Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2022

19. April 2022

Marktoperationen

Euro-Liquiditätslinien mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums

Am 28. März 2022 gab die EZB eine Verlängerung der bestehenden befristeten Repo-Linien mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums bis zum 15. Januar 2023 bekannt. Dem waren entsprechende Ersuchen der Zentralbanken von Ungarn, Albanien, der Republik Nordmazedonien und der Republik San Marino vorausgegangen. Darüber hinaus gab sie die Einrichtung einer neuen Swap-Vereinbarung zwischen der EZB und der Narodowy Bank Polski bekannt. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Anpassungen der Aufteilung der Gesamtobergrenze des Eurosystems für Wertpapierleihen gegen Barsicherheiten zwischen den nationalen Zentralbanken (NZBen) und der EZB

Am 31. März 2022 beschloss der EZB-Rat, die Gesamtobergrenze des Eurosystems für Wertpapierleihen gegen Barsicherheiten zwischen den NZBen und der EZB, die 150 Mrd € beträgt, umzuverteilen. Als Grundlage dafür dienen sowohl die Inanspruchnahme von Wertpapierleihgeschäften in der Vergangenheit als auch die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten/des Pandemie-Notfallankaufprogramms erworbenen Wertpapierbestände der Mitglieder des Eurosystems. Die diesbezüglichen Informationen auf der Website der EZB zu Wertpapierleihgeschäften werden entsprechend aktualisiert.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Bericht über die Integration der Finanzmärkte und die Struktur des Finanzsektors im Euroraum

Am 1. April 2022 billigte der EZB-Rat den Bericht über die Integration der Finanzmärkte und die Struktur des Finanzsektors im Euroraum („Financial Integration and Structure in the Euro Area“) und genehmigte dessen Veröffentlichung. Dabei handelt es sich um die zweite Ausgabe dieser alle zwei Jahre erscheinenden Publikation, die sich schwerpunktmäßig mit der Finanzmarktintegration, Veränderungen der Struktur des Finanzsektors und dem Prozess der finanziellen Entwicklung und Modernisierung befasst. In dem Bericht werden zudem ausgewählte politische Maßnahmen für den Finanzsektor, insbesondere jene im Zusammenhang mit der europäischen Banken- und Kapitalmarktunion erörtert. Der Bericht und die Pressemitteilung hierzu sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union

Am 25. März 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/12 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Stellungnahme der EZB zur Zulassung von Kreditinstituten für die Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in Bulgarien

Am 28. März 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/13 auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148

Am 11. April 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/14.

Corporate Governance

Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Lietuvos bankas

Am 29. März 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2022/15 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Lietuvos bankas.

Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska

Am 5. April 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2022/16 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska.

EZB-Bankenaufsicht

Aktualisierte Vorgaben der EZB für Optionen und Ermessensspielräume im Rahmen der Bankenaufsicht

Am 25. März 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Vorgaben dazu, wie die EZB Optionen und Ermessensspielräume bei der Bankenaufsicht ausübt, zu aktualisieren. Den Änderungen ging eine öffentliche Konsultation voraus, die am 30. August 2021 endete. Die aktualisierten Vorgaben sind durch vier Instrumente festgelegt: a) einem EZB-Leitfaden, der den gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) dahingehend Orientierungshilfe bietet, wie Optionen und Ermessensspielräume in Bezug auf bedeutende Institute im Einzelfall auszuüben sind, b) der Verordnung EZB/2022/14 zur Änderung der Verordnung EZB/2016/4 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume, c) der Empfehlung EZB/2022/13 zur Änderung der Empfehlung EZB/2017/10 zu einheitlichen Kriterien für die Nutzung einiger im Unionsrecht eröffneter Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten und d) der Leitlinie EZB/2022/12 zur Änderung der Leitlinie EZB/2017/9 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume durch die nationalen zuständigen Behörden bei weniger bedeutenden Instituten. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Schreiben an Banken zu gehebelten Transaktionen

Am 28. März 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, ein Schreiben mit dem Titel „Gehebelte Transaktionen – aufsichtliche Erwartungen bezüglich der Ausgestaltung und Funktionsweise des Rahmens für die Risikobereitschaft und bezüglich der Übernahme hoher Risiken“ an die Vorstandsvorsitzenden bedeutender Institute zu richten, und die Veröffentlichung dieses Schreibens. Das Schreiben ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu einer gemeinsamen Bewertungsmethode für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/12)

Am 6. April 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB die EBA-Leitlinien zu einer gemeinsamen Bewertungsmethode für die Erteilung der Zulassung von Kreditinstituten gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU (EBA/GL/2021/12) einhält. Die Einhaltung durch die EZB erfolgt innerhalb der Grenzen und unbeschadet der nationalen Bestimmungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU und innerhalb der Grenzen des Aufsichtsmandats der EZB wie in der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank festgelegt. Sollten sich Verfahren in diesen Leitlinien auf Aufsichtsaufgaben beziehen, die der EZB nicht übertragen wurden, so müssen sich die EZB-Beschlüsse womöglich auf Feststellungen und Beurteilungen stützen, die der EZB von anderen Behörden bereitgestellt werden.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter