zu gewährleisten.

Im Einklang mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro wäre die App für den digitalen Euro eine von mehreren Möglichkeiten, Basisleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro in Anspruch zu nehmen. Nutzerinnen und Nutzer könnten aber auch die Zugangskanäle ihrer Zahlungsdienstleister verwenden, die weiterhin die wichtigste Anlaufstelle für Endnutzerinnen und Endnutzer wären.

Die Basisleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Euro stünden auch Menschen ohne Bankkonto zur Verfügung. Dies würde dazu beitragen, finanzielle und digitale Ausgrenzung zu verringern. Die Nutzerforschung und der Austausch mit Verbraucherorganisationen haben gezeigt, wie wichtig Barrierefreiheit, ein intuitives Design und persönliche Unterstützung sind. Das Eurosystem hat sich verpflichtet, diesen Aspekten Rechnung zu tragen.

Frage 11: Wie würde die EZB sicherstellen, dass Zahlungen in digitalen Euro überall im Euroraum gleich funktionieren?

Für die Bereitstellung des digitalen Euro wären beaufsichtigte Zahlungsdienstleister wie Banken im Euroraum zuständig. Um sicherzustellen, dass das System für den digitalen Euro überall im Euroraum einheitlich umgesetzt wird, arbeitet das Eurosystem derzeit ein Regelwerk für den digitalen Euro aus. Dies geschieht schrittweise und in Kooperation mit Marktteilnehmern. Das Regelwerk wird einheitliche Vorgaben, Standards und Verfahren für Zahlungen in digitalen Euro und damit verbundene Tätigkeiten festlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die am System für den digitalen Euro teilnehmenden Zahlungsdienstleister einheitliche und standardisierte Basisleistungen anbieten. Nutzerinnen und Nutzer im gesamten Euroraum sollen dadurch ein einheitliches und sicheres Zahlungserlebnis bei gleichzeitig hohem Schutz der Privatsphäre erhalten, unabhängig davon, in welchem Land sie sich befinden oder welchen Zahlungsdienstleister sie nutzen – so wie heute beim Bargeld.

Frage 12: Wäre der digitale Euro eine alternative Währung innerhalb des Eurosystems?

Nein. Ebenso wie Banknoten und Münzen keine alternativen Währungen, sondern unterschiedliche Ausprägungen derselben Währung sind, wäre der digitale Euro nur eine weitere Möglichkeit, in Euro zu bezahlen. Der digitale Euro wäre die Antwort auf die wachsende Vorliebe der Menschen und Unternehmen für digitale Zahlungsmittel.

Weitere Informationen zu den Zahlungspräferenzen der Menschen finden Sie in der Studie zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum (SPACE).

Frage 13: Wie würden Echtzeitzahlungen und der digitale Euro zusammenhängen?

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher heute in Geschäften bargeldlos bezahlen, erhalten die Händler das Geld nicht sofort. Mit dem digitalen Euro würde sich das ändern, denn alle Zahlungen in digitalen Euro wären Echtzeitzahlungen.

Basierend auf den einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren, die für den digitalen Euro ausgearbeitet werden, könnten Lösungen für Sofortzahlungen so weiterentwickelt werden, dass sie in allen Euro-Ländern genutzt werden könnten. Dann wäre Europa weniger abhängig von einer Handvoll nichteuropäischer privater Unternehmen, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren.

Frage 14: Wie würde die technische Architektur des digitalen Euro funktionieren? Würde sie sich auf Distributed-Ledger-Technologien wie Blockchain stützen?

Der digitale Euro würde auf einer zentralen Abwicklungsplattform betrieben. Dabei würde das Eurosystem alle abgewickelten Transaktionen und Guthaben verarbeiten und überprüfen. Die digitalen Euro auf den Konten müssen sicher sein, damit das Vertrauen sowohl in den Euro als auch in das Eurosystem gewahrt bleibt – denn schließlich handelt es um direkte Verbindlichkeiten des Eurosystems.

Der digitale Euro stützt sich nicht auf Distributed-Ledger-Technologien. Allerdings werden zentrale Gestaltungsprinzipien dieser Technologien genutzt. Dadurch soll das System sowohl widerstandsfähiger und effizienter als auch insgesamt leistungsfähiger und zuverlässiger werden.

Die widerstandsfähige technische Architektur des digitalen Euro würde auf etablierten Standards aufbauen. Eine multiregionale Architektur wird unter allen Umständen für einen ununterbrochenen Betrieb sorgen. Jede Region wird mit mehreren Servern ausgestattet sein, was weit über die Standard-Redundanzmodelle hinausgeht.

