Finanzstabilität
Die beiden Hauptaufgaben der EZB im Bereich der Finanzstabilität sind:
Identifizierung von Risiken
Gemeinsam mit den anderen Zentralbanken des Eurosystems und des Europäischen Systems der Zentralbanken überwacht die EZB systematisch zyklische und strukturelle Entwicklungen im Bankensektor des Euroraums und der EU sowie in anderen Finanzsektoren.
Bewertung von Risiken
Die potenziellen Auswirkungen von Systemrisiken auf die Stabilität des Euroraums/des EU-Finanzsystems und dessen Widerstandsfähigkeit werden mithilfe von quantitativen Instrumenten wie beispielsweise den Makrostresstests der EZB, Netzwerkanalysen und anderen damit verbundenen Modellierungstools bewertet. Zur vorausschauenden Beurteilung der Widerstandsfähigkeit des Bankensektors bei (adversen) gesamtwirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen werden häufig Makrostresstests verwendet.
Im Bereich Finanzstabilität unterstützt die EZB den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken durch die Bereitstellung von Analysen.
Makroprudenzielle Politik
Mit dem Inkrafttreten der SSM-Verordnung am 4. November 2014 erhielt die EZB die makroprudenziellen Instrumente, um der Entstehung potenzieller Systemrisiken im Finanzsystem entgegenzuwirken. Im Bereich der makroprudenziellen Politik hat die EZB zwei Mandate:
Anwendung strengerer Maßnahmen
Vorbehaltlich der im einschlägigen Unionsrecht vorgesehenen Verfahren kann die EZB anstelle der nationalen Behörden höhere als die von den nationalen Behörden angewandten Anforderungen für Kapitalpuffer und strengere Maßnahmen zur Abwendung von Systemrisiken oder makroprudenziellen Risiken festlegen. Zum Beispiel kann sie – nach Unterrichtung der nationalen Behörden – strengere Kriterien für Banken in Bezug auf folgende Anforderungen festlegen:
- antizyklische Kapitalpuffer
- Systemrisikopuffer (falls diese im nationalen Recht umgesetzt sind)
- Kapitalaufschläge für systemrelevante Institute
- Risikogewichte für Immobilien und Forderungen innerhalb des Finanzsektors
- Beschränkungen für Großkredite
- zusätzliche Offenlegungspflichten
Stellungnahme und Widerspruch
Die nationalen Behörden müssen die EZB informieren, wenn sie die Umsetzung oder Änderung von makroprudenziellen Maßnahmen beabsichtigen. Die EZB bewertet die geplanten Maßnahmen und kann ihnen widersprechen. Die nationalen Behörden berücksichtigen die Anmerkungen der EZB vor der weiteren Umsetzung des Beschlusses.
Finanzregulierung
Die Regulierung der Finanzinstitute und -märkte bildet die Grundlage für die makroprudenzielle Politik. Die EZB analysiert Initiativen europäischer und internationaler Regulierungs- und Aufsichtsbehörden zur Einführung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Finanzregulierung, Finanzaufsicht und Finanzstabilität (z. B. Bewältigung von Finanzkrisen und Abwicklung) sowie in anderen Bereichen der Finanzdienstleistungen (z. B. Rechnungslegung); ferner berät sie mit Blick auf makroprudenzielle Aspekte und die Finanzstabilität. So wirkt die EZB durch regulatorische und aufsichtliche Beiträge der EZB bzw. des Eurosystems an Legislativvorschlägen auf nationaler, internationaler und EU-Ebene mit.