Häufig gestellte Fragen zu den vom Eurosystem offengelegten klimabezogenen Finanzinformationen
Seit 2023 veröffentlichen alle Zentralbanken des Eurosystems einmal jährlich klimabezogene Finanzinformationen.
Die auf dieser Seite zusammengetragenen Informationen beantworten häufig gestellte Fragen zu diesen Daten, etwa zu deren Umfang, Grundlage und Methode.
Unserer Pressemitteilung und einer Themenseite auf unserer Website können Sie weitere Einzelheiten über die klimabezogenen Offenlegungen der Zentralbanken des Eurosystems entnehmen.
Frage 1: Warum veröffentlicht das Eurosystem klimabezogene Finanzinformationen?
Durch die Offenlegung dieser Informationen möchte das Eurosystem für mehr Transparenz sorgen: Die Klimaauswirkungen und Klimarisiken seiner Portfolios sollen bekannt sein. Insgesamt bewirken diese Offenlegungen, dass Klimarisiken im gesamten Finanzsektor und in Portfolios stärker wahrgenommen und besser verstanden werden. Durch die Orientierung an sich wandelnden Marktstandards tragen sie zur Harmonisierung von Offenlegungspraktiken bei. Zudem unterstützen sie die Europäische Union dabei, die Ziele der Klimaneutralität und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu erreichen.
Frage 2: Zu welchen Portfolios werden klimabezogene Finanzinformationen offengelegt?
Alle Zentralbanken des Eurosystems veröffentlichen klimabezogene Informationen zu den von ihnen eigenverantwortlich verwalteten nicht geldpolitischen Portfolios. Und auch zu Wertpapieren des öffentlichen Sektors, Unternehmensanleihen und gedeckten Schuldverschreibungen, die für geldpolitische Geschäfte im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) gehalten werden, veröffentlicht das Eurosystem Daten. Eines der Kapitel des EZB-Berichts über die APP- und PEPP-Bestände befasst sich mit den Währungsreserven der EZB. Um neuen Entwicklungen bei Daten, Offenlegungsmethoden und Vorgehensweisen Rechnung zu tragen wird jährlich geprüft, welche klimabezogenen Finanzinformationen offengelegt werden sollen.
Frage 3: Warum werden klimabezogene Informationen nicht für die gesamte Bilanz offengelegt?
Das Eurosystem veröffentlicht klimabezogene Informationen zu den Wertpapierbeständen in seiner Bilanz, für die ausreichend Klimadaten verfügbar sind – also die meisten seiner Bilanzpositionen. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Vermögenswerte und Portfolios. Hier sind etwa Wertpapiere, die im Rahmen des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (ABSPP) gehalten werden, sowie physische Goldbestände, Sonderziehungsrechte, Barmittel und andere liquide Mittel in den Währungsreserven der EZB zu nennen. Grund für deren Nichtoffenlegung ist, dass nicht ausreichend Klimadaten oder methodische Vorgaben verfügbar sind. Das Eurosystem arbeitet mit Normierungsgremien und Anbietern von Klimadaten zusammen, um die Verfügbarkeit und Qualität von Klimadaten sukzessive zu verbessern.
Frage 4: Welche Methode liegt den Offenlegungen zugrunde?
Die gemeinsamen Grundsätze für Offenlegungen des Eurosystems wurden von den Mitgliedern des Eurosystems gemeinschaftlich entwickelt. Sie beziehen sich in erster Linie auf nicht geldpolitische Portfolios. Die Grundsätze, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, beruhen auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Die TCFD wurde im Oktober 2023 aufgelöst, da ihre Empfehlungen 2024 in die Standards des International Sustainability Standards Boards übernommen wurden. Hierbei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium zur Standardsetzung, das zur International Financial Reporting Standards Foundation (IFRS) gehört. Das Eurosystem berücksichtigt auch die Leitlinien der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) und des Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System (NGFS). Beide stellen weit verbreitete und anerkannte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereit. Die Grundsätze wurden an die Merkmale der nicht geldpolitischen Portfolios des Eurosystems angepasst. Die jeweils verwendeten Methoden werden in den Offenlegungen näher beschrieben.
