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Jahresbericht 2025

Das Jahr im Überblick

Im Jahr 2025 gelang es der EZB, die Inflation wieder mit ihrem mittelfristigen Ziel von 2 % in Einklang zu bringen. Nach zwei Krisen – der Pandemie und den wirtschaftlichen Folgen des ungerechtfertigten Einmarschs Russlands in die Ukraine – hatte die Teuerung Ende 2022 Rekordwerte erreicht.

Auf den schwersten Inflationsschock seit Langem reagierte die EZB mit der stärksten geldpolitischen Straffung ihrer Geschichte. Zwischen Juli 2022 und September 2023 hob sie die Leitzinsen so sehr an wie nie zuvor – um 450 Basispunkte – und erklärte sich entschlossen, die Zinsen so lange wie erforderlich auf einem ausreichend restriktiven Niveau zu belassen.

Die Straffung zeigte Wirkung: Die Inflation im Euroraum ging deutlich zurück, und ab Mitte 2024 begann die EZB, die geldpolitischen Zügel wieder schrittweise zu lockern. Anfang 2025 war der Disinflationsprozess auf einem guten Weg: In ihren Projektionen ging die EZB von einer Rückkehr der Inflation zu ihrem Zielwert aus.

Doch dann kam es zu einem großen geopolitischen Schock. Die Vereinigten Staaten, Europas größter Exportmarkt, errichteten eine Zollmauer um sich herum. Dies drohte das Wachstum im Euroraum zu belasten und machte die Inflationsaussichten erheblich unsicherer.

Die preistreibenden Effekte hielten sich jedoch in Grenzen. Europa sah von umfangreichen Vergeltungsmaßnahmen ab, und die Aufwertung des Euro dämpfte den importierten Preisdruck.

Da die Inflation sich weiterhin wie projiziert entwickelte, konnte der EZB-Rat die Leitzinsen weiter senken. Sie wurden in vier aufeinanderfolgenden Schritten um insgesamt 100 Basispunkte herabgesetzt, sodass der Leitzins im Juni bei 2,00 % lag.

Alle Beschlüsse waren von der Reaktionsfunktion des EZB-Rats geleitet, die auf drei Elementen beruht: der Beurteilung der Inflationsaussichten, der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Intensität der geldpolitischen Transmission. Bei seinen Beschlüssen verfolgte der EZB-Rat einen datengestützten Ansatz und entschied von Sitzung zu Sitzung, ohne sich im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad festzulegen.

Die Wirtschaft des Euroraums erwies sich unterdessen in einem schwierigen globalen Umfeld als überraschend widerstandsfähig.

Zum Teil war dies auf Vorzieheffekte zurückzuführen, da Unternehmen sich in den ersten Monaten des Jahres beeilten, den neuen Handelshemmnissen zuvorzukommen. Dadurch wurde das verarbeitende Gewerbe in Europa vorübergehend beflügelt. Dieser Schub ließ nach, als die Zölle griffen und sich die Aktivität im verarbeitenden Gewerbe angesichts von Herausforderungen bei der Wettbewerbsfähigkeit abschwächte.

Grundsätzlich aber wurde die Wirtschaft des Euroraums durch eine echte Belebung der Binnennachfrage gestützt, die den außenwirtschaftlichen Schock mehr als ausglich. Für das Wachstum im Jahr 2025 war ausschließlich die Binnennachfrage verantwortlich.

Die vielleicht ermutigendste Entwicklung war bei der Investitionstätigkeit festzustellen.

Getrieben von immateriellen Bereichen wie künstliche Intelligenz, Software und Digitalisierung legten die Unternehmensinvestitionen kräftig zu, da sich die europäischen Unternehmen die digitale Technologie mit neuer Dringlichkeit zunutze machten. Die höheren Verteidigungsausgaben Deutschlands, die wiederum eine Reaktion auf das neue geopolitische Umfeld waren, zeigten zum Jahresende Wirkung.

Das Wachstum im Euroraum lag 2025 bei 1,4 % und damit fast ein Drittel höher als zu Jahresbeginn erwartet – ein Beleg für die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft.

Zusammengenommen ermöglichte dies dem EZB-Rat, die Leitzinsen ab Juli unverändert zu belassen. Mit einer Inflation in der Nähe unseres mittelfristigen Zielwerts, fest verankerten längerfristigen Inflationserwartungen und einem weitgehend neutralen geldpolitischen Kurs war der EZB-Rat gut aufgestellt und gerüstet, um auf künftige Auf- und Abwärtsschocks reagieren zu können.

Der EZB-Rat nahm 2025 eine Bewertung seiner geldpolitischen Strategie vor und formalisierte, wie er zukünftige Schocks interpretiert und wie er darauf reagieren wird. Diese gemeinschaftliche Anstrengung des Eurosystems wurde im Juni abgeschlossen. Die Überprüfung war diesmal enger gefasst als im Jahr 2021 und berücksichtigte Erkenntnisse aus der Veränderung des Inflationsumfelds und der darauffolgenden geldpolitischen Reaktion.

Das symmetrische Inflationsziel von mittelfristig 2 % wurde im Zuge der Bewertung als Eckpfeiler der Strategie der EZB bestätigt. Und die Symmetrie wurde auf die Reaktionsfunktion ausgedehnt: starken, dauerhaften Abweichungen vom Zielwert in beide Richtungen soll mit angemessen kraftvollen oder lang anhaltenden Maßnahmen begegnet werden. Der EZB-Rat betonte ferner, wie wichtig es sei, nicht nur die wahrscheinlichste Entwicklung von Inflation und Wachstum zu berücksichtigen, sondern auch die damit verbundenen Risiken und Unsicherheiten, unter anderem durch Szenario- und Sensitivitätsanalysen.

Neben der Geldpolitik erzielte die EZB im Jahr 2025 auch in einigen anderen Bereichen Fortschritte.

Da die Debatte über die Verringerung der regulatorischen Komplexität in Europa zunehmend an Fahrt gewann, richtete der EZB-Rat die hochrangig besetzte Taskforce zur Vereinfachung ein. Diese war damit beauftragt, Vorschläge zur Straffung der Rahmenwerke für Aufsichtsrecht, Bankenaufsicht und Meldewesen auszuarbeiten. Die Taskforce veröffentlichte ihre Empfehlungen gegen Ende des Jahres. Sie dienten der Europäischen Kommission als Input für die Erstellung eines Berichts über die Gesamtsituation des europäischen Bankensystems.

Auch im Bereich Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr gab es bemerkenswerte Entwicklungen.

Im Juni wurde das Sicherheitenmanagementsystem des Eurosystems eingeführt. Somit gibt es nun statt fragmentierter nationaler Plattformen ein einheitliches System zur Sicherheitenverwaltung. Die auf Euro lautenden Echtzeitzahlungen, die über TIPS abgewickelt werden, nahmen um 132 % zu. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung über Echtzeitüberweisungen, wonach Zahlungsdienstleister im Euroraum ab 2025 in der Lage sein müssen, Echtzeitüberweisungen entgegenzunehmen und zu versenden.

Des Weiteren läutete der EZB-Rat die nächste Phase des Projekts zum digitalen Euro ein. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen Bereitschaft, der Einbindung der Märkte und dem Gesetzgebungsprozess. Ziel ist es, auf ein eventuelles Pilotprojekt im Jahr 2027 und eine mögliche Einführung im Jahr 2029 vorbereitet zu sein.

Parallel dazu wurde die Neugestaltung der Euro-Banknoten fortgesetzt. Darin spiegelt sich die Verpflichtung der EZB wider, neben der digitalen Option auch das Bargeld beizubehalten. Der EZB-Rat wählte Motive für zwei mögliche Themen für die nächste Banknotenserie aus: „Europäische Kultur: Gemeinsame Kulturstätten“ sowie „Flüsse und Vögel: Stark durch Vielfalt“. Der Design-Wettbewerb für die neuen Banknoten startete im Juli.

Die Qualität der Forschungsarbeiten der EZB erhielt erneut breite internationale Anerkennung, was von der Exzellenz unserer Forscherinnen und Forscher zeugt. Laut Research Papers in Economics, einer weithin genutzten Plattform für Publikationen der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung, steht die EZB nun auf dem Gebiet der monetären Ökonomie weltweit an erster Stelle.

Zum Jahresende war im Euroraum alles vorbereitet, um Bulgarien als 21. Mitglied aufzunehmen. Die Attraktivität des Euro in einer Zeit zunehmender geopolitischer Unsicherheit wurde dadurch bekräftigt. Die Unterstützung für den Euro unter den Bürgerinnen und Bürgern des Euroraums erreichte im Frühjahr mit 83 % einen Rekordwert und blieb das ganze Jahr über hoch.

Ohne das Engagement und die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB wären die oben genannten Fortschritte nicht möglich gewesen. Der vorliegende Jahresbericht gibt einen ausführlichen Überblick über ihre Arbeit im Jahr 2025.

Frankfurt am Main, Mai 2026

Christine Lagarde

Präsidentin

Das Jahr in Zahlen

Konjunktur trotz globaler Herausforderungen robust

Gesamtinflation bewegte sich in Richtung Zielwert

Das reale BIP im Euroraum stieg im Jahr 2025 um 1,4 %, verglichen mit 0,9 % im Jahr 2024.

In einem von hoher Unsicherheit geprägten globalen Umfeld hat sich der Dienstleistungssektor besser behauptet als der Industriesektor.

Die Gesamtinflation sank im Jahr 2025 auf 2,1 % (nach 2,4 % im Jahr 2024) und näherte sich dem mittelfristigen Zielwert von 2 % an.

Weitere Leitzinssenkungen der EZB

EZB gehörte weiterhin zu den weltweit führenden Forschungseinrichtungen

Die EZB senkte ihre Leitzinssätze im ersten Halbjahr 2025 um 100 Basispunkte, da sich weiterhin abzeichnete, dass sich die Inflation dem Zielwert von 2 % nachhaltig annäherte. Somit lag der Zinssatz für die Einlagefazilität ab Juni bei 2,00 %.

Während des gesamten Berichtsjahrs wurde die EZB im Ranking von Research Papers in Economics (RePEc) in den Bereichen monetäre Ökonomie und Bankwesen auf Platz eins geführt. Bei der Makroökonomie lag sie auf Platz zwei.

Banken im Euroraum widerstandsfähiger

Sprunghafter Anstieg der über TIPS abgewickelten Echtzeitzahlungen in Euro

Im dritten Quartal 2025 lag die aggregierte harte Kernkapitalquote bei 16,1 %. Dies zeigt die hohe Widerstandsfähigkeit des Bankensektors im Euroraum. Gestützt wurde diese durch eine robuste Ertragslage und eine Quote notleidender Kredite, die in der Nähe ihrer historischen Tiefstände lag.

Gemäß der Verordnung über Echtzeitüberweisungen müssen Zahlungsdienstleister im Euroraum in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen entgegenzunehmen und zu versenden. Dies führte zu einem erheblichen Anstieg des auf Euro lautenden Zahlungsverkehrs in TARGET Instant Payment Settlement (TIPS). Die Anzahl der im Tagesdurchschnitt abgewickelten Transaktionen erhöhte sich von 1 657 421 Zahlungen im Dezember 2024 auf 3 845 376 im Dezember 2025.

Zustimmung zum Euro so hoch wie nie zuvor

Anteil grüner Anleihen am Eigenmittelportfolio der EZB gestiegen

In der Standard-Eurobarometer-Umfrage der Europäischen Kommission vom Frühjahr 2025 sprachen sich 83 % der Menschen im Euroraum für „eine europäische Wirtschafts- und Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung, nämlich dem Euro“ aus. Damit lag die Zustimmung zu unserer gemeinsamen Währung, dem Euro, auf einem historischen Höchststand.

Im Rahmen ihrer Strategie zur Unterstützung des ökologischen Wandels erhöhte die EZB den Anteil grüner Investitionen an ihren Eigenmitteln von 1 % im Jahr 2019 auf 33 % Ende 2025.

1 Geldpolitik der EZB dämpfte Inflationsdruck

Trotz stärkeren handelsbedingten Gegenwinds zeigte sich das weltweite Wirtschaftswachstum 2025 weiterhin robust. Die deutliche Kehrtwende in der US-Handelspolitik hatte Auswirkungen auf das weltweite Wachstum. Abgemildert wurden diese durch unterstützende Maßnahmen, kräftige Investitionen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI) und die Vorverlegung von Importen. Der Welthandel weitete sich aus, da Importe in Erwartung höherer Zölle vorgezogen wurden. Allerdings verlor die Entwicklung im späteren Jahresverlauf an Kraft, als diese Effekte nachließen und die Auswirkungen höherer Zölle zum Tragen kamen. Die globale Inflation schwächte sich weiter ab, jedoch verlief dieser Rückgang langsamer und weniger synchron als in den Vorjahren. Der Euro wertete in nominaler effektiver Rechnung auf; gegenüber dem US‑Dollar fiel die Aufwertung noch deutlicher aus. Die Wirtschaft im Euroraum erholte sich 2025 leicht, aber auf breiter Basis. So kehrte sich die Wachstumsrate der Arbeitsproduktivität ins Positive, während sich der Beschäftigungszuwachs etwas abschwächte. Gestützt wurde die Wachstumsdynamik durch eine weniger restriktive Geldpolitik. Allerdings war die Wirtschaft aufgrund der Unsicherheit über die Handelszölle und aufgrund der geopolitischen Lage mit Herausforderungen konfrontiert. Die Lage in der Industrie war von einer gewissen Volatilität gekennzeichnet, während die Lage im Dienstleistungssektor stabiler blieb und wachstumsstützend wirkte. Die Gesamtinflation im Euroraum bewegte sich 2025 weiter in Richtung des mittelfristigen Ziels der EZB von 2 %. Verantwortlich hierfür waren die zurückliegende geldpolitische Straffung, ein nachlassender Druck vonseiten der Preise für Energie und Rohstoffe ohne Energie auf den vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette sowie ganz allgemein ein niedriger Importpreisdruck. Die meisten Indikatoren der zugrunde liegenden Inflation schwächten sich im Jahresverlauf 2025 weiter schrittweise ab, sodass sich die Gesamtinflation in Richtung des Zielwerts entwickeln konnte. In diesem wirtschaftlichen Umfeld und angesichts der weniger restriktiven Geldpolitik und eines Anstiegs der realen Langfristzinsen nahmen die Zinsstrukturkurven im Euroraum einen steileren Verlauf an und die Aktienkurse stiegen merklich. Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen und private Haushalte im Euroraum lockerten sich zu Jahresbeginn weiter und stabilisierten sich später weitgehend. Die Vergabe von Bankkrediten erholte sich jedoch nach wie vor nur zögerlich, und das Wachstum der weit gefassten Geldmenge war schwach.

1.1 Globales Wachstum trotz Kehrtwende in US-Handelspolitik weiterhin robust

Die Weltwirtschaft erwies sich 2025 als robust und legte weiter moderat zu. Die Wachstumsrate war mit 3,4 % gegenüber 2024 fast unverändert. Das Jahr war geprägt von einer deutlichen Kehrtwende bei den wirtschaftspolitischen Prioritäten in den Vereinigten Staaten. So stiegen die US-Zölle auf ihren höchsten Stand seit fast einhundert Jahren. Auch wenn der Gesamteinfluss auf die Weltwirtschaft durch eine begrenzte Reaktion der Handelspartner abgemildert wurde, blieb die Unsicherheit über künftige Handelsvereinbarungen hoch (siehe Abbildung 1.1), was die Handelsaussichten eintrübte. Diesen belastenden Faktoren standen einige gegenläufige Entwicklungen gegenüber, die die globale Konjunktur stützten. Kräftige Investitionen im Zusammenhang mit Entwicklungsfortschritten bei KI kurbelten den Handel mit technologiebezogenen Produkten an und bescherten dem Aktienmarkt in einigen Volkswirtschaften, vornehmlich den Vereinigten Staaten, Kursgewinne. Darüber hinaus kauften Unternehmen und private Haushalte verstärkt ausländische Waren in Erwartung möglicher Zollerhöhungen. Dadurch wurden – zumindest vorübergehend – das verarbeitende Gewerbe und die Exportwirtschaft (auch in China) gestützt. Die aus den Handelsspannungen erwachsende Belastung wurde in den großen Volkswirtschaften durch allgemein wachstumsfördernde (und vornehmlich finanzpolitische) Maßnahmen weiter abgemildert. Dennoch verlor die globale Wachstumsdynamik gegen Ende des Berichtsjahrs an Schwung, da die vorübergehenden positiven Faktoren an Einfluss verloren, während Handelshemmnisse und Unsicherheit weiterhin das Vertrauen und die Investitionen belasteten, wenn auch in geringerem Maße als in der ersten Jahreshälfte.

Abbildung 1.1

Effektive US-Zollsätze und handelspolitische Unsicherheit

a) Effektive US-Zollsätze

b) Handelspolitische Unsicherheit

(Zölle auf Wareneinfuhren in %)

(Index)

Quellen: Grafik a): US International Trade Commission, US Census Bureau und EZB-Berechnungen; Grafik b): EZB-Berechnungen und Caldara et al. (2020)[1].
Anmerkung: Grafik a): Effektive Zollsätze werden nach einem einnahmenbasierten Ansatz berechnet, d. h., die erhobenen Zölle werden durch den Wert der importierten Waren dividiert. Bei den Daten handelt es sich um Jahresdurchschnitte. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf das Jahr 2025. Grafik b): Bei dem Index handelt es sich um eine bereinigte Version des von Caldara et al. (2020) vorgeschlagenen Index. Dieser misst den monatlichen Anteil von Artikeln zur handelspolitischen Unsicherheit in sieben internationalen Zeitungen. Bei der bereinigten Zeitreihe werden die Einflüsse allgemeinerer Unsicherheitsquellen (z. B. allgemeine wirtschaftspolitische Unsicherheit, geopolitische Spannungen und Marktspannungen) herausgerechnet, um die handelspolitisch bedingte Unsicherheit besser zu isolieren.[2] Der Index ist ein gleitender Dreimonatsdurchschnitt. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf Dezember 2025.

Welthandel weitete sich mit Vorziehen der Importe aus, aber Dynamik ließ im späteren Jahresverlauf nach

Der Welthandel wies im Jahr 2025 mit einem Plus von 4,7 % ein robustes Wachstum auf. Maßgeblich hierfür war das kräftige Importwachstum in der ersten Jahreshälfte, als die privaten Haushalte und Unternehmen sowohl ihre Konsum- als auch ihre Anlageentscheidungen in Erwartung höherer Zölle vorzogen. Darüber hinaus passten sich die Handelsmuster dergestalt an die neue Zollsituation an, dass einige Handelsströme in andere Länder umgeleitet wurden. In einem Umfeld, in dem in den USA und anderen Industrieländern stark in Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik investiert wurde, konnte der Handel, und hier vor allem die Exporte aus asiatischen Ländern, überdies von der hohen Nachfrage nach Waren profitieren, mit denen KI eingesetzt werden kann. In der zweiten Jahreshälfte verlangsamte sich der Handelszuwachs merklich, da die früheren Vorzieheffekte schwanden und die Auswirkungen höherer Zölle zum Tragen kamen.

Globale Inflation weiter rückläufig, allerdings unterschiedliche Entwicklungen in den großen Volkswirtschaften

Die globale Inflation schwächte sich 2025 weiter ab, wobei dieser Rückgang jedoch weniger synchron verlief als im Vorjahr. Die am Verbraucherpreisindex (VPI) gemessene Gesamtteuerungsrate fiel im Dezember 2025 auf 2,2 % nach 3,0 % im Dezember 2024 (siehe Abbildung 1.2). Gebremst wurde der Rückgang durch ein erneutes Anziehen der Teuerung bei Waren, während der Preisauftrieb bei Dienstleistungen in zahlreichen Volkswirtschaften hartnäckig war. Die Inflationsentwicklung war von Land zu Land unterschiedlich. In den Vereinigten Staaten lag die Gesamtinflation weiterhin über dem Zielwert, und die Zollerhöhungen führten zu einer deutlichen Beschleunigung des Preisauftriebs bei Waren. Im Vereinigten Königreich war die Inflation Ende 2025 höher als Ende 2024. Diese Entwicklung vollzog sich vor dem Hintergrund höherer administrierter Preise und der Verteuerung von Nahrungsmitteln sowie dem nachlassenden Einfluss zurückliegender Preissenkungen bei Energie. In China hingegen blieb die Inflation verhalten. Verantwortlich hierfür waren eine schwache Binnennachfrage im Zusammenhang mit dem anhaltenden Abschwung im Immobiliensektor und die anhaltende Überkapazität in der Industrie.

Abbildung 1.2

Gesamtinflation und Kerninflation

a) Globale Gesamtinflation und Beiträge der Komponenten

b) Inflation in großen Volkswirtschaften

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Monatswerte)

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Monatswerte)

Quellen: Nationale Quellen und OECD (aufbereitet von Haver Analytics) sowie EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Grafik a): Berechnung der globalen Inflation auf Basis der nationalen VPIs und gewichtet nach dem jährlichen BIP zu Kaufkraftparitäten. Das Aggregat umfasst 22 Länder und den Euroraum, die insgesamt 81 % des weltweiten BIP zu Kaufkraftparitäten abdecken. Die Beiträge der Komponenten zur Gesamtinflation werden anhand von VPI-Gewichten der OECD berechnet. Die Kerninflation bei Waren und Dienstleistungen versteht sich ohne Energie und Nahrungsmittel. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf Dezember 2025. Grafik b): Die jüngsten Angaben beziehen sich auf Dezember 2025.

Abbildung 1.3

Ölpreise und europäische Gaspreise

(linke Skala: USD/Barrel; rechte Skala: (€/MWh)

Quellen: London Stock Exchange Group (LSEG), Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die jüngsten Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember 2025.

Infolge Zusammenspiels von nachfrage- und angebotsseitigen Faktoren tendierten Preise für Energierohstoffe nach unten

Die Energiepreise lagen Ende 2025 unter dem vor Jahresfrist gemessenen Niveau. Verantwortlich hierfür waren niedrigere Preise sowohl für Öl als auch für europäisches Gas (siehe Abbildung 1.3). Die Preise für Rohöl der Sorte Brent fielen um 19 %, was sowohl auf nachfrage- als auch auf angebotsseitige Faktoren zurückzuführen war. Auf der Nachfrageseite schwächte sich die Weltkonjunktur nach den Zollstreitigkeiten, die im April eingesetzt hatten, ab. Auf der Angebotsseite steigerten die OPEC+-Staaten sukzessive ihre Fördermengen, sodass der Markt bis Jahresende einen deutlichen Überschuss aufwies. Vor dem Hintergrund der wachsenden Spannungen im Nahen Osten und vor allem nach den Angriffen Israels und der USA auf den Iran wurden im Juni gewisse Preisschwankungen verzeichnet. Der kurze sprunghafte Anstieg verebbte jedoch wieder, nachdem die von den USA vermittelte Waffenruhe im Gazastreifen angekündigt worden war. Verglichen mit Ende 2024 waren die europäischen Gaspreise am Ende des Berichtsjahrs 42 % niedriger und blieben damit deutlich unter ihrem Höchststand von 2022. Die Gaspreise stiegen zu Beginn des Berichtsjahrs zunächst an, da der Gastransitvertrag zwischen Russland und der Ukraine auslief und Bedenken bestanden, ob der Füllstand der europäischen Gasspeicher für den Winter 2025-2026 ausreichen werde. Anschließend bewegten sich die Preise abwärts. Gründe hierfür waren der relativ geringe europäische Verbrauch, eine gedämpfte asiatische Flüssiggasnachfrage und im späteren Jahresverlauf abermals aufkeimende Hoffnungen auf ein Ende des russischen Kriegs gegen die Ukraine.

Vorjahresvergleich: Aufwertung des Euro in nominaler effektiver Rechnung und besonders gegenüber US-Dollar

Verglichen mit Ende 2024 wertete der Euro in nominaler effektiver Rechnung um 6,8 % und gegenüber dem US-Dollar um 13,1 % auf. Der Kursanstieg gegenüber dem US-Dollar vollzog sich dabei hauptsächlich in den ersten sechs Monaten. Maßgeblich hierfür war die erhöhte Unsicherheit über die Zollpolitik der Vereinigten Staaten, die den Dollar belastete und bewirkte, dass vermehrt Kapital in Vermögenswerte des Euroraums floss. Überdies führte sie zu Anpassungen des Hedging-Verhaltens. Auch die unerwartet starke Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft des Euroraums spielte eine Rolle. In den Folgemonaten notierte der Euro innerhalb eines recht engen Bandes, da sich der Abwärts- und der Aufwärtsdruck im Großen und Ganzen gegenseitig aufwogen. Die Markterwartungen bezüglich der Höhe der Leitzinssenkung durch das Federal Reserve System schwankten in Abhängigkeit zur Veröffentlichung neuer Wirtschaftsdaten mehrmals. Der zollbedingte Aufwärtsdruck auf die Inflation stützte den US-Dollar tendenziell, indem er die Zinssenkungserwartungen verringerte. Eine sich abzeichnende Abschwächung am Arbeitsmarkt wirkte indes in die gegenteilige Richtung. Darüber hinaus dürften regulatorische und institutionelle Unsicherheiten sowie Bedenken im Hinblick auf den drohenden Verwaltungsstillstand der US-Regierung den US-Dollar belastet haben. Abgesehen von der deutlichen Aufwertung gegenüber der US-Währung verbuchte der Euro in handelsgewichteter Rechnung ebenfalls Kursgewinne. So legte er vor allem gegenüber einigen asiatischen Währungen einschließlich des japanischen Yen zu (+12,9 %). Hier bestand Unsicherheit im Zusammenhang mit dem finanz- und geldpolitischen Kurs des Landes. Auch gegenüber anderen wichtigen Reservewährungen wie dem britischen Pfund und dem kanadischen Dollar wertete der Euro auf (+5,2 % bzw. +7,6 %). Etwas schwächer notierte er hingegen zum Schweizer Franken (-1,0 %), der in Zeiten erhöhter Unsicherheit nach wie vor als sicherer Hafen galt.

1.2 Konjunktur trotz hoher globaler Unsicherheit robust

Konjunktur zeigte sich angesichts globaler Herausforderungen vor allem im internationalen Handel nach wie vor robust

Die Wachstumsrate des realen BIP im Euroraum lag 2025 bei 1,4 % nach 0,9 % im Jahr 2024 (siehe Abbildung 1.4). Die allmähliche Verschiebung des geldpolitischen Kurses der EZB von einem restriktiven hin zu einem neutraleren Kurs, die Erwartung eines gelockerten finanzpolitischen Kurses und die nachlassende Inflation spielten bei der Unterstützung der moderaten, aber breit angelegten Erholung eine wichtige Rolle. Starken Einfluss auf das wirtschaftliche Umfeld hatten darüber hinaus die geopolitischen Spannungen und die hohe Unsicherheit bezüglich der Handelszölle (insbesondere die hohe Unsicherheit bezüglich der US‑Zölle). Auch die volatile geopolitische Lage in verschiedenen Regionen der Welt war von Bedeutung, da sie sich auf das Vertrauen und die Produktionsketten auswirkte. Die Hauptgründe dafür, dass sich die Wirtschaft des Euroraums trotz des schwierigen Umfelds 2025 nach wie vor relativ widerstandsfähig zeigte, waren die leichte Erholung im verarbeitenden Gewerbe und ein stabilerer Dienstleistungssektor.

Abbildung 1.4

Reales BIP und Bruttowertschöpfung im Euroraum

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten)

Quelle: Eurostat.
Anmerkung: Die jüngsten Angaben beziehen sich auf 2025.

Auf starkes Wachstum im ersten Quartal aufgrund von Vorzieheffekten bei Exporten folgte Wachstumsabschwächung

Die reale Bruttowertschöpfung in der Industrie stieg 2025 um 2,2 %, nachdem 2024 ein Rückgang um 0,5 % verzeichnet worden war. Diese Erholung war vornehmlich auf die Entwicklung im ersten Quartal zurückzuführen, denn die Produktion war vorübergehend gesteigert worden, weil Exporte in Erwartung höherer (und später erhobener) US‑Zölle vorgezogen wurden. Allerdings schwächte sich die Wachstumsdynamik im restlichen Jahresverlauf deutlich ab. Maßgeblich hierfür waren höhere Zölle, der zunehmende internationale Wettbewerb, anhaltend erhöhte Energiekosten und die hohe, wenn auch schrittweise sinkende wirtschaftspolitische Unsicherheit. Während die Leitzinsen der EZB 2024 fast durchgehend auf einem hohen Niveau lagen, bewirkten deutlichere Signale einer bevorstehenden Lockerung Anfang 2025, dass sich die Unsicherheit verringerte und sich die Kreditbedingungen für Unternehmen verbesserten. Dies trug insbesondere in Teilsektoren des verarbeitenden Gewerbes mit hohen Finanzierungskosten zu einer Erholung der Investitionen bei. Das Wachstum der realen Bruttowertschöpfung im Dienstleistungssektor verlangsamte sich von 1,5 % im Jahr 2024 auf 1,2 % im Jahr 2025, stützte aber dennoch das Wachstum im Euroraum. Die Wachstumsverlangsamung bei den Dienstleistungen war zum Teil der Konsumzurückhaltung und damit den hohen Ersparnissen der privaten Haushalte angesichts der anhaltenden geopolitischen Risiken und der hohen wirtschaftlichen Unsicherheit geschuldet. Zugleich entwickelten sich digitale Dienstleistungen und IT-Dienstleistungen weiterhin recht robust. Sie profitierten von den anhaltenden Unternehmensinvestitionen in Automatisierung, Cybersicherheit und KI-Integration.

Wachstumsbeschleunigung bei privaten Konsumausgaben durch Warenkonsum getrieben

Das Wachstum der privaten Konsumausgaben beschleunigte sich 2025 leicht auf 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Warenkonsum nahm zu Jahresbeginn stärker zu, während die Ausgaben für Dienstleistungen ab dem zweiten Quartal etwas an Dynamik gewannen, sich im dritten Quartal indes verlangsamten. Insgesamt nahm der Warenkonsum stärker zu als der Dienstleistungskonsum (siehe Abbildung 1.5). Die Ausgaben der privaten Haushalte wurden durch das Wachstum des real verfügbaren Einkommens gestützt. Dies hing nicht nur mit einem weiterhin robusten Nominallohnwachstum zusammen, sondern auch mit der weiter rückläufigen Inflation und dem soliden Beschäftigungswachstum, auch wenn es etwas schwächer ausfiel als im Vorjahr. Allerdings blieben die privaten Konsumausgaben weiterhin hinter der Entwicklung des real verfügbaren Einkommens zurück, da die Sparquote angesichts erhöhter geopolitischer Risiken und einer erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit nach wie vor auf einem hohen Niveau lag.

Abbildung 1.5

Private Konsumausgaben, Investitionen ohne Bauten und Wohnungsbauinvestitionen im Euroraum

(Indizes: 2022 = 100)

a) Private Konsumausgaben


b) Investitionen

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: In Grafik a) beziehen sich die privaten Konsumausgaben auf das Inländerkonzept und deren Komponenten auf das Inlandskonzept des Konsums. In Grafik b) ergeben sich die Investitionen ohne Bauten aus der gewichteten Summe aus immateriellen Investitionen und Sachinvestitionen. Die Investitionen ohne Bauten und die immateriellen Investitionen verstehen sich ohne immaterielle Investitionen in Irland. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf das vierte Quartal 2025.

Bei Wohnungsbauinvestitionen setzte Erholung ein

Bei den Wohnungsbauinvestitionen, die aufgrund einer schwachen Nachfrage und des verzögerten Einflusses restriktiverer Finanzierungsbedingungen 2024 eingebrochen waren, setzte 2025 eine Erholung ein. Diese Entwicklung ist vor allem auf verbesserte Finanzierungsbedingungen und die fortgesetzte Erholung der Realeinkommen der privaten Haushalte zurückzuführen. Beide Faktoren trugen im Jahresverlauf dazu bei, dass sich die Finanzierbarkeit verbesserte und sich die Nachfrage nach Wohnimmobilien stabilisierte. Dennoch entwickelten sich die Wohnungsbauinvestitionen weiterhin schwächer als die privaten Konsumausgaben und die Investitionen ohne Bauten. Dies verdeutlicht, dass sich die Erholung in einem Frühstadium befand.

Unternehmensinvestitionen profitierten trotz Gegenwind von wachsender Nachfrage und gelockerten Finanzierungsbedingungen

Die Investitionen ohne Bauten (ein Standard-Näherungswert für die Unternehmensinvestitionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, in dem Bauinvestitionen aus den Gesamtinvestitionen herausgerechnet werden, da keine Statistiken zu privaten und öffentlichen Investitionen verfügbar sind) stiegen 2025 kräftig an. Ausschlaggebend hierfür waren die wachsende Nachfrage und die gelockerten Finanzierungsbedingungen, da die EZB ihre Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte weiter senkte. Im Berichtsjahr 2025 stiegen die Investitionen ohne Bauten um 4,4 % gegenüber 2024, wobei sie im gesamten Berichtsjahr von Quartal zu Quartal erheblich schwankten. Ohne die volatilen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte in Irland – die in hohem Maße von den Aktivitäten multinationaler Unternehmen beeinflusst werden – erhöhten sich die Unternehmensinvestitionen 2025 um 2,2 % (siehe Abbildung 1.5). Dieses Ergebnis spiegelt die anhaltend unterschiedliche Entwicklung der Sachinvestitionen und der immateriellen Investitionen der letzten Jahre wider. Die Sachinvestitionen wie etwa in Maschinen, Ausrüstungen und Fahrzeuge wurden durch höhere Zölle und eine erhöhte Unsicherheit gedämpft. Im Gegensatz dazu stiegen die immateriellen Investitionen kräftig an. Maßgeblich hierfür waren Fortschritte bei der Digitalisierung, und hier vor allem in den Bereichen KI und Softwareentwicklung. Zudem stützten die Erholung des Gewinnwachstums und Übertragungseffekte des Programms Next Generation EU (NGEU) die Investitionen im Berichtsjahr und trugen dazu bei, die negativen Effekte von Wettbewerbseinbußen auszugleichen. Die Unternehmen berichteten zudem, dass die Investitionstätigkeit im vergangenen Jahr durch die hohe Regulierungslast gebremst worden sei.

Exporte des Euroraums angesichts steigender Zölle, hoher Unsicherheit bei Zöllen und eines stärkeren Euro weiterhin verhalten

Prägend für die Handelsentwicklung 2025 waren eine hohe Volatilität und strukturelle Herausforderungen für den Euroraum. Die Exporte des Euroraums schnellten im ersten Quartal in die Höhe, was in erster Linie auf Vorzieheffekte in Erwartung höherer US-Zölle zurückzuführen war. Darin spiegelte sich hauptsächlich ein kräftiger Anstieg der Lieferungen pharmazeutischer Erzeugnisse vor allem aus Irland wider. Diese Entwicklung war indes nicht von Dauer. Im zweiten Quartal schrumpften die Exporte angesichts höherer US‑Zölle, eines starken Euro und einer gedämpften weltweiten Nachfrage. Die Ausfuhren pharmazeutischer Erzeugnisse wiesen dabei große Schwankungen auf. Die Exporte stiegen im dritten Quartal zwar wieder an, weil mehr Pharmazeutika in die Vereinigten Staaten verkauft wurden, aber die zugrunde liegende Dynamik blieb schwach. Das Handelsabkommen zwischen den USA und der EU vom Juli, in dem eine Obergrenze für US‑Zölle auf Wareneinfuhren aus der EU von 15 % festgesetzt wurde, trug dazu bei, die nach wie vor erhöhte politische Unsicherheit abzumildern (siehe Abbildung 1.1). Allerdings deuteten zukunftsgerichtete Indikatoren auf einen weiterhin schwachen Auftragseingang im Exportgeschäft des verarbeitenden Gewerbes hin. Die Importe wiesen 2025 ein verhaltenes Wachstum auf, das durch den volumenmäßigen Anstieg aus China getragen wurde. Dieser Anstieg war zum Teil eine Folge von Handelsumlenkungen aufgrund der Spannungen zwischen China und den Vereinigten Staaten, aber auch der stärkere Euro spielte eine Rolle, denn er senkte die Kosten für Einfuhren. Die Einfuhrpreise des Euroraums blieben zudem unter Abwärtsdruck, da sich der von den Preisen für Energierohstoffe ausgehende Druck weiterhin abschwächte. Der Zustrom chinesischer Waren mit wettbewerbsfähigen Preisen im Zusammenhang mit der anhaltenden Überkapazität im verarbeitenden Gewerbe des Landes führte zu einem verschärften Wettbewerb für Hersteller im Euroraum. Zugleich machten die Exportbeschränkungen Chinas für kritische Vorleistungen wie seltene Erden die Anfälligkeit der Lieferketten im Euroraum deutlich.

Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt des Euroraums verlor an Dynamik, aber Arbeitsproduktivität erholte sich

Nach einer von Arbeitskräftehortung geprägten Phase verlangsamte sich das Beschäftigungswachstum 2025 im Vergleich zu den Vorjahren und die Umfrageindikatoren ließen erkennen, dass sich der Arbeitsmarkt des Euroraums im Verlauf des Berichtsjahrs weiter abkühlte (siehe Abbildung 1.6). Die Arbeitslosenquote bewegte sich zwischen 6,3 % und 6,4 % und betrug im Dezember 6,3 %. Damit erreichte sie einen der niedrigsten Stände seit Einführung des Euro und lag zudem 1,2 Prozentpunkte unter dem Vorpandemieniveau vom Januar 2020. Die Gesamtbeschäftigung und die geleisteten Gesamtarbeitsstunden stiegen 2025 um etwa 0,7 % bzw. 0,6 % und lagen damit unterhalb der Wachstumsrate für das reale BIP von 1,5 %. Aufgrund dieser Entwicklungen konnte sich das Arbeitsproduktivitätswachstum erholen. Das kräftigere Wachstum der Arbeitsproduktivität verdeutlichte, dass die Arbeitskräftehortung (d. h., Unternehmen behalten mehr Arbeitskräfte, als für die Produktion auf kurze Sicht notwendig ist) geringer ausfiel. Darauf lässt auch der weitere Rückgang der Vakanzquote schließen. Gegenüber ihrem Höchststand im zweiten Quartal 2022 sank diese weiter auf 2,2 % im Schlussquartal 2025 und lag damit unter ihrem Vorpandemieniveau von 2,3 %. Die Zahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden bewegte sich 2025 abwärts, wies dabei allerdings eine erhebliche Volatilität und signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern auf.[3] Die Erwerbsbeteiligung der 15- bis 74-Jährigen stieg im vierten Quartal 2025 auf 66,2 % und war damit 1,6 Prozentpunkte höher als vor der Pandemie. Den größten Beitrag zu diesem Anstieg leisteten Frauen, ältere Menschen, Personen mit höherem Bildungsabschluss und ausländische Arbeitskräfte.

Abbildung 1.6

Arbeitsmarkt

(linke Skala: Veränderung gegen Vorjahr in %; rechte Skala: in %)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die jüngsten Angaben beziehen sich auf Dezember 2025 (Arbeitslosenquote) bzw. auf das vierte Quartal 2025 (Beschäftigung, Gesamtarbeitsstunden, durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden, Arbeitsproduktivität je geleistete Arbeitsstunde).

1.3 Begrenzter fiskalischer Spielraum erfordert Priorisierung öffentlicher Ausgaben

Für 2025 lediglich moderate fiskalische Straffung projiziert

Das gesamtstaatliche Defizit im Euroraum dürfte 2025 geringfügig auf 3,0 % gesunken sein, nach 3,1 % im Jahr 2024 und 3,5 % im Jahr 2023 (siehe Abbildung 1.7). Die deutliche fiskalische Straffung im Jahr 2024 ist auf das Auslaufen der verbleibenden Unterstützungsmaßnahmen für private Haushalte und Unternehmen zurückzuführen, die von den Regierungen zur Abfederung der hohen Energiepreise und Inflationsraten ergriffen wurden. Im Gegensatz dazu resultiert die für 2025 projizierte lediglich moderate fiskalische Straffung daraus, dass höhere Steuern und Sozialabgaben nicht vollständig durch gestiegene öffentlichen Primärausgaben (einschließlich vom NGEU-Programm finanzierter Maßnahmen) und höhere Zinszahlungen aufgewogen werden.

Abbildung 1.7

Öffentlicher Finanzierungssaldo im Euroraum und seine Komponenten

(in % des BIP)

Quellen: EZB-Berechnungen und Gesamtwirtschaftliche Euroraum-Projektionen von Fachleuten des Eurosystems, Dezember 2025.
Anmerkung: Die Angaben beziehen sich auf das Aggregat des Sektors Staat der Euro-Länder (ohne Bulgarien).

Die Schuldenquote im Euroraum dürfte von ihrem bereits erhöhten Niveau von 86,6 % des BIP im Jahr 2024 leicht angestiegen sein und sich 2025 auf 87,3 % belaufen. Damit liegt sie weiterhin deutlich über ihrem Vorpandemieniveau von 83,6 % im Jahr 2019 (siehe Abbildung 1.8). Der für 2025 projizierte Anstieg der Schuldenquote ergibt sich aus dem aggregierten Primärdefizit und positiven Defizit-Debt-Adjustments, die nur zum Teil durch eine günstige, sich aber verringernde Zins-Wachstums-Differenz ausgeglichen werden.

Abbildung 1.8

Staatsverschuldung im Euroraum

(in % des BIP)

Quellen: EZB-Berechnungen und gesamtwirtschaftliche Euroraum-Projektionen von Fachleuten des Eurosystems, Dezember 2025.
Anmerkung: Die Angaben beziehen sich auf das Aggregat des Sektors Staat der Euro-Länder (ohne Bulgarien).

Staatsverschuldung aufgrund Notwendigkeit strategischer Ausgaben unter Aufwärtsdruck

Die Notwendigkeit strategischer Ausgaben – etwa für Verteidigung, Infrastruktur und den digitalen und ökologischen Wandel – sowie die Alterung der Bevölkerung üben Aufwärtsdruck auf die Staatsverschuldung aus.[4] Einige Euro-Länder mit niedrigeren Schuldenständen nutzten ihren fiskalischen Spielraum insbesondere zur Finanzierung von Verteidigungsausgaben. Im Ergebnis war die Verschuldungsquote höher als vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Jahr 2022. Zudem bietet der überarbeitete fiskalpolitische Steuerungsrahmen der EU, der im April 2024 verabschiedet wurde, ganz allgemein eine gewisse Haushaltsflexibilität, um dem Ausgabendruck zum Teil Rechnung zu tragen. In der Tat haben sich mehrere Länder im Rahmen ihrer mittelfristigen strukturellen Fiskalpläne für die Möglichkeit entschieden, den Konsolidierungszeitraum von vier Jahren auf sieben Jahre auszudehnen, und sich im Gegenzug zu Strukturreformen und Investitionen verpflichtet, wodurch sich ihre jährliche fiskalische Anpassungslast verringert. Darüber wurde für elf Euro-Länder die nationale Ausweichklausel aktiviert. Sie bietet Mitgliedstaaten vorübergehend mehr Flexibilität, um aufgrund höherer Verteidigungsausgaben vom Nettoausgabenpfad abzuweichen, sofern die Abweichung nicht die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährdet.[5] Da sich mit Haushaltsflexibilität die Mehrausgaben nicht zur Gänze abdecken lassen, müssen hierzu auch andere Wege beschritten werden. Dazu zählen die Erhöhung der Ausgabeneffizienz und eine Neupriorisierung der nationalen Haushalte.

Am 25. November 2025 nahm die Europäische Kommission das Herbstpaket des Europäischen Semesters 2026 an, in dem die wirtschaftspolitischen Prioritäten bestimmt wurden.[6] Das Paket beinhaltet auch eine Beurteilung durch die Kommission, inwieweit die Mitgliedstaaten den finanzpolitischen Steuerungsrahmen der EU einhalten, und Leitlinien für die Finanzpolitik der Länder im Jahr 2026. Die vollständige, transparente und unverzügliche Umsetzung des reformierten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens wird den Regierungen dabei helfen, ihre Haushaltsdefizite und Schuldenquoten nachhaltig zu senken. Die Europäische Kommission befand, dass 12 der 17 Euro-Länder, die ihre Haushaltsplanung für 2026 vorgelegt hatten, den finanzpolitischen Steuerungsrahmen der EU einhalten.[7] Bei fünf Ländern bestand nach Ansicht der Kommission das Risiko, dass der Rahmen nicht eingehalten wird, wobei bei zwei Ländern die Gefahr einer wesentlichen Nichteinhaltung gegeben war. Darüber hinaus wird die Europäische Kommission im Frühjahr 2026 eine Beurteilung für jene sechs Länder vornehmen, für die sie ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eröffnet hatte (Belgien, Frankreich, Italien, Malta, Österreich und die Slowakei), und sich dabei auf Daten zum Haushaltsvollzug 2025 stützen. Die Europäische Kommission schlug im November vor, ein Defizitverfahren für Finnland zu eröffnen.

1.4 Inflation bewegte sich im Jahresverlauf in Richtung des mittelfristigen 2-%-Ziels

Gesamtinflation sank 2025 auf durchschnittlich 2,1 % und näherte sich mittelfristigem Zielwert

Die am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessene Gesamtinflation im Euroraum bewegte sich im Jahresverlauf 2025 weiter in Richtung des mittelfristigen Zielwerts von 2 % (siehe Abbildung 1.9). Die durchschnittliche Jahresteuerungsrate betrug im vierten Quartal sowie im Gesamtjahr 2,1 % nach 2,4 % im Jahr 2024. Der anhaltende Disinflationsprozess wurde von folgenden Faktoren gestützt: den Auswirkungen der zurückliegenden geldpolitischen Straffung der EZB; dem nachlassenden Lohndruck; dem rückläufigen, von den Preisen für Energie und Rohstoffe ohne Energie ausgehenden Preisdruck auf den vorgelagerten Stufen der Wertschöpfungskette; ganz allgemein dem niedrigen Importpreisdruck, der zum Teil der Euro-Aufwertung zuzuschreiben war. Den größten Beitrag zum Rückgang der Gesamtinflation 2025 leistete die Teuerung nach dem HVPI ohne Energie und Nahrungsmittel (HVPIX). Die Gesamtteuerungsrate ging im gesamten Jahresverlauf schrittweise zurück und stabilisierte sich gegen Jahresende bei 2,3 % bis 2,4 %. Verantwortlich hierfür war vor allem das Nachlassen des – wenngleich immer noch erhöhten – Preisauftriebs bei Dienstleistungen, worin sich hauptsächlich der sinkende Lohndruck widerspiegelte. Der Preisanstieg bei Industrieerzeugnissen ohne Energie blieb indes weitgehend stabil und lag 2025 fast durchweg in der Nähe des längerfristigen Durchschnitts vor der Pandemie. Erst in den letzten Monaten des Jahres ging er vor dem Hintergrund eines niedrigen Importpreisdrucks deutlicher zurück. Gebremst wurde die Gesamtinflation auch durch den gedämpften Preisauftrieb bei Energie, der eine Folge rückläufiger Preise für Energierohstoffe und eines stärkeren Euro war. Die Teuerung bei Nahrungsmitteln bewegte sich in der ersten Jahreshälfte 2025 unterdessen nach oben und erreichte im Juli einen Höchststand. Verantwortlich hierfür war in erster Linie die Verteuerung unverarbeiteter Nahrungsmittel aufgrund von ungünstigen Witterungsbedingungen und Angebotsengpässen. Zum Jahresende schwächte sich die Rate auf 2,5 % ab. Auch die Teuerung bei verarbeiteten Nahrungsmitteln trug zum Preisdruck bei, denn der zurückliegende Anstieg der Rohstoffpreise (vor allem für Kakao und Kaffee) wirkte nach wie vor auf die Verbraucherpreise durch.[8]

Abbildung 1.9

Gesamtinflation und Beiträge der Hauptkomponenten

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die jüngsten Angaben beziehen sich auf Dezember 2025.

Preisauftrieb bei Energie im Jahresverlauf meist negativ, während Teuerungsrate bei Nahrungsmitteln ein buckelförmiges Profil aufwies

Der Preisauftrieb bei Energie war zu Jahresbeginn 2025 rückläufig und lag ab März im negativen Bereich. Hauptgründe hierfür waren niedrigere (in US-Dollar gerechnete) Ölpreise und Großhandelspreise für Gas sowie die Aufwertung des Euro. Allerdings zeigte die Jahresänderungsrate der Verbraucherpreise für Energie auch eine gewisse Volatilität, die größtenteils durch aufwärtsgerichtete Basiseffekte vor allem bei den Kraftstoffpreisen hervorgerufen wurde. Die Inflation bei Nahrungsmitteln wies im Jahr 2025 ein buckelförmiges Profil auf, was in erster Linie den Preisen für unverarbeitete Nahrungsmittel zuzuschreiben war. In den ersten acht Monaten des Jahres folgte die Teuerung bei unverarbeiteten Nahrungsmitteln einem Aufwärtstrend. Zuzuschreiben war dieser den Preiserhöhungen bei Obst und Gemüse infolge ungünstiger Witterungsbedingungen sowie dem stetigen Anstieg der Fleischpreise vor dem Hintergrund von Angebotsengpässen, die zum Teil mit Tierseuchen in Zusammenhang standen. Ab September 2025 verlangsamte sich der Preisauftrieb bei unverarbeiteten Nahrungsmitteln angesichts des abklingenden Witterungseffekts auf die Obst- und Gemüsepreise. Gegen Jahresende stieg die Rate allerdings wieder leicht an. Die Teuerung bei verarbeiteten Nahrungsmitteln blieb 2025 fast durchweg relativ stabil. Erst im Schlussquartal ging sie deutlich zurück, als der auf den vorgelagerten Stufen bestehende und von den Preisen für Nahrungsmittelrohstoffe wie Kaffee oder Kakao ausgehende Preisdruck nachließ. Insgesamt lag die Inflation bei Nahrungsmitteln 2025 weiter auf erhöhtem Niveau. Darin spiegelte sich das fortgesetzte, wenn auch nachlassende Durchwirken zurückliegender Preiserhöhungen bei Nahrungsmittelrohstoffen wider. Aber auch Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage in einigen Segmenten sowie der nach wie vor erhöhte Preisdruck aufgrund der Lohnentwicklung und anderer Faktoren kamen hier zum Tragen.

