Zugang zu Dokumenten
Im Sinne ihrer Transparenzpolitik möchte die EZB ihre Arbeit möglichst offen für die Menschen in Europa gestalten und gewährt deshalb Zugang zu ihren Dokumenten. Sie muss aber auch die Vertraulichkeit bestimmter Angelegenheiten wahren, die die Erfüllung ihrer Aufgaben betreffen.
Der Beschluss EZB/2004/3 vom 4. März 2004, in der geänderten Fassung, regelt den Zugang zu EZB-Dokumenten. Die EZB hat ein öffentliches Dokumentenverzeichnis erstellt. So kommt sie ihrer Verpflichtung zu Offenheit und Transparenz nach. Gleichzeitig ermöglicht und erleichtert sie dadurch Recherchearbeiten.
Öffentliches DokumentenverzeichnisHistorische Dokumente, die mehr als 30 Jahre alt sind, können gemäß der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 354/83 des Rates vom 1. Februar 1983, in der geänderten Fassung, von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
Im Abschnitt „Archiv“ finden sich Informationen zum Archiv der EZB. Außerdem können dort freigegebene historische Dokumente abgerufen werden.
ArchivIst ein Zugriff auf Unterlagen weder über das Dokumentenverzeichnis noch über das EZB-Archiv möglich, so kann Einsicht in die Dokumente beantragt werden. Der Antrag muss in Schriftform in einer der Amtssprachen der Europäischen Union an folgende Postanschrift bzw. E-Mail-Adresse erfolgen:
Europäische Zentralbank
Stabsstelle Compliance und Governance
Sonnemannstraße 22
60314 Frankfurt am Main
Deutschland