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Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro

Frage 1: Würde ein digitaler Euro das Bargeld ersetzen?

Nein, er würde das Bargeld ergänzen, es aber nicht ersetzen. Es wird im Euroraum wie bisher Bargeld geben. Mit einem digitalen Euro, der neben dem Bargeld genutzt werden könnte, würden wir auf die steigende Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach schnellen und sicheren digitalen Bezahlmöglichkeiten reagieren.

Frage 2: Welche Folgen hätte die Ausgabe eines digitalen Euro für den Bankensektor?

Ein digitaler Euro sollte keine negativen Folgen für den Finanzsektor haben. Darum werden wir die folgenden Anforderungen berücksichtigen: a) Ein digitaler Euro sollte in erster Linie als Zahlungsmittel und nicht zur Geldanlage verwendet werden, und b) beaufsichtigte Intermediäre sollten bei einem digitalen Euro einbezogen werden.

Frage 3: Warum wäre ein digitaler Euro besser als Stablecoins oder Krypto-Werte?

Ein digitaler Euro wäre Zentralbankgeld. Hinter ihm würde eine Zentralbank stehen und er wäre so gestaltet, dass er den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird: Ein digitaler Euro wäre also risikofrei und Privatsphäre wie auch Datenschutz würden gewahrt. Aufgabe von Zentralbanken ist es, die Kaufkraft des Geldes zu erhalten. Ob es sich um physisches oder digitales Geld handelt, spielt dabei keine Rolle.

Stabilität und Zuverlässigkeit von Stablecoins hängen letzten Endes davon ab, von wem sie ausgegeben werden. Und sie hängen davon ab, wie glaubwürdig zugesichert wird, dass der Wert im Zeitverlauf erhalten bleibt, und inwieweit diese Zusicherung durchsetzbar ist. Private Emittenten können personenbezogene Daten auch für kommerzielle Zwecke nutzen.

Im Falle von Krypto-Werten gibt es keine identifizierbare Instanz, die haftet. Dementsprechend gibt es auch keine Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen.

Frage 4: Wird ein digitaler Euro auf einer Distributed Ledger Technology wie Blockchain basieren?

Das Eurosystem testet gerade verschiedene Ansätze und Technologien zur Bereitstellung eines digitalen Euro, darunter auch zentralisierte und dezentralisierte Lösungen wie die Distributed Ledger Technology. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.

Frage 5: Wäre ein digitaler Euro eine Alternativwährung innerhalb des Eurosystems?

Nein, er wäre lediglich eine Möglichkeit mehr, in Europa mit dem Euro, unserer gemeinsamen Währung, zu bezahlen. Er könnte 1:1 in Banknoten umgetauscht werden. Ein digitaler Euro wäre die Antwort auf das zunehmende Interesse der Menschen und Unternehmen an digitalen Zahlungsmöglichkeiten.

Frage 6: Warum würden Verbraucherinnen und Verbraucher einen digitalen Euro verwenden wollen?

Ein digitaler Euro wäre ein digitales Zahlungsmittel, das genauso sicher, einfach und günstig zu verwenden ist wie das heutige Bargeld. Er könnte von allen Menschen kostenlos für den grundlegenden Zahlungsbedarf verwendet und überall im Euroraum genutzt werden.

In einer Welt, in der immer häufiger elektronisch bezahlt wird und der Markt für den digitalen Zahlungsverkehr immer weiter wächst, wäre ein digitaler Euro ein zusätzliches Zahlungsmittel in Form von Zentralbankgeld – sowohl für die privaten Haushalte als auch für kleine Betriebe und Großunternehmen.

Für Zahlungsempfänger wie Händler und kleine Unternehmen wäre er eine zusätzliche Möglichkeit, Zahlungen von ihren Kunden zu erhalten.

Ein digitaler Euro könnte auch erweiterte Funktionalitäten wie automatisierte Zahlungsfunktionen bieten. Denkbar wäre außerdem die Nutzung einer Form von digitaler Identität.

Frage 7: Was ist, wenn eine Zentralbank außerhalb des Euroraums schon vor dem Eurosystem ihre Digitalwährung ausgibt?

Alle großen Zentralbanken prüfen aktuell die Möglichkeit, eine digitale Zentralbankwährung auszugeben. Hier geht es aber nicht darum, Erster zu sein. Auf Ebene der G20 ist man sich einig, dass Zusammenarbeit bei der internationalen Verwendung von digitalem Zentralbankgeld erforderlich ist.

