Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)
April 2011
Wirtschaftliche, monetäre und finanzielle Lage
Reaktion auf die Ankündigungen der irischen Behörden in Bezug auf das Bankensystem
Am 31. März 2011 begrüßte der EZB-Rat die von den Behörden Irlands bekannt gegebenen Maßnahmen zur Stärkung des irischen Bankensystems. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.
Marktoperationen
Konzertierte Devisenmarktintervention der G 7
Am 18. März 2011 billigte der EZB-Rat die Teilnahme des Eurosystems an einer konzertierten Intervention der G 7 an den Devisenmärkten. Die Intervention wurde auf Ersuchen der japanischen Behörden durchgeführt, um die Volatilität des Yen-Wechselkurses zu begrenzen. Die entsprechende gemeinsame Erklärung der Finanzminister und Zentralbankpräsidenten der G 7, die am selben Tag veröffentlicht wurde, ist auf der Website der EZB abrufbar.
Initiative zu Asset-Backed Securities (ABS) auf Einzelkreditebene
Anknüpfend an seinen Beschluss vom Dezember 2010, Informationspflichten auf Einzelkreditebene für ABS einzuführen, die als Sicherheiten bei Kreditgeschäften des Eurosystems zugelassen sind („ABS loan-level initiative“), gab der EZB-Rat in einer auf der Website der EZB abrufbaren Absichtserklärung bekannt, dass das Eurosystem beabsichtigt, das Datenlager (Data Warehouse) zu nutzen, welches zur Verarbeitung, Prüfung und Übermittlung von Strukturdaten über ABS auf Einzelkreditebene eingerichtet wird. Zweck der eben angeführten Initiative ist es, durch die Erhöhung der Transparenz und die Erleichterung der Risikobeurteilung von ABS, die von Geschäftspartnern des Eurosystems bei geldpolitischen Geschäften als Sicherheiten verwendet werden, zur Belebung des europäischen Marktes für ABS beizutragen. Auf diese Weise soll das Vertrauen der Anleger in die ABS‑Märkte wiederhergestellt werden.
Änderung der Notenbankfähigkeit der von der irischen Regierung begebenen oder garantierten Schuldtitel
Am 31. März 2011 beschloss der EZB-Rat, die Anwendung des Bonitätsschwellenwerts, der nach den Regelungen über die Eignung von Sicherheiten für die Kreditgeschäfte des Eurosystems vorgesehen ist, in Bezug auf alle umlaufenden und neuen marktfähigen, von der irischen Regierung begebenen oder garantierten Schuldtitel bis auf Weiteres auszusetzen. Eine entsprechende Pressemitteilung kann auf der Website der EZB abgerufen werden. Am selben Tag verabschiedete der EZB-Rat den diesbezüglichen Beschluss der Europäischen Zentralbank über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der irischen Regierung begebenen oder garantierten marktfähigen Schuldtitel (EZB/2011/4). Dieser Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.
Sicherheitenrahmen des Eurosystems (einheitliches Sicherheitenverzeichnis): Mindestbetrag für Kreditforderungen
Am 7. April 2011 bestätigte der EZB-Rat seinen Beschluss vom Februar 2005 (siehe Beschlüsse des EZB-Rats – Februar 2005), dass der einheitliche Mindestbetrag für Kreditforderungen auf 500 000 € festgelegt werden soll. Zudem beschloss er, die Einführung dieses Mindestbetrags an die Umsetzung des CCBM2 zu koppeln, die im Lauf des Jahres 2013 erfolgen soll. Bei CCBM2 handelt es sich um das neue Sicherheitenmanagementsystem, das es dem Eurosystem ermöglicht, Sicherheiten sowohl für Inlandsgeschäfte als auch für grenzüberschreitende Transaktionen zu verwalten.
Zahlungsverkehr und Marktinfrastruktur
TARGET2-Securities (T2S)
Am 20. April 2011 erörterte der EZB-Rat den aktuellen Stand des TARGET2-Securities-Programms. Nähere Informationen können in Kürze auf der Website der EZB, im Abschnitt über T2S, abgerufen werden.
