Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
Oktober 2016
Marktoperationen
Notenbankfähigkeitskriterien und Risikokontrollmaßnahmen für ungedeckte Bankschuldverschreibungen
Am 4. Oktober 2016 beschloss der EZB-Rat Änderungen der Notenbankfähigkeitskriterien und Risikokontrollmaßnahmen für vorrangige ungedeckte Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen oder eng mit diesen verbundenen Stellen begeben wurden. Diese Instrumente, auch ungedeckte Bankschuldverschreibungen (UBSV) genannt, sind vorbehaltlich zusätzlicher Risikokontrollmaßnahmen vorerst weiterhin als Sicherheiten zugelassen. Der EZB-Rat beschloss insbesondere, die Obergrenze für die Nutzung von UBSV mit Wirkung zum 1. Januar 2017 von 5 % auf 2,5 % herabzusetzen. Im Laufe des Jahres 2017 wird der EZB-Rat diesen Beschluss überprüfen, um dem Fortschritt Rechnung zu tragen, der bis dahin auf dem Weg zu einem einheitlichen EU-Ansatz bei der Gläubigerhierarchie im Fall von Bankinsolvenzen und -abwicklungen erzielt worden ist. Eine Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten zu diesen Änderungen ist auf der Website der EZB abrufbar.
Finanzstabilität
Report on financial structures
Am 14. Oktober 2016 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des diesjährigen Berichts der EZB über die Struktur des Finanzsektors („Report on financial structures“). Der Bericht gibt einen Überblick über die wesentlichen strukturellen Merkmale und Entwicklungen des weit gefassten Finanzsektors im Euroraum für den Zeitraum 2008 bis 2015. Neben dem Bankensektor werden auch sonstige Finanzinstitute, insbesondere Versicherungsgesellschaften und Pensionseinrichtungen sowie Finanzinstitute ohne Banken und Versicherungen (oft „Schattenbankensektor“ genannt) erfasst. Der Bericht wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.
Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr
Änderungen der Rechnungsstellung von T2S-Leistungen
Am 23. September 2016 beschloss der EZB-Rat die Einführung einer Mindestgrenze für die Erstellung manueller Rechnungsdokumente und eines Mindestrechnungsbetrags in Bezug auf Leistungen im Rahmen von TARGET2-Securities (T2S) in Höhe von jeweils 150 €. Diese Änderungen, die vollständig mit der Preispolitik für T2S gemäß Leitlinie EZB/2012/13 im Einklang stehen, beziehen sich auf die monatliche Rechnungsstellung an Zentralbanken und Zentralverwahrer für die Nutzung von T2S-Leistungen. Die automatisierte Erzeugung und Zustellung monatlicher Rechnungen, die von T2S erstellt werden und auf Rechnungsdaten basieren, die die tatsächliche Nutzung von T2S-Leistungen widerspiegeln, bleibt von der Einführung der Mindestgrenze unberührt.
Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zu den Änderungen des Gesetzes über stücklose Wertpapiere in Slowenien
Am 26. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/46 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.
Stellungnahme der EZB zu Änderungen des Gesetzes über die Latvijas Banka zur Verringerung der Anzahl der Direktoriumsmitglieder der Latvijas Banka
Am 28. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/47 auf Ersuchen der Latvijas Banka.
Stellungnahme der EZB zur Behandlung von durch ein Kreditinstitut erlangten Immobilien oder Kapitalbeteiligungen nach einem Entschuldungsverfahren in Zypern
Am 11. Oktober 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/48 auf Ersuchen des Finanzministers von Zypern.
Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG
Am 12. Oktober 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/49 auf Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments.
Stellungnahme der EZB zum Gesetzentwurf zur Erleichterung der Erstattung bestimmter auf Fremdwährungskredite erhobener Gebühren in Polen
Am 13. Oktober 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2016/50 auf Ersuchen des polnischen Parlaments.
Statistik
Größere Transparenz bei Verordnungen der EZB über europäische Statistiken
Am 4. Oktober 2016 verabschiedete der EZB-Rat unter Berücksichtigung der Transparenzregelungen des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission Grundsätze zur Stärkung der Transparenz bei der Ausarbeitung von Verordnungen der EZB über europäische Statistiken. Die Folgenabschätzung der EZB, die bereits eine Kosten-Nutzen-Analyse enthält, wird um öffentliche Konsultationsverfahren zu zukünftigen Verordnungsentwürfen der EZB über europäische Statistiken ergänzt. Informationen zur Kosten-Nutzen-Analyse und zu den Ergebnissen künftiger Kosten-Nutzen-Analysen für das Euro-Währungsgebiet werden ebenfalls veröffentlicht.
Corporate Governance
Empfehlung der EZB an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Banca d’Italia
Am 23. September 2016 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2016/28 an den Rat der Europäischen Union im Hinblick auf die externen Rechnungsprüfer der Banca d’Italia. Die Empfehlung ist auf der EZB-Website abrufbar und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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