Erweiterter Jahresabschluss der EZB 2025
Kennzahlen
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Bilanz | Jahresfehlbetrag |
Die Bilanz der EZB schrumpfte 2025 um 37,3 Mrd. €. Grund dafür war vor allem der Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere. Dieser war darauf zurückzuführen, dass das Eurosystem die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP und des PEPP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit nicht wiederangelegt hat. | Der Fehlbetrag der EZB im Jahr 2025 fiel deutlich geringer aus als im Jahr 2024. Das war in erster Linie auf den Rückgang der Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten zurückzuführen.
Der Fehlbetrag im Jahr 2025 wird, wie die Fehlbeträge der beiden Vorjahre, in der Bilanz der EZB verbleiben und soll mit künftigen Überschüssen verrechnet werden. |
Bilanz | Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) |
(in Mrd. €) | (in Mio. €) |
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1 Managementbericht
1.1 Zweck des EZB-Managementberichts
Der Managementbericht ist ein integraler Bestandteil des erweiterten Jahresabschlusses der EZB und soll den Lesern Hintergrundinformationen zum Jahresabschluss liefern.[1],,[2] Die Aktivitäten und Geschäfte der EZB sind auf ihre Ziele ausgerichtet. Daher ist auch die Finanz- und Ertragslage der EZB im Kontext ihrer geldpolitischen Maßnahmen zu sehen.
Zu diesem Zweck erläutert der Managementbericht die Hauptaufgaben und -aktivitäten der EZB sowie deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss. Darüber hinaus enthält er eine Analyse der wichtigsten Entwicklungen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresverlauf sowie Informationen zum Nettoeigenkapital der EZB.[3] Der Bericht erläutert außerdem das Risikoumfeld, in dem die EZB tätig ist. Er liefert Informationen zu den spezifischen Risiken, denen die EZB ausgesetzt ist, sowie zu den Risikomanagementrichtlinien, die zur Risikominderung angewandt werden.
1.2 Hauptaufgaben und -aktivitäten
Die EZB ist Teil des Eurosystems, dem darüber hinaus die nationalen Zentralbanken (NZBen) der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) angehören, deren Währung der Euro ist.[4] Das vorrangige Ziel des Eurosystems besteht in der Gewährleistung von Preisstabilität. Die EZB erfüllt ihre Aufgaben so, wie dies im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union[5] und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung)[6] festgelegt ist (siehe Schaubild 1). Die Aktivitäten der EZB dienen der Erfüllung ihres Mandats und nicht der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften.
Schaubild 1
Die Hauptaufgaben der EZB

Die geldpolitischen Geschäfte werden im Jahresabschluss der EZB und in den jeweiligen Jahresabschlüssen der NZBen des Euroraums erfasst. Dies spiegelt das Prinzip der dezentralen Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem wider. Einige Instrumente des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems werden von der EZB nicht eingesetzt. Sie haben folglich keine Auswirkung auf den Jahresabschluss der EZB.[7]
Tabelle 1 gibt einen Überblick über die wichtigsten von der EZB in Erfüllung ihres Mandats ausgeführten Aktivitäten und deren Auswirkungen auf den EZB-Jahresabschluss.
Tabelle 1
Die wichtigsten Aktivitäten der EZB und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss
Festlegung und Umsetzung der Geldpolitik im Euroraum
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere | Diese Wertpapiere wurden von der EZB und den NZBen des Eurosystems erworben und in der Bilanz unter „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ erfasst. Die gegenwärtig gehaltenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung erfasst. |
Wertpapierleihe | Das Eurosystem stellt zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung.[8] Für die EZB werden Wertpapierleihgeschäfte über Spezialinstitute abgewickelt. Sie werden in der Bilanz unter „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“, „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets – sonstige Verbindlichkeiten“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst, wenn Sicherheiten in Form von Bargeld gestellt und diese Barsicherheiten noch nicht angelegt wurden. Andernfalls werden die betreffenden Wertpapierleihgeschäfte in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst. |
Bereitstellung von Liquidität in Fremdwährung | Die EZB agiert als Intermediär zwischen Zentralbanken außerhalb des Euroraums und den NZBen des Euroraums. Dabei setzt sie Swap-Geschäfte ein, mit denen Geschäftspartnern des Eurosystems eine kurzfristige Refinanzierung in Fremdwährung ermöglicht werden soll.[9] |
Bereitstellung von Liquidität in Euro an Zentralbanken außerhalb des Euro-Währungsgebiets | Das Eurosystem kann Zentralbanken außerhalb des Euroraums Liquidität in Euro bereitstellen. Dies erfolgt mittels Swap- und Repo-Geschäften gegen notenbankfähige Sicherheiten.[10] |
Durchführung von Devisengeschäften sowie Halten und Verwaltung von Währungsreserven
Devisengeschäfte und Verwaltung der Währungsreserven | Die Währungsreserven werden in der Bilanz in erster Linie unter „Gold und Goldforderungen“, „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“ ausgewiesen. Jegliche damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten werden hingegen unter „Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet“ und „Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ ausgewiesen. Devisengeschäfte werden bis zum Datum der Abwicklung außerbilanziell erfasst. |
Förderung des reibungslosen Funktionierens von Zahlungsverkehrssystemen
Zahlungsverkehrssysteme (TARGET) | Aus TARGET resultierende Intra-Eurosystem-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB werden in der Bilanz der EZB zusammengefasst als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten unter „Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ oder „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ ausgewiesen.[11] Intra-ESZB-Salden von NZBen außerhalb des Euroraums gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET ergeben, werden in der Bilanz unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst. Salden von Nebensystemen, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind, werden in der Bilanz unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ bzw. „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst, je nachdem, ob die betreibende Stelle, ihren Sitz innerhalb oder außerhalb des Euroraums hat.[12] |
Beitrag zur Sicherheit und Solidität des Bankensystems und zur Stabilität des Finanzsystems durch Bankenaufsicht
Bankenaufsicht – der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) | Die jährlichen Aufwendungen der EZB im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben werden über jährliche Aufsichtsgebühren gedeckt, die von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben werden. Die Aufsichtsgebühren werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen“ erfasst. |
Sonstiges
Banknotenumlauf | Auf die EZB entfällt ein Anteil von 8 % am Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs. Dieser Anteil ist durch Forderungen an die NZBen gedeckt, die in der Bilanz unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen und zum aktuellen Zinssatz verzinst werden, der bei der Einlagefazilität des Eurosystems Anwendung findet. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge“ ausgewiesen. |
Eigenmittelportfolio | Das Eigenmittelportfolio der EZB wird in der Bilanz in erster Linie unter „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“ ausgewiesen. |
1.3 Finanzielle Entwicklungen
1.3.1 Bilanz
Die Bilanz der EZB weitete sich bis 2022 weiter aus (siehe Abbildung 1). Dies war in erster Linie auf Outright-Wertpapierankäufe der EZB im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) als Teil der Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem zurückzuführen.[13] Die Ausweitung im Jahr 2022 war moderater. Grund dafür war, dass die Nettoankäufe von Wertpapieren im Rahmen des PEPP und des APP ab Ende März 2022 bzw. 1. Juli 2022 eingestellt wurden. In den Jahren 2023 und 2024 schrumpfte die Bilanz. Dies war vor allem auf den allmählichen Rückgang der APP-Bestände aufgrund der nur teilweisen Wiederanlage der Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit zwischen März und Juni 2023 und der vollständigen Einstellung solcher Wiederanlagen ab Juli 2023 zurückzuführen. Der allmähliche Rückgang der PEPP-Bestände trug aufgrund der nur teilweisen Wiederanlage der Tilgungsbeträge in der zweiten Jahreshälfte 2024 ebenfalls zum Rückgang der Bilanz der EZB in jenem Jahr bei. Diese Wiederanlagen wurden Ende 2024 eingestellt.
37,3 Mrd. €
Rückgang der Bilanz der EZB
Im Jahr 2025 schrumpfte die Bilanz der EZB um 37,3 Mrd. € auf 603,3 Mrd. €. Dies war abermals auf Tilgungen von im Rahmen des APP und des PEPP gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen. Diese Tilgungen hatten einen Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere zur Folge. Gleichzeitig führte der Barausgleich dieser Transaktionen über TARGET-Konten zu einem entsprechenden Rückgang der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten. Dieser Rückgang wurde durch die Mittelabflüsse aufgrund von geringeren Einlagen bei der EZB nur teilweise ausgeglichen, wodurch sich gleichzeitig die sonstigen Verbindlichkeiten verringerten.
Abbildung 1
Die wichtigsten Positionen der EZB-Bilanz
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Für die Zwecke der Erstellung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB umfasst das Nettoeigenkapital der EZB folgende Bestandteile: ihr eingezahltes Kapital, alle Beträge, die in der Rückstellung für finanzielle Risiken und im allgemeinen Reservefonds gehalten werden, die Ausgleichsposten aus Neubewertung (außer Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses), etwaige akkumulierte Verluste aus den Vorjahren und einen etwaigen Jahresüberschuss/(-fehlbetrag).
Informationen zu den Anpassungen der Zahlen für 2023 sind unter „Änderungen der Darstellung im Jahresabschluss“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ des Erweiterten Jahresabschlusses 2024 der EZB zu finden.
54 %
Anteil der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere an den Gesamtaktiva
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Euro-Wertpapiere machten Ende 2025 54 % der Gesamtaktiva der EZB aus. Unter dieser Bilanzposition weist die EZB Wertpapiere aus, die sie im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (Third Covered Bond Purchase Programme – CBPP3), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (Asset-Backed Securities Purchase Programme – ABSPP), des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) erworben hat. Die im Rahmen dieser Programme erworbenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet.
51,5 Mrd. €
Rückgang des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere
Auf der Grundlage der einschlägigen Beschlüsse des EZB-Rats stellte das Eurosystem die Wiederanlage der Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP und des PEPP erworbenen Wertpapiere bei Fälligkeit ab Juli 2023 bzw. Ende 2024 ein. Diese Beschlüsse führten dazu, dass die von der EZB zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo zurückgingen. Im Jahr 2025 verringerten sich die geldpolitischen Portfolios um insgesamt 51,5 Mrd. € auf 325,3 Mrd. € (siehe Abbildung 2). Das APP-Portfolio verringerte sich um 33,7 Mrd. € auf 186,5 Mrd. €, wobei sich die Bestände des PSPP, des ABSPP und des CBPP3 um 26,5 Mrd. €, 4,0 Mrd. € bzw. 3,1 Mrd. € reduzierten. Das PEPP-Portfolio verringerte sich um 17,8 Mrd. € auf 138,6 Mrd. €.
Abbildung 2
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Ende 2025 wiesen die von der EZB im Rahmen des APP und des PEPP gehaltenen Wertpapiere eine diversifizierte Laufzeitstruktur auf (siehe Abbildung 3).[14]
Abbildung 3
Laufzeitstruktur der im APP und im PEPP enthaltenen Wertpapiere

Quelle: EZB.
Anmerkung: Bei Asset-Backed Securities basiert die Laufzeitstruktur auf der gewichteten durchschnittlichen Restlaufzeit der Wertpapiere und nicht auf dem rechtlichen Fälligkeitsdatum.
Im Jahr 2025 stieg der Euro-Gegenwert der Währungsreserven der EZB um 13,6 Mrd. € auf insgesamt 116,8 Mrd. €. Diese Währungsreserven bestehen aus Gold, Sonderziehungsrechten und Devisen (US-Dollar, japanische Yen und chinesische Renminbi).
