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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Dezember 2020

11. Dezember 2020

Geldpolitik

Rekalibrierung geldpolitischer Instrumente

Am 10. Dezember 2020 beschloss der EZB-Rat, die geldpolitischen Instrumente der EZB zu rekalibrieren. Dies soll dazu beitragen, die günstigen Finanzierungsbedingungen während der Pandemie aufrechtzuerhalten und dadurch die Kreditvergabe an alle Wirtschaftssektoren zu fördern, die Konjunktur zu unterstützen und mittelfristig Preisstabilität zu gewährleisten. Nähere Informationen zu den Beschlüssen können einer diesbezüglichen Pressemitteilung auf der EZB-Website entnommen werden.

Marktoperationen

Erweiterung des Kommunikationsrahmens für Euro-Liquiditätslinien

Am 3. Dezember 2020 genehmigte der EZB-Rat einen erweiterten Kommunikationsrahmen für die vom Eurosystem bereitgestellten Euro-Liquiditätslinien. Die bereits verfügbaren allgemeinen Informationen über Euro-Liquiditätslinien werden zusammengeführt und in einem eigenen Abschnitt auf der EZB-Website veröffentlicht. So sollen die Transparenz und Konsistenz der relevanten Informationen verbessert und der Zugang zu ihnen erleichtert werden. In dem neuen Abschnitt werden zunächst kurz die Gründe für die Euro-Liquiditätslinien sowie der Rahmen erläutert, der für ihre Bereitstellung gilt. Weiterhin enthält der Abschnitt Informationen über verschiedene operative Elemente, die bereits bekannt gegeben wurden, sowie aggregierte Daten zur Höhe der Beträge, die im Rahmen aller Linien in Anspruch genommen wurden. Diese Daten werden einmal wöchentlich veröffentlicht.

Erneute Ausweitung der Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen aufgrund der Corona-Pandemie (Covid-19)

Am 27. November 2020 genehmigte der EZB-Rat die Anträge zweier nationaler Zentralbanken (NZBen) auf Einrichtung neuer temporärer Rahmen für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims – ACC). Ferner genehmigte der EZB-Rat Änderungen an den bestehenden ACC-Rahmen von sechs weiteren NZBen. Die ACC-Rahmen wurden 2011 eingeführt, damit NZBen des Eurosystems bestimmte Kreditforderungen vorübergehend als Sicherheit akzeptieren können, die die Zulassungskriterien und/oder Bonitätsstandards des aktuellen geldpolitischen Handlungsrahmens nicht erfüllen. Ermöglicht wurde die erneute Ausweitung dieser Rahmen durch ein Maßnahmenpaket zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten, das der EZB-Rat am 7. April 2020 verabschiedet hatte. Die Annahme neuer oder erweiterter ACC-Rahmen bedarf der vorherigen Genehmigung des EZB-Rats. Weitere Einzelheiten zu den ACC-Rahmen sind auf der EZB-Website abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Öffentliche Konsultation zur Überarbeitung von EZB-Rechtsakten zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme

Am 26. November 2020 genehmigte der EZB-Rat die Einleitung einer einmonatigen öffentlichen Konsultation. Gegenstand der Konsultation ist die Überarbeitung von EZB-Rechtsakten, die mit der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (Systemically Important Payment Systems – SIPS) im Zusammenhang stehen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die Kriterien konkretisiert werden, anhand derer bestimmt wird, welche Behörde für inländische (d. h. nicht europaweite) SIPS und europaweite SIPS zuständig ist. Zudem soll es künftig vor der Neueinstufung eines SIPS als Nicht-SIPS eine Übergangsphase geben. Angesichts sich rasant entwickelnder Technologietrends und sich ändernder Verbraucherpräferenzen sollen außerdem die Kriterien zur Bestimmung der Systemrelevanz verbessert werden. Stellungnahmen können im Zuge der öffentlichen Konsultation bis zum 8. Januar 2021 über die EZB-Website eingereicht werden.

Entwicklungen im Zusammenhang mit der Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr

Der EZB-Rat hat vor Kurzem eine Überarbeitung der Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr genehmigt. Durch die Überarbeitung soll sichergestellt werden, dass den europäischen Stakeholdern moderne Zahlungsdienste bereitgestellt werden, die auf ihre Anforderungen zugeschnitten sind. Außerdem soll so gewährleistet werden, dass europäische Lösungen für den Massenzahlungsverkehr für die Gesellschaft als Ganzes sicher und effizient sind.

Hauptziel der Strategie ist es, die Entwicklung einer europaweiten Lösung für Zahlungen am Point-of-Interaction zu fördern. Ein weiteres Ziel ist die umfassende Einführung von Sofortzahlungen. Diese sollen allen Menschen und Unternehmen in Europa zu attraktiven Bedingungen angeboten werden. Außerdem verstärkt das Eurosystem seine Arbeit an der Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen in Länder außerhalb des Euroraums und der EU. Dadurch sollen Menschen und Unternehmen in Europa leichter internationale Zahlungen vornehmen und empfangen können. Ferner wird das Eurosystem Innovationen, die Digitalisierung und die Schaffung eines innovativen europäischen Ökosystems für Zahlungen noch stärker aktiv fördern und dabei auch europäische Fintechs unterstützen.

