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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August – September 2019

27. September 2019

Externe Kommunikation

Veröffentlichung von Daten zu den Devisenmarktinterventionen der EZB

Am 23. September 2019 beschloss der EZB-Rat, weitere Daten zu den Devisenmarktinterventionen der EZB zur Verfügung zu stellen. Ab April 2020 wird die EZB diese Daten in Tabellenform auf ihrer Website und im EZB-Jahresbericht veröffentlichen. Die Tabelle führt sämtliche historischen Daten zu den seit 1999 durchgeführten Devisenmarktinterventionen auf. Auf Quartalsbasis gibt sie Aufschluss darüber, ob die EZB während des vierteljährlichen Betrachtungszeitraums interveniert hat. Wenn dies der Fall war, enthält die Tabelle Angaben zu Zeitpunkt und Art der Intervention (unilateral, koordiniert oder im Zusammenhang mit WKM II), zum Gesamtbetrag und dazu, ob es sich um einen An- oder Verkauf handelt. Zudem erfolgt eine Aufgliederung nach Währungen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Geldpolitik

Geldpolitische Sondermaßnahmen

Am 12. September 2019 beschloss der EZB-Rat folgende geldpolitische Sondermaßnahmen: Die Nettoankäufe werden im Rahmen des EZB-Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd € ab dem 1. November 2019 wieder aufgenommen. Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere werden bei Fälligkeit weiterhin vollumfänglich wieder angelegt. Die Möglichkeit des Erwerbs von Wertpapieren mit einer Rendite unterhalb des Zinssatzes für die Einlagefazilität wird im erforderlichen Umfang auf alle Teile des APP ausgeweitet. Ein zweistufiges System für die Verzinsung der Reserveguthaben, bei dem ein Teil der Überschussliquidität der Institute vom negativen Einlagenzinssatz befreit ist, wird eingeführt. Einige der wesentlichen Parameter der dritten Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) werden geändert (weitere Einzelheiten hierzu finden sich nachstehend).

Marktoperationen

Unverbindlicher Kalender für die regulären Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems

Am 8. August 2019 billigte der EZB-Rat den unverbindlichen Kalender für die regulären Tenderoperationen und die Mindestreserve-Erfüllungsperioden des Eurosystems im Jahr 2020. Der Kalender und eine dazugehörige Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Änderungen einiger Parameter der dritten Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte

Am 12. September 2019 beschloss der EZB-Rat, einige wesentliche Parameter der GLRG III zu ändern. Er verlängerte die Laufzeit aller Geschäfte von zwei auf drei Jahre, führte die Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Rückzahlung ein und passte die Preisgestaltung dieser Geschäfte an. Diese Änderungen wurden im Beschluss EZB/2019/28 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte formalisiert. Der Beschluss, den der EZB-Rat am 12. September 2019 erließ, und eine dazugehörige Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Erweiterung der Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen bis Ende März 2024

Am 12. September 2019 nahm der EZB-Rat zur Kenntnis, dass die Verlängerung der Fälligkeit der GLRG-III-Geschäfte eine Erweiterung der Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims – ACC) bis Ende März 2024 bedeutet. Dies geht auf den Beschluss des EZB-Rats vom 7. Juni 2019 zurück, die ACC-Rahmen bis zur Fälligkeit des letzten längerfristigen GLRG-III-Geschäfts zu erweitern.

Verlängerung der Indexierung des Zinssatzes für dreimonatige längerfristige Refinanzierungsgeschäfte bis über das Ende der letzten Mindestreserve-Erfüllungsperiode 2019 hinaus

Am 12. September 2019 beschloss der EZB-Rat, dass der Zinssatz für dreimonatige längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG) dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des betreffenden LRG durchgeführten Hauptrefinanzierungsgeschäfte entsprechen wird. Dies gilt mindestens bis zum Ende der Mindestreserve-Erfüllungsperiode, die im März 2021 beginnt.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Beschluss der EZB zum Verfahren und zu den Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch eine zuständige Behörde

In Anwendung von Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung EZB/2017/32 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung) erließ der EZB-Rat am 26. Juli 2019 den Beschluss EZB/2019/25 zum Verfahren und zu den Bedingungen für die Ausübung bestimmter Befugnisse im Zusammenhang mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch eine zuständige Behörde. Der EZB-Rat beschloss außerdem, den Beschluss zusammen mit einer Zusammenfassung der im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens eingegangenen Rückmeldungen zu veröffentlichen. Die Konsultation zum Beschlussentwurf war vom 8. März bis zum 12. April 2019 durchgeführt worden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Beschränkungen der Übertragung von Forderungen aus Immobilienkrediten in Polen

Am 9. August 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/29 auf Ersuchen des polnischen Parlaments Sejm.

