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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

April 2021

23. April 2021

Marktoperationen

Einstellung des Angebots liquiditätszuführender Geschäfte in US-Dollar mit einer Laufzeit von 84 Tagen

Am 19. April 2021 genehmigte der EZB-Rat die Einstellung von liquiditätszuführenden Geschäften in US-Dollar mit einer Laufzeit von 84 Tagen ab dem 1. Juli 2021. Das Angebot von Liquidität in US-Dollar mit einer Laufzeit von 84 Tagen einzustellen, wurde gemeinsam von der Bank of England, der Bank of Japan, der EZB und der Schweizerischen Nationalbank in Abstimmung mit der Federal Reserve beschlossen. Eine entsprechende gemeinsame Pressemitteilung dieser Zentralbanken wurde am 23. April 2021 veröffentlicht und ist über die Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Neue Regelungen für die Mobilisierung und Abwicklung von Sicherheiten

Am 6. April 2021 genehmigte der EZB-Rat neue Regelungen des Eurosystems für die Abwicklung von Sicherheiten in TARGET2-Securities (T2S), die mit der Einführung des Sicherheitenmanagementsystems für das Eurosystem (Eurosystem Collateral Management System – ECMS) im November 2023 wirksam werden. Nach den neuen T2S-Abwicklungsregelungen werden die nationalen Zentralbanken (NZBen) im Euroraum mobilisierte notenbankfähige marktfähige Sicherheiten von ihren geldpolitischen Geschäftspartnern nur über Depots bei Zentralverwahrern entgegennehmen, die an T2S beteiligt sind. Die Geschäftspartner können ihre Ausgangsdepots für Wertpapiere weiterhin bei jedem beliebigen Zentralverwahrer (unabhängig davon, ob dieser Zentralverwahrer an T2S beteiligt ist) unterhalten. Mit den T2S-Abwicklungsregelungen soll die Effizienz der Mobilisierung und Abwicklung von Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems weiter gestärkt und so die Finanzmarktintegration in der EU unterstützt werden. Gleichzeitig sollen die Sicherheit und die Wettbewerbsgleichheit gefördert werden. Den Geschäftspartnern werden sie die Möglichkeit bieten, die Vorteile der harmonisierten Abwicklungsverfahren in T2S und dessen Auto-Collateralisation-Funktionalität zu nutzen und die Verwaltung ihrer Wertpapiere und Geldkonten zu optimieren. Die Änderungen der entsprechenden Dokumentation des Eurosystems werden zeitnah ausgearbeitet, damit sie die oben genannten Änderungen wiedergeben. Die entsprechende Ankündigung wurde am 13. April 2021 veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Eurosystem Oversight Report 2020

Am 6. April 2021 nahm der EZB-Rat den Eurosystem Oversight Report zur Kenntnis und genehmigte seine Veröffentlichung auf der Website der EZB. Der Bericht gibt einen Überblick über die Überwachungstätigkeiten des Eurosystems zwischen 2017 und 2020 im Hinblick auf Finanzmarktinfrastrukturen (FMIs) und Zahlungsverkehr. Er enthält auch die wichtigsten markt- und aufsichtsrechtlichen Entwicklungen im Berichtszeitraum und geht kurz auf die Überwachungsfunktion des Eurosystems und den Ansatz ein, den es bei dieser Überwachung verfolgt. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr

Am 9. April 2021 nahm der EZB-Rat Kenntnis von den Entwicklungen bei den laufenden Arbeiten im Rahmen der Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr und genehmigte die Veröffentlichung eines entsprechenden Dokuments. In diesem Dokument sind Einblicke in die Beweggründe für die Annahme der Strategie und ein Überblick über die geplanten oder derzeit durchgeführten Maßnahmen, auch wenn sie noch nicht endgültig festgelegt sind, enthalten. Zusätzliche Informationen für die breite Öffentlichkeit werden in Kürze in einem entsprechenden Abschnitt auf der Website der EZB abrufbar sein.