Frage 5: Decken die Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen auch Risiken ab, die mit dem Verlust und der Zerstörung der Natur verbunden sind?
Seit 2025 haben einige Zentralbanken des Eurosystems, darunter die EZB, einen naturbezogenen Indikator in die Berichte aufgenommen. Dieser Indikator misst die Exposition von Unternehmensanleihen gegenüber Sektoren mit wesentlichen naturbezogenen Auswirkungen oder Abhängigkeiten. Er wird von der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) empfohlen. Diese Kennzahl wird auch für die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios des Eurosystems offengelegt. Mit zunehmender Verbesserung der Datenlage beabsichtigen wir, unsere Offenlegungen zu naturbezogenen Daten in den kommenden Jahren auszuweiten.
Frage 6: Worin unterscheidet sich die Berichtsmethode für Vermögenswerte, die zu geldpolitischen Zwecken im Rahmen des APP und des PEPP gehalten werden, von der Methode für nicht geldpolitische Portfolios?
Für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen zu Wertpapieren des öffentlichen Sektors, Unternehmensanleihen und gedeckten Schuldverschreibungen, die im Rahmen des APP und des PEPP gehalten werden, wird in den gemeinsamen Grundsätzen für Offenlegungen des Eurosystems weitgehend dieselbe Methode verwendet wie für die nicht geldpolitischen Portfolios. Sofern es methodische Unterschiede gibt, spiegeln diese den geldpolitischen Charakter der APP- und PEPP-Portfolios oder die laufende Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in den geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems wider. Die Offenlegungen zu den Wertpapieren des Unternehmenssektors im Rahmen des APP und des PEPP beispielsweise basieren ausschließlich auf Emissionsdaten, die von den Wertpapieremittenten gemeldet werden. Bei den Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen für nicht geldpolitische Portfolios dagegen werden unter Umständen zusätzlich Emissionsschätzungen von Klimadatenanbietern herangezogen, wenn keine Eigenmeldungen verfügbar sind.
Frage 6: Welche Daten werden für die Berechnungen verwendet?
Für die Berichte 2026 stützt sich das Eurosystem auf Klima- und Finanzdaten eines spezialisierten Anbieters: Institutional Shareholder Services (ISS). Aufgrund des Auslaufens des Vertrags mit Carbon4 Finance (C4F) verwenden die EZB und die meisten Mitglieder des Eurosystems nun nur noch ISS-Daten. Das wirkte sich geringfügig auf einige historische Trends bei den Emissionen des Staatsverbrauchs aus. Ein erneutes Ausschreibungsverfahren unter der Leitung der Deutschen Bundesbank führte zur Auswahl von zwei Datenanbietern, die in den nächsten Offenlegungsrunden eingesetzt werden. Maßgeblich für die Auswahl waren die Aspekte Datenqualität, Datenabdeckung und Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Mitglieder des Eurosystems können die Daten dieser Anbieter in ihren Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen durch verfügbare Klimadaten anderer Anbieter ergänzen.
Frage 8: Warum werden die Dekarbonisierungsdaten der Emittenten mit erheblicher Verzögerung aufgenommen?
Die Emissionsdaten der Emittenten werden erst nach gewisser Zeit verfügbar. Bei nichtstaatlichen Emittenten kann dies ein Jahr, bei staatlichen Emittenten bis zu zwei Jahre dauern. Aus Gründen der Konsistenz werden bei den relativen Emissionsmessgrößen die Finanzdaten desselben Jahres verwendet wie bei den Emissionsmessgrößen. Dies führt zu einer Diskrepanz zwischen dem Bezugsjahr der jüngsten Bestandsdaten und den historischen Klima- und Finanzdaten. Um dennoch Daten für die aktuellsten Portfoliobestände ausweisen zu können, berechnet das Eurosystem die Kennzahlen anhand der neuesten Emissionsdaten, die für die einzelnen Emittenten verfügbar sind. In jedem Jahresbericht werden vergangene Kennzahlen rückwirkend für das Jahr aktualisiert, für das neue Klimadaten verfügbar geworden sind.