Stellungnahme der EZB zum Kauf und Verkauf von Kreditfazilitäten in Zypern

Am 16. August 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/30 auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Informationsfreiheit in den Niederlanden

Am 4. September 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/31 auf Ersuchen der niederländischen Ministerin für Inneres und Königreichsbeziehungen.

Stellungnahme der EZB zu den von Finanzunternehmen bei der Festlegung ihrer Vergütungspolitik einzuhaltenden Vorschriften in den Niederlanden

Am 5. September 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/32 auf Ersuchen des Finanzministers der Niederlande.

Stellungnahme der EZB zum Schutz des Euro vor Geldfälschung und zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen in Luxemburg

Am 23. September 2019 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2019/33 auf Ersuchen des luxemburgischen Finanzministers.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der maltesischen Zentralbank

Am 25. Juli 2019 erließ der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2019/24 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Bank Ċentrali ta‘ Malta/Central Bank of Malta. Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Vorsitzender des Ethikausschusses der EZB

Herr Patrick Honohan, seit 2016 Mitglied des Ethikausschusses der EZB, übernahm zum 1. August 2019 das Amt des Vorsitzenden des Ethikausschusses. Er tritt damit die Nachfolge von Herrn Jean-Claude Trichet an, dessen Amtszeit am 31. Juli 2019 endete.

Zentralbank, bei der die Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem von 2020 bis 2024 angesiedelt ist

Am 1. August 2019 bestimmte der EZB-Rat die Banque centrale du Luxembourg dazu, die Koordinierungsstelle für das Beschaffungswesen im Eurosystem (Eurosystem Procurement Coordination Office – EPCO) von 2020 bis 2024 bei sich aufzunehmen, nachdem ein diesbezüglicher Geschäftsvorschlag der Banque centrale du Luxembourg positiv beurteilt worden war. Im Interesse von Kosteneffizienz und Effektivität identifiziert, beurteilt und koordiniert das EPCO Fälle für die gemeinsame Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems erforderlich sind.

Beschluss der EZB zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise

Am 9. August 2019 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2019/27 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/16 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise. Er konsultierte ferner das Aufsichtsgremium zu Änderungsvorschlägen, die dazu dienen, bestimmte Aspekte der Vorschriften für die Arbeitsweise des administrativen Überprüfungsausschusses im Lichte der Erfahrungen seit seiner Gründung 2013 klarzustellen. Mit dem Änderungsbeschluss wird zudem eine Methodik für die Verteilung der Kosten eingeführt, die dem Antragsteller und der EZB im Rahmen der Überprüfung von Beschlüssen der EZB durch den administrativen Überprüfungsausschuss entstehen.

Mitgliedschaft im administrativen Überprüfungsausschuss

Am 12. August 2019 beschloss der EZB-Rat unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Aufsichtsgremiums, die Amtszeiten von Herrn Jean-Paul Redouin, Frau Concetta Brescia Morra, Herrn Javier Arístegui Yáñez und Herrn André Camilleri (als Mitglieder) sowie Herrn René Smits (als stellvertretendes Mitglied) im administrativen Überprüfungsausschuss um weitere fünf Jahre bis zum 7. September 2024 zu verlängern.

Mitgliedschaft im Überwachungsausschuss für den Euro Short-Term Rate

Am 23. August 2019 ernannte der EZB-Rat Herrn Massimo Rostagno, EZB-Generaldirektor für Geldpolitik, Frau Cornelia Holthausen, stellvertretende EZB-Generaldirektorin für Marktoperationen, Frau Emmanuelle Assouan, stellvertretende Generaldirektorin der Banque de France für Finanzstabilität und Marktoperationen, und Herrn Paolo Del Giovane, Leiter des Direktorats Marktoperationen der Banca d'Italia, als Mitglieder des internen Überwachungsausschusses der EZB für die Überwachung des Feststellungsprozesses für den Euro Short-Term Rate (€STR). Den Vorsitz im gemäß Artikel 9 der Leitlinie EZB/2019/19 zum €STR eingerichteten Überwachungsausschuss führt der Vizepräsident der EZB, Herr Luis de Guindos. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Erklärungen zu etwaigen Interessenkonflikten abzugeben. Diese Erklärungen werden auf der Website der EZB veröffentlicht.

