Erweiterter Rat
Der Erweiterte Rat umfasst den Präsidenten der EZB, den Vizepräsidenten der EZB sowie die Präsidenten der nationalen Zentralbanken der 27 EU-Mitgliedstaaten.
Mit anderen Worten: der Erweiterte Rat umfasst die Vertreter der 19 Länder des Euroraums sowie die Vertreter der acht Länder, die den Euro noch nicht eingeführt haben.
Die anderen Mitglieder des Direktoriums der EZB, der Präsident des Rates der EU und ein Mitglied der Europäischen Kommission können an den Sitzungen des Erweiterten Rats teilnehmen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Aufgaben
Der Erweiterte Rat kann als Übergangsgremium gesehen werden. Er nimmt jene Aufgaben wahr, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut betraut war und die aufgrund der Tatsache, dass der Euro nicht von allen Mitgliedstaaten eingeführt wurde, in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion von der EZB weiterzuführen sind.
Der Erweiterte Rat wirkt auch mit bei:
- der Erfüllung der Beratungsfunktionen der EZB
- der Erhebung von statistischen Daten
- der Erstellung des Jahresberichts der EZB
- dem Erlass der notwendigen Vorschriften für die Standardisierung der buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte der nationalen Zentralbanken
- dem Ergreifen aller Maßnahmen neben den im Vertrag festgelegten Maßnahmen zur Festlegung des Schlüssels für die Kapitalzeichnung der EZB
- der Festlegung der Beschäftigungsbedingungen für die Mitarbeiter der EZB
- den Vorarbeiten, die erforderlich sind, um für die Währungen der EU-Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die Wechselkurse gegenüber dem Euro unwiderruflich festzulegen
Gemäß der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank wird der Erweiterte Rat aufgelöst, wenn alle EU-Mitgliedstaaten die gemeinsame Währung eingeführt haben.