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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

September 2017

Marktoperationen

Eurosystem entwickelt neuen Zinssatz für unbesichertes Tagesgeld

Am 20. September 2017 beschloss der EZB-Rat, auf Grundlage bereits vorhandener Daten einen Zinssatz für täglich fällige unbesicherte Einlagen in Euro zu entwickeln. Der Zinssatz, der bis 2020 eingeführt werden soll, würde bestehende Referenzzinssätze des privaten Sektors ergänzen und als Backstop-Benchmark dienen. Die wesentlichen Merkmale dieses Tagesgeldsatzes werden den Marktteilnehmern im Verlauf des Jahres 2018 mitgeteilt. Eine entsprechende Pressemitteilung und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Regelungen des Eurosystems für die Identifizierung und Überwachung von Anbietern kritischer Finanzmarktinfrastrukturen

Am 24. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat Regelungen des Eurosystems für die Identifizierung und Überwachung von Anbietern kritischer Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs). Durch die Regelungen wird der Überwachungsrahmen des Eurosystems auf einheitliche Weise konkretisiert. Sie gelten für FMIs im rechtlichen Zuständigkeitsbereich des Eurosystems, vor allem systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme (d. h. TARGET2, EURO1, STEP2-T, CORE(FR)), Massenzahlungssysteme, Kartenzahlungssysteme und T2S.

Zulässigkeit neuer Wertpapierabwicklungssysteme und neuer direkter Verbindungen zwischen diesen Systemen

Am 24. August 2017 bestätigte der EZB-Rat, dass die drei Wertpapierabwicklungssysteme der baltischen Staaten, Estland, Lettland und Litauen, die nach ihrer geplanten Fusion von dem neuen Zentralverwahrer Nasdaq betrieben werden, für die Kreditgeschäfte des Eurosystems geeignet sind. Am 8. September 2017 ließ der EZB-Rat ein weiteres neues Wertpapierabwicklungssystem, das von der Slovak Národny centrálny depozitár cenných papierov SR (NCDCP) betrieben wird, für die Kreditgeschäfte des Eurosystems zu. Am selben Tag genehmigte der EZB-Rat außerdem zwei neue direkte Verbindungen zwischen der LuxCSD und der Clearstream Banking AG (CBF) sowie zwischen der Interbolsa und der CBF, die im Zusammenhang mit der letzten Phase der T2S-Migration geschaffen wurden. Die NCDCP ist bereits in das EZB-Verzeichnis der zugelassenen Abwicklungssysteme aufgenommen worden, während die baltischen Wertpapierabwicklungssysteme und die neuen Verbindungen erst aufgeführt werden, sobald sie den Betrieb aufnehmen. Das Gesamtverzeichnis aller zugelassenen direkten und indirekten Verbindungen ist auf der EZB-Website abrufbar.

Zulässigkeit zusätzlicher Zentralverwahrer für den T2S-Zugang

Am 24. August und am 14. September 2017 beschloss der EZB-Rat, dass die Zentralverwahrer Iberclear und Nasdaq bzw. NCDCP auf T2S-Dienste zugreifen können. Dementsprechend konnte die Migration der Zentralverwahrer Iberclear und Nasdaq auf T2S im Rahmen der letzten Migrationsphase erfolgen, die am 18. September 2017 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Migration von NCDCP auf T2S ist für Oktober 2017 vorgesehen. Die vollständige Liste zulässiger Zentralverwahrer kann auf der Website der EZB abgerufen werden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einer zusätzlichen Anforderung an die Tilgung bei Immobilienkrediten in Schweden

Am 4. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/29 auf Ersuchen der Finansinpektion (schwedische Finanzaufsichtsbehörde).

Stellungnahme der EZB zu dem Entwurf eines Beschlusses über die geldpolitische Umsetzung durch die Hrvatska narodna banka

Am 4. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/30 auf Ersuchen der Hrvatska narodna banka.

Stellungnahme der EZB zu einem Gesetz für kritische Infrastrukturen in Slowenien

Am 14. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/31 auf Ersuchen des slowenischen Verteidigungsministeriums.

Stellungnahme der EZB zur Bestimmung der Central Bank of Cyprus als die Informationsbehörde und zur Einbeziehung der entsprechenden Ausnahmeregelungen zum Bankgeheimnis

Am 21. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/32 auf Ersuchen des Ministeriums für Justiz und öffentliche Ordnung der Republik Zypern.

Stellungnahme der EZB zur Meldung von Kreditdaten in Österreich

Am 21. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/33 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Stellungnahme der EZB zum Gesetzentwurf zur Änderung des Organisationsstatuts der NBB in Bezug auf die Anzahl der Direktoren im Direktorium der NBB

Am 24. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/34, um die ihn der Gouverneur der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (NBB) im Auftrag des Finanzministers ersucht hatte.

Stellungnahme der EZB zur Reform der Finanzmarktaufsicht in Österreich

Am 25. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/35 auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen, Meldungen von Kreditdaten, makroprudenzielle Befugnisse und Instrumente sowie gemeinsame Verfahren im Rahmen des SSM in der Slowakischen Republik

Am 8. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/36 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Slowakischen Republik.

Stellungnahme der EZB zu Clearing und Abwicklung von Interbank-Geschäften in Polen

Am 20. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/37 auf Ersuchen des Präsidenten der Narodowy Bank Polski.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012 und (EU) 2015/2365.

