Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen
Im Kampf gegen den Klimawandel brauchen wir zuallererst verlässliche Daten. Nur so können wir unseren Einfluss auf das Klima genau bestimmen und verstehen, mit welchen Risiken wir konfrontiert sind. Damit verfügen wir über eine Grundlage für sinnvolle und effektive Maßnahmen.
Welche Art von Informationen legen wir offen?
Unsere Offenlegungen enthalten detaillierte Informationen zum CO2-Fußabdruck und den Klimarisiken der Finanzanlagen der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken des Euroraums, die gemeinsam das Eurosystem bilden. Mehr Transparenz bedeutet, dass wir die Auswirkungen unserer Portfolios auf das Klima besser nachvollziehen können. Außerdem können wir besser fundierte Entscheidungen für die Erreichung unserer Klimaziele treffen und anderen helfen, Klimarisiken und -auswirkungen besser zu verstehen. Ab 2023 werden die EZB und die Zentralbanken des Eurosystems jährlich klimabezogene Finanzinformationen offenlegen.
Diese Offenlegungen werden mit der Zeit unsere Anstrengungen widerspiegeln, die Portfolios im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens zu dekarbonisieren. Darüber hinaus werden sie uns bei der Überwachung unserer Fortschritte helfen und als Grundlage für gegebenenfalls erforderliche Anpassungen dienen.
Welche Bereiche sind durch die Offenlegungen abgedeckt?
Die EZB veröffentlicht Offenlegungen zu Finanzanlagen, die von den Zentralbanken des Eurosystems zu geldpolitischen Zwecken gehalten werden. Zudem veröffentlichen alle Zentralbanken des Eurosystems Offenlegungen zu ihren nicht geldpolitischen Eigenanlagen.
Ein harmonisierter Ansatz im Euroraum
Alle Offenlegungen werden gemäß einem gemeinsamen Rahmenwerk des Eurosystems zu Mindestoffenlegungen auf Grundlage der Empfehlungen der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen und der Partnership for Carbon Accounting Financials erstellt.
In der folgenden Liste sind die Offenlegungen des Eurosystems aufgeführt.