18,9 Mrd. €
Anstieg des Werts der Goldbestände der EZB aufgrund des Anstiegs des Goldpreises
Der Euro-Gegenwert der Goldbestände der EZB nahm 2025 um 18,9 Mrd. € zu und lag somit bei 59,8 Mrd. € (siehe Abbildung 4), was einem Anstieg des Goldpreises in Euro zuzuschreiben war. Diese Zunahme führte auch zu einem entsprechenden Anstieg des Ausgleichspostens aus Neubewertung für Gold der EZB (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“).
Abbildung 4
Goldbestände und Goldpreis
(linke Skala: in Mrd. €; rechte Skala: € pro Feinunze Gold)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Der „Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold“ enthält nicht die Beiträge der Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die dem Euroraum nach dem 1. Januar 1999 beigetreten sind, zum kumulierten Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold der EZB zum Tag vor ihrem jeweiligen Beitritt zum Eurosystem.
4,8 Mrd. €
Rückgang der Fremdwährungsbestände der EZB
Die Fremdwährungsbestände[15] der EZB in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi gingen 2025 in Euro um 4,8 Mrd. € auf 55,2 Mrd. € zurück (siehe Abbildung 5). Hauptgrund war die Abwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro. Die Abwertung des US-Dollar spiegelt sich auch in den gesunkenen Salden der Ausgleichsposten aus Neubewertung der EZB wider (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“). Gleichzeitig führte die Abwertung des japanischen Yen zu einer in der Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresende ausgewiesenen Wechselkursabschreibung. Grund dafür war, dass die entsprechenden Ausgleichsposten aus Neubewertung 2024 vollständig aufgebraucht worden waren (siehe Abschnitt 1.3.3 „Gewinn- und Verlustrechnung“). Trotz dieser Abschreibung erhöhte sich der Bestand an japanischen Yen infolge einer standardmäßigen Neugewichtung. Diese hatte das Ziel, die Zusammensetzung der Währungsreserven der EZB an die Zielallokation anzupassen. Im Rahmen dieser Neugewichtung veräußerte die EZB im ersten Quartal 2025 einen kleinen Teil ihrer US-Dollar-Bestände und reinvestierte die Erträge vollständig in japanische Yen.
Abbildung 5
Devisenbestände
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Zum Jahresende 2025 machten US-Dollar mit rund 78 % des Gesamtbestands weiterhin den größten Anteil der Devisenbestände der EZB aus.
Die EZB legt ihre Fremdwährungsbestände anhand eines dreistufigen Ansatzes an. Zunächst wird von den Risikomanagern der EZB ein strategisches Benchmark-Portfolio entwickelt, das vom EZB-Rat zu genehmigen ist. Dann stellen die Portfoliomanager der EZB ein taktisches Benchmark-Portfolio zusammen, das der Genehmigung des Direktoriums unterliegt. Im letzten Schritt werden die Anlagegeschäfte täglich dezentral von den NZBen durchgeführt.
Die Fremdwährungsbestände der EZB werden in Wertpapiere, Reverse-Repo-Geschäfte und Geldmarkteinlagen investiert oder als Giroeinlagen gehalten (siehe Abbildung 6). Die in diesem Portfolio enthaltenen Wertpapiere werden zum Marktpreis zum Jahresultimo bewertet.
Abbildung 6
Zusammensetzung der Devisenanlagen
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Seit 2025 weist die EZB Anlagen von Barbeständen auf Taggeldbasis unter „Reverse-Repo-Geschäfte“ aus, wenn diese Mittel Teil eines Rückkaufpools sind. Die jeweiligen Salden für die Jahre 2021-2024 wurden dementsprechend von „Giroeinlagen“ in „Reverse-Repo-Geschäfte“ umgegliedert.
48 %
Auf Fremdwährungen lautende Wertpapiere mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr
Die Fremdwährungsbestände ermöglichen es der EZB, gegebenenfalls Devisenmarktinterventionen zu finanzieren. Daher verfolgt die EZB bei der Verwaltung ihrer Fremdwährungsbestände drei Ziele, nämlich – in der Reihenfolge ihrer Priorität – Liquidität, Sicherheit und Rentabilität. Deshalb enthält fast die Hälfte dieses Portfolios Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten (siehe Abbildung 7).
Abbildung 7
Laufzeitstruktur der in Fremdwährung denominierten Wertpapiere

Quelle: EZB.
Das Eigenmittelportfolio der EZB besteht vorwiegend aus Anlagen ihres eingezahlten Kapitals sowie den für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträgen.[16] Der Wert dieses Portfolios wuchs 2025 um 0,4 Mrd. € auf 23,1 Mrd. € (siehe Abbildung 8). Dies ist vor allem auf die Wiederanlage der erzielten Zinserträge aus diesem Portfolio zurückzuführen.
Abbildung 8
Eigenmittelportfolio
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Das Eigenmittelportfolio besteht fast gänzlich aus auf Euro lautenden Wertpapieren, die zum Marktpreis am Jahresende bewertet werden. Im Jahr 2025 entfielen 73 % des Gesamtportfolios auf Staatsanleihen.
33 %
Anteil der grünen Anlagen im Eigenmittelportfolio der EZB
Der Anteil grüner Anlagen im Eigenmittelportfolio stieg weiter von 28 % Ende 2024 auf 33 % Ende 2025 an.[17] Die EZB beabsichtigt, diesen Anteil in den kommenden Jahren weiter auszubauen.[18] In den Jahren 2021 und 2022 wurden Ankäufe von grünen Anleihen an den Sekundärmarkten durch Anlagen in den auf Euro lautenden Green-Bond-Investmentfonds für Zentralbanken (EUR BISIP G2) ergänzt. Dieser war im Januar 2021 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich aufgelegt worden. Im Oktober 2024 begann die EZB, einen kleinen Anteil ihrer Eigenmittel in börsengehandelte Aktienfonds (ETFs) zu investieren, die sich an den auf das Pariser Klimaabkommen abgestimmten Benchmarks[19] orientieren. Diese Diversifizierung erhöht das Ertragspotenzial des Eigenmittelportfolios der EZB und stimmt ihre Investitionen weiter auf einen Dekarbonisierungspfad ab, der mit den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens und des Europäischen Klimagesetzes in Einklang steht.[20]
Durch die Erträge des Eigenmittelportfolios werden die nicht mit Aufsichtsaufgaben zusammenhängenden Betriebsaufwendungen der EZB mitfinanziert.[21] Das Portfolio wird in auf Euro lautende Vermögenswerte angelegt. Hierbei gelten die durch die Regelungen zur Risikokontrolle vorgegebenen Grenzen. Daraus ergibt sich im Vergleich zu den Währungsreserven eine stärker diversifizierte Laufzeitstruktur (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9
Laufzeitstruktur der im Eigenmittelportfolio enthaltenen Wertpapiere

Quelle: EZB.
Ende 2025 betrug der Gesamtwert des vom Eurosystem ausgegebenen Euro-Banknotenumlaufs 1 619,5 Mrd. €, was einem Anstieg um 2,0 % gegenüber Ende 2024 entspricht. Der auf die EZB entfallende Anteil von 8 % am Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs belief sich zum Jahresende auf 129,6 Mrd. €. Rechtlich gesehen haben sowohl die EZB als auch die NZBen des Euroraums das Recht, Euro-Banknoten auszugeben. In der Praxis sind es aber ausschließlich die NZBen, die Euro-Banknoten ausgeben bzw. aus dem Verkehr ziehen. Daher hat die EZB gegenüber den NZBen des Euroraums Intra-Eurosystem-Forderungen. Diese entsprechen dem Wert der in Umlauf befindlichen, ihr zugeteilten Banknoten.
Die Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten der EZB gingen 2025 um 34,6 Mrd. € auf 354,1 Mrd. € zurück. Sie umfassen im Wesentlichen die TARGET-Nettosalden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB und die Verbindlichkeiten der EZB hinsichtlich der Währungsreserven, die ihr von den NZBen des Euroraums bei deren Beitritt zum Eurosystem übertragen wurden.
34,6 Mrd. €
Rückgang der TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB
Die Entwicklung der Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten wird vorwiegend von der Entwicklung der TARGET-Nettoverbindlichkeiten bestimmt. Ausschlaggebend für die Veränderung der TARGET-Nettoverbindlichkeiten im Zeitraum von 2021 bis 2025 waren vor allem Ankäufe und Tilgungen von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, die über TARGET-Konten abgewickelt wurden, sowie Änderungen der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets (siehe Abbildung 10). Im Jahr 2025 verringerten sich die TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB um 34,6 Mrd. €. Dies war vorwiegend auf die Mittelzuflüsse aus der Tilgung der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere zurückzuführen, die teilweise durch Mittelabflüsse im Zusammenhang mit a) dem Rückgang der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets und b) den Zinsaufwendungen für die TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB ausgeglichen wurden.
Abbildung 10
Intra-Eurosystem-TARGET-Nettosaldo, Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und außerhalb des Euro-Währungsgebiets und zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapier
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Für die Zwecke der Abbildung umfasst die Position „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen des Euro-Währungsgebiets und gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ folgende Posten: „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“, „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“.
Im Jahr 2025 gingen die sonstigen Verbindlichkeiten der EZB um 16,1 Mrd. € auf 58,8 Mrd. € zurück. Grund dafür war in erster Linie der Rückgang der Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets infolge geringerer von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierter Einlagen.[22]
1.3.2 Nettoeigenkapital
60,9 Mrd. €
Nettoeigenkapital der EZB
Das Nettoeigenkapital der EZB setzt sich aus ihrem eingezahlten Kapital, allen Beträgen, die in der Rückstellung für finanzielle Risiken und im allgemeinen Reservefonds gehalten werden, den Ausgleichsposten aus Neubewertung, etwaigen akkumulierten Verlusten aus den Vorjahren und einem etwaigen Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zusammen.[23],,[24]
Ende 2025 belief sich das Nettoeigenkapital der EZB auf insgesamt 60,9 Mrd. € (siehe Abbildung 11 und Tabelle 2). Damit war es um 11,0 Mrd. € höher als Ende 2024. Grund dafür war die Erhöhung der Ausgleichsposten aus Neubewertung, die in erster Linie auf den Anstieg des Goldpreises in Euro im Jahr 2025 zurückzuführen war. Der Anstieg des Nettoeigenkapitals der EZB wurde teilweise durch den Verlust im Jahr 2025 ausgeglichen.
