European Central Bank - eurosystem
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Zusammenarbeit in Europa

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist eine EU-Institution. Allerdings kommt ihr aufgrund ihrer Unabhängigkeit und ihrer spezifischen Aufgaben eine Sonderrolle im institutionellen Rahmen der EU zu.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag bzw. AEUV) erteilt der EZB einen klaren Auftrag: die Gewährleistung von Preisstabilität. Zudem weist er ihr eine Reihe weiterer Aufgaben zu. Auf der Grundlage des AEU-Vertrags erfüllt die EZB ihr Mandat und ihre Aufgaben vollkommen unabhängig von jeglicher politischen Einflussnahme.

Die Beziehungen der EZB zu anderen Entscheidungsgremien beschränken sich auf einen unverbindlichen Dialog. Grund hierfür sind ihre Unabhängigkeit und alleinige Zuständigkeit für die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik. Gleichzeitig sorgt die im AEU-Vertrag festgelegte Rechenschaftspflicht dafür, dass die EZB gegenüber den Menschen in der EU und ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern die volle Verantwortung für ihre Tätigkeiten übernimmt.

Beziehungen zu europäischen Institutionen

Die EZB erhält durch den Dialog mit anderen Entscheidungsträgern und Sozialpartnern die Möglichkeit, Informationen und Einblicke zu erlangen. Zudem kann sie auf diese Weise ihre geldpolitischen Entscheidungen erläutern. Ihre Gesprächspartner wiederum können hierdurch die Maßnahmen der EZB sowie den Einfluss ihrer eigenen Handlungen auf den Preisbildungsprozess besser verstehen. Dieser Austausch verbessert den Informationsfluss und fördert das gegenseitige Verständnis der jeweiligen Standpunkte. Außerdem ermöglicht er einen Dialog über Themen von gemeinsamem Interesse. Dabei werden die jeweiligen Zuständigkeiten vollständig gewahrt.

Zu diesem Zweck unterhält die EZB Beziehungen zu den folgenden europäischen Institutionen:

Europäisches Parlament

Die Unabhängigkeit der EZB geht mit entsprechenden Rechenschafts- und Berichtspflichten einher. Dies ermöglicht gemäß den Verträgen die demokratische Kontrolle der Maßnahmen, die sie zur Erfüllung ihres Mandats ergreift. Die EZB erläutert den Bürgerinnen und Bürgern der EU und deren gewählten Vertreterinnen und Vertretern ihre Beschlüsse und die zugrunde liegenden Erwägungen. Dem Europäischen Parlament, das von der Bevölkerung Europas direkt gewählt wird, kommt im Zusammenhang mit der Rechenschaftspflicht der EZB eine wichtige Rolle zu. Nähere Informationen dazu, wie die EZB ihrer Rechenschaftspflicht nachkommt, finden sich in einem gesonderten Abschnitt. Der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums nimmt an öffentlichen Anhörungen und Aussprachen zu aufsichtlichen Themen im Europäischen Parlament teil. Dies gehört zur Rechenschaftspflicht der EZB im Bereich der Bankenaufsicht. Außerdem ist das Europäische Parlament an der Ernennung der Mitglieder des EZB-Direktoriums sowie des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB beteiligt, indem es eine Stellungnahme zu den vom Rat der EU empfohlenen Kandidaten abgibt.

Europäischer Rat, Rat der EU und Euro-Gruppe

Der Präsident der EZB wird zur Teilnahme an den Tagungen des Rates eingeladen, wenn dieser Fragen im Zusammenhang mit den Zielen und Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) erörtert (siehe Artikel 284 AEUV). In der Regel erfolgt dies im ECOFIN-Rat, der aus den Wirtschafts- und Finanzministern aller EU-Mitgliedstaaten besteht. Zudem wird der Präsident der EZB regelmäßig zu den Treffen der Euro-Gruppe eingeladen. Bei diesen kommen die Finanzminister des Euroraums einmal im Monat informell zusammen. Der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums nimmt an ausgewählten Sitzungen der Euro-Gruppe zu Beratungen über aufsichtliche Themen teil. Dies gehört zur Rechenschaftspflicht der EZB im Bereich der Bankenaufsicht.