Indikatoren der zugrunde liegenden Inflation schwächten sich weiter schrittweise ab oder blieben weitgehend unverändert

Die Indikatoren der zugrunde liegenden Inflation, mit denen die persistente bzw. die gemeinsame Komponente der Inflation erfasst werden sollen, stützten die Entwicklung der Gesamtinflation in Richtung des Zielwerts. So wies etwa die am HVPIX gemessene Kerninflation eine geringe Volatilität auf und verringerte sich gegenüber Dezember 2024 (2,7 %). Dabei lag sie in den meisten Monaten ab März 2025 zwischen 2,3 % und 2,4 %. Die disinflationäre Entwicklung bei der Kerninflation hing hauptsächlich mit Dienstleistungskomponenten zusammen. Der Preisauftrieb bei Dienstleistungen sank von 4,0 % im Dezember 2024 auf 3,4 % im Dezember 2025, da sich vorherige Triebkräfte – vor allem der Lohndruck und die Effekte jährlicher Preisanpassungen – allmählich abschwächten.[9] Im April wies die Teuerung bei Dienstleistungen kurzzeitig eine gewisse Volatilität auf, denn durch den Ostertermin zogen die Preise bestimmter Positionen vorübergehend an. Im restlichen Jahresverlauf schwankten die Preise indes innerhalb einer relativ engen Spanne.[10] Die Inflation bei Industrieerzeugnissen ohne Energie änderte sich im Jahresverlauf 2025 kaum. Sie bewegte sich in der Nähe ihres Vor-Pandemie-Durchschnitts von 0,6 %, der von 1999 bis 2019 gemessen worden war. Im dritten Quartal 2025 erhöhte sie sich leicht, kehrte aber bis Oktober wieder auf ihren vor der Pandemie verzeichneten Durchschnitt zurück. Gegen Ende des Jahres fiel sie angesichts des geringen Importpreisdrucks und der Aufwertung des Euro leicht unter diesen Durchschnitt. Andere zugrunde liegende Indikatoren der Inflation gingen im Verlauf des Jahres 2025 entweder ebenfalls schrittweise zurück oder blieben weitgehend stabil.[11]

Binnenwirtschaftlicher Kostendruck weiter rückläufig, da Arbeitskostendruck nachließ, der zum Teil durch allmählich erstarkende Stückgewinne ausgeglichen wurde

Der am Wachstum des BIP-Deflators gemessene binnenwirtschaftliche Kostendruck im Euroraum sank im Berichtsjahr auf 2,4 % nach 3,0 % im Jahr 2024 (siehe Abbildung 1.10). Der Rückgang war die Folge niedrigerer Beiträge der Stückgewinne und der Lohnstückkosten. Letztere standen im Zusammenhang mit einem sich abschwächenden Wachstum des Arbeitnehmerentgelts je Arbeitnehmer und einem erstarkenden Arbeitsproduktivitätszuwachs. Kompensiert wurden diese Entwicklungen zum Teil durch eine graduelle Zunahme des Beitrags der Stückgewinne im Einklang mit der konjunkturellen Entwicklung. Betrachtet man das Wachstum des Arbeitnehmerentgelts je Arbeitnehmer, das im Jahresverlauf weitgehend stabil war und durchschnittlich 3,9 % betrug, so wiesen das Wachstum der Tarifverdienste und die Lohndrift Schwankungen auf.[12] Der Zuwachs bei den Tarifverdiensten schwächte sich im Verlauf des Berichtsjahrs deutlich ab und lag im Schnitt bei 2,8 % nach 4,5 % im Jahr 2024. Dies war darauf zurückzuführen, dass sich die Lohnforderungen normalisierten, nachdem die Arbeitnehmer die im Rahmen des Inflationsschubs 2022 erlittenen Kaufkraftverluste allmählich wieder aufgeholt hatten.[13] Die Entwicklung der Lohndrift, die zum Teil mit statistischen Effekten aufgrund 2024 geleisteter Einmalzahlungen in Verbindung stand, begünstigte den Anstieg des Lohnwachstums insgesamt. Die Stückgewinne erholten sich im Jahresverlauf 2025 leicht und wiesen wieder einen stärkeren Gleichlauf mit dem Konjunkturzyklus auf. Allerdings federten sie weiterhin die Entwicklung der Arbeitskosten ab, wenn auch in geringerem Maße als 2024.

Abbildung 1.10

Aufschlüsselung des BIP-Deflators nach Beiträgen

(Veränderung gegen Vorjahr in %; Beiträge in Prozentpunkten)

Quellen: Eurostat und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Die jüngsten Angaben beziehen sich auf das vierte Quartal 2025.
Die Entwicklung der Arbeitsproduktivität ist invers dargestellt, da ein Anstieg (Rückgang) des Arbeitsproduktivitätswachstums den binnenwirtschaftlichen Kostendruck verringert (erhöht).

Längerfristige Inflationserwartungen weiterhin in der Nähe des 2 %‑Zielwerts der EZB verankert

Im Verlauf des Berichtsjahrs standen die längerfristigen Inflationserwartungen im Großen und Ganzen weiterhin im Einklang mit dem mittelfristigen Zielwert der EZB von 2 %. Sie stützten damit eine nachhaltige Rückkehr der Inflation zum Zielwert. Im Survey of Professional Forecasters der EZB sowie im Survey of Monetary Analysts der EZB waren die längerfristigen Inflationserwartungen 2025 fest bei 2 % verankert (siehe Abbildung 1.11). Auch andere Umfragedaten, etwa von Consensus Economics, ließen stabile längerfristige Inflationserwartungen von rund 2 % erkennen. Die marktbasierten Messgrößen des längerfristigen Inflationsausgleichs (wie der fünfjährige inflationsindexierte Termin-Swapsatz in fünf Jahren) blieben im Berichtsjahr nahe 2 % und veränderten sich im Jahresverlauf nur in begrenztem Maße. Im März war ein leichter Anstieg des inflationsindexierten Termin-Swapsatzes zu beobachten. Dies war auf die in Europa geplante finanzpolitische Lockerung zurückzuführen, wurde jedoch zum Teil durch die Auswirkungen der kurz darauf verzeichneten Handelsspannungen kompensiert. Aufgrund der Energiepreisentwicklung kam es im Juni zu weiteren vorübergehenden Aufwärtsbewegungen. Nach dem Sommer stabilisierte sich der inflationsindexierte Swapsatz jedoch schließlich und betrug im restlichen Jahresverlauf 2,1 %. Hinter diesen Bewegungen verbargen sich in erster Linie höhere Inflationsrisikoprämien. Die modellbasierten Schätzungen der tatsächlichen längerfristigen Inflationserwartungen – ohne Risikoprämien – lagen hingegen nach wie vor stabil bei 1,9 % bis 2 %. Auf der Verbraucherseite verharrte der Median der Inflationserwartungen für drei Jahre 2025 durchweg bei 2,4 % bis 2,5 % und stieg im Dezember leicht auf 2,6 %. Verantwortlich für dieses Verharren auf leicht erhöhtem Niveau war die noch immer erhöhte Unsicherheit. Aus der Umfrage der EZB zu den Verbrauchererwartungen geht hervor, dass die Nahrungsmittelpreise einen starken Einfluss auf die Inflationswahrnehmungen und die Erwartungen für die Inflation in einem Jahr ausübten. Ihr Effekt auf die längerfristigen Erwartungen war indes geringer.

Abbildung 1.11

Umfrage- und marktbasierte Indikatoren der Inflationserwartungen

(Veränderung gegen Vorjahr in %)

Quellen: London Stock Exchange Group (LSEG), EZB (Umfrage zu den Verbrauchererwartungen (Consumer Expectations Survey – CES), Survey of Professional Forecasters (SPF), Survey of Monetary Analysts (SMA)) und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Der fünfjährige inflationsindexierte Termin-Swapsatz in fünf Jahren (5y5y-Inflationsswapsatz) wird monatlich ausgewiesen. Die im 5y5y-Inflationsswapsatz enthaltene Erwartungskomponente wird als durchschnittliche Schätzung auf der Basis von zwei affinen Zinsstrukturmodellen nach Joslin, Singleton und Zhu (2011)[14] ermittelt, die auf nicht um die Verzögerung bei der Indexierung bereinigte inflationsindexierte Swapsätze angewendet werden; siehe Burban, V. et al., Zerlegung der marktbasierten Messgrößen des Inflationsausgleichs in Inflationserwartungen und Inflationsrisikoprämien, EZB, Kasten 4, Wirtschaftsbericht 8/2021. Die SPF-Umfrage für das vierte Quartal 2025 wurde vom 1. bis zum 7. Oktober 2025 durchgeführt. In den SPF-Umfragerunden für das dritte und vierte Quartal 2025 bezogen sich die längerfristigen Erwartungen auf 2030, in den Umfragerunden für das erste und zweite Quartal bezogen sie sich auf 2029. Im Fall der CES- und der SMA-Umfrage beziehen sich die jüngsten Angaben auf Dezember 2025.

1.5 Erholung des Kreditgeschäfts nach wie vor schwach, trotz weiterer Lockerung der Finanzierungsbedingungen

Steilerer Verlauf der Zinsstrukturkurven im Euroraum vor allem aufgrund höherer langfristiger Realzinsen

Da die Kurzfristzinsen sanken und die langfristigen Zinssätze zugleich erheblich anstiegen, nahm die risikofreie Zinsstrukturkurve im Euroraum 2025 einen steileren Verlauf an. Der Rückgang der kurzfristigen Zinssätze, zu dem es vornehmlich in der ersten Jahreshälfte gekommen war, spiegelte die von der EZB bis Juni vorgenommenen Leitzinssenkungen wider, da sich die Inflation dauerhaft dem mittelfristigen Zielwert von 2 % annäherte (siehe Kapitel 2 Abschnitt 1). Bei den längeren Laufzeiten lag der zehnjährige Zinssatz für Tagesgeld-Swaps (OIS-Satz) im Dezember 2025 im Schnitt bei 2,8 % (siehe Abbildung 1.12) und damit etwa 60 Basispunkte höher als der im Dezember 2024 verzeichnete Durchschnitt. Die langfristigen Zinssätze wiesen in den ersten vier Monaten des Berichtsjahrs einige kräftige und volatile Entwicklungen auf. Verantwortlich hierfür waren die geplanten Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben europäischer Länder sowie die mit den US-Zöllen und der US-Handelspolitik verbundene erhöhte Unsicherheit. Ab Ende April stieg der zehnjährige OIS-Satz im restlichen Jahresverlauf schrittweise um rund 30 Basispunkte an. Diese Entwicklung spiegelte in erster Linie eine Erhöhung der Realzinskomponente angesichts einer widerstandsfähigeren Wirtschaft wider. Zu beachten ist, dass der steiler werdende Verlauf der risikofreien Zinsstrukturkurve im Euroraum eine kräftige globale Komponente widerspiegelt, wurden die Zinsen doch auch in anderen wichtigen Industrieländern auf ähnliche Weise angepasst. Analog zur Entwicklung des OIS-Satzes stieg die BIP-gewichtete Rendite zehnjähriger Staatsanleihen im Jahresverlauf an. Sie lag im Dezember bei 3,2 % und damit rund 50 Basispunkte über ihrem Vorjahreswert. Die Renditen zehnjähriger Staatsanleihen lagen in den Ländern des Euroraums Ende 2025 auf einem höheren Niveau als zu Jahresbeginn, und die Spreads gegenüber dem OIS-Satz verringerten sich. Entscheidend für die marktseitige Neubewertung war die Ankündigung geplanter Verteidigungsausgaben in einigen Ländern des Euroraums (siehe Kapitel 1 Abschnitt 3). Hierdurch stieg die Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen kräftig um etwa 40 Basispunkte, und auch die Renditen anderer Staatsanleihen im Euroraum gerieten unter ähnlichen Aufwärtsdruck. Die Staatsanleiherenditen im Euroraum gingen anschließend wieder etwas zurück, lagen aber in den meisten Fällen am Jahresende auf einem höheren Niveau. Eine Ausnahme bildete die Rendite zehnjähriger italienischer Staatsanleihen. Sie lag weitgehend unverändert auf ihrem Niveau von Ende 2024, wozu auch die laufende Konsolidierung des italienischen Staatshaushalts einen Beitrag leistete. Im Gegensatz dazu führte die politische Unsicherheit in Frankreich am Markt zu Befürchtungen über eine mögliche Verzögerung der Haushaltskonsolidierung, wodurch die französischen Staatsanleiherenditen unter Aufwärtsdruck gerieten. Diese Entwicklungen mündeten darin, dass sich die Renditen italienischer und französischer Anleihen jeweils auf ein ähnliches Niveau zubewegten, während zugleich die Renditeabstände im Euroraum einen historischen Tiefstand erreichten.

Abbildung 1.12

Langfristige Zinssätze, Kosten der Kreditaufnahme von Unternehmen und Kosten von Wohnungsbaukrediten an private Haushalte

(in % p. a.)

Quellen: Bloomberg, London Stock Exchange Group (LSEG) und EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Monatliche Beobachtungen. Bei der Rendite der zehnjährigen Staatsanleihen des Euroraums handelt es sich um einen BIP-gewichteten Durchschnitt. Die Indikatoren für die Kreditfinanzierungskosten errechnen sich durch Aggregation der kurz- und langfristigen Kreditzinsen der Banken auf Basis des gleitenden 24-Monatsdurchschnitts des Neugeschäftsvolumens. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf Dezember 2025.

Aktienmärkte waren primär durch hohe Gewinnerwartungen gestützt

Im Jahr 2025 stiegen die Aktienkurse – gemessen am Euro-STOXX-Index – um rund 21 %. Kräftige Gewinnerwartungen, gestiegene Dividenden und niedrigere Aktienrisikoprämien führten zu höheren Aktiennotierungen, auch wenn der Anstieg der langfristigen risikofreien Zinssätze dämpfend wirkte. Die Aktienkurse erhöhten sich sowohl im nichtfinanziellen als auch im finanziellen Sektor, wobei Letzterer die deutlicheren Zuwächse aufwies. Innerhalb des Finanzsektors wurden die stärksten Zunahmen bei den Bankaktien verbucht, gestützt auf die aus den Handelsaktivitäten der Banken erwachsende verbesserte Ertragskraft, die Ausreichung von Krediten und den steiler werdenden Verlauf der Zinsstrukturkurve. Bis Ende 2025 hatten die Gesamtindizes für Aktien von nichtfinanziellen Unternehmen und Banken im Euroraum ihren Stand von Ende 2024 um rund 12 % bzw. 80 % überschritten. Obwohl es am Markt für Unternehmensanleihen nach der US-Zollankündigung vom 2. April zu einer massiven Verkaufswelle kam, verkleinerten sich die Renditeabstände von Unternehmensanleihen allgemein. Eine Ausnahme bildeten allerdings die Anleihen des Finanzsektors im Hochzinssegment. Anschließend waren die Renditeabstände von Unternehmensanleihen deutlich rückläufig, was einer wieder aufflammenden Risikoneigung und einer widerstandsfähigeren Wirtschaft geschuldet war.

Generell anhaltende Lockerung der Finanzierungsbedingungen zu Jahresbeginn, danach weitgehende Stabilisierung

Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen im Euroraum lockerten sich zu Beginn des Jahres weiter. Anschließend kam es im Einklang mit der Entwicklung der Refinanzierungskosten der Banken weitgehend zu einer Stabilisierung. Maßgeblich für die Abnahme des Indikators der Fremdfinanzierungskosten der Banken zu Jahresbeginn war das Durchwirken der Leitzinssenkungen. Für die darauf folgende Stabilisierung waren indes vornehmlich die Dynamik der Marktzinsen und die Tatsache verantwortlich, dass die Erwartungen bezüglich weiterer Zinssenkungen abnahmen. Gegenüber dem Höchststand von 2023 sind die nominalen Kreditkosten für Unternehmen gesunken. Dies ist zum Teil auf das umsichtige Kreditvergabeverhalten der Banken seit Beginn des geldpolitischen Lockerungszyklus zurückzuführen. In dieser Phase nahmen Banken nämlich eine Umschichtung der Kreditvergabe zugunsten von Kreditnehmern mit niedrigerem Risiko vor, die günstigere Kredite erhalten. Bei den privaten Haushalten fiel der Rückgang der Kreditkosten im Jahr 2025 verhaltener aus, wobei die Zinssätze für neue Immobilienkredite weitgehend den Anstieg der langfristigen Marktzinsen widerspiegeln. Der gewichtete Zinssatz für Bankkredite an nichtfinanzielle Unternehmen lag im Dezember bei 3,6 % und war damit rund 80 Basispunkte niedriger als Ende 2024. Der entsprechende Zinssatz für Wohnungsbaukredite an private Haushalte verringerte sich indes um rund 10 Basispunkte auf 3,3 % (siehe Abbildung 1.12). Infolgedessen verengte sich der Abstand zwischen den Kreditzinsen für Unternehmen und private Haushalte, der sich während der Phase der geldpolitischen Straffung ausgeweitet hatte, deutlich. Die Zinsunterschiede zwischen den einzelnen Ländern bei Unternehmenskrediten schrumpften ebenfalls. Bei Krediten an private Haushalte wurden sie indes weiterhin von Unterschieden bezüglich der Laufzeitstrukturen beeinflusst.

Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte erholte sich langsamer als in der Vergangenheit

Parallel zur geldpolitischen Lockerung erholte sich auch die Kreditvergabe der Banken weiter, allerdings langsamer, als es die historischen Muster vermuten ließen (siehe Abbildung 1.13). Die Kreditvergabe an Unternehmen stabilisierte sich in der zweiten Jahreshälfte 2025. Vor den Hintergrund einer verhaltenen gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und der Tatsache, dass die Banken trotz ihrer guten Kapitalausstattung, einer nur begrenzten Verschlechterung der Aktiva-Qualität und der nach wie vor hohen Ertragskraft risikoscheu waren, blieben die Wachstumsraten deutlich unter ihrem historischen Durchschnitt. Aus der Umfrage zum Kreditgeschäft im Euroraum (BLS) geht hervor, dass die Banken ihre Kreditrichtlinien (d. h. die internen Richtlinien oder Kriterien für die Kreditgewährung) für Unternehmen im ersten Quartal und in den letzten beiden Quartalen 2025 verschärften. Laut der Umfrage über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln (SAFE) verschlechterte sich die Verfügbarkeit von Bankkrediten für kleinere und risikoreichere Unternehmen besonders deutlich. Die Jahreswachstumsrate der Bankkredite an Unternehmen belief sich im Dezember auf 3,0 %, verglichen mit durchschnittlich 4,3 % von Januar 1999 bis Dezember 2025. Der Anstieg der Gesamtkreditvergabe einschließlich der Finanzierung über Nichtbank-Finanzintermediäre entwickelte sich nach wie vor verhalten, wofür ebenfalls die hohe wirtschaftspolitische Unsicherheit verantwortlich war, wie ein EZB-Blog-Eintrag vom Oktober darlegt.[15] Die höheren Bewertungen börsennotierter Aktien trugen zum Nettoanstieg der Außenfinanzierung der Unternehmen bei (siehe Abbildung 1.14). Die Kreditvergabe an private Haushalte erholte sich weiter. Die entsprechende Jahreswachstumsrate lag im Dezember bei 3,0 % (ebenfalls deutlich unter ihrem langfristigen Durchschnitt von 4,2 %), wofür hauptsächlich Immobilienkredite verantwortlich waren. Diese Entwicklung steht im Einklang mit einer soliden Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten, wie die Umfrage zum Kreditgeschäft im Euroraum zeigt, sowie damit, dass die Zahl der Haushalte, die in der Umfrage zu den Verbrauchererwartungen (CES) den geplanten Erwerb einer Wohnimmobilie ankündigten, im Jahresverlauf stabil blieb. Zugleich erhöhte sich in der CES-Umfrage der Anteil der privaten Haushalte, die eine Verschlechterung ihres Zugangs zu Krediten meldeten, gegenüber jenen, die von einer Verbesserung berichteten. Bei Haushalten mit niedrigerem Einkommen war der Anteil höher. Konsumentenkredite, auf die private Haushalte mit niedrigerem Einkommen im Jahr 2025 nachhaltig zurückgegriffen hätten, waren der Umfrage zum Kreditgeschäft zufolge im gesamten Jahresverlauf strengeren Kreditvergabestandards unterworfen.

Moderateres jährliches Wachstum der weit gefassten Geldmenge im Jahresverlauf 2025

Nachdem sich das jährliche Wachstum der weit gefassten Geldmenge (M3) zunächst bei annähernd 4 % eingependelt hatte, schwächte es sich gegen Jahresende ab; stützend wirkte sich dabei die stabile Kredit- und Einlagenentwicklung der privaten Haushalte und Unternehmen aus (siehe Abbildung 1.13). Das jährliche Wachstum der Geldmenge M3 belief sich im Dezember 2025 auf 2,8 %, verglichen mit 3,4 % im Dezember 2024. Die Abschwächung spiegelte vor allem den anhaltenden Liquiditätsabfluss infolge des schrumpfenden Wertpapierportfolios des Eurosystems und der verringerten Nettokapitalzuflüsse aus dem Ausland wider. Letztere scheinen gegenüber 2024 an Dynamik verloren und an Volatilität gewonnen zu haben, während der bankseitige Ankauf von Staatsanleihen das Geldmengenwachstum vor dem Hintergrund eines reichlichen Anleiheangebots stützte.

Abbildung 1.13

M3-Wachstum und Wachstum der Kredite an Unternehmen und private Haushalte

(Veränderung gegen Vorjahr in %)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Bei den Unternehmen handelt es sich um nichtfinanzielle Unternehmen. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf Dezember 2025.

Abbildung 1.14

Außenfinanzierung der Unternehmen (netto)

(jährlicher Mittelzufluss/-abfluss in Mrd. €)

Quellen: EZB und Eurostat.
Anmerkung: Bei den Unternehmen handelt es sich um nichtfinanzielle Unternehmen. MFI: monetäres Finanzinstitut. Nicht-MFIs in der Komponente „Kredite von Nicht-MFIs und der übrigen Welt“ umfassen sonstige Finanzintermediäre, Pensionseinrichtungen und Versicherungsgesellschaften. „MFI-Kredite“ und „Kredite von Nicht-MFIs und der übrigen Welt“ sind um Kreditverkäufe und -verbriefungen bereinigt. „Sonstige“ beschreibt die Differenz zwischen dem Posten „Insgesamt“ und den in der Abbildung dargestellten Instrumenten. Darin enthalten sind vor allem konzerninterne Kredite und Handelskredite. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf das dritte Quartal 2025. Der jährliche Mittelzufluss/-abfluss für 2025 wird als Vierquartalssumme der Stromgrößen vom vierten Quartal 2024 bis zum dritten Quartal 2025 berechnet. Die Daten zu den vierteljährlichen Sektorkonten für den Euroraum werden alle fünf Jahre einer umfassenden Revision unterzogen – zuletzt im Jahr 2024. Daher unterscheiden sich die Daten einiger Jahre deutlich von den im Jahresbericht 2023 und in vorangegangenen Jahresberichten veröffentlichten Daten.

Kasten 1
Bulgarien ist der 21. Mitgliedstaat des Euroraums

Am 1. Januar 2026 führte Bulgarien den Euro ein und ist damit der 21. Mitgliedstaat des Euroraums. Die positiven Bewertungen im Konvergenzbericht der Europäischen Kommission und im Konvergenzbericht der EZB ebneten den Weg für die Einführung des Euro in Bulgarien, die im Juli 2025 vom Rat der Europäischen Union gebilligt wurde. Der Beitritt Bulgariens stellt eine neuerliche Erweiterung des Euroraums dar, nachdem Kroatien im Jahr 2023 beigetreten war. Er macht deutlich, dass die Mitgliedschaft im Euroraum nach wie vor ein attraktiver und glaubwürdiger politischer Anker ist, auch in einem von erhöhter Unsicherheit und geopolitischen Spannungen geprägten Umfeld.[16]

Die Einführung des Euro in Bulgarien stellt einen wichtigen Meilenstein im umfassenden Prozess der europäischen Integration dar. Der Weg Bulgariens hin zur Mitgliedschaft im Euroraum macht die Entschlossenheit des Landes deutlich, die wirtschaftlichen und institutionellen Verbindungen mit den Partnerländern der Europäischen Union zu vertiefen. Bulgarien hat seit seinem EU-Beitritt im Jahr 2007 beachtliche Fortschritte bei der Einhaltung der Bedingungen gemacht, die zur Einführung der Gemeinschaftswährung erforderlich und im Vertrag von Maastricht festgelegt sind. Begleitet wurde dieser Weg durch weitreichende Strukturreformen und die politische Entschlossenheit, die nationale Politik mit den wirtschaftlichen und monetären Standards des Euroraums in Einklang zu bringen. Die makroökonomischen Ungleichgewichte, die vor der Corona-Pandemie vorhanden waren, wurden mithilfe glaubwürdiger politischer Maßnahmen und einer umsichtigen Finanzpolitik schrittweise korrigiert. In dieser Zeit erreichte Bulgarien auch einen hohen Grad an realer Konvergenz mit der Wirtschaft des Euroraums. So erhöhte sich das Pro-Kopf-BIP des Landes, das 2006 bei rund 35 % des Euroraum-Durchschnitts gelegen hatte, auf gut 60 % im Jahr 2025.

Stützen konnte sich Bulgarien auf seinem Weg zur Einführung des Euro auf klar ausformulierte und genau überwachte Vorbereitungsschritte (siehe Schaubild A). Im Jahr 2018 bekundete Bulgarien seine feste Absicht, dem Wechselkursmechanismus (WKM II) beizutreten. Dies war ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Einführung des Euro.[17] Zwischen den bulgarischen Behörden und den Vertragsparteien des WKM II wurde ein Fahrplan vereinbart, der auch ein umfangreiches Maßnahmenpaket beinhaltete, das vor dem Beitritt umzusetzen war. Diese Vorabverpflichtungen waren darauf ausgerichtet, wichtige Strukturprobleme zu bekämpfen und die Einhaltung der EU-Konvergenzkriterien zu unterstützen. Im Jahr 2020 beantragte Bulgarien formal den Beitritt zum WKM II. Der bulgarische Lew und die kroatische Kuna wurden im Juli 2020 in den WKM II aufgenommen. Zugleich sagte die bulgarische Regierung nach dem Beitritt zum WKM II Maßnahmen zu, mit denen eine Stärkung des Rahmens zur Geldwäschebekämpfung, eine Verbesserung der Aufsicht des bulgarischen Nichtbankenfinanzsektors und des Governance-Rahmens für staatliche Unternehmen sowie eine Reform der Insolvenzregelungen erreicht werden sollten. Parallel dazu trat Bulgarien der Bankenunion bei; hierzu nahm die EZB im Oktober 2020 eine enge Zusammenarbeit mit der Българска народна банка (die Bulgarische Nationalbank) auf. Dadurch wurden die Bankenaufsicht mit den Standards des Euroraums in Einklang gebracht und die Finanzstabilität gestärkt.

Die Schlussphase des Prozesses der Einführung des Euro in Bulgarien begann 2025. Im Februar 2025 beantragten die bulgarischen Behörden formal eine anlassbezogene Konvergenzbeurteilung durch die Europäische Kommission und die EZB. In den jeweiligen Konvergenzberichten 2025, die am 4. Juni 2025 veröffentlicht wurden, wurde der von Bulgarien erreichte Grad an Konvergenz positiv bewertet. Auf dieser Grundlage empfahl die Europäische Kommission dem Rat der Europäischen Union, Bulgarien die Einführung des Euro zu gestatten. Am 8. Juli 2025 billigte der Rat formal den Beitritt Bulgariens zum Euroraum und setzte den unwiderruflichen Umrechnungskurs des bulgarischen Lew auf 1,95583 Lewa je Euro fest. Dieser Kurs entsprach dem Leitkurs des Lew während der Teilnahme des Landes am WKM II sowie dem festen Wechselkurs im Rahmen der langjährigen Currency-Board-Regelung. Dadurch wurde beim Übergang zur Gemeinschaftswährung für Kontinuität und Stabilität gesorgt.

Schaubild A

Wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Euro-Einführung in Bulgarien

Quelle: EZB.

Nach dem formalen Beschluss des EU-Rats wurden die technischen Vorbereitungen zur Bargeldumstellung in Angriff genommen. Parallel dazu schritt die Integration der Bulgarischen Nationalbank in das Eurosystem weiter voran. An den Vorbereitungsarbeiten wirkte die EZB unterstützend mit. Die Arbeiten deckten ein breites Spektrum operationeller, logistischer und institutioneller Aspekte ab. Hierzu zählten auch detaillierte Planungen für die Herstellung und Verteilung von Euro-Banknoten und -Münzen, umfangreiche Informations- und Sensibilisierungskampagnen für die Öffentlichkeit und die Aufnahme bulgarischer Finanzinstitute in die Zahlungs- und Abwicklungssysteme des Euroraums. Zugleich wurde die Bulgarische Nationalbank mit in die Durchführung der Geldpolitik und in die Devisengeschäfte des Eurosystems sowie den gemeinsamen Analyserahmen einbezogen und ist demnach auch an der Erstellung makroökonomischer Projektionen beteiligt. Zusammengenommen wurde durch diese Schritte eine reibungslose Bargeldumstellung gewährleistet. Zudem wurde die effektive Teilnahme Bulgariens am Euroraum ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft sichergestellt.

Die Einführung des Euro dürfte Bulgarien spürbare wirtschaftliche Vorteile bringen. Zu den wichtigsten dürften eine Ausweitung des Handels und höhere Direktinvestitionen zählen. Ihnen kommen die Abschaffung von Währungsumrechnungskosten, größere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Preise sowie ein höheres Anlegervertrauen und ein besserer Zugang zu den europäischen Kapitalmärkten zugute. Die Wirtschaft dürfte auch von niedrigeren Kreditkosten profitieren, was auf eine niedrigere Länderrisikoprämie und fest verankerte Inflationserwartungen zurückzuführen ist. Abgesehen von diesen Effekten bietet die Teilnahme am Euroraum eine wichtige Dividende in Form wirtschaftlicher Sicherheit und Stabilität. Bei kleinen, hochgradig integrierten Volkswirtschaften wie Bulgarien wird durch den Beitritt zum Euroraum die institutionelle Glaubwürdigkeit gesteigert. Zudem wird ein verbleibendes Währungsrisiko gegenüber den wichtigsten Handelspartnern außerhalb des Euroraums beseitigt und die Fähigkeit, außenwirtschaftliche Störungen mittels einer tiefer gehenden finanziellen Integration zu absorbieren, wird verbessert. Schließlich macht es die Einführung des Euro für Bulgarien möglich, vollumfänglich an den Beschlussfassungsverfahren im Euroraum teilzunehmen und direkt zur Ausgestaltung der gemeinsamen Wirtschafts- und Geldpolitik beizutragen.

Die Kosten und Risiken der Euro-Einführung dürften gering sein und überwiegend nur einmal anfallen. Die größten Kosten ergeben sich aus den praktischen Vorbereitungsarbeiten für die Bargeldumstellung und daraus, dass es im Rahmen der Umrechnung der Preise in Euro zu ungerechtfertigten Preisanhebungen kommen kann. Die Unterstützung der Öffentlichkeit für den Euro war in Bulgarien vor der Umstellung relativ verhalten, weil Bedenken über mögliche Preissteigerungen bestanden. Diese Entwicklung war auch bei früheren Umstellungen auf den Euro zu beobachten; dort nahm die öffentliche Unterstützung nach der Euro-Einführung in der Regel zu.[18] Um diese Bedenken auszuräumen, setzten die bulgarischen Behörden ein umfassendes Maßnahmenpaket um. Hierzu zählten eine verstärkte Preisüberwachung und Kontrollen, um missbräuchliche Praktiken zu verhindern, aber auch die Pflicht zur doppelten Preisauszeichnung für einen längeren Zeitraum (vom 8. August 2025 bis zum 8. August 2026) Laut den vorliegenden Schätzungen scheint der von der Umstellung ausgehende Effekt auf das Preisniveau insgesamt gering gewesen und nur einmalig aufgetreten zu sein, was weitgehend den Erfahrungen mit früheren Umstellungen auf den Euro entspricht.[19] Darüber hinaus entwickelten sich die inländischen monetären Bedingungen in Bulgarien bereits vor der Einführung des Euro in engem Einklang mit jenen des Euroraums, da die Währung des Landes im Rahmen einer langjährigen Currency-Board-Regelung an den Euro gekoppelt war. Demnach nimmt die effektive Souveränität Bulgariens durch die Euro-Einführung nicht ab, sondern zu, denn seiner Stimme kommt nun im Rahmen der Entscheidungsfindung im Euroraum mehr Gewicht zu.

Auch wenn die Euro-Einführung wichtige Chancen bietet, sind weitere politische Maßnahmen und Reformen notwendig, um ihre Vorteile vollständig ausschöpfen zu können. Eine umsichtige und wachstumsfreundliche Finanzpolitik, die durch strikte nationale Haushaltsverfahren gestützt wird, ist unerlässlich, um sowohl die gesamtwirtschaftliche Stabilität sicherzustellen als auch den Aufbau von Ungleichgewichten zu verhindern. Überdies wird es notwendig sein, das Produktivitätswachstum durch fortgesetzte Strukturreformen zu unterstützen, um so die realwirtschaftliche Konvergenz innerhalb des Euroraums zu fördern. Vor allem die angesichts einer angespannten Arbeitsmarktlage aktuell kräftige Lohndynamik könnte die Wettbewerbsfähigkeit untergraben, wenn ihr keine entsprechenden anhaltenden Produktivitätsgewinne gegenüberstehen. Darüber hinaus gilt es vor allem, die Institutionen zu stärken, die Infrastruktur zu modernisieren und das Fachkräfteangebot auszuweiten. Hierzu müssen die EU-Mittel effizient genutzt werden. Von zentraler Bedeutung sind zudem eine stärkere Vertiefung der Finanz- und Kapitalmärkte sowie eine verbesserte finanzielle Integrität, um das langfristige Wachstum anzukurbeln, die Widerstandskraft zu verbessern und das Entstehen makroökonomischer Ungleichgewichte zu verhindern.

2 Zinsentscheidungen werden datengestützt und von Sitzung zu Sitzung getroffen

Der EZB-Rat senkte die drei EZB-Leitzinssätze im ersten Halbjahr 2025 viermal und setzte damit den 2024 eingeschlagenen Kurs fort. Die Grundlage für diese Zinssenkungen bildeten konsistente Belege dafür, dass sich die Inflation nachhaltig dem mittelfristigen Ziel von 2 % annäherte. Die drei EZB-Leitzinssätze wurden insgesamt um 100 Basispunkte gesenkt; der Einlagesatz liegt damit seit Juni bei 2,00 %. Der EZB-Rat entschied jeweils in Abhängigkeit von der Datenlage und von Sitzung zu Sitzung, ohne sich im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad festzulegen. Die weniger restriktive Geldpolitik stärkte zusammen mit der robusten Arbeitsmarktlage, steigenden Realeinkommen und soliden Bilanzen im privaten Sektor die Widerstandsfähigkeit der Euroraum-Wirtschaft gegenüber globalen Handelsspannungen und geopolitischen Unsicherheiten.

Die Bilanz des Eurosystems schrumpfte 2025 um 0,1 Bio. € auf 6,3 Bio. € zum Jahresende. Damit setzte sich die 2022 eingeleitete Normalisierung fort (siehe Kapitel 2 Abschnitt 2). Verantwortlich für die Bilanzreduktion war in erster Linie die Verkleinerung der geldpolitischen Portfolios. Diese war wiederum darauf zurückzuführen, dass das Eurosystem keine Wiederanlagen im Rahmen seiner Wertpapierankaufprogramme mehr durchführte. Die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems wurden nach wie vor nur in geringem Maß in Anspruch genommen, obwohl die Überschussliquidität zurückging. Dies zeigte, dass noch immer reichlich Liquidität vorhanden war und die Kosten marktbasierter Finanzierungsmöglichkeiten im Vergleich gering waren. Das Volumen der für die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems zugelassenen Sicherheiten erhöhte sich auf 20,3 Bio. €.

Das Eurosystem verbesserte 2025 seinen Risikosteuerungsrahmen, um eine risikoeffiziente Umsetzung der Geldpolitik zu gewährleisten. Die Änderungen betrafen vor allem die Sicherheiten und zielen darauf ab, einen weiterhin robusten Ansatz bei der Beurteilung der Bonität von Sicherheiten zu gewährleisten, die Berechnung von Bewertungsabschlägen für einige Anlageklassen weiter zu optimieren und den Sicherheitenrahmen anzupassen, um Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel Rechnung zu tragen. Mehrere Zentralbanken des Eurosystems, darunter die EZB, verbuchten auch 2025 ein niedriges oder negatives Geschäftsergebnis. Der Verlust der EZB wird mit künftigen Gewinnen verrechnet (siehe Kapitel 2 Abschnitt 3 und den Erweiterten Jahresabschluss 2025 der EZB).

2.1 Der EZB-Rat senkte die drei EZB-Leitzinssätze um jeweils 100 Basispunkte

Die Geldpolitik wurde 2025 weiterhin von der Entschlossenheit des EZB-Rats bestimmt, für eine nachhaltige Stabilisierung der Inflation beim mittelfristigen Zielwert von 2 % zu sorgen. Die Entscheidungen über den angemessenen geldpolitischen Kurs traf der EZB-Rat einem datengestützten Ansatz folgend und von Sitzung zu Sitzung. Er legte sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest und war weiterhin bereit, seine Instrumente nach Bedarf anzupassen, um sein Mandat zu erfüllen und das reibungslose Funktionieren der geldpolitischen Transmission zu gewährleisten.

Die EZB-Leitzinsen wurden im ersten Halbjahr 2025 gesenkt, da sich weiterhin abzeichnete, dass sich die Inflation dem Zielwert von 2 % nachhaltig annäherte

Die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats basierten zum einen auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten und der damit verbundenen Risiken vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten. Zum anderen wurden die Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und die Stärke der geldpolitischen Transmission berücksichtigt. Auf Grundlage dieser umfassenden Bewertung ging der EZB-Rat davon aus, dass sich die Inflation auf mittlere Sicht nachhaltig dem Zielwert von 2 % annähern wird. Er setzte daher seinen 2024 eingeschlagenen Weg fort und senkte die Zinsen weiter. Von Januar bis Juni wurden die drei EZB-Leitzinssätze auf jeder geldpolitischen Sitzung reduziert – insgesamt um 100 Basispunkte (siehe Abbildung 2.1). Nach der Juni-Sitzung gab es keine Änderungen: Der Zinssatz für die Einlagefazilität blieb bei 2,00 %, jener für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bei 2,15 % und jener für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 2,40 %.

Abbildung 2.1

Entwicklung der EZB-Leitzinssätze

(in %)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die jüngsten Angaben beziehen sich auf den 31. Dezember 2025.

Im Januar beschloss der EZB-Rat, die Zinssätze um 25 Basispunkte zu senken

Auf seiner ersten geldpolitischen Sitzung des Jahres kam der EZB-Rat zu dem Schluss, dass der Disinflationsprozess voranschreitet. Die Inflation entwickelte sich im Einklang mit den jüngsten Projektionen der Fachleute und sollte im Jahresverlauf 2025 zum mittelfristigen Zielwert von 2 % zurückkehren. Die meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation deuteten darauf hin, dass sich die Inflation nachhaltig wieder dem Zielwert annäherte, wenngleich die Binneninflation aufgrund der verzögerten Anpassung der Löhne und einiger Dienstleistungspreise nach dem zurückliegenden Inflationsschub noch immer hoch war. Anzeichen einer Abschwächung des Lohnwachstums und eine den Inflationsdruck abmildernde Gewinnentwicklung stützten die Einschätzung des EZB-Rats, dass sich die Disinflation wie beabsichtigt fortsetzte und somit ein weniger restriktiver geldpolitischer Kurs angezeigt war. Der EZB-Rat beschloss daher, die drei Leitzinssätze um jeweils 25 Basispunkte zu senken.

Er stellte fest, dass die jüngsten Zinssenkungen die Aufnahme neuer Kredite für Unternehmen und private Haushalte allmählich günstiger machten. Trotzdem blieben die Finanzierungsbedingungen im Einklang mit der nach wie vor restriktiven Geldpolitik angespannt. Während die Konjunktur im Euroraum weiterhin Gegenwind ausgesetzt war, sollten steigende Realeinkommen und das Nachlassen der Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung im Zeitverlauf zu einer allmählichen Erholung der Nachfrage beitragen. Die Risiken für das Wirtschaftswachstum blieben dennoch abwärtsgerichtet. Die Gründe waren größere Spannungen im Welthandel und geopolitische Unsicherheiten, einschließlich jener im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Krieg Russlands gegen die Ukraine und dem tragischen Konflikt im Nahen Osten, der die Gefahr barg, die Energieversorgung zu stören und den Welthandel noch weiter zu belasten.

Mit Blick auf eine dauerhafte Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betonte der EZB-Rat die wichtige Rolle der Fiskal- und Strukturpolitik, wenn es darum geht, den Euroraum produktiver, wettbewerbsfähiger und resilienter zu machen. Er begrüßte den von der Europäischen Kommission erstellten Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und betonte die Notwendigkeit, den Vorschlägen von Mario Draghi zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und jenen von Enrico Letta zur Stärkung des Binnenmarkts weitere konkrete und ehrgeizige strukturpolitische Maßnahmen folgen zu lassen. Die Mitgliedstaaten wurden nachdrücklich aufgefordert, ihre Verpflichtungen im Rahmen der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU vollständig zu erfüllen und dabei wachstumsfördernden Reformen und Investitionen Vorrang einzuräumen.

Der EZB-Rat stellte fest, dass sich die Portfolios des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) in maßvollem und vorhersehbarem Tempo rückläufig entwickelten (siehe Kapitel 2 Abschnitt 2 zur Entwicklung der Portfolios). Die Wiederanlagen im Rahmen der beiden Programme waren Ende 2024 (PEPP) bzw. bereits ab Juli 2023 (APP) eingestellt worden. Die Banken hatten die verbleibenden Kredite, die im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte aufgenommen worden waren, bereits im Dezember 2024 zurückgezahlt; damit war dieser Teil des Bilanznormalisierungsprozesses abgeschlossen worden.

Der EZB-Rat senkte die Leitzinsen im März um weitere 25 Basispunkte ...

In ihren gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom März revidierten die Fachleute der EZB die durchschnittliche Gesamtinflation für 2025 leicht nach oben, nämlich auf 2,3 %. Als Hauptgrund dafür wurde der unerwartet starke Energiepreisanstieg angegeben. Dessen ungeachtet deuteten die meisten Indikatoren der zugrunde liegenden Inflation weiter darauf hin, dass sich die Inflation nachhaltig im Bereich des mittelfristigen Zielwerts von 2 % einpendeln würde. Das Lohnwachstum wies erwartungsgemäß Anzeichen einer anhaltenden Abschwächung auf, während die Gewinnentwicklung den Inflationsdruck weiterhin dämpfte. Angesichts dieser Entwicklungen beschloss der EZB-Rat im März, die drei Leitzinssätze um weitere 25 Basispunkte zu senken.

Er stellte fest, dass die Geldpolitik spürbar weniger restriktiv wurde: Die Zinssenkungen verbilligten die Aufnahme von Krediten für Unternehmen und private Haushalte, und das Anziehen des Kreditwachstums wurde unterstützt. Die Kreditvergabe blieb jedoch insgesamt verhalten. Die Fachleute revidierten in ihren Projektionen das Wirtschaftswachstum für 2025 nach unten (auf 0,9 %). Verantwortlich dafür war die schwächere Exportentwicklung und verhaltene Investitionstätigkeit in einem Umfeld erhöhter politischer und Handelsunsicherheiten. Es wurde erwartet, dass eine allmähliche Erholung der Nachfrage vor allem von steigenden Realeinkommen und niedrigeren Kreditkosten getrieben würde. Dazu sollte der dämpfende Effekt der zurückliegenden geldpolitischen Straffung nachlassen.

... und bekräftigte sein Bekenntnis, in diesem sehr unsicheren Umfeld weiterhin in Abhängigkeit von der Datenlage und von Sitzung zu Sitzung zu entscheiden

Vor dem Hintergrund zunehmender Unsicherheit bekräftigte der EZB-Rat sein Bekenntnis, den angemessenen geldpolitischen Kurs weiterhin in Abhängigkeit von der Datenlage und von Sitzung zu Sitzung festzulegen. Er wies erneut darauf hin, sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad festzulegen und weiter bereit zu sein, seine Instrumente nach Bedarf anzupassen, um sein Preisstabilitätsmandat zu erfüllen.

Im April wurden die Zinssätze erneut gesenkt, da das Vertrauen in eine nachhaltige Rückkehr der Inflation zum Zielwert weiter zunahm

Der EZB-Rat beschloss im April, die drei Leitzinssätze erneut um jeweils 25 Basispunkte zu senken, da das Vertrauen in eine nachhaltige Rückkehr der Inflation zum Zielwert weiter zunahm. Der Disinflationsprozess schritt gut voran: Sowohl die Gesamt- als auch die Kerninflation waren im März rückläufig. Der Preisauftrieb bei Dienstleistungen hatte sich deutlich abgeschwächt, und die meisten Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation deuteten darauf hin, dass die Inflation nachhaltig zum mittelfristigen Zielwert der EZB von 2 % zurückkehren wird. Es gab Anzeichen einer weiteren Abschwächung des Lohnwachstums, gleichzeitig federte die Gewinnentwicklung weiterhin die Auswirkungen des immer noch erhöhten Lohnwachstums auf die Inflation teilweise ab. Dies trug zum Nachlassen des binnenwirtschaftlichen Preisdrucks bei.

Die Wirtschaft des Euroraums zeigte sich widerstandsfähig gegenüber globalen Schocks

Der EZB-Rat hielt fest, dass sich die Wachstumsaussichten für den Euroraum aufgrund der zunehmenden Handelsspannungen eingetrübt hatten. Letztere sorgten für höhere Unsicherheit und stellten ein Risiko für das Vertrauen der privaten Haushalte und Unternehmen dar. Die negative und volatile Marktreaktion auf die Handelsspannungen würde zudem wohl zu restriktiveren Finanzierungsbedingungen führen. Dies würde wiederum die Wachstumsaussichten für den Euroraum weiter belasten. Zugleich zeigte sich, dass die Wirtschaft des Eurogebiets eine gewisse Widerstandsfähigkeit gegenüber globalen Schocks aufgebaut hatte. Ein robuster Arbeitsmarkt, steigende Realeinkommen und geldpolitische Unterstützung sollten dem Konsum zugutekommen, während das verarbeitende Gewerbe von nationalen und EU-Initiativen im Hinblick auf Verteidigungsausgaben und Infrastrukturinvestitionen profitieren sollte. Angesichts der hohen geopolitischen Risiken betonte der EZB-Rat die Bedeutung finanz- und strukturpolitischer Maßnahmen, wenn es darum geht, den Euroraum produktiver und wettbewerbsfähiger zu machen. In diesem Sinne müssten die Vorschläge für eine Vereinfachung von Regulierungsrahmen und die Vollendung der Spar- und Investitionsunion rasch verabschiedet werden. Im Lichte dieser außergewöhnlichen Unsicherheit bekräftigte der EZB-Rat auch seine Absicht, die Zinsentscheidungen weiterhin in Abhängigkeit von der Datenlage und von Sitzung zu Sitzung zu treffen.

Im Juni lag die Inflation nahe beim mittelfristigen Ziel der EZB von 2 %, die Zinssätze wurden neuerlich um 25 Basispunkte gesenkt

Gegen Jahresmitte wurde der EZB-Rat zunehmend zuversichtlich, dass sich die Inflationsdynamik dem Zielwert annäherte, während sich die Wirtschaft allmählich erholte. Er beschloss daher im Juni, die drei EZB-Leitzinssätze noch einmal um jeweils 25 Basispunkte zu senken. Die Inflation bewegte sich nun um den Zielwert. Die Fachleute des Eurosystems revidierten in ihren Projektionen die Gesamtinflation für 2025 und 2026 nach unten. Der Hauptgrund dafür waren die geringeren Energiepreise und der stärkere Euro. Die Projektionen für die Inflation ohne Energie und Nahrungsmittel blieben weitgehend unverändert. Das Lohnwachstum schwächte sich deutlich ab und trug damit zu einer nachhaltigen Rückkehr der Inflation zum Zielwert bei. Das Wirtschaftswachstum hatte im ersten Quartal 2025 vor allem von den Exporten profitiert, die im Lichte der angekündigten Zollerhöhungen vorgezogen worden waren. Auch die starke Binnennachfrage war ein treibender Faktor.