Außerdem sind Gründlichkeit und Sicherheit wichtiger als Schnelligkeit. Wir brauchen ein System, das für alle funktioniert und von Anfang an stabil ist. Für einen digitalen Euro muss bei Zentralbanken und den beaufsichtigten Intermediären eine gewisse Infrastruktur vorhanden sein.

Das Eurosystem arbeitet mit anderen Zentralbanken zusammen, um zu verstehen, welche Auswirkungen die Einführung einer digitalen Währung für die Wirtschaft in den verschiedenen Ländern hätte. Wenn wir unsere jeweiligen Überlegungen und Erfahrungen austauschen, haben alle etwas davon.

Mit dem Projekt eines digitalen Euro reagieren wir auf die Bedürfnisse der Bevölkerung und wollen auf eine europäische Zahlungsoption bauen. Das ist eine Frage der Souveränität und der Autonomie.

Frage 8: Wie sieht der Zeitplan für die Einführung eines digitalen Euro aus?

Bevor wir beschließen, ob ein digitaler Euro eingeführt wird, müssen wir über seine potenzielle Gestaltung entscheiden und testen, ob er den Bedürfnissen derer gerecht werden kann, die ihn letztendlich nutzen. Es sind aber noch einige Schritte erforderlich, bis ein digitaler Euro eingeführt werden kann.

Nach Abschluss der praktischen Tests, die von der EZB und den nationalen Zentralbanken im Euroraum durchgeführt wurden, haben wir im Juli 2021 die Untersuchungsphase des Projekts eingeleitet. In dieser Phase soll die optimale Ausgestaltung eines digitalen Euro ermittelt und sichergestellt werden, dass er den Bedürfnissen seiner Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Außerdem werden wir untersuchen, wie Finanzintermediäre Front-End-Dienste auf der Grundlage eines digitalen Euro anbieten könnten.

Im Oktober 2023 werden diese Arbeiten abgeschlossen sein.

Danach wird der EZB-Rat darüber entscheiden, ob wir zur nächsten Phase übergehen. In dieser wird es um die Entwicklung integrierter Dienstleistungen gehen, es werden Tests durchgeführt und möglicherweise wird ein digitaler Euro auch live erprobt. Diese Phase dürfte etwa drei Jahre dauern.

Dieses Projekt hat für uns Vorrang, wir müssen uns jedoch auch die Zeit nehmen, es gut und richtig zu machen. Die Auswirkungen eines digitalen Euro müssen sorgfältig analysiert werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Frage 9: Warum schlagen Sie eine Obergrenze für die erste Guthabenstufe vor? Wie niedrig sollte die Verzinsung der zweiten Guthabenstufe sein?

Wir analysieren gerade, mit welchen potenziellen Risiken für die Finanzstabilität und die geldpolitische Transmission die Einführung eines digitalen Euro verbunden sein könnte.

Würde ein digitaler Euro eingeführt, wäre er eine zusätzliche Zahlungsmöglichkeit und keine Anlageform. Das Eurosystem prüft derzeit Gestaltungsoptionen, die verhindern würden, dass große Mengen an digitalen Euro als risikofreie Anlage gehalten oder Bankguthaben abgezogen und in digitale Euro umgeschichtet werden. Neben festen Obergrenzen für Bestände wird auch eine gestaffelte Verzinsung in Betracht gezogen.

Sollten Guthaben in digitalen Euro verzinst werden, so würden Guthaben von Privatpersonen für den alltäglichen Zahlungsbedarf (also die erste Guthabenstufe) mit null oder positiv verzinst, also niemals schlechter als Bargeld. Die Verzinsung der zweiten Guthabenstufe sollte einen gewissen Prozentsatz unter der Verzinsung von als sicher geltenden Vermögenswerten liegen. Damit soll vermieden werden, dass der digitale Euro als Geldanlage genutzt wird, weil Zentralbankgeld der Vermögenswert ist, der Sicherheit und Stabilität am besten vereint.

Eine Entscheidung über eine gestaffelte Verzinsung oder einen eventuellen Grenzwert haben wir noch nicht getroffen. Unsere Untersuchungen dauern noch an, sodass wir unter Umständen auch noch alternative Optionen in Betracht ziehen werden.