Abbildung 11
Nettoeigenkapital der EZB
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ umfasst den gesamten Gewinn aus der Neubewertung der Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbestände sowie anderer Instrumente, berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Tabelle 2
Veränderungen des Nettoeigenkapitals der EZB
(in Mio. €)
Kapital | Ausgleichsposten aus Neubewertung | Kumulierte Verlustvorträge | Jahresfehlbetrag | Nettoeigenkapital insgesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
Bilanz zum 31. Dezember 2024 | 8 925 | 50 236 | (1 266) | (7 944) | 49 951 |
Verlustvortrag | (7 944) | 7 944 | – | ||
Ausgleichsposten aus Neubewertung | 12 247 | ||||
- Gold | 18 860 | ||||
- Fremdwährung | (6 777) | ||||
- Wertpapiere und sonstige Instrumente | 164 | ||||
Jahresfehlbetrag | (1 254) | (1 254) | |||
Bilanz zum 31. Dezember 2025 | 8 925 | 62 483 | (9 210) | (1 254) | 60 944 |
46 %
Anstieg des Goldpreises in Euro
Nicht realisierte Gewinne auf Gold und Fremdwährungen sowie nicht realisierte Gewinne aus Wertpapieren und anderen Instrumenten, die Neubewertungen unterliegen, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Erträge ausgewiesen, sondern direkt unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung auf der Passivseite der EZB-Bilanz erfasst. Mit den Salden aus diesen Positionen können die Auswirkungen künftiger ungünstiger Schwankungen der jeweiligen Preise und/oder Wechselkurse aufgefangen werden. Sie stärken somit die Widerstandsfähigkeit der EZB gegenüber den zugrunde liegenden Risiken. Im Jahr 2025 erhöhten sich die Ausgleichsposten aus Neubewertung für Gold, Fremdwährungen und Wertpapiere sowie andere Instrumente um 12,2 Mrd. € auf 62,5 Mrd. €. Dies war vor allem den höheren Neubewertungssalden für Gold infolge des Anstiegs des Goldpreises in Euro geschuldet. Dieser Effekt wurde teilweise durch den Rückgang der Neubewertungssalden für Fremdwährungen, vor allem für US-Dollar, ausgeglichen. Ursächlich dafür war ihre Abwertung gegenüber dem Euro (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12
Die wichtigsten Wechselkurse und der Goldpreis im Zeitraum 2021-2025
(prozentuale Veränderungen gegenüber 2021; Daten zum Jahresende)

Quelle: EZB.
In Anbetracht ihrer finanziellen Risiken (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“) kann die EZB eine Rückstellung für finanzielle Risiken bilden. Diese wird in dem vom EZB-Rat für notwendig erachteten Umfang dafür verwendet, Verluste aufgrund von finanziellen Risiken auszugleichen. Seit Ende 2023 liegt diese Rückstellung bei null, da sie vollständig aufgelöst wurde, um die 2022 und 2023 entstandenen Verluste der EZB abzudecken. Im Rahmen seiner jährlichen Überprüfung des Umfangs dieser Rückstellung kann der EZB-Rat beschließen, sie wieder aufzustocken, sobald die EZB wieder Gewinne erzielt und die kumulierten Verlustvorträge aus den Vorjahren ausgeglichen hat.
Der Jahresfehlbetrag der EZB belief sich auf 1,3 Mrd. € (siehe Abschnitt 1.3.3 „Gewinn- und Verlustrechnung“). Wie in den beiden Vorjahren beschloss der EZB-Rat, den Fehlbetrag in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag auszuweisen und ihn mit künftigen Überschüssen zu verrechnen.
1.3.3 Gewinn- und Verlustrechnung
Das Ergebnis der EZB hat sich im vorhergehenden Vierjahreszeitraum jährlich verringert (siehe Abbildung 13). In den Jahren 2022 und 2023 war die Verringerung des Ergebnisses der EZB vorwiegend darauf zurückzuführen, dass Zinsänderungsrisiken eingetreten sind. Ursächlich dafür war, dass die Zinsanhebung im Euroraum zu einem unmittelbaren Anstieg der Zinsaufwendungen der EZB für ihre TARGET-Nettoverbindlichkeiten führte, die zum Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte verzinst wurden (HRG-Zinssatz).[25] Gleichzeitig nahmen die Erträge aus den Vermögenswerten der EZB nicht im selben Umfang oder im selben Tempo zu. Diese Situation setzte sich auch 2024 fort, da die Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten trotz der im Juni dieses Jahres eingeleiteten Leitzinssenkungen im Durchschnitt immer noch höher waren als die Zinserträge aus Vermögenswerten. Im Jahr 2025 war das Ergebnis der EZB deutlich besser als im Jahr 2024, obwohl sie immer noch einen Fehlbetrag verzeichnete. Grund für das bessere Ergebnis war, dass sich die Differenz zwischen den Zinssätzen für zinstragende Aktiva und jenen für Verbindlichkeiten verringerte. Das war vor allem auf den niedrigeren durchschnittlichen Zinssatz für TARGET-Nettoverbindlichkeiten zurückzuführen, insbesondere infolge weiterer Leitzinssenkungen (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“).
Gewinne oder Verluste sind Nebeneffekte des vorrangigen Ziels der EZB – der Preisstabilität
Den Fehlbeträgen der EZB seit 2022 ging eine lange Zeit deutlicher Gewinne voraus. Diese Fehlbeträge spiegeln die Rolle und die erforderlichen geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems bei der Wahrnehmung seines vorrangigen Mandats – der Gewährleistung von Preisstabilität – wider. Darüber hinaus haben die entsprechenden geldpolitischen Maßnahmen, wie die Programme zum Ankauf von Vermögenswerten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse beigetragen. Bis 2022 weitete sich die Bilanz der EZB deutlich aus. Dies war vor allem auf den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen von Outright-Ankaufprogrammen zurückzuführen. Auf der Aktivseite haben die meisten der zurzeit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere eine lange Laufzeit und feste Zinssätze und wurden während eines Zeitraums erworben als die Zinsen sehr niedrig waren oder bei null lagen. Diese Vermögenswerte sind nicht unmittelbar von Leitzinsänderungen der EZB betroffen und generieren weiterhin relativ niedrige Zinserträge. Gleichzeitig führte der Barausgleich dieser Ankäufe über TARGET zu einem Anstieg der TARGET-Nettoverbindlichkeit der EZB, die empfindlich auf Leitzinsänderungen der EZB reagiert. Ab 2023 führte der allmähliche Rückgang der Bestände an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren aufgrund des Auslaufens der Wiederanlagen zu einem entsprechenden Rückgang der TARGET-Nettoverbindlichkeiten. Dies hatte wiederum einen Rückgang des Zinsänderungsrisikos zur Folge (siehe Abschnitt 1.4.1 „Finanzielle Risiken“).
EZB sollte 2026 oder im Folgejahr wieder Gewinne verzeichnen
Die EZB sollte im Jahr 2026 oder im Folgejahr wieder Gewinne erzielen. Dies hängt jedoch vom künftigen Niveau der Leitzinsen der EZB und der Wechselkurse sowie vom Umfang und der Zusammensetzung der Bilanz der EZB ab.
In jedem Fall wird die Finanzkraft der EZB durch ihr Kapital und ihre umfangreichen Ausgleichsposten aus Neubewertung unterstrichen, die sich Ende 2025 zusammen auf 71,4 Mrd. € beliefen (siehe Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“). Zudem ist die EZB ungeachtet jeglicher Verluste voll und ganz in der Lange ihr vorrangiges Mandat – die Gewährleistung von Preisstabilität – zu erfüllen.[26]
Abbildung 13
Die wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Anmerkung: Die Position „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ umfasst „Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen“, „Erträge aus Aktien und Beteiligungen“, „Sonstige Erträge“ und „Sonstige Aufwendungen“.
1 254 Mio. €
Fehlbetrag der EZB im Jahr 2025
Im Jahr 2025 belief sich der Jahresfehlbetrag der EZB auf 1 254 Mio. €. Damit fiel er deutlich geringer aus als im Jahr 2024, was auf eine deutliche Verringerung der Nettozinsaufwendungen zurückzuführen war (siehe Abbildung 14).
Abbildung 14
Ursachen für den Überschuss/(Fehlbetrag) der EZB in den Jahren 2024 und 2025
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Nettozinsaufwendungen hauptsächlich für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB
Die Nettozinsaufwendungen der EZB beliefen sich 2025 auf 178 Mio. € im Vergleich zu 6 983 Mio. € im Jahr 2024 (siehe Abbildung 15). Hauptbestandteil waren weiterhin die erheblichen Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB, die die Zinserträge aus den a) zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren, b) Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems und c) Währungsreserven mehr als ausglichen.
Abbildung 15
Nettozinserträge/(-aufwendungen)
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Etwas geringere Zinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren aufgrund niedrigerer Bestände infolge der Einstellung von Wiederanlagen
Die Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren gingen 2025 nur leicht um 36 Mio. € auf 3 814 Mio. € zurück (siehe Abbildung 16). Dies war vorwiegend auf niedrigere Zinserträge aus den im Rahmen des APP (CBPP3, ABSPP und PSPP) gehaltenen Beständen zurückzuführen. Die Nettozinserträge aus APP-Beständen reduzierten sich um 301 Mio. € auf 2 318 Mio. €. Dieser Rückgang war hauptsächlich auf niedrigere Zinserträge aus den im Rahmen des ABSPP gehaltenen Beständen zurückzuführen. Diese verringerten sich um 281 Mio. € auf 137 Mio. € aufgrund der deutlichen Verringerung der Bestände infolge der Tilgungen von Wertpapieren. Die Zinserträge aus den im Rahmen des PSPP gehaltenen Wertpapieren beliefen sich auf 2 022 Mio. € und blieben somit gegenüber 2024 nahezu unverändert. Grund dafür war, dass die im Rahmen dieses Portfolios gehaltenen Wertpapiere vorwiegend zu niedrigen Renditen erworben wurden und ihre Fälligkeit daher nur geringe Auswirkungen auf die damit verbundenen Zinserträge hatten. Dagegen stiegen die Nettozinserträge aus den im Rahmen des PEPP gehaltenen Wertpapieren um 275 Mio. €, wodurch der Rückgang der Erträge aus anderen geldpolitischen Portfolios fast vollständig ausgeglichen wurde. Dies war in erster Linie auf die geringeren Aufwendungen für die Amortisierung von Agiobeträgen aus Wertpapieren des öffentlichen Sektors zurückzuführen.
Abbildung 16
Nettozinserträge/(-aufwendungen) aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Rückgang der Zinserträge aus dem US-Dollar-Portfolio
Die Nettozinserträge aus Währungsreserven verringerten sich vor allem infolge der geringeren Zinserträge aus Wertpapieren in US-Dollar um 449 Mio. € auf 2 089 Mio. €.
2,3 %
Durchschnittlicher Zinssatz für die Einlagefazilität 2025
Die Zinserträge aus der Verteilung von Euro-Banknoten an die EZB und die Zinsaufwendungen aus der Verzinsung von Forderungen der NZBen im Zusammenhang mit übertragenen Währungsreserven verringerten sich 2025 um 2 332 Mio. € auf 2 900 Mio. € bzw. um 659 Mio. € auf 790 Mio. €. Dieser Rückgang ergab sich aus dem niedrigeren durchschnittlichen Zinssatz (2,3 % im Jahr 2025 verglichen mit 4,1 % im Jahr 2024) infolge der Leitzinssenkungen der EZB und in geringerem Maße aus der Anwendung des Zinssatzes für die Einlagefazilität als Grundlage für die Verzinsung, anstelle des Hauptrefinanzierungssatzes.
7 706 Mio. €
Zinsaufwendungen für TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB
Weitgehend aus demselben Grund sind die Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen 2025 um 7 968 Mio. € auf 7 706 Mio. € gesunken. Die niedrigeren TARGET-Salden trugen ebenfalls zu diesem Rückgang bei. Zurückzuführen sind diese niedrigeren Salden vorwiegend auf die Fälligkeit von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren.
Die sonstigen Nettozinsaufwendungen haben sich 2025 um 994 Mio. € auf 485 Mio. € verringert. Ursächlich dafür waren in erster Linie geringere Zinsaufwendungen für a) von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen, b) Salden der Nebensysteme des Euroraums und c) bei Wertpapierleihgeschäften als Sicherheit erhaltene Barmittel aufgrund des niedrigeren durchschnittlichen Zinssatzes im Jahr 2025 und niedrigerer durchschnittlicher Salden dieser drei Positionen. Diese Veränderungen wurden teilweise durch niedrigere Zinserträge aus Eigenmitteln ausgeglichen. Grund dafür war in erster Linie die geringere Amortisierung von Disagios bei abgezinsten Anleihen.