Frage 9: Warum werden die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität, die CO2-Gesamtemissionen und der CO2-Fußabdruck als Kennzahlen für die Offenlegungen verwendet?
In den gemeinsamen Grundsätzen für Offenlegungen des Eurosystems sind drei zentrale Kennzahlen vorgesehen: Die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität (Weighted Average Carbon Intensity – WACI), die CO2-Gesamtemissionen und der CO2-Fußabdruck. Die Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen empfiehlt diese Kennzahlen für Eigentümer von Vermögenswerten. Normalisierte Kennzahlen (WACI und CO2-Fußabdruck) und absolute Kennzahlen (CO2-Gesamtemissionen) ergänzen einander. Im Zusammenspiel erhält man ein hohes Maß an Transparenz über die Klimarisiken und Klimaauswirkungen von Portfolios. Der Vorteil dieser Kennzahlen besteht darin, dass sie auf einer standardisierten Methode beruhen. Sie werden im gesamten Finanzsektor weithin bei der klimabezogenen Berichterstattung verwendet. Die Mitglieder des Eurosystems können zur weiteren Steigerung der Transparenz nach eigenem Ermessen weitere Kennzahlen in ihre Berichte aufnehmen.
Q10 Für nichtstaatliche Emittenten wurden in diesem Jahr relative Scope-3-Kennzahlen hinzugefügt. Was sind die Vor- und Nachteile dieser Ausweitung?
In diesem Jahr meldet das Eurosystem im Hauptteil des Berichts relative Scope-3-Emissionsgrößen und ergänzt damit die zuvor gemeldeten absoluten Emissionen für Scope 3. Gemäß der PCAF-Definition sind Scope-3-Emissionen alle indirekten Emissionen (nicht in Scope 2 enthalten) in der Wertschöpfungskette der berichtspflichtigen Organisation, einschließlich vor- und nachgelagerter Emissionen. Die Angaben zu den Scope-3-Emissionen vermitteln somit ein vollständigeres Bild der mit jedem Beteiligungsunternehmen verbundenen Emissionen. Dies ist besonders wichtig für Beteiligungen im Finanzsektor, die aus ihrer eigenen Geschäftstätigkeit (Scope 1 und 2) relativ geringe, im Zusammenhang mit Darlehen und Finanzportfolios jedoch hohe Emissionen (Scope 3) aufweisen.
Die beiden wichtigsten Einschränkungen bei der Offenlegung von Scope-3-Emissionen betreffen die Datenqualität und die doppelte Erfassung von Emissionen. Zum einen werden Scope-3-Emissionsdaten weniger von Unternehmen gemeldet und daher eher von Datenanbietern geschätzt als die Daten zu Scope 1 und 2. Zum anderen werden, wenn Unternehmen Teil derselben Wertschöpfungskette sind, jedem Unternehmen die gleichen Emissionen einzeln zugeordnet. Die Scope-3-Emissionen des einen Unternehmens können beispielsweise von einem anderen Unternehmen als Scope-1- oder Scope-2-Emissionen gemeldet werden, was zu überhöhten Emissionsangaben führt. Auch wenn diese Art der Doppelzählung nicht vermieden werden kann, sorgen wir für zusätzliche Transparenz, indem wir Scope-3-Messgrößen getrennt von Scope-1- und Scope-2-Messgrößen melden. Damit folgen wir der Empfehlung der PCAF.
Q11 Da die relativen Kennzahlen durch die Finanzwerte in Euro normiert werden, wie wirkt sich die Inflation auf sie aus?
