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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Januar/Februar 2023

24. Februar 2023

Geldpolitik

Einzelheiten zu den Modalitäten für den Abbau der Wertpapierbestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)

Am 2. Februar 2023 hat der EZB-Rat die Einzelheiten zu den Modalitäten für den Abbau der Wertpapierbestände des Eurosystems im Zusammenhang mit dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) durch teilweise Wiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit beschlossen. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Marktoperationen

Änderungen am Risikokontrollrahmen für besicherte Kreditgeschäfte

Am 16. Dezember 2022 erließ der EZB-Rat im Anschluss an die Überprüfung 2022 des Risikokontrollrahmens der EZB für besicherte Kreditgeschäfte die folgenden Rechtsakte:

  • Leitlinie EZB/2022/48 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems;
  • Leitlinie EZB/2022/49 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2016/65 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge;
  • Leitlinie EZB/2022/50 zur Änderung der Leitlinie EZB/2014/31 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten.

Die erlassenen Maßnahmen verbessern die generelle Konsistenz des Risikokontrollrahmens und gelten ab dem 29. Juni 2023. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Dienstleistungen als Fiskalagent für NextGenerationEU (NGEU) – Ausweitung auf Finanzhilfe für die Ukraine

Am 16. Dezember 2022 erließ der EZB-Rat den folgenden Rechtsakt, mit dem die von der EZB für die Europäische Kommission erbrachten Dienstleistungen als Fiskalagent im Rahmen des NGEU-Programms auch auf das Programm Makrofinanzhilfe Plus (MFA+) für die Ukraine ausgeweitet werden:

  • Beschluss EZB/2022/47 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen und zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1521 zu vorübergehenden Anpassungen der Verzinsung bestimmter nicht geldpolitischer Einlagen bei nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

Diese Änderung des rechtlichen Rahmens der EZB geschieht auf Ersuchen der Europäischen Kommission, damit der Ukraine im Jahresverlauf 2023 auf einer strukturierten und vorhersehbaren Grundlage Finanzmittel bereitgestellt werden können.

Überarbeitung der Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (ANFA)

Am 19. Dezember 2022 billigte der EZB-Rat Änderungen der Vereinbarung über Netto-Finanzanlagen (Agreement on Net Financial Assets – ANFA), die darauf abzielen, die Effizienz damit verbundener Prozesse zu steigern, während der Inhalt der Vereinbarung weitgehend unverändert bleibt. Die geänderte Vereinbarung ist auf EUR-Lex abrufbar.

Notenbankfähigkeit von Schuldverschreibungen, die auf der Grundlage des DG Bank-Umwandlungsgesetzes begeben wurden

Am 29. Dezember 2022 beschloss der EZB-Rat, die auf der Grundlage des DG Bank-Umwandlungsgesetzes begebenen Schuldverschreibungen mit Wirkung vom 28. Februar 2023 aus dem Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten zu streichen. Diese Titel gelten nicht als nach dem Recht eines EWR-Mitgliedstaats gesetzlich geregelte gedeckte Schuldverschreibung im Sinne der Allgemeinen Dokumentation (Artikel 2 Absatz 24a) und können daher ab dem 1. März 2023 nicht mehr als Sicherheiten verwendet werden. Das Auslaufen wurde nach dem Beschluss des EZB-Rats durch eine Aktualisierung des Bereichs Sicherheiten/Marktfähige Sicherheiten auf der Website der EZB kommuniziert, um den Geschäftspartnern, die die Schuldverschreibungen bislang als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems verwendet haben, ausreichend Zeit zu geben, diese zu ersetzen.

Anpassungen der Verzinsung bestimmter nicht geldpolitischer Einlagen

Am 6. Februar 2023 beschloss der EZB-Rat, die Obergrenze für die Verzinsung von Einlagen der öffentlichen Haushalte beim Eurosystem anzupassen, um Anreize für eine schrittweise und geordnete Reduzierung dieser Bestände zu schaffen und so das Risiko negativer Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Märkte zu minimieren und die reibungslose Transmission der Geldpolitik zu gewährleisten. Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Mai 2023 und ändert auch die Verzinsung von Einlagen, die im Rahmen der Währungsreservenverwaltung des Eurosystems gehalten werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Makroprudenzielle Politik und Stabilität des Finanzsystems

Erklärung zur überarbeiteten Methodik bezüglich der Untergrenze bei der Beurteilung von Kapitalpuffern anderer systemrelevanter Institute (A-SRI)

Am 21. Dezember 2022 nahm der EZB-Rat die überarbeitete Methodik bezüglich der Untergrenze bei der Beurteilung der von nationalen Behörden vorgeschlagenen A-SRI-Kapitalpuffer zur Kenntnis und billigte die entsprechende öffentliche Erklärung zu makroprudenziellen Maßnahmen.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Umsetzung der Empfehlungen des Konvergenzberichts der EZB im Hinblick auf die Zentralbankunabhängigkeit

Am 21. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/45 auf Ersuchen der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank), die im Auftrag des bulgarischen Finanzministers handelte.

Stellungnahme der EZB zu Italiens Beteiligung am Treuhandfonds für Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Internationalen Währungsfonds

Am 30. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/46 auf Ersuchen des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu Zahlungs- und Abwicklungssystemen

Am 6. Januar 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/1 auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung)

Am 16. Januar 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/2, die auf Initiative der EZB erstellt worden war.

Stellungnahme der EZB zur schrittweisen Abschaffung von Spar- und Kreditgenossenschaften

Am 2. Februar 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/3 auf Ersuchen des estnischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro

Am 1. Februar 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/4 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zur Benennung der Central Bank of Cyprus als eine für die Umsetzung der Unionsrechtsakte zuständige Behörde

Am 20. Februar 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2023/5 auf Ersuchen des Finanzministeriums der Republik Zypern.