Der EZB-Rat stellte fest, dass die Besorgnis hinsichtlich restriktiverer Bedingungen nachgelassen hatte. Zuvor hatte die im April im Zuge der Handelsspannungen beobachtete Volatilität an den Finanzmärkten diesbezügliche Bedenken ausgelöst. Positivere Nachrichten im Zusammenhang mit der globalen Handelspolitik sowie eine Verbesserung der globalen Risikostimmung hatten zu einer Stabilisierung der Situation beigetragen. Die Kreditbedingungen für Unternehmen verbesserten sich weiter: Die Kreditzinsen und die Renditeabstände von Unternehmensanleihen waren rückläufig, während die Aktienkurse angezogen hatten. Es war eine verstärkte Kreditvergabe der Banken sowohl an Unternehmen als auch an private Haushalte zu verzeichnen.

Trotz dieser günstigen Entwicklungen waren nach Einschätzung des EZB-Rats die Risiken für das Wachstum nach wie vor nach unten gerichtet. Die Ursachen hierfür waren primär die weltweiten Handelsspannungen und geopolitische Unsicherheiten. Der EZB-Rat betonte jedoch, dass günstige Finanzierungsbedingungen und höhere staatliche Investitionen die Widerstandsfähigkeit auf mittlere Sicht stärken dürften. Die Inflationsaussichten waren mit größeren Unsicherheiten als üblich behaftet. Zurückzuführen war dies auf das volatile internationale Handelsumfeld, das sowohl für Aufwärts- als auch für Abwärtsrisiken sorgte. Der EZB-Rat gab zu bedenken, dass die Inflation niedriger ausfallen könnte, wenn höhere Zölle die Nachfrage nach Exporten des Euroraums schwächen und Länder mit Überkapazitäten dazu veranlassen, ihre Exporte in den Euroraum umzulenken. Man ging davon aus, dass Handelsspannungen zu stärkerer Volatilität und Risikoaversion an den Finanzmärkten führen könnten, was wiederum die Binnennachfrage belasten und damit auch die Teuerung drücken würde. Die Inflation könnte aber auch höher ausfallen, wenn eine Fragmentierung der globalen Lieferketten die Importpreise in die Höhe treibt und Kapazitätsengpässe in der Binnenwirtschaft verstärkt.

Im Juli beschloss der EZB-Rat, die Leitzinsen unverändert zu belassen

Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte beschloss der EZB-Rat im Juli, die Zinsen unverändert zu belassen. Die Inflation lag beim mittelfristigen Ziel der EZB von 2 %. Die neu verfügbaren Daten entsprachen weitgehend der bisherigen Einschätzung der Inflationsaussichten durch den EZB-Rat. Der binnenwirtschaftliche Preisdruck schwächte sich mit dem Nachlassen des Lohnwachstums weiter ab. Die Wirtschaft des Euroraums blieb trotz der schwierigen weltwirtschaftlichen Bedingungen insgesamt resilient. Unterstützend wirkten der robuste Arbeitsmarkt, steigende Realeinkommen und günstige Finanzierungsbedingungen. Der Beschluss, die Leitzinsen unverändert zu belassen, spiegelte die wachsende Zuversicht des EZB-Rats wider, dass die Zinssätze ein angemessenes Niveau erreicht hatten, bei dem sichergestellt ist, dass sich die Annäherung der Inflation an den Zielwert als nachhaltig erweisen würde.

Auch im September beließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert ...

Im September stellte sich die Situation ähnlich dar wie im Juli, daher beschloss der EZB-Rat erneut, die Zinsen unverändert zu belassen. Die Fachleute der EZB erwarteten in ihren aktualisierten Projektionen eine durchschnittliche Gesamtinflation von 2,1 % im Jahr 2025, d. h. eine etwas höhere Teuerungsrate als zuvor prognostiziert. 2026 und 2027 sollte sie auf 1,7 % bzw. 1,9 % fallen. Die Wachstumsprojektion für 2025 wurde nach oben korrigiert (auf 1,2 %), da sich die Binnennachfrage stärker als erwartet präsentierte. Die Projektion für 2026 wurde leicht nach unten revidiert, mit der Begründung, dass die anhaltenden globalen Unsicherheiten die Konjunktur belasten dürften. Mit seinem Beschluss vom September unterstrich der EZB-Rat seinen Ansatz, in dem vorherrschenden Umfeld hartnäckiger globaler Unsicherheiten seine Zinsentscheidungen datenabhängig und von Sitzung zu Sitzung zu treffen.

... da sich die Wirtschaft weiterhin robuster zeigte als im ersten Halbjahr erwartet worden war

Das Wirtschaftswachstum betrug in der ersten Jahreshälfte 2025 kumuliert 0,7 %. Gestützt wurde es von robusten privaten Konsumausgaben und Investitionen. Für den Rest des Jahres wurde damit gerechnet, dass höhere Zölle, der weltweite Wettbewerb und der stärkere Euro die Dynamik dämpfen würden. Diese Effekte sollten den Projektionen zufolge 2026 aber nachlassen. Die privaten Konsumausgaben und die Unternehmensinvestitionen sollten von den gelockerten Finanzierungsbedingungen und dem weiterhin robusten Arbeitsmarkt profitieren. Die Inflation blieb stabil und nahe am Zielwert der EZB. Der binnenwirtschaftliche Preisdruck ließ nach. Gestützt wurde diese Entwicklung vom nachlassenden Lohnwachstum und Produktivitätssteigerungen, was zu einem langsameren Anstieg der Arbeitskosten beitrug.

Nach Einschätzung des EZB-Rats waren die Risiken für das Wachstum ausgewogener als im bisherigen Jahresverlauf. Während Handelsspannungen und geopolitische Unsicherheiten anhielten, hatten neue Handelsabkommen zuletzt einige der Risiken, die Nachfrage und Vertrauen auf globaler Ebene belasteten, reduziert. Zusätzliche Unterstützung für das Wachstum erwartete man auf mittlere Sicht von Verteidigungs- und Infrastrukturausgaben, die höher ausfallen würden als zunächst angenommen, und auch von produktivitätsfördernden Reformen. Zugleich schätzte der EZB-Rat die Inflationsaussichten weiterhin als unsicherer als üblich ein. Als Gründe wurden dieselben wie in den vorangegangenen Sitzungen ins Treffen geführt.

Unveränderte EZB-Leitzinsen auch im Oktober

Im Oktober richtete die Banca d’Italia in Florenz die EZB-Ratssitzung aus. Jedes Jahr findet eine Ratssitzung außerhalb Frankfurts statt. Der EZB-Rat beschloss bei diesem Treffen erneut, die Zinssätze unverändert zu belassen, da sich die Inflation weiterhin in der Nähe des mittelfristigen Zielwerts von 2 % befand und die Beurteilung der Inflationsaussichten weitgehend unverändert war.

Die Konjunktur hatte im dritten Quartal leicht zugelegt. Ausschlaggebend hierfür war die robuste Entwicklung im Dienstleistungssektor, insbesondere im Tourismus und bei den digitalen Dienstleistungen. Dadurch wurde die Schwäche im verarbeitenden Gewerbe, das weiterhin mit höheren Zöllen und dem weltweiten Wettbewerb zu kämpfen hatte, ausgeglichen. Die Binnennachfrage sollte den Erwartungen zufolge robust bleiben, da der private Konsum von steigenden Realeinkommen, staatlichen Infrastruktur- und Verteidigungsinvestitionen sowie günstigen Finanzierungsbedingungen gestützt wurde. Anders die Situation bei der Auslandsnachfrage, wo sich aus rückläufigen Güterexporten und anhaltenden Handelsunsicherheiten Herausforderungen ergaben. Die Jahresinflation hatte sich im September leicht auf 2,2 % erhöht, was vor allem auf die Volatilität der Energiepreise zurückzuführen war. Zugleich wurde erwartet, dass Lohnzurückhaltung und Produktivitätssteigerungen den binnenwirtschaftlichen Preisdruck weiter verringern werden; die längerfristigen Inflationserwartungen blieben fest verankert.

Der EZB-Rat beschloss, zur nächsten Phase des Projekts zum digitalen Euro überzugehen

Der EZB-Rat bekräftigte seine Entschlossenheit, Zentralbankgeld für Massen- und Großbetragszahlungen fit für das digitale Zeitalter zu machen. In diesem Sinne beschloss er, zur nächsten Phase des Projekts zum digitalen Euro überzugehen, um zu gewährleisten, dass – nach Verabschiedung der entsprechenden Rechtsvorschriften – die technischen Voraussetzungen für eine mögliche Ausgabe vorhanden sind, und um die digitale Unabhängigkeit Europas zu unterstützen (siehe Kasten 4).

Der EZB-Rat beließ auch bei der letzten Sitzung des Jahres die Zinsen unverändert

Auf seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 beließ der EZB-Rat die Zinsen abermals unverändert. Die von Fachleuten des Eurosystems erstellten Projektionen vom Dezember sahen die durchschnittliche Inflation 2025 bei 2,1 %, 2026 bei 1,9 %, 2027 bei 1,8 % und 2028 bei 2,0 %. Für 2026 gab es eine Aufwärtsrevision, v. a. deshalb, weil die Fachleute bei den Dienstleistungen einen langsameren Rückgang der Teuerung als in früheren Projektionen erwarteten. Das im Vergleich zu den September-Projektionen moderat höhere erwartete Inflationsprofil und die projizierte Rückkehr zum Zielwert bis 2028 sprachen zusätzlich dafür, die Leitzinsen unverändert zu belassen. Darüber hinaus entwickelte sich die Wirtschaft des Euroraums ungeachtet der Herausforderungen durch den Welthandel und die geopolitischen Spannungen weiterhin robust. Unterstützt wurde die konjunkturelle Entwicklung von stabilen Arbeitsmärkten, steigenden Realeinkommen und Staatsausgaben.

Die Kreditbedingungen waren weitgehend stabil, und die Banken im Euroraum zeigten sich weiterhin resilient: Sie verfügten über gute Eigenkapital- und Liquiditätsquoten sowie eine stabile Aktivaqualität, und ihre Ertragslage war robust. Die geopolitische Unsicherheit und die Möglichkeit einer plötzlichen Neubewertung an den globalen Finanzmärkten stellten nach Ansicht des EZB-Rats Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum dar. Der EZB-Rat bekräftigte, dass die makroprudenzielle Politik nach wie vor die erste Verteidigungslinie gegen die Entstehung von Schwachstellen im Finanzsystem sei, wodurch die Widerstandsfähigkeit erhöht und der makroprudenzielle Spielraum gewahrt werde.

Der EZB-Rat bestätigte erneut sein Bekenntnis zu seinem Ansatz, den geldpolitischen Kurs datengestützt von Sitzung zu Sitzung festzulegen.

2.2 Normalisierung der Eurosystem-Bilanz weiter vorangeschritten

Mit der Verringerung der Bestände der geldpolitischen Portfolios schrumpfte die Eurosystem-Bilanz allmählich

Die 2022 begonnene schrittweise Normalisierung der Bilanz des Eurosystems setzte sich 2025 stetig fort. Zu Jahresende war die Bilanzsumme auf 6,3 Bio. € gesunken (von 6,4 Bio. € Ende 2024). Getrieben war diese Reduktion in erster Linie vom anhaltenden Rückgang der Wertpapierbestände in den APP- und PEPP-Portfolios.

Die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere beliefen sich Ende 2025 auf 3,7 Bio. €. Gegenüber Ende 2024 bedeutete dies einen Rückgang um 0,5 Bio. €. Diese Wertpapiere machten 60 % der Bilanzsumme aus, verglichen mit 67 % im Jahr davor. Das Volumen der Forderungen an Kreditinstitute im Zusammenhang mit Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems blieb begrenzt. Ende 2025 betrug es rund 37 Mrd. €, nach 34 Mrd. € Ende 2024. Die sonstigen Finanzanlagen in der Bilanz (Fremdwährungsreserven, Gold und in Euro denominierte Wertpapiere in nicht geldpolitischen Anlageportfolios) erhöhten sich indes um 0,4 Bio. €. Diese Zunahme war vor allem auf den Anstieg des Goldpreises zurückzuführen.

Auf der Passivseite verringerten sich die gesamten Reserveguthaben der Kreditinstitute (einschließlich ihrer Inanspruchnahme der Einlagefazilität) bis Ende 2025 auf 2,6 Bio. € (verglichen mit 3,0 Bio. € Ende 2024). Dies entsprach 41 % aller Verbindlichkeiten (2024: 47 %). Der Banknotenumlauf blieb mit 1,6 Bio. € praktisch unverändert und machte 26 % der gesamten Verbindlichkeiten aus (nach 25 % im Jahr davor). Die sonstigen Passiva erhöhten sich um 0,2 Bio. €. Diese umfassen Einlagen der öffentlichen Haushalte, andere nicht geldpolitische Einlagen, Ausgleichsposten aus Neubewertungen sowie Kapital und Rücklagen.

Abbildung 2.2

Entwicklung der konsolidierten Bilanz des Eurosystems

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Positive Zahlen kennzeichnen Aktiva, negative Zahlen Passiva. Die Überschussliquidität ist im positiven Bereich dargestellt, obwohl sie bestimmten Passivpositionen entspricht, nämlich der Summe aus den Einlagen auf Girokonten, die über das Mindestreserve-Soll hinausgehen, und den Guthaben aus der Inanspruchnahme der Einlagefazilität.

Entwicklung des APP- und PEPP-Portfolios

Passiver Abbau der Bestände sorgt für reibungslosen und vorhersehbaren Rückgang der Überschussreserven – keine negativen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Märkte

Die geldpolitischen Portfolios des Eurosystems verringerten sich 2025 weiter, so wie in den Beschlüssen des EZB-Rats vorgesehen. Erstmals seit Beginn der Wertpapierankaufprogramme erwarb das Eurosystem 2025 keine Vermögenswerte für geldpolitische Zwecke. Die Wiederanlage von Wertpapieren im Rahmen des APP war mit Juli 2023 eingestellt worden, jene im Rahmen des PEPP Ende 2024.

Die Tilgungen von APP-Wertpapieren beliefen sich auf 351,4 Mrd. €, wodurch sich die Bestände zu Jahresende auf 2,3 Bio. € (zu fortgeführten Anschaffungskosten) verringerten. Das größte Volumen an fällig gewordenen Wertpapieren war im Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) zu verzeichnen. Die PSPP-Bestände sanken somit auf 1,9 Bio. € und machten 80 % des APP-Portfolios aus. Die gewichtete Durchschnittslaufzeit der PSPP-Bestände blieb weitgehend gleich und lag damit Ende 2025 bei 6,8 Jahren. Asset-Backed Securities machten weniger als 1 % (3 Mrd. €) des APP-Portfolios aus, gedeckte Schuldverschreibungen 9 % (210 Mrd. €) und Wertpapiere des Unternehmenssektors 11 % (249 Mrd. €).

Im Rahmen des PEPP beliefen sich die Tilgungen im Jahr 2025 auf 185,9 Mrd. €, wodurch sich die Bestände bis Jahresende auf 1,4 Bio. € (zu fortgeführten Anschaffungskosten) verringerten. Wertpapiere des öffentlichen Sektors machten zum Jahresende 97 % (1,4 Bio. €) des PEPP-Portfolios aus; ihre gewichtete durchschnittliche Laufzeit betrug 7,0 Jahre. Auf Wertpapiere des Unternehmenssektors entfielen 3 % (41 Mrd. €), auf gedeckte Schuldverschreibungen weniger als 1 % (5 Mrd. €). Der geordnete Abbau der Bestände wurde durch den im Januar 2025 eingeführten transparenten Veröffentlichungsplan für PEPP-Tilgungen unterstützt. In diesem wurden Datenveröffentlichungen im Zusammenhang mit dem PEPP, einschließlich vergangenheitsbezogener und zukunftsgerichteter Tilgungsdaten, mit jenen für das APP abgestimmt. Damit waren Konsistenz und Berechenbarkeit über beide Portfolios hinweg gewährleistet.

Die Bestände des APP und des PEPP zusammengenommen verringerten sich 2025 um 537,3 Mrd. €, sodass sich das gesamte zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapierportfolio zum Jahresende auf 3,7 Bio. € belief. Der vollständige Übergang im Eurosystem zu einer passiven Bilanzverkleinerung verlief während des gesamten Jahres reibungslos. Es gab keine Anzeichen für negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Märkte. Die Liquiditätsbedingungen blieben geordnet, die Repomärkte funktionierten effizient, und seitens der privaten Anleger war eine stete Nachfrage nach Schuldverschreibungen des Euroraums zu verzeichnen.

Insgesamt bestätigen die Entwicklungen im Jahr 2025, dass der Abbau der geldpolitischen Portfolios wie erwartet voranschreitet. Der Ansatz der passiven Bilanzverkleinerung bildet eine solide Basis für die weitere Normalisierung der Eurosystem-Bilanz. Er ermöglicht einen reibungslosen, transparenten Übergang zu niedrigeren Überschussreserven und sorgt gleichzeitig für stabile Marktbedingungen.

Entwicklung der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems

Inanspruchnahme von Refinanzierungsgeschäften weiterhin auf historisch niedrigem Niveau

Das Volumen an ausstehenden Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems belief sich Ende 2025 auf 36,7 Mrd. €. Gegenüber 2024 war somit nur ein kleiner Anstieg (um 2,5 Mrd. €) zu verzeichnen. Diese Geschäfte wurden weiterhin nur in geringem Ausmaß in Anspruch genommen. Zurückzuführen war dies auf die erhebliche Überschussliquidität und die höheren Refinanzierungskosten im Eurosystem im Vergleich zu marktbasierten Alternativen. Zum Jahresende betrug das Volumen der ausstehenden Hauptrefinanzierungsgeschäfte 25 Mrd. €, jenes der dreimonatigen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte 11,7 Mrd. €. Die EZB forderte im Dezember die Banken auf, ihren Zugang zu den Hauptrefinanzierungsgeschäften und/oder den dreimonatigen längerfristigen Refinanzierungsgeschäften mindestens einmal jährlich zu testen. Der Betrag des Gebots gegen Sicherheiten gemäß dem allgemeinen Sicherheitenrahmen des Eurosystems lag dabei im Ermessen der Banken.[20]

Entwicklung der notenbankfähigen und eingesetzten Sicherheiten

Notenbankfähige und eingesetzte Sicherheiten nahmen weiter zu, Wertpapiere des Zentralstaats leisteten größten Beitrag

Der Nominalwert marktfähiger Vermögenswerte, die als Sicherheiten in Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems zugelassen sind, erhöhte sich 2025 um 939 Mrd. € und betrug zum Jahresende 20,3 Bio. € (siehe Abbildung 2.3). Zurückzuführen war der Anstieg der zugelassenen Sicherheiten vor allem auf die verstärkte Emission von Staatsanleihen. Die größte Anlageklasse bildeten dabei nach wie vor die Wertpapiere von Zentralstaaten (10,9 Bio. €). Zu weiteren bedeutenden Vermögensklassen zählten unbesicherte Bankanleihen (2,3 Bio. €), Unternehmensanleihen (2,1 Bio. €) und besicherte Bankanleihen (2,0 Bio. €). Einen relativ begrenzten Anteil an den notenbankfähigen Sicherheiten stellten Wertpapiere regionaler Gebietskörperschaften (688 Mrd. €), Asset-Backed Securities (669 Mrd. €) und sonstige marktfähige Vermögenswerte (1,7 Bio. €).

Abbildung 2.3

Entwicklung markt- und notenbankfähiger Sicherheiten

(in Bio. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der Wert der Vermögenswerte ist jeweils als Nominalbetrag ausgewiesen. Dargestellt wird der Durchschnitt der Monatsendwerte je Quartal.

Das Volumen eingesetzter Sicherheiten erhöhte sich 2025 um 53 Mrd. € und betrug zum Jahresende 1,6 Bio. € (siehe Abbildung 2.4). Gleichzeitig blieb das Volumen der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems das gesamte Jahr hindurch gering. Infolgedessen lag das Verhältnis von ausstehenden Krediten des Eurosystems zu eingesetzten Sicherheiten Ende 2025 bei historisch niedrigen 1,4 %. Zu den am häufigsten eingesetzten Vermögensklassen zählten weiterhin besicherte Bankanleihen, Kreditforderungen und Asset-Backed Securities. Die Mobilisierung von Asset-Backed Securities stieg im Lauf des Jahres etwas an, jene von Kreditforderungen ging am stärksten zurück. Beim geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems gab es 2025 eine Reihe von Neuerungen im Zusammenhang mit dem Bonitätsbeurteilungsrahmen und dem Risikokontrollrahmen für Vermögenswerte, die als Sicherheiten genutzt werden können (siehe Kapitel 2 Abschnitt 3).

Abbildung 2.4

Entwicklung mobilisierter Sicherheiten

(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der Wert der Sicherheiten wird als Durchschnitt der Monatsendwerte je Quartal (nach Bewertung und Abzug der Bewertungsabschläge) dargestellt. Für die ausstehenden Kredite werden Tageswerte verwendet.

2.3 Eurosystem stärkte Finanzrisikosteuerung weiter

Das Eurosystem steuert laufend die finanziellen Risiken, die mit der Durchführung seiner geldpolitischen Geschäfte einhergehen. Mit dieser Risikosteuerung soll Risikoeffizienz hergestellt werden, d. h. die geldpolitischen Ziele sollen mit dem geringstmöglichen Risiko erreicht werden.

Die wichtigsten Neuerungen im Risikosteuerungsrahmen des Eurosystems betrafen 2025 die Sicherheiten. Konkret waren dies: a) Änderungen bei der Verwendung externer Ratings zur Beurteilung der Kreditqualität bestimmter Sicherheiten, b) gezielte Verbesserungen des Risikokontrollrahmens für einzelne Sicherheiten, c) die Einführung eines „Klimafaktors“ bei der Bewertung bestimmter eingesetzter Sicherheiten, um Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel Rechnung zu tragen, und d) die Einbeziehung von Klimarisiken in Ratings von internen Bonitätsanalyseverfahren der nationalen Zentralbanken (ICASs). Die Risiken in Zusammenhang mit dem APP und dem PEPP wurden weiterhin auf Grundlage der bestehenden Rahmenregelungen gesteuert.

Einige Zentralbanken des Eurosystems verzeichneten weiterhin Verluste, obwohl die Zinskosten zurückgingen

Einige Zentralbanken des Eurosystems, darunter die EZB, erzielten auch 2025 ein niedriges oder negatives Ergebnis. Die EZB-Leitzinsen wurden zwar gesenkt, doch bei den meisten Zentralbanken des Eurosystems überstiegen die Kosten der Verbindlichkeiten in den Bilanzen die Erträge, die mit den APP- und PEPP-Wertpapierportfolios erzielt wurden. Dadurch fiel das Zinsergebnis negativ aus. Zusätzlich dazu wirkte sich bei einigen Zentralbanken die Abwertung einiger Währungen gegenüber dem Euro negativ auf die Währungsreserven aus. Die Fähigkeit des Eurosystems, sein Preisstabilitätsziel zu verfolgen und seine Aufgaben effektiv zu erfüllen, wird durch solche Verluste nicht beeinträchtigt. Wenn eine Zentralbank ein negatives Ergebnis aufweist, kann sie entweder in den Vorjahren aufgebaute finanzielle Puffer nutzen, um dieses auszugleichen. Oder sie kann die Verluste in der Bilanz ausweisen, um sie gegen künftige Gewinne zu verrechnen. Die finanzielle Widerstandsfähigkeit des Eurosystems hat sich darüber hinaus erheblich verbessert, da sich die Puffer infolge der höheren Ausgleichsposten aus Neubewertungen, insbesondere für Goldbestände, deutlich erhöhten.

Änderungen bei der Finanzrisikosteuerung des Eurosystems

Neue Regelungen sehen vor, dass bei Vermögenswerten des privaten Sektors und Vermögenswerten des öffentlichen Sektors außerhalb des Euroraums die Zulassung als Sicherheit und Bewertungsabschläge auf Grundlage von zweitbesten Ratings bestimmt werden

Bei der Finanzrisikosteuerung des Eurosystems gab es 2025 eine Reihe von Neuerungen.

Erstens kündigte der EZB-Rat im Februar Änderungen bei der Nutzung externer Ratings für Vermögenswerte des privaten Sektors an. Diese sollen frühestens innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Ankündigung in Kraft treten. Die Änderungen betreffen von externen Ratingagenturen (ECAIs) vergebene Ratings für Vermögenswerte des privaten Sektors, etwa unbesicherte Bankschuldverschreibungen, gedeckte Bankschuldverschreibungen und von nichtfinanziellen Unternehmen begebene Wertpapiere. Sie gelten außerdem für vom öffentlichen Sektor außerhalb des Euroraums begebene Vermögenswerte, die als Sicherheiten in geldpolitischen Operationen des Eurosystems zugelassen sind. Wenn die Änderungen in Kraft sind, wird bei diesen Vermögenswerten das zweitbeste der Ratings von zugelassenen ECAIs herangezogen, um ihre Notenbankfähigkeit sowie die anzuwendenden Bewertungsabschläge zu bestimmen. Unter den neuen Regelungen können die verfügbaren externen Ratinginformationen besser genutzt werden. Bei Vermögenswerten mit nur einem Bonitäts-Rating einer zugelassenen ECAI wird eine Herabstufung des vorliegenden Ratings um eine Stufe vorgenommen und für die Beurteilung der Notenbankfähigkeit zugrunde gelegt. Für Vermögenswerte, die vom öffentlichen Sektor im Euroraum begeben oder garantiert werden, gilt weiterhin die bestehende Regelung, wonach das aktuelle beste Rating herangezogen wird. Dies betrifft also z. B. Papiere von Zentralstaaten, regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften im Euroraum, Papiere von internationalen und supranationalen Emittenten mit Sitz im Euroraum sowie Papiere von Institutionen mit öffentlichem Förderauftrag, die von der EZB anerkannt werden („recognised agencies“). Bei diesen Vermögenswerten greift das Eurosystem regelmäßig auf alle verfügbaren Bonitätsinformationen zurück und wendet erweiterte Due-Diligence-Verfahren an. Bei Asset-Backed Securities bleibt – wie schon jetzt – das zweitbeste Rating ausschlaggebend.

Überarbeitung des Risikokontrollrahmens bringt verbesserte Methodik für Bewertungsabschläge

Zweitens führte das Eurosystem 2025 eine Überarbeitung des Risikokontrollrahmens für besicherte Kreditgeschäfte durch. Das Eurosystem setzt bei den Vermögenswerten, die seinen Kreditgeschäften zugrunde liegen, Risikosteuerungsmaßnahmen ein, um sich gegen finanzielle Verluste zu schützen, die auftreten könnten, wenn die Vermögenswerte nach dem Ausfall eines Geschäftspartners verkauft werden müssen. Die Überarbeitung sollte sicherstellen, dass die Maßnahmen weiterhin Risikoabsicherung, Konsistenz und Risikoäquivalenz über alle Sicherheitenkategorien hinweg gewährleisten. Zu den Risikosteuerungsmaßnahmen gehören etwa Bewertungsabschläge. Sie reduzieren das Kreditvolumen, das bei geldpolitischen Kreditgeschäften für einen gegebenen Sicherheitenwert aufgenommen werden kann. Nach der Überprüfung beschloss das Eurosystem, die Methodik für die Bewertungsabschläge gezielt zu verbessern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf eigengenutzten gedeckten Schuldverschreibungen, einbehaltenen Asset-Backed Securities und individuellen Kreditforderungen. Umgesetzt werden sollen diese Änderungen frühestens im November 2026.

Anwendung eines Klimafaktors bei Sicherheitenbewertung soll klimabedingten Unsicherheiten Rechnung tragen

Drittens ergriff der EZB-Rat eine weitere Maßnahme zur Steuerung von klimabezogenen Risiken, indem er im Juli beschloss, einen „Klimafaktor“ in den Sicherheitenrahmen aufzunehmen. Der Klimafaktor soll laut Plan am 15. Juni 2026 eingeführt werden. Er kann eingesetzt werden, um den Wert bestimmter als Sicherheit hinterlegter Vermögenswerte zu reduzieren, und zwar abhängig davon, in welchem Ausmaß diese Vermögenswerte von klimabezogenen Unsicherheiten betroffen sind. Der Klimafaktor fungiert also als Puffer für mögliche finanzielle Auswirkungen klimabedingter Übergangsschocks. Er ergänzt das bestehende Instrumentarium zur Risikosteuerung, indem er zukunftsgerichtete Analysen von Klimaszenarien berücksichtigt und dadurch die Resilienz der geldpolitischen Implementierung des Eurosystems stärkt. Anwendung finden soll der Faktor primär bei marktfähigen Vermögenswerten, die von nichtfinanziellen Unternehmen und deren verbundenen Unternehmen begeben werden. Er wird so kalibriert, dass auch eine angemessene Verfügbarkeit von Sicherheiten gewährleistet ist. Der EZB-Rat wird den Klimafaktor, einschließlich seines Anwendungsbereichs und Kalibrierung, regelmäßig überprüfen. Durch die Verminderung von Unsicherheiten im Zusammenhang mit negativen Ereignissen, die mit dem ökologischen Wandel in Verbindung stehen, stärkt das Eurosystem seine Fähigkeit, klimabezogene finanzielle Risiken zu minimieren.

ICAS-Bonitätseinschätzungen berücksichtigen klimabezogene Risiken

Sämtliche im Jahr 2025 in ICASs erstellten Bonitätseinschätzungen berücksichtigten klimabezogene Risiken. Dies entsprach den Ende 2024 umgesetzten gemeinsamen Eurosystem-Standards. Nachdem die EZB im Juli 2021 ihren Maßnahmenplan zum Klimaschutz angekündigt hatte, verständigte sich das Eurosystem im Jahr 2022 auf eine Reihe einheitlicher Mindeststandards dafür, wie in ICASs klimabezogene Risiken bei der Rating-Erstellung miteinbezogen werden. ICASs sind eine wichtige Quelle für die Bonitätsbeurteilung für Kreditforderungen. Einheitliche Standards stellen sicher, dass bei der Rating-Erstellung durch ICASs zwischen Übergangs- und physischen Risiken unterschieden wird und auch die verschiedenen Kanäle berücksichtigt werden, über die Klimarisiken übertragen werden können. ICASs beurteilen klimabezogene Risiken auf Unternehmensebene, wann immer ausreichende und verlässliche Daten vorliegen. Ziel ist es festzustellen, ob bzw. in welchem Ausmaß Klimarisiken die Bonität nichtfinanzieller Unternehmen beeinträchtigen.

Risikomanagement bei APP- und PEPP-Beständen

Risiken aus dem APP und dem PEPP werden anhand der zuvor festgelegten Kontrollmaßnahmen gesteuert

Die APP- und PEPP-Bestände gingen 2025 gemäß der passiven Abbau-Strategie sukzessive und vorhersehbar zurück, nachdem das Eurosystem die Wiederanlage bereits eingestellt hatte. Die finanziellen Risiken dieser Programme werden weiterhin anhand der zuvor festgelegten Rahmenregelungen gesteuert. Die beiden Programme umfassen unterschiedliche Arten von Anlageklassen: Wertpapiere des öffentlichen und des Unternehmenssektors sowie Asset-Backed Securities und gedeckte Schuldverschreibungen. In den Rahmenregelungen werden die geldpolitischen Ziele des jeweiligen Programms und die Risikoprofile der unterschiedlichen Anlageklassen berücksichtigt. Die Regelungen umfassen Zulassungskriterien, Verfahren zu Bonitätsbeurteilungen und Due-Diligence-Prüfungen, Preisrahmen, Benchmarks und Limite.

Kasten 2
Die Bewertung der geldpolitischen Strategie 2025

Am 30. Juni 2025 gab der EZB-Rat die Ergebnisse der Überprüfung der geldpolitischen Strategie der EZB bekannt. Mit der Überprüfung sollte sichergestellt werden, dass die Strategie auch in Zukunft ihren Zweck erfüllt. Die EZB hat sich verpflichtet, regelmäßige Strategieüberprüfungen durchzuführen. 2021 fand ebenfalls eine Überprüfung statt; diese bestand in einer vollumfänglichen Neubewertung des geldpolitischen Handlungsrahmens. Die Überprüfung 2025 war thematisch enger gefasst. Es ging insbesondere darum, Lehren aus den wesentlichen Veränderungen im Inflationsumfeld seit 2021 und den in diesem Zeitraum umgesetzten geldpolitischen Maßnahmen zu ziehen.

Die Strategieüberprüfung war ein gemeinsames Unterfangen der EZB und der nationalen Zentralbanken des Eurosystems. In zwei separaten Workstreams wurden spezifische Aspekte der Strategie behandelt. Expertinnen und Experten aus dem gesamten Eurosystem steuerten bedeutende analytische und technische Ressourcen bei. Die Erkenntnisse aus den beiden Workstreams wurden jeweils als Occasional Paper der EZB veröffentlicht.

Hauptergebnisse

Das symmetrische mittelfristige Inflationsziel von 2 % bleibt ein Eckpfeiler der geldpolitischen Strategie der EZB. Der EZB-Rat hielt fest, dass es zur Wahrung der Symmetrie des Inflationsziels wichtig sei, auf starke, dauerhafte Abweichungen der Inflationsrate vom Zielwert in beide Richtungen mit angemessen kraftvollen oder lang anhaltenden geldpolitischen Maßnahmen zu reagieren. Es gelte zu verhindern, dass sich Abweichungen durch Inflationserwartungen, die sich vom Zielwert lösen („entankerte Inflationserwartungen“), verfestigen.

Ferner müsse die geldpolitische Strategie folgenden Faktoren Rechnung tragen: laufenden strukturellen Veränderungen wie der geopolitischen und wirtschaftlichen Fragmentierung, dem demografischen Wandel, der Digitalisierung und zunehmenden Nutzung künstlicher Intelligenz, der Bedrohung der ökologischen Nachhaltigkeit und Veränderungen im internationalen Finanzsystem. Diese Entwicklungen deuten darauf hin, dass das Inflationsumfeld unsicher und möglicherweise volatiler bleiben wird, was die Geldpolitik vor Herausforderungen stellt. In diesem Zusammenhang betonte der EZB-Rat, dass es wichtig sei, bei geldpolitischen Beschlüssen nicht nur die wahrscheinlichste Entwicklung der Inflation und der Wirtschaft zu berücksichtigen, sondern auch das Risikoumfeld und die herrschende Unsicherheit miteinzubeziehen, u. a. durch die angemessene Nutzung von Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Im Einklang mit der Überprüfung 2021 bekräftigte der EZB-Rat sein Bekenntnis, bei seinen geldpolitischen Beratungen auch der Finanzstabilität Rechnung zu tragen. Er bekräftige ferner seine Entschlossenheit, innerhalb seines Mandats dafür zu sorgen, dass das Eurosystem die Auswirkungen des Klimawandels auf die Geldpolitik in vollem Umfang berücksichtigt. Außerdem soll zusätzlich die Naturzerstörung miteinbezogen werden. Der EZB-Rat unterstrich einmal mehr, dass es wichtig sei, geldpolitische Entscheidungen klar und transparent zu kommunizieren, um in der Bevölkerung das Wissen um und das Vertrauen in die Arbeit der EZB zu stärken.

Die Überprüfung 2025 bestätigte, dass die EZB-Leitzinsen das wichtigste geldpolitische Instrument darstellen. Darüber hinaus bleiben alle anderen geldpolitischen Instrumente, über die die EZB derzeit verfügt, auch künftig erhalten, darunter längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Wertpapierankäufe, negative Zinsen und Forward Guidance. Diese Instrumente können gegebenenfalls zur Steuerung des geldpolitischen Kurses eingesetzt werden, wenn die Leitzinsen nahe der effektiven Untergrenze liegen, oder um das reibungslose Funktionieren der geldpolitischen Transmission aufrechtzuerhalten. Auswahl, Ausgestaltung und Umsetzung der jeweiligen Instrumente ermöglichen es, agil auf neue Schocks zu reagieren, und werden einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen. Der EZB-Rat wird weiterhin flexibel zum gegebenen Zeitpunkt auf neue Herausforderungen reagieren und erforderlichenfalls neue geldpolitische Instrumente zur Verfolgung seines Preisstabilitätsziels in Betracht ziehen.

Der EZB-Rat fasste zusammen, dass man mit der aktualisierten geldpolitischen Strategie das richtige Rüstzeug habe, um in einem Umfeld von sich wandelnden Herausforderungen Preisstabilität zu gewährleisten. Durch die Ausrichtung auf mittlere Sicht sei die Flexibilität gegeben, die es braucht, um auf Abweichungen vom Inflationsziel kontextabhängig zu reagieren – je nach Ursprung, Ausmaß und Persistenz der Abweichung. Gleichzeitig kann die feste Verankerung der Inflationserwartungen gewährleistet werden. Diese Flexibilität ist jetzt besonders wertvoll, da das Umfeld von erhöhter Unsicherheit, insbesondere von geopolitischen Spannungen, einer Fragmentierung des Handels und volatilen Energiepreisen geprägt ist.

Der EZB-Rat beabsichtigt, die geldpolitische Strategie regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Die nächste Überprüfung soll 2030 stattfinden. Damit ist sichergestellt, dass das Eurosystem agil bleibt, zeitnah auf strukturelle Veränderungen reagieren kann und gleichzeitig in der Lage ist, sein Preisstabilitätsmandat wirksam zu erfüllen.

3 Der europäische Finanzsektor: erhöhte Markt- und geopolitische Risiken angesichts struktureller Herausforderungen

Im Jahr 2025 waren die Finanzstabilitätsrisiken im Euroraum angesichts gestiegener geopolitischer Spannungen, der Handelsfragmentierung und des Anstiegs der globalen politischen Unsicherheit nach wie vor erhöht. Zollschocks und eine schwächere Auslandsnachfrage belasteten die Ertragslage der Unternehmen und erhöhten das Kreditrisiko. Risiken für die öffentlichen Haushalte ergaben sich durch die hohe Verschuldung, die Aussicht auf höhere Verteidigungsausgaben und einen höheren Investitionsbedarf sowie durch Übertragungseffekte aufgrund von Bedenken über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weltweit. Die Widerstandsfähigkeit der Banken wurde weiterhin durch ihre gute Kapitalausstattung und Ertragslage gestützt, obwohl die Kredit- und Marktrisiken gestiegen sind und im Sektor der Finanzintermediation durch Nichtbanken (NBFI) weiterhin Schwachstellen vorhanden sind, die sich aus dem Verschuldungsgrad, Liquiditätsinkongruenzen und Verflechtungen ergeben. Trotz dieser grundsätzlichen Schwachstellen blieb jedoch auch der NBFI-Sektor weitgehend widerstandsfähig. Der Schwerpunkt der makroprudenziellen Politik lag auf dem Erhalt der Widerstandsfähigkeit. Dazu wurden Kapitalpuffer und kreditnehmerbasierte Maßnahmen beibehalten und teils erhöht bzw. verschärft. Im Bereich der mikroprudenziellen Aufsicht wurden Fortschritte bei der Vereinfachung, der digitalen operationalen Resilienz und der Einbeziehung von Klima- und Naturrisiken in die Aufsichtsagenda erzielt. Zudem wurde durch Stresstests die Robustheit der Banken bestätigt. Im Berichtsjahr arbeitete die EZB auch an Vorschlägen zur Vereinfachung des europäischen Rahmens für Regulierung, Aufsicht und Meldewesen. Wichtige Gesetzesinitiativen wie die Umsetzung der finalen Basel-III-Reformen, die Reform des EU-Rahmens für das Krisenmanagement und die Einlagensicherung sowie Schritte in Richtung der Spar- und Investitionsunion wurden vorangetrieben.

3.1 Finanzstabilitätslage im Jahr 2025

Erhöhte Unsicherheit und Handelsspannungen belasteten die Finanzstabilität im Euroraum

Vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und zunehmender Bedenken über geoökonomische Fragmentierung bestanden auch im Jahr 2025 in erhöhtem Maße Risiken für die Finanzstabilität im Euroraum. Die globale wirtschaftspolitische Unsicherheit nahm stark zu, was vor allem auf Veränderungen in der US-Handels-, Regulierungs- und Finanzpolitik sowie auf Bedenken über eine allgemeine Abkehr vom Multilateralismus zurückzuführen war. Die Ankündigung unerwartet hoher US-Importzölle Anfang April 2025 führte zu einem sprunghaften Anstieg der Marktvolatilität in allen Anlageklassen und zu einer kräftigen Verkaufswelle bei risikoreicheren Vermögenswerten. Verantwortlich hierfür war die Neubewertung der globalen Wachstumsaussichten durch die Anleger und das Risiko einer stärkeren geoökonomischen Fragmentierung. Im weiteren Jahresverlauf schlossen die Vereinigten Staaten Handelsabkommen mit mehreren wichtigen Partnern wie der EU, was die handelspolitischen Unsicherheiten verringerte und die Märkte beruhigte. Als eine sehr offene und eng in globale Wertschöpfungsketten integrierte Volkswirtschaft war der Euroraum jedoch nach wie vor in besonderem Maße der Gefahr einer geoökonomischen Fragmentierung ausgesetzt.

Risiken für die öffentlichen Haushalte insgesamt weiterhin begrenzt, höherer Emissionsbedarf und fiskalische Risiken belasteten einige Länder

Die Risiken für die öffentlichen Haushalte im Euroraum waren auf die weiterhin erhöhten Schuldenstände in einigen Ländern, den steigenden Emissionsbedarf und die sich verändernde Nachfrage der Anleger zurückzuführen. Das geringere Engagement des Eurosystems an den Anleihemärkten führte zusammen mit der Erwartung eines höheren staatlichen Finanzierungsbedarfs im Jahresverlauf zu steileren Zinsstrukturkurven im Euroraum. Diese Entwicklung spiegelt auch die weltweiten Bedenken über die Tragfähigkeit der langfristigen US-Schulden und die Finanzierung der US‑Zwillingsdefizite durch Kapitalzuflüsse aus dem Ausland wider. Während solide Kreditfundamentaldaten der öffentlichen Haushalte und Rating-Heraufstufungen in mehreren Euro-Ländern zu einer Verringerung der Renditeabstände von Staatsanleihen beitrugen, vergrößerten sich die Renditeabstände in Ländern, die mit finanzpolitischen Herausforderungen und Rating-Herabstufungen konfrontiert waren. Die Anfälligkeit der öffentlichen Haushalte in wichtigen Industrieländern, die sich unter anderem durch die Haushaltsblockade in den Vereinigten Staaten und einen dortigen vorübergehenden Verwaltungsstillstand zeigte, führte zu verstärkten Bedenken über die Tragfähigkeit der weltweiten Staatsverschuldung und das Risiko einer umfassenderen Neubewertung des Länderrisikos im Euroraum. Außerdem ist wegen der notwendigen Reaktion auf erhöhte geopolitische Spannungen und hybride Bedrohungen eine Anhebung der Verteidigungsausgaben in den NATO-Mitgliedstaaten des Euroraums dringend erforderlich, um das neue NATO-Ziel von 5 % des BIP bis 2035 zu erreichen. Höhere Verteidigungsausgaben sowie Pläne für umfangreiche Infrastruktur- und klimabezogene Investitionen führen mittelfristig jedoch zu einem erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Dies könnte Bedenken über die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung in einigen Ländern des Euroraums schüren, und der daraus resultierende Anstieg der Staatsanleiherenditen könnte sich über höhere Risikoprämien und mögliche Rating-Herabstufungen auf die Finanzierungsbedingungen im Unternehmens- und Finanzsektor auswirken.

Anfälligkeiten der Unternehmen nach wie vor erhöht, zugleich besteht Risiko von Übertragungseffekten auf die Bilanzen der privaten Haushalte

Die Anfälligkeiten im Unternehmenssektor des Euroraums blieben 2025 erhöht, da die Auswirkungen höherer Zölle und anhaltender Handelsspannungen stärker zum Tragen kamen. Obwohl die Bilanzen in den vergangenen Jahren gestärkt werden konnten und die Gesamtverschuldung unter das Niveau vor der globalen Finanzkrise gesunken war, geriet die Ertragslage aufgrund der gedämpften Auslandsnachfrage, der erhöhten Schuldendienstkosten und der steigenden Arbeitskosten unter Druck. Die Aufwertung des Euro und die höheren Zölle auf Exporte des Euroraums untergruben die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Euroraum an den Weltmärkten. Dies führte zu einem Verlust von Marktanteilen. Weiter unter Druck gerieten diese wegen der starken Konkurrenz durch chinesische Exporteure, die zum Teil auf die schwache Binnennachfrage in China zurückzuführen war. Die Zahl der Insolvenzen stieg in etlichen Sektoren und Ländern an. Grund hierfür war das immer noch schwache und unsichere Geschäftsumfeld. Dadurch erhöhte sich auch das Risiko weitreichender makrofinanzieller Übertragungseffekte, die insbesondere von zollsensiblen und exportorientierten Sektoren ausgehen könnten.

Die privaten Haushalte konnten im Jahresverlauf ihre Bilanzen stärken, getragen von einer günstigen Arbeitsmarktlage, steigenden Reallöhnen und einem anhaltenden Rückgang der Verschuldung im Verhältnis zum BIP. Durch diese Entwicklung wurde die Schuldendienstfähigkeit gestärkt. Zugleich konnten Puffer gegen negative Schocks gebildet werden. Gestützt wurde diese Widerstandsfähigkeit von den in früheren Phasen der Unsicherheit aufgebauten umfangreichen Ersparnissen und den anhaltend hohen Sparquoten. Diese günstige Lage könnte sich jedoch ändern, falls die handelsbezogenen Risiken der Unternehmen stärker zum Tragen kämen. Steigende Insolvenzen und Entlassungen in zollsensiblen Sektoren könnten den Arbeitsmarkt, das Lohnwachstum und das Verbrauchervertrauen belasten, was sich negativ auf die privaten Konsumausgaben und die Widerstandsfähigkeit der Kreditnehmer auswirken würde.

Ertragslage und Kapitalpuffer weiterhin solide, doch Kreditrisiken stiegen wegen Handelsspannungen

Die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors im Euroraum war auch 2025 ein wesentlicher Faktor für die Stabilität des Finanzsystems. Die Kapital- und Liquiditätsquoten der Banken lagen weiter deutlich über den regulatorischen Anforderungen. Der hohe Zinsüberschuss und solide Nettoerträge aus Gebühren und Provisionen stützten eine Eigenkapitalrendite von mehr als 9 % im Jahr 2025. Darüber hinaus verbesserte sich die Stimmung an den Märkten in Bezug auf den Bankensektor und es wurden nachhaltige Gewinne und Gewinnausschüttungen auf Rekordniveau in Form von Dividenden und Aktienrückkäufen erwartet. Dadurch erhielten die Aktienkurse der Banken Auftrieb und die Kurs-Buchwert-Verhältnisse stiegen auf die höchsten Werte nach der globalen Finanzkrise. Dies führte auch dazu, dass sich der Abstand zu den US-Banken allmählich verringerte.

Die aggregierte Quote notleidender Kredite (NPL-Quote) der bedeutenden Institute lag 2025 weiterhin in der Nähe der historischen Tiefstände. Zugleich nahmen die Kreditrisiken in den Kreditportfolios der Banken bei Krediten an kleine und mittlere Unternehmen sowie bei Konsumentenkrediten leicht zu. Darüber hinaus führten das schwache makrofinanzielle Umfeld, die verzögerten Auswirkungen vergangener Zinserhöhungen und die sich verschärfenden Handelsspannungen dazu, dass die Aussichten für das Kreditrisiko sowohl bei Unternehmen als auch bei privaten Haushalten nach unten gerichtet waren. Banken, deren Engagements sich auf Sektoren oder Regionen konzentrieren, die vom Handel mit Drittländern abhängig bzw. stärker von Handelsfriktionen betroffen sind, könnten mit einem erhöhten Druck auf die Aktivaqualität konfrontiert werden, falls sich die Handelsfragmentierung weiter verschärfen oder sich die wirtschaftlichen Bedingungen weiter verschlechtern sollten. In einem solchen Szenario könnte ein höherer Rückstellungsbedarf die Ertragslage der Banken belasten, auch wenn die Verluste durch Kapitalpuffer deutlich abgefedert werden können.

Finanzmärkte weiterhin anfällig für drastische Neubewertungen angesichts überhöhter Bewertungen und Ansteckungsrisiken aus den USA

Im Jahr 2025 kam es an den Finanzmärkten im Euroraum und weltweit zu Phasen erhöhter Volatilität. Insbesondere führten die US-Zollankündigungen Anfang April zu einer drastischen Neubewertung und einer Verkaufswelle bei risikoreicheren Vermögenswerten. Die Märkte im Euroraum funktionierten insgesamt nach wie vor ordnungsgemäß und die Volatilität schwächte sich nach der Ankündigung einer vorübergehenden Zollpause und nachfolgender Handelsabkommen ab. Dennoch blieben die Bewertungen in einigen Anlageklassen erhöht. Dadurch waren die Märkte – sollten sich die Liquiditätsbedingungen verschlechtern – anfällig gegenüber erneuten abrupten Anpassungen. Zugleich führten Bedenken über die fiskalischen Fundamentaldaten und die institutionelle Glaubwürdigkeit der Vereinigten Staaten dazu, dass der Status von US-Staatsanleihen und US-Dollar als sicherer Hafen an Bedeutung verlor. Durch diese Entwicklung erhöhte sich das Risiko, dass plötzliche Verschiebungen der globalen Kapitalströme und ungeordnete Wechselkursschwankungen auf die Finanzierungsbedingungen im Euroraum übergreifen könnten.