Herkömmliche relative Emissionskennzahlen können den Dekarbonisierungsfortschritt überbewerten, da sie unter Verwendung eines monetären Wertes im Nenner (z. B. Umsatz) berechnet werden. WACI (Weighted Average Carbon Intensity) bezeichnet beispielsweise den gewichteten Durchschnitt der Tonnen CO2-Emissionen je Million Euro Umsatz. Dies bedeutet, dass der WACI-Wert fallen würde, wenn der Umsatz der Emittenten aufgrund der Inflation steigen würde, was den Dekarbonisierungsfortschritt des Portfolios überbewertet. In den 2026 von der EZB und dem Eurosystem veröffentlichten Angaben sind Kästen enthalten, in denen eine Reihe inflationsbereinigter Kennzahlen dargestellt werden. Sie ergänzen die unbereinigten Zahlen auf der Grundlage der derzeitigen Standards. Die Inflationsanpassungen werden auf die Produktionsemissionskennzahlen für Staatsinvestitionen und auf die WACI für Unternehmensinvestitionen angewandt. Mit diesen Kästen will die EZB die Transparenz ihrer Klimaberichterstattung weiter erhöhen. Sie werden aktualisiert, sobald sich ein weiterer Konsens über Inflationsanpassungen ergibt.
Frage 12: Warum werden Ziele für die Verringerung der Emissionen festgelegt und was bedeuten sie konkret?
Das Setzen von Zielen ist integraler Aspekt der Empfehlungen der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen zu „Kennzahlen und Ziele“. Sie sind wichtiger Bestandteil der Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen. Ziele helfen dabei, klimabezogene Risiken für ein Portfolio zu steuern und zu messen, klimabezogene Chancen zu nutzen und mit den Klimaauswirkungen von Wertpapierbeständen umzugehen. Alle Mitglieder des Eurosystems sind darauf bedacht, ihre Portfolios so zu entwickeln, dass die Ziele des Übereinkommens von Paris und die im Europäischen Klimagesetz festgelegten Klimaneutralitätsziele der EU unterstützt werden. Dies gilt für die nicht geldpolitischen Portfolios unter ihrer Verwaltung und für die Bestände an Unternehmensanleihen, die sie im Rahmen des APP und des PEPP halten. Für einige Portfolios werden die langfristigen Ziele durch Zwischenziele ergänzt, um einen klaren Kurs zur Verringerung der Emissionen abzustecken. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das jeweilige Mitglied des Eurosystems die alleinige Verantwortung für alle Aspekte der Verwaltung nicht geldpolitischer Portfolios trägt. Dies gilt auch für die Erstellung der Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen und für die Festlegung von Zielen.
Frage 13: Warum werden nicht die Ziele für alle Portfolios offengelegt?
Damit man glaubwürdige Ziele zur kontinuierlichen Verringerung der mit einem Portfolio verbundenen Emissionen festlegen kann, muss man flexibel eingreifen können, wenn die tatsächliche Emissionsreduzierung eines Portfolios von der angestrebten abweicht. Doch manche Portfolios und Anlageklassen unterliegen Beschränkungen, die keine solche Flexibilität zulassen. Beschränkungen bei Portfolios können beispielsweise mit geldpolitischen Erwägungen oder einem passiven Anlagestil zusammenhängen (z. B. Portfolios, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden). Darüber hinaus fehlt es einigen Anlageklassen derzeit an einem glaubwürdigen Rahmen für die Emissionsminderung.
Frage 14: Wie ist das Eurosystem seiner Verpflichtung nachgekommen, Zwischenziele für Portfolios mit Wertpapieren des Unternehmenssektors festzulegen? Was sind diese Ziele?