Frage 15: Wie ist der aktuelle Stand des Projekts zum digitalen Euro?

Das Projekt digitaler Euro macht Fortschritte. In der Vorbereitungsphase, die von November 2023 bis Oktober 2025 dauerte, wurde die technische Entwicklung vorangetrieben, und Tests und Experimente lieferten Erkenntnisse. Dabei baute die Arbeit auf den in der Untersuchungsphase (2021 bis 2023) festgelegten Gestaltungsoptionen und technischen Anforderungen auf.

Untersuchungs- und Vorbereitungsphase sind nun abgeschlossen, und das Eurosystem schreitet mit der technischen Arbeit voran. Marktteilnehmer werden noch stärker einbezogen, und der Gesetzgebungsprozess wird weiterhin unterstützt. Unser Ziel ist es, für eine potenzielle Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 bereit zu sein. Wir gehen davon aus, dass die für die Einführung des digitalen Euro erforderlichen Rechtsvorschriften bis Ende 2026 verabschiedet werden.

Frage 16: Was ist das Pilotprojekt zum digitalen Euro?

Das Pilotprojekt zum digitalen Euro ist ein vom Eurosystem organisiertes Testprojekt, mit dem untersucht werden soll, wie der digitale Euro in der Praxis funktionieren könnte. Dabei nutzen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Beta-Version des digitalen Euro in realen Anwendungssituationen und testen seine technischen Funktionen, seine operativen Prozesse und seine Benutzerfreundlichkeit. Das Pilotprojekt soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen und wird 12 Monate dauern.

Während des Pilotprojekts verwenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Zentralbanken des Eurosystems die Beta-Version des digitalen Euro für tägliche Zahlungen. Sie können sich beispielsweise Geld untereinander überweisen (sowohl online als auch offline) und bei ausgewählten Händlern bezahlen, z. B. in Cafés, Restaurants und Online-Shops, die an die EZB und die nationalen Zentralbanken angebunden sind. Die Beta-Version des digitalen Euro wird nur im Rahmen des Pilotprojekts eingesetzt und soll ähnlich funktionieren wie ein potenzieller künftiger digitaler Euro.

Die 36 teilnehmenden Zahlungsdienstleister, zu denen Banken und auch Dienstleister aus dem Nichtbankensektor zählen, werden vom Eurosystem ausgewählt und die für diese Zahlungen erforderlichen Dienstleistungen erbringen.

Die aus dem Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnisse werden in die laufenden Vorbereitungsarbeiten des Eurosystems und in künftige Entscheidungen zum digitalen Euro einfließen. Damit soll sichergestellt werden, dass der digitale Euro – falls er eingeführt wird – die Bedürfnisse aller Menschen in Europa erfüllt.

Mehr über das Pilotprojekt zum digitalen Euro

Frage 17: Wer ist am Projekt zum digitalen Euro beteiligt?

Das Eurosystem, das die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums umfasst, will dafür sorgen, dass der digitale Euro den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund tauscht sich das Eurosystem regelmäßig mit verschiedenen Gruppen aus, die den digitalen Euro letztlich nutzen würden. Dazu zählen politische Entscheidungsträger, Gesetzgeber, Marktakteure, zivilgesellschaftliche Organisationen und Privatpersonen.

Dieser Austausch findet in unterschiedlichen Gremien statt. Eines davon ist das Euro Retail Payments Board, dem Interessenträger aus allen Bereichen des europäischen Marktes für Massenzahlungen angehören. Ein anderes ist die Rulebook Development Group. Sie setzt sich aus hochrangigen Fachleuten aus dem öffentlichen und privaten Sektor mit Erfahrung im Finanzwesen und im Zahlungsverkehr zusammen (siehe Frage 18).

Die EZB steht zudem im regelmäßigen Austausch mit

Die EZB nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil, also den Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Euro-Länder. Zudem informiert sie den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts zum digitalen Euro.

Weitere Informationen zur Projektsteuerung und Einbindung von Interessengruppen.

Frage 18: Wie sind die europäischen Gesetzgeber in den Prozess eingebunden?

Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission das Paket zur einheitlichen Währung vorgelegt. Es enthält Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rahmens für die potenzielle Einführung eines digitalen Euro. Die EZB begrüßt, dass der Vorschlag für einen digitalen Euro mit einem Vorschlag zur Stärkung der Rolle von Bargeld einhergeht. Beide wären gesetzliche Zahlungsmittel und Formen von Zentralbankgeld. Mit dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro soll sichergestellt werden, dass Privatpersonen und Unternehmen durch einen etwaigen künftigen digitalen Euro die Möglichkeit hätten, überall im Euroraum digital zu bezahlen: mit einer allgemein akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und resilienten Form von Zentralbankgeld.