NBFI-Sektor expandierte 2025 weiter, wies aber nach wie vor Schwachstellen auf

Der NBFI-Sektor im Euroraum konnte seine Marktpräsenz 2025 weiter ausbauen. Dies trug zu tieferen und stärker diversifizierten Kapitalmärkten zur Finanzierung der Realwirtschaft bei. Trotz erhöhter politischer Unsicherheit und wiederholter Phasen der Marktvolatilität blieb der Sektor insgesamt widerstandsfähig. Gleichzeitig bestanden in mehreren Segmenten des NBFI-Sektors nach wie vor Liquiditätsinkongruenzen, zu denen in einigen Bereichen noch eine hohe Verschuldung kam, insbesondere im Segment der Investmentfonds. Diese strukturellen Schwächen machten den NBFI-Sektor anfällig für negative Kursbewegungen, abrupte Mittelabflüsse und einen sprunghaften Anstieg bei Nachschussforderungen und Forderungen nach zusätzlichen Sicherheiten. Das könnte dazu führen, dass Vermögenswerte prozyklisch verkauft und Spannungen an den Märkten verstärkt werden. Wegen der Verflechtungen mit den Banken im Euroraum bestand sowohl für den NBFI-Sektor als auch für den Bankensektor das Risiko von Übertragungseffekten über den Kredit- und den Refinanzierungskanal.

Finanzsystem des Euroraums erwies sich als widerstandsfähig, aber zyklische Risiken könnten durch strukturelle Anfälligkeiten verstärkt werden

Während sich das Finanzsystem des Euroraums im Jahr 2025 als widerstandsfähig erwies, waren die Risiken für die Finanzstabilität nach wie vor erhöht. Neben dem konjunkturbedingten Druck, der vom schwächeren Wachstum und den Handelsspannungen ausgeht, belasteten weiterhin mehrere strukturelle Faktoren die Risikoaussichten. Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit und hybride Bedrohungen traten in einer zunehmend komplexen geopolitischen Lage deutlicher zutage. Die rasche Einführung künstlicher Intelligenz sorgte für Effizienzsteigerungen, schuf aber auch neue Kanäle, über die sich operationelle Risiken und Marktstörungen ausbreiten können.

Auf globaler Ebene dürften die zunehmende regulatorische Fragmentierung und erneute Forderungen nach Deregulierung die grenzüberschreitende Regulierungsarbitrage und den Aufbau von Schwachstellen außerhalb des regulatorischen Rahmens begünstigen.

Was die Zukunft betrifft, so dürften sich demografische Trends im Zusammenhang mit der Alterung der Bevölkerung sowie der laufende Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft auf die Wachstumsaussichten auswirken. Der Übergang bringt zwar Kosten mit sich, schafft aber auch wirtschaftliche Chancen, und beide Faktoren könnten mit bestehenden zyklischen und strukturellen Anfälligkeiten dergestalt zusammenwirken, dass sich daraus Herausforderungen für die Finanzstabilität ergeben. Sollten mehrere dieser Risiken gleichzeitig eintreten, könnten sie sich gegenseitig verstärken und die Spannungen im Finanzsystem deutlich erhöhen.

3.2 Makroprudenzielle Politik: Wahrung der Widerstandsfähigkeit in einem unsicheren Umfeld

EZB sah 2025 keine Notwendigkeit für strengere Kapitalmaßnahmen

Zu den Aufgaben der EZB zählt die Überprüfung der makroprudenziellen Kapitalmaßnahmen, die von den nationalen Behörden für Banken in Ländern, die am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) teilnehmen, vorgeschlagen werden. Die EZB ist insbesondere auch befugt, bei Bedarf strengere Kapitalmaßnahmen zu ergreifen. Dafür wurde im Rahmen der genauen Beobachtung der nationalen makroprudenziellen Politik durch die EZB im Jahr 2025 kein Bedarf festgestellt. Mehrere Länder hatten bereits neue makroprudenzielle Maßnahmen ergriffen, um ihre Bankensysteme resilienter gegenüber bestehenden Anfälligkeiten und Abwärtsrisiken zu machen.

Wahrung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems weiterhin die wichtigste Priorität

EZB-Rat forderte die nationalen Behörden auf, die bestehenden Kapitalpuffer und kreditnehmerbezogenen Maßnahmen beizubehalten

Im Juli 2025 veröffentlichte der EZB-Rat eine Erklärung, in der die nationalen makroprudenziellen Behörden aufgefordert wurden, die derzeitigen Kapitalpufferanforderungen beizubehalten. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu erhalten und sicherzustellen, dass im Falle einer Verschlechterung der Lage im Bankensektor oder des makrofinanziellen Umfelds Puffer zur Verfügung stehen. In der Erklärung wurde auf erhöhte Risiken für die Finanzstabilität hingewiesen, die sich aus einem starken Anstieg der geopolitischen Unsicherheit weltweit ergeben. In diesem Zusammenhang bekundete der EZB-Rat seine volle Unterstützung für jene nationalen Behörden, die eine Verschärfung der Kapitalpufferanforderungen planten, um Schwachstellen zu beseitigen, solange die Gefahr prozyklischer Effekte durch die vorherrschenden Bedingungen im Bankensektor begrenzt würde. Der EZB-Rat forderte die nationalen Behörden überdies auf, die bestehenden kreditnehmerbezogenen Maßnahmen beizubehalten, um weiterhin solide und nachhaltige Kreditstandards zu gewährleisten. In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass eine gezielte Rekalibrierung oder Vereinfachung makroprudenzieller Maßnahmen dort in Betracht gezogen werden könne, wo sich die Ursachen systemischer Risiken dauerhaft verändert hätten und wenn solche Maßnahmen nicht zu einer Verringerung der allgemeinen Widerstandsfähigkeit des Bankensektors führen würden. Schließlich stellte der EZB-Rat fest, dass die makroprudenzielle Politik angesichts der hohen Unsicherheit agil bleiben und sich an veränderte Bedingungen anpassen müsse.

Ende 2025 bestanden in allen teilnehmenden Ländern Anforderungen für freisetzbare Kapitalpuffer

Vor diesem Hintergrund haben einige nationalen Behörden die makroprudenzielle Politik im Jahr 2025 weiter gestrafft, um die Widerstandsfähigkeit der Banken zu erhöhen. Konkret kündigten zwei teilnehmende Länder eine Erhöhung der Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer an, während ein Land die Einführung eines Systemrisikopuffers (SyRP) ankündigte.[21] Zum Jahresende bestanden in allen teilnehmenden Ländern Anforderungen für freisetzbare Kapitalpuffer. Einige Länder beschlossen jedoch, in Sektoren, in denen sich in der Vergangenheit Anfälligkeiten aufgebaut hatten, die Systemrisikopuffer aufgrund eines nunmehr geringeren systemischen Risikos entweder auszusetzen oder herabzusetzen.[22] Darüber hinaus passten einige Länder bei einzelnen Instituten die Quoten der Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRIs) und für andere systemrelevante Institute (A-SRIs) an. Bei Letzteren war dies auf die schrittweise Einführung der weiterentwickelten Methodik für die Beurteilung von A-SRI-Puffern (Floor-Methodik) ab Januar 2025 zurückzuführen.[23] Neben kapitalbasierten Maßnahmen setzte ein Land auch kreditnehmerbasierte Maßnahmen um. Damit stieg die Anzahl der Länder mit solchen Maßnahmen auf 18.[24]

EZB unterstützte Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmens der EU und hob die Finanzstabilität als prioritäres Ziel hervor

Die EZB kommunizierte im Jahr 2025 ihre Positionen zu makroprudenziellen Themen. Im Financial Stability Review vom Mai befürwortete die EZB die Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmens der EU mit dem Ziel, dessen Wirksamkeit zu erhöhen, die Prozesse zu straffen und eine länderübergreifende Konsistenz herzustellen.[25] In diesem Zusammenhang wies die EZB darauf hin, dass es angesichts der komplexen Wechselwirkungen zwischen Aufsichts- und Abwicklungsrahmen von entscheidender Bedeutung sei, die Nutzbarkeit und Freisetzbarkeit makroprudenzieller Puffer sicherzustellen. Im Financial Stability Review vom November betonte die EZB, dass die makroprudenzielle Politik weiterhin fest auf die Sicherung der Finanzstabilität ausgerichtet sein sollte und damit der Wirtschaft zugutekommen sollte, ohne die an der Gewinneffizienz gemessene Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors zu gefährden. Die EZB wies zudem darauf hin, dass die Auffassung, wonach höhere Eigenkapitalanforderungen das Kreditangebot einschränken und die Wettbewerbsfähigkeit der Banken schwächen, nicht mit den jüngsten empirischen Daten in Einklang steht.[26]

Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

EZB unterstützt ESRB unter anderem durch Stresstests bei der Ermittlung von Schwachstellen im Finanzsystem

Die EZB unterstützt den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), dessen Sekretariat bei ihr angesiedelt ist, in analytischen, statistischen, logistischen und administrativen Belangen.[27] Die Präsidentin der EZB ist die Vorsitzende des Verwaltungsrats des ESRB, der vierteljährlich zusammentritt, um aktuelle Bedrohungen für die Finanzstabilität und mögliche Reaktionen zu erörtern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB sind durch den Ko-Vorsitz in verschiedenen Arbeitsgruppen sowie durch Forschungs- und Analysearbeiten eng in die Vorbereitung dieser Diskussionen eingebunden. Konkret leistet die EZB entscheidende Unterstützung bei der Datenanalyse des ESRB und ermöglicht ihm die Nutzung umfangreicher Datenbestände, insbesondere zu einzelnen Derivategeschäften. Ein weiterer Bereich der engen Zusammenarbeit betrifft die Ausarbeitung adverser Szenarien für Stresstests, die vom ESRB verwendet werden und sowohl schwerwiegend als auch plausibel sein müssen. Die Ausarbeitung solcher Szenarien erfordert einen modellbasierten Input der EZB. Im Jahr 2025 beschloss der ESRB in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen europäischen Aufsichtsbehörden adverse Szenarien für die EU-weiten Stresstests für den Bankensektor sowie für Pensions- und Geldmarktfonds.

ESRB-Berichte untersuchten Risikomanagementinstrumente für Banken sowie Verflechtungen zwischen Banken und Nichtbank-Finanzintermediären

Darüber hinaus lieferten Fachleute der EZB wichtige analytische Beiträge zu mehreren Berichten des ESRB, von denen zwei für das Risikomanagement der Banken von hoher Bedeutung sind: a) ein im Mai veröffentlichter Bericht, in dem untersucht wird, welche Auswirkungen es auf die Finanzstabilität hat, dass die Kriterien für einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefung im Rahmen der geänderten EU-Verbriefungsverordnung[28] im Jahr 2021 auf bilanzwirksame Verbriefungen ausgeweitet wurden; und b) ein im November veröffentlichter Bericht zu Credit Default Swaps. In diesem Bericht wurden einige Marktunvollkommenheiten aufgezeigt, die eine effektive Preisfindung bei Spreads von Credit Default Swaps – einer weithin verwendeten Kennzahl für das Kreditrisiko – behindern könnten. Darüber hinaus arbeiteten die Fachleute der EZB und des ESRB gemeinsam an zwei aktuellen Berichten zu a) geoökonomischen Risiken und Finanzstabilität sowie zu b) Verflechtungen zwischen Banken und Nichtbank-Finanzintermediären in der EU. Der letztgenannte Bericht hebt sowohl die wichtige Rolle der Banken beim Liquiditätsmanagement und bei der Bereitstellung von Fremdfinanzierung für Nichtbank-Finanzintermediäre als auch die Risiken für die Finanzstabilität hervor, die sich aus solchen Verflechtungen ergeben können.

ESRB und EZB äußerten Bedenken über Stablecoins und schlugen Maßnahmen zu deren Regulierung vor

Im April 2025 legte die EZB dem Rat der Europäischen Union ein Non-Paper über die Mehrfachemission von Stablecoins in der EU und in Drittländern vor. Darin wurden die Risiken für die Finanzstabilität dargelegt, die sich daraus ergeben, wenn sowohl einem nach der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung – MiCAR)[29] zugelassenen Unternehmen als auch einem anderen, der Gerichtsbarkeit eines Drittlands unterstehenden Unternehmen die Zulassung zur Emission eines Stablecoins erteilt wird. Im Krisenfall könnten die vom EU-Emittenten gehaltenen Reserven schnell aufgebraucht werden, wenn die Inhaber von Stablecoins durch die Vorschriften des Drittlands weniger gut geschützt sind. Der ESRB widmete einen Teil seines Berichts über systemische Risiken von Kryptowerten der eingehenden Analyse der Risiken von Mehrfachemissionen. Darüber hinaus veröffentlichte der ESRB eine Empfehlung zu Stablecoin-Multi-Emittentensystemen unter Beteiligung von Drittland-Emittenten[30]. In dieser wurde die Europäische Kommission aufgefordert, klarzustellen, dass Stablecoin-Multi-Emittentensysteme unter Beteiligung von Drittland-Emittenten nach MiCAR nicht zulässig sind, und geeignete Schutzvorkehrungen zu entwickeln, um zu verhindern, dass Mehrfachemissionen zu systemischen Risiken führen.

3.3 Mikroprudenzielle Aufsichtsaktivitäten zur Gewährleistung solider Finanzinstitute

Banken zeigten in schwierigem Umfeld hohe Widerstandsfähigkeit

Im Jahr 2025 zeigten die von der EZB beaufsichtigten Banken in einem schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld eine hohe Widerstandsfähigkeit. Insgesamt blieb der Bankensektor im Euroraum gut kapitalisiert. Die aggregierte harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) lag im dritten Quartal 2025 bei 16,1 %, während die aggregierte NPL-Quote der bedeutenden Institute mit 1,9 % weitgehend stabil blieb und deutlich geringer war als im letzten Jahrzehnt.[31]

Mehrere Vereinfachungsinitiativen wurden vorangetrieben, wobei die Widerstandsfähigkeit der Banken gewahrt wird

Gemeinsam mit den am SSM teilnehmenden nationalen zuständigen Behörden brachte die EZB im Jahr 2025 mehrere Initiativen voran, die darauf abzielen, die Effizienz, Wirksamkeit und Risikoorientierung der Bankenaufsicht zu stärken.[32] Dazu zählten weitere Fortschritte bei der Reform des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP), insbesondere die breitere Einführung und verstärkte Nutzung eines mehrjährigen Ansatzes und eines Risikotoleranzrahmens, die gezieltere und zeitnähere Aufsichtsbeschlüsse ermöglichten. Parallel dazu startete die EZB das Projekt „Next Level Supervision“. Dieses beinhaltet eine Reihe von Initiativen, um die europäische Bankenaufsicht zu vereinfachen und zu straffen, unnötige Komplexität abzubauen und sicherzustellen, dass die Aufsichtsbehörden weiterhin in der Lage sind, neuen und aufkommenden Risiken zu begegnen. Die Schwerpunkte liegen auf den folgenden Bereichen: Entscheidungsfindung, Aufsicht über interne Modelle, Stresstests, kapitalbezogene Beschlüsse, Meldewesen und Vor-Ort-Prüfungen. Darüber hinaus startete die EZB eine Initiative, um eine gemeinsame Aufsichtskultur im Einklang mit strategischen Zielen zu fördern und die einheitliche und wirksame Umsetzung von Reformen in der gesamten europäischen Bankenaufsicht zu unterstützen. Sie entwickelte außerdem einen Rahmen zur Bewertung der Wirksamkeit ihrer Aufsichtstätigkeit. Im Jahr 2026 wird die EZB mit einer Überprüfung ihrer Aufsichtsleitfäden und anderer Dokumente beginnen, um ihre Erwartungen und Aufsichtsansätze transparenter zu kommunizieren. Des Weiteren wird die EZB die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Aufsicht über weniger bedeutende Institute überprüfen. Diese Initiativen ergänzen die Empfehlungen des EZB-Rats an die Europäische Kommission, die auf den Vorschlägen der hochrangig besetzten Taskforce der EZB zur Vereinfachung basieren.

Digitale operationale Resilienz hatte weiterhin hohe Priorität

Im Berichtsjahr legte die EZB ihr Augenmerk verstärkt auf die digitale operationale Resilienz. In ihrem Leitfaden zur Auslagerung von Cloud-Diensten an Cloud-Anbieter formulierte sie die Erwartungen, die die Aufsicht an die Umsetzung der Anforderungen der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA)[33] stellt. Zudem enthält der Leitfaden Verfahren für die Steuerung der Risiken von Cloud-Auslagerung, die sich in der Praxis bewährt haben. Außerdem veröffentlichte die EZB in ihrem überarbeiteten Leitfaden zu internen Modellen Klarstellungen bezüglich des Einsatzes von Techniken des maschinellen Lernens.

Ergebnisse des Stresstests 2025 zeigen, dass der Bankensektor des Euroraums bei einem schweren, aber plausiblen Konjunkturabschwung widerstandsfähig wäre

Im Jahr 2025 führte die EZB einen systemweiten Stresstest durch. Dieser bestätigte, dass der Bankensektor des Euroraums bei einem schweren, aber plausiblen Konjunkturabschwung widerstandsfähig bliebe.[34] Trotz erheblicher prognostizierter Verluste war der Kapitalrückgang geringer als in früheren Stresstests, was auf eine gute Ertragslage und eine stabile Qualität der Aktiva zurückzuführen ist. Im adversen Szenario läge die aggregierte CET1-Quote bei 12,0 %. Dadurch wird bestätigt, dass die Banken dank der aktuellen Kapitalpuffer negativen Schocks besser standhalten können.

Geopolitische Risiken sowie Klima- und Naturrisiken stehen weiterhin oben auf der Aufsichtsagenda

Geopolitische Risiken waren angesichts der erhöhten globalen Unsicherheiten und der Verflechtung der entsprechenden Risiken nach wie vor ein wichtiger Schwerpunkt der Aufsichtsprioritäten der EZB. Folglich betonte die EZB weiterhin, wie wichtig es ist, dass die Banken geopolitische Risiken in ihre allgemeinen Rahmen für die Risikosteuerung aufnehmen und die Widerstandsfähigkeit auf breiter Basis aufrechterhalten. Darüber hinaus stand die Überwachung der angemessenen Steuerung von Klima- und Naturrisiken durch die Banken weiterhin oben auf der Aufsichtsagenda. In diesem Zusammenhang schloss die EZB ein mehrjähriges Programm zur Weiterentwicklung der Risikosteuerung der Banken ab. Dabei bewegte sie sich weiter in Richtung eines „Business-as-usual“-Ansatzes, bei dem die Aufsicht über Klima- und Naturrisiken im Rahmen der regelmäßigen aufsichtlichen Bewertungen und Prozesse erfolgt.

Im Rahmen ihrer laufenden Bestrebungen zur Verbesserung der Transparenz veröffentlichte die EZB 2025 nach einer öffentlichen Konsultation eine Leitlinie zum aufsichtlichen Ansatz nationaler zuständiger Behörden für die Deckung notleidender Risikopositionen durch weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen.[35] Darüber hinaus aktualisierte die EZB im Anschluss an eine weitere öffentliche Konsultation ihre Vorgaben zu den im EU-Recht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen, um sicherzustellen, dass diese von der EZB und den nationalen zuständigen Behörden einheitlich angewendet werden. Dies wird zu mehr Transparenz und Wirksamkeit beitragen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Banken fördern, die in den Zuständigkeitsbereich der europäischen Bankenaufsicht fallen.

Die EZB und die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzeichneten ein Memorandum of Understanding, in dem der Rahmen für ihre Zusammenarbeit festgelegt ist.

Weitere Erläuterungen finden sich auf der EZB-Website zur Bankenaufsicht und im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit 2025.

3.4 Beitrag der EZB zu Initiativen für den europäischen Finanzsektor

Fortschritte bei wichtigen Initiativen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsektors im Jahr 2025

Im Jahr 2025 wurden bedeutende Fortschritte bei der Stärkung des EU-Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für den Finanzsektor erzielt. Ein Großteil der Basel-III-Reformen ist in Kraft getreten; die Umsetzung der verbleibenden Elemente verläuft planmäßig. Die EZB unterstützte wichtige Gesetzesinitiativen, darunter gezielte Anpassungen der Aufsichtsanforderungen, und trug zur Entwicklung des Regulierungsrahmens für Kryptowerte bei. Außerdem lieferte sie den EU-Gesetzgebern fachliche Beiträge zu den Diskussionen über die Überprüfung des Rahmens für das Krisenmanagement und das Einlagensicherungssystem. Die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erzielte Einigung über diese Überprüfung war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion und zur Stärkung des EU-Rahmens für die Bankenabwicklung. Die EZB beteiligte sich weiter an den Diskussionen zu NBFI und zur Spar- und Investitionsunion, insbesondere im Hinblick auf Gesetzesinitiativen zur Verringerung der Fragmentierung der EU-Finanzmärkte, die 2026 fortgesetzt werden. Im Dezember 2025 legte der EZB-Rat der Europäischen Kommission und den EU-Gesetzgebern Empfehlungen zur Vereinfachung der europäischen aufsichtsrechtlichen Rahmen für Regulierung, Aufsicht und Meldewesen von Banken vor (siehe Kasten 3).

Entwicklungen beim Regulierungsrahmen für Banken

Wesentliche Elemente der Basel-III-Reformen in Kraft – EZB unterstützte bei der technischen Umsetzung

Die überarbeitete Eigenkapitalverordnung (CRR)[36] und die überarbeitete Eigenkapitalrichtlinie (CRD)[37] traten 2025 in Kraft. Damit wurden die finalen Basel-III-Reformen in der EU umgesetzt, mit denen die Widerstandsfähigkeit des EU-Bankensystems gegenüber verschiedenen Risiken erhöht werden soll. Im Lauf des Berichtsjahrs unterstützte die EZB die Europäische Bankenaufsichtsbehörde mit zahlreichen technischen Regulierungs- bzw. Durchführungsstandards zur CRR/CRD und wird dies auch weiter fortsetzen. Die Umsetzung der Baseler Marktrisikoregeln in der EU, die sogenannte grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs (Fundamental Review of the Trading Book – FRTB), wurde verschoben. Grund dafür sind Bedenken über ungleiche Wettbewerbsbedingungen, die auf Verzögerungen bei der Umsetzung von Basel III in einigen bedeutenden Ländern zurückzuführen sind. Im November 2025 leitete die Europäische Kommission eine gezielte Konsultation zum FRTB ein. Der Schwerpunkt lag auf Handlungsoptionen, die bestimmte Änderungen durch einen delegierten Rechtsakt vorsehen, um die Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen der Banken in der EU abzumildern.[38] Die EZB veröffentlichte ihre Antwort zur gezielten Konsultation am 15. Januar 2026.[39]

Am 31. März 2025 schlug die Europäische Kommission vor, die Übergangsregelung für die aufsichtsrechtliche Behandlung kurzfristiger Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und unbesicherter Transaktionen mit Finanzkunden im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote dauerhaft anzuwenden. Ohne Gesetzesänderungen wäre es nach Ende der Übergangsregelung im Juni 2025 zu einer Angleichung an den Basler Standard für die strukturelle Liquiditätsquote gekommen.[40] Die EZB gab am 2. Mai ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag ab, und die EU-Gesetzgeber nahmen den Vorschlag der Kommission im Juni an.[41],[42].

Stärkung des Rahmens für NBFI

Arbeiten zur Stärkung des Rahmens für NBFI aus makroprudenzieller Sicht im Jahr 2025 fortgesetzt

Auch im Jahr 2025 machte die EZB deutlich, wie wichtig es ist, strukturelle Anfälligkeiten im NBFI-Sektor abzubauen und den entsprechenden Rahmen aus makroprudenzieller Sicht zu stärken. Sie leistete einen Beitrag zu Diskussionen über die Weiterentwicklung des makroprudenziellen Instrumentariums für den Vermögensverwaltungssektor und eine bessere Koordinierung der Maßnahmen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und betonte, wie wichtig es ist, dass die internationalen Empfehlungen zur Bewältigung des Liquiditätsrisikos bei offenen Fonds und Geldmarktfonds vollständig und rechtzeitig umgesetzt werden.[43]

Parallel dazu unterstrich die EZB die Notwendigkeit, dem Risiko aus der Verschuldung im NBFI-Sektor entgegenzuwirken und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu verbessern, und beteiligte sich an der Ausarbeitung internationaler Empfehlungen zur Minderung damit verbundener Systemrisiken.[44],[45] Darüber hinaus trug sie aktiv dazu bei, die Umsetzung der Regulierungsinitiativen für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowerten in internationalen Foren zu fördern und zu überwachen. Unter anderem beteiligte sie sich an der thematischen Überprüfung des globalen Regulierungsrahmens für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowerten durch das Financial Stability Board.[46]

Vorantreiben der Spar- und Investitionsunion

EZB trieb Spar- und Investitionsunion durch Empfehlungen zu wichtigen Gesetzesinitiativen aktiv voran

Raschere Fortschritte bei der Spar- und Investitionsunion stellten für die EZB 2025 nach wie vor eine wichtige Priorität dar. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der strategischen Autonomie und der Finanzstabilität Europas und unterstützt zugleich die effiziente Finanzierung der Realwirtschaft.[47]

Konkret trug die EZB zur Förderung der Spar- und Investitionsunion im Bereich der Finanzmarktinfrastrukturen bei (siehe Kapitel 4 Abschnitt 2). Darüber hinaus beteiligte sie sich aktiv an wirtschaftspolitischen Diskussionen und brachte fachliche Expertise zu wichtigen Gesetzesinitiativen wie dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetzespaket zur Marktintegration und -aufsicht ein.[48] Das Paket enthält konkrete Vorschläge zur Beseitigung von Barrieren, die in den Bereichen Handel, Nachhandel und Vermögensverwaltung zu einer Fragmentierung führen, und soll zugleich Innovationen fördern und die Aufsicht stärken. Im Juni 2025 leistete die EZB Beiträge zur gezielten Konsultation[49], die zu diesen Vorschlägen führte. Nach der Veröffentlichung der Vorschläge verabschiedete der EZB-Rat, wie von den EU-Gesetzgebern gefordert, am 9. April 2026 eine Stellungnahme zu diesem Paket.[50]

Darüber hinaus gab die EZB eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Überprüfung des EU-Verbriefungsrahmens ab. Dabei handelte es sich um die erste Gesetzesinitiative der Kommission im Rahmen der Agenda für die Spar- und Investitionsunion.[51]

Kasten 3
Vereinfachung des europäischen Aufsichtsrahmens

Vor dem Hintergrund der weltweiten Debatte über die Komplexität von Finanzbestimmungen und -vorschriften richtete der EZB-Rat eine hochrangig besetzte Taskforce zur Vereinfachung (High-Level Task Force on Simplification – HLTF) ein. Ihre Aufgabe ist es, Vorschläge zur Vereinfachung des europäischen Rahmens für Regulierung, Aufsicht und Meldewesen zu erarbeiten.[52] Die Empfehlungen der Taskforce wurden vom EZB-Rat gebilligt und in einem am 11. Dezember 2025 veröffentlichten Bericht dargelegt.[53] Dieser wird in den Bericht der Europäischen Kommission über die Gesamtsituation des Bankensystems und die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen einfließen, die für 2026 geplant sind.

Die Empfehlungen folgen nachstehenden Grundsätzen:

  • Vereinfachung der Rahmenwerke ohne Abstriche bei der Widerstandsfähigkeit des europäischen Bankensystems. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass die für die mikro- und makroprudenzielle Politik und die Abwicklung von Banken zuständigen Behörden ihre Ziele auch künftig wirksam erreichen;
  • Förderung der Angleichung der Vorschriften und der Finanzmarktintegration in Europa;
  • Aufrechterhaltung der internationalen Zusammenarbeit;
  • Sicherstellung der vollständigen, zeitnahen und getreuen Umsetzung von Basel III.

Die Empfehlungen stellen auf drei Hauptbereiche ab: Regulierung, Bankenaufsicht und Meldewesen.

Eine der Empfehlungen lautete: Vereinfachung der für Banken geltenden Eigenkapitalanforderungen und Kapitalpuffer, also der mehrschichtigen Kapitalvorgaben, durch zwei Änderungen. Erstens sollten die bestehenden Kapitalpuffer zu zwei Puffern zusammengefasst werden, nämlich einem nicht freisetzbaren Puffer und einem freisetzbaren Puffer. Letzteren könnten die Behörden in schlechten Zeiten senken. Bei der Verringerung der Anzahl der Puffer wäre es wichtig, die bisherigen Befugnisse und Zuständigkeiten der Behörden beizubehalten. Zweitens sollten die bislang vier Elemente des Rahmens für die Verschuldungsquote auf zwei reduziert werden: eine Mindestanforderung von 3 % und einen einheitlichen Puffer (der bei kleineren Banken auf null gesetzt werden könnte).

Zur Erhöhung der Qualität des Eigenkapitals der Banken schlug der EZB-Rat vor, die Verlustabsorptionsfähigkeit des zusätzlichen Kernkapitals solventer Banken zu verbessern. Dies entspräche den Basler Vorgaben und hielte die Widerstandsfähigkeit aufrecht. Alternativ könnten vielleicht auch Nichteigenkapital-Elemente aus der Going-Concern-Kapitalschicht entfernt werden, sofern das mit den Basler Vorgaben und der Kapitalneutralität vereinbar wäre.

Der EZB-Rat schlug außerdem vor, die EU-Bankenvorschriften deutlich stärker an der Verhältnismäßigkeit auszurichten. Bewerkstelligen ließe sich dies durch Erweiterung der für kleine und nicht komplexe Institute (SNCI) angewendeten Regelungen auf weitere Banken und eine umsichtige und einheitliche Vereinfachung der entsprechenden Regeln. Dabei könnten die Regelungen für kleine Banken im Vereinigten Königreich, in der Schweiz und in den USA als Inspiration dienen.

Zur Vereinfachung des makroprudenziellen Rahmens empfahl der EZB-Rat, makroprudenzielle Maßnahmen bis zu einem gewissen Schwellenwert automatisch gegenseitig anzuwenden. Bedingung hierfür wäre eine stärker standardisierte Anwendung makroprudenzieller Instrumente in den Mitgliedstaaten. Dadurch wäre sichergestellt, dass makroprudenzielle Maßnahmen auf alle im betreffenden Mitgliedstaat tätigen Banken Anwendung fände.

Bezüglich des Abwicklungsrahmens empfahl der EZB-Rat, die Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten stärker an die Anforderung an die Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit für global systemrelevante Banken anzugleichen. Dabei dürften aber nicht jene Komponenten verringert werden, die zur Verlustabsorption und Rekapitalisierung verwendet werden können. Auf diese Weise entspräche die EU weiter internationalen Standards und die Vorschriften würden transparenter und besser vorhersehbar gemacht. Der Zugang zu zusätzlichen Mitteln muss ebenfalls sichergestellt werden.

Zur Herbeiführung einer weiteren Harmonisierung empfahl der EZB-Rat, bei den EU-Bankenvorschriften statt auf Richtlinien vermehrt auf unmittelbar anwendbare Verordnungen zu setzen.

Zur Vereinfachung der Aufsichtstätigkeit empfahl der EZB-Rat, das einheitliche Regelwerk zu vervollständigen und die Vorschriften zu Zulassung, Governance und Transaktionen mit nahestehenden Dritten wie Anteilseignern und Mitgliedern von Leitungsgremien zu harmonisieren. Zu diesem Zweck müsste die Aufsicht flexibler entscheiden können, etwa darüber, wie oft sie die internen Modelle von Banken überprüft.

In Bezug auf den EU-weiten Stresstest lautete der Vorschlag des EZB-Rats: schlankere Methodik und kleinerer Anwendungsbereich. Zudem sollten die Ergebnisse für das Bankensystem und die einzelnen Banken besser nutzbar werden. Mithilfe der Ergebnisse des überarbeiteten Stresstests ließen sich die makro- und mikroprudenziellen Puffer stärker aufeinander abstimmen.

Der EZB-Rat regte außerdem an, dass ihm die Verantwortung für eine ganzheitliche Betrachtung der Gesamtkapitalsituation in der Bankenunion sowie der Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern übertragen wird. Eine solche Betrachtung fehlt zurzeit. Dafür könnte man die Rolle des Makroprudenziellen Forums erweitern, dem der EZB-Rat und das Aufsichtsgremium angehören. Ziel wäre es, die mitgliedstaatenübergreifende Koordination und Konsistenz bei der Festlegung mikro- und makroprudenzieller Instrumente zu verbessern.

Der EZB-Rat setzte sich mit Nachdruck dafür ein, die Bankenunion wie auch die Spar- und Investitionsunion zu vollenden. So könnte die nationale Fragmentierung verringert und der Weg für effizientere Kapitalmärkte geebnet werden.

Im Hinblick auf das Meldesystem schlug der EZB-Rat Folgendes vor: Die europäischen Behörden könnten ihre Daten in größerem Stil untereinander austauschen. Die Banken müssten ihre Daten dann nur noch einmal melden. Dadurch könnte ein auf europäischer Ebene vollintegriertes Meldesystem für statistische, aufsichtliche und abwicklungsbezogene Zwecke entstehen. Im Idealfall würde dies über das Joint Bank Reporting Committee[54] umgesetzt. Sämtliche Berichtspflichten könnten alle drei bis fünf Jahre auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Die Banken und Aufsichtsbehörden würden sich auf die Daten von Belang konzentrieren und geringfügige Meldefehler außer Acht lassen. Anhand einer Wesentlichkeitsschwelle ließe sich bestimmen, wann Daten erneut zu melden wären. Durch die Konsolidierung von Aufsichts- und Offenlegungsdaten ließe sich der Meldeaufwand weiter verringern, da die offenzulegenden Daten (Säule-3-Berichte) aus den aufsichtlichen Meldungen abgeleitet würden.

4 Reibungsloser Betrieb der Marktinfrastrukturen und des Zahlungsverkehrs

Das Eurosystem spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung, dem Betrieb und der Überwachung von Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr. Es betreibt die TARGET-Dienste, die im Jahr 2025 allesamt einen Anstieg des Zahlungsverkehrs verzeichneten. Die Funktionalitäten der TARGET-Dienste, wie beispielsweise mehrwährungsfähige Abwicklungsdienstleistungen, wurden weiterentwickelt. Am 16. Juni ging mit dem Eurosystem Collateral Management System (ECMS) ein weiterer TARGET-Dienst in Betrieb. Dabei handelt es sich um ein einheitliches System, mit dem das Sicherheitenmanagement für Kreditgeschäfte des Eurosystems für alle Länder des Euroraums harmonisiert wird. Das Eurosystem setzte sich weiterhin für die Sicherheit und Effizienz des europäischen Zahlungsverkehrs und der Marktinfrastrukturen ein und orientierte sich dabei an folgenden drei Erfordernissen: Innovation, Integration und Unabhängigkeit. Außerdem schloss das Eurosystem die Vorbereitungsphase für das Projekt digitaler Euro ab. Dies war ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur möglichen Ausgabe eines digitalen Euro. Im Jahr 2025 setzte das Eurosystem mit dem Start der Initiativen Pontes und Appia die Arbeiten an der Entwicklung eines innovativen, integrierten und sicheren europäischen Ökosystems für digitale Vermögenswerte fort, das Wholesale-Transaktionen mit Distributed-Ledger-Technologie abwickelt. Im Bereich der Überwachung wurden durch eine Neufassung der EZB-Verordnung zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS) die Definition des SIPS-Betreibers sowie Bestimmungen zu Governance, Cyberrisiken und Auslagerungen geändert.

4.1 TARGET-Dienste

Die TARGET-Dienste umfassen drei Abwicklungsdienste und einen Dienst für Sicherheitenmanagement: a) T2, ein Echtzeit-Bruttozahlungssystem für die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit geldpolitischen Geschäften sowie von Interbank- und Großkundenzahlungen; b) TARGET2-Securities (T2S), eine einheitliche Plattform für die europaweite Wertpapierabwicklung; c) TARGET Instant Payment Settlement (TIPS), eine rund um die Uhr verfügbare Infrastruktur zur Abwicklung von Echtzeitzahlungen in Zentralbankgeld; und d) das Eurosystem Collateral Management System (ECMS), ein einheitliches System, das am 16. Juni 2025 erfolgreich eingeführt wurde und das Sicherheitenmanagement für Kreditgeschäfte des Eurosystems für alle Länder des Euroraums harmonisiert.

Mehrwährungsfunktion der TARGET-Dienste weiter ausgebaut

Die Mehrwährungsfunktion der TARGET-Dienste ermöglicht die Erbringung von Abwicklungsdienstleistungen in anderen Währungen als dem Euro. Sie wird seit Oktober 2018 in T2S für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen in dänischer Krone und seit Februar 2024 in TIPS für die Abwicklung von Echtzeitzahlungen in schwedischer Krone verwendet. Seit April 2025 ist die Abwicklung in dänischer Krone auch in T2 und TIPS möglich. TIPS wird künftig eine Abwicklung in norwegischer Krone ermöglichen, wobei die mögliche Aufnahme weiterer Währungen sowohl in TIPS als auch in T2 derzeit geprüft wird. Mit dem Beitritt Bulgariens zum Euroraum am 1. Januar 2026 schlossen sich die Българска народна банка (die Bulgarische Nationalbank) und der Finanzsektor des Landes allen TARGET-Diensten, darunter dem ECMS, an.

Zahlungsverkehr nahm bei allen TARGET-Diensten zu

Im Jahr 2025 nahm der Zahlungsverkehr bei allen TARGET-Diensten zu. Über T2 wurden im Tagesdurchschnitt 431 067 Zahlungen in Euro abgewickelt. Dies entspricht einem Anstieg um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr, der im Wesentlichen auf Zahlungen im Auftrag von Kunden zurückzuführen war. Über T2S wurden im Tagesdurchschnitt 922 533 Transaktionen abgewickelt. Dabei wurde ein Anstieg von 16,6 % verzeichnet, der über alle Märkte hinweg breit gestreut war. Gemäß der Verordnung über Echtzeitüberweisungen[55] mussten die Zahlungsdienstleister im Euroraum ab den Stichtagen 9. Januar bzw. 9. Oktober 2025 in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen bzw. zu versenden. Dies führte im Jahr 2025 zu einem deutlichen Anstieg im auf Euro lautenden TIPS-Zahlungsverkehr.[56] Die Anzahl der im Tagesdurchschnitt abgewickelten Transaktionen erhöhte sich von 1 657 421 Zahlungen im Dezember 2024 auf 1 883 368 im Januar 2025 und 3 845 376 im Dezember 2025. Damit hat sich der Zahlungsverkehr im Lauf des Jahres mehr als verdoppelt.

Vierter TARGET-Dienst ging im Juni 2025 in Betrieb

Das ECMS wurde am 16. Juni 2025 erfolgreich gestartet und nach einer koordinierten Migration, an der 20 nationale Zentralbanken und die Finanzsektoren der jeweiligen Länder beteiligt waren, reibungslos in Betrieb genommen.[57] Als nunmehr vierter TARGET-Dienst ist das ECMS vollständig in andere TARGET-Dienste, insbesondere T2S und T2, integriert. Über das ECMS wurden täglich durchschnittlich mehr als 5 000 Anweisungen verarbeitet, die vor allem im Zusammenhang mit der Mobilisierung und der Demobilisierung von Kreditforderungen als Sicherheiten standen.

Deutlich mehr Effizienz durch Weiterentwicklung der TARGET-Dienste

Das Eurosystem hat bei der Weiterentwicklung aller TARGET-Dienste im Jahr 2025 erhebliche Fortschritte erzielt. Zur Steigerung der Effizienz von T2 für Teilnehmer und Zentralbanken wurde eine Reihe operativer Verbesserungen und Produktverbesserungen umgesetzt. Außerdem ermöglichte das Eurosystem im Berichtsjahr Zahlungsdienstleistern, die keine Banken sind, den Zugang zu TARGET und anderen zentralbankbetriebenen Zahlungssystemen. Im Juni leitete das Eurosystem eine öffentliche Konsultation zu einer möglichen Erweiterung der T2-Betriebszeiten ein. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird im ersten Halbjahr 2026 ein Bericht veröffentlicht. Außerdem schritten die Vorbereitungen hinsichtlich der Anpassungen von T2, die für das Projekt zum digitalen Euro erforderlich sind, weiter voran.

T2S wurde um wichtige neue Funktionalitäten ergänzt, um die grenzüberschreitende Abwicklung zu verbessern, die Abwicklungseffizienz – insbesondere durch eine optimierte Teilabwicklung – weiter zu steigern und die automatischen Liquiditätsmanagementsdienste für Zahlungsbanken zu stärken. Darüber hinaus wurde weiter daran gearbeitet, die Widerstandsfähigkeit von T2S insgesamt zu erhöhen. In enger Zusammenarbeit mit dem Finanzsektor haben die T2S-Leitungsgremien außerdem wichtige Initiativen vorangetrieben. Die Identifizierung und Bewertung der Systemänderungen, die zur Unterstützung des Übergangs auf einen verkürzten Wertpapierabwicklungszyklus in der EU (T+1) erforderlich sind, wurden eingeleitet, und deren Umsetzung im Vorfeld der Einführung von T+1 im Oktober 2027 geplant.

Folgemaßnahmen nach der Störung der TARGET-Dienste am 27. Februar 2025

Am 27. Februar 2025 kam es bei den TARGET-Diensten zu einer schwerwiegenden Störung. T2 und T2S waren etwa zehn bzw. acht Stunden lang nicht verfügbar. Aus diesem Grund wurde die Verarbeitung von Wertpapierabwicklungsanweisungen, Zahlungen, der Nebensystem-Abwicklung sowie von Liquiditätsübertragungen zwischen TARGET-Diensten ausgesetzt. Als Folgemaßnahme nach der Störung ermittelten die Leitungsgremien der TARGET-Dienste 20 Maßnahmen zur Verbesserung der Notfallvorkehrungen.[58] Diese Maßnahmen umfassen folgende Punkte: a) den Austausch einer fehlerhaften Hardwarekomponente; b) die Überprüfung des Business-Continuity-Managements und des IT-Service-Continuity-Managements; sowie c) die Einholung detaillierter Rückmeldungen des Marktes zur Wirksamkeit von Verschiebungen der Cut‑off‑Zeiten bei einem länger anhaltenden Ausfall. Bei diesen Maßnahmen wurden erhebliche Fortschritte erzielt, wobei die meisten bis zum vierten Quartal 2025 umgesetzt wurden.[59] Vor allem im März, Mai und November 2025 kam es zu weiteren Störungen, die sich – wenn auch in geringerem Maße – auf die Verfügbarkeit der TARGET-Dienste auswirkten. Diese wurden vom Eurosystem mit Sorgfalt bewältigt, und aus ihnen wurden weitere Erkenntnisse gewonnen.

4.2 Europas Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen von morgen gestalten

Das Eurosystem gestaltet die Zukunft des europäischen Zahlungsverkehrs und der Marktinfrastrukturen und orientiert sich dabei an folgenden drei Erfordernissen: Innovation, Integration und Unabhängigkeit. Es nutzt innovative Technologien zur weiteren Digitalisierung der Massen- und Großbetragszahlungen sowie der Wertpapiermärkte und fördert eine tiefere Integration und einen stärkeren Wettbewerb durch Harmonisierung und Standardisierung, beispielsweise im Nachhandelsbereich. In Verbindung mit der Einführung europaweiter Lösungen wird dies von entscheidender Bedeutung sein, um die Effizienz der Transaktionen zu steigern und die strategische Autonomie und Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken. Außerdem werden dadurch die Währungssouveränität und die internationale Rolle des Euro gestärkt und es wird ein Beitrag zur Wahrung der Finanzstabilität geleistet.

Wahrung der Währungssouveränität Europas mit dem digitalen Euro

Das Eurosystem ergriff 2025 wichtige Schritte, um die Arbeit am digitalen Euro voranzubringen und den Zugang der Menschen zu öffentlichem Geld im digitalen Zeitalter zu gewährleisten. Der digitale Euro wäre eine digitale Form von Bargeld, die Banknoten und Münzen sowie andere, digitale Zahlungsmittel ergänzt. Er böte eine einfache und allgemein akzeptierte Möglichkeit, um im gesamten Euroraum Zahlungen zu tätigen und zugleich hohen Ansprüchen an Privatsphäre, Datenschutz, Sicherheit und Zugänglichkeit zu genügen, wobei die grundlegenden Funktionen kostenlos nutzbar wären. Im Oktober 2025 beschloss der EZB-Rat, zur nächsten Phase des Projekts überzugehen. Nähere Informationen zum Projekt finden sich in Kasten 4.

Förderung eines sicheren und integrierten europäischen Ökosystems für digitale Vermögenswerte

Aufbauend auf den erfolgreichen Vorarbeiten des Eurosystems mit der Distributed-Ledger-Technologie (DLT) verabschiedete der EZB-Rat 2025 eine Strategie zur Förderung eines europäischen Ökosystems für digitale Vermögenswerte, welches das Potenzial der DLT nutzt. Nähere Informationen finden sich in Kasten 5.

Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungen durch Verknüpfung schneller Zahlungssysteme

Mit Blick auf den internationalen Zahlungsverkehr besteht ein zentrales Ziel der Strategie des Eurosystems für den Massenzahlungsverkehr darin, grenzüberschreitende Transaktionen für Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa zu erleichtern und die internationale Rolle des Euro zu stärken. Das Eurosystem prüft derzeit, wie sich durch TIPS die Ziele des G20-Fahrplans für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr unterstützen lassen.

Im Juni 2025 wurde ein währungsübergreifender Abwicklungsdienst in TIPS umgesetzt. Dieser basiert auf dem Verfahren One-Leg Out (OLO) Instant Credit Transfer (OCT Inst) des European Payments Council. Er ermöglicht das Auslösen von Transaktionen zwischen zwei Währungen, sofern zumindest eine der beiden Transaktionsseiten in einer von TIPS unterstützten Währung denominiert ist.

Auf globaler Ebene prüft das Eurosystem die Verknüpfung von TIPS mit anderen schnellen Zahlungssystemen, um die Interoperabilität weiter zu verbessern, Kosten zu senken und die Geschwindigkeit und Transparenz grenzüberschreitender Zahlungen zu erhöhen. Im September 2025 beschloss der EZB-Rat, eine mögliche Verknüpfung zwischen TIPS und dem schweizerischen System Swiss Interbank Clearing Instant Payments (SIC IP) zu prüfen. Im November 2025 beschloss der EZB-Rat, die Arbeiten zur Verknüpfung von TIPS mit Indiens Unified Payments Interface und mit Nexus Global Payments voranzutreiben.

Integration der europäischen Marktinfrastrukturen für Wertpapiere und Sicherheiten

Nach dem Single Collateral Management Rulebook for Europe (SCoRE) ist die Verwendung eines einheitlichen Nachrichtenstandards für Sicherheiten verpflichtend. Dies ist zur Verbesserung der automatisierten Ausführung von Kapitalmaßnahmen und des Triparty-Sicherheitenmanagements von wesentlicher Bedeutung. Die Beratungsgruppe des Eurosystems zu Marktinfrastrukturen für Wertpapiere und Sicherheiten (Advisory Group on Market Infrastructures for Securities and Collateral – AMI-SeCo) legte im Dezember 2025 in ihrer Strategie zur Migration auf ISO 20022 einen Fahrplan für einen flächendeckenden Umstieg des Marktes auf ISO 20022 vor. Darüber hinaus veröffentlichte die AMI-SeCo einen umfassenden Bericht über die verbleibenden Barrieren für die Harmonisierung des Nachhandels in Europa. Sowohl aus dem Corporate Events Compliance Report für 2025 als auch aus dem SCoREBOARD Compliance and Progress Report für das zweite Halbjahr 2025 geht deutlich hervor, dass bei der Einhaltung der AMI-SeCo-Standards begrenzte Fortschritte und Verzögerungen zu verzeichnen waren. Daher ersucht das Eurosystem die relevanten Interessenträger um Rückmeldungen zu deren konkreten Schritten und Zeitplan, um die vollständige Einhaltung der ScoRE-Standards zu erreichen. In einigen Bereichen der Abwicklung von Unternehmensereignissen (Corporate Events) unterstützt die AMI-SeCo die geplante Umstellung der EU auf einen kürzeren Abwicklungszyklus (T+1).

Ganz allgemein unterstützt die EZB gemeinsam mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Kommission durch ihre Teilnahme an der eigens eingerichteten T+1‑Governance‑Struktur der EU den Übergang der EU auf T+1 (siehe auch Kapitel 4 Abschnitt 1).