Corporate Governance

Änderungen des rechtlichen Rahmens im Zusammenhang mit dem Beitritt der Hrvatska narodna banka zum Eurosystem

Im Dezember 2022 erließ der EZB-Rat die folgenden Rechtsakte, um dem Wechsel der Hrvatska narodna banka infolge der Aufhebung der Ausnahmeregelung für die Republik Kroatien mit Wirkung vom 1. Januar 2023 von einer Zentralbank außerhalb des Euroraums zu einer Zentralbank des Euroraums Rechnung zu tragen:

  • Beschluss EZB/2022/46 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/29 über die Ausgabe von Euro-Banknoten
  • Beschluss EZB/2022/51 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Hrvatska narodna banka
  • Abkommen vom 30. Dezember 2022 zwischen der Hrvatska narodna banka und der Europäischen Zentralbank über die Forderung, die der Hrvatska narodna banka gemäß Artikel 30.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank durch die Europäische Zentralbank gutgeschrieben wird

Im Dezember 2022 billigte der Erweiterte Rat das Abkommen zur Änderung des Abkommens der Zentralbanken über den Wechselkursmechanismus WKM II im Hinblick auf die Aufhebung zum 1. Januar 2023 der für die Republik Kroatien geltenden Ausnahmeregelung.

Umsetzung des Systems zur Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat vor dem Hintergrund des Beitritts der Hrvatska narodna banka zum Eurosystem

Im Dezember 2022 nahm der EZB-Rat die Überprüfung des Systems zur Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat zur Kenntnis. Die Überprüfung fand aufgrund des Beitritts der Hrvatska narodna banka zum Eurosystem und ihrer Beteiligung an der Beschlussfassung statt. Der aktualisierte Kalender für die Rotation der Stimmrechte in den Jahren 2023 und 2024 ist auf der Website der EZB abrufbar.

Neuer Vorsitzender des EZB-Ethikausschusses

Am 10. Januar 2023 wurde dem EZB-Rat mitgeteilt, dass der Ethikausschuss Erkki Liikanen zum neuen Vorsitzenden gewählt hatte. Herr Liikanen löst Patrick Honohan ab, dessen Amtszeit am 31. Dezember 2022 endete.

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland

Am 15. Februar 2023 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung ECB/2023/1 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland.

Ernennung eines Mitglieds des administrativen Überprüfungsausschusses (Administrative Board of Review – ABoR)

Am 22. Februar 2023 ernannte der EZB-Rat Frau Christiane Campill mit Wirkung ab März 2023 zum Mitglied des ABoR.

Erweiterter Jahresabschluss 2022 der EZB

Am 22. Februar 2023 erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der EZB für das Geschäftsjahr 2022 durch den EZB-Rat. Der erweiterte Jahresabschluss und eine Pressemitteilung hierzu wurden am 23. Februar 2023 auf der EZB-Website veröffentlicht.

Statistik

Veröffentlichung neuer klimabezogener statistischer Indikatoren

Am 24. Januar 2023 gab die EZB die Veröffentlichung einer ersten Reihe klimabezogener statistischer Indikatoren bekannt, um die Auswirkungen von Klimarisiken auf den Finanzsektor besser beurteilen und die Entwicklung eines nachhaltigen und grünen Finanzwesens besser beobachten zu können. Die Veröffentlichung dieser Indikatoren ist ein weiterer Schritt, mit dem die im Maßnahmenplan zum Klimaschutz der EZB eingegangenen Verpflichtungen erfüllt werden. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Banknoten und Münzen

Beschluss zur Änderung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022

Am 13. Dezember 2022 verabschiedete der EZB-Rat den Beschluss EZB/2022/45 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022. Der Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 musste aufgrund eines Antrags auf Ad-hoc-Genehmigung eines zusätzlichen Umfangs geändert werden.

EZB-Bankenaufsicht

Memorandum of Understanding (MoU) im Bereich der Aufsicht zwischen der EZB und den zuständigen Behörden von nicht teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten

Am 29. Dezember 2022 verabschiedete die EZB ein MoU über die aufsichtliche Zusammenarbeit zwischen der EZB und den zuständigen Behörden der sechs EU-Mitgliedstaaten, die nicht an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmen. Das MoU soll die aufsichtliche Zusammenarbeit auf EU-Ebene weiter verbessern, indem es Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, der Tschechischen Republik und Ungarn einen Rahmen für den regelmäßigen Informationsaustausch über Aufsichtsthemen und Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitend tätigen, beaufsichtigten Instituten sowie über Aufsichtsmethoden, -ansätze und -prioritäten bietet. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zur Änderung der Leitlinien zur Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz

Am 10. Januar 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zur Änderung der Leitlinien zur Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz (EBA/GL/2022/12) einhält.

Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2022

Am 12. Januar 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Ergebnisse seines SREP für 2022 zu veröffentlichen. Der Bericht und die entsprechende Pressemitteilung sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zur Änderung der Leitlinien über die Offenlegung von notleidenden und gestundeten Risikopositionen

Am 13. Januar 2023 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zur Änderung der Leitlinien über die Offenlegung von notleidenden und gestundeten Risikopositionen (EBA/GL/2022/13) einhält.

Vom Eurosystem für 2023 geplanter Stresstest

Am 31. Januar 2023 veröffentlichte die EZB Informationen zum Stresstest 2023, den sie gemeinsam mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde durchführen wird. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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Europäische Zentralbank

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