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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Juni 2022

24. Juni 2022

Externe Kommunikation

Erklärung nach der Ad-hoc-Sitzung des EZB-Rats

Der EZB-Rat trat am 15. Juni 2022 zu einer Ad-hoc-Sitzung zusammen, um die aktuelle Marktlage zu erörtern. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der EZB-Website abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Verschiebung der Eingliederung des kroatischen Marktes in TARGET Instant Payment Settlement (TIPS)

Am 27. Mai 2022 nahm der EZB-Rat die diesbezüglichen Gründe zur Kenntnis und billigte die Verschiebung der Eingliederung des kroatischen Marktes in TIPS um sechs Monate. Sie soll somit bis spätestens Ende Juni 2023 abgeschlossen sein. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Europäischen Union über die Erfüllung der erforderlichen Bedingungen würde der gegenwärtig für den 1. Januar 2023 vorgesehene Beitritt Kroatiens zum Euro-Währungsgebiet bedeuten, dass der kroatische Markt unmittelbar nach der Einführung des Euro und parallel zur Teilnahme der Hrvatska narodna banka als Zentralbank des Euro-Währungsgebiets an TARGET2 in TIPS eingegliedert werden müsste. Der Hauptgrund für die Verschiebung ist die zeitliche Überschneidung mit dem Start eines wichtigen Projekts des Eurosystems, der TARGET2/TARGET2-Securities-(T2-T2S)-Konsolidierung im November 2022. Dies würde adäquate Tests und die Migration des kroatischen Marktes zu TIPS verhindern. Darüber hinaus könnten die mit der Währungsumstellung auf den Euro verbundenen vielfältigen Verpflichtungen der kroatischen Banken deren Fähigkeit beeinträchtigen, ab dem vorgesehenen Beitrittstermin grenzüberschreitend für Sofortzahlungen erreichbar zu sein. Die planmäßige Eingliederung der kroatischen Nationalbank als Zentralbank des Euroraums in TARGET2 wird nicht verschoben und ist von diesem Beschluss nicht betroffen.

Vereinbarung über den Zugang der zuständigen Behörden zum Register für gescheiterte Abwicklungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

Am 2. Juni 2022 nahm der EZB-Rat die Rechtsvorschriften, die die Zentralverwahrer verpflichten, den Zentralbanken der EU in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörden Daten über gescheiterte Abwicklungen zu melden, sowie das Angebot der ESMA zur Kenntnis, den Zentralbanken der EU kostenlosen Zugang zu den in ihrem Register erfassten Daten über gescheiterte Abwicklungen zu gewähren. Darüber hinaus stimmte der EZB-Rat der Vereinbarung zwischen der ESMA und dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) über den Zugang der zuständigen Behörden zum ESMA-Register für gescheiterte Abwicklungen zu. Das ESMA-Register bietet einen zentralen Meldeweg in einem harmonisierten Meldeformat. Durch seine Nutzung würde vermieden, dass jede zuständige Behörde parallel ein IT-System entwickeln muss, um die von den Zentralverwahrern erhaltenen Daten zu erfassen, zu speichern und zu nutzen, was wiederum den Meldeaufwand der Zentralverwahrer reduzieren würde. Der multilaterale Rechtsakt wird demnächst von der ESMA als Dienstleister und denjenigen Zentralbanken der EU unterzeichnet, die der Vereinbarung beitreten möchten.

TARGET-Jahresbericht 2021

Am 2. Juni 2022 nahm der EZB-Rat den TARGET-Jahresbericht 2021 zur Kenntnis, der anschließend zusammen mit einer Pressemitteilung auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Der Bericht enthält Informationen zum TARGET2-Zahlungsverkehr und zur Leistung des Systems sowie zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2021. In sieben Kästen wird darüber hinaus auf Themen eingegangen, die 2021 besonders wichtig waren: die Entwicklung des Zahlungsverkehrs in T2, ein Update zu den europaweiten Erreichbarkeitsmaßnahmen im Rahmen von TIPS, eine internationale Perspektive auf grenzüberschreitende Zahlungen in T2, die indirekte Teilnahme an T2, die von Deloitte durchgeführte externe Untersuchung von Zwischenfällen, die sich 2020 auf die TARGET-Dienste ausgewirkt haben, die operative Kommunikation mit den T2-Teilnehmern und ein Update zum T2-T2S-Konsolidierungsprojekt sowie zu künftigen Echtzeit-Bruttozahlungsdiensten.

