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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Dezember 2022

16. Dezember 2022

Geldpolitik

Änderung der Verordnung EZB/2021/1 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht

Am 6. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Verordnung EZB/2022/43 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/378 über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht (EZB/2021/1). Mit dem Änderungsrechtsakt wird der Beschluss des EZB-Rats vom 27. Oktober 2022 umgesetzt, nach dem die Mindestreserven ab Beginn der Mindestreserve-Erfüllungsperiode zum 21. Dezember 2022 zum Zinssatz des Eurosystems für die Einlagefazilität verzinst werden. Zur Gewährleistung von Rechtsklarheit und Transparenz legt der Änderungsrechtsakt zudem die Verzinsung von Mitteln fest, die ursprünglich zu den Mindestreserveguthaben zählten, im Nachhinein aber die Bedingungen von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung EZB/2021/1 erfüllen und somit nach diesem Rechtsakt von der Mindestreservehaltung eines Instituts ausgenommen sind. Der Änderungsrechtsakt tritt am 21. Dezember 2022 in Kraft.

Marktoperationen

Verlängerung von Liquiditätslinien mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums

Am 15. Dezember 2022 gab die EZB eine Verlängerung der mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums bestehenden befristeten Repo-Linien (Albanien, Andorra, Nordmazedonien, Rumänien, San Marino und Ungarn) und Swap-Vereinbarungen (Polen) bis zum 15. Januar 2024 bekannt. Der Umfang und die operativen Parameter der jeweiligen Vereinbarungen bleiben unverändert. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Jährliche Überprüfung der Verzeichnisse der im Sicherheitenrahmen des Eurosystems jeweils zugelassenen nicht geregelten Märkte bzw. anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag

Am 6. Dezember 2022 beschloss der EZB-Rat, keine Änderungen an dem Verzeichnis der von der EZB zugelassenen nicht geregelten Märkte und dem Verzeichnis der von der EZB anerkannten Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag, die für eine Teilnahme am Sicherheitenrahmen des Eurosystems zugelassen sind, vorzunehmen. Nach dem Beitritt Kroatiens zum Euroraum am 1. Januar 2023 wird Anfang 2023 eine Ad-hoc-Überprüfung durchgeführt. Die aktuellen Verzeichnisse sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Sicherheitenmanagementsystems für das Eurosystem (Eurosystem Collateral Management System – ECMS)

Am 28. November 2022 beschloss der EZB-Rat, den Start des ECMS vom 20. November 2023 auf den 8. April 2024 zu verschieben. Dieser Beschluss wurde gefasst, um die Auswirkungen des verlegten Starttermins des neuen Echtzeit-Bruttoabwicklungssystems und der Komponente zum zentralen Liquiditätsmanagement des Eurosystems, T2, abzumildern, der am 20. Oktober 2022 um vier Monate verschoben worden war. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Überprüfung der Beratergruppe des Eurosystems zu Marktinfrastrukturen für Wertpapiere und Sicherheiten (Advisory Group on Market Infrastructures for Securities and Collateral – AMI-SeCo)

Am 8. Dezember 2022 nahm der EZB-Rat das Ergebnis der Überprüfung der Arbeitsweise und Governance der AMI-SeCo zur Kenntnis und billigte das überarbeitete Mandat sowie die geänderte Zusammensetzung der Gruppe. Die AMI-SeCo ist eine 2017 eingerichtete Market Advisory Group des Eurosystems, die den aktiven Dialog über Themen im Zusammenhang mit Wertpapierclearing und -abwicklung, Sicherheitenmanagement sowie Betrieb und Weiterentwicklung von TARGET2-Securities (T2S) fördern soll. Infolge der Überprüfung wird es die AMI-SeCo anstatt in einer Zusammensetzung nun in zwei Zusammensetzungen geben. Dies soll eine klare Differenzierung zwischen ihrer Beratungsfunktion bei der T2S-Governance und ihrer Funktion in der europaweiten Harmonisierungs- und Integrationsdebatte ermöglichen. Darüber hinaus wird der geografische und geschäftsbezogene Wirkungsbereich der Gruppe in ihrer Harmonisierungszusammensetzung erweitert, um unterrepräsentierte geografische Regionen und Emittenten einzubeziehen, die wichtige Akteure in Fragen des Wertpapiernachhandels und im Sicherheitenmanagement sind. Die auf der Website der EZB hierzu verfügbaren Informationen werden in Kürze aktualisiert.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Gesetzentwurf zum Clearing und zur Abwicklung von Zahlungen

Am 2. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/42 auf Ersuchen des schwedischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürger und der Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen

Am 2. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/44 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Stellungnahme der EZB zum Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien und zur Vermutung der Unzuverlässigkeit von Personen, welche restriktiven Maßnahmen nach dem Unionsrecht unterliegen