Realisierte Wechselkursgewinne (netto), hauptsächlich aufgrund einer standardmäßigen Neugewichtung der Währungsreserven der EZB
Die realisierten Nettogewinne aus Finanzoperationen beliefen sich im Jahr 2025 auf 950 Mio. €, verglichen mit einem Verlust von 17 Mio. € im Jahr 2024 (siehe Abbildung 17). Dies ist in erster Linie auf die realisierten Wechselkursgewinne infolge einer standardmäßigen Neugewichtung der Zusammensetzung der Währungsreserven der EZB im ersten Quartal 2025 zur Anpassung an die Zielallokation zurückzuführen. Die Erlöse aus der Veräußerung eines kleinen Teils der US-Dollar-Bestände wurden vollständig in japanische Yen reinvestiert (siehe Abbildung 18).
Die Nettokursgewinne aus dem Verkauf von auf US-Dollar lautenden Wertpapieren trugen ebenfalls zum Gesamtergebnis bei. Deren Marktpreis wurde durch den im Jahresverlauf verzeichneten Rückgang der entsprechenden US-Dollar-Anleihen positiv beeinflusst (siehe Abbildung 19).
Abbildung 17
Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Abbildung 18
Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen pro Quartal für 2024 und 2025
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Abbildung 19
Renditen zweijähriger Staatsanleihen in den Vereinigten Staaten, Japan und China
(in % p. a.; zum Monatsende)

Quelle: LSEG.
1 316 Mio. €
Wechselkursabschreibungen, vorwiegend auf Bestände der EZB in japanischen Yen
Nicht realisierte Neubewertungsverluste werden am Jahresende in Form von Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB als Aufwand verbucht. Diese Abschreibungen beliefen sich 2025 auf 1 446 Mio. € (siehe Abbildung 20). Infolge der Abwertung von Fremdwährungen gegenüber dem Euro auf unter den Anschaffungskosten liegende Wechselkurse, beliefen sich die nicht realisierten Wechselkursverluste auf 1 316 Mio. €. Insbesondere wertete der japanische Yen im Vergleich zum Vorjahr um 13 % ab, was zu einer Abschreibung in Höhe von 1 229 Mio. € auf die Bestände in der genannten Währung führte. Es wurden auch nicht realisierte Kursverluste in Höhe von 130 Mio. € verzeichnet. Grund dafür war ein Rückgang des Marktwerts einer Reihe von im Eigenmittel- und im US-Dollar-Portfolio gehaltenen Wertpapieren.
Abbildung 20
Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
Die Betriebsaufwendungen der EZB insgesamt, einschließlich Abschreibungen und Aufwendungen für die Banknotenherstellung, gingen um 42 Mio. € auf 1 428 Mio. € zurück (siehe Abbildung 21). Dies war in erster Linie auf geringere Personalaufwendungen im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen zurückzuführen. Diese ergaben sich vorwiegend aus einer Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne im Jahr 2024 und der vollständigen Erfassung der damit verbundenen einmaligen Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung für das betreffende Jahr.
690 Mio. €
Erträge aus Aufsichtsgebühren
Mit der Bankenaufsicht verbundene Aufwendungen werden vollständig durch die von den beaufsichtigten Unternehmen jährlich erhobenen Gebühren gedeckt. Basierend auf den tatsächlichen Ausgaben der EZB für ihre Aufsichtsaufgaben beliefen sich die Erträge aus Aufsichtsgebühren 2025 auf 690 Mio. €.[27]
Abbildung 21
Betriebsaufwendungen und Erträge aus Aufsichtsgebühren
(in Mio. €)

Quelle: EZB.
1.4 Risikomanagement
Das Risikomanagement ist ein wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten der EZB und erfolgt durch einen kontinuierlichen Prozess bestehend aus a) Risikoidentifikation und -bewertung, b) Überprüfung der Risikostrategie und -politik, c) Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen und d) Risikoüberwachung und -berichterstattung. Alle Teilprozesse stützen sich auf effektive Methoden, Verfahren und Systeme (siehe Schaubild 2).
Schaubild 2
Risikomanagement-Kreislauf

In den nachfolgenden Abschnitten werden die Risiken, ihre Quellen und die jeweiligen Risikokontrollmaßnahmen erläutert.
1.4.1 Finanzielle Risiken
Vom Direktorium vorgeschlagene Richtlinien und Verfahren sollen einen angemessenen Schutz gegen die finanziellen Risiken gewährleisten, denen die EZB ausgesetzt ist. Der Ausschuss für Risikosteuerung (Risk Management Committee – RMC), dem Experten der Zentralbanken des Eurosystems angehören, trägt zur Überwachung, Messung und Meldung finanzieller Risiken im Zusammenhang mit der Bilanz des Eurosystems bei. Außerdem legt er die diesbezüglichen Methoden und Rahmenwerke fest und überprüft sie. Auf diese Weise hilft der RMC den Beschlussorganen dabei, einen angemessenen Schutz für das Eurosystem zu gewährleisten.
Die finanziellen Risiken ergeben sich aus den Geschäften der EZB und den damit verbundenen Engagements. Die von der EZB für das Management ihres Kreditrisikoprofils eingesetzten Risikokontrollmaßnahmen und -limite unterscheiden sich nach der Art der Geschäfte und spiegeln die Politik oder Anlageziele der verschiedenen Portfolios sowie die Risikomerkmale der zugrunde liegenden Vermögenswerte wider.
Zur Überwachung und Beurteilung dieser Risiken stützt sich die EZB auf eine Reihe von Verfahren zur Risikoschätzung, die von ihren Fachleuten entwickelt wurden. Diese basieren auf einem Risikosimulationssystem, das Markt- und Kreditrisiken parallel quantifiziert. Die zentralen Modellierungskonzepte, -techniken und -annahmen, auf denen die Risikomessgrößen beruhen, orientieren sich an Branchenstandards und verfügbaren Marktdaten. Die Risiken werden üblicherweise als der zu erwartende Ausfall (Expected Shortfall – ES) quantifiziert, der unter Zugrundelegung eines Konfidenzniveaus von 99 % über einen Einjahreshorizont geschätzt wird.[28] Zur Risikoberechnung werden zwei Ansätze verwendet: a) der bilanztechnische Ansatz, der den Schwerpunkt auf die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der EZB legt und nach dem Verluste als erstes durch die anwendbaren Ausgleichsposten aus Neubewertung aufgefangen werden, und b) der finanzielle Ansatz, der den Schwerpunkt auf die finanziellen Auswirkungen auf das gesamte Nettoeigenkapital der EZB legt und der die Ausgleichsposten aus Neubewertung nicht als Puffer in der Risikoberechnung berücksichtigt. Die EZB berechnet außerdem andere Risikomessgrößen mit verschiedenen Konfidenzniveaus, führt Sensitivitäts- und Stresstestszenario-Analysen durch und erstellt längerfristige Projektionen zu Risiken und Erträgen, um über die Risiken stets umfassend im Bild zu sein.[29]
15,2 Mrd. €Gesamtrisikobetrag (ES, 99 %, bilanztechnisch bewertet)
Die Gesamtrisiken, denen die EZB ausgesetzt ist, haben sich im Jahresverlauf leicht verringert. Ende 2025 beliefen sich die gesamten finanziellen Risiken für die Bilanz der EZB bilanztechnisch bewertet auf 15,2 Mrd. €, gemessen am ES für ein Konfidenzniveau von 99 % über einen Einjahreshorizont. Dieser Wert lag etwas unter den Ende 2024 geschätzten Risiken (siehe Abbildung 22). Der Rückgang der Risiken, der auf die Verringerung der Bestände der EZB der im Rahmen des APP und des PEPP erworbenen Wertpapiere des öffentlichen Sektors zurückzuführen ist, wurde weitgehend durch erhöhte Risiken im Zusammenhang mit den Währungsreserven der EZB und ihrem auf Euro lautenden Eigenmittelportfolio ausgeglichen.
Abbildung 22
Gesamte finanzielle Risiken (ES, 99 %, bilanztechnisch bewertet)
(in Mrd. €)

Quelle: EZB.
Kreditrisiko
Kreditrisiken entstehen aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB, ihrem auf Euro lautenden Eigenmittelportfolio und ihren Währungsreserven. Wenngleich die zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung erfasst werden und somit – sofern keine Verkäufe erfolgen – keinen Kursänderungen im Zusammenhang mit Kreditmigrationen unterliegen, sind sie dennoch dem Kreditausfallrisiko ausgesetzt. Die auf Euro lautenden Eigenmittel und Währungsreserven werden zu Marktpreisen bewertet und sind daher Kreditmigrations- und Kreditausfallrisiken ausgesetzt. Das Kreditrisiko ist im Vergleich zu 2024 aufgrund des Rückgangs des Bestands der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere gesunken.
Das Kreditrisiko wird vorwiegend durch Zulassungskriterien, Due-Diligence-Verfahren und Limite gemindert, die sich von Portfolio zu Portfolio unterscheiden.
Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken
Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken entstehen aus den Währungsreserven und Goldbeständen der EZB. Das Fremdwährungsrisiko hat sich gegenüber 2024 erhöht.
Angesichts der geldpolitischen Bedeutung dieser Vermögenswerte sichert die EZB die damit verbundenen Fremdwährungs- und Rohstoffrisiken nicht ab. Stattdessen werden diese Risiken durch die Ausgleichsposten aus Neubewertung und die Diversifizierung der Bestände über verschiedene Währungen und Gold hinweg gemindert.
Eigenkapitalrisiko
Ein kleiner Anteil des auf Euro lautenden Eigenmittelportfolios der EZB ist in börsengehandelte Aktienfonds (ETFs) investiert, die sich an den auf das Pariser Klimaabkommen abgestimmten Benchmarks orientieren, wodurch sich ein Eigenkapitalrisiko ergibt.
Angesichts des kleinen Anteils ist das Eigenkapitalrisiko der EZB eher gering. Es wird durch Diversifizierung und anwendbare Ausgleichsposten aus Neubewertung gemindert.
Zinsänderungsrisiko
Die Währungsreserven der EZB und das auf Euro lautende Eigenmittelportfolio sind überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert und einem Marktrisiko aufgrund von Zinsschwankungen ausgesetzt, weil sie zu Marktpreisen bewertet werden. Fast die Hälfte der Währungsreserven der EZB sind in Vermögenswerte mit vergleichsweise kurzen Laufzeiten investiert (siehe Abbildung 7 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“). Die Vermögenswerte im Eigenmittelportfolio weisen hingegen in der Regel eine längere Laufzeit auf (siehe Abbildung 9 in Abschnitt 1.3.1 „Bilanz“). Bilanztechnisch bewertet nahm das Zinsänderungsrisiko des Eigenmittelportfolios der EZB gegenüber 2024 zu.
Das aus der Bewertung zu Marktpreisen resultierende Zinsänderungsrisiko der EZB wird durch Vorgaben zur Portfoliostrukturierung und die Ausgleichsposten aus Neubewertung gemindert.