Interimsvorsitzender des Ausschusses für Risikosteuerung

Am 29. August 2019 ernannte der EZB-Rat Herrn Fernando Monar Lora, Leiter der in der Direktion Risikomanagement angesiedelten Abteilung Risikoanalyse, mit Wirkung ab 1. September 2019 zum Interimsvorsitzenden des Ausschusses für Risikosteuerung (Risk Management Committee – RMC).

Bankenaufsicht

Ergebnisse des Comprehensive Assessment von bulgarischen Kreditinstituten

Am 25. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die endgültigen Ergebnisse eines Comprehensive Assessment von sechs bulgarischen Kreditinstituten (UniCredit Bulbank AD, DSK Bank EAD, United Bulgarian Bank AD, First Investment Bank AD, Central Cooperative Bank AD and Investbank AD) zu billigen. Die EZB-Bankenaufsicht hatte das Comprehensive Assessment zwischen November 2018 und Juni 2019 durchgeführt, da Bulgarien um eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) ersucht hatte. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Memorandum of Understanding zwischen der EZB und dem Europäischen Rechnungshof

Am 26. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, mit dem Europäischen Rechnungshof ein Memorandum of Understanding zu Prüfungen im Hinblick auf die Aufsichtsaufgaben der EZB abzuschließen. Dieses Dokument wird am 9. Oktober 2019 in Luxemburg offiziell unterzeichnet und am selben Tag im vollen Wortlaut auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Beschlüsse der EZB über die Bedeutung beaufsichtigter Kreditinstitute

Am 26. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen Vorschläge des Aufsichtsgremiums, den Bedeutungsstatus bestimmter beaufsichtigter Kreditinstitute zu ändern. Die Liste der beaufsichtigten Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Umfang des Comprehensive Assessment von kroatischen Kreditinstituten

Am 29. Juli 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums hinsichtlich der kroatischen Kreditinstitute, die in das von der EZB-Bankenaufsicht ab September 2019 durchgeführte Comprehensive Assessment einbezogen werden sollen. Anlass für das Comprehensive Assessment ist das Ersuchen Kroatiens um eine enge Zusammenarbeit zwischen der EZB und der Hrvatska narodna banka. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der geänderten EBA-Empfehlungen zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften

Am 5. August 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Absicht der EZB mitzuteilen, in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Empfehlungen zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften in der zuletzt am 8. November 2018 geänderten Fassung (EBA/REC/2018/03) ab dem Datum der Mitteilung einzuhalten.

Überarbeitete Erwartungen der Aufsicht an die Deckung von NPE

Am 9. August 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die aufsichtlichen Erwartungen an die Risikovorsorge für neue notleidende Risikopositionen (NPE), die in der Ergänzung zum EZB-Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten (nachstehend die „Ergänzung zum EZB-Leitfaden“) beschrieben sind, zu überarbeiten. Die Erwartungen der Aufsicht hinsichtlich des NPE-Bestands bleiben unverändert. Die Institute wurden über die Überarbeitung informiert, die einer neuen, am 26. April 2019 in Kraft getretenen EU-Verordnung Rechnung trägt. Sie ist in einer Pressemitteilung und einem Informationsdokument, die jeweils auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar sind, näher beschrieben.

Verhängung einer Verwaltungssanktion gegen ein Kreditinstitut wegen Verstoßes gegen Eigenmittelvorschriften

Am 13. August 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Beschluss des Aufsichtsgremiums, eine Verwaltungssanktion in Höhe von 5 150 000 € gegen die Piraeus Bank S.A. zu verhängen, da diese zwischen 2015 und 2017 gegen Vorschriften zu den Eigenmittelanforderungen verstoßen hatte. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Bewertung eines Instituts als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend

Am 15. August 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen die gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 erstellte Bewertung des Aufsichtsgremiums, die AS PNB Banka aufgrund einer erheblichen Verschlechterung ihrer Liquiditätslage als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend einzustufen. Der Einheitliche Abwicklungsausschuss wurde ordnungsgemäß konsultiert und stimmte der Bewertung zu. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Am 16. August 2019 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) über die Absicht der EZB zu informieren, in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute den Leitlinien der EBA zu Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) spätestens ab Ende September 2020 nachzukommen.

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