Der EZB-Rat
Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank. Er umfasst
- die sechs Mitglieder des Direktoriums und
- die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 19 Mitgliedstaaten des Euroraums.

EZB-Rat
(Juni 2018)
Aufgaben
- Erlassen der Leitlinien und Beschlüsse, die zur Erfüllung der Aufgaben notwendig sind, die der EZB und dem Eurosystem übertragen wurden
- Festlegung der Geldpolitik des Euroraums (dies beinhaltet die Annahme von Beschlüssen über geldpolitische Ziele, Leitzinssätze und die Bereitstellung von Zentralbankgeld im Eurosystem sowie die Formulierung von Leitlinien zur Umsetzung dieser Beschlüsse)
- Im Zusammenhang mit den neuen Zuständigkeiten der EZB im Bereich der Bankenaufsicht: Erlassen von Beschlüssen zum allgemeinen Rahmen für Aufsichtsbeschlüsse und Erlassen der vom Aufsichtsgremium vorgeschlagenen vollständigen Beschlussentwürfe nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung.
Sitzungen und Beschlussfassung
Der EZB-Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat am Sitz der EZB in Frankfurt am Main.
Er bewertet die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung und fasst alle sechs Wochen seine geldpolitischen Beschlüsse. Bei den anderen Sitzungen werden vorwiegend Themen erörtert, die sich aus den übrigen Aufgaben und Verantwortungsbereichen der EZB und des Eurosystems ergeben. Damit die Trennung der geldpolitischen und übrigen Aufgaben von den Aufsichtspflichten der EZB sichergestellt ist, finden jeweils gesonderte Sitzungen des EZB-Rats statt.
Die geldpolitischen Beschlüsse werden ausführlich im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert, die alle sechs Wochen stattfindet. Die Leitung der Pressekonferenz hat der Präsident inne. Er wird hierbei vom Vizepräsidenten unterstützt.
Darüber hinaus veröffentlicht die EZB vor einer EZB-Ratssitzung zur Geldpolitik eine Zusammenfassung der vorangegangenen geldpolitischen Sitzung.
Kalender der Sitzungen des EZB-Rats
Hintergrundinformationen zu den geldpolitischen Beschlüssen
Zur Beschlussfassung innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus finden sich weitere Informationen auf der Website zur Bankenaufsicht.
Wie funktioniert die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat?
Mit dem Beitritt Litauens zum Euro-Währungsgebiet am 1. Januar 2015 wurde für die Stimmrechte der Präsidenten der nationalen Zentralbanken im EZB-Rat ein Rotationssystem eingeführt.
Unter den nachfolgenden Links finden sich Fragen und Antworten zur Funktionsweise des Systems und zu den Gründen, aus denen es eingeführt wurde, sowie der Rotationszeitplan.
Die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat
Überblick über den gesamten Rotationszeitplan