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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Januar 2021

22. Januar 2021

Marktoperationen

Revidierter unverbindlicher Kalender für die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte

Am 12. Januar 2021 beschloss der EZB-Rat, die Frist für die Vorlage der Bewertung des Wirtschaftsprüfers um zwei Wochen, d. h. bis zum 21. Januar 2021, zu verlängern. Bis zu diesem Termin mussten Geschäftspartner, die an einem der ersten drei Geschäfte der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) teilgenommen hatten, eine Bewertung ihres ersten Berichts durch einen Wirtschaftsprüfer vorlegen. Zudem billigte der EZB-Rat den entsprechend revidierten unverbindlichen Kalender für die GLRG III. Der revidierte Kalender ist auf der EZB-Website abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Griechenlands Einhaltung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Am 11. Dezember 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/32 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu Beschränkungen von Barzahlungen in Dänemark

Am 11. Dezember 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/33 auf Ersuchen der dänischen Finanzaufsichtsbehörde Finanstilsynet.

Stellungnahme der EZB zu einer bilateralen Kreditvereinbarung der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta mit dem Internationalen Währungsfonds

Am 18. Dezember 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/34 auf Ersuchen der maltesischen Zentralbank.

Stellungnahme der EZB zur Anwendung der bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geltenden Anforderungen auf im Bereich virtuelle Währungen tätige Dienstleister in Spanien

Am 18. Dezember 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/35 auf Ersuchen des spanischen Ministeriums für Wirtschaft und digitalen Wandel.

Stellungnahme der EZB zum Zusammenwirken der Europäischen Zentralbank und der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) im Rahmen der engen Zusammenarbeit innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus

Am 22. Dezember 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/36 auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zur Teilnahme der nationalen Zentralbank an Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds in Italien

Am 28. Dezember 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/37 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Durchsetzung von Close-Out-Nettingvereinbarungen in Lettland

Am 7. Januar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/1 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Lettland.

Stellungnahme der EZB zur Umsetzung der Empfehlungen der Konvergenzberichte im Gesetz der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank)

Am 11. Januar 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/2 auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers.

Corporate Governance

Vorsitzender des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit des Eurosystems/ESZB

Am 20. Januar 2021 ernannte der EZB-Rat Herrn Wolfgang Proissl, den neuen Leiter der Generaldirektion Kommunikation, mit sofortiger Wirkung zum Vorsitzenden des Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit des Eurosystems/ESZB (ECCO). Herr Proissls Amtszeit als ECCO-Vorsitzender endet am 31. Dezember 2022. Sie endet somit gleichzeitig mit der Amtszeit der anderen Vorsitzenden der Ausschüsse des ESZB/Eurosystems, die im Dezember 2019 ernannt bzw. wiederernannt wurden.

Statistik

Qualität der zentralisierten Wertpapierdatenbank und der Statistikdatenbank für Wertpapierbestände

Am 22. Dezember 2020 nahm der EZB-Rat die Qualitätsüberprüfung der zentralisierten Wertpapierdatenbank (Centralised Securities Database – CSDB) und der Statistikdatenbank für Wertpapierbestände (Securities Holdings Statistics Database – SHSDB) zur Kenntnis. Das CSDB-System funktionierte 2019 weiterhin reibungslos, seine Datengrundlage und -Qualität wurden als angemessen erachtet. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Qualität der Datenbank aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern, damit alle derzeitigen und künftigen Anforderungen erfüllt werden können. Die SHSDB umfasst die Wertpapierbestände aller finanziellen und nichtfinanziellen Anleger in den Ländern des Euroraums (sowie in einigen teilnehmenden Ländern außerhalb des Euroraums). Die Bestände sind nach Land und Sektor der Anleger untergliedert. Aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und dem SHS-Team konnten seit dem ersten Quartal 2020 vorläufige Daten mehr als einen Monat eher bereitgestellt werden als im regulären Zeitplan vorgesehen. Die frühere Verfügbarkeit dieser Daten im ESZB hat die Nutzer bei ihren Entscheidungen und bei der Beobachtung der dynamischen Finanzmärkte unterstützt. Es wurden u. a. deutliche Fortschritte bei der Erhebung von SHS-Daten zu Wertpapierbeständen einzelner Bankengruppen erzielt. Die SHSDB enthält hoch granulare Daten, die sich sogar bis auf die Ebene der einzelnen Mitglieder von Bankengruppen (Investoren) bzw. bis auf Einzelwertpapierebene (Bestände) aufschlüsseln lassen. Dies trägt u. a. dazu bei, dass Risiken und Übertragungseffekte in Finanzmärkten effektiv identifiziert werden können.

Bankenaufsicht

Empfehlung der EZB zu Dividendenausschüttungen während der Covid-19-Pandemie und an Banken adressiertes Begleitschreiben zur Vergütungspolitik

Am 15. Dezember 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Empfehlung EZB/2020/62 zu Dividendenausschüttungen während der Covid-19-Pandemie zu verabschieden und ein Begleitschreiben an die Banken zu deren Vergütungspolitik zu genehmigen. Der neue Rechtsakt zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2020/35 und das Begleitschreiben sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zur Behandlung struktureller Fremdwährungspositionen

Am 18. Dezember 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zur Behandlung struktureller Fremdwährungspositionen gemäß Artikel 352 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) (EBA/GL/2020/09) ab dem Datum ihres Inkrafttretens am 1. Januar 2022 einhalten wird. Diese Leitlinien führen Kriterien ein, die eine Harmonisierung der Auslegung und Anwendung von Ausnahmen durch die zuständigen Behörden bewirken sollen. Die besagten Ausnahmen ermöglichen einen Ausschluss von strukturellen Fremdwährungspositionen bei der Berechnung von Eigenmittelanforderungen.

Leitfaden zum aufsichtlichen Ansatz der EZB für Konsolidierungen im Bankensektor

Am 6. Januar 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, im Anschluss an eine jüngst durchgeführte öffentliche Konsultation einen Leitfaden zum aufsichtlichen Ansatz der EZB für Konsolidierungen im Bankensektor zu veröffentlichen. Der Leitfaden soll darlegen, welche Grundsätze die EZB bei ihrem aufsichtlichen Ansatz heranzieht, um festzustellen, ob die von einem Kreditinstitut nach einer Konsolidierung umgesetzten Regelungen ein solides Risikomanagement und eine solide Risikodeckung sicherstellen. Neben dem Leitfaden hat die EZB auch eine Feedback-Erklärung veröffentlicht. Diese enthält eine Gesamtbewertung der Kommentare, die im Zuge der öffentlichen Konsultation eingegangen sind. Beide Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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Europäische Zentralbank

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