Am 5. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/43 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Corporate Governance

Änderung der Ethikregeln für hochrangige Funktionsträger der EZB

Ende November 2022 verabschiedete der EZB-Rat eine erweiterte Fassung des Verhaltenskodex für hochrangige Funktionsträger der EZB (Einheitlicher Kodex) und führte damit zusätzliche Beschränkungen bei den Vorschriften für private Finanztransaktionen ein. Der überarbeitete Rahmen ersetzt den Einheitlichen Kodex von 2019 mit Wirkung vom 1. Januar 2023. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Alle drei Jahre stattfindende Überprüfung der Ausschüsse des Eurosystems/ESZB

Am 2. Dezember 2022 verlängerte der EZB-Rat im Rahmen der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfung der Ausschussmandate die Amtszeit der gemäß Artikel 9.1 der Geschäftsordnung der EZB eingesetzten Ausschüsse des Eurosystems/ESZB um eine weitere Amtszeit von drei Jahren. Diese endet nun jeweils am 31. Dezember 2025. Der EZB-Rat verlängerte zudem das Mandat des Ethik- und Compliance-Kongresses (Ethics and Compliance Conference – ECC) und der Personalleiterkonferenz (Human Resources Conference – HRC), die beide gemäß Artikel 9a der Geschäftsordnung eingerichtet wurden. Sie werden in Ethik- und Compliance-Ausschuss (Ethics and Compliance Committee) bzw. Personalleitungsausschuss (Human Resources Committee) umbenannt. Außerdem ernannte der EZB-Rat für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 Dennis Beau, erster stellverstretender Präsident der Banque de France, zum Vorsitzenden des Haushaltsausschusses (BUCOM), Olaf Sleijpen, Mitglied des Direktoriums der De Nederlandsche Bank, zum Vorsitzenden des Ausschusses für Controlling (COMCO) und Pedro Raposo, Personalleiter bei der Banco de Portugal, zum NZB-Co-Vorsitzenden des Personalleitungsausschusses (HRC). Der EZB-Rat bestätigte ferner die Wiederernennung aller anderen Ausschussvorsitzenden bis zum 31. Dezember 2025.

Empfehlung der EZB im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank

Am 13. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2022/44 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank.

Banknoten und Münzen

Zweite Studie zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum

Am 8. Dezember 2022 nahm der EZB-Rat einen Bericht zur Kenntnis, der die Ergebnisse der zweiten Studie zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum (Study on the Payment Attitudes of Consumers in the Euro Area – SPACE) präsentiert. Erstellt wurde der Bericht vom Banknotenausschuss (BANCO) und vom Ausschuss für Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr (MIPC) des Eurosystems/ESZB. Die entsprechende Umfrage war von Oktober 2021 bis Juni 2022 in 17 Ländern des Euroraums durchgeführt worden. Die Deutsche Bundesbank und die De Nederlandsche Bank führen zusammen mit der Dutch Payment Association seit über zehn Jahren eigene Umfragen zum Zahlungsverhalten durch, und ihre Daten für den Zeitraum 2021-2022 wurden in die Daten für den Rest des Euroraums integriert. Der Trend zum bargeldlosen Zahlungsverkehr setzt sich dem Bericht zufolge zwar fort, Bargeld spielt aber immer noch eine wichtige Rolle. Es ist nach wie vor die am häufigsten verwendete Zahlungsmethode sowohl an der Verkaufsstelle als auch bei Zahlungen zwischen Privatpersonen. Gleichwohl wird immer häufiger bargeldlos bezahlt, was durch die Zunahme von Onlinekäufen zulasten von Einkäufen an der Verkaufsstelle unterstützt wird. Die Ergebnisse der zweiten SPACE-Studie werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

EZB-Bankenaufsicht

Aufsichtsprioritäten des SSM für die Jahre 2023-2025

Am 5. Dezember 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das Dokument mit dem Titel „EZB-Bankenaufsicht – Aufsichtsprioritäten des SSM für die Jahre 2023-2025“ zu veröffentlichen. Das Dokument ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests

Am 7. Dezember 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, die EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) sowie für die aufsichtlichen Stresstests gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2022/03) für die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute zum 1. Januar 2023 einzuhalten.

Bericht zur Aufsicht über weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs) im Jahr 2022

Am 8. Dezember 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das Dokument „LSI Supervision Report 2022“ zu veröffentlichen. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Bericht der EZB über empfehlenswerte Verfahren („Good Practices“) für Klimastresstests

Am 14. Dezember 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das Dokument „ECB Report on Good Practices for Climate Stress Testing“ zu veröffentlichen. Der Bericht wird in Kürze auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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Europäische Zentralbank

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