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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

November 2022

2. Dezember 2022

Marktoperationen

Verfügbarkeit der temporären Eurosystem Repo Facility for Central Banks (EUREP) über Januar 2023 hinaus verlängert

Am 8. November 2022 beschloss der EZB-Rat, die Verfügbarkeit des EUREP-Rahmens (die am 15. Januar 2023 enden sollte) bis 15. Januar 2024 zu verlängern. Grundlage für diese Entscheidung war die Feststellung, dass die Bereitstellung vorsorglicher Euro-Liquiditätslinien über EUREP aus geldpolitischer Sicht noch immer geboten ist. Der EZB-Rat bekräftigte außerdem seine Bereitschaft, alle bestehenden temporären Swap- und Repo-Linien mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums bis 15. Januar 2024 aufrechtzuerhalten. Weitere Einzelheiten zu den Liquiditätslinien sind auf der Website der EZB abrufbar.

Überprüfung der Obergrenze für Barsicherheiten in Wertpapierleihgeschäften

Am 9. November 2022 beschloss der EZB-Rat angesichts des möglichen Zusatzbedarfs an hochwertigen Sicherheiten am Jahresende, die Gesamtobergrenze für Wertpapierleihen gegen Barsicherheiten im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten und des Pandemie-Notfallankaufprogramms von 150 Mrd € auf 250 Mrd € anzuheben. Der Beschluss wurde in Form einer Aktualisierung der entsprechenden Websites der Mitglieder des Eurosystems zu Wertpapierleihgeschäften mitgeteilt und ist zudem auf der Website der EZB verfügbar.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Erklärung des EZB-Rats zu makroprudenziellen Maßnahmen

Am 28. Oktober 2022 billigte der EZB-Rat eine Erklärung zu makroprudenziellen Maßnahmen. Das Dokument ist auf der Website der EZB abrufbar.

Financial Stability Review – November 2022

Am 9. November 2022 erörterte der EZB-Rat Fragen der Finanzstabilität im Euroraum. Grundlage war der Financial Stability Review vom November 2022. Der EZB-Rat genehmigte die Veröffentlichung des Berichts auf der Website der EZB. In der aktuellen Ausgabe wird dargelegt, wie die Verschlechterung der Wirtschafts- und Finanzlage die Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum erhöht hat. Der Bericht und die entsprechende Pressemitteilung wurden am 16. November 2022 auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Änderungen der TARGET-Rechtsdokumentation

Am 9. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2022/38 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen sowie die Leitlinie EZB/2022/39 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2022/912 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET) der neuen Generation. Die Änderung der Rechtsakte war erforderlich aufgrund des Beschlusses des EZB-Rats vom 20. Oktober 2022, die Einführung des neuen Echtzeit-Bruttoabwicklungssystems und der Komponente zum zentralen Liquiditätsmanagement, T2, vom 21. November 2022 auf den 20. März 2023 zu verschieben.

Regelmäßige Aktualisierung der Dokumentation zum Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM)

Am 10. November 2022 billigte der EZB-Rat Änderungen der CCBM-Dokumentation und genehmigte die Veröffentlichung der aktualisierten Fassungen folgender Dokumente:

  • „Correspondent central banking model (CCBM) – Procedures for Eurosystem counterparties“;
  • Technischer Anhang „CCBM information for counterparties – Summary of legal instruments used in the euro area“.

Beide Dokumente sind auf der Website der EZB unter CCBM verfügbar.

Jährliche Einstufung der Zahlungssysteme im Euroraum

Am 17. November 2022 billigte der EZB-Rat das Ergebnis der Einstufung der Zahlungssysteme auf Grundlage von Daten aus den Referenzjahren 2020 und 2021 und genehmigte dessen Veröffentlichung. Weitere Informationen dazu werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Erhebung temporärer Abgaben von bestimmten Kreditinstituten

Am 2. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/36, um die ihn die Banco de España im Namen des spanischen Parlaments ersucht hatte.

Stellungnahme der EZB zum slowenischen Programm zum Umtausch von Griwna-Banknoten in Euro durch Vertriebene aus der Ukraine

Am 3. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/39 auf Ersuchen der Nationalversammlung der Republik Slowenien.

Stellungnahme der EZB zu den Dividendenzahlungen der Magyar Nemzeti Bank sowie zur Rekapitalisierung der und Erstattung an die Magyar Nemzeti Bank

Am 10. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/37 auf Ersuchen des ungarischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu Bausparkassen

Am 10. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/38 auf Ersuchen der Marschallin des polnisches Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Magyar Nemzeti Bank

Am 28. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/40 auf Ersuchen des ungarischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zum Eigentum an einer Zweckgesellschaft zur Herstellung von Euro-Banknoten

Am 29. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/41 auf Ersuchen des spanischen Ministeriums der Finanzen und der öffentlichen Verwaltung.

Corporate Governance

Offenlegung der Beratungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Beschlusses der EZB über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB

Am 31. Oktober 2022 genehmigte der EZB-Rat die Offenlegung von Auszügen der Ergebnisse aus den Beratungen der Beschlussorgane der EZB und des Rechtsauschusses des Eurosystems/ESZB (LEGCO) im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Beschlusses EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB. Die Auszüge sind im öffentlichen Dokumentenverzeichnis der EZB abrufbar.

Statistik

Jahresbericht 2021 über die Vertraulichkeit der von der EZB mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken erhobenen statistischen Einzeldaten

Am 10. November 2022 billigte der EZB-Rat unter Einbeziehung der Anmerkungen des Erweiterten Rats den Bericht „Statistical confidentiality protection in the European System of Central Banks (ESCB)“ für das Jahr 2021 und genehmigte dessen Veröffentlichung. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Banknoten und Münzen

Beschlüsse über den Umfang der Ausgabe von Münzen in den Jahren 2022 und 2023

Am 8. November 2022 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2022/40 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2023 und den Beschluss EZB/2022/41 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022. Der Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 musste aufgrund von Anträgen mehrerer Zentralbanken des Euroraums auf Ad-hoc-Genehmigung zusätzlicher Umfänge geändert werden.

EZB-Bankenaufsicht

Thematische Überprüfung 2022 der Klima- und Umweltrisiken

Am 31. Oktober 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, einen Bericht über die Ergebnisse der thematischen Überprüfung 2022 der Klima- und Umweltrisiken sowie das Kompendium bewährter Verfahren zu veröffentlichen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Veröffentlichung eines Dokuments des Administrativen Überprüfungsausschusses (ABoR) zur Offenlegung der Erfahrungen aus acht Jahren Überprüfung von EZB-Aufsichtsbeschlüssen.

Am 21. November 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein Dokument des ABoR zur Offenlegung der Erfahrungen aus acht Jahren Überprüfung von EZB-Aufsichtsbeschlüssen zu veröffentlichen. Das Dokument wird in Kürze auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

Einhaltung der EBA-Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken und zu Datenerhebungen zu Besserverdienenden

Am 29. November 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien für den Vergleich der Vergütungspraktiken, des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der gebilligten höheren Höchstwerte für das Verhältnis gemäß der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2022/06) und die EBA-Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034/EU (EBA/2022/08) einhält.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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