Kasten 4
Der digitale Euro

Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie wir bezahlen. In Geschäften wird zunehmend digital bezahlt, Bargeld wird weniger genutzt, und der Onlinehandel gewinnt an Bedeutung. Ein digitaler Euro würde dafür sorgen, dass weiterhin mit öffentlichem Geld bezahlt werden kann. Als Gegenstück für digitale Zahlungen würde er Bargeld ergänzen. Darüber hinaus wäre er im gesamten Euroraum allgemein zugänglich, für digitale Zahlungen akzeptiert und die grundlegenden Funktionen wären kostenlos nutzbar. Der digitale Euro wäre kosteneffizient und böte ein höchstes Maß an Privatsphäre und Datenschutz. Dies würde die Nutzerfreundlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen und die Gebühren für Händler senken. Die offenen Standards des digitalen Euro würden eine einfachere Skalierung privater Zahlungslösungen in Europa ermöglichen. Dadurch würde er eine Integration des fragmentierten Markts für Massenzahlungen im Euroraum bewirken und Innovationen in Europa fördern. Durch seine technische Architektur und Offline-Funktion würde er den Massenzahlungsverkehr im Euroraum widerstandsfähiger machen. Zudem wäre sichergestellt, dass Zahlungen zwischen zwei in unmittelbarer Nähe zueinander befindlichen Geräten unter Wahrung einer bargeldähnlichen Privatsphäre auch ohne Internet-Verbindung durchgeführt werden können.[60]

Abschluss der Vorbereitungsphase im Oktober 2025

Der Abschluss der Vorbereitungsphase stellt einen bedeutsamen Übergang im Projekt zum digitalen Euro dar. Aufbauend auf den Erkenntnissen, die während der Untersuchungsphase in den Jahren 2021 bis 2023 gewonnen wurden, sind wir zur Weiterentwicklung der praktischen Ausgestaltung übergegangen. Zu den wichtigsten Ergebnissen zählen a) die Ausarbeitung des Entwurfs eines Regelwerks für den digitalen Euro; b) die Auswahl von Anbietern für die Komponenten des digitalen Euro und die damit verbundenen Dienste; c) der erfolgreiche Betrieb einer Innovationsplattform für Tests mit Marktteilnehmern; sowie d) die Untersuchung einer technischen Arbeitsgruppe hinsichtlich der Eignung des digitalen Euro für das Zahlungsökosystem. Um sicherzustellen, dass der digitale Euro den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Handels in Europa gerecht wird, beauftragte das Eurosystem umfangreiche Nutzerforschungen, bei denen vulnerable Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Händler im Mittelpunkt standen. Die EZB hat gezeigt, dass sich die Kosten des digitalen Euro für die Banken in Grenzen halten würden, da Potenzial für Synergien und eine Vergemeinschaftung der Kosten der Banken besteht. Die EZB intensivierte ihre technische Arbeit zur Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des digitalen Euro sowie zu dessen Auswirkungen auf die Finanzstabilität und stellte den EU-Gesetzgebern auf Anfrage technische Hintergrundinformationen bereit.

Seit November 2025: Schaffung der technischen Voraussetzungen

Der EZB-Rat beschloss Ende Oktober, zur nächsten Phase des Projekts zum digitalen Euro überzugehen. Unter der Arbeitshypothese, dass die Verordnung über den digitalen Euro 2026 verabschiedet wird, strebt die EZB an, für die potenzielle Erstausgabe 2029 bereit zu sein. Im März 2026 wurden die Zahlungsdienstleister eingeladen, an einem Pilotprojekt im zweiten Halbjahr 2027 teilzunehmen. In der derzeitigen Projektphase liegt der Schwerpunkt auf den folgenden drei wichtigen Arbeitsbereichen: Schaffung der technischen Voraussetzungen, verstärkte Einbindung des Marktes sowie Unterstützung des Gesetzgebungsverfahrens. Dabei wird ein modularer, flexibler Ansatz verfolgt. Dies ermöglicht bis zum endgültigen Beschluss über die Ausgabe eines digitalen Euro eine schrittweise Skalierung und eine Begrenzung der Kosten. Das Eurosystem wird bei der Weiterentwicklung und der Ausgestaltung des digitalen Euro das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens und die Rückmeldungen der Interessenträger berücksichtigen, um so den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger des Euroraums zu entsprechen.

Kasten 5
Förderung eines europäischen Ökosystems für digitale Vermögenswerte

Die Digitalisierung im Finanzwesen ist bereits seit Jahrzehnten im Gange. Durch die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) könnten die technischen Möglichkeiten noch deutlich stärker ausgeweitet werden. Die DLT ermöglicht die Tokenisierung des Finanzwesens. Dabei werden Vermögenswerte als digitale Token auf einem Distributed Ledger ausgegeben oder dargestellt. Die Tokenisierung bietet das Potenzial, die Effizienz, Transparenz und Automatisierung von Transaktionen zu steigern, was erhebliche Auswirkungen auf die Marktinfrastrukturen und die Rolle der Marktteilnehmer haben könnte. Das Eurosystem nutzt dies als Gelegenheit, um – im Einklang mit seinem Mandat – dafür zu sorgen, dass Europa bei der Gestaltung seiner digitalen Zukunft wettbewerbsfähig, integriert und strategisch autonom bleibt. Gleichzeitig sichert das Eurosystem die Wirksamkeit der Geldpolitik und die Finanzstabilität, indem es dafür sorgt, dass Zentralbankgeld weiterhin im Mittelpunkt des Währungssystems steht.

Im Jahr 2025 verabschiedete der EZB-Rat eine Strategie zur Unterstützung der sicheren und integrierten Entwicklung eines europäischen Ökosystems für digitale Vermögenswerte für Wholesale-Märkte.[61] Das Arbeitsprogramm des Eurosystems besteht aus zwei Hauptelementen:

  • Pontes: Als Brücke zwischen Gegenwart und Zukunft wird Pontes DLT-Plattformen des Marktes direkt an die TARGET-Dienste des Eurosystems anbinden. Dies wird es den Marktteilnehmern ermöglichen, tokenisierte Transaktionen in Zentralbankgeld abzuwickeln. Zugleich erhalten sie die Sicherheit und Gewissheit, die sie heute benötigen, und können operative Erfahrungen für die Zukunft gewinnen. Der erste Meilenstein wird der initiale Start von Pontes im dritten Quartal 2026 sein. Dadurch wird ein erstes Paket an Funktionalitäten bereitgestellt, die dem unmittelbaren, kurzfristigen Bedarf des Marktes gerecht werden. Es handelt sich um eine Lösung, die stetig weiterentwickelt wird. Ab Mitte 2027 werden schrittweise zusätzliche Funktionen hinzugefügt. Die EZB hat eine Governance-Struktur eingerichtet, um einen systematischen Austausch mit Interessenträgern zu pflegen.
  • Appia: Dies ist der Weg zu einem integrierten digitalen Finanzökosystem in Europa. In Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Interessenträgern wird die Appia-Initiative Möglichkeiten sondieren, um die Gesamtarchitektur eines innovativen und integrierten tokenisierten Finanzökosystems in Europa zu gestalten, und zwar von den Abwicklungsinfrastrukturen bis hin zu Standards, Regeln und Governance-Rahmen. Nach der Veröffentlichung der Appia-Roadmap am 11. März 2026 wird das Eurosystem intensiv mit Marktteilnehmern, Gesetzgebern und Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um im Jahr 2028 ein Konzept für dieses Ökosystem zu erstellen – mit einer umfassenden Liste an Erkenntnissen, Empfehlungen und Grundsätzen. Appia wird auch in die Konzeption und Priorisierung von Verbesserungen an Pontes einfließen.

Die DLT-Strategie des Eurosystems beruht auf den drei Erfordernissen der Innovation, Integration und Unabhängigkeit.

Innovation: Das Eurosystem setzt auf Innovation, ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Die Initiativen werden den Finanzmärkten eine Abwicklungsebene in Zentralbankgeld bieten, die nicht den Kredit- und Liquiditätsrisiken privater Settlement Assets unterliegt. Dabei bildet Zentralbankgeld das solide Fundament für nachhaltige und vertrauenswürdige Innovationen.

Integration: Europas Nachhandelslandschaft ist nach wie vor fragmentiert.[62] Dies führt zu höheren Kosten, verringert die Liquidität und erschwert die grenzüberschreitende Tätigkeit durch unterschiedliche Vorschriften, Gebühren und Verfahren. Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Paket zur Marktintegration trägt dieser Herausforderung Rechnung und zielt darauf ab, eine tiefere Integration der Kapitalmärkte zu fördern. Die DLT kann hier einen Beitrag leisten, da sie gemeinsame länderübergreifende Marktinfrastrukturen ermöglicht. Dabei müssen Harmonisierung und Interoperabilität von Anfang an berücksichtigt werden.

Unabhängigkeit: In einem sich ständig wandelnden globalen Umfeld muss Europa strategisch autonom sein. Pontes und Appia tragen dazu bei, da sie ein Ökosystem um Zentralbankgeld als vertrauenswürdiges öffentliches Settlement Asset aufbauen. Dadurch wird die sichere Entwicklung regulierter privater Settlement Assets in Euro ermöglicht.

4.3 Das Überwachungsmandat des Eurosystems und seine Rolle als emittierendes Zentralbanksystem

Das sichere und effiziente Funktionieren der Finanzmarktinfrastrukturen und des Zahlungsverkehrs im Euroraum hat für das Eurosystem bei der Erfüllung seiner Überwachungsfunktion weiterhin Priorität. Als für die Ausgabe des Euro zuständiges Zentralbanksystem beteiligt sich das Eurosystem außerdem an Kooperationsvereinbarungen mit anderen Überwachungsorganen und Behörden, die für Finanzmarktinfrastrukturen zuständig sind, welche einen erheblichen Teil ihrer Geschäfte in Euro abwickeln.

Eurosystem führte mehrere Überprüfungen systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme sowie gesamteuropäischer und nationaler Zahlungsverfahren und -arrangements durch

Die im Jahr 2025 abgeschlossene umfassende Bewertung der TARGET-Dienste ergab, dass sie die geltenden Überwachungsanforderungen weitgehend erfüllen. Empfehlungen wurden insbesondere zur Governance des Risikomanagements und zur Integration von Cyberprozessen in das Management des operationalen Risikos ausgesprochen. Die Feststellungen wurden nicht als schwerwiegendes Risiko eingestuft. Die im Jahr 2025 aufgetretenen Störungen der TARGET-Dienste wurden aufgearbeitet, und zwar in erster Linie die schwerwiegende Störung im Februar und weitere Störungen im März, Mai und November. Daraus ergaben sich Empfehlungen hinsichtlich der schwerwiegenden Störung und in Bezug auf Prozesse für das Business-Continuity-Management.

Veröffentlichung der Neufassung der EZB-Verordnung zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme

Darüber hinaus führte das Eurosystem eine Reihe von Bewertungen anderer systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme durch (EURO1 und STEP2-T von EBA CLEARING sowie das Mastercard Clearing Management System), wobei der Schwerpunkt auf der operationalen Resilienz und größeren Veränderungen lag. Im Jahr 2025 änderte sich der Status einiger Zahlungsverkehrssysteme aufgrund der jährlichen Einstufung zu Überwachungszwecken.[63] Außerdem schloss das Eurosystem die Neufassung der EZB-Verordnung zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (SIPS-Verordnung)[64] ab. Dadurch wurden einige Passagen geändert. Dies betraf unter anderem die Definition des Begriffs SIPS-Betreiber, der nunmehr auch im Euroraum ansässige Zweigstellen juristischer Personen mit Sitz außerhalb des Euroraums umfasst. Darüber hinaus enthält die Neufassung der Verordnung Bestimmungen in Bezug auf Cyberrisiken und Auslagerungen, wobei auch technologischen und regulatorischen Entwicklungen in der Europäischen Union, einschließlich der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA)[65], Rechnung getragen wird.

Gemäß dem Überwachungsrahmen des Eurosystems für elektronische Zahlungsinstrumente, -verfahren und -arrangements (PISA-Rahmen) schloss das Eurosystem umfassende Bewertungen ausgesuchter Zahlungsverfahren ab. Darüber hinaus hat es seine neuen Zuständigkeiten im Rahmen der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR)[66] operativ umgesetzt und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde den gemeinsamen Bericht über Betrug im Zahlungsverkehr 2025 fertiggestellt.

Im Bereich Cyberresilienz führte das Eurosystem seine regelmäßige Umfrage zur Bewertung der Cyberresilienz der überwachten Unternehmen durch.[67] Darüber hinaus koordinierte es die Tätigkeit des Euro Cyber Resilience Board für gesamteuropäische Finanzinfrastrukturen. Die Schwerpunktbereiche waren im Jahr 2025 unter anderem die Krisenkoordinierung und das Management von Drittparteirisiken.

Eurosystem überarbeitete TARGET-Kreditfazilität für CCPs zur Gewährleistung einer zügigen Operationalisierung

Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Ausgabe des Euro beteiligte sich das Eurosystem an den Arbeiten der Aufsichts- und Abwicklungskollegien für zentrale Gegenparteien (CCPs) mit Sitz in der EU und beteiligte sich an der laufenden Aufsicht der systemrelevanten zentralen Gegenparteien aus Drittländern. Darüber hinaus schloss es die Überprüfung der CCP-Kreditfazilität ab, die den zugelassenen CCPs im Euroraum gemäß der TARGET-Leitlinie zur Verfügung steht.[68] Die EZB beobachtete die Entwicklungen in der EU-Clearinglandschaft im Jahr 2025 und führte eingehende Analysen zur Struktur und Funktionsweise der Liquiditätspools für auf Euro lautende Zinsderivate durch. Darüber hinaus leistete die EZB Beiträge zur Arbeit des neu eingerichteten gemeinsamen Überwachungsmechanismus (Joint Monitoring Mechanism).

Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Ausgabe des Euro leistete das Eurosystem Beiträge zu Aufsichtsprozessen für Nachhandelsmarkt-
infrastrukturen

Im Bereich der Wertpapierabwicklung erfüllte das Eurosystem weiterhin seine Rolle als zuständige Behörde gemäß Zentralverwahrerverordnung[69], indem es begründete Stellungnahmen zur regelmäßigen Überprüfung und Bewertung sowie zur Erweiterung der Zulassung bestimmter Zentralverwahrer abgab. Darüber hinaus gab das Eurosystem unverbindliche Stellungnahmen zu einer Reihe von Anträgen ab, die gemäß der DLT-Pilotregime-Verordnung[70] eingereicht wurden.

Zudem leistete die EZB Beiträge zu zahlreichen fachpolitischen und regulatorischen Aktivitäten auf EU- und internationaler Ebene. Dazu zählte unter anderem die Entwicklung technischer Regulierungsstandards im Zusammenhang mit kürzlich verabschiedeten oder aktualisierten EU-Rechtsvorschriften für Finanzmarktinfrastrukturen.

5 Marktoperationen und für andere Institutionen erbrachte Finanzdienstleistungen

Die Swap- und Repo-Linien des Eurosystems mit Zentralbanken außerhalb des Euroraums sind geldpolitische Instrumente, die an den globalen Finanzmärkten in Stressphasen zum Zweck der Stabilisierung eingesetzt werden. Im Berichtsjahr dienten Euro-Liquiditätslinien erneut als Absicherung der marktbasierten Finanzierung. Darüber hinaus bot die EZB zugelassenen Geschäftspartnern im Euroraum weiterhin regelmäßig Kreditoperationen in US-Dollar an, welche auf unbefristeten Swap-Linien-Vereinbarungen innerhalb eines Netzwerks großer Zentralbanken basieren. Diesem Netzwerk gehören neben der EZB das Federal Reserve System, die Bank of Canada, die Bank of England, die Bank of Japan und die Schweizerische Nationalbank an. Die EZB hat 2025 nicht am Devisenmarkt interveniert. Wie in den Jahren zuvor war die EZB für die Verwaltung verschiedener Finanzgeschäfte im Auftrag der EU zuständig und koordinierte weiterhin den Rahmen für die Währungsreservenverwaltung des Eurosystems.

5.1 Entwicklung der Marktoperationen

Liquiditätslinien in Euro und Fremdwährungen

Swap- und Repo-Linien des Eurosystems standen 2025 weiterhin zur Verfügung

Die Swap- und Repo-Linien des Eurosystems sind geldpolitische Instrumente, die dazu beitragen, dass die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission im Euroraum nicht durch Spannungen an den internationalen Refinanzierungsmärkten beeinträchtigt wird. In Tabelle 5.1 sind die per 31. Dezember 2025 operativen Liquiditätslinien aufgelistet. Die Inanspruchnahme der Euro-Liquiditätslinien war 2025 weiterhin sehr begrenzt.

Im Zusammenhang mit Liquiditätslinien in Fremdwährungen stellte die EZB 2025 in Abstimmung mit den anderen Zentralbanken des Swap Line Network – dem Federal Reserve System, der Bank of Canada, der Bank of England, der Bank of Japan und der Schweizerischen Nationalbank – weiterhin wöchentlich Liquidität in US-Dollar mit einer Laufzeit von sieben Tagen zur Verfügung. Die Mittelaufnahme durch Geschäftspartner im Euroraum blieb das ganze Jahr hindurch sehr begrenzt.

Tabelle 5.1

Überblick: bestehende Liquiditätslinien des Eurosystems (Stand: 31. Dezember 2025)

Zentralbank außerhalb des Euroraums

Art der Vereinbarung

Wechselseitig

Obergrenze der Mittelaufnahme (in Mio. €)

Danmarks Nationalbank

Swap-Vereinbarung

nein

24 000

Sveriges Riksbank

Swap-Vereinbarung

nein

10 000

Bank of Canada

Swap-Vereinbarung

ja

unbegrenzt

People’s Bank of China

Swap-Vereinbarung

ja

45 000

Bank of Japan

Swap-Vereinbarung

ja

unbegrenzt

Schweizerische Nationalbank

Swap-Vereinbarung

ja

unbegrenzt

Bank of England

Swap-Vereinbarung

ja

unbegrenzt

Federal Reserve System

Swap-Vereinbarung

ja

unbegrenzt

Banca Naţională a României

Repo-Linie

nein

4 500

Magyar Nemzeti Bank

Repo-Linie

nein

4 000

Bank von Albanien

Repo-Linie

nein

400

Andorranische Finanzbehörde

Repo-Linie

nein

35

Nationalbank der Republik Nordmazedonien

Repo-Linie

nein

400

Zentralbank der Republik San Marino

Repo-Linie

nein

100

Zentralbank von Montenegro

Repo-Linie

nein

250

Zentralbank der Republik Kosovo

Repo-Linie

nein

100

Quelle: EZB.

Berichterstattung über Devisenmarktinterventionen

EZB hat seit 2011 keine Interventionen am Devisenmarkt durchgeführt

Die EZB hat 2025 nicht am Devisenmarkt interveniert. Seit Einführung des Euro gab es zwei Devisenmarktinterventionen durch die EZB, und zwar in den Jahren 2000 und 2011. Die Daten zu Devisenmarktinterventionen werden vierteljährlich mit einer zeitlichen Verzögerung von einem Quartal auf der Website und im Data Portal der EZB veröffentlicht und sind hier in Tabelle 5.2 zusammengefasst. Wenn während des vierteljährlichen Betrachtungszeitraums keine Devisenmarktinterventionen erfolgt sind, wird auch dies in der Tabelle explizit festgehalten.

Tabelle 5.2

Devisenmarktinterventionen der EZB

Zeitraum

Datum

Art der Intervention

Währungspaar

Gekaufte Währung

Bruttobetrag
(in Mio. €)

Nettobetrag
(in Mio. €)

Q3 2000

22.9.2000

koordiniert

EUR/USD

EUR

1 640

1 640

22.9.2000

koordiniert

EUR/JPY

EUR

1 500

1 500

Q4 2000

03.11.2000

unilateral

EUR/USD

EUR

2 890

2 890

03.11.2000

unilateral

EUR/JPY

EUR

680

680

06.11.2000

unilateral

EUR/USD

EUR

1 000

1 000

09.11.2000

unilateral

EUR/USD

EUR

1 700

1 700

09.11.2000

unilateral

EUR/JPY

EUR

800

800

Q1 2011

18.3.2011

koordiniert

EUR/JPY

EUR

700

700

2012-24

-

-

-

-

-

-

Q1 bis Q4 2025

-

-

-

-

-

-

Quelle: EZB.

Der Berichtsrahmen umfasst neben den Devisenmarktinterventionen, die die EZB unilateral oder in Abstimmung mit anderen internationalen Behörden getätigt hat, auch Interventionen an den Interventionspunkten („at the margin“) im Rahmen des Wechselkursmechanismus (WKM II).

5.2 Verwaltung von Anleihe- und Darlehensgeschäften der EU

EZB wickelte Zahlungen im Zusammenhang mit diversen Kreditprogrammen der EU ab

Die EZB fungiert als Fiskalagent für die Europäische Kommission bei der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU. Im Jahr 2025 verantwortete sie die Kontoverwaltung und Zahlungsabwicklung im Zusammenhang mit den folgenden EU-Programmen:

  • Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands (MTFA);
  • Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM);
  • Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE);
  • Next Generation EU (NGEU);
  • Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (ULCM);
  • Fazilität für die Ukraine;
  • Makrofinanzhilfe (MFA);
  • Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan.

Die EZB fungiert außerdem als Zahlstelle für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit dem Dienst für Emissionen der EU (EU Issuance Service – EIS).

Im Berichtsjahr wickelte die EZB mehrere Auszahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit den oben genannten Programmen ab.

Sie ist auch für die Abwicklung sämtlicher Zahlungen im Zusammenhang mit der Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland verantwortlich.

Zum 31. Dezember beliefen sich die gesamten Außenstände im Rahmen des EFSM auf 37,1 Mrd. €, im Rahmen von SURE auf 90,4 Mrd. € und im Rahmen der Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland auf 26,3 Mrd. €. Im Rahmen der MTFA waren zu diesem Datum keine Beträge ausstehend.

5.3 Dienstleistungen des Eurosystems im Bereich der Währungsreservenverwaltung

Mehrere NZBen im Eurosystem erbrachten ERMS-Finanzdienstleistungen

Seit 2005 können Kunden des Eurosystems ihre auf Euro lautenden Währungsreserven vom Eurosystem verwalten lassen, wofür das Eurosystem auch 2025 ein breites Spektrum an Finanzdienstleistungen im Rahmen der Eurosystem Reserve Management Services (ERMS) anbot. Mehrere nationale Zentralbanken des Eurosystems erbrachten diese Dienstleistungen für außerhalb des Euroraums ansässige Zentralbanken, Währungs- und Regierungsbehörden sowie für internationale Organisationen zu harmonisierten Geschäftsbedingungen gemäß marktüblichen Standards. Die EZB koordinierte weiterhin den ERMS-Rahmen, überwachte den reibungslosen Betrieb der Dienstleistungen, förderte die Verbesserung des ERMS-Rahmens und bereitete entsprechende Berichte an die Beschlussorgane der EZB vor.

Die Anzahl der ERMS-Kundenkonten lag Ende 2025 bei 285 (Ende 2024: 287). Der durchschnittliche vom Eurosystem verwaltete ERMS-Gesamtvermögensbestand (einschließlich Barvermögen und Wertpapiere) war im vierten Quartal 2025 etwa 8 % höher als im vierten Quartal 2024.

6 Das Euro-Bargeld wird zukunftstauglich

Im Jahr 2025 stieg der Euro-Banknotenumlauf erneut an. Das Eurosystem bekennt sich dazu, sicherzustellen, dass Bargeld weiterhin als Zahlungsmittel verfügbar und zugänglich bleibt, akzeptiert wird und zugleich möglichst nachhaltig und umweltfreundlich ist. Im Einklang damit setzte es den Prozess zur Neugestaltung der Euro-Banknoten weiter fort. Im Zuge der Neugestaltung werden die Euro-Banknoten noch sicherer. Der Prozess bietet außerdem die Gelegenheit, die Euro-Banknoten für die europäische Bevölkerung ansprechender zu gestalten.

6.1 Entwicklungen bei Bargeldumlauf und -bearbeitung

Umlauf von Euro-Banknoten- und -Münzen weiter gestiegen

Der Euro-Banknotenumlauf nahm 2025 weiter zu. Mit Jahresende erreichte er einen neuen Höchststand von 31,3 Milliarden Stück mit einem Nominalwert von insgesamt 1 619,5 Mrd. €. Nach einer Abflachung in der Phase steigender Zinsen zog der nominale Anstieg leicht an und belief sich mengenmäßig auf 2,5 % und wertmäßig auf 2,0 % gegenüber dem Vorjahr.

Abbildung 6.1

Mengen- und wertmäßiger Euro-Banknotenumlauf

(linke Skala: in Mrd. €; rechte Skala: Milliarden Stück)

Quelle: EZB.

Der Wert des Bargeldumlaufs lag im vergangenen Jahrzehnt durchgehend bei über 10 % des Euroraum-BIP – das zeigt, wie wichtig Bargeld ist

Im Zeitraum von 2015 bis 2025 war durchgehend Bargeld im Wert von mehr als 10 % des Euroraum-BIP im Umlauf. Das zeigt, wie wichtig Bargeld ist – als Zahlungsmittel und als liquider Vermögenswert, der zu Transaktionszwecken und aus Vorsichtsgründen gehalten wird. Auch die internationale Verwendung des Euro trug zum Anstieg des Banknotenumlaufs bei.

Von den Kreditinstituten flossen im Jahr 2025 24,5 Milliarden Banknoten an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums zurück. Dies entspricht einem leichten Rückgang um 0,9 Milliarden Stück gegenüber 2024. Der Wert der bei den NZBen hinterlegten Banknoten betrug im Berichtsjahr insgesamt 833 Mrd. €, verglichen mit 856 Mrd. € im Jahr 2024. Dieser Rückgang war zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Kreditinstitute größere Mengen an Banknoten wieder in Umlauf brachten, sodass diese nicht an die NZBen zurückflossen.

Der Umlauf der von den Euro-Ländern ausgegebenen Euro-Münzen stieg 2025 im Vergleich zum Vorjahr mengenmäßig um 1,8 % und wertmäßig um 2,6 % an. Im Umlauf waren 2,7 Milliarden Euro-Münzen mit einem Nominalwert von 890 Mio. €.

6.2 Rechtsrahmen für Bargeld wird verbessert

Bargeld erfüllt eine wichtige Notfallfunktion und stärkt die Widerstandsfähigkeit des Zahlungssystems

Angesichts des steigenden Euro-Banknotenumlaufs wird deutlich, dass anhaltender Bedarf an zukunftsgerichteten Maßnahmen besteht, die sicherstellen, dass Bargeld weiterhin akzeptiert wird, Bargelddienstleistungen gut zugänglich bleiben und die Sicherheit und Nachhaltigkeit von Banknoten gewährleistet sind. Die zunehmende Besorgnis im gesamten Euroraum im Hinblick auf die Akzeptanz von Bargeld und den Zugang zu Bargelddienstleistungen lässt erkennen, dass ein umfassender EU-Rahmen mit klaren und verbindlichen Regelungen zum Status von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel dringend erforderlich ist. Ein solcher Rahmen wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Euro-Bargeld stärken und klarstellen, inwiefern die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, einen effektiven Zugang zu Bargelddienstleistungen sicherzustellen und deren Resilienz zu erhöhen. Die EZB begrüßte die erheblichen Fortschritte, die die EU-Gesetzgeber mit der Einigung des Rates der Europäischen Union vom Dezember 2025 hinsichtlich einer allgemeinen Ausrichtung erzielt haben, und ist bereit, bei der Fertigstellung der Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel[71] im Rahmen des Pakets zur einheitlichen Währung technische Unterstützung zu leisten. Ungeachtet des allgemeinen Anstiegs von digitalen Zahlungen im Massenzahlungsverkehr im Euroraum zeigen Analysen von großflächigen Stromausfällen, dass Bargeld eine zuverlässige Ausfalllösung bleibt, wenn unerwartet Störungen im Zahlungsverkehrssystem auftreten, die Transaktionen in großem Umfang betreffen.[72] Bargeld stärkt die Systemresilienz: Es wird nicht nur täglich in großem Umfang genutzt, sondern dient bei Störungen des Zahlungssystems als Sicherheitsnetz und fördert zugleich den Wettbewerb an den Zahlungsverkehrsmärkten. Bargeld spielt auch bei der finanziellen Inklusion eine wichtige Rolle, da viele Bürgerinnen und Bürger, nicht zuletzt vulnerable Gruppen, bei ihren täglichen Zahlungen auf Bargeld angewiesen sind.

6.3 Fälschungsaufkommen und Entwicklung von Euro-Banknoten

Anzahl der aus dem Umlauf sichergestellten Fälschungen um 20 % gesunken

Im Berichtsjahr wurden rund 444 000 gefälschte Euro-Banknoten aus dem Umlauf sichergestellt. Das entspricht einem Rückgang um 20 % gegenüber dem Vorjahr. Die 20-€- und 50-€-Banknoten wurden erneut am häufigsten gefälscht. Zusammen genommen machten sie rund 80 % aller sichergestellten Fälschungen aus.

Anteil der Fälschungen am gesamten Banknotenumlauf verzeichnet einen der niedrigsten Werte seit Einführung des Euro

Im Jahr 2025 wurden 14 Fälschungen je Million im Umlauf befindlicher echter Euro-Banknoten entdeckt. Das entspricht einem der niedrigsten Werte seit der Einführung des Euro (siehe Abbildung 6.2). Die Wahrscheinlichkeit, eine gefälschte Banknote zu erhalten, ist also sehr gering.

Die meisten Fälschungen sind von geringer Qualität und weisen keine oder nur sehr laienhaft nachgeahmte Sicherheitsmerkmale auf. Die Echtheit von Euro-Banknoten lässt sich ganz einfach nach dem Prinzip „Fühlen-Sehen-Kippen“ überprüfen, das auf der EZB-Website unter Sicherheitsmerkmale sowie auf den Websites der NZBen des Euroraums vorgestellt wird.

Abbildung 6.2

Anzahl der pro Jahr identifizierten Fälschungen je Million im Umlauf befindlicher echter Euro-Banknoten

Quelle: EZB.

Fortschritte bei der Neugestaltung der Euro-Banknoten

Die EZB setzte 2025 ihre Arbeiten zur Neugestaltung der Euro-Banknoten fort. Ziel ist es, dass die neuen Banknoten die Einheit, Identität und Werte Europas besser widerspiegeln. Außerdem sollen sie sicherer, umweltfreundlicher und für die europäische Bevölkerung ansprechender gestaltet sein. Das im Dezember 2021 gestartete Projekt zur Neugestaltung der Euro-Banknoten unterstreicht das Engagement der EZB für Bargeld als sicheres und inklusives Zahlungsmittel.

Die Öffentlichkeit wird in den gesamten Prozess zur Neugestaltung der Euro-Banknoten einbezogen; über die endgültigen Designs soll gegen Ende 2026 entschieden werden

Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist im Neugestaltungsprozess von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen von Konsultationen und Umfragen hat die EZB Ideen und Rückmeldungen aus der gesamten Europäischen Union eingeholt. Im Jahr 2023 wählte der EZB-Rat auf der Grundlage von Beiträgen aus der Öffentlichkeit und Empfehlungen von Fachleuten zwei Themen für die neuen Banknoten aus: „Europäische Kultur“ und „Flüsse und Vögel“. Das erste Thema würdigt gemeinsame Kulturstätten und bedeutende Europäerinnen und Europäer; das zweite betont die reiche Vielfalt der Natur in Europa. Anfang 2025 wählte der EZB-Rat die Motive aus, mit denen die beiden Themen veranschaulicht werden sollen.

Etwas später im Berichtsjahr, am 15. Juli 2025, startete die EZB einen Design-Wettbewerb für die neuen Banknoten und lud in der Europäischen Union ansässige Design- und Kunstschaffende ein, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden auf der Grundlage ihrer Erfahrungen und Leistungen ausgewählt und haben nun mit der Ausarbeitung von Gestaltungsentwürfen begonnen. Die Jury für den Design-Wettbewerb, die aus unabhängigen Fachleuten aus allen Euro-Ländern besteht, wird für jedes Thema bis zu fünf Vorschläge auswählen. Die Öffentlichkeit wird Gelegenheit haben, Feedback zu den ausgewählten Designs zu geben, bevor der EZB-Rat die endgültigen Designs auswählt. Diese Entscheidung wird gegen Ende 2026 erwartet. Danach werden noch einige Jahre vergehen, bis die ersten neuen Banknoten gedruckt und in Umlauf gebracht werden.

7 Statistiken

Die EZB konzipiert, erhebt, erstellt und veröffentlicht mit Unterstützung der nationalen Zentralbanken eine breite Palette von Statistiken und Daten. Diese werden zur Erfüllung der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) benötigt. Außerdem werden sie von öffentlichen Stellen, internationalen Organisationen, Finanzmarktteilnehmern, den Medien und der Bevölkerung genutzt und tragen dazu bei, die Arbeit der EZB transparenter zu machen.

Im Jahr 2025 optimierte die EZB die Euroraum-Statistiken, um die Geldpolitik, die Finanzstabilität und die weiter gefassten Prioritäten der EU noch besser unterstützen zu können. Wichtige Datensätze zu Geldmärkten, Banken und öffentlichen Finanzen wurden verbessert. Dadurch erhöhten sich Erfassungsgrad, Konsistenz und Transparenz. Gleichzeitig konnten die statistischen Meldungen der NZBen gestrafft werden. Klimabezogene Indikatoren wurden weiterentwickelt, um umfassendere Informationen zu einem nachhaltigen Finanzwesen und zu Klimarisiken liefern zu können und damit zur Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in die politische Analyse beizutragen. Auf legislativer Ebene empfahl die EZB gezielte Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates, um den Rahmen für die Erhebung statistischer Daten zu modernisieren, die Datenqualität und -effizienz zu verbessern, den Meldeaufwand zu minimieren und gleichzeitig die Vertraulichkeit zu wahren. Parallel dazu erzielte das Joint Bank Reporting Committee (JBRC) mit der Veröffentlichung seiner ersten Empfehlungen betreffend die Umsetzung der überarbeiteten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige bedeutende Fortschritte dabei, die Datenmeldungen der Banken effizienter zu gestalten.

7.1 Weiterentwicklung der Euroraum-Statistiken zur Erfüllung sich wandelnder politischer Anforderungen

Mehr Transparenz am STEP-Markt durch höheren Abdeckungsgrad und verbesserte Genauigkeit

Im Januar 2025 erzielte die EZB erhebliche Verbesserungen ihrer Statistiken zu kurzfristigen europäischen Wertpapieren (Short-Term European Paper – STEP). Die STEP-Statistiken liefern Informationen zu Primärmarktvolumina, Transaktionen und Renditen kurzfristiger Schuldverschreibungen, die im Rahmen von Programmen mit dem STEP-Label begeben werden. Die neuen STEP-Statistiken profitieren nicht nur von den Daten, die von zugelassenen STEP-Datenanbietern bereitgestellt werden, sondern auch von anderen hochwertigen Daten, die in der zentralisierten Wertpapierdatenbank der EZB zur Verfügung stehen. Das verbessert die Datenqualität und erhöht den Abdeckungsgrad. Die verbesserten Statistiken werden in interaktiven Berichten veröffentlicht, die neue wöchentliche Daten enthalten. Das erleichtert es dem Eurosystem (im Zusammenhang mit den geldpolitischen Geschäften) sowie Wertpapieremittenten und Anlegern, die Aktivitäten am Geldmarkt zu verfolgen.

EZB-Rat verabschiedete neue Leitlinie über Statistiken zum Vermögen, Einkommen und Konsum privater Haushalte

Ebenfalls im Januar verabschiedete der EZB-Rat eine neue Leitlinie, mit der der bestehende Rahmen für Statistiken zum Vermögen, Einkommen und Konsum privater Haushalte im Euroraum verbessert und weiter harmonisiert wird.[73] Dadurch wird ein besseres Verständnis dafür ermöglicht, in welcher Lage sich verschiedene Gruppen von Haushalten befinden und wie sich die wirtschaftlichen Entwicklungen und die Geldpolitik auf sie auswirken.

Neufassung der Leitlinie zu staatlichen Finanzstatistiken gestaltet die Datenerhebung und -meldung zu Defizit und Schuldenstand neu und strafft die statistischen Meldungen der NZBen

Der EZB-Rat verabschiedete eine Neufassung der Leitlinie zu staatlichen Finanzstatistiken. Die Leitlinie regelt, wie Daten zu Einnahmen, Ausgaben, zum Defizit/Überschuss und zum Schuldenstand der Staaten des Euroraums erhoben und gemeldet werden.[74] Mit der Neufassung der Leitlinie werden klarere Meldevorlagen für Daten nach Sektoren (Zentralstaat, regionale und lokale Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen) eingeführt und um harmonisierte Informationen über finanzielle Verbindungen mit dem EU-Haushalt ergänzt. Darüber hinaus wird festgelegt, wann die NZBen sich auf bereits von Eurostat übermittelte statistische Daten stützen können. Dies erhöht die Konsistenz und vermeidet unnötige Doppelmeldungen.

Einbeziehung neuer Berichtspflichtiger in die €STR-Berechnung zeigt Engagement der EZB für zuverlässige und transparente Benchmarks für den Euro-Geldmarkt

Um die Euro-Geldmarktstatistik noch robuster und repräsentativer zu machen, werden seit 2. Juli 2025 Daten aus der erweiterten Geldmarktstatistik (Money Market Statistical Reporting – MMSR) in die tägliche Berechnung des €STR (Euro Short-Term Rate) einbezogen. Bereits am 1. Juli 2024 waren 24 neue Banken in die Geldmarktstatistik aufgenommen worden. Dadurch vergrößerte sich der Stichprobenumfang in mehreren Euro-Ländern. Außerdem deckt die Statistik seither auch Luxemburg und Portugal ab. Der €STR als Benchmark für den Euro-Geldmarkt beruht nun auf höheren Transaktionsvolumina und einem verbesserten Abdeckungsgrad.

Neue Aufschlüsselungen der Statistiken zu Portfolioinvestitionen in Fremdkapital vermitteln ein klareres und detaillierteres Bild von Risikopositionen im Zeitverlauf

Seit Juli 2025 veröffentlicht die EZB detailliertere Euroraum-Statistiken zu grenzüberschreitenden Positionen zu den Anlagen in Schuldverschreibungen.[75] Diese neuen Aufschlüsselungen zeigen mehr Währungen und Emittentenländer, eine breitere Palette von Anleger- und Emittentensektoren sowie unterschiedliche Laufzeitenbereiche. Sie zeigen außerdem, ob eine Anleihe grün oder nachhaltig ist. Darüber hinaus werden Forderungen und Verbindlichkeiten nach einfachen Risikoklassen zusammengefasst, die auf Ratings beruhen, und einige Indikatoren sowohl zum Nominalwert als auch zum Marktwert angegeben. Dadurch ergibt sich ein klareres Bild der Risikopositionen im Zeitverlauf.

Aktualisierte konsolidierte Bankdaten erfassen nun auch Class-1-Wertpapierfirmen und ermöglichen die zentralisierte Aggregierung von Statistiken durch die EZB

Im Oktober 2025 verabschiedete der EZB-Rat eine Leitlinie zur Änderung der Leitlinie über konsolidierte Bankdaten.[76] Dadurch wurde die statistische Abdeckung auf Class-1-Wertpapierfirmen ausgeweitet, damit die Aggregate den gesamten EU-Bankensektor besser widerspiegeln.[77] Die Änderung ermöglicht es der EZB, aufsichtliche Daten unter Nutzung ihrer IT-Systeme zentral im Auftrag der NZBen zu aggregieren, um so die länderübergreifende Konsistenz und Effizienz zu verbessern. Darüber hinaus wurden die Meldevorlagen verfeinert. So finden Informationen mit höherer Granularität Eingang in die Bankenstatistiken.

Verbesserte Klimaindikatoren bieten neue Aufschlüsselungen und detailliertere Messgrößen für Transitionsrisiken und physische Klimarisiken

Im November 2025 verbesserte die EZB ihre klimabezogenen statistischen Indikatoren weiter. Die Indikatoren zu nachhaltigen Schuldverschreibungen wurden um neue Aufschlüsselungen nach Währung, Laufzeit und Art der Verzinsung erweitert. Die Indikatoren für das Transitionsrisiko geben nun einen detaillierteren Überblick über den CO2-Fußabdruck und die sektoralen Profile der Kredit- und Wertpapierportfolios der Banken. So wird es einfacher, Risikopositionen gegenüber Branchen mit hohen Treibhausgasemissionen zu beurteilen und Veränderungen im Zeitverlauf zu verfolgen. Die Indikatoren für physische Risiken wurden verfeinert, um ein breiteres Spektrum an Gefahren abzudecken, darunter temperatur- und niederschlagsbezogene Risiken und Wasserstress, und diese mit dem geografischen Standort der zugrunde liegenden Risikopositionen zu verknüpfen.

7.2 Überprüfung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates – Erfassung statistischer Daten durch die EZB

Die Statistik-Rechtsvorschriften wurden aktualisiert, um Datenqualität und -effizienz zu verbessern und den Meldeaufwand zu reduzieren

Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates[78] bildet den rechtlichen Rahmen für die Erhebung der für die Aufgaben des ESZB erforderlichen statistischen Daten von Banken und anderen Berichtspflichtigen. Die Verordnung wurde 1998 erlassen und 2009 und 2015 geändert. Da sich die Wirtschaft, das Finanzsystem und die Datenlandschaft laufend weiterentwickeln, veröffentlichte die EZB im Berichtsjahr eine neue Empfehlung zur Änderung der Verordnung.[79] Der Rat der Europäischen Union verabschiedete daraufhin am 16. Dezember 2025 eine Änderungsverordnung.[80]

Trotz Bedarf an detaillierteren Daten muss Meldeaufwand auf ein Minimum beschränkt bleiben

Der digitale Wandel bringt nicht nur für Unternehmen, sondern auch im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen neue Anforderungen und Möglichkeiten mit sich. So ist ein gänzlich neuartiges Umfeld entstanden: Für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB sind neue Statistiken erforderlich, und es ergeben sich neue Möglichkeiten für die effiziente Erhebung granularer Daten. Zudem haben jüngste wirtschaftliche und finanzielle Entwicklungen dazu beigetragen, dass immer schneller und öfter noch detailliertere Statistiken erhoben werden müssen, während zugleich der Meldeaufwand so gering wie möglich gehalten werden soll.

Um den Meldeaufwand zu verringern, sollten Daten nur einmal erhoben und nach Bedarf weitergegeben werden

Daher war es wichtig, den Rechtsrahmen anzupassen, sodass statistische und aufsichtliche Meldungen möglichst nach dem „Report once“-Prinzip erfolgen können. Statistische Daten sollten unter genau definierten Umständen innerhalb des ESZB sowie zwischen dem ESZB und den Mitgliedern des Europäischen Statistischen Systems sowie sonstigen betroffenen Parteien weitergegeben werden können, unabhängig davon, welches ESZB-Mitglied die Daten ursprünglich erhoben hat. Damit wird vermieden, dass von mehreren unterschiedlichen Behörden und Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der EU dieselben Daten erhoben werden.

7.3 Effizientere Meldung von Bankdaten

JBRC setzt Arbeit an Vereinfachung und Harmonisierung fort

Die Verbesserung der Effizienz bei der Datenmeldung der Banken wurde maßgeblich vom Joint Bank Reporting Committee (JBRC) vorangetrieben, in dem europäische und nationale Behörden sowie der Bankensektor vertreten sind. Mit der Veröffentlichung seiner ersten Empfehlungen, die die Umsetzung der überarbeiteten statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE Rev. 2.1) betrafen, erreichte das JBRC im Juni 2025 einen wichtigen Meilenstein. Die EZB und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde werden sicherstellen, dass die Banken die überarbeitete Systematik gleichzeitig für statistische, aufsichtliche und abwicklungsbezogene Meldungen umsetzen können.

Eurosystem untersucht, ob IReF größere technologische Souveränität Europas ermöglicht

Im Jahr 2025 setzte sich das Eurosystem weiterhin dafür ein, den Meldeaufwand der Banken zu verringern, indem es seine statistischen Berichtsanforderungen über den integrierten Berichtsrahmen (Integrated Reporting Framework – IReF) konsolidiert. Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen und angesichts des langfristigen Charakters des IReF-Projekts beschloss das Eurosystem, zu untersuchen, ob dieser erste Schritt hin zu einem vollständig integrierten Meldesystem auch zu mehr technologischer Souveränität Europas beitragen könnte. Das Eurosystem benötigt daher für die Umsetzung des IReF mehr Zeit als erwartet, da nun auch Lösungen, die mit mehr Unabhängigkeit einhergehen, einschließlich Cloud-Hosting, untersucht werden.

Höherer Abdeckungsgrad von BIRD im Jahr 2025 zeigt, dass die granulare Angleichung der statistischen und aufsichtlichen Meldungen Qualität und Konsistenz verbessert

Das Banks’ Integrated Reporting Dictionary (BIRD) dient dazu, die Lücke zwischen den Datenanforderungen der Behörden und der Sprache und den Definitionen, die die Banken verwenden, zu schließen. Im Berichtsjahr konnte die Rolle von BIRD bei der Förderung eines effizienteren Meldewesens weiter ausgebaut werden. So werden nun auch FINREP, Asset Encumbrance (Belastung von Vermögenswerten) und AnaCredit in BIRD beschrieben. Um auch zusätzliche aufsichtliche Regelwerke und Datenanforderungen in BIRD aufnehmen zu können, wurden neue Arbeitsbereiche eingerichtet. Der Bereich, der abseits statistischer Daten von BIRD abgedeckt wird, wächst damit weiter. Die diesbezüglichen Arbeiten sind von besonderer Bedeutung, da sie zeigen, dass statistische und aufsichtliche Meldungen auf granularer Ebene aufeinander abgestimmt werden können. Dadurch lässt sich wiederum die Qualität der von den Banken gemeldeten Daten verbessern und über alle Meldebereiche hinweg eine größere Konsistenz erzielen.

Kasten 6
Weiterentwicklung weltweiter Standards in der gesamtwirtschaftlichen Statistik

Im Jahr 2025 wurde ein langjähriger, international koordinierter Prozess zur Überprüfung der wichtigsten statistischen Standards abgeschlossen. Ziel der Überprüfung war es, die Art und Weise, wie Wirtschafts- und Finanztätigkeiten gemessen werden, zu vereinheitlichen und zu verbessern, um neuem Forschungsbedarf und aufkommenden politischen Fragestellungen Rechnung zu tragen. Indikatoren wie Bruttoinlandsprodukt (BIP), Außenbilanz und Vermögensbestände, die für die Wirtschaftsanalyse der EZB von entscheidender Bedeutung sind, wurden mittels überarbeiteter Definitionen aktualisiert, um die zugrunde liegende wirtschaftliche Realität besser abzubilden.

Überprüfung

Die Überprüfung erstreckte sich sowohl auf das Handbuch zu den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA) als auch auf das Handbuch zur Zahlungsbilanz und zum Auslandsvermögensstatus (BPM). Die überarbeiteten Ausgaben werden als SNA 2025 bzw. BPM7 bezeichnet. Diese beiden statistischen Handbücher bilden das Kernstück der internationalen Standards für gesamtwirtschaftliche Statistiken, einer Reihe von international vereinbarten Konzepten, Klassifikationen und Buchungsregeln, die bei der Erstellung gesamtwirtschaftlicher Statistiken verwendet werden. In Bezug auf einige weitere, damit zusammenhängende Statistikhandbücher ist der Überprüfungsprozess, der im Jahr 2020 begann, noch im Gange. So werden die Arbeiten u. a. zu den staatlichen Finanzstatistiken, zu monetären und Finanzstatistiken sowie zu Umweltgesamtrechnungen noch fortgesetzt. Weltweit werden die Länder dazu aufgefordert, die neuen Standards bis spätestens 2030 umzusetzen.

Die Aktualisierung der Standards soll den erheblichen Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld seit der letzten Überprüfung, die im Jahr 2008 abgeschlossen wurde, Rechnung tragen und auch die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung wirtschaftlicher Interaktionen sowie die Veränderungen im Finanzsystem berücksichtigen. Darüber hinaus enthalten die Handbücher nun das Rüstzeug, um neue Prioritäten in der statistischen Analyse – wie Wohlergehen, Umwelt und Nachhaltigkeit – besser zu unterstützen.

Verbesserte statistische Behandlung von Vermögenswerten

Die weitreichendsten Veränderungen bei den neuen Standards betreffen die statistische Behandlung von wirtschaftlichen Vermögenswerten. Der digitale Wandel hat neue Vermögensarten entstehen lassen, die in den gesamtwirtschaftlichen Statistiken berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören Kryptowerte und elektronische Daten, die als Vermögenswerte zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit dienen. Letztere werden als produzierte Vermögensgüter klassifiziert werden. Somit werden sie sich in höheren Werten bei den Investitionen und beim BIP niederschlagen.

Darüber hinaus werden die natürlichen Ressourcen eine zentralere Rolle spielen. Innerhalb der Klassifizierung von Vermögensgütern wurde eine neue Kategorie eingeführt, die alle natürlichen Ressourcen umfasst (in Abgrenzung zu anderen produzierten und nichtproduzierten Vermögensgütern). Erneuerbare Energiequellen werden explizit ausgewiesen. Gleichzeitig wird der Abbau nicht erneuerbarer natürlicher Ressourcen bei den Produktionskosten berücksichtigt, was im Vergleich zur derzeitigen Berechnungsmethode zu einem niedrigeren Nettoinlandsprodukt führt. In dem neuen System werden das Nettoinlandsprodukt und andere Nettoindikatoren, die zusätzlich zur Wertschöpfung die Wertminderung berücksichtigen, als konzeptionell aussagekräftigere Messgrößen für die zugrunde liegende Wirtschaftsaktivität hervorgehoben, insbesondere bei der Beurteilung des Wirtschaftswachstums. Dabei wird betont, dass in der wirtschaftlichen Analyse sowohl das Nettoinlandsprodukt als auch das BIP auf vergleichbarer Grundlage verwendet werden sollten.

Die Rolle staatlicher Vermögenswerte bei der Produktion von Waren und Dienstleistungen wird in dem neuen System ebenfalls aufgewertet, da die Kapitalströme aus diesen Vermögenswerten nun bei der Schätzung der staatlichen Produktion berücksichtigt werden. Dadurch wiederum wird das gemessene BIP höher ausfallen.