Der EZB-Rat beschloss 2024, Zwischenziele für die Verringerung der Emissionen in den aggregierten Unternehmensportfolios der Programme APP und PEPP festzulegen. Das Zwischenziel wurde 2025 bekanntgegeben. Dieses Zwischenziel gilt für die aggregierten Unternehmensportfolios des APP und des PEPP und berücksichtigt in Form von Leitlinien die Anforderungen der EU-Benchmark-Verordnung und der zugehörigen Delegierten Verordnung der Europäischen Kommission. Unter Wahrung seines Preisstabilitätsmandats hat das Eurosystem einen wohl durchdachten Rahmen ausgearbeitet. Dieser deckt alle Aspekte ab, die für die Festlegung glaubwürdiger Zwischenziele zur Emissionsverringerung relevant sind. Diese Zwischenziele werden dazu beitragen, die Ziele des Übereinkommens von Paris und die im Europäischen Klimagesetz festgelegten Klimaneutralitätsziele der EU zu erreichen.
Mit dem Rahmen will das Eurosystem eine Dekarbonisierung vorantreiben, die mit dem Erreichen von CO2-Neutralität für seine Unternehmensanleihen umfassende Portfolios bis 2025 vereinbar ist[1] – in Einklang mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen (und eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius anzustreben).
Um diesen Kurs langfristig voranzutreiben, ist das Eurosystem bestrebt, die mit den aggregierten Unternehmensportfolios verbundene gewichtete durchschnittliche Emissionsintensität um durchschnittlich mindestens 7 % pro Jahr[2] zu verringern. Dieses Zwischenziel besteht seit Ende 2021[3]. Das Eurosystem wird die Fortschritte bei der Verwirklichung dieses Zwischenziels verfolgen. Zudem wird es den Einfluss der Inflation auf die Entwicklung der Emissionsintensität der Portfolios im Auge behalten. Bei Abweichungen von der angestrebten durchschnittlichen Dekarbonisierung für die aggregierten Unternehmensanleihe-Portfolios wird das Eurosystem im Rahmen seines Mandats im Einzelfall prüfen, wie dieser Entwicklung entgegengesteuert werden kann.
Wie die Dekarbonisierung der Bestände an Unternehmensanleihen vorangeht, hängt von verschiedenen Entwicklungen außerhalb des Einflussbereichs des Eurosystems ab. Dies gilt vor allem für die Zeit nach dem Ende der Reinvestitionsphase, die Ende 2024 begann. Dazu gehören, wie gut die Emittenten bei der Dekarbonisierung ihrer Geschäfte (wie in ihren Plänen angegeben) vorankommen, die veränderte Zusammensetzung der Portfolios während der Abbauphase und Kapitalmaßnahmen (die z. B. zu vorzeitigen Tilgungen führen können). Anzumerken ist, dass Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen einzelner Emittenten nicht in Betracht kämen, sondern lediglich dann, wenn die durchschnittliche Dekarbonisierungsrate für die aggregierten Portfolios hinter der angestrebten Entwicklung zurückbleibt.
Frage 15: Gelten die Zwischenziele für Portfolios mit Wertpapieren des Unternehmenssektors auf Portfolio- oder auf Unternehmensebene?
Die Zwischenziele für die Verringerung der Emissionen von Portfolios mit Wertpapieren des Unternehmenssektors gelten für aggregierte APP- und PEPP-Bestände. Die EZB gibt einzelnen Unternehmen keine Emissionsreduktionsziele vor. Bei Eigentümern von Vermögenswerten ist es gängige Praxis, Zwischenziele auf Portfolioebene festzulegen.
Frage 16: Werden Zwischenziele und quantitative Ziele weiterentwickelt?
