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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Oktober 2021

29. Oktober 2021

Marktoperationen

Verfahren für Kreditinstitute bei Nichteinhaltung des Mindestreserve-Solls und damit verbundener Mindestreservepflichten

Am 7. Oktober 2021 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2021/45 zur angewandten Methodik für die Berechnung von Sanktionen bei Nichteinhaltung des Mindestreserve-Solls und damit verbundener Mindestreservepflichten sowie die Verordnung EZB/2021/46 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2157/1999 über das Recht der Europäischen Zentralbank, Sanktionen zu verhängen. Beide Rechtsakte treten am 3. November 2021 in Kraft. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und im Interesse der Transparenz werden Kreditinstitute durch die Rechtsakte über die Formel und die Methode unterrichtet (Anhang II des Beschlusses EZB/2021/45), die von der EZB zur Berechnung der Sanktionen gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2531/98 angewandt werden, wenn die Pflicht nicht eingehalten wird, der jeweiligen nationalen Zentralbank Beschränkungen mitzuteilen, die das Institut daran hindern würden, seine als Mindestreserven gehaltenen Guthaben zu liquidieren, zu übertragen, abzutreten oder zu veräußern. Die Formel für die Berechnung der Sanktionen im Fall der Nichterfüllung des Mindestreserve-Solls (jetzt in Anhang I des Beschlusses EZB/2021/45 enthalten) war ursprünglich in der Mitteilung 2000/C 39/04 über die Verhängung von Sanktionen aufgrund von Verletzungen der Mindestreservepflicht festgelegt. Mit Erlass des Beschlusses und der Verordnung wurde vorgenannte Mitteilung durch die Mitteilung 2021/C 418/04 aufgehoben und ihr Inhalt sowie die entsprechenden Änderungen in den Beschluss EZB/2021/45 übertragen.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Technische Änderungen am Rechtsrahmen von TARGET2-Securities (T2S)

Am 30. September 2021 nahm der EZB-Rat Änderungen an Anhang 6 des T2S Framework Agreement und an Anhang 6 des T2S Currency Participation Agreement zur Kenntnis. Die beiden vorgenannten Anhänge bilden das T2S Service Level Agreement (SLA). Darin sind insbesondere a) das Leistungsspektrum definiert, gemäß dem das Eurosystem den teilnehmenden Zentralverwahrern und den verbundenen Zentralbanken außerhalb des Euroraums T2S-Dienste anbietet, sowie b) die wichtigsten Leistungskennzahlen festgelegt. Anlass für die Änderungen war die regelmäßige Überprüfung des SLA.

Bericht über Kartenbetrug im Zeitraum 2015-2019

Am 14. Oktober 2021 nahm der EZB-Rat den siebten Bericht über Kartenbetrug zur Kenntnis und genehmigte seine Veröffentlichung auf der Website der EZB. In dem Bericht werden Entwicklungen im Bereich Kartenbetrug untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Daten aus dem Jahr 2019 vor dem Hintergrund des Fünfjahreszeitraums 2015-2019. Die Daten sind nach den Ländern des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area – SEPA) aufgegliedert. Aus dem Bericht geht hervor, dass der Gesamtwert der betrügerischen Transaktionen mit Karten, die innerhalb des SEPA ausgegeben wurden, zwischen 2018 und 2019 gestiegen ist. Gemessen am Gesamtwert der Kartentransaktionen verringerte sich ihr Anteil allerdings und lag immer noch in der Nähe des niedrigen Werts, der 2017 verzeichnet worden war. Wie in den Vorjahren wurden auch 2019 die meisten betrügerischen Kartentransaktionen per Fernzugriff getätigt, d. h. per E-Mail, Telefon oder online. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Gesetz in Österreich, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Fiskalrates neu erlassen und ein Produktivitätsrat eingerichtet wird

Am 6. Oktober 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/29 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Corporate Governance

Aktualisierung der Veröffentlichungspolitik für Stellungnahmen des Ethikausschusses zu beruflichen Tätigkeiten hochrangiger Funktionsträger der EZB nach Beendigung ihres Beschäftigungs-verhältnisses

Am 27. September 2021 beschloss der EZB-Rat die Ausweitung der proaktiven Veröffentlichung von Stellungnahmen, die der Ethikausschuss in Anwendung von Artikel 17 (Vorschriften für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses) des Verhaltenskodex für hochrangige Funktionsträger der EZB 2019/C 89/03 abgibt. Die proaktive Veröffentlichung dieser Stellungnahmen war im Juli 2020 initiiert worden. Künftig werden nun auch Stellungnahmen zu ehemaligen hochrangigen Funktionsträgern der EZB veröffentlicht, deren Amtszeit vor Juli 2020 endete.

Empfehlung an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der irischen Zentralbank

Am 29. September 2021 erließ der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2021/44 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland.

Statistik

Leitlinie EZB/2021/47 zur Änderung der Verfahren zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten

Am 7. Oktober 2021 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2021/47 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2017/2335 über die Verfahren zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten. Mit den Änderungen erhalten die nationalen Zentralbanken des Eurosystems weitere Einzelheiten zur Art und zur Frequenz der Revisionen von Kreditdaten und Vertragspartner-Stammdaten, die der EZB übermittelt werden müssen, sowie klärende Angaben zum harmonisierten elektronischen Übermittlungsformat der statistischen Daten, die der EZB zu melden sind.

EZB-Bankenaufsicht

Einhaltung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu Kriterien für die Verwendung der in das Risikomessmodell einfließenden Daten

Am 6. Oktober 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB beabsichtigt, in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zu Kriterien für die Verwendung der in das Risikomessmodell einfließenden Daten nach Artikel 325bc der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2021/07) einzuhalten. Die EBA-Leitlinien sind ein Schritt in dem Prozess, den Interne-Modelle-Ansatz für das Marktrisiko, der im Rahmen der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trade Book) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht ausgearbeitet wurde, in der EU umzusetzen. Mit den Leitlinien soll sichergestellt werden, dass die Daten genau, angemessen und vollständig sind und häufig aktualisiert werden. Die EBA-Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2022.

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Europäische Zentralbank

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