Die EZB nimmt auch an den Sitzungen der Gremien teil, die die oben genannten Treffen vorbereiten. Der AEU-Vertrag sieht vor, dass die Entscheidungsträger der EU umgekehrt auch – ohne Stimmrecht – an den Sitzungen des EZB-Rats teilnehmen können.

Europäische Kommission

Ein weiterer wichtiger Partner der EZB ist die Europäische Kommission als Hüterin der EU-Verträge und Initiatorin der EU-Gesetzgebung. Der Dialog zwischen Kommission und EZB ist insbesondere im Hinblick auf zwei Aspekte wichtig: die Rolle der Kommission bei der Koordinierung der Wirtschaftspolitik und ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Bei der Gesetzgebung, insbesondere im Finanzbereich, konsultiert die Kommission die EZB regelmäßig zu Gesetzesentwürfen und anderen Initiativen. Ein Mitglied der Kommission kann ohne Stimmrecht an den Sitzungen des EZB-Rats teilnehmen. Weitere Kontakte ergeben sich bei den oben genannten Treffen, an denen sowohl die Kommission als auch die EZB teilnehmen.

Europäischer Gerichtshof und Europäischer Rechnungshof

Wie alle anderen EU-Institutionen unterliegt auch die EZB der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Darüber hinaus sieht die Satzung des ESZB und der EZB zwei externe Kontrollinstanzen vor: einen unabhängigen externen Rechnungsprüfer, der den Jahresabschluss der EZB prüft, und den Europäischen Rechnungshof, der die Effizienz der Verwaltung der EZB untersucht. Außerdem fällt die EZB in den Anwendungsbereich des Mechanismus zur Betrugsbekämpfung der EU.

Sonstige EU-Behörden und Finanzinstitutionen

Die EZB unterhält innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche enge Beziehungen zu verschiedenen EU-Behörden. Vor allem arbeitet die EZB eng mit den Behörden zusammen, die zum Europäischen System der Finanzaufsicht (European System of Financial Supervision – ESFS) gehören. Hierzu zählen die drei mikroprudenziellen europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB). Die EZB stellt das Sekretariat für den ESRB und leistet analytische, administrative und logistische Unterstützung. Auf dem Gebiet der Bankenabwicklung unterhält die EZB enge Arbeitsbeziehungen zum Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB). Bei der Überwachung der Umsetzung makroökonomischer Anpassungsprogramme für Mitgliedstaaten, die Finanzhilfe benötigen, arbeitet die EZB zudem mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zusammen.

Sozialpartner der EU

Die EZB unterhält Verbindungen zu den Sozialpartnern der EU im Rahmen des sogenannten makroökonomischen Dialogs. Dieser wurde vom Europäischen Rat im Juni 1999 eingerichtet. In diesem Forum hat die EZB die Möglichkeit, ihren Kurs zu erläutern und so zur Verankerung der Inflationserwartungen beizutragen. Außerdem erhält sie dort aus erster Hand Informationen über Themen von gemeinsamem Interesse.

Zudem sieht der AEU-Vertrag bei bestimmten Aufgaben ausdrücklich eine Zusammenarbeit zwischen der EZB und anderen EU-Institutionen oder -Einrichtungen vor. Diese Aufgaben umfassen jene, für die die EZB und die betreffenden Organe oder Einrichtungen gemeinsam zuständig sind (z. B. im Bereich der Statistik). Die EZB gibt außerdem Stellungnahmen zu Entwürfen für nationale oder EU-Rechtsakte ab, wenn diese ESZB-relevante Themen betreffen (Stellungnahmen der EZB). Des Weiteren kann sie in bestimmten Bereichen Vorschläge für EU-Rechtsvorschriften unterbreiten oder als EU-Gesetzgeberin handeln.

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