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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

März 2021

26. März 2021

Externe Kommunikation

Jahresbericht 2020 der EZB

Am 24. März 2021 genehmigte der EZB-Rat den Jahresbericht 2020 der EZB. Der Bericht wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments vorgelegt und am 14. April 2021 in 22 Amtssprachen der EU auf der Website der EZB veröffentlicht.

Geldpolitik

Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs durch die Zentralbanken

Am 24. März 2021 billigte der EZB-Rat den Compliance-Bericht für das Jahr 2020 gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), auf dessen Grundlage die EZB die Einhaltung der in den Artikeln 123 und 124 AEUV enthaltenen Verbote und der damit zusammenhängenden Verordnungen durch die Zentralbanken in der EU überwacht. Nähere Informationen hierzu sind einem gesonderten Abschnitt des Jahresberichts 2020 der EZB zu entnehmen, der am 14. April 2021 auf der Website der EZB veröffentlicht wird.

Marktoperationen

Klarstellung der Kriterien für die Notenbankfähigkeit von an Nachhaltigkeitsziele gebundenen Anleihen

Am 17. Februar 2021 stellte der EZB-Rat klar, dass das Eurosystem einen auf Emittentengruppen basierenden Ansatz anwendet und die Nachhaltigkeitsziele von einem oder mehreren Unternehmen erreicht werden können, sofern alle Unternehmen derselben Emittentengruppe angehören, die an Nachhaltigkeitsziele gebundene Anleihen ausgibt. Diese Klarstellung ist unter Häufig gestellte Fragen zu an Nachhaltigkeitsziele gebundene Anleihen auf der Website der EZB wiedergegeben.

Neufassung der Leitlinie über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven durch das Eurosystem

Am 17. März 2021 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/9 über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven in Euro durch das Eurosystem für Zentralbanken und Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets und für internationale Organisationen sowie zur Aufhebung der Leitlinie (EU) 2020/1284 der Europäischen Zentralbank. Die aufgehobene Leitlinie (EU) 2020/1284 (EZB/2020/34) legte fest, dass die Zentralbanken des Eurosystems dessen Bestimmungen, mit denen die Transparenz der Berichterstattung und des Informationsaustauschs innerhalb des Eurosystems weiter erhöht werden soll, ab dem 1. April 2021 einhalten müssen. In der Neufassung der Leitlinie wird eine neue Frist für die Einhaltung mit Wirkung zum 1. Juli 2021 festgesetzt. Durch diese Neufassung soll unter anderem gewährleistet werden, dass Dienstleistungen des Eurosystems im Bereich der Verwaltung von Währungsreserven in standardisierter Form zu harmonisierten Bedingungen erbracht werden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937

Am 19. Februar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/4 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zum Schutz des Euro vor Fälschung in Irland

Am 23. Februar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/5 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Teilnahme des Hellenischen Finanzstabilitätsfonds an den Kapitalerhöhungen von Kreditinstituten für andere Zwecke als eine vorsorgliche Rekapitalisierung oder Abwicklung

Am 25. Februar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/6 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Haftung und Prüfung der nationalen Aufsichtsbehörden, zur Gründung kleiner Kreditinstitute und zu den Anforderungen an Inhaber von Schlüsselfunktionen in Kreditinstituten in Estland

Am 26. Februar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/7 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Estland.

Stellungnahme der EZB zur Aufsicht über Auslagerungsvereinbarungen von Kreditinstituten in Deutschland

Am 26. Februar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/8 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums der Finanzen.

Stellungnahme der EZB zur Reform der Latvijas Banka

Am 26. Februar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/9 auf Ersuchen des lettischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Wirtschaftsstatistiken in Deutschland

Am 12. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/10 auf Ersuchen des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Stellungnahme der EZB zu den betrieblichen und technischen Anforderungen sowie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Betreiber von Zahlungssystemen in Ungarn

Am 17. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/11 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Stellungnahme der EZB zum Auftrag und den Aufgaben der Magyar Nemzeti Bank in Zusammenhang mit nachhaltigem Umweltschutz

Am 19. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/12 auf Ersuchen des ungarischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Schaffung eines Transparenzrahmens für Verträge und damit verbundene Unterlagen in Zusammenhang mit der Verwendung öffentlicher Mittel in Portugal

Am 23. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/13 auf Ersuchen der portugiesischen Versammlung der Republik.