Am 20. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/38 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments. Die Stellungnahme wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Corporate Governance

Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de Portugal

Am 24. August 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2017/24 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banco de Portugal. Die Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska

Am 8. September 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2017/27 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Národná banka Slovenska. Die Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht

Beschluss der EZB zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/29 über die Lieferung der aufsichtlichen Daten an die Europäische Zentralbank, die von den beaufsichtigten Unternehmen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission den nationalen zuständigen Behörden gemeldet werden

Am 3. August 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/23 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/29 über die Lieferung von aufsichtlichen Daten, die den nationalen zuständigen Behörden von den beaufsichtigten Unternehmen gemeldet werden. Grund für die Änderung sind die jüngsten Änderungen des Rahmens für die aufsichtliche Berichterstattung nach Verabschiedung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 der Kommission im Hinblick auf das Benchmarking interner Modelle von Kreditinstituten. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Veröffentlichung nicht vertraulicher Fassungen von Bewertungen der EZB zu einem Ausfall oder wahrscheinlichen Ausfall

Am 14. August 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Verabschiedung einer Grundsatzstrategie, die vorsieht, dass nicht vertrauliche Fassungen von Bewertungen der EZB zu einem Ausfall oder wahrscheinlichen Ausfall (Failing or likely to fail – FOLTF) im Regelfall auf der Website der EZB veröffentlicht werden. Eine FOLTF-Bewertung der EZB ist eine aufsichtliche Bewertung einer spezifischen Bank, auf deren Grundlage der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board – SRB) seine eigene Abwicklungsbewertung vornimmt. In diesem Zusammenhang erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Veröffentlichung der von der EZB vorgenommenen FOLTF-Bewertungen der Banco Popular, der Veneto Banca und der Banca Popolare di Vicenza auf der Website der EZB zu genehmigen.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zu den Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Am 15. August 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) über die Absicht der EZB zu informieren, die Leitlinien zu den Offenlegungspflichten gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2016/11) in Bezug auf direkt von der EZB beaufsichtigte bedeutende Kreditinstitute einzuhalten. Laut dem Vorschlag des Aufsichtsgremiums wird sich die vollständige Anwendung der Leitlinien auf global systemrelevante Institute (G-SRI) und andere systemrelevante Institute (A-SRI) beschränken. Nicht-systemrelevante bedeutende Institute müssen die Leitlinien hingegen nur in Teilen anwenden.

Verordnung der EZB zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen und Verordnung der EZB zur Festlegung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen

Am 25. August 2017 erließ der EZB-Rat die Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen EZB/2017/25. Die Verordnung legt die Regeln und Verfahren fest, die für die Meldung von Finanzinformationen durch Banken oder Bankengruppen an die jeweiligen aufsichtlichen Behörden gelten. Die Änderungen spiegeln in erster Linie regulatorische Änderungen des Unionsrechts wider, mit denen die Finanzberichterstattung (FINREP) an die Anforderungen des Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9, des neuen Rechnungslegungsstandards für Finanzinstrumente, angepasst werden. Die Änderungen umfassen darüber hinaus weitere Anpassungen und Präzisierungen, die auf den seit Verabschiedung der Verordnung gemachten Erfahrungen basieren. Dabei fanden auch die während der öffentlichen Konsultation zu jener Verordnung eingegangenen Rückmeldungen Berücksichtigung. Am 25. August 2017 erließ der EZB-Rat darüber hinaus die Verordnung (EU) 2017/1539 zur Festlegung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen EZB/2017/26. Eine entsprechende Pressemitteilung ist zusammen mit dem Text der beiden Verordnungen auf der Website der EZB abrufbar.

Beschlüsse über die Verhängung von Verwaltungssanktionen

Am 13. Juli 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Verhängung von Verwaltungssanktionen gegen die Permanent tsb Group Holdings plc aufgrund eines Verstoßes gegen EZB-Beschlüsse über besondere Liquiditätsanforderungen. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 28. August 2017 auf der Website der EZB veröffentlicht. Eine weitere Pressemitteilung vom 15. September 2017 gibt Auskunft über entsprechende Sanktionen gegen die Banca Popolare di Vicenza S.p.A. in L.C.A.

Öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungsanträgen

Am 15. September 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, eine öffentliche Konsultation zu zwei Entwürfen von EZB-Leitfäden durchzuführen. Das eine Dokument bezieht sich auf die Beurteilung von Zulassungsanträgen im Allgemeinen, während das andere spezifisch auf die Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut eingeht. Zweck der beiden Leitfäden ist es, potenziellen Antragstellern mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der Verfahren und Kriterien zu ermöglichen, die von der EZB bei der Antragsbeurteilung herangezogenen werden. Die öffentliche Konsultation, die demnächst beginnt, soll bis November 2017 abgeschlossen sein.

Leitfaden der EZB zur Beurteilung der Wesentlichkeit

Am 18. September 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung des Leitfadens der EZB zur Beurteilung der Wesentlichkeit sowie der Feedback-Erklärung zu den im Lauf der entsprechenden öffentlichen Konsultation zwischen Dezember 2016 und Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen. Das Dokument wird als Grundlage für die Bewertung der Wesentlichkeit von Erweiterungen und Änderungen der auf einem internen Modell beruhenden Methode (IMM) und der fortgeschrittenen Methode zur Berechnung des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung (A-CVA) dienen. Der Leitfaden wird in Kürze auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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