Während des Rechtsetzungsverfahrens leistet die EZB bei Bedarf Unterstützung und berät in technischen Fragen. Ergibt sich aus den Gesetzgebungsberatungen Änderungsbedarf, so wird das Eurosystem dies bei der Gestaltung des digitalen Euro berücksichtigen.

Nachdem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament ihre Standpunkte am 19. Dezember 2025 bzw. 9. Juli 2026 festgelegt hatten, wurden Trilogverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union aufgenommen.

Nachdem Staats- und Regierungschefs der EU dazu aufgerufen haben, die Vorbereitungen zu beschleunigen, geht das Eurosystem davon aus, dass die Trilogverhandlungen zügig abgeschlossen und die Rechtsvorschriften bis Ende 2026 verabschiedet werden.

Der EZB-Rat wird erst nach Verabschiedung der Verordnung zur Einführung des digitalen Euro über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.

Frage 19: Wie wird das Regelwerk für den digitalen Euro ausgearbeitet?

Im Rahmen der Rulebook Development Group (RDG) ist das Eurosystem dabei, einen Entwurf des Regelwerks auszuarbeiten. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des europäischen Marktes für Massenzahlungen.

Die RDG besteht aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern europäischer Verbände, die sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite des europäischen Marktes für Massenzahlungen repräsentieren. Arbeitsgrundlage sind die Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro, die der EZB-Rat bereits genehmigt hat.

Innerhalb der RDG wurden spezielle Workstreams eingerichtet. Diese konzentrieren sich auf Teile des Regelwerks, die besonderes Fachwissen erfordern.

Im Juni 2025 wurde der RDG ein Entwurf des Regelwerks für den digitalen Euro zur Marktkonsultation vorgelegt. Diese wurde im Oktober 2025 abgeschlossen. Von November 2025 bis April 2026 wertete das Eurosystem die eingegangenen Rückmeldungen aus, legte Folgemaßnahmen fest und überarbeitete den Entwurf des Regelwerks. Im Juli 2026 legte es dem Markt einen neuen vorläufigen Entwurf eines Regelwerks vor.

Das Regelwerk wird künftige Anpassungen berücksichtigen, die sich aus den Beratungen der EU-Gesetzgeber über den von der Europäischen Kommission im Juni 2023 vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro ergeben. Die erste endgültige Fassung des Regelwerks für den digitalen Euro wird nach dem Erlass der Verordnung zur Einführung des digitalen Euro fertiggestellt.

Weitere Informationen zum Regelwerk für den digitalen Euro.

Frage 20: Wäre der digitale Euro programmierbares Geld?

Programmierbares Geld ist eine digitale Form von Geld, das für einen im Voraus festgelegten Zweck verwendet wird. Es funktioniert wie ein Gutschein, d. h., bei ihm ist begrenzt, wo, wann oder bei wem es verwendet werden kann.

Wie auch in dem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission vorgesehen, wäre der digitale Euro niemals programmierbares Geld. Er könnte aber bedingte Zahlungen ermöglichen (z. B. wenn ein Kunde etwas online einkauft und sich für diese Option entscheidet, weil er erst bei Lieferung bezahlen möchte).

Frage 21: Müsste man für die Nutzung des digitalen Euro Gebühren bezahlen?

Da der digitale Euro ein öffentliches Gut wäre, könnten Privatpersonen seine grundlegenden Funktionen kostenlos nutzen.

Banken und andere Zahlungsdienstleister könnten ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche kostenpflichtige Dienste in digitalen Euro anbieten. Durch solche Zusatzdienste wäre der digitale Euro für die Nutzerinnen und Nutzer noch attraktiver, z. B. wenn sie damit bedingte Zahlungen tätigen können. Onlineshopping würde sicherer werden: Das Geld würde erst überwiesen werden, wenn die Lieferung des Produkts bestätigt worden ist. Das Betrugsrisiko würde sinken, und Rückerstattungen würden einfacher werden.

Frage 22: Wie verhalten sich andere europaweite Zahlungsinitiativen zum digitalen Euro?

Die EZB begrüßt europäische Marktinitiativen, die über die heimischen Märkte hinausreichen.

Der digitale Euro sollte nationalen und regionalen Zahlungssystemen in Europa ermöglichen, über Anwendungsfälle und Grenzen hinaus zu expandieren. Dank harmonisierter Standards sollte der digitale Euro diesen privatwirtschaftlichen Lösungen zu einer einfacheren, breiteren und effizienteren Akzeptanz verhelfen. Die europäischen Zahlungsdienstleister würden von diesen Möglichkeiten profitieren, vor allem durch eine größere geografische Reichweite und bisher nicht bediente Anwendungsfälle.