Verbesserte Fähigkeiten zur statistischen Analyse

Sowohl im SNA 2025 als auch im BPM7 werden im Vergleich zu früheren Ausgaben zusätzliche Aufschlüsselungen vorgenommen. Diese Verbesserungen sollen gesamtwirtschaftliche Statistiken für die wirtschaftliche und finanzielle Analyse vielfältiger nutzbar machen und neuem Forschungsbedarf und aufkommenden politischen Fragestellungen Rechnung tragen.

So wird in den Handbüchern nun ein Rahmen für die Darstellung von Messgrößen für die Verteilung von Einkommen, Verbrauch und Vermögen der Haushalte vorgeschlagen. Um die Rolle multinationaler Unternehmen besser erfassen zu können, wurden neue Teilsektoren innerhalb des Unternehmenssektors eingeführt. Außerdem wurde die Methodik zur Feststellung der Kontrolle durch ausländische Unternehmen präzisiert und in den Vordergrund gerückt. Zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsanalyse, einschließlich der Identifizierung von ESG-Wertpapieren und sonstigen ESG-bezogenen Finanzinstrumenten, werden zusätzliche Angaben zu Vermögenswerten und wirtschaftlichen Strömen bereitgestellt. Der Finanzsektor wird in größerer Granularität dargestellt, um neuen Formen der Finanzintermediation, einschließlich der Finanzintermediation durch Nichtbanken und FinTechs, Rechnung zu tragen.

Da diese Bereiche für die Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bedeutsam sind, hat das statistische Personal des ESZB in den letzten Jahren intensiv an der Entwicklung dieser Bereiche gearbeitet, und zwar schon bevor diese formal in die internationalen Standards aufgenommen wurden.

Umsetzung durch die EU

Die Umsetzung der aktualisierten internationalen Standards für gesamtwirtschaftliche Statistiken in der EU ist bereits im Gange. Bis zum Jahr 2030 werden die statistischen Ämter und Zentralbanken mit Billigung der zuständigen Einrichtungen der EU ihre Quellen und Methoden verbessern und anpassen, um der neuen statistischen Erfassung Rechnung zu tragen und die neuen Aufschlüsselungen umzusetzen. Dies wird die wirtschaftliche Analyse verbessern.

Ein zentrales Element bei der Umsetzung durch die EU ist die notwendige Überarbeitung der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften im Bereich Statistik. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), dessen Aktualisierung voraussichtlich im Jahr 2028 abgeschlossen sein wird. Ähnliche Fristen wurden auch für die Überprüfung der Verordnung betreffend die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen[81] sowie der Leitlinien der EZB über die vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen[82], die außenwirtschaftlichen Statistiken[83] und die staatlichen Finanzstatistiken[84] festgelegt.

8 Die Forschungstätigkeit der EZB

Im Jahr 2025 führten Fachleute der EZB umfangreiche Forschungen in den Bereichen Wirtschaft, Geldpolitik, Finanzen und Recht durch und lieferten damit einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Geldpolitik, einschließlich der Strategiebewertung 2025. Zur Untermauerung der Geldpolitik diente auch weiterhin eine Fülle an Erkenntnissen aus den Arbeiten im Rahmen des ChaMP[85]-Forschungsnetzwerks sowie aus Forschungsarbeiten auf Basis der Umfrage zu den Verbrauchererwartungen und der Haushaltsbefragung zu Finanzen und Konsum.

In diesem Kapitel wird zunächst über die Qualität der von der EZB durchgeführten Forschungen berichtet. Danach werden die fünf Hauptbereiche der Forschung und Politikberatung vorgestellt und sowie die im Berichtsjahr in diesen Bereichen erzielten Fortschritte präsentiert. Sodann folgen ein Überblick über die Einrichtung und Tätigkeiten der Forschungsgruppe zur künstlichen Intelligenz (KI) und Kasten 7 zur makroökonomischen Modellierung in unsicheren Zeiten.

Forschung der EZB weltweit anerkannt

Die EZB ist bestrebt, in den für das Mandat und die Tätigkeit der Zentralbanken ausschlaggebenden Bereichen hochwertige Forschungsergebnisse zu erzielen. Seit Dezember 2024 wird die EZB im Ranking von Research Papers in Economics (RePEc) – einer weithin genutzten Indexierungsdatenbank für wirtschaftswissenschaftliche Forschungspublikationen – weltweit auf Platz eins unter den im Bereich der monetären Ökonomie tätigen Institutionen geführt. An zweiter bzw. dritter Stelle folgten im Jahr 2025 das Federal Reserve Board und der Internationale Währungsfonds (IWF). Im weiter gefassten Bereich der Makroökonomie liegt die EZB an zweiter Stelle hinter dem Harvard University Department of Economics und vor dem IWF. Im Bereich des Bankwesens konnte die EZB ihren ersten Platz behaupten und liegt damit vor der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und der University of Chicago Booth School of Business. Unter Zentralbanken und vergleichbaren Institutionen weltweit lag die EZB 2025 hinter dem IWF und vor dem Federal Reserve Board an zweiter Stelle. In Europa belegte sie den dritten Platz, unabhängig von Forschungsbereich und Institution. Vor der EZB rangierten die London School of Economics and Political Science und die Paris School of Economics.

Forschung widmete sich 2025 fünf großen Themenbereichen

Die im Berichtsjahr bei der EZB durchgeführten Forschungsprojekte lassen sich in fünf breite Themenbereiche unterteilen. Projekte in allen Bereichen profitierten von Beiträgen der nationalen Zentralbanken und von Kooperationen im Rahmen der Forschungscluster des Europäischen Systems der Zentralbanken.

Die Forschungsarbeiten im ersten Bereich – Strategie und Transmission der Geldpolitik – unterstützten die Strategiebewertung 2025 der EZB und vertieften das Verständnis der geldpolitischen Transmission. Aktualisierte Prognosemodelle ergaben niedrigere Schätzwerte für die Transmission und erhöhten die Prognoseleistung und die Aussagekraft der Modelle in Zeiten unkonventioneller Geldpolitik und energiegetriebener Inflation. Andere Arbeiten im Bereich der geldpolitischen Transmission analysierten die quantitative Straffung, den Ankauf von Vermögenswerten und Kriseninterventionen. Die Ergebnisse eröffnen neue Perspektiven auf die Auswirkungen von Liquiditätserwartungen auf Geldmarkt-Spreads, auf die Heterogenität der Transmission im Hinblick auf private Haushalte, Unternehmen und Sektoren, auf die nichtlineare Inflationsdynamik sowie auf die Wechselwirkungen zwischen Geldpolitik, Finanzstabilität und Fiskalpolitik. Die Studien zur Umsetzung der Geldpolitik konzentrierten sich auf die Volatilität am Geldmarkt, die Preisgestaltung von Repogeschäften sowie auf regulatorische Änderungen, während die Forschungsarbeiten im Bereich Kommunikation Themen wie Vertrauen, die Verankerung von Erwartungen und die Einstellung der Öffentlichkeit gegenüber der Zentralbankkommunikation und dem digitalen Euro untersuchten. Die Forschung im Bereich Kommunikation umfasste auch die Zusammenarbeit im Rahmen des ChaMP-Netzwerks.

Einen zweiten Themenbereich bildeten die Fiskalpolitik und die Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion. In diesem Bereich wurden die Wechselwirkungen zwischen Geld- und Fiskalpolitik, fiskalische Multiplikatoren und der ökologische Wandel untersucht. Dabei zeigte sich, dass gut konzipierte Fiskalregeln die Geldpolitik an der Zinsuntergrenze unterstützen können, dass Fiskalimpulse die Inflationsdynamik beeinflussen und dass mit klimapolitischen Maßnahmen Zielkonflikte zwischen Inflation, Wirtschaftsleistung und der Effektivität des ökologischen Wandels einhergehen.

Drittens befasste sich die Forschung der EZB im Bereich der internationalen Makroökonomie und Finanzen mit der geopolitischen Fragmentierung, der grenzüberschreitenden Übertragung von Schocks, der Währungsdominanz und dem internationalen Währungssystem. Die diesbezüglichen Ergebnisse beleuchten die Regionalisierung des Handels und des Zahlungsverkehrs, uneinheitliche globale Übertragungseffekte der US-Geldpolitik und die anhaltende Dominanz des US-Dollars sowie allmähliche Verschiebungen bei der Verwendung von Währungen und in der Finanzinfrastruktur. Auch zur Rechtsstaatlichkeit als einem Wert, der derzeit auf internationaler Ebene in Frage gestellt wird, wurden Untersuchungen durchgeführt.

Ein vierter Themenbereich der EZB-Forschung umfasst die gesamtwirtschaftliche Dynamik und die mikroökonomische Fundierung. Im Berichtsjahr lag hier der Schwerpunkt auf der Analyse von Unternehmen, privaten Haushalten, Arbeitsmärkten und Preisen sowie auf Forschungsmethoden, die granulare Daten und mikrofundierte Modelle nutzen. Die Arbeiten in diesem Bereich beleuchteten heterogene Reaktionen auf Schocks und auf die Geldpolitik, die Rolle von Erwartungen, die Inflationsdynamik in einzelnen Sektoren und die Widerstandsfähigkeit des Arbeitsmarkts. Sie befassten sich auch mit methodischen Fortschritten, einschließlich derer, die mit KI-basierten Prognose- und Schätzinstrumenten erzielt wurden.

Im Bereich der Finanzinstitute und Finanzmärkte schließlich analysierten die Forschungsarbeiten im Jahr 2025 ausführlich die Wechselwirkung zwischen Geldpolitik, Finanzmärkten, Inflation und Realwirtschaft. Die Studien in diesem Bereich befassten sich mit der Transmission der Geldpolitik durch Versicherungen für Wohnimmobilien, das Kreditangebot und die Ausgestaltung von Kreditverträgen, wobei die Rolle der Merkmale von Bankbilanzen und der Marktheterogenität beleuchtet wurde. In anderen Arbeiten in diesem Bereich wurden die Auswirkungen des Ankaufs von Vermögenswerten durch die Zentralbanken und die Wechselwirkungen zwischen geldpolitischen und makroprudenziellen Maßnahmen untersucht. Hierbei zeigte sich, dass sich die Geldpolitik stärker auf die Kreditzinsen auswirkt als makroprudenzielle Maßnahmen. Darüber hinaus konzentrierte sich die Forschung weiterhin auf die Widerstandsfähigkeit der Banken, aufsichtliche Reformen und Finanzintermediäre aus dem Nichtbankenbereich, darunter Investmentfonds und Versicherungsgesellschaften. Nicht zuletzt wurden in den Forschungsarbeiten zum Finanzsystem auch klimabedingte finanzielle Risiken – einschließlich klimabezogener Transitionsrisiken – und die Wirksamkeit von Klimaschutzverpflichtungen analysiert.

Eine Forschungsgruppe zur KI wurde eingerichtet

Durch die rasche Verbreitung von KI wird sich die Wirtschaft aller Voraussicht nach grundlegend verändern. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde im September 2025 eine Forschungsgruppe zur KI eingerichtet, deren Arbeiten sich in den nächsten beiden Jahren auf zwei Workstreams erstrecken sollen: KI und die Realwirtschaft einerseits und KI und der Finanzsektor andererseits. Zu den laufenden Arbeiten im Workstream Realwirtschaft gehört die Untersuchung der Auswirkungen von KI auf die Produktivität, die Nachfrage nach Arbeitskräften, die Unternehmensdynamik, den Wettbewerb und die Inflation. Die Forschungsarbeiten befassen sich außerdem mit dem Einsatz von maschinellem Lernen und Large Language Models (LLMs) zur Analyse von Texten, zur Erstellung von Prognosen und bei Untersuchungen zur Verbreitung von Technologien. Im Workstream Finanzsektor hat die Forschung begonnen, mit dem Einsatz von KI zur Analyse von Wertpapiermärkten, der Banktätigkeit und des digitalen Zahlungsverkehrs zu experimentieren. Erste Ergebnisse scheinen sich von den mit Standardmodellen erzielten Ergebnissen zu unterscheiden, woraus sich Implikationen für die Finanzstabilität und die Kreditbepreisung ergeben.

Forschungsleistung der EZB nach wie vor auf hohem Niveau

Die EZB hielt das hohe Niveau ihrer Forschungsleistung im Berichtszeitraum aufrecht. Im Jahr 2025 veröffentlichten EZB-Fachleute insgesamt 158 Beiträge in der Working-Paper-Reihe der EZB und 12 Beiträge zum Research Bulletin. Etliche Working Papers erschienen auch extern in wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Parallel dazu erschienen im Rahmen des Programms für rechtswissenschaftliche Forschung (Legal Research Programme) der EZB koordinierte Forschungsarbeiten in renommierten internationalen Fachzeitschriften, und die EZB selbst veröffentlichte einen Sammelband mit Arbeiten zu den rechtlichen Aspekten des Aufbaus von Autonomie in der EU.

Kasten 7
Makroökonomische Modellierung in unsicheren Zeiten

Die EZB ist damit befasst, ihre Modellierungskapazitäten auszubauen. Dies geschieht als Reaktion auf die gestiegene gesamtwirtschaftliche Unsicherheit sowie auch im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung ihrer Strategie (siehe Kasten 2, „Die Bewertung der geldpolitischen Strategie 2025“). Grund für den Anstieg der Unsicherheit in den letzten Jahren sind große Schocks – einschließlich globaler geopolitischer Veränderungen –, die für die gesamtwirtschaftliche Prognose und die Gestaltung der Geldpolitik eine Herausforderung darstellen. Dementsprechend hat die EZB ihre Modelle und statistischen Instrumente zur Messung neu auftretender wirtschaftlicher Phänomene überprüft und angepasst sowie die wichtigsten Modellanwendungen für Nowcasting, Prognosen und politische Analyse neu bewertet.[86]

Diese jüngsten wirtschaftlichen Schocks haben deutlich gemacht, dass Modelle mit höherer Granularität erforderlich sind, die atypische Konjunkturschwankungen besser erfassen können. Die neue Palette bayesianischer Vektorautoregressionsmodelle (BVAR-Modelle) der EZB verwendet einen granularen Bottom-up-Ansatz, bei dem die Inflation in Teilkomponenten aufgeschlüsselt wird. Außerdem werden stochastische Volatilität und Korrektur von Ausreißern berücksichtigt.[87] Die nachlassende Korrelation zwischen Öl-, Gas- und Strompreisen sowie die wachsende Bedeutung klimabezogener finanzpolitischer Maßnahmen machten außerdem eine stärker disaggregierte Modellierung der Energiepreise erforderlich. Die Erweiterung der verwendeten Datenquellen erleichtert die Bewertung neuer Schocks von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung – darunter auch Lieferkettenstörungen, die nun explizit in die Inflationsprognosemodelle einfließen.[88] Bei der Schätzung des Produktionspotenzials werden darüber hinaus zunehmend umfragebasierte oder auf Unternehmensebene erfasste Messgrößen zur Kapazitätsauslastung verwendet. Zugleich tragen hochfrequente Indikatoren, Textdaten, Online-Suchen und Mobilitätsindikatoren dazu bei, die Wirtschaftstätigkeit anhand harmonisierter wöchentlicher Konjunkturindizes für den Euroraum und die einzelnen Euro-Länder in Echtzeit zu messen.

In dem von höherer Inflation geprägten Umfeld nach der Covid-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass sowohl starke indirekte Effekte und Zweitrundeneffekte sowie relevante Nichtlinearitäten und Zustandsabhängigkeit eine wichtige Rolle für die Inflationsdynamik spielen. Als Reaktion darauf hat die EZB Modelle mit zeitvarianten Schockeigenschaften und Transmissionsmechanismen entwickelt, einschließlich nichtparametrischer Modelle.[89] Diese Eigenschaften werden auch in strukturellen Modellen mit Input-Output-Verflechtungen und einer starken sektoralen Heterogenität erfasst, etwa in kalibrierten Mehrländer- und Mehrsektormodellen[90]. Jüngste Fortschritte bei den Berechnungsmethoden ermöglichen es, neukeynesianische Modelle mit heterogenen Agenten (Heterogeneous-Agent New Keynesian model – HANK-Modell) für den Euroraum zu schätzen, womit sich Transmissionsmechanismen mit heterogenen Agenten und Verteilungseffekte geldpolitischer Maßnahmen detaillierter abbilden lassen.[91] Bei der Strategiebewertung wurden die laufenden Modellierungsbemühungen hervorgehoben. Diese umfassen die Entwicklung von Modellen, die sowohl strukturelle Trends als auch makrofinanzielle Verflechtungen berücksichtigen und auch Analysen der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen von Verteidigungsausgaben, von politischen Maßnahmen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit, der geopolitischen Unsicherheit, der künstlichen Intelligenz, der demografischen Entwicklung, der langfristigen finanzpolitischen Herausforderungen und der Wechselwirkungen zwischen Geld- und Finanzpolitik ermöglichen.

Die EZB verfügt über einen soliden Steuerungsrahmen für die Erstellung von Prognosen und die Modellierung der Geldpolitik, der durch eine interne Überprüfung und Revision ihrer makroökonomischen Modellierungsverfahren untermauert wird. Dieser Prozess führte zur Veröffentlichung eines internen Leitfadens zur Steuerung makroökonomischer Modelle, die für Projektionen und geldpolitische Analysen verwendet werden. Anhand dieses Leitfadens soll eine kontinuierliche Überprüfung angeregt werden. Diese soll sicherstellen, dass die von der EZB für Modellierungen eingesetzte Infrastruktur und das diesbezügliche Portfolio robust, transparent und anpassungsfähig bleiben. Die Modelle der EZB werden regelmäßig anhand empirischer Referenzwerte validiert – durch Studien zur geldpolitischen Transmission[92], zur modellübergreifenden Heterogenität im ESZB sowie zur Prognosequalität. Dabei finden Out-of-Sample-Evaluierungen und die Zerlegung von Prognosefehlern[93] Anwendung. Der Steuerungsrahmen der EZB für die makroökonomische Modellierung sichert institutionelles Wissen, unterstützt die Integration neuer Instrumente und Methoden an vorderster wissenschaftlicher Front und erleichtert die Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er enthält Leitlinien zur Nutzbarkeit und Dokumentation von Modellen, zu ihrer Validierung und Überprüfbarkeit sowie zur Risikosteuerung über ihren Lebenszyklus hinweg. Mit der Einführung der höchsten technischen Standards für die Pflege von Code-Repositories und die Modellentwicklung hat die EZB darüber hinaus ihre Modellierungsinfrastruktur modernisiert; außerdem stellt sie zunehmend die Quellcodes ihrer Modelle öffentlich zur Verfügung.

9 Rechtliche Aktivitäten und Verpflichtungen

Dieses Kapitel setzt sich mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Sachen EZB auseinander. Es informiert zu Stellungnahmen der EZB und Verstößen gegen die Verpflichtung zur Anhörung der EZB zu Entwürfen für Rechtsakte, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Ferner wird über die von der EZB durchgeführte Überwachung der Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des Verbots des bevorrechtigten Zugangs berichtet.

9.1 Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen EZB

Es wurde bestätigt, dass Bestimmungen über die Zuständigkeiten und geldpolitischen Ziele der Organe der EZB dem Einzelnen keine Rechte verleihen

Im Februar 2025 wies der EuGH ein Rechtsmittel gegen die Abweisung einer Schadenersatzklage gegen die EZB durch das Gericht der Europäischen Union zurück. Die Schadenersatzklage war nach einer öffentlichen Erklärung der EZB-Präsidentin während einer Pressekonferenz eingereicht worden (C-11/24 P).[94] Der Gerichtshof bestätigte, dass die außervertragliche Haftung der EZB nach Artikel 340 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nur dann begründet werden kann, wenn ein hinreichend schwerwiegender Verstoß gegen eine Rechtsnorm vorliegt, die dem Einzelnen Rechte verleiht. Der Gerichtshof befand, dass die geltend gemachten Rechtsvorschriften betreffend die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Organen der EZB und die geldpolitischen Ziele dem Einzelnen keine Rechte verleihen und die EZB daher nicht schadenersatzpflichtig ist. Der Gerichtshof bestätigte auch die Feststellung des Gerichts, dass zwischen der abgegebenen öffentlichen Erklärung und den angeblichen finanziellen Verlusten kein Kausalzusammenhang festgestellt worden sei. Der Beschluss bekräftigt somit die Grenzen der EU-rechtlichen Haftung der EZB für die geldpolitische Kommunikation. Dies trägt zur Rechtssicherheit bei der Wahrnehmung des institutionellen Mandats der EZB bei.

Es wurde bestätigt, dass die EZB nationales Recht im Einklang mit den in das betreffende nationale Recht umgesetzten EU-Richtlinien auslegen und anwenden muss

Im Juli 2025 bestätigte der EuGH, dass die EZB das italienische Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten[95] korrekt ausgelegt und angewandt hatte, als sie die Banca Carige unter vorläufige Verwaltung stellte (verbundene Rechtssachen C-777/22 P und C-789/22 P). Der EuGH stellte klar, dass die EZB, wenn sie – wie in Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung über den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM)[96] vorgesehen – nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung einer EU-Richtlinie auf eine direkt von ihr beaufsichtigte Bank anwendet, diese nationalen Vorschriften sowohl im Einklang mit der betreffenden Richtlinie als auch im Einklang mit dem Unionsrecht insgesamt auslegen muss. Die von der EZB und der Europäischen Kommission eingelegten Rechtsmittel betrafen das vorangegangene Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-502/19, Corneli/EZB, die ein Minderheitsaktionär gegen den Beschluss der EZB eingereicht hatte, vorläufige Verwalter für die Banca Carige zu bestellen. In Bezug auf die Frage der Zulässigkeit bestätigte der EuGH die Feststellung des Gerichts, dass Aktionäre beaufsichtigter Unternehmen unter bestimmten Umständen befugt sein können, Aufsichtsbeschlüsse der EZB anzufechten, insbesondere wenn diese Beschlüsse die Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte beeinträchtigen. Der EuGH hob das Urteil des Gerichts aus dem Jahr 2022 auf und verwies die Rechtssache an dieses zurück.

9.2 Stellungnahmen der EZB und Verstöße gegen die Konsultationspflicht

Neun eindeutige und erhebliche Verstöße gegen die Verpflichtung zur Anhörung der EZB zu Entwürfen für Rechtsvorschriften

Gemäß Artikel 127 Absatz 4 und Artikel 282 Absatz 5 AEUV ist die EZB zu allen Vorschlägen für EU-Rechtsakte und allen Entwürfen für nationale Rechtsvorschriften zu hören, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Sämtliche Stellungnahmen der EZB werden auf EUR-Lex veröffentlicht.

Im Berichtsjahr wurden neun eindeutige und erhebliche Fälle von Verstößen gegen die Verpflichtung zur Anhörung der EZB zu Entwürfen für Rechtsakte verzeichnet. Zwei davon betrafen EU-Rechtsakte und sieben betrafen nationales Recht. In den beiden Fällen, in denen sie zu Entwürfen für EU-Rechtsvorschriften nicht konsultiert wurde, sowie in sechs der sieben Fälle betreffend Entwürfe für nationale Rechtsvorschriften verabschiedete die EZB Stellungnahmen auf eigene Initiative.

Der erste Fall zum Unionsrecht betraf einen Vorschlag der EU für eine Richtlinie betreffend die zweijährige Verlängerung der Frist für die Anwendung bestimmter Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen durch die Mitgliedstaaten. Dieser Fall wird als eindeutig und erheblich erachtet, da er für die Umsetzung der Geldpolitik, die Aufsicht über Kreditinstitute, die Mitwirkung bei der reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen und die Erfassung statistischer Daten relevant ist.

Der zweite Fall zum Unionsrecht betraf einen Vorschlag der EU für eine Verordnung in Bezug auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung. Dieser Fall wird aufgrund der potenziellen Auswirkungen der Verordnung auf die Meldung und den Austausch aufsichtlicher Daten als eindeutig und erheblich erachtet.

Der erste Verstoß im Hinblick auf nationales Recht betrifft ein bulgarisches Gesetz, das Maßnahmen gegen die Terrorismusfinanzierung, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Geldwäsche enthielt. Dieser Fall wird als eindeutig und erheblich erachtet, da es sich um eine nationale Rechtsvorschrift handelt, die Auswirkungen auf die ausschließliche Zuständigkeit der EZB für die Erteilung und den Entzug von Zulassungen für Kreditinstitute innerhalb des SSM hat. Die nächsten drei nationalen Verstöße betreffen kroatische, griechische und ungarische Gesetze, die unter anderem den Zugang der Bevölkerung zu Bargeld regeln. Diese Fälle werden als eindeutig und erheblich erachtet, da ein ausreichender und effektiver Zugang zu Bargelddienstleistungen erforderlich ist, um die Wirksamkeit des Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel weiterhin aufrechtzuerhalten. Der fünfte Fall zu nationalem Recht betrifft ein ungarisches Gesetz über die Resilienz kritischer Einrichtungen. Dieser Fall wird als eindeutig und erheblich erachtet, da sich die in den fraglichen Gesetzen festgelegten Pflichten und Aufsichtsbefugnisse auf die Unabhängigkeit der Magyar Nemzeti Bank gemäß Artikel 130 AEUV auswirken. Der sechste Fall zu nationalem Recht betrifft ein ungarisches Gesetz mit Auswirkungen auf die Magyar Nemzeti Bank. Dieser Fall wird als eindeutig und erheblich erachtet, da er sich auf die Beschlussorgane der Magyar Nemzeti Bank, das Verbot der monetären Finanzierung und die erlaubten Tätigkeiten der von der Magyar Nemzeti Bank errichteten Stiftungen auswirkt. Der siebente Fall zu nationalem Recht betrifft ein ungarisches Gesetz, das im Zusammenhang mit der Umsetzung der überarbeiteten Eigenkapitalrichtlinie (CRD)[97] die Amtszeit eines Vizepräsidenten und bestimmte Anforderungen im Zusammenhang mit dessen Ernennung und Entlassung betrifft. Dieser Fall wird aufgrund seiner Auswirkungen auf die Beschlussorgane der Magyar Nemzeti Bank und die Unabhängigkeit der Magyar Nemzeti Bank als eindeutig und erheblich erachtet.

Acht Stellungnahmen der EZB zu Vorschlägen für EU-Rechtsakte

Im Berichtsjahr verabschiedete die EZB acht Stellungnahmen zu Vorschlägen für EU-Rechtsakte. Sie bezogen sich auf a) eine Verkürzung des Wertpapierabwicklungszyklus in der EU; b) Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote; c) die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht und die Taxonomie; d) nichtfinanzielle Statistiken zu Gewerbeimmobilien; e) die Einführung des Euro in Bulgarien; f) das Programm „Pericles V“ zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen; g) einfache, transparente Verbriefungen und damit verbundene Eigenmittelanforderungen; sowie h) die Vereinfachung der Vorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung.

37 Stellungnahmen der EZB zu Entwürfen für nationale Rechtsvorschriften

Im Berichtsjahr verabschiedete die EZB 37 Stellungnahmen zu Entwürfen für nationale Rechtsvorschriften. Stellungnahmen zu nationalen Rechtsvorschriften betreffen häufig mehr als ein Thema, je nach Anwendungsbereich der nationalen Rechtsvorschriften, zu denen die EZB konsultiert wird.[98] Die EZB verabschiedete:

  • 17 Stellungnahmen zu nationalen Zentralbanken, unter anderem zum Eigentum an Goldreserven, zu den Amtszeiten der Mitglieder von Beschlussorganen und deren Zusammensetzung, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zu den Regeln der Gewinnverteilung, zu Staatskonten, zur Teilnahme am SSM, zu den Zuständigkeiten in einer zivilen Krisensituation, zur Anwendung von Cybersicherheits- und Resilienzanforderungen, zur Finanzierung des Quotenbeitrags eines Mitgliedstaats für den Internationalen Währungsfonds sowie zu Stiftungen und Pensionen;
  • 8 Stellungnahmen zu Bargeld, unter anderem zum Zugang zu Bargelddienstleistungen, zu Bargeldobergrenzen, zum Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und zur Verankerung eines verfassungsmäßigen Rechts auf Barzahlung;
  • 7 Stellungnahmen zur aufsichtlichen Unabhängigkeit und zur Vermeidung von Interessenkonflikten;
  • 3 Stellungnahmen zu Sondersteuern für Banken oder Finanztransaktionssteuern;
  • 2 Stellungnahmen zum Zugang zu Zahlungssystemen;
  • 2 Stellungnahmen zum Bewertungsverfahren für Verschmelzungen, Veräußerungen und Übernahmen;
  • 1 Stellungnahme zur digitalen operationalen Resilienz im Zahlungsverkehr;
  • 1 Stellungnahme zur Überwachung von Anbietern von Nachrichtenübermittlungsdiensten für den Zahlungsverkehr;
  • 1 Stellungnahme zur Übertragbarkeit von IBAN-Nummern für Bankkonten;
  • 1 Stellungnahme zur Verpflichtung zur Annahme von bargeldlosen Zahlungen;
  • 1 Stellungnahme zu Sonderkreditinstituten mit einem niedrigeren Schwellenwert für das Anfangskapital von 1 Mio. €;
  • 1 Stellungnahme zur Interaktion zwischen nationalem Recht, dem SSM sowie sektorspezifischen Bankenvorschriften;
  • 1 Stellungnahme zu den Mindestreservesätzen in einem Land außerhalb des Euroraums;
  • 1 Stellungnahme zum Versicherungsschutz gegen Hochwasser;
  • 1 Stellungnahme zur Notfallplanung in einer zivilen Krisensituation;
  • 1 Stellungnahme zu makroprudenziellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten.

Tabelle 9.1

Statistische Entwicklungen hinsichtlich der Ausübung der Beratungsfunktion durch die EZB von 2021 bis 2025

2021

2022

2023

2024

2025

Eindeutige und erhebliche Verstöße gegen die Verpflichtung zur Anhörung der EZB

3

5

12

9

9

Gesamtzahl der Stellungnahmen der EZB zu Entwürfen für EU-Rechtsakte

8

14

12

4

8

davon: Stellungnahmen auf eigene Initiative

0

5

3

2

1

Gesamtzahl der Stellungnahmen der EZB zu Entwürfen für nationale Rechtsvorschriften

32

32

35

38

37

davon: Stellungnahmen auf eigene Initiative

0

2

5

5

5

9.3 Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung und des bevorrechtigten Zugangs

Verbote gemäß Artikel 123 und 124 AEUV grundsätzlich eingehalten

Gemäß Artikel 271 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist die EZB mit der Aufgabe betraut, die Einhaltung der in Artikel 123 und 124 AEUV sowie in den Verordnungen (EG) Nr. 3603/93[99] und 3604/93[100] des Rates festgelegten Verbote durch die nationalen Zentralbanken (NZBen) der EU-Mitgliedstaaten zu überwachen. Nach Artikel 123 ist es der EZB und den NZBen untersagt, Regierungsstellen sowie Organen bzw. Einrichtungen der EU Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten einzuräumen oder von solchen Institutionen begebene Schuldtitel am Primärmarkt zu erwerben. Gemäß Artikel 124 sind Maßnahmen, die nicht aus aufsichtsrechtlichen Gründen getroffen werden und die Regierungsstellen sowie Organen bzw. Einrichtungen der EU einen bevorrechtigten Zugang zu Finanzinstituten verschaffen, verboten. Über die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten wacht neben dem EZB-Rat auch die Europäische Kommission.

Die EZB überwacht ferner die durch die NZBen der EU-Mitgliedstaaten am Sekundärmarkt getätigten Käufe von Schuldtiteln des öffentlichen Sektors – also Käufe inländischer Staatspapiere sowie Käufe von Schuldtiteln, die von anderen Mitgliedstaaten oder von Organen bzw. Einrichtungen der EU begeben wurden. Laut den Erwägungsgründen der Verordnung (EG) Nr. 3603/93 des Rates darf das mit Artikel 123 AEUV verfolgte Ziel nicht durch den Erwerb von Schuldtiteln des öffentlichen Sektors auf dem Sekundärmarkt umgangen werden.

Die für 2025 von der EZB durchgeführten Prüfungen bestätigen, dass die Bestimmungen der Artikel 123 und 124 AEUV grundsätzlich eingehalten wurden.

Die EZB überwacht weiterhin die Beteiligung der Magyar Nemzeti Bank an der Budapester Börse, da die 2015 begründete Mehrheitsbeteiligung der ungarischen Zentralbank an der Budapester Börse nach wie vor Anlass zu Bedenken über die monetäre Finanzierung geben könnte.

Die Finanzierung von Verpflichtungen des öffentlichen Sektors gegenüber dem Internationalen Währungsfonds durch NZBen ist nicht als monetäre Finanzierung anzusehen, sofern daraus Forderungen an das Ausland erwachsen, die alle Merkmale eines Reserveinstruments aufweisen. Allerdings führten Schenkungen, wie sie die Nationale Bank van België/Banque nationale de Belgique und die Banque de France hoch verschuldeten armen Ländern im Wege eines Schuldenerlasses über den Internationalen Währungsfonds in vergangenen Jahren zur Verfügung stellten, nicht zu Forderungen an das Ausland, sodass weiterhin Korrekturmaßnahmen erforderlich sind.

Die Finanzierung der spanischen zentralen Geldwäsche-Meldestelle Sepblac (Servicio Ejecutivo de la Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias) durch die Banco de España ist nicht mit dem Verbot der monetären Finanzierung vereinbar, da Sepblac eine öffentliche Stelle ist. Die Vereinbarungen betreffend Sepblac sind also dahingehend zu überdenken, dass die Einhaltung des Verbots künftig gewährleistet ist.

10 Die EZB im europäischen und internationalen Kontext

Die drei Beschlussorgane der EZB (der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweiterte Rat) haben im Rahmen des Mandats der EZB für Europa weiterhin den geldpolitischen Kurs vorbereitet und festgelegt. Die EZB setzte ihren offenen und konstruktiven Dialog mit europäischen und internationalen Partnern während des Berichtsjahrs fort. Von zentraler Bedeutung im Rahmen der Rechenschaftspflicht der EZB ist der laufende Austausch mit dem Europäischen Parlament, insbesondere durch regelmäßige Anhörungen und Korrespondenz mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON).

Auf internationaler Ebene unterstützte die EZB die Bemühungen der G20, sowohl den Bankensektor als auch den Nichtbankensektor zu stärken und Fortschritte bei wichtigen Vereinbarungen zu Basel III, Kryptowerten, grenzüberschreitenden Zahlungen und Finanzstabilität zu erzielen. Darüber hinaus unterstützte die EZB die Arbeit des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch Beiträge zu relevanten wirtschaftspolitischen Diskussionen.

10.1 Beschlüsse der EZB

Der EZB-Rat hielt 15 Sitzungen zu geldpolitischen und anderen strategischen Grundsatzfragen ab

Der EZB‑Rat trat als oberstes Beschlussorgan im Berichtsjahr zu 15 Sitzungen zusammen. Davon befassten sich acht Sitzungen hauptsächlich mit den in Kapitel 2 zusammengefassten geldpolitischen Beschlüssen. Sieben dieser Sitzungen fanden in Frankfurt statt, und eine auf Einladung der Banca d’Italia in Florenz. Der Fokus der sieben weiteren Sitzungen – von denen eine in Frankfurt stattfand und die anderen per Videokonferenz abgehalten wurden – lag auf den anderen im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten Aufgaben des Eurosystems, wie Marktoperationen, Zahlungssystemen, Finanzstabilität, Statistik und Banknoten, sowie auf internen Angelegenheiten. Insbesondere wurden strategische Entscheidungen zu wichtigen Themen getroffen, die auch in diesem Jahresbericht behandelt werden: dem digitalen Euro, den Themen und Motiven für die dritte Banknotenserie, der Einführung des Euro in Bulgarien und der Vereinfachung der EU-Bankenvorschriften. Im Rahmen der Sitzungen wurden häufig Seminare zu konkreten wirtschaftspolitischen Themen abgehalten. Diese Seminare bieten den Mitgliedern des EZB-Rats zusätzliche Hintergrundinformationen und eine Gelegenheit für erste informelle Überlegungen und einen Meinungsaustausch, ohne dass dabei Beschlüsse gefasst werden. Darüber hinaus hielt der EZB-Rat im Mai 2025 im portugiesischen Porto eine Strategieklausur ab. In dieser stand die Bewertung der geldpolitischen Strategie 2025 im Vordergrund. Des Weiteren wurde auch ein Workshop zum digitalen Euro abgehalten.

Wie der nachstehenden Abbildung zu entnehmen ist, fasste der EZB-Rat auch eine Reihe von Beschlüssen im schriftlichen Verfahren. Im Jahr 2025 wurden 456 schriftliche Verfahren zu Zentralbankthemen [101] und 948 schriftliche Verfahren zu Fragen der Bankenaufsicht durchgeführt.

Bei der Zusammensetzung des EZB-Rats kam es im Verlauf des Jahres 2025 zu Veränderungen. Drei neue Zentralbankpräsidenten bzw. -gouverneure wurden von den zuständigen nationalen Behörden ernannt: Martin Kocher (Oesterreichische Nationalbank), Olaf Sleijpen (De Nederlandsche Bank) und Álvaro Santos Pereira (Banco de Portugal). Darüber hinaus wurden Mārtiņš Kazāks (Latvijas Banka) und Olli Rehn (Suomen Pankki – Finlands Bank) erneut zu Mitgliedern des EZB-Rats ernannt.

Dimitar Radev wird gemäß dem Rotationssystem in den Sitzungen und schriftlichen Verfahren des EZB‑Rats stimmberechtigt sein

Wie am 8. Juli 2025 angekündigt, trat Bulgarien am 1. Januar 2026 dem Euroraum bei. Dimitar Radev, der Präsident der Българска народна банка (der Bulgarischen Nationalbank), trat als neues Mitglied dem EZB-Rat bei. Zur Vorbereitung auf den Beitritt Bulgariens zum Euroraum wurde er seit September 2025 über die Beschlussfassung der EZB informiert und nahm als Beobachter an den Sitzungen teil. Was die Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat anbelangt, so trat der bulgarische Zentralbankpräsident der Gruppe bei, die 16 Zentralbanken aus kleineren Ländern des Euroraums umfasst und auf die 11 Stimmrechte entfallen.

Das Direktorium hielt 42 Sitzungen zu einer Vielzahl von Themen und internen Angelegenheiten ab

Das Direktorium ist das Beschlussorgan, das für die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rats, die Durchführung der Geldpolitik und sonstiger Beschlüsse sowie für das Tagesgeschäft der EZB zuständig ist. Die meisten Beschlüsse wurden weiterhin im Rahmen von Sitzungen gefasst, die einmal wöchentlich am Dienstagvormittag stattfinden. Im Jahr 2025 hielt das Direktorium 42 Sitzungen ab und befasste sich mit 977 Tagesordnungspunkten. Dabei wurden alle Aufgaben der EZB sowie interne Angelegenheiten (z. B. Personal-, Budget-, Verwaltungs- und IT-Themen) behandelt. Darüber hinaus kamen bei Vorlagen zur Kenntnisnahme oder Routinebeschlüssen schriftliche Verfahren zur Anwendung, und einige Beschlüsse wurden nach Übertragung von Befugnissen des EZB-Rats gefasst.

Abbildung 10.1

Anzahl der Tagesordnungspunkte je Beschlussorgan

Quelle: EZB.

Abbildung 10.2

Anzahl der schriftlichen Verfahren je Beschlussorgan

(ohne schriftliche Verfahren der Bankenaufsicht)

Quelle: EZB.

Der Erweiterte Rat, in dem als Übergangsgremium auch die Präsidenten der nicht dem Euroraum angehörenden nationalen Zentralbanken (NZBen) vertreten sind, trat 2025 viermal zusammen. Er erörterte die makroökonomischen, monetären und finanziellen Entwicklungen in der EU und führte einen Meinungsaustausch über Themen, die für alle NZBen von Interesse sind. Darüber hinaus wurden die Mitglieder des Erweiterten Rates mittels schriftlicher Verfahren über die in ihr Mandat fallenden Bereiche konsultiert bzw. informiert. Im Jahr 2025 beschloss der Erweiterte Rat, ab 2026 nur noch zwei Sitzungen pro Jahr abzuhalten.

10.2 Die Rechenschaftspflicht der EZB

Rechenschaftspflicht als unerlässliches Gegengewicht zu Unabhängigkeit

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) räumt der EZB Unabhängigkeit ein, um sicherzustellen, dass sie ihr Preisstabilitätsmandat frei von politischer Einflussnahme erfüllen kann. Diese Unabhängigkeit geht für die EZB mit der Verpflichtung einher, ihre Handlungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der EU, d. h. den von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertretern im Europäischen Parlament zu verantworten. Die auf Artikel 284 Absatz 3 AEUV beruhende Rechenschaftspraxis der EZB ermöglicht einen wechselseitigen Dialog zwischen der EZB und dem Europäischen Parlament. Dadurch kann die EZB ihre Politik und ihre Entscheidungen erläutern und die Anliegen der gewählten Vertretung der Bevölkerung anhören. Darüber hinaus ergänzt die gerichtliche Kontrolle durch den Gerichtshof der Europäischen Union den Rahmen für die Rechenschaftspflicht der EZB.

EZB setzte ihren Austausch mit dem Europäischen Parlament im Jahr 2025 fort

Im Berichtsjahr trat die Präsidentin der EZB in vier regelmäßigen Anhörungen vor den ECON-Ausschuss. Die Präsidentin nahm auch an der Plenardebatte zum EZB-Jahresbericht 2023 teil. Im April präsentierte der Vizepräsident den EZB-Jahresbericht 2024 im ECON-Ausschuss. Am selben Tag veröffentlichte die EZB ihr Feedback zur Entschließung des Europäischen Parlaments zum Jahresbericht 2023. Im Lauf des Berichtsjahrs beantwortete die EZB 15 schriftliche Anfragen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments. Es handelte sich um Fragen zu Themen wie Geldpolitik, Konjunkturaussichten, digitaler Euro und institutionelle Angelegenheiten. Im Oktober 2025 nahm eine Delegation des ECON-Ausschusses am jährlichen Besuch bei der EZB in Frankfurt am Main teil.

EZB setzte ihre enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zum digitalen Euro fort

In enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament befasste sich die EZB 2025 weiter mit dem digitalen Euro. Zum Meinungsaustausch nahm EZB‑Direktoriumsmitglied Piero Cipollone viermal an Sitzungen des ECON‑Ausschusses teil und berichtete dabei über die aktuellen Fortschritte des Projekts. Darüber hinaus wurden die Vorsitzende und die Ausschussmitglieder durch Mitteilungen über alle wichtigen Entwicklungen bezüglich des digitalen Euro informiert. Die EZB stellte den Mitgliedern des Europäischen Parlaments auch fachliche Analysen und Beiträge zur Verfügung, um so das laufende Gesetzgebungsverfahren zum digitalen Euro zu unterstützen.

Zustimmung zum Euro erreichte 2025 Höchstwert

Laut Standard-Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2025 war die Zustimmung zur gemeinsamen Währung unter den Befragten im Euroraum mit 83 % größer denn je.[102] Die Zustimmung blieb auch in der Umfrage vom Herbst 2025 auf einem hohen Niveau: 82 % der Befragten befürworteten den Euro. Die EZB setzt sich weiterhin für einen konstruktiven Austausch mit dem Europäischen Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern im Euroraum ein. Um das Vertrauen zu stärken und ihre Rechenschaftspflicht wirksam zu erfüllen, erklärt die EZB ihre Entscheidungen, geht auf Anliegen der Öffentlichkeit ein und pflegt den offenen Dialog.

10.3 Internationale Beziehungen

G20

Vor dem Hintergrund zunehmender globaler Spannungen stand der G20-Vorsitz unter dem Motto Solidarität, Gleichheit und Nachhaltigkeit

Im Jahr 2025 führte Südafrika unter dem Motto Solidarität, Gleichheit und Nachhaltigkeit den Vorsitz über die G20. Die Weltwirtschaft wurde unterdessen durch hohe und volatile US-Zölle, Russlands Krieg gegen die Ukraine und die Konflikte im Nahen Osten belastet. Vor diesem Hintergrund forderte der Vorsitz die G20-Mitglieder zur multilateralen Zusammenarbeit auf. Die G20 konnten sich auf Folgendes einigen: ein Kommuniqué im Juli, eine Ministererklärung zur Schuldentragfähigkeit im Oktober und eine gemeinsame Abschlusserklärung beim Gipfeltreffen in Johannesburg am 22./23. November. Der Vorsitz stellte Afrika und den Globalen Süden in den Mittelpunkt der G20-Agenda. Zu den wichtigsten Prioritäten gehörten die Schuldentragfähigkeit, die Aufstockung der Klimaschutzfinanzierung und der gleichberechtigte Zugang zu kritischen Mineralien sowie die Förderung der politischen Zusammenarbeit in den Bereichen inklusives Wirtschaftswachstum, Ernährungssicherheit und künstliche Intelligenz. Die EZB wies darauf hin, dass einheitliche Rahmenbedingungen in allen Staaten von entscheidender Bedeutung dafür sind, grenzüberschreitende Übertragungseffekte einzudämmen und Finanzstabilität zu gewährleisten. Außerdem begrüßte sie die Zusagen zum G20-Fahrplan zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs und zur vollständigen und rechtzeitigen Umsetzung vereinbarter Reformen und internationaler Standards, einschließlich Basel III. Die EZB begrüßte ferner die Billigung der Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) zur Verschuldung im Sektor der Finanzintermediation durch Nichtbanken (NBFI) und die Überprüfung des FSB zur Umsetzung seiner High-Level-Empfehlungen zu Kryptowerten und Stablecoins. Die EZB regte weitere Arbeiten zu NBFI an. Diese sollten durch bessere Daten und einen verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustausch unterstützt werden, um eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten und systemische Risiken zu verringern.

IWF und internationale Finanzarchitektur

Beitrag der EZB zu Diskussionen in internationalen Foren zur Förderung eines starken und stabilen internationalen Währungs- und Finanzsystems

Im Zuge der Bemühungen, die internationale Finanzarchitektur anzupassen und weiterzuentwickeln spielte die EZB als bedeutende Zentralbank weiterhin eine aktive Rolle bei Diskussionen im IWF[103] zu Fragen, die für ihr eigenes Mandat relevant sind. Der IWF hat drei umfassende Überprüfungen eingeleitet, die 2026 abgeschlossen werden sollen. Die Überprüfung der Programmausgestaltung und Konditionalität (Review of Program Design and Conditionality) zielt darauf ab, die Kreditprogramme zu verbessern, um die außenwirtschaftliche Tragfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der kreditnehmenden Länder besser zu unterstützen. Im Rahmen der eingehenden Überprüfung der Überwachungstätigkeit (Comprehensive Surveillance Review) wird eine Bestandsaufnahme der sich wandelnden Überwachungslandschaft vorgenommen. Dabei werden auch die Prioritäten für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Im Rahmen der Überprüfung des Financial Sector Assessment Program (FSAP) des IWF werden die Wirksamkeit des FSAP bei der Bewältigung zunehmender Verwundbarkeiten, die Abdeckung des NBFI-Sektors und die Auswirkungen der IWF-Empfehlungen beurteilt. Die EZB ist aktiv an diesen Überprüfungen beteiligt.

Darüber hinaus setzte der IWF seine Arbeiten zur Umsetzung der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung fort (in deren Rahmen die IWF-Quoten um 50 % erhöht werden sollen). Im Jahr 2026 strebt er die Ausarbeitung einer Reihe von Grundsätzen an, die als Richtschnur für künftige Beratungen über die IWF-Quoten und Governance, einschließlich der 17. Allgemeinen Quotenüberprüfung, dienen sollen. Was die Ressourcen für IWF-Treuhandfonds betrifft, so wurden weitere Fortschritte bei der Bereitstellung zugesagter finanzieller Mittel erzielt. Dabei handelt es sich um Sonderziehungsrechte oder um gleichwertige Beiträge zum Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust – PRGT) und zum Treuhandfonds für Resilienz und Nachhaltigkeit (Resilience and Sustainability Trust – RST). Die meisten Zusagen wurden inzwischen erfüllt. Dabei leisteten die EU-Mitgliedstaaten und ihre Zentralbanken maßgebliche Beiträge.

Die globalen Anstrengungen zur Bewältigung von Schuldenproblemen wurden im Jahr 2025 weiter intensiviert. Der IWF und die Weltbank haben Fortschritte bei der Unterstützung von Ländern erzielt, die zwar eine tragfähige Verschuldung aufweisen, aber beim Schuldendienst unter Druck stehen. Der IWF begann damit, den Rahmen für die Schuldentragfähigkeit einkommensschwacher Länder zu überprüfen. Überdies veröffentlichte der Global Sovereign Debt Roundtable das Debt Restructuring Playbook[104], um die Vorhersehbarkeit und Rechtzeitigkeit von Schuldenrestrukturierungen weiter zu verbessern. Die EZB unterstützt internationale Finanzinstitutionen bei ihren Bemühungen, die Arbeiten zur Schuldentragfähigkeit voranzutreiben.

Kasten 8
Die internationale Rolle des Euro

Eine internationale Währung zeichnet sich dadurch aus, dass sie auch außerhalb ihres eigenen Rechtsraums weithin verwendet wird. Solche Währungen werden weltweit als Zahlungsmittel, Wertaufbewahrungsmittel und Rechnungseinheit für Preisangaben in Verträgen und für Vermögenswerte herangezogen. Zentralbanken auf der ganzen Welt halten sie als Reserven. Unternehmen und private Haushalte nutzen sie indes neben ihrer nationalen Währung für den Handel, die Kreditaufnahme, für Investitionszwecke und zur Ersparnisbildung.