Die EZB ist zudem dem Zinsänderungsrisiko aufgrund von Inkongruenzen zwischen den Zinserträgen aus ihren Vermögenswerten und den für ihre Verbindlichkeiten fälligen Zinszahlungen ausgesetzt, was sich im Nettozinsertrag niederschlägt. Dieses Risiko hängt nicht direkt mit einem spezifischen Portfolio zusammen, sondern ist der Struktur der Bilanz der EZB insgesamt und insbesondere dem Vorhandensein von Inkongruenzen bei Laufzeiten und Renditen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten geschuldet. Das Zinsänderungsrisiko ist 2025 gesunken, was auf die Verringerung der Verbindlichkeiten der EZB infolge der Reduzierung der Wertpapierbestände im Rahmen des APP und des PEPP zurückzuführen ist. Dieses Risiko wird nicht nur im Rahmen des ES für ein Konfidenzniveau von 99 % über einen Einjahreshorizont gemessen, sondern wird auch anhand von Projektionen zur Ertragslage der EZB über einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont überwacht.
Diese Art von Risiko wird mit Vorgaben zur Portfoliostrukturierung gesteuert und durch das Bestehen von unverzinsten Verbindlichkeiten in der Bilanz der EZB weiter gemindert.
Es sind Zinsänderungsrisiken eingetreten, was seit 2022 zu Verlusten geführt hat. Auch 2025 verzeichnete die EZB noch einen Nettozinsaufwand. Der Nettozinsaufwand fiel im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich niedriger aus, was vor allem auf einen rückläufigen Zinssatz für die Einlagefazilität zurückzuführen ist. Das ist seit dem 1. Januar 2025 der wichtigste Zinssatz für Verbindlichkeiten. Die EZB dürfte in naher Zukunft wieder Nettozinserträge erzielen. Allerdings kann die Möglichkeit weiterer Zinsverluste in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen werden. Grund dafür sind die bereits erwähnten Inkongruenzen bei Laufzeiten und Renditen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Klimabedingte Risiken
Die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken werden schrittweise in den Risikomanagementrahmen der EZB integriert. Im Jahr 2022 führte das Eurosystem den ersten Klimastresstest für die Bilanz des Eurosystems durch. Dieser ermöglichte eine vorläufige Schätzung der Auswirkungen dieses Risikos auf die Bilanz der EZB.[30] Im Jahr 2024 wurde ein weiterer Klimastresstest durchgeführt, und auch in den kommenden Jahren sollen regelmäßig solche Tests erfolgen.[31]
1.4.2 Operationelles Risiko
Die Steuerung operationeller Risiken ist ein integraler Bestandteil der Governance-Struktur und der Managementprozesse der EZB.[32] Das Direktorium ist für die Richtlinie und den Rahmen zur Steuerung operationeller Risiken (Operational Risk Management – ORM) der EZB verantwortlich und genehmigt diese. Der Ausschuss für operationelle Risiken unterstützt das Direktorium in seiner Aufsichtsfunktion hinsichtlich der Steuerung operationeller Risiken.[33]
Der ORM-Rahmen der EZB soll vor allem dazu beitragen, dass die EZB ihren Auftrag erfüllt und ihre Ziele erreicht, und soll gleichzeitig ihren Ruf und ihre Vermögenswerte vor Verlust, Missbrauch und Schaden schützen. Nach dem ORM-Rahmen ist jeder Geschäftsbereich für die Ermittlung, Beurteilung, Meldung und Überwachung seiner operationellen Risiken, Vorfälle und Kontrollen sowie diesbezügliche Maßnahmen verantwortlich. In diesem Zusammenhang bietet die Risikotoleranzpolitik der EZB Orientierungshilfe bezüglich der Strategie zur Risikobewältigung und der Verfahren für die Risikoübernahme. Sie ist an eine 5×5-Risikomatrix gekoppelt, die auf den Skalen für Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit basiert (bei denen quantitative und qualitative Kriterien angewandt werden).
Das Umfeld, in dem die EZB agiert, ist von immer komplexeren und miteinander verbundenen Bedrohungen geprägt. Dazu zählen geopolitische Risiken, Cybersicherheitsbedrohungen und Herausforderungen hinsichtlich der Tragfähigkeit. In ihrem Tagesgeschäft ist die EZB vielfältigen operationellen Risiken ausgesetzt. Zu den wesentlichen Problemfeldern der EZB gehört u. a. ein breites Spektrum nichtfinanzieller Risiken, die auf Menschen, Systeme, Prozesse, Beziehungen zu Dritten und externe Ereignisse zurückzuführen sind. Deshalb hat die EZB Verfahren eingerichtet, die das laufende und wirksame Management ihrer operationellen Risiken unterstützen und sicherstellen, dass Risikoinformationen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Darüber hinaus konzentriert sich die EZB weiterhin darauf, ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken. Dabei betrachtet sie die Risiken und Chancen aus einer umfassenden End-to-End-Sicht, die auch Nachhaltigkeitsaspekte einschließt. Es wurden Reaktionsstrukturen und Notfallpläne erarbeitet, die im Falle von Störungen den unterbrechungsfreien Betrieb kritischer Geschäftsbereiche gewährleisten.
1.4.3 Verhaltensrisiko
Die EZB verfügt über eine eigens eingerichtete Stabsstelle Compliance und Governance. Diese stellt eine wichtige Risikomanagementfunktion dar und stärkt damit den Governance-Rahmen der EZB, um dem Verhaltensrisiko[34] entgegenzuwirken. Diese Stabstelle soll das Direktorium dabei unterstützen, die Integrität und das Ansehen der EZB zu schützen. Zudem sollen ethische Verhaltensstandards gefördert und die Rechenschaftspflicht und Transparenz der EZB gestärkt werden. Ein unabhängiger Ethikausschuss berät die hochrangigen Funktionsträger der EZB und bietet ihnen Orientierungshilfe in Integritäts- und Verhaltensangelegenheiten. Außerdem unterstützt er den EZB-Rat dabei, Risiken angemessen und kohärent auf Führungsebene zu steuern. Auf Ebene des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus arbeitet der Ethik- und Compliance-Ausschuss auf eine einheitliche Umsetzung der Verhaltensrahmen für NZBen und nationale zuständige Behörden hin.
2 Jahresabschluss der EZB
2.1 Bilanz zum 31. Dezember 2025
Aktiva
(in Mio. €)
Erläuterung | 2025 | 2024 | |
|---|---|---|---|
Gold und Goldforderungen | 1 | 59 754 | 40 895 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets | 2 | 54 764 | 58 117 |
Forderungen an den IWF | 2.1 | 1 772 | 2 227 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva | 2.2 | 52 992 | 55 890 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets | 2.2 | 2 236 | 4 094 |
Sonstige Forderungen in Euro gegen Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet | 3 | 1 | 2 |
Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet | 4 | 325 265 | 376 781 |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere | 4.1 | 325 265 | 376 781 |
Intra-Eurosystem-Forderungen | 5 | 129 563 | 127 067 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems | 5.1 | 129 563 | 127 067 |
Sonstige Aktiva | 6 | 31 756 | 33 644 |
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte | 6.1 | 1 055 | 971 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 6.2 | 23 211 | 22 781 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften | 6.3 | 273 | 681 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 6.4 | 7 108 | 9 158 |
Sonstiges | 6.5 | 110 | 53 |
Aktiva insgesamt | 603 339 | 640 600 |
Anmerkung: Bei den im Jahresabschluss und in den Tabellen der Erläuterungen angegebenen Summen kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen. Die Angaben 0 und (0) bezeichnen auf null gerundete positive bzw. negative Beträge, während ein Bindestrich (–) null bezeichnet.
Passiva
(in Mio. €)
Erläuterung | 2025 | 2024 | |
|---|---|---|---|
Banknotenumlauf | 7 | 129 563 | 127 067 |
Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet | 8 | 489 | 2 388 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet | 9 | 26 022 | 24 554 |
Öffentliche Haushalte | 9.1 | 74 | 73 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 9.2 | 25 947 | 24 482 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets | 10 | 26 846 | 39 859 |
Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten | 11 | 354 060 | 388 676 |
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven | 11.1 | 40 562 | 40 562 |
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto) | 11.2 | 313 491 | 348 074 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) | 11.3 | 8 | 40 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 12 | 4 745 | 7 615 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften | 12.1 | 0 | – |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 12.2 | 3 661 | 6 288 |
Sonstiges | 12.3 | 1 084 | 1 327 |
Rückstellungen | 13 | 84 | 72 |
Sonstige Rückstellungen | 13.1 | 84 | 72 |
Ausgleichsposten aus Neubewertung | 14 | 63 068 | 50 653 |
Kapital und Rücklagen | 15 | 8 925 | 8 925 |
Kapital | 15.1 | 8 925 | 8 925 |
Kumulierte Verlustvorträge | 16 | (9 210) | (1 266) |
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | (1 254) | (7 944) | |
Passiva insgesamt | 603 339 | 640 600 |
2.2 Gewinn- und Verlustrechnung
für das am 31. Dezember endende Geschäftsjahr 2025
(in Mio. €)
Erläuterung | 2025 | 2024 | |
|---|---|---|---|
Nettozinserträge/(-aufwendungen) | 22 | (178) | (6 983) |
Zinserträge | 39 328 | 66 898 | |
Zinsaufwendungen | (39 507) | (73 881) | |
Nettoertrag aus Finanzoperationen und Abschreibungen | (497) | (286) | |
Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen | 23 | 950 | (17) |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen | 24 | (1 446) | (269) |
Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen | 25 | 700 | 674 |
Erträge aus Aktien und Beteiligungen | 26 | 14 | 1 |
Sonstige Erträge | 27 | 135 | 119 |
Personalaufwendungen | 28 | (809) | (844) |
Verwaltungsaufwendungen | 29 | (516) | (513) |
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte | (94) | (104) | |
Aufwendungen für Banknoten | 30 | (8) | (9) |
Überschuss/(Fehlbetrag) vor (Zuführung zu)/Auflösung von Risikorückstellungen | (1 254) | (7 944) | |
(Zuführung zur)/Auflösung der Rückstellung | 31 | – | – |
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | (1 254) | (7 944) |
Frankfurt am Main, 17. Februar 2026
Die Europäische Zentralbank
Christine Lagarde
Präsidentin
2.3 Rechnungslegungsgrundsätze
Form und Darstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der EZB ist gemäß den folgenden Rechnungslegungsgrundsätzen[35] aufgestellt worden, mit denen nach Auffassung des EZB-Rats eine angemessene Darstellung des Jahresabschlusses erzielt wird und die zugleich für die Tätigkeit einer Zentralbank angemessen sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die folgenden Grundsätze kamen bei der Erstellung des Jahresabschlusses zur Anwendung: Bilanzwahrheit/Bilanzklarheit, Bilanzvorsicht, Wesentlichkeit, Stetigkeit und Vergleichbarkeit, Unternehmensfortführung, Periodenabgrenzung und Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag.
Ausweis von Aktiva und Passiva
Aktiva bzw. Passiva werden nur dann in der Bilanz ausgewiesen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen oder Aufwand der EZB zugutekommt bzw. von ihr zu tragen ist, im Wesentlichen alle damit verbundenen Risiken und Nutzen auf die EZB übergegangen sind und die Anschaffungskosten oder der Wert des Vermögensgegenstands bzw. die Höhe der Verpflichtung zuverlässig ermittelt werden können.
Bewertungsansatz
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu historischen Anschaffungskosten. Abweichend davon werden marktfähige Wertpapiere (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen), Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) zum Marktwert ausgewiesen.
Für die Erfassung von Transaktionen in finanziellen Aktiva und Passiva ist der Erfüllungstag maßgeblich.
