- Der Zinssatz für die Einlagefazilität wird mit Wirkung vom 11. Juni 2014 gesenkt.
- Der Negativzinssatz gilt auch für die das Mindestreserve-Soll übersteigenden durchschnittlichen Reserveguthaben sowie für sonstige Einlagen beim Eurosystem.
Auf seiner heutigen Sitzung hat der EZB-Rat im Rahmen seiner Beschlüsse über die Senkung der Leitzinsen der EZB den Zinssatz für die Einlagefazilität auf ‑0,10 % herabgesetzt.
Diese Änderung wie auch die geänderten Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Spitzenrefinanzierungsfazilität werden am 11. Juni 2014 wirksam. Der Negativzinssatz für die Einlagefazilität findet zudem Anwendung auf: a) die das Mindestreserve-Soll übersteigenden durchschnittlichen Reserveguthaben von Banken; b) die Einlagen öffentlicher Haushalte beim Eurosystem jenseits bestimmter Schwellenwerte, die in der am 7. Juni zu veröffentlichenden einschlägigen Leitlinie festgelegt werden; c) die beim Eurosystem bestehenden Konten für die Verwaltung von Währungsreserven, sofern sie derzeit nicht verzinst werden; d) die TARGET2-Salden der Teilnehmer an diesem System; e) die in TARGET2 gehaltenen Salden (täglich fällige Einlagen) nicht am Eurosystem teilnehmender NZBen sowie f) die sonstigen Einlagen Dritter bei Zentralbanken des Eurosystems, sofern für diese derzeit keine Verzinsung oder die Verzinsung zum Einlagezinssatz vereinbart ist.
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