Stellungnahme zu Rechtsvorschriften
Stellungnahme der EZB zur Verhinderung von Zahlungsverzug in Slowenien
Am 18. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums (CON/2011/25).
Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Rechtsvorschriften über die Wirksamkeit von Abrechnungen und über Finanzsicherheiten in Rumänien
Am 23. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der Banca Naţională a României (CON/2011/26).
Stellungnahme der EZB zu Rechtsvorschriften im Hinblick auf gedeckte Schuldverschreibungen in Zypern
Am 23. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums (CON/2011/27).
Stellungnahme der EZB zur Abschaffung der Aufgabe der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique als Zentralverwahrerin von Protesturkunden
Am 25. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die im Namen des belgischen Justizministeriums handelte (CON/2011/28).
Stellungnahme der EZB zu einer Sondersteuer für Banken und zur Einrichtung eines unabhängigen Finanzstabilitätsfonds in Zypern
Am 4. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des zyprischen Finanzministeriums (CON/2011/29).
Stellungnahme der EZB zur Finanzierung eines Zentralregisters für Bankkontonummern in Belgien
Am 6. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des belgischen Finanzministeriums (CON/2011/30).
Stellungnahme der EZB zu einer Steuer auf die Gesamtbilanzsummen von Banken in Slowenien
Am 6. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums (CON/2011/31).
Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro
Am 7. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des Rats der Europäischen Union (CON/2011/32).
Stellungnahme der EZB zum ungarischen Verfassungsentwurf im Hinblick auf die Magyar Nemzeti Bank
Am 12. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des ungarischen Ministeriums für öffentliche Verwaltung und Justiz sowie des ungarischen Wirtschaftsministeriums (CON/2011/33).
Stellungnahme der EZB zum Rechtsrahmen für den Loan and Consignment Fund und zu Änderungen des Systems zur Förderung der Liquidität der griechischen Wirtschaft nach der internationalen Finanzkrise
Am 13. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums (CON/2011/34).
Stellungnahme der EZB zum Verfahren für das Management des Erfüllungsrisikos im Rahmen von Nettoabwicklungssystemen in Rumänien
Am 13. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der Banca Naţională a României (CON/2011/35).
Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Satzung der Bank von Griechenland
Am 14. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen der Bank von Griechenland (CON/2011/36).
Stellungnahme der EZB zu Änderungen in der Verwaltungsstruktur der Oesterreichischen Nationalbank
Am 20. April 2011 verabschiedete der EZB-Rat diese Stellungnahme auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen (CON/2011/38).
Statistik
Qualitätsberichte 2010 über die Statistiken des Eurosystems
Am 18. März 2011 genehmigte der EZB-Rat die jährliche Beurteilung der Verfügbarkeit und Qualität der verschiedenen Statistiken, die das Eurosystem auf der Grundlage eines EZB-Rechtsakts erstellt. Des Weiteren stimmte er der Veröffentlichung des Qualitätsberichts 2010 bezüglich der Statistiken zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus des Eurogebiets und des Berichts über die monetäre Statistik und die Finanzstatistik zu. Beide Berichte werden gemäß dem „ECB Statistics Quality Framework“ erstellt und sind auf der Website der EZB abrufbar.
Corporate Governance
Terminplanung für die Sitzungen des EZB-Rats und des Erweiterten Rats der EZB in den Jahren 2012 und 2013
Am 31. März 2011 genehmigte der EZB-Rat die Terminplanung für seine Sitzungen in den kommenden zwei Kalenderjahren. Auch der Erweiterte Rat genehmigte den ihn betreffenden Sitzungskalender für diesen Zeitraum. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB abrufbar.
Ausgabe von Banknoten
Rechtsrahmen für die Beschaffung von Euro-Banknoten
Am 18. März 2011 verabschiedete der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2011/3 zur Änderung der Leitlinie EZB/2004/18 über die Beschaffung von Euro-Banknoten. Die Änderungsleitlinie sieht vor, dass das einheitliche Ausschreibungsverfahren des Eurosystems spätestens am 1. Januar 2014 beginnt.
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