Im Design des digitalen Euro ist die Möglichkeit vorgesehen, private Lösungen zu integrieren. Bei physischen Karten und bestehenden Wallets wäre das sogenannte Co-Badging möglich (auf ein Zahlungsinstrument werden zwei oder mehr Zahlungsanwendungen aufgenommen). Dadurch könnten Banken und Zahlungsdienstleister die Zahlungen in digitalen Euro über Kanäle und Schnittstellen anbieten, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits vertraut sind. Dies würde für ein nahtloses Zahlungserlebnis sorgen, und die Menschen müssten sich nicht an neue Zahlungsinstrumente gewöhnen. Gleichzeitig könnten sich die Anbieter weiterhin durch Zusatzdienste und innovative Kundenlösungen voneinander abheben. In beiden Fällen könnte der digitale Euro als Back-up-Lösung dienen und würde eine europaweite Verwendung ermöglichen. Gleichzeitig würde er den Marktzugang für nationale oder regionale Systeme dort erhalten, wo sie akzeptiert werden.

Frage 23: Würden Zahlungsdienstleister einen Ausgleich für die Bereitstellung des digitalen Euro bekommen?

Das Eurosystem befürwortet ein Kompensationsmodell, das faire wirtschaftliche Anreize für alle am Ökosystem des digitalen Euro beteiligten Akteure schaffen würde. Für Banken und andere Zahlungsdienstleister sollte das Kompensationsmodell die operationellen Kosten für die Bereitstellung des digitalen Euro berücksichtigen.

Wie derzeit bei anderen Zahlungssystemen üblich, sollten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, dem Handel die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung stellen können. Wie von der Europäischen Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro vorgesehen, wird die Preisgestaltung durch den Handel und die Zahlungsdienstleister einer Obergrenze unterliegen.

Wie bei der Herstellung und Ausgabe von Banknoten würde das Eurosystem die Kosten für die Einrichtung des Systems und einer Infrastruktur für den digitalen Euro tragen. Darüber hinaus würde das Eurosystem die zusätzlichen Investitionskosten für Zahlungsdienstleister möglichst gering halten, indem so weit wie möglich bestehende Infrastrukturen genutzt werden.

Frage 24: Würde der digitale Euro die Finanzstabilität gefährden, da Banken ihre Mittlerrolle verlieren?

Unser Finanzsystem – mit dem Bankensystem als Mittelpunkt – funktioniert gut, und das Eurosystem möchte, dass Banken auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der effizienten Kreditvergabe an die Wirtschaft spielen.

Damit der digitale Euro möglichst keine Risiken für das Finanzsystem birgt, hat die EZB die folgenden Gestaltungsaspekte beschlossen:

  • Begrenzung des Betrags an digitalen Euro, den Nutzerinnen und Nutzer auf ihrem Konto halten könnten. Dies würde übermäßige Abflüsse von Bankeinlagen verhindern und dazu beitragen, die Stabilität unseres Finanzsystems auch in Krisenzeiten zu erhalten.
  • Verknüpfung des Kontos für den digitalen Euro mit einem Bankkonto. So wäre es möglich, Zahlungen über die Guthabenobergrenze hinaus vorzunehmen oder zu empfangen. Ein Fehlbetrag oder ein Überschuss würde unmittelbar ausgeglichen bzw. übertragen, ohne dass das Guthaben aufgefüllt bzw. zurückgeführt werden muss. Voraussetzung ist, dass das verknüpfte Bankkonto ein ausreichendes Guthaben aufweist.
  • Wie beim Bargeld in Ihrer Geldbörse würden auch die Guthaben auf dem Konto für digitale Euro nicht verzinst werden.

Die EZB hat eine technische Analyse erstellt, um die potenziellen Auswirkungen verschiedener hypothetischer Obergrenzen zu schätzen. Der Analyse war ein Antrag vorangegangen, der im Zuge der legislativen Verhandlungen gestellt worden war. Die Analyse bestätigte, dass die Verwendung des digitalen Euro für alltägliche Zahlungen die Finanzstabilität nicht beeinträchtigen würde. Selbst in einem äußerst unwahrscheinlichen und äußerst konservativen Krisenszenario würden die Auswirkungen des digitalen Euro – angesichts der unterschiedlichen hypothetischen Obergrenzen von bis zu 3 000 EUR pro Person, die auf Wunsch der EU-Gesetzgeber untersucht werden sollten – die Finanzstabilität im Euroraum nicht beeinträchtigen.

