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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Januar/Februar 2022

18. Februar 2022

Marktoperationen

Gewährung von Innertageskrediten an zugelassene Geschäftspartner des Eurosystems mit beschränktem Zugang zu geldpolitischen Geschäften

Am 27. Januar 2022 genehmigte der EZB-Rat einen harmonisierten Ansatz für den Zugang zu Innertageskrediten in TARGET2 und Auto-collateralisation in TARGET2-Securities für zugelassene Geschäftspartner des Eurosystems, deren Zugang zu geldpolitischen Geschäften aufgrund von Risikoerwägungen oder nach einem Ausfall beschränkt wurde. Ferner beschloss der EZB-Rat, zugelassenen Geschäftspartnern des Eurosystems, die beschränkten Zugang haben und am Ende des Tages bei den Innertageskrediten einen die geltenden Obergrenzen überschreitenden Sollsaldo aufweisen, die Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität zu gestatten. Hierfür fallen Strafzinsen an. Nähere Informationen zu diesen Änderungen werden Mitte 2022 im Rahmen der anstehenden Aktualisierung 2021/2022 der Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik bereitgestellt.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Veröffentlichung eines umfassenden Aktionsplans zur Umsetzung von Empfehlungen nach Vorfällen bei TARGET-Diensten im Jahr 2020

Am 16. Dezember 2021 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung eines umfassenden Aktionsplans zur Umsetzung der Empfehlungen einer unabhängigen Prüfung, die der EZB-Rat im November 2020 in Auftrag gegeben hatte. Anlass waren fünf größere Störungen bei TARGET2 und TARGET2-Securities im Jahr 2020 gewesen. Im Verlauf des Jahres 2021 wurden bereits Maßnahmen zur Umsetzung mehrerer Empfehlungen vereinbart bzw. ergriffen. Die übrigen Maßnahmen werden größtenteils bis Ende 2022 umgesetzt. Die Marktteilnehmer werden über die Umsetzung der Maßnahmen auf dem Laufenden gehalten. Der Aktionsplan und die Pressemitteilung hierzu sind auf der Website der EZB abrufbar.

Regelmäßige Einstufung der Zahlungssysteme im Euroraum

Am 17. Dezember 2021 billigte der EZB-Rat das Ergebnis der regelmäßigen Einstufung der Zahlungssysteme auf Grundlage von Daten aus den Jahren 2018 und 2019. Zweck der jährlichen Überprüfung ist es, die Zahlungssysteme im Euroraum zu ermitteln, die als systemrelevant (Systemically Important Payment Systems – SIPS) einzustufen sind und unter die SIPS-Verordnung fallen sollten. Ebenso werden Zahlungssysteme ermittelt, die als nicht systemrelevante Großbetragszahlungssysteme und nicht systemrelevante Massenzahlungssysteme einzustufen sind. Das Ergebnis der Einstufung wird im ersten Quartal 2022 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Regelmäßige Aktualisierung der Dokumentation zum Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM)

Am 17. Dezember 2021 genehmigte der EZB-Rat die aktualisierte Fassung der Dokumente „CCBM Manual of Procedures“ und „CCBM Procedures for Eurosystem Counterparties“ und billigte deren Veröffentlichung. Die CCBM-Dokumentation wird regelmäßig überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Infolge der jüngsten Überprüfung wurden länderspezifische faktische Änderungen und eine Reihe von Aktualisierungen vorgenommen. Diese beschreiben den Umgang mit Geldbußen gemäß den Regelungen zur Abwicklungsdisziplin, die in der Zentralverwahrerverordnung vorgesehen sind. Die aktualisierte Dokumentation wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Gutachten zur Emission und Zuteilung von Schuldverschreibungen in der Europäischen Union

