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Was ist die Mindestreservepflicht?

11. August 2016 (aktualisiert am 8. November 2023)

Die Banken im Euroraum haben ein Girokonto bei ihrer nationalen Zentralbank des Eurosystems. Sie sind verpflichtet, auf diesem Konto ein bestimmtes Guthaben zu halten. Diesen Betrag nennt man „Mindestreserve“. Wie hoch die Mindestreserve sein soll, wird in der Regel für einen Zeitraum von sechs bis sieben Wochen, die sogenannte Mindestreserve-Erfüllungsperiode, festgelegt. Somit wird vor Beginn jeder Mindestreserve-Erfüllungsperiode für jede Bank das Mindestreservesoll berechnet. Es beträgt 1 % von bestimmten Verbindlichkeiten in der Bilanz der Bank, in erster Linie Kundeneinlagen und Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren.

Die Banken müssen sicherstellen, dass die Reserven, die sie während einer Erfüllungsperiode bei der Zentralbank halten, im Durchschnitt dem Mindestreservesoll entsprechen. Sie müssen also nicht während der gesamten Erfüllungsperiode den exakten Betrag der Mindestreserve vorhalten. Dies ermöglicht ihnen, auf kurzfristige Veränderungen an den Geldmärkten zu reagieren, indem sie Mittel aus ihrer Mindestreserve abziehen oder dorthin transferieren. Dies wiederum trägt zur Stabilisierung der Zinssätze am Geldmarkt bei. Die gesamten Mindestreserven der Banken im Euroraum werden täglich auf der EZB-Website unter Liquiditätsanalyse veröffentlicht.

Am Ende der Erfüllungsperiode zahlen die nationalen Zentralbanken des Euroraums Zinsen auf das Mindestreserveguthaben, das die Banken bei ihnen halten. Bis Oktober 2022 entsprach dieser Zinssatz dem Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte. Danach wurde er auf die Höhe des Zinssatzes für die Einlagefazilität herabgesetzt. Seit Juli 2023 beträgt er 0 %. Nach den derzeitigen Regeln werden alle Guthaben auf den Girokonten der Banken, die über das Mindestreservesoll hinausgehen, mit 0 % verzinst, wenn der Zinssatz für die Einlagefazilität über 0 % liegt, und mit dem Zinssatz für die Einlagefazilität, wenn dieser unter 0 % liegt.

Hält eine Bank ihre Mindestreservepflicht nicht ein, ist die EZB nach EU-Recht befugt, eine Sanktion zu verhängen, die in einem anteiligen Verhältnis zur Unterschreitung steht. Wenn eine Bank ihre Mindestreservepflicht nicht erfüllt, kann dies viele Gründe haben. Ursache sind häufig technische oder operative Fehler, nicht aber ein insgesamt zu geringes Guthaben der Bank bei ihrer nationalen Zentralbank. Banken können auch auf anderen Konten als dem Girokonto Guthaben halten, beispielsweise in der Einlagefazilität. Wenn eine Bank gegen die Mindestreservepflicht verstößt, muss dies also nicht heißen, dass sie nicht über ausreichende Mittel verfügt.

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