Frage 25: Wären Zahlungen in Europa nach der Einführung des digitalen Euro anfälliger für Cyberangriffe?

Wie andere digitale Infrastrukturen könnte auch der digitale Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Zur Minderung dieses Risikos würden bei der Gestaltung des digitalen Euro modernste Technologien zum Einsatz kommen, um ein zukunftssicheres Umfeld zu schaffen, das solchen Angriffen standhalten kann. Bei der Gestaltung der Cybersicherheitskontrollen greift die EZB auf bewährte Verfahren des Eurosystems zu, die bei anderen Marktinfrastrukturen angewendet werden. Zudem soll regelmäßig die Abwehr von simulierten Angriffen getestet werden.

Frage 26: Was unterscheidet den digitalen Euro von Stablecoins und Kryptowerten?

Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld, das vom Eurosystem ausgegeben und garantiert wird. Dem Eurosystem gehören neben der Europäischen Zentralbank die nationalen Zentralbanken des Euroraums an. Genau wie die Euro-Banknoten und -Münzen wäre der digitale Euro gesetzliches Zahlungsmittel, d. h., alle könnten ihn für Zahlungen verwenden. Als Zentralbankgeld und öffentliches Gut wäre der digitale Euro stabil und zuverlässig. Man könnte immer darauf vertrauen, dass ein digitaler Euro einen Euro wert ist.

Stablecoins werden von privaten Unternehmen geschaffen. Sie werden nicht von einer Zentralbank oder öffentlichen Stelle garantiert. Der Wert von Stablecoins hängt davon ab, wie gut das Unternehmen seine Rücklagen und Finanzen verwaltet. Dies kann durch Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Ihre Stabilität ist also nicht so gewiss wie die des Euro.

Kryptowerte wie Bitcoin oder Ether sind wieder anders. Hinter ihnen steht keine Institution, und sie haben keinen Eigenwert. Ihre Preise können stark steigen und sinken, und keine Organisation trägt die Verantwortung dafür, wenn sie wertlos werden.

Siehe den Beitrag unter Wissenswertes „Bitcoin – Was ist das?“.

Frage 27: Wie viel würde das Projekt zum digitalen Euro das Eurosystem kosten?

Investitionen in den digitalen Euro sind von entscheidender Bedeutung, damit unsere Währung und unser Zahlungsverkehrssektor auch im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können.

Einige der Komponenten des digitalen Euro, z. B. die Zahlungsabwicklung, würden intern innerhalb des Eurosystems entwickelt werden. Für andere, wie die Offline-Service-Komponente, haben wir Rahmenvereinbarungen mit externen Anbietern geschlossen. Rahmenvereinbarungen sehen keinerlei Zahlung vor und enthalten Garantien, die es ermöglichen, den Anwendungsbereich an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen.

Die Entwicklungskosten, die sowohl extern als auch intern entwickelte Komponenten umfassen, werden auf insgesamt 1,3 Mrd. EUR geschätzt. Die jährlichen Betriebskosten ab dem Zeitpunkt der Ausgabe werden mit rund 320 Mio. EUR veranschlagt. Wie von den Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder gefordert, setzt das Eurosystem seine Vorbereitungen fort, um so bald wie möglich für eine mögliche Ausgabe von digitalen Euro bereit zu sein. Zuvor müssen allerdings noch die erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet werden. Die Arbeiten sind daher in Module unterteilt, um eine schrittweise Skalierung zu ermöglichen und die finanziellen Verpflichtungen zu begrenzen.

Das Eurosystem würde die Kosten für die Einrichtung des Systems und der Infrastruktur für den digitalen Euro tragen, so wie es heute für die Herstellung und Ausgabe von Euro-Banknoten aufkommt. Auch die Euro-Banknoten sind wie der digitale Euro ein öffentliches Gut. Wie bei den Banknoten würden diese Kosten durch die Seigniorage, sprich die Einkünfte der EZB aus der Ausgabe von Geld, gedeckt werden, auch wenn die Bestände an digitalen Euro im Vergleich zum Banknotenumlauf gering wären. Die EZB ist entschlossen, die Kosten niedrig zu halten, indem weitestgehend bestehende Infrastrukturen genutzt werden. Der digitale Euro soll Privatpersonen und dem Handel einen Mehrwert bringen.

Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Seine grundlegenden Funktionen wären für die Verbraucherinnen und Verbraucher daher kostenlos und für den europäischen Handel mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden. Gebühren würde das Eurosystem für Zahlungen mit dem digitalen Euro nicht erheben.