Parallel dazu intensiviert das Eurosystem seine Arbeit an der eventuellen Einführung eines digitalen Euro. Dadurch soll der Privatsektor als Anbieter von Zahlungsdiensten jedoch nicht verdrängt werden. Im Fall der Einführung eines digitalen Euro wären beaufsichtigte private Intermediäre am ehesten in der Lage, Front-end-Lösungen und Nebendienstleistungen anzubieten und neue Geschäftsmodelle auf Grundlage des digitalen Euro aufzubauen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Parlamentsgesetzes in Schweden

Am 30. November 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/30 auf Ersuchen des schwedischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zu Wechselkursfragen im Zusammenhang mit dem CFA-Franc und dem Komoren-Franc

Am 1. Dezember 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2020/31 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Statistik

Bericht zur Vertraulichkeit von vom Europäischen System der Zentralbanken erhobenen statistischen Einzeldaten

Am 20. November 2020 nahm der EZB-Rat einen Bericht zur Kenntnis, der sich mit der Vertraulichkeit von statistischen Einzeldaten befasst, die die EZB mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken erhebt. Der Bericht deckt den Zeitraum von Juli 2018 bis Dezember 2019 ab. Dem Dokument zufolge gab es im Berichtszeitraum zwei Fälle, die näher untersucht werden mussten. Dies blieb in beiden Fällen folgenlos, doch wurden im Nachgang zur Untersuchung die Prozesse weiter verbessert. Die Zusammenfassung des Berichts ist auf der Website der EZB und auf den Websites derjenigen NZBen abrufbar, die sich ebenfalls für eine Veröffentlichung entschieden haben.

Änderung der Verordnung über Geldmarktstatistiken

Am 26. November 2020 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2020/58 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 (EZB/2014/48) über Geldmarktstatistiken. Der Änderungsrechtsakt hat zum Ziel, dass die Meldung tagesaktueller statistischer Daten zu Geldmarktinstrumenten in Bezug auf im Vereinigten Königreich ansässige Zweigniederlassungen von Berichtspflichtigen auch nach Ablauf der Übergangszeit gesichert ist. Diese endet am 31. Dezember 2020, wie im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehen. Die geänderte Verordnung ist auf EUR-Lex abrufbar.

Änderung der Verordnung zur Zahlungsverkehrsstatistik

Am 1. Dezember 2020 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2020/59 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 (EZB/2013/43) zur Zahlungsverkehrsstatistik. Außerdem genehmigte er die Veröffentlichung der zugehörigen Feedback-Erklärung, die die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zur Änderung dieser Vorordnung zusammenfasst. Mit dem Änderungsrechtsakt werden neue statistische Berichtspflichten eingeführt. So soll Entwicklungen Rechnung getragen werden, die seit 2013 im Bereich Zahlungsverkehr stattgefunden haben. Zudem sollen zusätzliche Zahlungsverkehrsstatistiken bereitgestellt werden, die die EZB benötigt, um ihren Aufsichtsaufgaben in effektiver Weise nachzukommen. Beide Dokumente werden in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Banknoten

Studie zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum

Am 27. November 2020 nahm der EZB-Rat einen Bericht zur Kenntnis, der die Ergebnisse der Studie zum Zahlungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher im Euroraum (Study on the payment attitudes of consumers in the euro area – SPACE) präsentiert. Erstellt wurde der Bericht vom Banknotenausschuss (BANCO) und vom Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen des Eurosystem/ESZB. Die SPACE-Studie wurde 2019 durchgeführt und befasst sich mit der Verwendung von Bargeld und bargeldlosen Zahlungsinstrumenten in den einzelnen teilnehmenden Ländern des Euroraums und im Euroraum insgesamt. Soweit möglich werden die Ergebnisse mit den Erkenntnissen einer früheren Studie der EZB verglichen, bei der 2016 die Bargeldverwendung privater Haushalte im Euroraum untersucht wurde. Gegenstand der SPACE-Studie waren die Einkäufe von Privatpersonen an physischen Verkaufsstellen (Point-of-Sale – POS), Zahlungen zwischen Privatpersonen (Person-to-Person – P2P) sowie nicht vor Ort getätigte Zahlungen (z. B. Online-Käufe, Bestellungen per Telefon oder Post, zur Begleichung von Rechnungen und regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen). Untersucht werden außerdem die Faktoren, die das Zahlungsverhalten der Menschen beeinflussen. Angesichts der laufenden Veränderungen in der Zahlungsverkehrsbranche und zur weiteren Überwachung der Entwicklungen beim Zahlungsverhalten im Euroraum hat der EZB-Rat beschlossen, alle zwei Jahre eine Studie zum Zahlungsverhalten durchzuführen. Der nächste Bericht soll bis Ende 2022 veröffentlicht werden. Die SPACE-Studie ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht

Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken sowie Bericht über die von Instituten offengelegten Klima- und Umweltrisiken

Am 26. November 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, zwei Dokumente zu veröffentlichen: den Leitfaden der EZB zu Klima- und Umweltrisiken sowie einen Bericht über die von Instituten offengelegten Klima- und Umweltrisiken. Der Leitfaden war vor seiner Publikation einer öffentlichen Konsultation unterzogen worden. In dem Leitfaden wird dargelegt, wie Banken Klima- und Umweltrisiken nach Auffassung der EZB im Rahmen der geltenden aufsichtlichen Regelungen umsichtig steuern und auf transparente Weise offenlegen sollten. Aus dem Bericht geht hervor, dass bei den Banken Nachholbedarf besteht und sie noch erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre offengelegten Informationen mit entsprechenden quantitativen und qualitativen Daten zu unterlegen. Beide Dokumente sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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