Frage 10: Welche Daten werden Sie Ihrer Erwartung nach verarbeiten, wenn mit digitalen Euro bezahlt wird? Werden Sie das Zahlungsverhalten der Menschen nachverfolgen können und diese Daten an staatliche Stellen und andere öffentliche Einrichtungen weitergeben?

Das Eurosystem hat kein Interesse daran, Zahlungsdaten einzelner Nutzerinnen und Nutzer zu erheben, das Zahlungsverhalten nachzuverfolgen oder diese Daten an staatliche Stellen und andere öffentliche Einrichtungen weiterzugeben.

Mit einem digitalen Euro könnten die Menschen Zahlungen tätigen, ohne ihre Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Daten werden benötigt, um illegale Aktivitäten zu verhindern.

Damit Zahlungen privat bleiben, müssten verschiedene Arten von Daten geschützt werden: die Nutzeridentität, Daten zur einzelnen Zahlung (etwa der Betrag) und Metadaten im Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang (z. B. die IP-Adresse des für die Transaktion verwendeten Geräts).

Nutzerinnen und Nutzer werden sich beim ersten Zugriff auf Dienstleistungen rund um den digitalen Euro wahrscheinlich identifizieren müssen, bei ihren Zahlungen aber werden dann unterschiedliche Datenschutzstufen eingehalten werden können.

Ein hohes Maß an Datenschutz kann aber auch noch auf andere Weise unterstützt werden. So könnte beispielsweise die Nutzeridentität getrennt von den Zahlungsdaten gespeichert werden, sodass nur zentrale Meldestellen für Finanztransaktionen diese Informationen auf Grundlage eines klar definierten rechtlichen Rahmens erhalten würden, um bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten den Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger identifizieren zu können.

Frage 11: Sie haben externe Unternehmen beauftragt, Prototypen potenzieller Benutzeroberflächen zu entwickeln. Was bezwecken Sie damit?

Die Entwicklung eines Prototypen ist eine Lernerfahrung in einem experimentellen Umfeld – ein „Laborversuch“. Wir testen, inwieweit sich die Back-End-Funktionen des Eurosystems (die Abwicklungsinfrastruktur im Hintergrund zur Erfassung von Transaktionen und Positionen in digitalen Euro) reibungslos in bereits bestehende und der Öffentlichkeit zugängliche Front-End-Zahlungslösungen integrieren lässt. Wir konzentrieren uns auf die Integration in fünf spezifischen Anwendungsfällen: Peer-to-Peer-Online-Zahlungen, Peer-to-Peer-Offline-Zahlungen, Zahlungen an Verkaufsstellen (z. B. in Geschäften, vom Zahler veranlasst), vom Zahlungsempfänger ausgelöste Zahlungen an Verkaufsstellen und E-Commerce-Zahlungen. In der Prototyp-Phase werden keine echten Zahlungen abgewickelt (ein digitaler Euro wurde noch nicht ausgegeben, daher führen wir lediglich Simulationen durch). Es ist nicht vorgesehen, dass der Prototyp aus diesen Experimenten zur Hauptkomponente eines Produktivsystems wird.

Frage 12: Wie hat die EZB die an der Prototyp-Phase teilnehmenden Unternehmen ausgewählt?

Die EZB hat öffentlich zur Interessenbekundung für die Teilnahme an der Prototyp-Phase aufgefordert. Aus den 54 Unternehmen, die sich insgesamt beworben hatten, wurden fünf ausgewählt. Vier wesentliche Fähigkeiten und 28 spezifische Fähigkeiten (im Voraus festgelegt und auf der Website der EZB veröffentlicht) wurden herangezogen, um die Eignung der Bewerber für die zuvor genannten fünf Anwendungsfälle zu beurteilen. Im Auswahlverfahren wurde eine Stichprobe von Unternehmen bestimmt, in der alle Marktakteure (Intermediäre, Zahlungsabwickler und Einzelhändler) vertreten sind. Die Unternehmen nahmen auf eigene Kosten am Auswahlverfahren teil. Das Interesse der privaten Unternehmen, an der Prototyp-Phase teilzunehmen, lässt erkennen, dass sie den digitalen Euro als eine wichtige Entwicklung sehen, zu der sie einen Beitrag leisten wollen (z. B. zur Steigerung ihrer Reputation), selbst wenn damit kein finanzieller Gewinn verbunden ist.

Frage 13: Werden die Ergebnisse der Prototyp-Phase veröffentlicht?

Es wurde in der ursprünglichen Aufforderung zur Interessenbekundung dargelegt, dass Transparenz zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen erforderlich ist. Die EZB hat sich entschlossen, über die EU-Regeln für unvergütete Verträge hinauszugehen und einen höheren Grad an Transparenz anzuwenden als vorgesehen. Bewerber wurden darauf hingewiesen, dass sämtliche Information weitergegeben werden. Während der Entwicklungsphase im vierten Quartal 2022 stellte die EZB den Anbietern von Front-End-Prototypen gegebenenfalls technische Erläuterungen zur Verfügung und stimmte Erwartungen hinsichtlich der Integration mit diesen Anbietern ab (d. h. wie die Front- und Back-End-Komponenten für die Prototyp-Phase über Schnittstellen verbunden werden können). Im zweiten Quartal 2023 werden die Ergebnisse der Prototyp-Phase zusammen mit den technischen Informationen zur Untermauerung der Ergebnisse veröffentlicht.

Frage 14: Wie wird die EZB den Schutz von Nutzerdaten sicherstellen?

Die Prototyp-Phase basiert ausschließlich auf simulierten Transaktionen. Keine individuellen oder aggregierten Daten zu tatsächlichen Zahlungen werden verwendet oder an die Anbieter von Front-End-Prototypen und die Teilnehmer an den Experimenten und Tests weitergegeben. Für die Laborversuche erforderliche Daten werden ausschließlich für die Experimente erzeugt. Die EZB beabsichtigt, stets die bestmöglichen Datenschutzstandards einzuhalten.

Regelwerk für ein einheitliches Verfahren (Scheme) für den digitalen Euro

Frage 1: Warum ein einheitliches Verfahren (Scheme) für den digitalen Euro?

Nach dem Beschluss des EZB-Rats, die Untersuchungsphase des Projekts zum digitalen Euro einzuleiten, hat das Eurosystem mehrere Möglichkeiten geprüft, wie ein digitaler Euro ausgegeben werden könnte. Ein einheitliches Verfahren, also ein Scheme[1], für den digitalen Euro wird als die beste Möglichkeit betrachtet, die Ziele eines digitalen Euro umzusetzen und die jeweiligen Stärken des öffentlichen und privaten Sektors zu nutzen. Das Scheme für den digitalen Euro legt die gemeinsamen Regeln und Verfahren für die Verteilung des digitalen Euro durch beaufsichtigte Intermediäre fest und stellt eine gleichmäßige Verfügbarkeit und einheitliche Nutzererfahrung im gesamten Euroraum sicher. Außerdem bietet es dem privaten Sektor ausreichend Flexibilität, um Innovationen zu entwickeln und Zusatzleistungen anzubieten, die über Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem digitalen Euro hinausgehen.

Frage 2: Wie geht die Ausarbeitung des Regelwerks (Rulebook) für das Scheme für den digitalen Euro vonstatten?

Das Eurosystem hat hierfür die Rulebook Development Group  (RDG) eingerichtet. Die Gruppe soll die Ausarbeitung des Regelwerks unterstützen, den Beitrag des Marktes und die Sichtweise der Branche, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie des Handels einholen. Sie setzt sich aus Fachleuten des Eurosystems sowie Marktvertreterinnen und -vertretern mit einschlägiger Erfahrung zusammen. Die RDG arbeitet auf Grundlage der Gestaltungsoptionen, die der EZB-Rat im Hinblick auf das Programm zum digitalen Euro befürwortet hatte. Sie berichtet an den Vorsitzenden der RDG, der wiederum direkt an die Person berichtet, die das Programm zum digitalen Euro leitet. Die Marktvertreterinnen und -vertreter wurden von den einschlägigen europäischen Interessenverbänden ernannt, die die Hauptakteure am europäischen Markt für Massenzahlungen vertreten, wie z. B.:

  • auf der Angebotsseite: Zahlungsdienstleister, den Bankensektor, Zahlungsinstitute oder E-Geld-Institute;
  • auf der Nachfrageseite: Verbraucherinnen und Verbraucher, den stationären Einzelhandel, den Online-Handel, Firmen/Kapitalgesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Das Team für den digitalen Euro hat eine Auswahl getroffen, bei der die Erfahrung im Bereich Massenzahlungsverkehr und die für diese Funktion erforderlichen Kompetenzen die ausschlaggebenden Kriterien waren. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sind nun Mitglieder der RDG für das Scheme für den digitalen Euro und vertreten ihre jeweiligen Interessenverbände.