Bericht des Eurosystems über das öffentliche Konsultationsverfahren zu einem digitalen Euro

Am 14. April 2021 veröffentlichte die EZB den Bericht des Eurosystems über das öffentliche Konsultationsverfahren zu einem digitalen Euro und eine entsprechende Pressemitteilung. In dem Bericht sind die Ergebnisse der Analyse der 8 221 Antworten dargelegt, die im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens der EZB von Mitte Oktober 2020 bis Mitte Januar 2021 eingegangen sind. Er wird dem EZB-Rat als wichtige Grundlage dienen, wenn er im späteren Jahresverlauf darüber entscheidet, ob im Hinblick auf die mögliche Einführung eines digitalen Euro eine formelle Untersuchungsphase eingeleitet werden soll.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu Rundungsregeln für auf Euro lautende Zahlungen in der Slowakei

Am 20. April 2021 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2021/14 auf Ersuchen des Finanzministers der Slowakischen Republik.

Statistik

Neufassung der Leitlinie der EZB über die monetären und die Finanzstatistiken und deren Aufteilung in fünf neue Leitlinien

Am 26. März 2021 beschloss der EZB-Rat eine Neufassung der bestehenden Leitlinie EZB/2014/15 über die monetären und die Finanzstatistiken (MFS-Leitlinie) und deren Aufteilung in fünf neue Leitlinien. Mit der Neufassung und Aufteilung der MFS-Leitlinie, die sich auf die Übermittlung statistischer Daten von den NZBen an die EZB bezieht, soll die Qualität ihres Inhalts angesichts ihrer Länge, der wesentlichen Änderungen seit 2014 und der großen Bandbreite der unterschiedlichen betroffenen sektoralen Bereiche sichergestellt werden. Die fünf neuen Leitlinien bestehen aus der Leitlinie EZB/2021/11 über die Statistik zu den Bilanzpositionen und die Statistik zu den Zinssätzen der monetären Finanzinstitute, der Leitlinie EZB/2021/12 über die zu meldenden statistischen Daten zu Finanzinstituten mit Ausnahme monetärer Finanzinstitute, der Leitlinie EZB/2021/13 zu den Meldepflichten in Bezug auf die Zahlungsverkehrsstatistik, der Leitlinie EZB/2021/14 über die in Bezug auf konsolidierte Bankdaten zu meldenden statistischen Daten und der Leitlinie EZB/2021/15 über die zu meldenden statistischen Daten zu Wertpapieremissionen. Die Neufassung und Aufteilung führten zu einigen wesentlichen Änderungen im Vergleich zur MFS-Leitlinie. Insbesondere in der Leitlinie EZB/2021/11 wird der Annahme der Verordnung (EU) 2021/379 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2) und dem Beschluss des EZB-Rats vom Juni 2020 über die Erweiterung des Kreises von Kreditinstituten, für die der EZB einzelne Bilanzpositionen übermittelt werden, Rechnung getragen. Außerdem werden durch die Leitlinie EZB/2021/13 Änderungen eingeführt, die die Änderungen der Verordnung (EU) 2020/2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 zur Zahlungsverkehrsstatistik widerspiegeln. Die fünf Leitlinien finden ab dem 1. Februar 2022 Anwendung und die MFS-Leitlinie wird aus Gründen der Rechtssicherheit gelichzeitig durch die Leitlinie EZB/2021/16 ersetzt. Die neuen Rechtsakte werden in Kürze auf EUR-Lex abrufbar sein.

Qualitätsberichte zu statistischen Daten 2020 über die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen

Am 12. April 2021 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2020 über die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen auf nationaler Ebene und auf Ebene des Euroraums und nahm zur Kenntnis, dass der Bericht künftig alle zwei Jahre erstellt wird. Der nächste Bericht wird somit im Frühjahr 2023 veröffentlicht. Der Bericht wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht

Abschließender Projektbericht zur gezielten Überprüfung interner Modelle

Am 30. März 2021 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den abschließenden Projektbericht zur gezielten Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM) zu genehmigen und zu veröffentlichen. TRIM war ein mehrjähriges Projekt, das die EZB Anfang 2016 in enger Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) der am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmenden Länder eingeleitet hat. Mit der TRIM soll beurteilt werden, ob die internen Säule-1-Modelle, die von den der europäischen Bankenaufsicht unterliegenden bedeutenden Instituten (Significant Institutions – SIs) verwendet werden, im Hinblick auf die geltenden regulatorischen Anforderungen angemessen sind und ob ihre Ergebnisse verlässlich und vergleichbar sind. Außerdem sollen mit der TRIM die Aufsichtspraktiken in Bezug auf interne Modelle im SSM harmonisiert werden. Der Bericht und die entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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