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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Juli 2017

Marktoperationen

Rechtsakte zur Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems

Am 22. März 2017 beschloss der EZB-Rat, die Zulassung von Abwicklungsgesellschaften als Geschäftspartner für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems aufzuheben. Der EZB-Rat beschloss außerdem, dass eine Abwicklungsgesellschaft, die am 22. März 2017 als Geschäftspartner zugelassen war, bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen bleibt – mit der Einschränkung, dass ihr Zugang zu den Kreditgeschäften des Eurosystems auf ihre durchschnittliche Inanspruchnahme dieser Kreditgeschäfte in dem Zwölfmonatszeitraum vor dem 22. März 2017 begrenzt ist. Was das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten betrifft, beschloss der EZB-Rat darüber hinaus, alle Wertpapiere, die von Abwicklungsgesellschaften emittiert oder originiert wurden, von allen weiteren Ankäufen im Rahmen der einzelnen Programme auszuschließen. Die entsprechenden Rechtsakte wurden heute auf der Website der EZB veröffentlicht.

Finanzstabilität

Antwort der EZB auf Folgemaßnahmen zu Empfehlung ESRB/2015/2

Am 18. Juli 2017 billigte der EZB-Rat die Antwort der EZB auf die vom ESRB vorgenommene Beurteilung der Umsetzung der ESRB-Empfehlung zur Bewertung der grenzüberschreitenden Auswirkungen und der gegenseitigen Anerkennung auf freiwilliger Basis in Bezug auf makroprudenzielle Maßnahmen (ESRB/2015/2). Die Empfehlung richtet sich an die jeweiligen Behörden, die mit dem Erlass oder der Aktivierung makroprudenzieller Maßnahmen beauftragt sind. Die EZB kommt den für sie geltenden Empfehlungen nach eigener Einschätzung in vollem Umfang nach.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Empfehlung der EZB für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Artikels 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank

Am 22. Juni 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2017/18 an das Europäische Parlament und den Rat zur Änderung des Artikels 22 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, um die EZB zur Regulierung von Wertpapierabwicklungssystemen, insbesondere zentralen Gegenparteien, zu befugen. Diese Empfehlung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zur Beschränkung von Bargeldzahlungen in Bulgarien

Am 11. Juli 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/27 auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministeriums.

Statistik

Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Entwurf einer EZB-Verordnung über die statistischen Berichtspflichten der Pensionsfonds

Am 20. Juli 2017 billigte der EZB-Rat die Einleitung eines öffentlichen Konsultationsverfahrens zum Entwurf einer EZB-Verordnung über die statistischen Berichtspflichten der Pensionsfonds. Dieser Verordnungsentwurf hat zum Ziel, dass die EZB künftig adäquate Statistiken über die Finanzaktivitäten des Teilsektors Pensionskassen in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets erhält. Die zur Konsultation stehende Dokumentation ist in Kürze auf der Website der EZB abrufbar.

Beschluss der EZB über die Übertragung von Beschlüssen zur Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss

Am 5. Juli 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/22, mit dem Beschlüsse zur Übermittlung vertraulicher statistischer Daten an den Einheitlichen Abwicklungsausschuss auf das Direktorium übertragen werden.

Bankenaufsicht

Einhaltung der EBA-Leitlinien zu qualifizierten Beteiligungen

Am 7. Juli 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) davon in Kenntnis zu setzen, dass die EZB die gemeinsamen Leitlinien zur aufsichtsrechtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor (JC/GL/2016/01) einhält.

Einhaltung der EBA-Leitlinien zu Indikatoren für die globale systemische Relevanz

Am 6. Juli 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA von der geplanten Einhaltung der überarbeiteten Leitlinien zur weiteren Festlegung der Indikatoren für die globale systemische Relevanz und deren Offenlegung (EBA/GL/2016/01) in Kenntnis zu setzen.

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Europäische Zentralbank

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