Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
März 2020
13. März 2020
Externe Kommunikation
Operative Vorsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Am 4. März 2020 veröffentlichte die Europäische Zentralbank (EZB) eine Pressemitteilung mit Einzelheiten zu einer Reihe operativer Vorsichtsmaßnahmen, mit denen potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) eingedämmt werden sollen. Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten und Besuchern. Sie sollen die Fortführung der Zentralbankgeschäfte gewährleisten und dadurch die Beeinträchtigungen minimieren, die eine Einschränkung dieser Geschäfte für die Wirtschaft haben könnte. Ähnlich wie in vergleichbaren internationalen Organisationen und im Finanzsektor gelten bis zur Neubewertung der Lage am 20. April 2020 Beschränkungen für Reisen, Besuche in den EZB-Gebäuden sowie von der EZB organisierte Konferenzen und Veranstaltungen. Nähere Informationen sind der Pressemitteilung zu entnehmen. Die Informationen werden bei Bedarf aktualisiert. Um die Anzahl von Zusammenkünften mit großen Teilnehmerzahlen zu begrenzen und angesichts der reisebedingten Risiken wurden außerdem der Banking Industry Dialogue am 1. April 2020 und die Sitzung des Erweiterten Rats der EZB am 2. April 2020 abgesagt.
Geldpolitik und Finanzmarktoperationen
Am 12. März 2020 getroffene geldpolitische Maßnahmen
Am 12. März 2020 hat der EZB-Rat ein umfangreiches Paket von geldpolitischen Maßnahmen beschlossen, um die Liquiditäts- und Finanzierungsbedingungen für private Haushalte, Unternehmen und Banken zu unterstützen und dazu beizutragen, die reibungslose Kreditvergabe an die Realwirtschaft aufrechtzuerhalten. Das Paket umfasst die vorübergehende Durchführung zusätzlicher längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (LRG) und im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 günstigere Bedingungen für alle in diesem Zeitraum ausstehenden GLRG-III-Geschäfte. Außerdem wird bis Ende 2020 vorübergehend ein Rahmen zusätzlicher Nettoankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 120 Mrd € eingerichtet. Nähere Einzelheiten zu diesen Beschlüssen sind drei entsprechenden Pressemitteilungen auf der Website der EZB zu entnehmen.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Aktualisierte Dokumentation zum Korrespondenzzentralbank-Modell (Correspondent Central Banking Model – CCBM)
Am 5. März 2020 billigte der EZB-Rat eine aktualisierte Fassung der Broschüre „Correspondent central banking model (CCBM – Procedures for Eurosystem counterparties“ (CCBM-Broschüre) und deren Veröffentlichung einschließlich des aktualisierten technischen Anhangs „CCBM information for counterparties – Summary of legal instruments used in the euro area“ auf der Website der EZB. Diese jährliche Aktualisierung beinhaltete lediglich geringfügige sachliche Anpassungen. Die beiden Dokumente sind auf der Website der EZB abrufbar.
Corporate Governance
Neues Mitglied des Marktinfrastrukturrats
Am 28. Februar 2020 ernannte der EZB-Rat Herrn Livio Tornetta, stellvertretender Leitung der Abteilung Finanzmärkte und Zahlungssysteme bei der Banca d’Italia, mit sofortiger Wirkung zum Mitglied des Market Infrastructure Board (MIB). Seine Amtszeit endet am 31. Mai 2022.
Statistiken
Leitlinie zur Änderung der Leitlinie über die Verfahren zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten
Am 21. Februar 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2020/11 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2017/2335 über die Verfahren zur Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten („AnaCredit“). Die Änderungsleitlinie soll einen Rahmen für die Beteiligung nationaler Zentralbanken an Vereinbarungen über den Austausch von Teilmengen von AnaCredit-Daten schaffen, mit dem Ziel, Rückmeldeverfahren an Berichtspflichte zu errichten oder zu erweitern und harmonisierte und vergleichbare Daten auszutauschen. Die Leitlinie wird auf der Website der EZB veröffentlicht.
Öffentliche Konsultation zum Entwurf einer Verordnung der EZB zur Änderung der Verordnung EZB/2013/43 zur Zahlungsverkehrsstatistik
Am 24. Februar 2020 stimmte der EZB-Rat der Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung EZB/2013/43 zur Zahlungsverkehrsstatistik zu. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen neue wichtige Nutzeranforderungen erfüllt werden, die im Hinblick auf die Zahlungsverkehrspolitik und die Überwachung von Zahlungsinstrumenten und -systemen sowie die Analyse des grenzüberschreitenden Handels und die Erstellung von Konjunkturprognosen bestehen. Außerdem sollen Änderungen infolge aktueller Entwicklungen im Massenzahlungsverkehr und im EU-Recht miteinbezogen werden. Für die vorgeschlagenen Änderungen wurde vom Ausschuss für Statistik des Eurosystems/ESZB in enger Zusammenarbeit mit den Nutzern, dem Bankensektor und – in Bezug auf die Erhebung von statistischen Daten zu Betrugsfällen – der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Die Unterlagen zu dieser öffentlichen Konsultation, die bis zum 9. April 2020 läuft, sind auf der Website der EZB abrufbar.
Banknoten
Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/16 über den Datenaustausch für Bargelddienstleistungen
Am 5. März 2020 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2020/12 zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/16 über den Datenaustausch für Bargelddienstleistungen, eine von Europäischen Zentralbank eingerichtete Schnittstelle, die eine Maximierung der Effizienz und eine weitere Harmonisierung der Geschäfte im Bereich der Bargelddienstleistungen zwischen den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets und deren Kunden zum Ziel hat. Der EZB-Rat beschloss die Einstellung dieser Funktion, da sie nicht genutzt wurde, aber nach wie vor Kosten verursachte. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar.
Bankenaufsicht
EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2019
Am 4. März 2020 verabschiedete der EZB-Rat den gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 („SSM-Verordnung“) erstellten Jahresbericht der EZB zur Aufsichtstätigkeit 2019 und genehmigte seine Veröffentlichung und Übermittlung an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Kommission, die Eurogruppe und die nationalen Parlamente der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Der Bericht soll am 19. März 2020, nachdem er vom Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums am selben Tag dem Europäischen Parlament vorgestellt worden ist, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht werden.
Aufsichtsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Am 12. März 2020 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine Pressemitteilung mit den Aufsichtsmaßnahmen zu veröffentlichen, die angesichts des Coronavirus-Ausbruchs vorübergehende Kapitalerleichterungen und operative Flexibilität vorsehen, damit die von der EZB direkt beaufsichtigten Banken weiterhin ihre Rolle bei der Finanzierung der Realwirtschaft erfüllen können. Die Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.
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