Am 17. Dezember 2021 nahm der EZB-Rat das Gutachten der Kontaktgruppe Anleihenmärkte (Debt Issuance Market Contact Group – DIMCG) zur Emission und Zuteilung von Schuldverschreibungen in der Europäischen Union zur Kenntnis und genehmigte dessen Veröffentlichung. Der EZB-Rat hatte die DIMCG im April 2020 als temporäres Forum eingerichtet. Die Kontaktgruppe sollte Sachverhalte identifizieren, die weiteren Effizienzsteigerungen und einer stärkeren Integration bei der Anleiheemission und Erstzuteilung im Wege stehen. Die Arbeit der Gruppe wurde von der EZB koordiniert. Alle wichtigen Interessenträger, die an der Wertschöpfungskette von Anleiheemissionen in Europa beteiligt sind, wurden miteinbezogen. In dem Gutachten werden etwaige Risiken, Kosten und Ineffizienzen im aktuellen Umfeld aufgezeigt und Möglichkeiten ausgelotet, die Emission und Erstzuteilung von Anleihen in Europa zu harmonisieren und effizienter zu gestalten. Das Gutachten und die Pressemitteilung hierzu sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Möglichkeit der elektronischen Zahlungsoption für Verbraucher in Belgien

Am 22. Dezember 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/38 auf Ersuchen des Gouverneurs der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique.

Stellungnahme der EZB zur Teilnahme Italiens an den Programmen des Internationalen Währungsfonds: Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum und Schuldenerlass für den Sudan

Am 28. Dezember 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/39 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz

Am 29. Dezember 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/40 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Stellungnahme der EZB zu Irlands Einhaltung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Am 5. Januar 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/1 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Erstellung einer Datenbank zu Bankschließfächern und Bank- und Zahlungskonten durch die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland

Am 7. Januar 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/2 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen im Hinblick auf die Abwicklung

Am 13. Januar 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/3 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Am 16. Februar 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/4, die auf Initiative der EZB erstellt worden war.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie und eine Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung

Am 16. Februar 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/5 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Corporate Governance

Verlängerung der Amtszeit der Mitglieder des Marktinfrastrukturrats

Am 22. Dezember 2021 beschloss der EZB-Rat, die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder des Marktinfrastrukturrats (Market Infrastructure Board – MIB) um ein Jahr, d. h. bis zum 31. Mai 2023, zu verlängern. Der Markinfrastrukturrat steuert das Alltagsgeschäft von TARGET2-Securities (T2S) und der übrigen TARGET-Dienste. Zudem steht er über die T2S-Governance-Struktur mit Marktteilnehmern in Verbindung.

Neues Mitglied im Marktinfrastrukturrat

Am 20. Januar 2022 ernannte der EZB-Rat Salvatore Luigi Alonzo, Leiter der Direktion Zahlungssysteme der Banca d’Italia, zum Mitglied des Marktinfrastrukturrats, das die Banca d’Italia vertritt. Herrn Alonzos Amtszeit endet am 31. Mai 2023 zeitgleich mit der Amtszeit aller übrigen Mitglieder des Marktinfrastrukturrats. Herr Alonzo ist Nachfolger von Giandomenico Scarpelli, der in Ruhestand gegangen ist.

Erweiterter Jahresabschluss 2021 der EZB

Am 16. Februar 2022 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2021 durch den EZB-Rat. Der erweiterte Jahresabschluss und eine Pressemitteilung hierzu wurden am 17. Februar 2022 auf der EZB-Website veröffentlicht.

Stellungnahmen des Ethikausschusses der EZB künftig noch transparenter

Am 16. Februar 2022 beschloss der EZB-Rat, den Umfang der proaktiven Veröffentlichung von Stellungnahmen auszuweiten, die der Ethikausschuss der EZB zu beabsichtigten privaten Aktivitäten von aktuellen und künftigen hochrangigen Funktionsträgern der EZB abgibt. Dies gilt für ab Januar 2022 angegebene Aktivitäten. Mit dieser zusätzlichen Transparenzmaßnahme unterstreicht der EZB-Rat sein Engagement für gute Führung und Governance.

Statistik

Änderung der Leitlinie über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute

Am 6. Januar 2022 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2022/67 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2021/830 (EZB/2021/11) über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute (EZB/2022/1). Die Änderungen sollen mehr Klarheit bewirken und sind technischer Natur. Sie traten am 1. Februar 2022 in Kraft.

Jahresbericht 2020 über den Schutz der Vertraulichkeit der von der EZB mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken erhobenen statistischen Einzeldaten

Am 10. Februar 2022 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht über den Schutz der Vertraulichkeit statistischer Einzeldaten, die die EZB mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken erhebt, und genehmigte die Veröffentlichung einer Zusammenfassung des Berichts. In dem Bericht wird untersucht, inwieweit durch die Umsetzung einheitlicher Regeln und Mindeststandards, die die EZB festgelegt hat, die unrechtmäßige Offenlegung und unberechtigte Verwendung von vertraulichen statistischen Daten verhindert werden. Das Fazit lautet, dass das Europäische System der Zentralbanken nach wie vor gewährleistet, dass vertrauliche statistische Daten den erforderlichen Maßnahmen entsprechend geschützt sind und dass 2020 keine Vorfälle verzeichnet wurden. Die Zusammenfassung wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Banknoten und Münzen

Änderung der Leitlinie über die Einrichtung eines Systems für die Produktion und das Beschaffungswesen im Eurosystem

Am 17. Dezember 2021 erließ der EZB-Rat die Leitlinie (EU) 2021/2322 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/280 (EZB/2014/44) zur Errichtung des Produktions- und Beschaffungssystems des Eurosystems (EZB/2021/56). Mit den Änderungen werden interne Regelungen näher spezifiziert, die eine vollständige Trennung zwischen der Rechnungslegung einer öffentlichen Druckerei und der Rechnungslegung ihrer jeweiligen öffentlichen Stelle (Grundsatz der Unabhängigkeit) gewährleisten sollen. Sie sollen außerdem klarstellen, über welche Möglichkeiten der horizontalen Kooperation eine nationale Zentralbank verfügt, die ihre Druckerei schließt.

EZB-Bankenaufsicht

Einhaltung der EBA-Leitlinien über die Überschreitung von Großkreditobergrenzen

Am 17. Dezember 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zur Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Ausnahmefälle, in denen Institute die Großkreditobergrenzen gemäß Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 überschreiten, und des Zeitraums und der Maßnahmen zur Wiederherstellung deren Einhaltung gemäß Artikel 396 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2021/09) einhält. Die Leitlinien sollen zuständige Behörden bei der Beurteilung von Überschreitungen der in der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) festgelegten Großkreditobergrenzen behilflich sein und sicherstellen, dass die Beurteilung umsichtig und auf einheitliche Weise durchgeführt wird, der Ansatz aber einfach bleibt.

Einhaltung der gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen

Am 29. Dezember 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die von ihr direkt beaufsichtigten bedeutenden Institute die gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie (EU) 2013/36 und der Richtlinie (EU) 2014/65 (ESMA35-36-2319 - EBA/GL/2021/06) einhält. Durch die Leitlinien sollen Eignungsbeurteilungen innerhalb der Finanzsektoren der EU weiter verbessert und harmonisiert werden, um in den Finanzinstituten solide Governance-Regelungen sicherzustellen.

EZB-Beschluss über die Übermittlung aufsichtlicher Informationen

Am 19. Januar 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Beschluss (EU) 2022/134 zur Aufstellung einheitlicher Regeln für die Übermittlung aufsichtlicher Informationen an Behörden und Einrichtungen durch die Europäische Zentralbank zwecks Wahrnehmung der ihr nach der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates übertragenen Aufgaben (EZB/2022/2) zu erlassen.

Einhaltung der überarbeiteten EBA-Leitlinien zu Stresstests von Einlagensicherungssystemen

Am 31. Januar 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die überarbeiteten EBA-Leitlinien zu Stresstests von Einlagensicherungssystemen gemäß Richtlinie (EU) 2014/49 zur Aufhebung und Ersetzung der Leitlinien EBA/GL/2016/04 (EBA/GL/2021/10) einhält. Durch die überarbeiteten Leitlinien wird der aktuelle Rahmen für Stresstests von Einlagensicherungssystemen und die Kooperation zwischen Letzteren und den verschiedenen Behörden weiter gestärkt.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zu Sanierungsplanindikatoren

Am 2. Februar 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zu Sanierungsplanindikatoren (EBA/GL/2021/11) einhält. Die neuen Leitlinien ersetzen die früheren EBA-Leitlinien zur Mindestliste der qualitativen und quantitativen Indikatoren des Sanierungsplans (EBA/GL/2015/02) und bieten zusätzliche Orientierungshilfe zu bestimmten Teilen des Rahmenwerks der Sanierungsplan-indikatoren.

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