Die RDG soll monatlich zusammenkommen. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Entwurfsfassungen der Kapitel des Regelwerks, die vom Sekretariat der RDG erstellt werden, prüfen und kommentieren.

Zusätzlich und parallel zur RDG werden verschiedene Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung des Regelwerks gebildet, die sich mit bestimmten Kapiteln des digitalen Regelwerks, die spezielle Fachkenntnisse erfordern, befassen sollen. Der genaue Arbeitsbereich, die Zusammensetzung und der Ansatz der jeweiligen Arbeitsgruppen werden individuell festgelegt. Wie die RDG setzen sich auch die Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung des Regelwerks in der Regel aus Vertreterinnen und Vertretern des Eurosystems sowie des europäischen Massenzahlungssektors zusammen. Von ihnen wird erwartet, dass sie die Entwurfsfassungen des Sekretariats der RDG prüfen und kommentieren. Die Entwurfsfassungen der Kapitel des Regelwerks, die in den verschiedenen Arbeitsgruppen erstellt werden, werden am Ende immer in der RDG vorgestellt und geprüft.

Frage 3: Welche Bereiche werden durch das Regelwerk für das Scheme für den digitalen Euro geregelt?

Das Scheme für den digitalen Euro legt die gemeinsamen Regeln und Verfahren fest, an die sich die beaufsichtigten Intermediäre bei der Ausgabe des digitalen Euro halten müssen. Diese Regeln und Verfahren betreffen insbesondere:

  • das funktionale und operative Modell des Scheme für den digitalen Euro (z. B. End-to-End-Abläufe, grundlegende Anforderungen an beaufsichtigte Intermediäre, Mindeststandards für die Nutzererfahrung);
  • das Modell für die Teilnahme am Scheme für den digitalen Euro (z. B. Zulassungskriterien, Verpflichtungen der Teilnehmer);
  • die technischen Anforderungen des Scheme (z. B. IT-Infrastruktur, Implementierung von Programmierschnittstellen, technische Standards);
  • die Anforderungen an das Risikomanagement;
  • die Regeln für die Verwaltung des Scheme für den digitalen Euro (z. B. Governance des Scheme, Changemanagementprozesse).

Frage 4: Wie können die Menschen in Europa etwas zu der Arbeit am Regelwerk beitragen bzw. daran mitwirken?

Externen Input zur Arbeit am Regelwerk erhält das Eurosystem über die RDG sowie die zugehörigen Arbeitsgruppen, die sich mit bestimmten Kapiteln des Regelwerks befassen. Die Mitglieder der RDG sind Vertreterinnen und Vertreter europäischer Interessenverbände. Als solche vertreten sie die Ansichten ihres jeweiligen Interessenverbands. Sie sind verantwortlich dafür, dass die Interessengruppen bei den jeweiligen Themen zu einer Übereinkunft gelangen.

Die Zusammensetzung der RDG und das Verfahren zur Auswahl ihrer Mitglieder sind unter „Wie geht die Ausarbeitung des Regelwerks (Rulebook) für das Scheme für den digitalen Euro vonstatten?“ beschrieben.

Über die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen zur Ausarbeitung des Regelwerks wird je nach Schwerpunkt der jeweiligen Arbeitsgruppe von Fall zu Fall entschieden. In der Regel bestehen sie u. a. aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Interessengruppen, wie z. B. der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher, des Handels und der beaufsichtigten Intermediäre. Die Bewerbungsverfahren für die Teilnahme an den einzelnen Arbeitsgruppen werden zu gegebener Zeit auf der Website der EZB veröffentlicht.

  1. Anmerkung: Bezogen auf den Zahlungsverkehr ist unter einem „Scheme“ eine Reihe von formalen, standardisierten und einheitlichen Regeln zu verstehen, die es ermöglichen, dass Intermediäre elektronische Geldtransfers zwischen Endnutzern durchführen und Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger elektronische Zahlungsinstrumente nutzen bzw. annehmen können. Diese Regeln werden in einem Rulebook, also einem Regelwerk, für das Scheme festgelegt und gelten für alle Intermediäre, die daran teilnehmen.