Mit Ausnahme von Wertpapierkassageschäften werden Geschäfte mit Finanzinstrumenten in Fremdwährung am Abschlusstag in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst. Am Abwicklungstag werden die außerbilanziellen Buchungen zurückgebucht, und die Geschäfte werden in der Bilanz erfasst. Devisenkäufe und -verkäufe wirken sich am Abschlusstag auf die Netto-Fremdwährungsposition aus. Realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen werden ebenfalls zum Abschlusstag berechnet. Aufgelaufene Zinsen und Agio- bzw. Disagiobeträge für Finanzinstrumente in Fremdwährung werden täglich berechnet und ausgewiesen, und auch die Fremdwährungsposition ändert sich durch diese aufgelaufenen Beträge täglich.
Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
Auf Fremdwährung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. Bei Erträgen und Aufwendungen ist der Wechselkurs am Buchungstag maßgeblich. Die Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich bilanzieller und außerbilanzieller Instrumente) erfolgt für jede Währung gesondert.
Bei der Neubewertung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden Marktpreis- und Wechselkurseffekte getrennt behandelt.
Die Goldposition wird zum Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet. Bei der Neubewertung der Goldposition wird nicht zwischen Preis- und Wechselkurseffekten differenziert. Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2025 erfolgte die bilanzielle Einzelbewertung zum Euro-Preis je Feinunze Gold auf Basis des Wechselkurses des Euro gegenüber dem US-Dollar am 31. Dezember 2025.
Sonderziehungsrechte (SZR) basieren auf einem Währungskorb mit fünf bedeutenden Währungen (US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und britisches Pfund). Der Wert eines SZR entspricht der gewichteten Summe der Wechselkurse dieser Währungen. Die SZR-Bestände der EZB wurden anhand des am 31. Dezember 2025 geltenden Wechselkurses des SZR zum Euro umgerechnet.
Wertpapiere
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst.
Sonstige Wertpapiere
Die Bewertung von marktgängigen Wertpapieren (mit Ausnahme von gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) und vergleichbaren Forderungen erfolgt entweder zum mittleren Marktpreis oder auf Grundlage der Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag für jedes Wertpapier getrennt. In Wertpapiere eingebettete Optionen werden nicht getrennt bewertet. Für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr wurden die mittleren Marktpreise vom 30. Dezember 2025 herangezogen.
Die Neubewertung von marktgängigen Investmentfonds erfolgt netto auf Fondsebene zu ihrem Nettoinventarwert. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus verschiedenen Investmentfonds werden nicht verrechnet.
Nicht marktgängige Aktien und sonstige als dauerhafte Anlagen gehaltene Eigenkapitalinstrumente werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderung bewertet.
Ergebnisermittlung
Erträge und Aufwendungen werden in derjenigen Periode erfasst, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.[36] Realisierte Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Fremdwährungsbeständen, Gold und Wertpapieren werden erfolgswirksam verbucht, wobei die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position als Berechnungsgrundlage dienen.
Nicht realisierte Gewinne werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern in der Bilanzposition „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesen.
Nicht realisierte Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie zum Jahresende die im betreffenden Ausgleichsposten aus Neubewertung erfassten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen. Nicht realisierte Verluste aus einem Wertpapier, einer Währung oder Goldbeständen werden nicht mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Wertpapieren, Währungen oder Goldbeständen verrechnet. Sind nicht realisierte Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung einzustellen, dann werden die durchschnittlichen Anschaffungskosten der jeweiligen Position durch Neuberechnung zum Wechselkurs bzw. Marktpreis zum Jahresultimo herabgesetzt.
Verluste aus Wertminderung werden der Gewinn- und Verlustrechnung zugeführt und werden in den folgenden Jahren nicht zurückgebucht, es sei denn, die Wertminderung verringert sich und die Verringerung kann einem beobachtbaren Ereignis zugeordnet werden, das eingetreten ist, nachdem die Wertminderung erstmalig verzeichnet wurde.
Agio- oder Disagiobeträge bei Wertpapieren werden über die Restlaufzeit der Wertpapiere abgeschrieben.
Befristete Transaktionen
Befristete Transaktionen sind Geschäfte, bei denen die EZB im Rahmen einer Rückkaufvereinbarung Vermögenswerte verkauft (Repo-Geschäft) bzw. kauft (Reverse-Repo-Geschäft).
Bei einem Repo-Geschäft verkauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis wieder vom Geschäftspartner zurückzukaufen. Repo-Geschäfte werden als besicherte Einlagen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Alle im Rahmen einer solchen Rückkaufsvereinbarung verkauften Wertpapiere verbleiben in der Bilanz der EZB.
Bei einem Reverse-Repo-Geschäft kauft die EZB Wertpapiere und verpflichtet sich gleichzeitig, diese Wertpapiere an einem bestimmten Termin zu einem vereinbarten Preis dem Geschäftspartner wieder zu verkaufen. Reverse-Repo-Geschäfte werden als besicherte Kredite auf der Aktivseite der Bilanz erfasst, sind jedoch nicht im Wertpapierbestand der EZB enthalten.
Befristete Transaktionen im Rahmen eines Programms, das von einem Spezialinstitut angeboten wird (einschließlich Wertpapierleihgeschäfte), werden nur dann in der Bilanz erfasst, wenn sie mit Barmitteln besichert sind und diese Barmittel noch nicht angelegt wurden.
Außerbilanzielle Geschäfte
Währungsinstrumente, darunter Devisentermingeschäfte, die Terminseite von Devisenswaps und andere Währungsinstrumente, bei denen ein Tausch zwischen zwei Währungen an einem zukünftigen Termin vereinbart wird, werden zur Berechnung von Durchschnittskosten sowie Wechselkursgewinnen und -verlusten in die Netto-Fremdwährungsposition einbezogen.
Zinsinstrumente werden einzeln bewertet. Die täglichen Veränderungen von Nachschussleistungen der offenen Zinsterminkontrakte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Bewertung von Wertpapiertermingeschäften wird auf der Grundlage von allgemein anerkannten Bewertungsmethoden durchgeführt, bei denen festgestellte Marktpreise und -kurse sowie die Diskontierungsfaktoren vom Abwicklungs- bis zum Bewertungstag herangezogen werden.
Sachanlagen
Sachanlagen einschließlich immaterieller Anlagewerte, aber ohne Grundstücke und Kunstwerke, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Grundstücke und Kunstwerke werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Hauptgebäude der EZB wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und etwaiger Wertminderung bewertet. Was die Abschreibung des EZB-Hauptgebäudes betrifft, so werden die Kosten den entsprechenden Kategorien von Sachanlagen zugeordnet, die wiederum entsprechend ihrer jeweiligen geschätzten Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Abschreibungen werden, beginnend mit dem Quartal, das auf den Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft folgt, linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. In der folgenden Übersicht ist die für die wichtigsten Kategorien von Sachanlagen verwendete erwartete Nutzungsdauer angegeben:
Gebäude | 20, 25 oder 50 Jahre |
Einbauten | 10 oder 15 Jahre |
IT-Ausstattung inkl. Software | 4 Jahre |
Technische Ausstattung | 4, 10 oder 15 Jahre |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10 Jahre |
Kraftfahrzeuge | 4 Jahre |
Beim aktivierten Herstellungsaufwand für die derzeit angemieteten Räumlichkeiten der EZB wurde die Abschreibungsdauer so angepasst, dass etwaige Ereignisse, die sich auf die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer der betreffenden Sachanlage auswirken, Berücksichtigung finden.
Die EZB überprüft ihr Hauptgebäude und ihre Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den Bürogebäuden (siehe „Leasingverhältnisse“ unten) jährlich auf Wertminderung gemäß dem International Accounting Standard (IAS) 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“. Wenn ein Hinweis auf eine Wertminderung festgestellt und bestimmt wird, dass der Vermögenswert im Wert gemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Verluste aus Wertminderung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der erzielbare Betrag unter dem Nettobuchwert liegt.
Sachanlagen mit einem Anschaffungswert von unter 10 000 € werden im Jahr des Erwerbs abgeschrieben.
Sachanlagen, die die Aktivierungskriterien erfüllen, sich aber derzeit noch in Bau oder in Entwicklung befinden, werden unter „In Bau befindliche Anlagen“ erfasst. Ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft werden die diesbezüglichen Beträge umgebucht und unter Sachanlagen ausgewiesen.
Leasingverhältnisse
Die EZB fungiert sowohl als Leasingnehmer wie auch als Unterleasinggeber.
Die EZB als Leasingnehmer
Bei Leasingverhältnissen im Zusammenhang mit Sachanlagen, bei denen die EZB der Leasingnehmer ist, werden die damit verbundenen Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten ab dem Leasingbeginn, d. h. sobald der Vermögenswert zur Nutzung zur Verfügung steht, in der Bilanz unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ bzw. unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) erfasst. Bei Leasingverhältnissen, die den Kapitalisierungskriterien entsprechen, bei denen der betreffende Vermögenswert aber noch im Bau oder in der Anpassung ist, werden die vor dem Leasingbeginn angefallenen Kosten unter „Im Bau befindliche Anlagen“ erfasst.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, angesetzt. Außerdem unterliegen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Bürogebäuden Wertminderungen (für mehr Informationen zum jährlichen Werthaltigkeitstest siehe „Sachanlagen“ oben). Abschreibungen werden beginnend mit der Laufzeit des Leasingverhältnisses linear berechnet, entweder bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Nutzungsrechts oder bis zum Ende des Leasingverhältnisses, je nachdem, was früher eintritt.
Die Leasingverbindlichkeit wird zunächst zum Barwert künftiger Leasingzahlungen bewertet (Zusammensetzung nur aus Leasingkomponenten), abgezinst anhand des Grenzfremdkapitalzinssatzes. Danach wird die Leasingverbindlichkeit zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsaufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinsaufwendungen“ erfasst. Kommt es aufgrund einer Veränderung bei einem Index oder einer anderen Neubewertung des bestehenden Vertrags zu einer Änderung der künftigen Leasingzahlungen, so wird die Leasingverbindlichkeit neu bewertet. Jede derartige Neubewertung führt zu einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts.
Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Dauer von bis zu 12 Monaten und Leasingverhältnisse in Bezug auf geringwertige Vermögenswerte, d. h. unter 10 000 €, (im Einklang mit dem Schwellenwert für die Erfassung von Sachanlagen) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen erfasst.
Die EZB als Unterleasinggeber
Bei Leasingverhältnissen, bei denen die EZB Unterleasinggeber ist, gewährt sie Dritten das Recht zur Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts (oder eines Teils dieses Vermögenswerts), wobei das Leasingverhältnis zwischen dem ursprünglichen Leasinggeber und der EZB (Hauptleasingverhältnis) in Kraft bleibt. Das Unterleasingverhältnis wird unter Bezugnahme auf das Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht unter Bezugnahme auf den zugrunde liegenden Vermögenswert als Finanzierungs- oder Operating-Leasing[37] eingestuft.
Die Unterleasingverhältnisse, bei denen die EZB Unterleasinggeber ist, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Für solche Leasinggeschäfte bucht die EZB das Nutzungsrecht im Zusammenhang mit dem Hauptleasingverhältnis (oder einem Teil des betreffenden Vermögenswerts), das auf den Unterleasingnehmer übertragen wird, unter „Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte“ aus und erfasst eine Unterleasingforderung unter „Sonstiges“ (Aktiva). Die Leasingverbindlichkeit in Bezug auf das Hauptleasingverhältnis bleibt von dem Unterleasingverhältnis unberührt.