Seit seiner Einführung behauptet der Euro seine Stellung als zweitwichtigste internationale Währung nach dem US-Dollar (siehe Abbildung A). Die EZB veröffentlicht jährlich einen Bericht über die internationale Rolle des Euro. Dieser enthält einen Gesamtindex der internationalen Rolle des Euro. Die Berechnung des Index erfolgt als einfaches arithmetisches Mittel des Euro-Anteils über eine breite Palette von Indikatoren hinweg. Seit 2017 hat sich dieser Index sowohl zu konstanten als auch zu aktuellen Wechselkursen innerhalb einer Spanne von 18 % bis 20 % stabilisiert, wobei in den Jahren unmittelbar nach der Einführung der Gemeinschaftswährung zunächst ein Anstieg verzeichnet worden war (siehe Abbildung B).

Abbildung A

Momentaufnahme des internationalen Währungssystems

Der Euro ist weiterhin die zweitwichtigste Währung im internationalen Währungssystem

(in %; Q4 2024)

Quellen: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Internationaler Währungsfonds (IWF), CLS Bank International, Ilzetzki, Reinhart und Rogoff (2019)[105] sowie EZB-Berechnungen.
Anmerkung: *Da Transaktionen an den Devisenmärkten stets zwei Währungen umfassen, beträgt die Summe der Umsätze im Devisenhandel 200 %. Die Daten für die Umsätze im Devisenhandel beziehen sich auf April 2022, da sie aus einer alle drei Jahre durchgeführten Erhebung stammen. Siehe auch den jüngsten Bericht, der im Juni 2025 veröffentlicht wurde: EZB, The international role of the euro, 2025.

Aus den jüngsten geopolitischen Entwicklungen ergeben sich sowohl Herausforderungen als auch Chancen für die internationale Rolle des Euro. Einerseits haben einige Zentralbanken vermehrt Gold angekauft. Überdies prüfen die BRICS-Länder Alternativen zu traditionellen grenzüberschreitenden Zahlungssystemen, und die US-Regierung fördert die weltweite Verwendung von auf US-Dollar lautenden Stablecoins. Andererseits würden eine Stärkung der geopolitischen Glaubwürdigkeit Europas und eine Wiederherstellung seiner Hard Power dazu beitragen, das weltweite Vertrauen in den Euro zu stützen. Unterdessen führten die von der US-Regierung Anfang April 2025 verhängten Zölle dazu, dass der US-Dollar massiv an Boden verlor und zugleich die Langfristzinsen stiegen. Zu einer derartigen Korrelation kommt es nur selten. Dies deutet darauf hin, dass Anleger die Rolle des US-Dollar als sicherer Hafen möglicherweise zunehmend hinterfragen, was sich auf die internationale Währungslandschaft auswirken könnte.

Abbildung B

Gesamtindex der internationalen Rolle des Euro

Internationale Rolle des Euro im vergangenen Jahrzehnt weitgehend unverändert

(in %; zu aktuellen und konstanten Wechselkursen im Q4 2024; gleitende Vierquartalsdurchschnitte)

Quellen: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Internationaler Währungsfonds (IWF), CLS Bank International, Ilzetzki, Reinhart und Rogoff (2019) sowie EZB-Berechnungen.
Anmerkung: Arithmetischer Durchschnitt der Anteile des Euro zu konstanten (aktuellen) Wechselkursen an den internationalen Anleihebeständen, an den Krediten von Banken außerhalb des Euroraums an Kreditnehmer außerhalb des Euroraums, an den von Gläubigern außerhalb des Euroraums bei Banken außerhalb des Euroraums gehaltenen Einlagen, an Abwicklungen im globalen Devisenhandel, an den weltweiten Devisenreserven und an den Wechselkurssystemen weltweit. Die jüngsten Angaben beziehen sich auf das vierte Quartal 2024. Siehe auch den jüngsten Bericht, der im Juni 2025 veröffentlicht wurde: EZB, The international role of the euro, 2025.

In einem sich wandelndem Umfeld könnte sich der Spielraum für eine internationale Rolle des Euro vergrößern. Dies hätte positive Auswirkungen auf den Euroraum. Erstens würde eine stärkere Nachfrage nach auf Euro lautenden Schuldverschreibungen es den Staaten und Unternehmen ermöglichen, niedriger verzinste Kredite aufzunehmen. Zweitens würde ein vermehrt in Euro denominierter Handel den Euroraum vor Wechselkursschwankungen schützen. Drittens würde eine stärkere internationale Rolle des Euro die strategische Autonomie Europas stärken und dazu beitragen, es vor Sanktionen oder anderen Zwangsmaßnahmen zu schützen.

Der Euro wird jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn er von den richtigen politischen Maßnahmen unterstützt wird. Eine zentrale Priorität der europäischen Politik muss darin bestehen, die Spar- und Investitionsunion voranzutreiben, um das Potenzial der europäischen Finanzmärkte voll auszuschöpfen. Die Beseitigung von Hemmnissen innerhalb der EU ist entscheidend, um die Tiefe und Liquidität der Märkte für Euro-Refinanzierungen zu verbessern, was eine Voraussetzung für eine breitere Verwendung des Euro ist. Die geplante Emission von Anleihen auf EU-Ebene im Hinblick auf eine eigenständige europäische Verteidigungspolitik könnte wesentlich dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.

Auch die EZB erfüllt dabei ihre Rolle. In einem volatileren geopolitischen Umfeld sind raschere Fortschritte beim digitalen Euro unerlässlich, um die europäische Souveränität zu stärken. Auch durch die Verbesserung grenzüberschreitender Zahlungssysteme, die Transaktionen zwischen dem Euro und anderen Währungen bearbeiten, wird eine Erhöhung der Widerstandsfähigkeit erreicht. Zudem werden Lösungen für die Abwicklung von Wholesale-Finanztransaktionen in Zentralbankgeld auf Distributed-Ledger-Technologie-Plattformen sowohl die Effizienz der europäischen Finanzmärkte als auch die internationale Attraktivität des Euro erhöhen. Darüber hinaus gewährt die EZB Zentralbanken außerhalb des Euroraums Euro-Liquiditätslinien. Damit signalisiert sie ihre Bereitschaft, bei angespannten Marktbedingungen eine Absicherung zum Schutz der geldpolitischen Transmission zur Verfügung zu stellen. Auch diese Liquiditätslinien können die Verwendung des Euro bei globalen Finanz- und Handelstransaktionen begünstigen.

Die internationale Attraktivität des Euro wird letztlich zudem durch eine solide Politik im Euroraum, durch starke, regelbasierte Institutionen sowie durch geopolitische Glaubwürdigkeit gestützt. Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist ebenfalls weiterhin entscheidend, um das globale Vertrauen in den Euro aufrechtzuerhalten und potenziell zu stärken.

11 Förderung von ethischem Verhalten, guter Governance sowie sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit

Als öffentliche Institution muss die EZB Rechenschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der EU sowie deren gewählter Vertretung ablegen. Diese Verantwortung umfasst die wirksame Kommunikation und Interaktion mit unterschiedlichen Zielgruppen, die Wahrung von Transparenz und höchsten ethischen Standards, die Bewertung der Auswirkungen von Klima- und Naturrisiken sowie das Empowerment der Belegschaft.

11.1 Umwelt, Soziales und Governance

Auch 2025 befasste sich die EZB mit ESG-Themen

Die wichtigsten Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (Environmental, Social, Governance – ESG) im Jahr 2025 werden in diesem Kapitel dargelegt: In Kapitel 11 Abschnitt 2 wird erläutert, wie die EZB an der kontinuierlichen Verbesserung ihres Governance-Rahmens arbeitet. Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit mit vergleichbaren Institutionen auf europäischer und internationaler Ebene, um Ethik, Integrität und Wohlverhalten zu stärken. In Kapitel 11 Abschnitt 3 werden die Initiativen der EZB beschrieben, die darauf abzielen, ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken und ihre Transparenz, Zugänglichkeit und Interaktion mit der Bevölkerung und der breiten Öffentlichkeit zu erhöhen. Kapitel 11 Abschnitt 4 gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Personalmanagement im Jahr 2025 und enthält zentrale Daten zur Diversität der Belegschaft der EZB. In Kapitel 11 Abschnitt 5 geht es um die Arbeit der EZB zum Thema Klima und Natur. Hier werden auch einschlägige Publikationen aus diesem Bereich vorgestellt.

Die EZB berücksichtigt Klimarisiken in ihren Rahmenwerken zur Steuerung finanzieller und nichtfinanzieller Risiken, wie im Erweiterten Jahresabschluss der EZB 2025 im Abschnitt „Risikomanagement“ beschrieben.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden sich in anderen Abschnitten dieses Jahresberichts sowie auf der Website der EZB (siehe Tabelle 11.1).

11.2 Ethisches Verhalten und Integrität weiter stärken

Die Stabsstelle Compliance und Governance (CGO) der EZB unterstützt das Direktorium dabei, die Integrität und das Ansehen der EZB zu schützen, die Einhaltung ethischer Verhaltensstandards zu fördern sowie die Erfüllung der Rechenschaftspflicht und die Transparenz der EZB zu stärken.

Ethik- und Compliance-Ausschuss formulierte neue Grundsätze für eine ethische und verantwortungsvolle Nutzung von künstlicher Intelligenz

Der Ethik- und Compliance-Ausschuss unterstützte weiterhin Institutionen im Eurosystem und im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) bei der Umsetzung der Ethik-Leitlinie. Dazu gehörte die Bereitstellung von Richtlinien zu Beschränkungen für private Finanztransaktionen und zu Interessenkonflikten in Bezug auf externe Tätigkeiten und unbezahlten Urlaub. Zudem organisierte der Ausschuss themenspezifische Veranstaltungen mit Gastvortragenden. Da auch Institutionen außerhalb des Eurosystems und des SSM eingeladen waren, nahmen mehr als 50 verschiedene öffentliche Institutionen und Organisationen an diesen Veranstaltungen teil. Im Jahr 2025 richtete der Ausschuss eine spezielle Taskforce für Ethik und künstliche Intelligenz (KI) ein. Diese Taskforce erarbeitete unverbindliche Grundsätze zur Förderung der ethischen und verantwortungsvollen Gestaltung und Nutzung von KI-Systemen und gab den Instituten des Eurosystems und des SSM praktische Orientierungshilfen an die Hand. Entsprechend seiner Verpflichtung, das Bewusstsein für Ethik und Integrität zu schärfen, organisierte der Ausschuss ein Ethik-Challenge-Quiz und eine Veranstaltung mit Gastvortragenden, bei der es um Ethik, das Vertrauen der Öffentlichkeit und menschliches Verhalten aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht ging. An beiden Veranstaltungen nahmen zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eurosystems und des SSM teil.

Auf europäischer Ebene arbeitete die CGO mit anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zusammen, um gemeinsam den ersten interinstitutionellen Ethik-Tag zu organisieren. Dort kamen mehr als 600 Kolleginnen und Kollegen aus 15 verschiedenen Institutionen zusammen. Der Leiter der Stabsstelle Compliance und Governance der EZB nahm gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Institutionen an einer Podiumsdiskussion darüber teil, wie sich Ethik auf die Organisationskultur auswirkt. Auf breiterer internationaler Ebene beteiligte sich die EZB aktiv am Austausch von Wissen und bewährten Verfahren im Rahmen des Ethiknetzwerks multilateraler Organisationen (ENMO). Die EZB hatte den stellvertretenden Vorsitz des Netzwerks inne und leistete Beiträge zu dessen Sitzungen, Arbeitsgruppen sowie dem Jahrestreffen der Mitglieder, das von der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank ausgerichtet wurde. Diese globale Zusammenarbeit ebnete den Weg für die Annahme der Praxisstandards für Ethikfunktionen im April 2025.

Sensibilisierung der Belegschaft für Fragen der Ethik und Integrität hatte 2025 weiterhin hohe Priorität

Onboarding-Programme für neue Mitarbeitende wurden wie gewohnt durchgeführt. Darüber hinaus bot die CGO auf bestimmte Geschäftsbereiche zugeschnittene Schulungen an, ebenso wie Auffrischungsveranstaltungen zu den für private Finanztransaktionen geltenden Regeln. Zu den allgemeinen Sensibilisierungs- und Outreach-Initiativen zählte der jährliche weltweite Ethik-Tag (Global Ethics Day) mit Ständen, die alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB besuchen konnten.

Die Zahl der Anfragen an die CGO stieg von 3 070 im Jahr 2024 auf 3 532 im Jahr 2025 (siehe Abbildung 11.1). Dies war auf Sensibilisierungsinitiativen und kontinuierliche Bemühungen zur Entwicklung intuitiver digitaler Instrumente zurückzuführen. Wie in den Vorjahren bestätigten die jährlichen Compliance-Kontrollen der CGO, dass Mitarbeitende und hochrangige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der EZB die Regeln für private Finanztransaktionen weiterhin einhielten.

Abbildung 11.1

Übersicht zu Anfragen aus der EZB-Belegschaft im Jahr 2025

Quelle: EZB.

Der Ethikausschuss unterstützt und berät hochrangige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der EZB in ethischen Fragen

Gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss ergänzt der unabhängige Ethikausschuss die Governance-Struktur der EZB. Er berät hochrangige EZB-Funktionsträgerinnen und -Funktionsträger in ethischen Fragen, vor allem im Zusammenhang mit externen Tätigkeiten und der Erwerbstätigkeit nach Niederlegung ihres Amtes, und prüft ihre Interessenerklärungen. Der Ethikausschuss beobachtet außerdem die Entwicklungen im Bereich Ethik und Wohlverhalten auf europäischer und internationaler Ebene.

Im Jahr 2025 überprüfte er anhand der Interessenerklärungen die Einhaltung der Regeln für private Finanztransaktionen durch hochrangige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der EZB und gab 35 Stellungnahmen ab. 15 dieser Stellungnahmen betrafen Einschränkungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses (wobei einige auch Empfehlungen zur Beachtung von Cooling-off-Phasen enthielten). Die Stellungnahmen des Ethikausschusses werden auf der Website der EZB veröffentlicht, und zwar sechs Monate nachdem sie abgegeben wurden.

11.3 Kommunikation und Transparenz

Sowohl das externe als auch das interne Kommunikationsumfeld hielten Herausforderungen bereit

Das vergangene Jahr war von einem herausfordernden Umfeld geprägt, das die Kommunikation besonders erschwerte. Eine außergewöhnliche wirtschaftliche Unsicherheit, geopolitische Spannungen, zunehmender Populismus und neuerliche Debatten über die Unabhängigkeit von Zentralbanken gingen mit einem größeren Druck im Zusammenhang mit der Finanzierung der Sicherheit, der Stabilität und des Wachstums in Europa einher. Die Ergebnisse der zentralen Maßnahmen der EZB vermittelten indes eine beruhigende Botschaft. Die Inflation wurde erfolgreich auf das 2-%-Ziel der EZB zurückgeführt, die EZB war geldpolitisch „gut aufgestellt“ und das Bankensystem im Euroraum erwies sich weiterhin als widerstandsfähig. Dennoch könnten diese Erfolge vielen Menschen entgangen sein. Insgesamt blieben die Preise auf einem höheren Niveau als vor dem Inflationsschub – wenngleich sie nicht mehr so schnell anstiegen. Dies schürte bei den Europäerinnen und Europäern anhaltende Bedenken über die Lebenshaltungskosten, die Inflation und die Budgets der privaten Haushalte. Darüber hinaus bedurften die immer lauter werdenden Forderungen nach Vereinfachungen oder vollständiger Deregulierung im Finanzsektor einer begründeten, besonnenen und gut kommunizierten Antwort. Und schließlich mussten neue Rahmenbedingungen der EZB für Karriere und Personalbeziehungen sowie ein groß angelegter Umzug vom Eurotower in ein neues Gebäude mit innovativem Arbeitsplatzkonzept durch eine unterstützende interne Kommunikation begleitet werden.

EZB verpflichtete sich, ihre Kommunikation nach der Strategiebewertung 2025 weiter anzupassen

Angesichts der anhaltenden Herausforderungen ist die EZB entschlossen, weitere Anpassungen an die sich wandelnde Kommunikationslandschaft vorzunehmen. Dies wurde in der Bewertung der geldpolitischen Strategie 2025 bestätigt. Dabei erfolgte unter anderem eine Bestandsaufnahme der seit der Strategieüberprüfung 2021 unternommenen Anstrengungen zur Modernisierung der Kommunikation der EZB. Die Überprüfung hatte gezeigt, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Preisstabilitätsziel der EZB gestiegen ist. Zudem wurde festgestellt, dass die EZB und die nationalen Zentralbanken erhebliche Anstrengungen unternommen hatten, um die Öffentlichkeit stärker einzubeziehen und besser zu erreichen – und die Lesbarkeit und Zugänglichkeit ihrer Kommunikation zu verbessern. In der breiten Öffentlichkeit ist das Wissen darüber, was das Eurosystem tut und wie die Wirtschaft und der Finanzsektor funktionieren, jedoch nach wie vor begrenzt. Dementsprechend bekräftigte die EZB ihre Entschlossenheit, ihre geldpolitische Strategie und ihre geldpolitischen Beschlüsse allen Zielgruppen so klar wie möglich zu erläutern.

Finanzbildung wird zunehmend als wichtiger Aspekt für die geldpolitische Transmission anerkannt

Darüber hinaus gibt es zunehmend Hinweise darauf, dass die Geldpolitik wirksamer auf die Wirtschaft übertragen werden könnte, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher die Wirtschaft und die Rolle der Zentralbanken generell besser verstehen.[106] Deshalb ist die Förderung der Finanzbildung ein zentraler Interessenbereich. Die Synergien und Vorteile aus der Zusammenarbeit innerhalb des Eurosystems in diesem Bereich könnten ein Weg in die Zukunft sein. Ein Beispiel hierfür waren die fünf Verpflichtungen zur Förderung der Finanzbildung, die beim Internationalen Frauentag 2025 formuliert wurden.

Anpassung der Kommunikation durch innovative Ansätze

Die EZB rief ihren neuen YouTube-Kanal „Espresso Economics“ ins Leben

Im Januar 2025 richtete die EZB ihren Kanal Espresso Economics auf YouTube ein, der sich hauptsächlich an ein jüngeres Publikum richtet. In den Videos werden grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge einfach und unterhaltsam erklärt. Am beliebtesten waren Themen rund um die Alltagserfahrungen junger Menschen, z. B. warum junge Menschen das Gefühl haben, dass die Preise so stark steigen und dass der Kauf eines Hauses unerschwinglich geworden ist, oder die Sorge um die Arbeitsplätze im Zeitalter von KI und das Arbeiten für die Gig-Ökonomie. Auch Videos, in denen aktuelle Themen gestützt auf Analysen von EZB-Fachleuten in leicht verständlicher Form erläutert wurden, verzeichneten zahlreiche Aufrufe. In diesen Videos ging es unter anderem darum, wie sich der Klimawandel auf die Lebensmittelpreise auswirkt, was Zölle für die Wirtschaft bedeuten oder wie die Aufmerksamkeitsökonomie funktioniert.

Der EZB-Podcast verzeichnete eine Million Aufrufe

Der EZB-Podcast erreichte im Jahr 2025 zwei wichtige Meilensteine: Die 100. Folge wurde veröffentlicht und die Marke von einer Million Aufrufen für die gesamte Serie wurde überschritten. Um mit den sich wandelnden Präferenzen der Zuhörerinnen und Zuhörer Schritt zu halten, setzte die EZB die Modernisierung sowohl des Podcast-Formats als auch der Inhalte fort.

Der EZB-Blog erwies sich als sehr erfolgreich, um die Reichweite von Erkenntnissen der EZB zu erhöhen

In ähnlicher Weise beschäftigte sich auch der EZB-Blog mit aktuellen Themen. In ihm teilen sowohl EZB-Direktoriumsmitglieder als auch Mitarbeitende der EZB ihre Ansichten und Analysen. Die Themen reichten von der Reaktion der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher auf US-Zölle und der Rolle ausländischer Arbeitskräfte bei der Ankurbelung des Wachstums bis hin zu den Auswirkungen von Hitzewellen auf die Preise oder den Risiken von Stablecoins für Europa. Das starke Echo auf diese Blog-Beiträge in den internationalen Mainstream-Medien zeigt, wie wirksam dieser Kanal dazu beiträgt, einem breiteren Publikum Erkenntnisse der EZB zugänglich zu machen.

Attraktivität und interaktive Angebote des EZB-Besucherzentrums weiter verbessert

Die EZB und ihr Hauptgebäude zogen weiterhin Besucherinnen und Besucher aus ganz Europa und darüber hinaus an. Im Jahr 2025 nahmen mehr als 23 000 Gäste an fast 700 Veranstaltungen teil, darunter Vorträge und Führungen durch das EZB-Besucherzentrum, in dem neue Exponate zu sehen waren. Ein neues Video mit dem Titel „Was macht die Europäische Zentralbank?“ hilft den Besucherinnen und Besuchern, sowohl online als auch offline, besser zu verstehen, wie sich die Arbeit der EZB auf ihr Leben auswirkt.

Präsidentin Lagarde (rechts) im EZB-Besucherzentrum

KI ist und bleibt ein prägender Faktor in der Kommunikation der EZB

Die künstliche Intelligenz (KI), insbesondere die Anwendung von Large Language Models (LLMs) und maschinengenerierter Inhalte in der Kommunikation, wirkt sich zunehmend auf die EZB aus. Sowohl die Ausbreitung von KI als auch deren Einsatz für ihre eigene Kommunikation haben spürbare Folgen für die EZB.

EZB und ihre Vertreterinnen und Vertreter von Falschinformation, Desinformation und Deepfakes betroffen

Auch im Jahr 2025 wurden computergenerierte Inhalte, insbesondere Bilder und Videos, böswillig gegen die EZB eingesetzt. Die EZB verfügt über spezielle Protokolle für die Identifizierung und den Umgang mit solchen Inhalten. Die Angriffe umfassten falsche Social-Media-Konten, die vorgaben, der EZB oder ihren politischen Entscheidungsträgerinnen bzw. -trägern zu gehören, Deepfake-Videos der Präsidentin und anderer Direktoriumsmitglieder sowie Falschinformation und Desinformation in sozialen und traditionellen Medien. Da die Zahl dieser Vorfälle zunimmt und ihr Inhalt dank neuer Technologien immer schwieriger von echten Informationen oder Vertreterinnen und Vertretern der EZB zu unterscheiden ist, werden die diesbezüglichen Anstrengungen und internen Koordinierungsprozesse weiter intensiviert.

Der digitale Euro war ein bevorzugtes Ziel von Verschwörungsgläubigen

Insbesondere der digitale Euro steht sowohl online als auch offline im Mittelpunkt von Falschinformationen und Verschwörungserzählungen. Die EZB setzt auf proaktive, faktengestützte Kommunikation über verschiedene Kanäle und Formate. Dadurch wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit zeitnah Zugang zu verlässlichen Informationen hat.

KI wird seit Langem zur Unterstützung der Kommunikation der EZB eingesetzt, insbesondere bei Übersetzungen

Sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von KI werden in der Kommunikation der EZB seit Langem genutzt. Vor allem hat KI die Institution dabei unterstützt, den steigenden Bedarf an Übersetzungen, insbesondere im Bereich der Bankenaufsicht, zu bewältigen und die Reichweite ihrer Kommunikation zu steigern. Im Jahr 2025 wurden über das Tool eTranslation, das die Europäische Kommission der EZB zur Verfügung stellt, mehr als 45 Millionen Seiten ausschließlich maschinell übersetzt – hauptsächlich für interne Zwecke. Eine abschließende Qualitätsprüfung durch menschliche Übersetzerinnen und Übersetzer ist für offizielle EZB-Dokumente, die für die externe Kommunikation in EU-Amtssprachen bestimmt sind, nach wie vor unerlässlich.

Kommunikation über unsere Währung: Bargeld und digitaler Euro

Die Neugestaltung der Euro-Banknoten bot eine Gelegenheit, mit der breiten Öffentlichkeit zu interagieren

Die konkreteste Verbindung zwischen den Menschen im Euroraum und ihrer Zentralbank ist das Bargeld – insbesondere die Euro-Banknoten. Die künftige Gestaltung der Banknoten ist daher für die breite Öffentlichkeit von Interesse. Im Jahr 2025 ging es vor allem um die Auswahl möglicher künftiger Motive und den Start eines Design-Wettbewerbs. Die umfassende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit diesen Schritten untermauerte die Botschaft, dass die EZB und das Eurosystem nach wie vor entschlossen sind, Bargeld als gültige und zugängliche Zahlungsmethode beizubehalten.

Kommunikationsaktivitäten zum digitalen Euro wurden verstärkt, um dem wachsenden öffentlichen Interesse gerecht zu werden

Angesichts des gestiegenen öffentlichen Interesses intensivierte die EZB auch ihre Kommunikation zum digitalen Euro. So wurden etwa in datenbasierten Analysen die Kosten des Projekts und seine Auswirkungen auf die Finanzstabilität untersucht, um die Transparenz zu erhöhen und weit verbreiteten falschen Vorstellungen zu begegnen. Darüber hinaus trugen zahlreiche Interviews, Reden, parlamentarische Anhörungen, Podcasts und Meinungsbeiträge der Präsidentin und der Direktoriumsmitglieder zu einer fundierteren Debatte zwischen der Öffentlichkeit und den EU-Gesetzgebern bei.

Die Einführung des Euro in Bulgarien war ein Anlass, die gemeinsame Währung zu feiern

Die Einführung des Euro in Bulgarien bot zudem die Gelegenheit, die Errungenschaften der gemeinsamen Währung mit der breiten Öffentlichkeit in der gesamten EU zu feiern. Der Euro verbindet die Menschen in Europa nach wie vor über Grenzen hinweg. Er erleichtert den Alltag, das Reisen und den Austausch und fördert den allgemeinen Wohlstand im gesamten Euroraum. Zu diesem Anlass führte die EZB eine Reihe von Kommunikationsaktivitäten durch. Dazu gehörten die Rede der Präsidentin mit dem Titel Bulgaria on the euro’s doorstep: towards a shared future, ein Blogbeitrag zur Beliebtheit des Euro rund um den Zeitpunkt der Einführung sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Internet durch bulgarische Content Creator und eine Reihe von Beiträgen in den sozialen Medien. Als am deutlichsten sichtbares Zeichen illuminierte die EZB ihre Fassade, um den Beitritt Bulgariens zum Euroraum zu feiern. Die Bilder davon erreichten Millionen von Menschen, insbesondere über die sozialen Medien.

Das Hauptgebäude der EZB wurde am 1. Januar 2026 anlässlich des Beitritts Bulgariens zum Euro-Währungsgebiet illuminiert

Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EZB

Wegen des anhaltenden Interesses an Dokumenten zu institutionellen Themen bearbeitete die EZB 2025 mehr Anträge auf öffentliche Einsichtnahme als 2024

Der Rahmen der EZB für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass sie ihrer Verpflichtung zur Transparenz nachkommen kann. Er fördert Transparenz und Offenheit und stärkt die demokratische Legitimität der EZB, indem er einen breiten Zugang zu EZB-Dokumenten gewährt und zugleich die Unabhängigkeit und das effektive Funktionieren der Institution wahrt.

Im Jahr 2025 gingen bei der EZB mehr Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu ihren Dokumenten ein als im Vorjahr. Insgesamt waren es 86 Anträge, gegenüber 74 im Jahr 2024. Die Anträge deckten ein breites Themenspektrum ab, darunter institutionelle Angelegenheiten/Governance-Fragen, Zentralbankwesen und Bankenaufsicht. Wie im Jahr 2024 machten Anträge im Zusammenhang mit institutionellen und internen Angelegenheiten wie der Personalpolitik weiterhin einen hohen Anteil aus.

Im Einklang mit der Verpflichtung der EZB zur Transparenz werden Dokumente, die aufgrund von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit freigegeben wurden, in der Regel über das öffentliche Dokumentenverzeichnis der EZB zugänglich gemacht. Darüber hinaus erstellte die EZB einen Überblick über die Themen der Anträge auf Zugang zu Dokumenten im Jahr 2025.

Die CGO führte Outreach-Initiativen durch, um das Bewusstsein in Bezug auf den Rechtsrahmen für den Zugang zu Dokumenten zu stärken und eine gemeinsame Kultur der Transparenz innerhalb der Institution zu fördern. Ihre Initiativen richteten sich entweder an die gesamte Belegschaft oder waren auf bestimmte Geschäftsbereiche zugeschnitten.

Aus Sicht der Europäischen Ombudsstelle gab es in Bezug auf die Abwicklung von Anträgen auf öffentliche Einsichtnahme keinen Grund zu Beanstandungen.

11.4 In Menschen investieren für die Widerstandsfähigkeit und die Zukunft der EZB

Im Jahr 2025 investierte die EZB weiterhin in ihre Belegschaft, damit sie als Organisation widerstandsfähig bleibt. Der Wechsel zu einer dynamischen Arbeitsumgebung förderte die organisatorische Flexibilität, die Zugänglichkeit sowie den funktionsübergreifenden Austausch. Zugleich wurden die Kosteneffizienz und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessert. Dank neuer digitaler HR-Instrumente und gezielter Fortbildungsangebote – z. B. in den Bereichen künstliche Intelligenz (KI) und Diversität – ist es nun einfacher, Unterstützung bereitzustellen, Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und eine inklusive Arbeitskultur zu fördern.

Arbeitskultur

EZB führt dynamische Arbeitsumgebung ein – Umzug vom Eurotower ins Gallileo-Gebäude abgeschlossen

2 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also fast 50 % der Belegschaft, bezogen neu gestaltete Büros – 1 700 im Gallileo-Gebäude und 740 im EZB-Hauptgebäude. Die neu eingeführte dynamische Arbeitsumgebung, die auch Desk-Sharing umfasst, fördert Flexibilität, Inklusion und Innovation innerhalb der Belegschaft. Für die EZB-Bankenaufsicht begann eine neue Ära: Erstmals arbeiten alle dort Beschäftigten im Gallileo-Gebäude gemeinsam unter einem Dach. Es ist davon auszugehen, dass für die gesamte Belegschaft der EZB innerhalb von zwei Jahren dynamische Arbeitsräume bereitstehen. Ziel ist es, die Kosteneffizienz zu erhöhen, die hybride Zusammenarbeit zu verbessern und zugleich die Autonomie zu fördern.

EZB hat ihren Rahmen für Melde-, Untersuchungs- und Disziplinarverfahren überarbeitet, um ein respektvolles Arbeitsumfeld zu fördern

Die EZB hat ihren Rahmen für Melde-, Untersuchungs- und Disziplinarverfahren überarbeitet, um ein respektvolles Arbeitsumfeld stärker zu fördern. Durch die neuen Regeln werden Meldewege präzisiert, Untersuchungen wegen Fehlverhaltens gestrafft – sie werden künftig von einer eigens dafür eingerichteten Stelle bearbeitet – und der Whistleblowing-Rahmen verbessert. Mit den Änderungen wird der Schwerpunkt stärker auf Prävention, frühzeitige Beilegung sowie auf Unterstützung für die betreffenden Kolleginnen und Kollegen gelegt. Dies soll unter anderem durch die Stärkung des proaktiven Schutzes erreicht werden, wenn ein Risiko von Repressalien festgestellt wird.

Neue Umfrage soll Belegschaft besser einbinden und stärker unterstützen

Im Jahr 2025 haben wir eine neue Umfrage gestartet, um noch besser auf die Anliegen unserer Mitarbeitenden eingehen und so schneller und besser auf ihr Feedback reagieren zu können. Die erste Umfrage, an der 75 % der infrage kommenden Personen teilnahmen, fand im November statt. Die Ergebnisse werden in das Follow-up im Jahr 2026 einfließen.

Personal und berufliche Weiterentwicklung

Karriereportal der EZB wurde weiter ausgebaut und dient nun auch als interne Talentbörse

Das Karriereportal der EZB bietet nun auch eine interne Talentbörse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB sowie zusätzliche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung. Es wurden drei Arten von Weiterentwicklungsmöglichkeiten hinzugefügt: Aufgaben, Projekte und Job-Shadowing. Indem Mitarbeitende diese Möglichkeiten nutzen oder anbieten, können sie ihre Fachkenntnisse erweitern, ihre Fähigkeiten in einem neuen Team oder Geschäftsbereich anwenden sowie mit Blick auf die Mobilität (interner Wechsel des Tätigkeitsbereichs) neue Umgebungen erkunden und dabei neue Kontakte knüpfen.

Ein großer Teil der Mitarbeitenden hat Interesse an den neuen Möglichkeiten oder an den bereits auf der Plattform angebotenen Job-Swaps und an Mentoring gezeigt und/oder sich aktiv damit beschäftigt. Im Jahr 2025 nutzten mehr als 2 000 Mitarbeitende das Portal.

Weiterhin reges Interesse an interner Mobilität und der Teilnahme am Schuman-Austauschprogramm mit anderen EU-Institutionen

Bei der EZB wird zur Mobilität animiert, um die berufliche Entwicklung und Anpassungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu fördern. Im Jahr 2025 lag die interne Mobilitätsquote bei 6,6 %.[107] Etwa 57 % der Mobilität fand zwischen Geschäftsbereichen statt, 43 % innerhalb von Geschäftsbereichen. Es scheint also gelungen zu sein, die Mobilität zu steigern und die Anpassungsfähigkeit zu fördern.

Auch externe Mobilität, bei der Mitarbeiter für begrenzte Zeit neue Erfahrungen in anderen Organisationen sammeln können, wird unterstützt. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB gehen auf Arbeitsbesuche in andere Organisationen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) oder des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM). Im Jahr 2025 traten 1,3 % der Bediensteten eine externe Mobilität an. Sie nutzten hierfür unbezahlten Urlaub im Rahmen der Mobilitätsstrategie.

Im selben Jahr startete die siebte Ausgabe des Schuman-Programms, und verzeichnete eine stärkere Beteiligung im ESZB und im SSM. 23 Institutionen schlugen insgesamt 93 Projekte vor, was zu 220 Bewerbungen führte. Von diesen Projekten waren 41 als Entsendungen konzipiert, sodass 47 Personen an einem Austausch zwischen der EZB und einer nationalen zuständigen Behörde (National Competent Authority – NCA) oder einer nationalen Zentralbank (NZB) teilnehmen konnten. Insgesamt nahmen 18 Länder und 23 Institutionen teil. Somit stieg im Vergleich zu 2024 sowohl die Projekt- als auch die Teilnehmerzahl.

Fortbildungskatalog bietet viele neue KI-Kurse

Mit dem Kursangebot zu KI sollen Vertrauen in die neue Technologie geschaffen und praktische Fähigkeiten vermittelt werden, damit die Beschäftigten der EZB die neue Technologie besser verstehen und verantwortungsvoll bei der Arbeit einsetzen können. Im Berichtsjahr absolvierten über 1 400 Bedienstete KI-Schulungen. Das Angebot reichte von Einsteiger- bis zu Fortgeschrittenenkursen, dabei konnte sowohl Grundwissen erworben als auch Fachwissen vertieft werden.

Diversität und Inklusion

EZB bekräftigt Engagement für Diversität und Inklusion

Das externe Umfeld der EZB wandelt sich, doch die EZB hat sich der Förderung von Chancengleichheit und Zusammenhalt verschrieben und hält konsequent daran fest. Dieses Ziel verfolgt sie mit ihrem Portfolio zu Diversität und Inklusion (D&I). Das vom Direktorium beauftragte und der Generaldirektion Personal (GD HR) verantwortete Portfolio bündelt bestehende und neue Maßnahmen zum Abbau struktureller Hürden, zur Stärkung gerechter Systeme und Förderung einer inklusiven Unternehmenskultur. Dies erfordert Teamwork: Die Executive D&I Sponsors leisten Förderarbeit auf Führungsebene, während die D&I Ambassadors die Botschaft in ihren jeweiligen Geschäftsbereich tragen. Weiterhin gibt es in der EZB sechs von Mitarbeitenden organisierte Netzwerke, die sich für Diversität einsetzen, Menschen miteinander verbinden und Unterstützung anbieten. Diese Arbeit wird von einem D&I Adviser und einem D&I Team in der Generaldirektion Personal unterstützt. Diese sorgen dafür, dass D&I-Aspekte in Maßnahmen einfließen und fördern den diesbezüglichen Dialog. Auch innerhalb des ESZB und des SSM findet ein regelmäßiger Austausch statt, um die kollektive Wirkung zu verstärken.

Beim Thema Diversität und Inklusion verfolgt die EZB einen vielschichtigen Ansatz, der mehr umfasst als allein die Erhöhung des Frauenanteils

Zwei Gleichstellungsstrategien und deren Ziele haben entscheidend dazu beigetragen, dass die EZB in dieser Hinsicht erhebliche Fortschritte erzielen konnte. Am deutlichsten konnte der Frauenanteil seit 2019 in den Gehaltsbändern K bis L gesteigert werden – um 8,2 Prozentpunkte auf 39,4 % Ende 2025. Die kritische Masse eines Frauenanteils von 33 % wurde in allen Hierarchieebenen erreicht – von der Analystenfunktion bis in die obere Führungsebene.

Neben diesen Anstrengungen förderte die EZB eine inklusive Unternehmenskultur, indem sie sich über unterschiedliche Formate mit den Beschäftigten austauschte. Das Format „Gender Talk“, das zum Dialog über wichtige Themen wie Gendernormen, Männlichkeitsbilder und die faire Aufteilung der Sorgearbeit anregt, wurde fortgesetzt. Zudem wurde eine interne Informationsveranstaltung zu interkultureller Intelligenz organisiert. Durch die Teilnahme am lokalen Christopher Street Day setzten wir ein Zeichen für die Inklusion von LGBT+.

Disability Confidence im Fokus des EZB-Monats der Vielfalt

2025 war die Inklusion von Menschen mit Behinderung Thema unseres Monats der Vielfalt. Es wurde eine Reihe von Initiativen auf den Weg gebracht, mit denen die Disability Confidence innerhalb der EZB gestärkt werden soll. Zu den Höhepunkten zählten Themenworkshops für Führungskräfte und ein gemeinsam mit dem Frankfurter Dialogmuseum angebotenes immersives Erlebnis zu Sehbehinderungen.

Die Vielfalt der EZB-Belegschaft in Zahlen

Zusammensetzung unserer Belegschaft im Jahr 2025

1 Stand: 31. Dezember 2025.
2 Bezieht sich nur auf Angestellte der EZB mit unbefristeten bzw. befristeten Arbeitsverträgen.
3 Aufschlüsselung nach Gehaltsband in Bezug auf Angestellte der EZB mit unbefristeten bzw. befristeten Arbeitsverträgen. Der Gesamtanteil von Frauen und Männern bezieht sich auf alle Angestellten sowie Trainees.
4 Einschließlich Graduate Programme (59 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
5 Angestellte, die von einer nationalen Zentralbank des Europäischen Systems der Zentralbanken, europäischen öffentlichen Organisationen/Einrichtungen oder internationalen Organisationen entsandt wurden.
6 Bezieht sich auf einen dauerhaften oder vorübergehenden Wechsel in eine gleichwertige Position in einer anderen Abteilung bzw. in einem anderen Geschäftsbereich von Angestellten mit befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverträgen (ausgenommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Graduate Programme).
7 Bezieht sich auf einen dauerhaften oder vorübergehenden Aufstieg in ein höheres Gehaltsband mit oder ohne Bewerbungsverfahren von Angestellten mit befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsverträgen (ausgenommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Graduate Programme).
8 Bezieht sich nur auf Angestellte der EZB mit unbefristeten Arbeitsverträgen bzw. befristeten Arbeitsverträgen mit Entfristungsoption.
9 Aus der Tabelle geht der Anteil der Angestellten bzw. Trainees der EZB nach Staatsangehörigkeit hervor. Im Fall einer mehrfachen Staatsangehörigkeit wird jede separat erfasst. Die Anteile ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen der Anzahl an Personen mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit und der Gesamtzahl an Personen (nur aus EU-Staaten). Die Länder sind in der alphabetischen Reihenfolge der Ländernamen in der jeweiligen Landessprache angeführt.

11.5 Klima- und Naturrisiken besser verstehen

Europas Wirtschaft erleidet Verluste wegen Klima und Wetter

Die Erderwärmung ist in Europa doppelt so hoch wie im weltweiten Durchschnitt, und die Temperatur an Land ist bereits 2,1 °C höher als im vorindustriellen Zeitalter.[108] Die wirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind schon heute zu spüren. Zwischen 2021 und 2024 verursachten wetter- und klimabedingte Katastrophen in der EU wirtschaftliche Verluste in Höhe von insgesamt 208 Mrd. €, was durchschnittlich 0,32 % des jährlichen BIP entspricht.[109] Auch Europas Biodiversität und die Gesundheit seiner Ökosysteme verschlechtern sich durch den Klimawandel und andere Auswirkungen des menschlichen Handelns.[110]

Der EZB-Rat verpflichtet sich, den Auswirkungen des Klimawandels und der Naturzerstörung auf die Geldpolitik und die Zentralbankarbeit vollständig Rechnung zu tragen

In ihrer Strategiebewertung 2025 wies die EZB erneut darauf hin, dass der Klimawandel tiefgreifende Folgen für die Preisstabilität hat, da er auf die Struktur und die konjunkturelle Dynamik der Wirtschaft und auf das Finanzsystem durchschlägt. Ferner betonte der EZB-Rat, dass Naturrisiken eine zentrale Rolle bei der Erfüllung seines Mandats spielen. Daher verpflichtete er sich dazu, im Rahmen seines Mandats sicherzustellen, dass er die Auswirkungen des Klimawandels und der Naturzerstörung auf Geldpolitik und Zentralbankarbeit umfassend berücksichtigt. Auch die Aufsichtsprioritäten für 2026-2028 sehen die Sicherstellung einer umsichtigen Steuerung von Klima- und Naturrisiken vor.

Im Jahr 2025 arbeiteten die Ausschüsse von EZB und Eurosystem weiter daran, Klima- und Naturrisiken in ihre Kernbereiche einzubinden.[111] Sie setzten bereits gemachte Zusagen um[112] und arbeiteten verstärkt an drei Schwerpunktbereichen: Steuerung des Übergangs zu einer ökologischen Wirtschaft, Bewältigung der zunehmenden physischen Auswirkungen des Klimawandels und Vorantreiben der Arbeiten zu Naturrisiken. Da Klima- und Naturrisiken immer mehr auf Wirtschaft und Finanzwesen durchschlagen, ist die EZB darauf bedacht, ihren diesbezüglichen Kurs im Rahmen ihres Mandats beizubehalten. Ende 2025 aktualisierte sie die zu ergreifenden Maßnahmen, mit denen sie ihre analytischen und operationellen Kapazitäten verbessern möchte.

Schaubild 11.1

Überblick über die wesentlichen geplanten klima- und naturbezogenen Aktivitäten

EZB hat ihren geldpolitischen Handlungsrahmen angepasst – er trägt nun klimabedingten Übergangsrisiken Rechnung

Bei der Durchführung ihrer Geldpolitik berücksichtigte die EZB weiterhin klimabedingte Risiken und berichtete über sie. Das Eurosystem veröffentlichte zum dritten Mal jährliche klimabedingte Finanzinformationen zu den Portfolios, die es zu geldpolitischen Zwecken hält, sowie zu den Währungsreserven der EZB. Aus den Daten ging hervor, dass die mit diesen Vermögenswerten verbundenen CO2-Emissionen weiter gesunken waren. Zur Unterstützung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und des Europäischen Klimagesetzes legte der EZB-Rat zudem ein Zwischenziel fest, anhand dessen der Dekarbonisierungspfad für die aggregierten Unternehmensanleihe-Portfolios überwacht werden soll. Weichen aggregierte Unternehmensanleihe-Portfolios vom angestrebten durchschnittlichen Dekarbonisierungspfad ab, wird der EZB-Rat prüfen, ob – im Rahmen der Grenzen seines Mandats und auf Einzelfallbasis – Korrekturmaßnahmen angezeigt sind. Die offengelegten Daten enthalten nun auch einen explorativen Indikator. Dieser misst die Exposition von Unternehmensanleihe-Beständen gegenüber Sektoren, die wesentlich von der Natur abhängen oder sich auf diese auswirken.

Was den Sicherheitenrahmen betrifft, so verwenden die nationalen Zentralbanken des Eurosystems seit Ende 2024 gemeinsame Standards zu klimabedingten Risiken in den internen Bonitätsbeurteilungssystemen, die sie für nicht marktfähige Vermögenswerte heranziehen (siehe Kapitel 2 Abschnitt 3). In einem Beitrag des EZB-Blogs wird erläutert, was die EZB unternimmt, um mit dem Klimawandel verbundene Risiken korrekt in ihren Kreditratings abzubilden. Außerdem beschloss der EZB-Rat im Juli 2025 die Einführung eines Klimafaktors, um den Wert der Sicherheiten des Eurosystems im Falle eines klimabedingten Übergangsschocks zu bewahren (siehe Kapitel 2 Abschnitt 3). Diese Maßnahme soll ab dem 15. Juni 2026 auf marktfähige, von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften begebene Vermögenswerte Anwendung finden. Im Juli 2025 beschloss der EZB-Rat, die Umsetzung der Anforderung zu vertagen, dass die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) der EU als ein Zulassungskriterium im Sicherheitenrahmen des Eurosystems eingehalten werden muss. Grund für diese Entscheidung war, dass die CSRD noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden war und im Zuge des Omnibus-Vereinfachungspakets der Europäischen Kommission überarbeitet werden sollte.

EZB verbesserte ihre Analysen und Szenarien zu gesamtwirtschaftlicher Situation und Finanzstabilität weiter

Die EZB bezieht Klimaerwägungen nun systematischer in ihre Analysen zur gesamtwirtschaftlichen Situation und Finanzstabilität ein. So werden etwa in den von Fachleuten der EZB/des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen klimabezogene Finanzmaßnahmen, Elemente des „Fit für 55“-Pakets der EU und die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des EU-Emissionshandelssystems 2 aufgegriffen. In einem Workstream, der wie in den Vorjahren von der EZB geleitet wurde, entwickelte das Network for Greening the Financial System (NGFS) neue kurzfristige Klimaszenarien für die Szenarioanalyse. Diese Szenarien beziehen sich auf die Klimafolgen bis 2030 und damit auf einen Zeitraum, der für politische Entscheidungsträger und Marktteilnehmer sehr relevant ist. Sie zeigen, dass ein frühzeitiger, weltweit koordinierter Übergang die makrofinanziellen Risiken im Euroraum verringert. Die physischen Risiken sind im Euroraum selbst über kurze Zeithorizonte erheblich – und Extremereignisse könnten das BIP um bis zu 5 % verringern. Dies ergibt sich aus einem Szenario für physische Risiken, das die sich gegenseitig verstärkenden Folgen von parallelen Naturkatastrophen in den Jahren 2026 und 2027 abbildet (siehe Climate risks: no longer the tragedy of the horizon im EZB-Blog). Darüber hinaus leistete die EZB einen Beitrag zur Arbeit des NGFS zu den Wechselwirkungen zwischen Klimaszenario-Analysen und Übergangsplänen.

Im Jahr 2025 schloss die EZB-Bankenaufsicht ein mehrjähriges Programm ab, mit dem die Kapazitäten der Banken für das Management von Klima- und Naturrisiken gestärkt werden sollten. Außerdem trieb sie die Umstellung auf einen „Business-as-usual“-Ansatz weiter voran, wonach Klima- und Naturrisiken im Rahmen der regelmäßigen aufsichtlichen Bewertungen und Prozesse überwacht werden. Im Allgemeinen erzielten die Banken bei der Steuerung der Risiken, die sich aus den anhaltenden Klima- und Naturkrisen ergeben, deutliche Fortschritte. Angesichts der noch ungelösten Probleme ist jedoch weiterhin Aufmerksamkeit seitens der Aufsicht geboten. Weitere Informationen hierzu finden sich im EZB-Jahresbericht zur Aufsichtstätigkeit.

Die EZB hat ihre statistischen Klimaindikatoren aktualisiert, um moderne Methoden, neue Datensätze und Anpassungen zur Berücksichtigung von Inflationseffekten einzubeziehen. Auf diese Weise können Dekarbonisierungsbemühungen und die Auswirkungen zunehmender klimabedingter Gefahren genauer verfolgt werden. Außerdem leistete die EZB einen Beitrag zu europäischen und internationalen Initiativen zur Erhebung von Klimadaten, beispielsweise zur G20 Data Gaps Initiative, mit der Datenlücken geschlossen werden sollen, und zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Die EZB hat den ökologischen Fußabdruck ihrer eigenen Aktivitäten, Portfolios und Banknoten weiter verringert. Aus der Umwelterklärung 2025 geht hervor, dass sich die Emissionen aus den internen Betriebsabläufen der EZB von 2019 bis 2024 im Einklang mit dem Zielpfad für 2030 um 39 % verringert haben. Außerdem wird in den Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen zu den nicht geldpolitischen Portfolios der EZB gemeldet, dass der Bestand der Wertpapiere des Unternehmenssektor im betrieblichen Pensionsfonds der EZB sich weiterhin so entwickelt, dass die Zwischenziele für die Dekarbonisierung erreicht werden. Die Bemühungen, den ökologischen Fußabdruck der Euro-Banknoten zu verringern, wurden fortgesetzt. Die Umstellung auf 100 % Bio-Baumwolle soll bis 2027 vollzogen sein, und bei der Herstellung der Banknoten soll verstärkt Strom aus dekarbonisierten Energiequellen verwendet werden. Parallel dazu integriert die EZB die Grundsätze des Ökodesigns in die Entwicklung künftiger Euro-Banknoten. Das Eurosystem setzt auch die Arbeit an der Verringerung des ökologischen Fußabdrucks elektronischer Zahlungen fort und bezieht dabei die gesamte Wertschöpfungskette des Projekts zum digitalen Euro ein.

