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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

November 2021

12. November 2021

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Financial Stability Review – November 2021

Am 10. November 2021 führte der EZB-Rat einen Meinungsaustausch über Fragen der Finanzstabilität im Euroraum. Grundlage war der Financial Stability Review vom November 2021. Der EZB-Rat genehmigte die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. In dem Bericht werden Finanzstabilitätsrisiken und deren Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte, die Schuldentragfähigkeit, die Rentabilität der Banken und den Nichtbankenfinanzsektor bewertet. Er enthält außerdem politikrelevante Überlegungen für sowohl den kurz- als auch den mittelfristigen Zeithorizont. Der Bericht wird voraussichtlich am 17. November 2021 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag einer Verordnung über europäische grüne Anleihen

Am 5. November 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/30 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments.

Banknoten und Münzen

Änderung des Beschlusses über den Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021

Am 2. November 2021 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2021/48 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/1997 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2021. Der Änderungsbeschluss sieht vor, dass in einem jeweils höheren Umfang Münzen ausgegeben werden, als ursprünglich geplant, so wie von der De Nederlandsche Bank, der Latvijas Banka und der Národná banka Slovenska beantragt. Der Beschluss wird in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.

EZB-Bankenaufsicht

Öffentliche Konsultation zum Entwurf eines EZB-Leitfadens zur Meldung von Verbriefungstransaktionen

Am 5. November 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines EZB-Leitfadens zur Meldung von Verbriefungstransaktionen durchzuführen. Der nicht rechtsverbindliche Leitfaden enthält die Meldepraktiken, die als Originatoren oder Sponsoren von Verbriefungstransaktionen fungierenden bedeutenden Instituten empfohlen werden, um der EZB die Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese für die Überwachung der Einhaltung der Artikel 6 bis 8 der Verbriefungsverordnung (Verordnung (EU) 2017/2402) benötigt, wie in Artikel 7 der genannten Verordnung näher ausgeführt. Die zugrunde liegenden Unterlagen können ab dem 15. November 2021 auf der Website der EZB-Bankenaufsicht eingesehen werden.

Ernennung von zwei stellvertretenden Mitgliedern und einem Mitglied des Administrativen Überprüfungsausschusses

Am 10. November 2021 hat der EZB-Rat Herrn Pentti Hakkarainen zum Mitglied des Administrativen Überprüfungsausschusses (Administrative Board of Review – ABoR) ernannt. Seine fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. Februar 2022. Die Ernennung erfolgt unter dem klaren Vorbehalt, dass sich Herr Hakkarainen nicht an Anträgen beteiligen darf, die an den ABoR gerichtet werden, um eine Überprüfung von EZB-Aufsichtsbeschlüssen zu erwirken, an denen er selbst als Mitglied des Aufsichtsgremiums beteiligt war. In einem solchen Fall müsste ihn ein stellvertretendes Mitglied ersetzen. Frau Christiane Campill und Herr Damir Odak wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des ABoR ernannt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt zum schnellstmöglichen Termin. Der ABoR führt interne administrative Überprüfungen von Aufsichtsbeschlüssen der EZB durch. Diese können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden, die von einem Aufsichtsbeschluss der EZB direkt betroffen sind. Mit der Überprüfung wird sichergestellt, dass diese Beschlüsse mit den Vorschriften und Verfahren vereinbar sind. Weitere Informationen zum ABoR finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.

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