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Banknoten mit Tintenflecken

Haben Sie schon einmal eine Banknote mit Tintenflecken gesehen?

Wenn Ihnen jemand eine Banknote geben will, die so aussieht, wie die hier abgebildeten Banknoten, dann nehmen Sie diese nicht an. Die Banknote wurde wahrscheinlich gestohlen.

Banknoten mit Tintenflecken

Die Tinte auf diesen Banknoten stammt von Diebstahlschutzvorrichtungen, auch bekannt als intelligente Banknoten-Neutralisierungssysteme (IBNS). Diese Systeme werden aktiviert, wenn Straftäter eine gesicherte Bargeldkassette aufbrechen, beispielsweise einen Geldautomaten oder einen Safe in einem Geldtransporter. Diese Systeme machen gestohlene Banknoten unbrauchbar und damit wertlos. So reduzieren sie das Risiko, dass Einzelhändler, Banken und Personen, die mit Bargeld arbeiten, Opfer von Verbrechen werden.

Verklebte Banknoten

Das ist eine der gängigsten Methoden, um gestohlene Banknoten unbrauchbar zu machen. Es gibt jedoch noch weitere Methoden, um Bargeld zu schützen, zum Beispiel mit Klebstoff. Klebstoff bewirkt, dass alle Banknoten in der Kassette eines Geldautomaten zu einem festen Block verklebt werden. Bei dem Versuch, einzelne Geldscheine abzulösen, zerreißen diese in Stücke.

Woran erkennt man eine gestohlene Banknote mit Tintenflecken?

Wenn eine Banknote durch ein intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem (IBNS) mit Sicherheitstinte eingefärbt wird, zieht diese in die Banknote ein und hinterlässt Spuren, die normalerweise an den Ecken der Banknote stärker zum Vorschein kommen. Die Farbtöne der am häufigsten verwendeten Sicherheitstinten sind hellviolett, grün, blau, rot oder schwarz. Für gewöhnlich fließt die Tinte von den Ecken zur Mitte der Banknoten und hinterlässt ein typisches Muster. Manchmal verändern die Chemikalien, mit denen die Diebe versuchen, die Sicherheitstinte aus den Banknoten auszuwaschen, deren Farbe. Es kann dadurch auch vorkommen, dass die ursprüngliche Farbe der Banknoten verändert wird und einige der Sicherheitsmerkmale beschädigt werden oder ganz verschwinden.

Wurden also alle Banknoten mit Tintenflecken gestohlen?

Nein. Wenn sich auf der Banknote nur sehr helle oder vereinzelte kleine Flecken befinden, die Ecken jedoch unberührt sind, ist davon auszugehen, dass die Flecken versehentlich auf die Banknote gelangt sind, zum Beispiel durch einen ausgelaufenen Stift.

Banknoten mit Tintenflecken, die nicht von einem IBNS stammen

Es ist unwahrscheinlich, dass diese Banknoten gestohlen sind. Sie können also angenommen werden.

Was soll ich tun, wenn mir jemand eine Banknote mit Tintenflecken geben will, die eindeutig von einer Diebstahlschutzvorrichtung stammen?

  • Nehmen Sie die Banknote nicht an. Verlangen Sie eine andere Banknote. Sie können nicht sicher sein, dass die Person, die Ihnen die Banknote geben will, auch ihr rechtmäßiger Besitzer ist.
  • Verweigern Sie die Annahme von gebleichten oder verfärbten Banknoten. Straftäter haben höchstwahrscheinlich versucht, die Sicherheitstinte eines IBNS durch Waschen oder Bleichen der Banknoten zu entfernen.
  • Falls Sie eine Banknote mit Tintenflecken angenommen haben, sollten Sie diese bei Ihrer Bank oder Ihrer nationalen Zentralbank abgeben. Außerdem sollten Sie diese darüber informieren, wie Sie zu diesem Geldschein gekommen sind. Die nationale Zentralbank prüft dann, ob die Tintenflecken von einem IBNS stammen, und zieht gegebenenfalls die Polizei hinzu. Die Polizei kann die Banknoten dann als Beweismaterial für die Überführung der Straftäter verwenden.
  • Falls die Untersuchungen ergeben, dass die Farbflecken von einem IBNS stammen, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Entschädigung. Nationale Zentralbanken können Euro-Banknoten mit Tintenflecken von Diebstahlschutzvorrichtungen nur auf Anfrage des eigentlichen Besitzers der Banknote umtauschen, der das Opfer der Straftat war, die zur Einfärbung der Banknoten geführt hat.
  • Wenn die Untersuchungen ergeben, dass die Tintenflecken nicht von einem IBNS stammen und nur versehentlich auf die Banknote gelangt sind, erhalten Sie eine neue Banknote oder eine Geldüberweisung auf Ihr Konto.

Haben Sie noch Fragen? Weitere Informationen finden Sie in Artikel 3 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2013 über den Umtausch von beschädigten Euro-Banknoten.

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