T2S-Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021

Am 17 Juni 2022 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des T2S-Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und nahm das diesbezügliche Prüfungsurteil der externen Prüfer zur Kenntnis. Mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses wird eine Verpflichtung aus dem T2S Framework Agreement erfüllt. T2S-Kunden und -Stakeholder sowie die breite Öffentlichkeit sollen über die finanzielle Situation von T2S informiert werden. Die Dokumente sind auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 in Bezug auf die Erhöhung der Marktdatentransparenz, die Beseitigung von Hindernissen für die Entstehung eines konsolidierten Datentickers, die Optimierung der Handelspflichten und das Verbot der Entgegennahme von Zahlungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen

Am 1. Juni 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/19 auf Ersuchen des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

Stellungnahme der EZB zur Einrichtung und Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP)

Am 7. Juni 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/20 auf eigene Initiative.

Stellungnahme der EZB zur Zahlung an die Central Bank of Ireland im Zusammenhang mit bestimmten IWF-Transaktionen

Am 14. Juni 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/21 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Statistik

Neuer Rechtsrahmen für die zentralisierte Wertpapierdatenbank (Centralised Securities Database – CSDB) und die Erstellung von Statistiken über Wertpapieremissionen

Am 19. Mai 2022 verabschiedete der EZB-Rat a) die Leitlinie EZB/2022/25 über die zentralisierte Wertpapierdatenbank und die Erstellung von Statistiken über Wertpapieremissionen und zur Aufhebung der Leitlinie EZB/2012/21 und der Leitlinie (EU) 2021/834 und b) die Empfehlung EZB/2022/26 über die zentralisierte Wertpapierdatenbank und die Erstellung von Statistiken über Wertpapieremissionen und zur Aufhebung der Empfehlung EZB/2012/22. Die verabschiedete Leitlinie – die sich an die Zentralbanken des Eurosystems richtet – und die verabschiedete Empfehlung – die sich an die nicht dem Euroraum angehörenden nationalen Zentralbanken richtet – ersetzen die vorherige Leitlinie bzw. Empfehlung. Der neue Rechtsrahmen verbessert die operativen Prozesse der CSDB und enthält auch neue Bestimmungen über die Erstellung der CSDB-basierten Statistik über Wertpapieremissionen. Sie wird die erste offizielle Statistik des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sein und wird direkt aus Mikrodaten in einem vom ESZB gemeinsam betriebenen Produktionsprozess erstellt.

Internationale und europäische Zusammenarbeit

Zwischenbericht über die internationale Rolle des Euro

Am 19. Mai 2022 billigte der EZB-Rat den Bericht über die internationale Rolle des Euro und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der Website der EZB. Der Bericht enthält einen Überblick darüber, wie sich die Verwendung des Euro durch Ansässige außerhalb des Euroraums im Jahr 2021 entwickelt hat. Im Einklang mit dem Zweijahreszyklus für die Veröffentlichung von erweiterten umfassenden Berichten handelt es sich bei dieser Ausgabe um einen Zwischenbericht, der im Wesentlichen die jüngsten Trends beschreibt. Der Bericht und die Pressemitteilung hierzu sind auf der Website der EZB abrufbar.

EZB-Bankenaufsicht

Aufsichtliches Prüfungsprogramm zu Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle bei bedeutenden Instituten für das Jahr 2022

Am 7. Juni 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, das für das Jahr 2022 erstellte aufsichtliche Prüfungsprogramm (Supervisory Examination Programme – SEP) zu Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle bedeutender Institute im Rahmen der Europäischen Bankenaufsicht zu verabschieden. Das SEP zu Vor-Ort-Prüfungen beruht auf den Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2022-2024, die auf der EZB-Website zur Bankenaufsicht veröffentlicht wurden.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für Institute und Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 15 und 16 der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD)

Am 8. Juni 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die Leitlinien zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit für Institute und Abwicklungsbehörden gemäß Artikel 15 und 16 BRRD (Leitlinien zur Abwicklungsfähigkeit) (EBA/GL/2022/01) einhält. Die Leitlinien setzen bestehende internationale Standards zur Abwicklungsfähigkeit um und fassen die bisher von den EU-Abwicklungsbehörden entwickelten Best Practices zusammen. Sie enthalten insbesondere Vorgaben zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit in den Bereichen Geschäftskontinuität bei der Abwicklung, Zugang zu Finanzmarktinfrastrukturen, Finanzierung und Liquidität bei der Abwicklung, Bail-in-Durchführung, Geschäftsreorganisation und Kommunikation.

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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