Corporate Governance

Übergabe des Sekretariats der Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen

Am 4. März 2021 nahm der EZB-Rat Kenntnis von der Übergabe des Sekretariats der Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Zinssätzen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Die EZB, die das Sekretariat bislang gestellt hat, nimmt weiterhin als Beobachterin an den Sitzungen teil. Die Arbeitsgruppe wurde 2018 von der EZB, der ESMA, der Europäischen Kommission und der belgischen Finanzaufsichtsbehörde gegründet, um die Bemühungen um eine Reform der Referenzwerte im Einklang mit der EU-Benchmark-Verordnung und den Empfehlungen des Finanzstabilitätsrats zu steuern. Angesichts des Abschlusses des Mandats der Arbeitsgruppe und der Zuständigkeiten der ESMA gemäß der EU-Benchmark-Verordnung sowie ihrer Rolle als Aufseherin über den EURIBOR ab dem 1. Januar 2022 wird die ESMA im Laufe des zweiten Quartals 2021 das Sekretariat übernehmen.

Neues Mitglied des Marktinfrastrukturrats

Am 12. März 2021 ernannte der EZB-Rat Frau Petia Niederländer, Direktorin für Zahlungsverkehr, Risikomanagement und Finanzwissen bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Market Infrastructure Board (MIB). Ihre Amtszeit endet am 31. Mai 2022. Frau Niederländer tritt die Nachfolge von Herrn Stefan Augustin an, der aus der OeNB ausscheidet.

Statistik

Veröffentlichung von Zinssätzen mit Aufzinsung und Indizes auf Basis von historischen €STR-Werten

Am 17. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/10 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2019/1265 zum Euro Short-Term Rate (€STR) und genehmigte die tägliche Veröffentlichung der durchschnittlichen €STR-Zinssätze und eines €STR-basierten Index mit Aufzinsung an jedem TARGET2-Geschäftstag um 9.15 Uhr (MEZ) ab dem 15. April 2021. Außerdem beschloss der EZB-Rat, die Regelungen zur Berechnung und Veröffentlichung der durchschnittlichen €STR-Zinssätze und des €STR-basierten Index mit Aufzinsung sowie die entsprechende Änderung der €STR-Methodik und ‑Grundsätze zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung von Zinssätzen mit Aufzinsung auf Basis von historischen €STR-Werten trägt dazu bei, in Szenarien, in denen der Referenzwert eingestellt wird, die systemischen Risiken zu mindern. Gleichzeitig wird dadurch eine stärkere Verwendung des €STR gefördert und darauf hingewirkt, dass in wichtigen Währungsräumen einheitliche Ausfalllösungen für die Marktteilnehmer bestehen. Eine entsprechende Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht

Öffentlicher Leitfaden zur Festlegung von Verwaltungsgeldbußen

Am 22. Februar 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, einen Leitfaden zur Festlegung von Verwaltungsgeldbußen zu veröffentlichen. Darin werden die Grundsätze und Methoden für die Berechnung von Geldbußen dargelegt, die Banken bei Verstoß gegen Aufsichtsanforderungen auferlegt werden können. Dadurch wird die Transparenz der aufsichtlichen Grundsätze und Verfahren der EZB weiter erhöht. Der Leitfaden und die entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Beschluss der EZB zur Meldung von Finanzierungsplänen von Kreditinstituten

Am 1. März 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Beschluss (EU) 2021/432 (EZB/2021/7) zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1198 der Europäischen Zentralbank vom 27. Juni 2017 zur Meldung von Finanzierungsplänen von Kreditinstituten durch die nationalen zuständigen Behörden an die Europäische Zentralbank, zu erlassen. Durch die Änderungen werden die Meldungen der nationalen zuständigen Behörden an die EZB angepasst und die Einhaltung der in den entsprechenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde enthaltenen aktuellen harmonisierten Definitionen und Vorlagen sichergestellt.

EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2020

Am 9. März 2021 verabschiedete der EZB-Rat den EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2020 und genehmigte seine Veröffentlichung und Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission, die Euro-Gruppe und die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Bericht wurde am 23. März 2021 auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Am selben Tag legte der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums den Bericht dem Europäischen Parlament vor.

Beschluss der EZB über den Gesamtbetrag der für Aufsichtsaufgaben erhobenen Gebühren für 2020

Am 12. März 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Beschluss (EU) 2021/490 (EZB/2021/8) über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 zu verabschieden. Ab dem Gebührenzeitraum 2020 wird die EZB keine Vorauszahlungen auf die jährlichen Aufsichtsgebühren mehr verlangen. Die Gebühren werden erst nach Ende des jeweiligen Gebührenzeitraums und nach Ermittlung der tatsächlich entstandenen jährlichen Kosten erhoben. Der Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2020 beläuft sich auf 514 314 706 EUR. Der Beschluss und die entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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