Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
März 2023
Externe Kommunikation
Berichte über die Offenlegung von klimabezogenen Informationen zu den nicht geldpolitischen Portfolios der EZB und den Beständen des Eurosystems an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Unternehmensanleihen
Die EZB hat am 23. März 2023 erstmals ihre klimabezogenen Finanzinformationen offengelegt. Diese sind in zwei Berichten veröffentlicht worden, die Angaben zum CO2-Fußabdruck ihrer Portfolios und zu den Klimarisiken enthalten, denen diese Portfolios ausgesetzt sind, sowie zur Governance, zur Strategie und zum Risikomanagement in Bezug auf Klimaaspekte. Die Informationen beziehen sich auf die Bestände des Eurosystems an Unternehmensanleihen im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors und des Pandemie-Notfallankaufprogramms sowie auf die in Euro denominierten nicht geldpolitischen Portfolios der EZB einschließlich ihres Eigenmittelportfolios und betrieblichen Pensionsfonds. Die EZB wird von nun an jedes Jahr klimabezogene Informationen zu diesen Portfolios veröffentlichen und die Offenlegungen mit fortschreitender Datenqualität und -verfügbarkeit kontinuierlich verbessern. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.
Geldpolitik
Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken
Am 29. März 2023 billigte der EZB-Rat den Monitoring-Bericht für 2022 im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in den Artikeln 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2022 der EZB zu entnehmen, der am 25. Mai 2023 auf der Website der EZB veröffentlicht wird.
Marktoperationen
Gemeinsame Erklärung zur Offenlegung von klimabezogenen Informationen bei strukturierten Finanzprodukten
Am 13. März 2023 gaben die europäischen Aufsichtsbehörden und die EZB eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie deutlich machen, wie wichtig es ist, dass auch bei strukturierten Finanzprodukten klimabezogene Informationen zu den zugrunde liegenden Vermögenswerten offengelegt werden. In der Erklärung wird bestätigt, dass die europäischen Aufsichtsbehörden und die EZB auf eine Verbesserung der Offenlegungsstandards für verbriefte Aktiva hinarbeiten, indem neue, verhältnismäßige und gezielte klimabezogene Angaben aufgenommen werden. Die gemeinsame Erklärung ist auf der Website der EZB abrufbar.
Änderung der Uhrzeit für die Berechnung der Euro-Referenzkurse
Am 17. März 2023 beschloss der EZB-Rat, die Uhrzeit für die Berechnung der Euro-Referenzkurse (auch EZB-Referenzkurse genannt) ab dem 3. April 2023 auf circa 14:10 Uhr MEZ zu verschieben, um Überschneidungen mit der Veröffentlichung der geldpolitischen Beschlüsse der EZB (14:15 Uhr MEZ) zu vermeiden. Ferner nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass die kroatische Kuna aufgrund des Beitritts Kroatiens zum Euro-Währungsgebiet seit Januar 2023 aus dem Verzeichnis der Währungen, für die die EZB tägliche Euro-Referenzkurse veröffentlicht, gestrichen ist. Der aktualisierte Rahmen für die Euro-Referenzkurse wird in Kürze auf der entsprechenden Seite der EZB-Website abrufbar sein.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Beschluss der EZB über den Zugang zu bestimmten TARGET-Daten und deren Nutzung
Am 6. März 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/3 über den Zugang zu bestimmten TARGET-Daten und deren Nutzung und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/9. Der neue Rechtsakt regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten auf Transaktionsebene für die TARGET-Analyseumgebung durch die Zentralbanken des Eurosystems insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung der Vertraulichkeit.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zum Mindestreservesatz
Am 2. März 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/6 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.
Stellungnahme der EZB zur Begrenzung der Zahlung von Beiträgen zur staatlichen Sozialversicherung mit Bargeld
Am 7. März 2023 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2023/7 in Bezug auf die Slowakei.
Stellungnahme der EZB zur Aussetzung von Hypothekenzahlungen
Am 20. März 2023 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2023/8 in Bezug auf Polen.
Corporate Governance
Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Hrvatska narodna banka
Am 7. März 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2023/4 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Hrvatska narodna banka.
Neues Mitglied im Marktinfrastrukturrat
Am 17. März 2023 ernannte der EZB-Rat Herrn Alexandre Gautier, den neuen stellvertretenden Generaldirektor für Finanzstabilität und Finanzoperationen bei der Banque de France, mit Wirkung vom 3. April 2023 zum Mitglied des Marktinfrastrukturrats (Market Infrastructure Board – MIB), das die Banque de France vertritt. Seine Amtszeit endet am 31. Mai 2023 und damit zeitgleich mit den Mandaten aller anderen MIB-Mitglieder. Alexandre Gautier ersetzt Ivan Odonnat, der eine andere Aufgabe übernommen hat und als Mitglied des MIB abberufen wurde.
Statistik
Jährliche Aktualisierung der Liste der Berichtspflichtigen für Gruppendaten zu den Statistiken über Wertpapierbestände
Am 23. März 2023 genehmigte der EZB-Rat die aktualisierte Liste der Berichtspflichtigen für Gruppendaten zu den Statistiken über Wertpapierbestände. Die Liste wird seit 2016 mindestens einmal jährlich auf Grundlage der quantitativen und qualitativen Kriterien aktualisiert, die in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung EZB/2012/24 festgelegt sind. Von den Änderungen betroffene Unternehmen werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank gemäß Artikel 2 Absatz 8 dieser Verordnung informiert.
EZB-Bankenaufsicht
EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2022
Am 28. Februar 2023 verabschiedete der EZB-Rat den EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2022, billigte seine Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat der EU, die Europäische Kommission, die Euro-Gruppe sowie die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedstaaten und genehmigte seine Veröffentlichung. Der Bericht wurde am 21. März 2023 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht und am selben Tag vom Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums dem Europäischen Parlament vorgelegt.
Beschluss der EZB über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022
Am 28. Februar 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/2 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022.
Beschluss der EZB zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen zu Vor-Ort-Prüfungen und Beschlüssen zu Prüfungen interner Modelle
Am 10. März 2023 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2023/5 zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Beschlüssen im Zusammenhang mit Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle. In dem Beschluss werden die Kriterien für die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen zum Erlass von Beschlüssen zu Vor-Ort-Prüfungen und Beschlüssen zu Prüfungen interner Modelle auf die Leiter von Arbeitseinheiten der EZB festgelegt. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen erfolgt unbeschadet der aufsichtlichen Bewertung, die für den Erlass von Aufsichtsbeschlüssen der EZB nach einer Vor-Ort-Prüfung und Prüfung interner Modelle vorzunehmen ist.
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