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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

November 2019

15. November 2019

Marktoperationen

Fünfjährliche Überprüfung der Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen

Am 25. Oktober 2019 billigte der EZB-Rat eine überarbeitete Fassung der Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (Agreement on Net Financial Assets – ANFA). Das ANFA ist eine Vereinbarung zwischen den nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums und der EZB. Es enthält Regeln und Obergrenzen für nicht zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapierbestände, die mit den nationalen Aufgaben der NZBen in Zusammenhang stehen. Das ANFA wird mindestens alle fünf Jahre überprüft. Die diesjährigen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen darauf, die Konsistenz zwischen der Vereinbarung und dem von Überschussliquidität geprägten geldpolitischen Umfeld auf absehbare Zeit sicherzustellen und notwendige operationelle Verbesserungen vorzunehmen. Das überarbeitete ANFA ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen

Financial Stability Review November 2019

Am 13. November 2019 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Berichts „Financial Stability Review – November 2019“. Darin werden die Hauptrisiken für die Stabilität des Finanzsystems im Eurogebiet und mögliche Schwachstellen untersucht. Darüber hinaus wird die Schockabsorptionsfähigkeit des Finanzsystems im Euroraum eingehend analysiert. Diese Ausgabe enthält zwei Sonderbeiträge. Der erste beschäftigt sich mit der Profitabilität und der Konsolidierung von Banken im Euroraum, der zweite beurteilt ihren systemischen Fußabdruck. Der Finanzstabilitätsbericht wird am 20. November 2019 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Aktualisierte Informationssicherheitsleitlinie für TARGET2 und TARGET2-Securities

Am 31. Oktober 2019 billigte der EZB-Rat die aktualisierte Dokumentation zur Informationssicherheitsleitlinie für TARGET2 und TARGET2-Securities (T2S), die an die (aktualisierte) Fassung des ISO-Standards 27002 von 2013 angepasst ist, der als Grundlage für die Sicherheitsanforderungen und -kontrollen von TARGET2 und T2S dient. Die entsprechend geänderten Anhänge der jeweiligen Rechtsdokumente, d. h. des T2S-Rahmenvertrags und der Währungsteilnahmevereinbarung, werden auf der Website der EZB zur Verfügung gestellt, sobald das Verfahren der impliziten Zustimmung mit den zentralen Wertpapierverwahrstellen erfolgreich abgeschlossen ist, das bei geringfügigen technischen oder operationellen Änderungen der T2S-Rechtsdokumente vorgesehen ist.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Latvijas Banka

Am 25. Oktober 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/36 auf Ersuchen der Budžeta un finanšu (nodokļu) komisija (Ausschuss für Haushalt und Finanzen (Besteuerung)) der Saeima (Parlament der Republik Lettland).

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet

Am 30. Oktober 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/37 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zur Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen in Spanien

Am 11. November 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/38, um die ihn die Banco de España im Namen des Secretaría de Estado para el Avance Digital (SEAD, Staatssekretariat für den digitalen Fortschritt) ersucht hatte.

Statistiken

Bericht zur Vertraulichkeit der vom Europäischen System der Zentralbanken erhobenen statistischen Einzeldaten

Am 7. November 2019 nahm der EZB-Rat den Bericht zur Vertraulichkeit der von der EZB mit Unterstützung der NZBen erhobenen statistischen Einzeldaten für das erste Halbjahr 2018 zur Kenntnis und genehmigte die Veröffentlichung einer Zusammenfassung desselben. Der jährliche Bericht wird gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank erstellt, welche die Veröffentlichung eines Berichts über die Maßnahmen vorsehen, die zur Sicherung der Vertraulichkeit der vom Europäischen System der Zentralbanken erfassten statistischen Daten erlassen wurden. Die Zusammenfassung des Berichts, laut der es im Beobachtungszeitraum keine Vorfälle gab, ist auf der Website der EZB und auf den Websites derjenigen NZBen abrufbar, die sich ebenfalls zu einer Veröffentlichung entschlossen haben.

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