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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Oktober 2022

28. Oktober 2022

Geldpolitik

Verlängerung der bilateralen EUR/CNY-Währungsswap-Vereinbarung mit der People’s Bank of China

Am 10. Oktober 2022 gab der EZB-Rat die Verlängerung der bilateralen EUR/CNY-Währungsswap-Vereinbarung zwischen der EZB und der People’s Bank of China um weitere drei Jahre bekannt. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Rekalibrierung der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III)

Am 27. Oktober 2022 beschloss der EZB-Rat, die Bedingungen der GLRG III neu zu kalibrieren, um die Konsistenz mit dem allgemeinen geldpolitischen Normalisierungsprozess sicherzustellen. Eine entsprechende Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten ist auf der Website der EZB abrufbar.

Geänderte Verzinsung der Mindestreserven

Am 27. Oktober 2022 beschloss der EZB-Rat, dass die Mindestreserven ab Beginn der Mindestreserve-Erfüllungsperiode zum 21. Dezember 2022 zum Zinssatz des Eurosystems für die Einlagefazilität verzinst werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Marktoperationen

Beschluss der EZB zu den Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht in Kroatien

Am 20. Oktober 2022 erließ die EZB den Beschluss EZB/2022/36 zu den Übergangsbestimmungen für die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die EZB nach der Einführung des Euro in Kroatien. Ab dem 1. Januar 2023 werden Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Kroatien der Mindestreservepflicht des Eurosystems unterliegen. Da die reguläre Mindestreserve-Erfüllungsperiode am 21. Dezember 2022 beginnt und am 7. Februar 2023 endet, sind Übergangsbestimmungen erforderlich, um eine reibungslose Integration der entsprechenden Kreditinstitute in das Mindestreservesystem des Eurosystems zu gewährleisten und eine unverhältnismäßige Belastung dieser Institute zu vermeiden. Im Einklang mit der früheren Vorgehensweise bei der Einführung des Euro in anderen Ländern wird mit dem Beschluss eine übergangsweise geltende Mindestreserve-Erfüllungsperiode (in diesem Fall vom 1. Januar bis zum 7. Februar 2023) für die Auferlegung der Mindestreservepflicht für Kreditinstitute mit Sitz in Kroatien festgelegt. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Technische Änderungen am Rechtsrahmen von TARGET2-Securities (T2S)

Am 28. September 2022 nahm der EZB-Rat die Änderungen an Anhang 6 des T2S Framework Agreement und des T2S Currency Participation Agreement zur Kenntnis. In Anhang 6 dieser Dokumente wird das T2S Service Level Agreement (SLA) festgelegt. Darin wird insbesondere Folgendes definiert: a) das Leistungsspektrum, gemäß dem das Eurosystem den teilnehmenden Zentralverwahrern und den verbundenen Zentralbanken außerhalb des Euroraums T2S-Dienste anbietet, sowie b) die wichtigsten Leistungskennzahlen. Anlass für die Änderungen war die regelmäßige Überprüfung des SLA.

Verschiebung des Starts des erneuerten Großbetragszahlungssystems

Am 20. Oktober 2022 beschloss der EZB-Rat den Start des neuen Echtzeit-Bruttoabwicklungssystems und der Komponente zum zentralen Liquiditätsmanagement, T2, zu verschieben. Der Start wurde um vier Monate vom 21. November 2022 auf den 20. März 2023 verlegt. Die Entscheidung hat zum Ziel, den Nutzern mehr Zeit einzuräumen, um ihre Tests in einer stabilen Umgebung abschließen zu können. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Statistik

Überprüfung der Regelungen bei Nichteinhaltung der statistischen Berichtspflichten

Am 29. September 2022 schloss der EZB-Rat seine Überprüfung der Regelungen bei Nichteinhaltung der statistischen Berichtspflichten ab. Ziel der Überprüfung war es, die Regelungen effizienter zu machen, die entsprechenden Verfahren zu straffen und die Rollen der maßgeblichen Institutionen in diesem Verfahren klarzustellen. Im Zuge der Überprüfung hat der EZB-Rat die Verordnung EZB/2022/31 zu Übertretungsverfahren bei Nichteinhaltung statistischer Berichtspflichten und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2010/10 sowie den Beschluss EZB/2022/32 zur Methode für die Berechnung von Sanktionen bei zur Last gelegten Übertretungen statistischer Berichtspflichten verabschiedet. Der Verordnungsentwurf wurde im Anschluss an ein öffentliches Konsultationsverfahren im Jahr 2021 finalisiert. Die Feedback-Erklärung hierzu, in der die Prüfung der im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens eingegangenen Kommentare durch die EZB dargelegt wird, ist zusammen mit weiteren Informationen zur Überprüfung auf der Website der EZB abrufbar.

Banknoten und Münzen

Änderung des Beschlusses EZB/2020/24 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien

Am 13. Oktober 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2022/35 zur Änderung des Beschlusses EZB/2020/24 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien. Mit den eingeführten Änderungen soll die effiziente und praktische Umsetzung der ethischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Herstellern von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien sichergestellt werden.

EZB-Bankenaufsicht

Veröffentlichung aktualisierter Dokumente für das Antragsvorbereitungsverfahren bei der Prüfung interner Modelle

Am 20. September 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die aktualisierten Dokumente für das Antragsvorbereitungsverfahren bei der Prüfung interner Modelle zu veröffentlichen. Die Überarbeitungen betreffen die Formulare für den Fragebogen zur Selbsteinschätzung des Kredit- und Marktrisikos, das Antragsvorbereitungs- und das Antragsformular sowie die entsprechenden Leitlinien zum Antragsvorbereitungs- und Antragsformular. Die aktualisierten Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht unter Prüfung interner Modelle abrufbar.

Öffentliche Konsultation zum Entwurf des Leitfadens zu Verfahren für qualifizierte Beteiligungen

Am 23. September 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Leitfadens zu Verfahren für qualifizierte Beteiligungen durchzuführen. Mit dem Leitfaden soll erläutert werden, wie die EZB Anträge auf den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen an Banken beurteilt. Die Konsultation endet am 9. November 2022. Eine Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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Europäische Zentralbank

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