Die Arbeit der EZB im Bereich Klima- und Umweltschutz wurde durch Kapazitätsaufbau, Seminare und die Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken und internationalen Institutionen unterstützt. Im Rahmen zahlreicher Foren auf europäischer und globaler Ebene beteiligte sich die EZB auch im Jahr 2025 an internationalen politischen Diskussionen und Publikationen. Zu nennen sind hier das bereits erwähnte NGFS, das Financial Stability Board, der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken, die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und deren Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen, die G7- und die G20-Staaten sowie der Internationale Währungsfonds und die Weltbank.

EZB erzielte Fortschritte bei Verständnis und Umgang mit den Auswirkungen des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft

Die Forschungsarbeiten und Umfragen der EZB vertieften unser Verständnis der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft. In der Umfrage zum Kreditgeschäft vom Juli 2025 gaben die Banken an, dass die Klimabilanz von Unternehmen und die Energieeffizienz von Gebäuden für ihre Kreditvergabebedingungen von Bedeutung sind. Nach wie vor erhalten Unternehmen mit besserer Klimabilanz günstigere Kreditbedingungen, und an Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen werden strengere Anforderungen gestellt. Des Weiteren gaben die Banken an, dass die Unsicherheit hinsichtlich künftiger Klimaschutzvorschriften die Kreditnachfrage bremst. Eine Analyse des Bedarfs an klimafreundlichen Investitionen in Europa ergab, dass die Investitionen in umweltfreundliche Aktivitäten trotz gewisser Fortschritte hinter dem zurückgeblieben sind, was notwendig wäre, um die Klimaziele zu erreichen. Daraus leiteten die Autorinnen und Autoren eine Reihe von finanz- und wirtschaftspolitischen Vorschlägen ab. In einem Occasional Paper des Ausschusses für internationale Beziehungen des Eurosystems wurden die Wechselwirkungen zwischen geoökonomischer Fragmentierung und der daraus resultierenden unkoordinierten Klimaschutzpolitik untersucht, die sich gegenseitig verstärken könnten. In weiteren Beiträgen wurde untersucht, wie künstliche Intelligenz und der ökologische Wandel miteinander verknüpft sind und wie ein erhöhter Finanzbedarf für die Verteidigung gedeckt werden kann, ohne dass die Prioritäten auf den Gebieten Ökologie und Digitalisierung geopfert werden.

Die zunehmenden physischen Auswirkungen des Klimawandels müssen genauer erforscht werden

Die Bewältigung der wachsenden Herausforderungen, die sich aus den physischen Auswirkungen des Klimawandels ergeben, erfordert ein tieferes Verständnis und neue Strategien. Vor dem Hintergrund sich häufender Extremtemperatur-Ereignisse und Hitzewellen zeigte die Analyse der EZB, dass physische Risiken auch die Produktivität der Unternehmen[113] und der Gesamtwirtschaft[114] beeinträchtigen, die Wirtschaftstätigkeit in den betroffenen Regionen erheblich verringern und die Nahrungsmittelpreise erhöhen[115]. Die Studien der EZB lassen erkennen, dass Banken und Anleger physische Klimarisiken für Wohn-[116] und Gewerbeimmobilien[117] in Risikogebieten zunehmend einpreisen. Staaten als Kreditnehmer sind hiervon nicht ausgenommen[118], da physische Risiken mit niedrigeren Ratings einhergehen. Im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel wird in den Studien der EZB[119] betont, dass Resilienz, Versicherungsschutz und Finanzinstrumente verbessert werden müssen, um die Auswirkungen von Klimagefahren in Europa zu dämpfen und zu glätten.

Fortschritte bei den Arbeiten zu Naturrisiken

Die EZB hat intensiv daran gearbeitet, Naturrisiken und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Finanzsektor genauer zu verstehen. Sie hat in ihrer Strategiebewertung 2025 ausdrücklich auf die Naturzerstörung Bezug genommen und deren politische Bedeutung klargestellt. Die wichtigsten Arbeiten der EZB in diesem Bereich werden in Kasten 9 beschrieben. In einem Occasional Paper der EZB[120] und im Beitrag The European economy is not drought-proof des EZB-Blogs wurden die Risiken beleuchtet, die geschädigte Ökosysteme und der Verlust an biologischer Vielfalt für die Realwirtschaft, den Finanzsektor und die Preisstabilität mit sich bringen. Dabei wurde auch die Bedeutung wasserbezogener Risiken für den Euroraum hervorgehoben. Im November 2025 veranstaltete die EZB gemeinsam mit dem NGFS einen internationalen Workshop zu Verfahren und Instrumenten, die Zentralbanken und Aufsichtsbehörden bei der Beurteilung und Bewältigung von Naturrisiken zur Verfügung stehen.

Kasten 9
Bewertung von Naturrisiken für Europas Wirtschaft

Die Wirtschaft ist auf die Natur angewiesen, doch der Zustand unseres Planeten verschlechtert sich in besorgniserregendem Tempo. Die Folgen von klimabedingten Wirtschafts- und Finanzrisiken sind bekannt, aber welche Auswirkungen Naturrisiken haben – hierzu wissen wir trotz des engen Zusammenhangs zwischen Klima- und Naturrisiken noch nicht viel. Aus diesem Grund sind naturbedingte Wirtschafts- und Finanzrisiken auch in der aktualisierten Fassung unserer Strategie zu Klima und Natur wieder Schwerpunktthema und werden auch in unserer Erklärung zur geldpolitischen Strategie 2025 und in den Aufsichtsprioritäten für 2026-2028 aufgegriffen.

Im Berichtsjahr nahm die EZB gemeinsam mit der Oxford University und der London School of Economics eine risikobasierte Beurteilung der Wirtschaft und der Banken im Euroraum vor. Das Ziel bestand darin, herauszufinden, wie aus der Abhängigkeit der Unternehmen von Ökosystemdienstleistungen Finanzrisiken erwachsen können. Früheren Studien zufolge stehen 75 % der von Banken im Euroraum vergebenen Unternehmenskredite in Verbindung mit Firmen, die in hohem Maße auf Ökosystemdienstleistungen angewiesen sind.[121] Auf Basis dieser Erkenntnis berechnete die EZB, welcher Anteil der sektoralen Wertschöpfung aufgrund der Schädigung des Ökosystems in Gefahr ist. Dabei zeigte sich, dass wasserbedingte Risiken für den Euroraum am bedeutsamsten sind – allein die Oberflächenwasserknappheit könnte ihn bis zu 24 % seiner Wirtschaftsleistung kosten.[122] Als Folgemaßnahme planen die EZB sowie weitere Eurosystem- und ESZB-Mitglieder für 2026 ein gemeinsames Analyseprojekt zu wasserbedingten Risiken.

In einem Working Paper zum Zusammenhang zwischen Klima, Biodiversität und Umweltverschmutzung beleuchtet die EZB, wie sich dieser in den Kreditvergabebedingungen der Banken niederschlägt. Sie fand heraus, dass umweltbelastende Unternehmen, deren Standort nahe einem Naturschutzgebiet liegt, das dem Erhalt der Artenvielfalt dient, eine geringere Beleihungsquote aufweisen und Banken für gewisse Kredite einen höheren Zinsaufschlag zahlen müssen. Daraus ergeben sich für die Bankenaufsicht und andere Behörden hilfreiche Erkenntnisse, wie Banken Naturrisiken in ihr Risikomanagement und ihre Kreditvergabeentscheidungen einbeziehen.[123]

Um die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Naturzerstörung genau quantifizieren zu können, müssen traditionelle Wirtschaftsmodelle angepasst werden. Ein Discussion Paper der EZB zur wirtschaftlichen Bedeutung des Naturkapitals zeigt auf, dass dieser Aspekt in Wachstumsmodellen berücksichtigt werden muss, und betont die Bedeutung der Natur als Produktionsmittel. Die empirischen Ergebnisse deuten darauf hin, dass Unternehmen weniger in den Erhalt der Natur investieren als aus gesellschaftlicher Sicht optimal wäre, und dass die öffentliche Hand die Anstrengungen des privaten Sektors durch eine langfristige Ausrichtung ergänzt.

Trotz der jüngsten Fortschritte sind naturbedingte Wirtschafts- und Finanzrisiken nach wie vor ein recht neues Forschungsgebiet. Daher ist es wichtig, dass wir weiter daran arbeiten, diese Risiken zu verstehen und umfassendere Maßnahmen zu fördern. In diesem Sinne richteten die EZB und das NGFS im November 2025 einen Workshop aus, bei dem Mitarbeitende von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden ihr Wissen zu Naturrisiken vertiefen konnten. Bei dieser Gelegenheit konnten die Teilnehmenden Fallstudien besprechen, über bewährte Verfahren berichten und sich über die laufende Arbeit des NGFS an naturbezogenen Themen informieren.

12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Einblicke in ihre Arbeit

Bei der EZB fördern wir eine Kultur der Innovation. Wir haben eine Reihe von Initiativen ins Leben gerufen, die darauf ausgerichtet sind, die Effizienz zu steigern und den Nutzen unserer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger zu maximieren. Im Jahr 2025 wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, neue Lösungen auf Basis künstlicher Intelligenz (KI) einzuführen, die uns in unserer täglichen Arbeit unterstützen sollen. Im Folgenden beschreiben fünf Kolleginnen und Kollegen, welche Aufgaben sie im Rahmen der Entwicklung und Anwendung dieser Instrumente wahrnehmen. Zudem berichten sie von ihren persönlichen Erfahrungen damit, wie die KI unsere Arbeitsweise bei der EZB prägt.

Myriam Moufakkir, Chief Services Officer

Als Chief Services Officer leite ich den Bereich Support Services, eine zentrale Kernstruktur, welche die EZB in die Lage versetzt, ihr Mandat zu erfüllen. Ich bin für folgende Aufgabenbereiche zuständig: Informationssysteme, Finanzen und Haushaltsplanung, Beschaffungswesen, Personal, Immobilienverwaltung, Sicherheit, operationale Resilienz, Governance und Transformation. Seit ich im Jahr 2023 meine Tätigkeit bei der EZB aufgenommen habe, liegt mein Hauptaugenmerk auf der Modernisierung unserer internen Dienste, damit die EZB flexibel, sicher und mit der notwendigen technischen Souveränität agieren kann.

Im Rahmen meiner täglichen Arbeit formuliere ich strategische Empfehlungen und Visionen. Zudem sorge ich für die operative Umsetzung strategischer Pläne. Dabei haben drei Säulen Priorität:

  • Fähigkeiten – der Aufbau umfangreicher Kenntnisse im Bereich KI sowie sehr guter digitaler und operativer Kompetenzen in unseren Teams ist entscheidend, um Innovationspotenzial freizusetzen und Risiken verantwortlich zu steuern;
  • Souveränität und Autonomie – ich stelle sicher, dass uns die Dienste und Technologien, die wir nutzen, eine vollkommen unabhängige Erfüllung unseres Mandats ermöglichen;
  • Resilienz – in einem von raschem technologischem Wandel, Störungen und Krisen geprägten Umfeld stärke ich die Fähigkeit unserer Teams, Verfahren und Systeme, weiterhin ihre Aufgaben zu erfüllen.

Die EZB setzt bereits in mehreren Bereichen künstliche Intelligenz (KI) ein. Die Anwendung von KI und fortgeschrittenen Methoden des maschinellen Lernens wird nun vorangetrieben und auf eine breitere Basis gestellt. Durch die Verwendung dieser Techniken sollen wirtschaftliche Analysen und Inflationsprognosen verbessert sowie die Berechnung komplexer makroökonomischer Modelle unterstützt werden. Ziel ist es auch, hohe Arbeitsbelastungen zu reduzieren sowie mühsame Aufgaben abzubauen. Zu diesem Zweck stehen wir in regelmäßigem Austausch mit den Geschäftsbereichen, und wir haben einen Schulungsplan erarbeitet, der alle Organisationsebenen abdeckt. Darüber hinaus bewegen wir uns innerhalb eines Governance-Rahmens, der sich Risikomanagement und Souveränität von Beginn an zu eigen gemacht hat.

Zu meinem beruflichen Hintergrund zählen Aufgaben im Bereich internationale Transformation im Finanzdienstleistungssektor. Dort war ich federführend für digitale Initiativen, strategische Planungen und groß angelegte organisatorische Änderungen verantwortlich. Durch mein mathematisch-naturwissenschaftliches Studium konnte ich mir technische Kompetenzen aneignen. Zudem habe ich mich mit sich rasch entwickelnden und neu entstehenden Technologien beschäftigt.

Ich habe das Privileg, zusammen mit kompetenten Kolleginnen und Kollegen an einem sehr breiten Themenspektrum zu arbeiten. So leisten wir unseren Beitrag dazu, dass die EZB ihr wichtigstes Mandat – Stabilität und Resilienz – erfüllt.

Abseits der Arbeit hat mich mein Lebensweg in viele Regionen der Welt geführt. So lernte ich kulturelle Vielfalt und unterschiedliche Sichtweisen kennen und weiß diese sehr zu schätzen. Trotz eines vollen Terminkalenders räume ich der Zeit mit meiner Familie stets einen hohen Stellenwert ein. Wir teilen eine große Leidenschaft: das Reisen und das Entdecken anderer Kulturen. So bietet meine beruflich bedingte Mobilität die Gelegenheit für bereichernde Erfahrungen mit der ganzen Familie.

Maximilian Freier

Ich bin Lead Economist im Front Office der Generaldirektion Volkswirtschaft und arbeite als Sekretär für den Geldpolitischen Ausschuss der EZB. In dieser Funktion koordiniere ich die Arbeit dieses Ausschusses. So stelle ich sicher, dass die Analysen und unterschiedlichen Daten, die in die geldpolitischen Diskussionen einfließen, rechtzeitig sowie in aussagekräftiger und eurosystemweit vergleichbarer Form vorliegen.

Darüber hinaus koordiniere ich den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in der Generaldirektion Volkswirtschaft. In den letzten Monaten konnten wir die KI-Agenda der EZB in allen Geschäftsbereichen im Zentralbankwesen ein großes Stück voranbringen. So haben wir eine erste Reihe von Tools für den Piloteinsatz entwickelt. Diese zeigen bereits ein beträchtliches Potenzial in Bezug auf die Stärkung unserer Analysefähigkeiten sowie die Verkürzung des Zeitaufwands für wiederkehrende Aufgaben. Parallel dazu haben wir ein ehrgeiziges Digitalisierungsprogramm für den Zentralbankbereich aufgelegt. Mit dessen Hilfe sollen Fortschritte bei der Datenanalyse und der Automatisierung von Geschäftsprozessen erzielt werden.

Ich arbeite seit dem Jahr 2007 als Volkswirt in der EZB und hatte verschiedene Positionen in den Generaldirektionen Volkswirtschaft, Geldpolitik sowie Internationale und europäische Beziehungen inne. Vor meiner Tätigkeit bei der EZB habe ich an der London School of Economics and Political Science promoviert. Ferner habe ich an der Ludwig-Maximilians-Universität München einen Master-Abschluss in Economics und einen Master-Abschluss in Politikwissenschaft erworben.

Zu meinen Forschungsinteressen zählen Finanz- und Geldpolitik, Innovationsmanagement, europäische Integration und Governance, vergleichende politische Ökonomie und angewandtes maschinelles Lernen. Mein besonderes Interesse gilt den Daten auf Haushalts- und Unternehmensebene („Mikrodaten“). Überdies bin ich Gründungsvorsitzender des ESCB Network on Microsimulation Modelling. Diesem Netzwerk gehören Forschende aus dem gesamten Europäischen System der Zentralbanken an. Wir stellen Verbindungen zwischen neuen Instrumenten und Methoden sowie grundlegenden geldpolitischen Fragen her.

Fabienne Allegret-Maret

Ich bin als Senior Team Lead in der Abteilung Information Governance der Generaldirektion Sekretariat tätig und leite die Bibliothek der EZB. Der Informationsfluss hat sowohl vom Umfang als auch von der Geschwindigkeit her massiv zugenommen. Aus diesem Grund habe ich eine Umgestaltung der Bibliothek angestoßen. Diese soll die EZB dabei unterstützen, in einem zunehmend komplexen Informationsumfeld ihren Weg zu finden.

Heute geht meine Aufgabe weit darüber hinaus, Zugang zu Büchern und Datenbanken zu gewährleisten. Für mich ist die Bibliothek der EZB ein integraler Bestandteil ihres Wissensökosystems, und so positioniere ich sie: als entscheidende Ressource, die eingehende Analysen und innovatives Denken ermöglicht. Gemeinsam mit meinem Team liefere und kuratiere ich qualitativ hochwertige Ressourcen, die auf die Bedürfnisse von Ökonomen, Bankenaufsehern und anderen Fachleuten zugeschnitten sind. In meinen Augen ist eine wohl durchdachte Auswahl der Ressourcen ebenso wichtig wie der Zugang zu ihnen. So wird gewährleistet, dass Informationen nicht nur reichlich vorhanden, sondern auch aussagekräftig und relevant sind. Obwohl die meisten Informationsmaterialien heutzutage in digitaler Form vorliegen, fördern wir weiterhin den Zugang zu gedruckten Schriften. Wir sind überzeugt, dass eine fundierte Entscheidungsfindung weiterhin in entscheidendem Maße davon abhängt, dass Texte mit großer Aufmerksamkeit und kontextuell gelesen werden.

Auch das Erscheinungsbild unserer Bibliothek hat sich durch den Wandel verändert: Es fördert nun Wissensaustausch und Innovation, aber zugleich gibt es nach wie vor Bereiche, die dem konzentrierten, fokussierten Arbeiten vorbehalten sind. Die Bibliothek ist zu einem Knotenpunkt geworden, an dem sich Fachleute der EZB treffen, Ideen austauschen und voneinander lernen.

Durch die künstliche Intelligenz (KI) verändert sich die Arbeitsweise der Zentralbanken, wodurch sich unser Verantwortungsbereich vergrößert hat. Mein Team und ich stellen sicher, dass lizenzierte Inhalte in KI-Anwendungen verantwortungsvoll genutzt werden, wobei Innovationen und rechtliche Sicherungen ins Gleichgewicht gebracht werden. KI-Systeme hängen in entscheidendem Maße von qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Daten ab. Dies gilt insbesondere für die Nachrichtenanalyse, denn so wird sichergestellt, dass die Ergebnisse korrekt und vertrauenswürdig sind.

Parallel dazu setze ich mein Fachwissen im Bereich Informationsorganisation dafür ein, die Entwicklung der semantischen Schicht (Semantic Layer) der EZB zu fördern und zu unterstützen. Dieser Teil der Datenarchitektur schafft systemübergreifende Wissensverbindungen und macht so EZB-spezifische Erkenntnisse leichter auffindbar und umsetzbar.

Das Bibliothekswesen besteht bei Weitem nicht mehr nur darin, die Aufsicht über Bücherregale zu führen: Meine Arbeit findet heute an der zentralen Schnittstelle zum KI-basierten Informationsmanagement statt, und verknüpft die sich rasch entwickelnden KI-Innovationen mit den besonderen Anforderungen des Zentralbankwesens. Ich führe Innovation mit Governance und der Auswahl von Inhalten zusammen, sodass die EZB Neuerungen auf der Grundlage von Intelligenz und Integrität einführen kann.

Steven Moons

Ich bin Leiter des KI-Programms der EZB und Mitglied des KI-Büros. In dieser Funktion steuere ich den strategischen Wandel der Bank in Bezug auf künstliche Intelligenz. Ich überwache die Ausgestaltung und Umsetzung des KI-Programms der EZB und koordiniere sowohl produktivitätssteigernde als auch transformative Anwendungsfälle für KI. Unter anderem bin ich dafür verantwortlich, zu gewährleisten, dass die ethischen, rechtlichen und regulatorischen Standards eingehalten werden. Zu meinen Aufgaben gehört es überdies, die Partnerschaften mit internen und externen Interessenträgern zu pflegen und eine Innovationskultur zu fördern, die auf Verantwortung, Transparenz und einer soliden Governance fußt.

Vor dem Wechsel auf diese Position leitete ich mehrere KI- und „SupTech“-Initiativen in der Bankenaufsicht. Bei Letzteren handelt es sich um Programme für Aufsichtstechnologie (Supervisory Technology). Bevor ich 2021 zur EZB kam, war ich viele Jahre im öffentlichen und im privaten Sektor tätig und habe mich mit der Bereitstellung von IT-Services (IT-Delivery), dem digitalen Wandel und organisatorischen Veränderungen beschäftigt. In dieser Zeit war ich vor allem mit der Modernisierung von IT-Landschaften, der Förderung von Cloud- und Architekturinitiativen sowie der Bereitstellung komplexer Programme mit unterschiedlichen Teams in Europa, den Vereinigten Staaten und Asien befasst.

An meiner Arbeit in der EZB schätze ich vor allem, dass hier unterschiedliche Perspektiven aus ganz Europa zusammengeführt werden. An der technologischen und digitalen Zukunft der EZB mitzuarbeiten und zugleich einen Beitrag dazu zu leisten, ihre Rolle als vertrauenswürdige, zukunftsorientierte europäische Institution zu stärken, ist für mich Privileg und stetige Motivationsquelle zugleich. Da KI fast alle Teile der Organisation betrifft, arbeite ich bei meiner derzeitigen Tätigkeit mit einem breiten Spektrum von Geschäftsbereichen zusammen, was ich besonders zu schätzen weiß. Den Austausch mit dieser vielfältigen und engagierten Gemeinschaft von Kolleginnen und Kollegen empfinde ich als inspirierend und belebend. Der starke Teamgeist in der EZB und die Möglichkeit, mit Menschen zu arbeiten, die wirklich leidenschaftlich etwas bewirken wollen – das sind die Dinge, die ich an meiner Arbeit besonders schätze.

Im Privatleben verbringe ich zum Ausgleich gerne Zeit im Freien, vor allem beim Bergwandern und Motorradfahren.

Vasilis Papaefthymiou

Ich bin als Supervisor im Team Supervisory Technologies (SupTech) des SSM, also der europäischen Bankenaufsicht, tätig. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der Ausgestaltung und Entwicklung innovativer Geschäftsanwendungen, welche die Bankenaufsicht bei der EZB und im gesamten Euroraum stärken.

In den letzten fünf Jahren bei SupTech habe ich mich auf die Entwicklung KI-basierter Anwendungen und generativer KI-Anwendungen spezialisiert. Als Product Owner leite ich die Entwicklung von zwei Tools. Mit Athena steht SSM-weit das erste und umfassendste KI-Tool zur Verfügung. Es unterstützt die Aufsicht dabei, aus Millionen von Aufsichtsdokumenten relevante Informationen herauszufiltern. Bei Delphi handelt es sich indes um ein intuitives Instrument zur Messung der Risikoneigung des Marktes. Es kombiniert Finanzmarktindikatoren sowie wichtige Markttreiber, die täglich durch die Auswertung von Nachrichtenartikeln ermittelt werden. Durch dieses Verfahren erhalten die Aufseherinnen und Aufseher einen Überblick über neu auftretende Risiken.

Meine Leidenschaft für Technologie trifft in einem idealen Rahmen auf den sich rasch entwickelnden Bereich der KI. Für die Integration modernster Lösungen in die europäische Bankenaufsicht ist SupTech von zentraler Bedeutung. In diesem Umfeld kann ich mein Fachwissen in den Bereichen Informatik und Datenverarbeitung, das ich im Rahmen meines Studiums Electrical and Computer Engineering an der Nationalen Technischen Universität Athen erworben habe, in idealer Weise einbringen. Dies gilt gleichermaßen für mein Master-Studium im Bereich Management und Ökonomie, das ich an der ETH Zürich abgeschlossen habe. Die EZB bietet IT-Ingenieuren wie mir die einzigartige Gelegenheit, an der Schnittstelle zwischen Technologie und Finanzwesen zu arbeiten. Dort unterstützen Innovationen unmittelbar die Finanzstabilität und eine Bankenaufsicht der Spitzenklasse.

Das Wissen, dass meine tägliche Arbeit, also die Entwicklung innovativer IT-Tools, dazu beiträgt, die Bankenaufsicht wirksamer zu machen und ihre Risikoorientierung zu stärken, inspiriert mich außerordentlich. Dadurch werden die Banken sicherer, wovon die Bürgerinnen und Bürger in Europa profitieren.

In meiner Freizeit treffe ich mich gern mit Freundinnen und Freunden und genieße die Momente am Meer unter der griechischen Sonne.

Erweiterter Jahresabschluss

https://www.ecb.europa.eu/press/annual-reports-financial-statements/annual/annual-accounts/html/ecb.annualaccounts2025~ba3b593c99.de.html

Konsolidierte Bilanz des Eurosystems zum 31. Dezember 2025

https://www.ecb.europa.eu/press/annual-reports-financial-statements/annual/balance/html/ecb.eurosystembalancesheet2025~31f7e11ddc.de.html

Europäische Zentralbank, 2026

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Telefon +49 69 1344 0
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Zu Terminologie siehe auch das Glossar der EZB (Englisch).

HTML ISBN 978-92-899-7661-9, ISSN 1725-2849, doi:10.2866/0554850, QB-01-26-070-DE-Q


  1. Siehe Caldara, D., Iacoviello, M., Molligo, P., Prestipino, A. und Raffo, A., The economic effects of trade policy uncertainty, Journal of Monetary Economics, Bd. 109, Januar 2020, S. 38-59.

  2. Siehe Schröder, M., Die Schwierigkeiten und Grenzen textbasierter Indikatoren der handelspolitischen Unsicherheit, Kasten 2, EZB, Wirtschaftsbericht 8/2025.

  3. Weitere Informationen zur Entwicklung der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden im Euroraum seit der Pandemie finden sich in: Berson, C. und Weiβler, M., Wer möchte schon länger arbeiten? Eine Analyse des Rückgangs der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden, Kasten 3, EZB, Wirtschaftsbericht 3/2025.

  4. Siehe Bouabdallah, O. et al., Time to be strategic: how public money could power Europe’s green, digital and defence transitions, Der EZB-Blog, 25. Juli 2025.

  5. Der mehrjährige Nettoausgabenpfad ist der einzige operative Indikator, mit dem die Einhaltung des reformierten wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmens der EU beurteilt wird.

  6. Siehe Kommission stellt im Herbstpaket des Europäischen Semesters 2026 Prioritäten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU vor, Pressemitteilung, Europäische Kommission, 25. November 2025.

  7. Noch nicht alle Euro-Länder haben ihre Haushaltsplanungen an die Europäische Kommission übermittelt, was in den meisten Fällen mit den Wahlzyklen zusammenhängt. Spanien hat bislang noch keine Haushaltsplanung eingereicht. Belgien legte seine Planungen erst Anfang 2026 vor. Österreich legte im Mai 2025 eine Haushaltsplanung für 2025 und 2026 vor. Laut Kommission entspricht sie den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts.

  8. Siehe auch Bobeica, E., Koester, G. und Nickel, C., When groceries bite: the role of food prices for inflation in the euro area, Der EZB-Blog, 25. September 2025; Bates, C., Kuik, F. und Wieland, E., Betrachtung des Warenkorbs für Nahrungsmittel: Gründe für den jüngsten Preisauftrieb, Kasten 7, EZB, Wirtschaftsbericht 8/2025.

  9. Weitere Einzelheiten zu den Effekten der jährlichen Preisanpassungen finden sich bei Bodnár, K., Fabbri, A., Rubene, I. und Zekaite, Z., Aktuelle Bewertung des aus Preisanpassungen resultierenden Inflationsdrucks, Kasten 4, EZB, Wirtschaftsbericht 4/2025.

  10. Weitere Einzelheiten zum Preisauftrieb bei Dienstleistungen finden sich bei Eiglsperger, M., Porqueddu, M. und Wieland, E., Unsicherheit bei der saisonbereinigten Dienstleistungsinflation: Welche Rolle spielen Ostern und Reisen um die Osterzeit?, Kasten 5, EZB, Wirtschaftsbericht 5/2025.

  11. Weitere Einzelheiten zur zugrunde liegenden Inflation finden sich bei Bańbura, M., Bobeica, E., Bodnár, K. und Fagandini, B., Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation – ein analytischer Leitfaden für den Euroraum, Kasten 5, EZB, Wirtschaftsbericht 5/2023.

  12. Die Lohndrift erfasst alle Elemente der tatsächlich gezahlten Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer, die nicht durch die Tarifverdienste abgedeckt sind. Hierzu zählen etwa individuelle Bonuszahlungen und die Vergütung von Überstunden.

  13. Weitere Einzelheiten zum Aufholprozess bei den Reallöhnen im Euroraum finden sich bei Bates, C., Bodnár, K., Botelho, V. und Rousseau, F., Aufholprozess bei den Reallöhnen im Euroraum, EZB, Kasten 4, Wirtschaftsbericht 5/2025.

  14. Siehe Joslin, S., Singleton, K. J. und Zhu, H., A New Perspective on Gaussian Dynamic Term Structure Models, The Review of Financial Studies, Bd. 24, Ausgabe 3, 2011, S. 926-970.

  15. Siehe Allayioti, A., Bozzelli, G., Di Casola, P., Mendicino, C., Skoblar, A. und Velasco, S., More uncertainty, less lending: how US policy affects firm financing in Europe, Der EZB-Blog, 2. Oktober 2025.

  16. Siehe Falagiarda, M. und Gartner, C., Einführung des Euro in Kroatien, EZB, Wirtschaftsbericht 8/2022.

  17. Siehe Dorrucci, E., Fidora, M., Gartner, C. und Zumer, T., Der europäische Wechselkursmechanismus als Vorbereitung für die Einführung des Euro am Beispiel Bulgariens und Kroatiens, EZB, Wirtschaftsbericht 8/2020.

  18. Siehe Falagiarda, M., Gartner, C. und Osterloh, S., Einführung des Euro in Bulgarien, EZB, Wirtschaftsbericht 8/2025; Dreher, F. und Hernborg, N., Love at second sight: support for the euro before and after adoption, Der EZB-Blog, 4. November 2025.

  19. Siehe Aguiari, G., Falagiarda, M., Gartner, C. und Ivanova, E., Euro adoption and price increases in Bulgaria: separating myths from facts, Der EZB-Blog, 9. April 2026. Weitere Einzelheiten zu den geschätzten Auswirkungen der Umstellung in Kroatien oder vorheriger Umstellungen auf den Euro auf die Preise finden sich bei: Falagiarda, M., Gartner, C., Mužić, I. und Pufnik, A., Has the euro changeover really caused extra inflation in Croatia?, Der EZB-Blog, 7. März 2023.

  20. Siehe EZB, Geschäftspartner sollten operative Bereitschaft für den Zugang zu den regulären Refinanzierungsgeschäften des Eurosystems regelmäßig testen, Pressemitteilung, 19. Dezember 2025.

  21. Spanien und Griechenland kündigten eine Erhöhung der Quote des antizyklischen Kapitalpuffers von 0,5 % auf 1 % bzw. von 0,25 % auf 0,5 % an. Österreich führte einen sektoralen SyRP von 1,0 % für Risikopositionen im Gewerbeimmobiliensektor ein.

  22. Deutschland senkte den sektoralen SyRP (sSyRP) für Wohnimmobilienkredite auf 1,0 %. Frankreich setzte den sSyRP für Risikopositionen gegenüber hoch verschuldeten nichtfinanziellen Unternehmen aus. Belgien kündigte die Aussetzung des sSyRP für Hypothekenkredite und eine gleichzeitige Erhöhung der Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer von 1,0 % auf 1,25 % an.

  23. Siehe Grodzicki, M., van der Kraaij, A., Vogel, U. und Zsámboki, B., Enhancing the ECB’s O-SII Framework, EZB, Macroprudential Bulletin, Nr. 30, 5. August 2025.

  24. Kroatien kündigte im Jahr 2025 kreditnehmerbezogene Maßnahmen an und begann auch mit deren Umsetzung, und einige Länder nahmen Anpassungen an bestehenden kreditnehmerbezogenen Maßnahmen vor.

  25. Siehe EZB, Financial Stability Review, Mai 2025.

  26. Siehe EZB, Financial Stability Review, November 2025.

  27. Dem ESRB gehören die Präsidenten und Präsidentinnen der nationalen Zentralbanken aller Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Leiterinnen und Leiter der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden an. Er bewertet die Systemrisiken vierteljährlich und gibt, so dies erforderlich ist, Warnungen und Empfehlungen ab. Siehe Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates vom 17. November 2010 zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ABl. L 331,15.12.2010, S. 162).

  28. Verordnung (EU) 2021/557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung mit dem Ziel, die Erholung von der Covid-19-Krise zu fördern (ABl. L 116, 6.4.2021, S. 1).

  29. Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150, 9.6.2023, S. 40).

  30. Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 25. September 2025 zu Stablecoin-Multi-Emittentensystemen unter Beteiligung von Drittland-Emittenten (ESRB/2025/9).

  31. Siehe Buch, C., Einleitende Bemerkungen, Rede anlässlich der Pressekonferenz zu den SREP-Ergebnissen 2025 und den Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2026 bis 2028, Frankfurt am Main, 18. November 2025.

  32. Siehe EZB, Streamlining supervision, safeguarding resilience, 11. Dezember 2025.

  33. Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 1).

  34. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde koordinierte den Stresstest 2025 in Zusammenarbeit mit dem ESRB, der EZB und den zuständigen nationalen Behörden.

  35. Leitlinie (EU) 2025/2595 der Europäischen Zentralbank vom 10. Dezember 2025 zum aufsichtlichen Ansatz nationaler zuständiger Behörden für die Deckung notleidender Risikopositionen durch weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen (ECB/2025/40) (ABl. L 2025/2595, 19.12.2025).

  36. Verordnung (EU) 2024/1623 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (ABl. L, 2024/1623, 19.6.2024).

  37. Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L, 2024/1619, 19.6.2024).

  38. Siehe Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der Europäischen Kommission, Commission seeks input on Basel III market risk rules for banks, Presseartikel, 6. November 2025.

  39. Siehe EZB, ECB staff contribution to the European Commission’s targeted consultation on the application of the market risk prudential framework, Antwort auf die Konsultation, 15. Januar 2026.

  40. Siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Basel III: the net stable funding ratio, 31. Oktober 2014.

  41. Siehe Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 2. Mai 2025 zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote (CON/2025/9).

  42. Siehe Verordnung (EU) 2025/1215 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 hinsichtlich der Anforderungen an Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im Rahmen der strukturellen Liquiditätsquote (ABl. L, 2025/1215, 25.6.2025).

  43. Siehe EZB, Financial Stability Review, Mai 2025.

  44. Siehe Grill, M., Molestina Vivar, L., O’Donnell, C., Wedow, M. und Weistroffer, C., Strengthening risk monitoring and policy for non-bank leverage, Macroprudential Bulletin, Nr. 26, 15. Januar 2025.

  45. Siehe Financial Stability Board, Leverage in Nonbank Financial Intermediation – Final report, 9. Juli 2025.

  46. Siehe Financial Stability Board, Thematic Review on FSB Global Regulatory Framework for Crypto-asset Activities – Peer review report, 16. Oktober 2025.

  47. Siehe EZB, Financial Stability Review, November 2025.

  48. Siehe Europäische Kommission, Market integration and supervision package, Mitteilung, 4. Dezember 2025.

  49. Siehe EZB, ESCB reply to the European Commission’s targeted consultation on integration of EU capital markets, Antwort auf die Konsultation, Juni 2025.

  50. Siehe Opinion of the European Central Bank of 9 April 2026 on proposals as regards the further development of capital market integration and supervision within the Union (CON/2026/13).

  51. Siehe Stellungnahme der Europäischen Zentralbank vom 11. November 2025 zu a) einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung, b) einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute in Bezug auf die Anforderungen an Verbriefungspositionen sowie c) einem Entwurf eines Vorschlags für eine Delegierte Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 in Bezug auf die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verbriefungen in den Liquiditätspuffer von Kreditinstituten (CON/2025/35).

  52. Den Vorsitz der Task Force führte Vizepräsident Luis de Guindos. Die weiteren Mitglieder waren Joachim Nagel (Deutsche Bundesbank), Madis Müller (Eesti Pank), François Villeroy de Galhau (Banque de France), Fabio Panetta (Banca d’Italia) und Olli Rehn (Suomen Pankki – Finlands Bank) als Mitglieder des EZB-Rats sowie Sharon Donnery als Vertreterin der EZB im Aufsichtsgremium.

  53. Siehe EZB, Simplification of the European prudential regulatory, supervisory and reporting framework, 11. Dezember 2025.

  54. Weitere Informationen zum Joint Bank Reporting Committee finden sich auf der Website der EZB.

  55. Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 und der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro (ABl. L, 2024/886, 19.3.2024).

  56. Auch andere Bestimmungen der Verordnung hatten Auswirkungen auf Umfang und Wert der abgewickelten Echtzeitüberweisungen, insbesondere die Verpflichtung für Zahlungsdienstleister, Entgelte für Echtzeitüberweisungen festzulegen, die nicht höher sind als für andere Überweisungen, und die Aufhebung der betragsmäßigen Obergrenze für Echtzeitüberweisungen.

  57. Mit der Einführung des Euro in Bulgarien am 1. Januar 2026 kam die bulgarische Zentralbank als 21. nationale Zentralbank hinzu.

  58. Siehe EZB, TARGET Services incident of 27th February 2025 – Post-mortem Report, November 2025.

  59. Die wenigen verbleibenden Maßnahmen wurden im ersten Quartal 2026 abgeschlossen.

  60. Das Guthaben würde vorab auf das Gerät des Nutzers hinaufgeladen; es würde dann lokal gespeichert werden. Weitere Informationen zum digitalen Euro sind im Digital Euro Hub auf der EZB-Website zu finden.

  61. Siehe EZB, Die EZB legt sich auf Pläne für zweigleisige Strategie zur Abwicklung von DLT-Transaktionen fest, Pressemitteilung, 1. Juli 2025.

  62. Siehe Hanssens, B., Sandín de Vega, D. und Franziska Sowa, H., Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion in Europa: Fahrplan zur Harmonisierung des Nachhandels von Wertpapieren, EZB, Wirtschaftsbericht 4/2025.

  63. Diese jährliche Bewertung ermöglicht es der EZB, Zahlungsverkehrssysteme nach ihrer Systemrelevanz einzustufen.

  64. Verordnung (EU) 2025/1355 der Europäischen Zentralbank vom 2. Juli 2025 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (EZB/2025/22) (ABl. L 2025/1355).

  65. Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333, 27.12.2022, S. 1).

  66. Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150, 9.6.2023, S. 40).

  67. Seit diesem Jahr wird die Cyberumfrage nicht nur bei systemrelevanten Zahlungsverkehrssystemen, Zentralverwahrern und zentralen Gegenparteien, sondern auch bei PISA-Unternehmen durchgeführt.

  68. Siehe EZB, EZB nimmt Änderungen an dedizierter Kreditfazilität für CCPs im Euroraum vor, Pressemitteilung, 30. April 2025.

  69. Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinien 98/26/EG und 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (ABl. L 257, 28.8.2014, S. 1).

  70. Verordnung (EU) 2022/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014 sowie der Richtlinie 2014/65/EU (ABl. L 151, 2.6.2022, S. 1).

  71. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel (COM/2023/364 final).

  72. Siehe EZB, Keep calm and carry cash – eine Analyse der zentralen Rolle von Bargeld in vier Krisen, Wirtschaftsbericht 6/2025.

  73. Siehe Leitlinie (EU) 2025/333 der Europäischen Zentralbank vom 31. Januar 2025 über zu meldende statistische Daten zum Vermögen, Einkommen und Konsum privater Haushalte (EZB/2025/3) (ABl. L, 2025/333, 27.2.2025).

  74. Siehe Leitlinie (EU) 2025/603 der Europäischen Zentralbank vom 7. März 2025 zu staatlichen Finanzstatistiken (EZB/2025/9) (Neufassung) (ABl. L, 2025/603, 31.3.2025).

  75. Siehe Matteo, M., Rodríguez Caloca, A. und Torri, C., Enhancing the breakdowns of portfolio investment in debt securities, ECB Data Blog, 29. Juli 2025.

  76. Siehe Leitlinie (EU) 2025/2212 der Europäischen Zentralbank vom 2. Oktober 2025 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2021/833 über die in Bezug auf konsolidierte Bankdaten zu meldenden statistischen Daten (EZB/2021/14) (EZB/2025/34) (ABl. L, 2025/2212, 21.11.2025).

  77. Class-1-Wertpapierfirmen sind große, bankähnliche Wertpapierfirmen, die denselben Aufsichtsregeln unterliegen wie Kreditinstitute.

  78. Siehe Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (ABl. L 318 vom 27.11.1998, S. 8).

  79. Siehe Empfehlung für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (EZB/2025/17) (ABl. C, C/2025/3224, 17.6.2025).

  80. Siehe Verordnung (EU) 2026/415 des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (ABl. L, 2026/415, 20.2.2026).

  81. Siehe Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 23).

  82. Siehe Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 25. Juli 2013 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der vierteljährlichen Finanzierungsrechnungen (Neufassung) (EZB/2013/24) (ABl. L 2 vom 7.1.2014, S. 34).

  83. Siehe Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 9. Dezember 2011 über die statistischen Berichtsanforderungen der Europäischen Zentralbank im Bereich der außenwirtschaftlichen Statistiken (Neufassung) (EZB/2011/23) (ABl. L 65 vom 3.3.2012, S. 1).

  84. Siehe Leitlinie (EU) 2025/603 der Europäischen Zentralbank vom 7. März 2025 zu staatlichen Finanzstatistiken (EZB/2025/9) (Neufassung) (ABl. L, 2025/603, 31.3.2025).

  85. Das Forschungsnetzwerk zu Challenges for Monetary Policy Transmission in a Changing World (ChaMP) zielt darauf ab, das Verständnis dafür zu verbessern, wie die Geldpolitik angesichts von beispiellosen Schocks, strukturellen Veränderungen und einer wechselnden Inflationsdynamik auf die europäische Wirtschaft übertragen wird. Das Netzwerk ist ein Projekt des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).

  86. Siehe Nickel, C. et al., A strategic view on the economic and inflation environment in the euro area, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 371, 2025.

  87. Siehe Bańbura, M. et al., A new model to forecast energy inflation in the euro area, Working Paper Series der EZB, Nr. 3062, 2025.

  88. Siehe Arce, Ó. et al., What caused the euro area post-pandemic inflation? Occasional Paper Series der EZB, Nr. 343, 2024; Bańbura, M. et al., What drives core inflation? The role of supply shocks, Working Paper Series der EZB, Nr. 2875, 2023.

  89. Siehe die Quantile-Regression-Forest-Modelle von Lenza, M. et al., Density forecasts of inflation: a quantile regression forest approach, Working Paper Series der EZB, Nr. 2830, 2025; und die Modelle mit zustandsabhängiger geldpolitischer Transmission wie in Karadi, P. et al., Strike while the iron is hot – optimal monetary policy under state-dependent pricing, Working Paper Series der EZB, Nr. 3068, 2025; und Jaccard, I., Monetary asymmetries without (and with) price stickiness, Working Paper Series der EZB, Nr. 2928, 2024.

  90. Siehe Aguilar, P. et al., The Transmission of Foreign Shocks in a Networked Economy, Working Paper der Banco de España, Nr. 2607, 2026.

  91. Siehe Kase, H. und Rigato, R. D., Beyond averages: heterogeneous effects of monetary policy in a HANK model for the euro area, Working Paper Series der EZB, Nr. 3086, 2025.

  92. Siehe Bobasu, A. et al., Monetary policy transmission: a reference guide through ESCB models and empirical benchmarks, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 377, 2025.

  93. Siehe Chahad, M. et al., Genauigkeit der jüngsten Projektionen von Fachleuten des Eurosystems bzw. der EZB zur kurzfristigen Inflationsentwicklung – ein Update, EZB, Wirtschaftsbericht 2/2024.

  94. Dieser Beschluss folgt auf die Urteile des EuGH in den damit zusammenhängenden Rechtssachen C-566/23, C-571/23 und C-574/23.

  95. Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Abl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190).

  96. Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (ABl. L 287 vom 29.10.2013, S. 63).

  97. Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L, 2024/1619, 19.6.2024).

  98. Dies erklärt, warum die Anzahl der in den Stellungnahmen behandelten Themen höher ist als die Anzahl der verabschiedeten Stellungnahmen.

  99. Verordnung (EG) Nr. 3603/93 des Rates vom 13. Dezember 1993 zur Festlegung der Begriffsbestimmungen für die Anwendung der in Artikel 104 und Artikel 104b Absatz 1 des Vertrages vorgesehenen Verbote (ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 1).

  100. Verordnung (EG) Nr. 3604/93 des Rates vom 13. Dezember 1993 zur Festlegung der Begriffsbestimmungen für die Anwendung des Verbots des bevorrechtigten Zugangs gemäß Artikel 104a des Vertrages (ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 1).

  101. Ein Großteil dieser Beschlüsse wird auf der EZB-Website unter der Rubrik Sonstige Beschlüsse veröffentlicht.

  102. Für eine Analyse der Trends im Zusammenhang mit dem Höchstwert bei der Zustimmung zum Euro: siehe EZB, Vertrauen in den Euro so groß wie nie, Kasten 8, Wirtschaftsbericht 7/2025.

  103. Die EZB hat Beobachterstatus beim IWF und hat einen ständigen Vertreter zum Sitz des IWF in Washington, D. C., entsandt. Der EZB-Beobachter nimmt an ausgewählten Sitzungen des IWF-Exekutivdirektoriums teil.

  104. IWF, Sovereign Debt Restructuring: A Playbook for Country Authorities, Global Sovereign Debt Roundtable, 2025.

  105. Siehe Ilzetzki, E., Reinhart, C. und Rogoff, K., Exchange Arrangements Entering the Twenty-First Century: Which Anchor will Hold?, The Quarterly Journal of Economics, Bd. 134, Nr. 2, 2019, S. 599-646.

  106. Siehe EZB, Financial literacy and monetary policy transmission, Rede von EZB-Direktoriumsmitglied Isabel Schnabel bei der Mais Lecture 2025 an der Bayes Business School, 27. März 2025.

  107. Die interne Mobilitätsquote bezieht sich auf einen dauerhaften oder vorübergehenden horizontalen Wechsel zwischen Abteilungen oder Geschäftsbereichen von Mitarbeitenden mit befristeten oder unbefristeten Verträgen, ausgenommen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Graduate Programme.

  108. Siehe die Website zur Temperaturentwicklung in Europa und der Welt der Europäischen Umweltagentur.

  109. Siehe den Indikator zu den jährlichen wirtschaftlichen Verlusten in den EU-Mitgliedstaaten aufgrund von klima- und wetterbedingten Extremereignissen der Europäischen Umweltagentur.

  110. Siehe die Website zu Biodiversität der Europäischen Umweltagentur.

  111. Siehe den Klima- und Umweltplan der EZB für die Jahre 2024-2025.

  112. Siehe EZB, Maßnahmenplan zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten in der geldpolitischen Strategie aus dem Jahr 2021, die Aufsichtsprioritäten für die Jahre 2022-2024 und die Klimaagenda der EZB 2022.

  113. Siehe Caggese, A., Chiavari, A., Goraya, S. und Villegas-Sanchez, C., Climate change, firms and aggregate productivity, Research Bulletin der EZB, Nr. 132, 24. Juni 2025.

  114. Siehe Caggese, A., Chiavari, A., Goraya, S. und Villegas-Sanchez, C., Climate change, firms and aggregate productivity, Working Paper Series der EZB, Nr. 3084, 2025.

  115. Siehe Parker, M., Has the heatwave been driving you nuts?, Der EZB-Blog, 13. Juli 2025.

  116. Siehe Fontana, A., Jarmulska, B., Scheid, B., Scheins, C. und Schwarz, C., From flood to fire: is physical climate risk taken into account in banks’ residential mortgage rates?, Working Paper Series der EZB, Nr. 3036, 2025.

  117. Siehe Foerster, K., Ryan, E. und Scheid, B., Pricing or panicking? Commercial real estate markets and climate change, Working Paper Series der EZB, Nr. 3059, 2025.

  118. Siehe Cappiello, L., Ferrucci, G., Maddaloni, A. und Veggente, V., Creditworthy: do climate change risks matter for sovereign credit ratings?, Working Paper Series der EZB, Nr. 3042, 2025.

  119. Siehe Mongelli, F. P., Ceglar, A. und Scheid, B., Why do we need to strengthen climate adaptations? Scenarios and financial lines of defense, Working Paper Series der EZB, Nr. 3005, 2024.

  120. Siehe Ceglar, A., Jwaideh, M., O’Donnell, E., Danieli, F., Pasqua, C., Hutchinson, J., Cimini, F., Sabuco, J., Alvarez, J., Ranger, N. und Heemskerk, I., Nature at risk: Implications for the euro area economy and financial stability, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 380, 2025.

  121. Siehe Boldrini, S. et al., Living in a world of disappearing nature: physical risk and the implications for financial stability, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 333, Frankfurt am Main, 2023.

  122. Siehe Ceglar, A. et al., Nature at risk: Implications for the euro area economy and financial stability, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 380, Frankfurt am Main, 2025.

  123. Siehe Hirschbühl, D. et al., The climate-biodiversity-pollution nexus: the pricing of environmental credit risks for European industrial polluters, Working Paper Series der EZB, Nr. 3164, Frankfurt am Main, 2025.