Den Mitgliedern des Eurosystems steht es frei, sich ein langfristiges qualitatives Ziel zu setzen. Zu berücksichtigen sind dabei die spezifischen Zielsetzungen für und Beschränkungen der Portfolios des Eurosystems, die laufende Entwicklung klimaneutraler Investitionsrahmen für Zentralbanken, deren noch kurze, aber zunehmende Erfahrung mit neu beschafften Datenquellen und die rasch voranschreitende Klimaforschung. Die Mitglieder des Eurosystems werden die Offenlegungspraktiken regelmäßig überprüfen und ggf. Zwischen- und quantitative Ziele hinzufügen. Bei einigen nicht geldpolitischen Portfolios des Eurosystems wurden die langfristigen Ziele bereits durch Zwischenziele ergänzt. Wenn es Zwischenziele gibt, werden diese im Kapitel „Kennzahlen und Ziele“ der jeweiligen Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen aufgeführt.
Frage 17: Worin bestehen die Ziele des Übereinkommens von Paris und die Klimaneutralitätsziele der EU?
Das Übereinkommen von Paris gibt einen globalen Rahmen vor. Sein Ziel: Begrenzung der globalen Erwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 °C und vorzugsweise auf 1,5 °C. Die EU bekennt sich zu den Zielen des Übereinkommens von Paris und strebt daher bis 2050 Klimaneutralität an. Zu diesem Zweck hat die EU das Europäische Klimagesetz verabschiedet, das für die gesamte EU das rechtsverbindliche Ziel vorgibt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu senken. Im selben Gesetz wird auch das Zwischenziel festgelegt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Wir streben an, unsere nicht geldpolitischen Portfolios und unsere Bestände an Unternehmensanleihen so zu entwickeln, dass die Ziele des Übereinkommens von Paris und die im Europäischen Klimagesetz festgelegten Klimaneutralitätsziele der EU unterstützt werden. Wir werden die Fortschritte bei der Verwirklichung unserer Klimaziele regelmäßig überwachen.
Frage 18: Wie werden die Fortschritte auf dem Weg zu den Klimazielen gemessen?
Um herauszufinden, wie weit wir bei unseren Klimazielen vorangekommen sind, betrachten wir, wie sich spezifische Kennzahlen im Zeitverlauf entwickelt haben. Welche Kennzahlen herangezogen werden, hängt davon ab, welches Portfolio, welche Anlageklasse und welches Klimaziel betrachtet werden. Um zu beurteilen, in welchem Umfang die mit einem Portfolio verbundenen Emissionen verringert werden konnten, werden beispielsweise typische Kennzahlen wie die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität oder der CO2-Fußabdruck herangezogen. Die Fortschritte bei der Finanzierung des Übergangs zur Klimaneutralität können anhand des Anteils grüner Anleihen am Portfolio gemessen werden.
Frage 19: Werden klimabezogene Finanzinformationen auch weiterhin veröffentlicht?
Das Eurosystem hat sich verpflichtet, diese Daten jährlich zu veröffentlichen, und wird alle Elemente seiner gemeinsamen Grundsätze für Offenlegungen regelmäßig überprüfen. Auf diese Weise soll die Qualität der Offenlegungen weiter verbessert und sichergestellt werden, dass sie ihren Zweck erfüllen. Beispielsweise soll regelmäßig überprüft werden, welche Portfolios, Kennzahlen und Ziele offengelegt werden und wie es um die Qualität und Verfügbarkeit der Daten bestellt ist.
Das Eurosystem hat bereits 2023, 2024, 2025 und 2026 Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen veröffentlicht.
Die Unternehmensanleihen in diesen Portfolios dürften spätestens 2051 fällig werden.
Beruhend auf von Emittenten selbst gemeldeten Emissionsdaten der Kategorien Scope 1 und 2 gemäß Greenhouse Gas Protocol.
Das Jahr 2021 wird als Basis für die Dekarbonisierung der Portfolios festgelegt. Grund für diese Wahl ist, dass es das Ende des Geschäftsjahres ist, das einem in der zweiten Jahreshälfte 2022 gefassten Beschluss des Eurosystems vorausgeht: ein langfristiges Dekarbonisierungsziel für die Unternehmensanleihe-Portfolios zu setzen und Ankäufe neu auszurichten, um Klimarisikoaspekten Rechnung zu tragen.