Bei Laufzeitbeginn des Leasingverhältnisses wird die Unterleasingforderung zunächst zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen an die EZB bewertet, abgezinst mit dem für das Hauptleasingverhältnis verwendeten Abzinsungssatz. Danach wird die Unterleasingforderung zum fortgeführten Einstandswert unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Der damit verbundene Zinsertrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge“ erfasst.
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen
Vereinbarungen im Überblick
Die EZB unterhält für ihr Personal sowie für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums leistungsorientierte Versorgungspläne.
Der Versorgungsplan für die Belegschaft wird über einen eigenen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert. Dieser besteht aus einer leistungsorientierten und einer beitragsorientierten Säule. Sowohl die EZB als auch die Belegschaft leisten Pflichtbeiträge zur leistungsorientierten Säule des Plans. Die Belegschaft kann zusätzliche freiwillige Beiträge zu einer beitragsorientierten Säule leisten. Beim Eintritt in den Ruhestand kann das Personal den kumulierten Wert ihres beitragsorientierten Kontos in eine zusätzliche Renten umwandeln.[38]
Für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums bestehen Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere langfristig fällige Leistungen (einschließlich Pensionsbezüge). Für die Belegschaft bestehen ebenfalls Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere langfristig fällige Leistungen (ohne Pensionsbezüge).
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen
Die Verbindlichkeit, die hinsichtlich der leistungsorientierten Versorgungspläne einschließlich anderer langfristig fälliger Leistungen in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesen wird, entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von unabhängigen Aktuaren auf Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Hierzu werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme abgezinst, wobei der verwendete Zinssatz auf den am Bilanzstichtag geltenden Marktrenditen erstklassiger Euro-Unternehmensanleihen mit ähnlicher Fälligkeit basiert.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können infolge erfahrungsbedingter Anpassungen (Abweichungen der Ist-Werte von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen) entstehen oder aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen resultieren.
Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne
Der Nettoaufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne unterteilt sich in Komponenten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden, und Neubewertungen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ erfasst werden.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisende Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- dem laufenden Dienstzeitaufwand (dem Barwert der im Berichtsjahr erworbenen Leistungsansprüche)
- dem gegebenenfalls aus Planänderungen resultierenden nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand
- dem Nettozinsaufwand zum Abzinsungssatz der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen sowie
- den Neubewertungen bezüglich der anderen langfristig fälligen Leistungen.
Der unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ ausgewiesene Nettobetrag setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- den tatsächlichen Erträgen aus dem Planvermögen abzüglich der Beträge, die in der Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten sind.
Die diesbezüglichen Beträge werden jährlich von unabhängigen Aktuaren ermittelt.
Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden
Intra-ESZB-Salden resultieren in erster Linie aus grenzüberschreitenden Zahlungen in der Europäischen Union (EU), die in Zentralbankgeld in Euro abgewickelt werden. Diese Transaktionen werden in den meisten Fällen von privaten Wirtschaftssubjekten (z. B. Kreditinstituten, Unternehmen oder Privatpersonen) veranlasst. Sie werden über TARGET – das transeuropäische automatisierte Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem – abgewickelt und führen zu bilateralen Salden auf den TARGET-Konten der Zentralbanken der EU. Auch von der EZB und den nationalen Zentralbanken (NZBen) durchgeführte Zahlungen wirken sich auf diese Konten aus. Sämtliche Abwicklungen werden automatisch aggregiert und so angepasst, dass sie Teil einer einzigen Position der jeweiligen NZB gegenüber der EZB werden. Diese Positionen in den Büchern der EZB entsprechen der Nettoforderung bzw. Nettoverbindlichkeit jeder einzelnen NZB gegenüber dem übrigen Europäischen System der Zentralbanken (ESZB). Die täglichen Bewegungen der TARGET-Konten spiegeln sich in den Buchungsunterlagen der EZB und der NZBen wider.
Aus TARGET resultierende Intra-Eurosystem-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB werden in der Bilanz der EZB zusammengefasst als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder unter „Forderungen im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ oder „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“ ausgewiesen. Intra-ESZB-Salden der nicht dem Eurosystem angehörenden NZBen gegenüber der EZB, die sich aus ihrer Teilnahme an TARGET2 ergeben, werden unter „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst.[39]
Aus der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems resultierende Intra-Eurosystem-Salden werden als Gesamtnettoforderung unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Banknotenumlauf“ unten).
Intra-Eurosystem-Salden, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB im Zuge des Beitritts von NZBen zum Eurosystem ergeben, lauten auf Euro und werden unter „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“ erfasst.
Sonstige auf Euro lautende Intra-Eurosystem-Salden (z. B. die Gewinnvorauszahlung der EZB an die NZBen, sofern eine solche erfolgt) werden in der Bilanz der EZB als saldierte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten entweder unter „Sonstige Intra-Eurosystem-Forderungen (netto)“ oder „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“ ausgewiesen.
Banknotenumlauf
Die EZB sowie die NZBen des Euroraums, die zusammen das Eurosystem bilden, sind mit der Ausgabe von Euro-Banknoten betraut.[40] Der Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs wird jeweils am letzten Arbeitstag im Monat entsprechend dem Banknoten-Verteilungsschlüssel auf die Zentralbanken des Eurosystems verbucht.[41]
Der auf die EZB entfallende Anteil am gesamten Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 8 % wird auf der Passivseite der Bilanz unter der Position „Banknotenumlauf“ ausgewiesen. Dieser Position stehen entsprechende Forderungen an die NZBen gegenüber. Diese Forderungen werden verzinst[42] und unter „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“ ausgewiesen (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ oben). Die Zinserträge aus diesen Forderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Zinserträge erfasst.
Rückstellung für finanzielle Risiken
Der EZB-Rat kann beschließen, die Einkünfte der EZB ganz oder teilweise einer Rückstellung für finanzielle Risiken zuzuführen. Diese Rückstellung kann in dem vom EZB-Rat für notwendig erachteten Umfang dafür verwendet werden, Verluste aufgrund von finanziellen Risiken auszugleichen. Die Höhe und die fortlaufende Notwendigkeit der Rückstellung für finanzielle Risiken werden jährlich auf Basis einer entsprechenden Risikoanalyse der EZB und unter Berücksichtigung einer Reihe von Faktoren geprüft, außer die Rückstellung liegt bei null und es sind gleichzeitig keine Einkünfte der EZB vorhanden, die der Rückstellung zugeführt werden könnten.[43]
Gewinnvorauszahlung
Ein Betrag in Höhe der Summe der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf und der Einkünfte aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen, die im Rahmen a) des Programms für die Wertpapiermärkte, b) des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen, c) des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities, d) des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors und e) des Pandemie-Notfallankaufprogramms erworben wurden, wird im Januar des Folgejahres im Wege einer Gewinnvorauszahlung verteilt, sofern der EZB-Rat keinen anderslautenden Beschluss fasst.[44] Eine solcher Beschluss wird gefasst, wenn der EZB-Rat auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Schätzung des Direktoriums erwartet, dass die EZB insgesamt einen Jahresfehlbetrag oder einen Jahresüberschuss ausweist, der geringer ist als diese Einkünfte. Der EZB-Rat kann auch beschließen, diese Einkünfte ganz oder teilweise einer Rückstellung für finanzielle Risiken zuzuführen (siehe „Rückstellung für finanzielle Risiken“ oben).
Der EZB-Rat kann außerdem beschließen, den im Januar auszuschüttenden Betrag der Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf um den Betrag der Kosten der EZB für die Banknotenausgabe und -bearbeitung zu kürzen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bei der Bewertung von Aktiva und Passiva werden Sachverhalte berücksichtigt, die in der Zeit zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag eingetreten sind, an dem das Direktorium die Übermittlung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB an den EZB-Rat zwecks Feststellung genehmigt, soweit diese Sachverhalte als wesentlich für die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz erachtet werden.
Wichtige Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die keine Auswirkungen auf die Darstellung der Aktiva und Passiva in der Bilanz haben, werden in den Erläuterungen angeführt.
Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen
Im Jahr 2025 gab es keine Änderungen bezüglich der von der EZB angewandten Rechnungslegungsgrundsätze.
Sonstiges
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern.[45] In diesem Zusammenhang beschloss der EZB-Rat außerdem, dass der Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems ab dem 1. Januar 2025 die Grundlage für die Verzinsung a) der Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems, b) der TARGET-Salden der/(an die) NZBen und c) der Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven bilden wird. Bis zum Jahresende 2024 wurde für diese Verzinsung der Zinssatz zugrunde gelegt, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet.
Bestellung des externen Rechnungsprüfers
Als externer Rechnungsprüfer der EZB wurde für den Fünfjahreszeitraum bis zum Ende des Geschäftsjahres 2029 die Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Hamburg) bestellt. Die Bestellung erfolgte gemäß Artikel 27 der ESZB-Satzung auf Empfehlung des EZB-Rats mit Billigung durch den Rat der EU. Dieser Fünfjahreszeitraum kann um zwei weitere Geschäftsjahre verlängert werden.
2.4 Erläuterungen zur Bilanz
Erläuterung 1 – Gold und Goldforderungen
Die Goldbestände der EZB waren wie folgt:
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
Menge | ||
Feinunzen Gold1 | 16 285 778 | 16 285 778 |
Preis | ||
US-Dollar je Feinunze Gold | 4 311,200 | 2 608 750 |
US-Dollar je Euro | 1,1750 | 1,0389 |
Marktwert (in Mio. €) | 59 754 | 40 895 |
1) Dies entspricht 506,5 Tonnen sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2024.
Die Zunahme des Euro-Gegenwerts der Goldbestände der EZB war auf den Anstieg des Goldpreises in Euro im Berichtsjahr zurückzuführen (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 14 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).
Erläuterung 2 – Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets sowie an Ansässige im Euro-Währungsgebiet
Erläuterung 2.1 – Forderungen an den IWF
In dieser Position werden die Bestände der EZB an SZR zum 31. Dezember 2025 ausgewiesen. Sie belief sich auf 1 772 Mio. € (2024: 2 227 Mio. €). Die Bestände ergeben sich aus freiwilligen Handelstransaktionen des Internationalen Währungsfonds (IWF), der von der EZB autorisiert ist, in ihrem Namen innerhalb einer vereinbarten Bandbreite SZR gegen Euro zu kaufen bzw. zu verkaufen. Bilanztechnisch werden SZR wie Fremdwährungen behandelt (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Die Bestände der EZB an SZR verringerten sich im Jahr 2025, was hauptsächlich auf Transaktionen im Zusammenhang mit den oben genannten freiwilligen Handelstransaktionen zurückzuführen war. Die Abwertung des SZR gegenüber dem Euro im Jahr 2025 trug ebenfalls zur Verringerung des Euro-Gegenwerts dieser Bestände bei.
Erläuterung 2.2 – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets
Diese beiden Positionen bestehen aus Guthaben bei Banken, Fremdwährungskrediten sowie Wertpapieranlagen in US-Dollar, japanischen Yen und chinesischen Renminbi.
Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Forderungen an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets | |||
Giroeinlagen1 | 4 685 | 3 809 | 876 |
Geldmarkteinlagen | 1 384 | 737 | 647 |
Reverse-Repo-Geschäfte | 1 777 | 3 209 | (1 432) |
Wertpapieranlagen | 45 146 | 48 135 | (2 989) |
Forderungen an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets insgesamt | 52 992 | 55 890 | (2 899) |
Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets | |||
Giroeinlagen | 25 | 17 | 8 |
Geldmarkteinlagen | 670 | 1 464 | (794) |
Reverse-Repo-Geschäfte | 1 541 | 2 613 | (1 072) |
Forderungen an Ansässige des Euro-Währungsgebiets insgesamt | 2 236 | 4 094 | (1 858) |
Insgesamt | 55 228 | 59 985 | (4 757) |
1) Ab 2025 weist die EZB Anlagen von Barbeständen auf Taggeldbasis unter „Reverse-Repo-Geschäfte“ aus, wenn diese Mittel Teil eines Rückkaufpools sind. Die jeweiligen Salden von 2 968 Mio. € zum Jahresende 2024 wurden dementsprechend von „Giroeinlagen“ in „Reverse-Repo-Geschäfte“ umgegliedert.
Der Gesamtwert dieser Positionen ging im Jahr 2025 zurück. Der Hauptgrund dafür war die Abwertung des US-Dollar und des japanischen Yen gegenüber dem Euro. Dieser Rückgang wurde teilweise ausgeglichen, vor allem durch die im Jahresverlauf erzielten Erträge aus dem US-Dollar-Portfolio.
Die Nettofremdwährungsbestände[46] setzten sich wie folgt zusammen:
(Fremdwährung in Mio.)
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
US-Dollar | 53 316 | 55 047 |
Japanischer Yen | 1 715 294 | 1 087 826 |
Chinesischer Renminbi | 4 802 | 4 694 |
Die EZB veräußerte im ersten Quartal 2025 einen kleinen Teil ihrer US-Dollar-Bestände und legte die Erlöse vollständig wieder in japanische Yen an. Dies erfolgte im Rahmen einer standardmäßigen Neugewichtung, um die Zusammensetzung der Währungsreserven der EZB an die Zielallokation anzupassen.
Im Jahr 2025 fanden keine Interventionen am Devisenmarkt statt.
Erläuterung 3 – Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet
Zum 31. Dezember 2025 umfasste diese Position Giroeinlagen bei Geschäftspartnern mit Sitz im Euro-Währungsgebiet in Höhe von 1 Mio. € (2024: 2 Mio. €).
Erläuterung 4 – Wertpapiere in Euro von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets
Erläuterung 4.1 – Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere
Zum 31. Dezember 2025 umfasste diese Position Schuldverschreibungen, die die EZB im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP), des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworben hatte.
Beginn | Ende1 | Beschluss | Notenbankfähige Wertpapiere2 | |
|---|---|---|---|---|
Programm für die Wertpapiermärkte (SMP) | ||||
SMP | Mai 2010 | September 2012 | EZB/2010/5 | Im Euro-Währungsgebiet begebene öffentliche und private Schuldverschreibungen3 |
Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) | ||||
CBPP3 | Oktober 2014 | Juni 2023 | EZB/2020/8, | Gedeckte Schuldverschreibungen von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets |
ABSPP | November 2014 | Juni 2023 | EZB/2014/45, | Von einem Ansässigen des Euro-Währungsgebiets begebene Senior-Tranchen und garantierte Mezzanine-Tranchen von Asset-Backed Securities |
PSPP | März 2015 | Juni 2023 | EZB/2020/9 | Von Zentralregierungen bzw. regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften im Euro-Währungsgebiet bzw. von anerkannten Institutionen sowie von internationalen Organisationen und multilateralen Entwicklungsbanken im Euro-Währungsgebiet begebene Anleihen |
CSPP4 | Juni 2016 | Juni 2023 | EZB/2016/16, | Von Unternehmen (ohne Banken) im Euro-Währungsgebiet begebene Anleihen und Commercial Paper |
Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP) | ||||
PEPP | März 2020 | Dezember 2024 | EZB/2020/17, | Alle im Rahmen des APP zugelassenen Kategorien von Vermögenswerten |
1) In Bezug auf das SMP bezieht sich „Ende“ auf das Enddatum des Programms, für das APP und das PEPP hingegen auf das letzte Datum der Ankäufe.
2) Weitere Zulassungskriterien für die individuellen Programme finden sich in den jeweiligen Beschlüssen des EZB-Rats.
3) Nur von fünf Schatzämtern des Euro-Währungsgebiets begebene öffentliche Schuldverschreibungen wurden im Rahmen des SMP erworben.
4) Die EZB erwarb keine Wertpapiere im Rahmen des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP).
Die Wertpapierbestände aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)[47] und aus dem PEPP[48] verringerten sich im Jahr 2025 weiter in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge der Wertpapiere bei Fälligkeit nicht wieder anlegte.
Die im Rahmen dieser Programme erworbenen Schuldverschreibungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen erfasst (siehe „Wertpapiere“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).
Nachfolgend sind die fortgeführten Anschaffungskosten der von der EZB gehaltenen Schuldverschreibungen sowie deren Marktwert[49] (der nicht in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und lediglich zu Vergleichszwecken angegeben wird) dargestellt:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
Fortgeführte | Marktwert | Fortgeführte | Marktwert | Fortgeführte | Marktwert | |
SMP | 185 | 190 | 286 | 298 | (101) | (108) |
APP | ||||||
CBPP3 | 17 326 | 15 953 | 20 437 | 18 844 | (3 111) | (2 891) |
ABSPP | 3 038 | 3 006 | 7 047 | 6 979 | (4 010) | (3 973) |
PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 166 126 | 149 387 | 192 664 | 175 885 | (26 539) | (26 498) |
APP insgesamt | 186 490 | 168 345 | 220 149 | 201 708 | (33 659) | (33 362) |
PEPP | ||||||
PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen | 786 | 710 | 867 | 781 | (80) | (71) |
PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 137 804 | 121 407 | 155 480 | 138 927 | (17 676) | (17 520) |
PEPP insgesamt | 138 590 | 122 118 | 156 347 | 139 709 | (17 756) | (17 591) |
Insgesamt | 325 265 | 290 653 | 376 781 | 341 714 | (51 516) | (51 061) |
Die fortgeführten Anschaffungskosten der von der EZB gehaltenen Schuldverschreibungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt geändert:
(in Mio. €)
2024 | Ankäufe1 | Tilgungen | Nettodisagiobetrag/ | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
SMP | 286 | – | (105) | 4 | 185 |
APP | |||||
CBPP3 | 20 437 | – | (3 102) | (9) | 17 326 |
ABSPP | 7 047 | – | (3 978) | (32) | 3 038 |
PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 192 664 | (102) | (25 328) | (1 108) | 166 126 |
APP insgesamt | 220 149 | (102) | (32 408) | (1 149) | 186 490 |
PEPP | |||||
PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen | 867 | – | (81) | 1 | 786 |
PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 155 480 | – | (16 545) | (1 131) | 137 804 |
PEPP insgesamt | 156 347 | – | (16 626) | (1 131) | 138 590 |
Insgesamt | 376 781 | (102) | (49 139) | (2 275) | 325 265 |
1) Für das APP kann diese Spalte, nach Einstellung der Wiederanlagen, negative Beträge enthalten. Dies ist auf Verkäufe von Wertpapieren vorwiegend zur Gewährleistung der Einhaltung der Regelungen zur Risikokontrolle zurückzuführen.
2) „Nettodisagiobetrag/(-agiobetrag)“ umfasst gegebenenfalls realisierte Nettogewinne/(-verluste).
Der EZB-Rat beurteilt regelmäßig die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit den Wertpapieren, die im Rahmen dieser Programme gehalten werden.
Vor diesem Hintergrund werden auf Basis der Daten zum Jahresende jährliche Werthaltigkeitstests durchgeführt und vom EZB-Rat verabschiedet. Im Rahmen dieser Tests werden Hinweise auf eine mögliche Wertminderung für jedes Programm separat geprüft. Bei Hinweisen auf eine mögliche Wertminderung werden zusätzliche Analysen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Cashflows aus den zugrunde liegenden Wertpapieren nicht durch eine Wertminderung beeinträchtigt wurden. Basierend auf den Ergebnissen der diesjährigen Werthaltigkeitstests stellte die EZB bei ihren im Jahr 2025 zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Schuldverschreibungen keine Verluste fest.
Die amortisierten Anschaffungskosten[50] der vom Eurosystem gehaltenen Wertpapiere entwickelten sich wie folgt:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
EZB | NZBen des Euroraums | Eurosystem insgesamt | EZB | NZBen des Euroraums | Eurosystem insgesamt | |
SMP | 185 | 521 | 706 | 286 | 1 050 | 1 336 |
APP | ||||||
CBPP3 | 17 326 | 193 147 | 210 473 | 20 437 | 232 571 | 253 009 |
ABSPP | 3 038 | – | 3 038 | 7 047 | – | 7 047 |
PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 166 126 | 1 495 709 | 1 661 835 | 192 664 | 1 704 258 | 1 896 922 |
PSPP – supranationale Wertpapiere | – | 197 845 | 197 845 | – | 227 808 | 227 808 |
CSPP | – | 248 543 | 248 543 | – | 288 377 | 288 377 |
APP insgesamt | 186 490 | 2 135 245 | 2 321 734 | 220 149 | 2 453 015 | 2 673 164 |
PEPP | ||||||
PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen | 786 | 4 339 | 5 125 | 867 | 5 097 | 5 964 |
PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 137 804 | 1 090 166 | 1 227 970 | 155 480 | 1 243 391 | 1 398 871 |
PEPP – supranationale Wertpapiere | – | 148 959 | 148 959 | – | 158 931 | 158 931 |
PEPP – Wertpapiere des Unternehmenssektors | – | 40 965 | 40 965 | – | 45 105 | 45 105 |
PEPP insgesamt | 138 590 | 1 284 429 | 1 423 019 | 156 347 | 1 452 524 | 1 608 871 |
Insgesamt | 325 265 | 3 420 194 | 3 745 459 | 376 781 | 3 906 590 | 4 283 371 |
Anmerkung: Die Zahlen der „NZBen des Euroraums“ sind vorläufig und könnten noch korrigiert werden. Dies würde auch zu einer entsprechenden Änderung der Zahlen in der Position „Eurosystem insgesamt“ führen.
Erläuterung 5 – Intra-Eurosystem-Forderungen
Erläuterung 5.1 – Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems
In dieser Position werden jene Forderungen der EZB gegenüber den NZBen des Euroraums erfasst, die sich im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems ergeben (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Zum 31. Dezember 2025 belief sich diese Position insgesamt auf 129 563 Mio. € (2024: 127 067 Mio. €). Seit dem 1. Januar 2025 werden die Zinszahlungen für diese Forderungen täglich zum jeweils geltenden Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems berechnet. Bis zu diesem Datum wurde die Verzinsung zu dem jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet (siehe „Sonstiges“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 22.2 „Zinserträge aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“).
Erläuterung 6 – Sonstige Aktiva
Erläuterung 6.1 – Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte
Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte stellten sich wie folgt dar:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Anschaffungskosten | |||
Grundstücke und Gebäude | 1 004 | 1 015 | (11) |
Nutzungsrechte an Gebäuden | 332 | 352 | (20) |
Einbauten | 222 | 222 | (0) |
IT-Ausstattung inkl. Software | 141 | 142 | (1) |
Technische Geräte, Mobiliar und Kraftfahrzeuge | 117 | 114 | 3 |
Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0 | 1 | (1) |
In Bau befindliche Anlagen | 0 | 10 | (9) |
Sonstige Sachanlagen | 11 | 11 | (0) |
Anschaffungskosten insgesamt | 1 827 | 1 866 | (39) |
Kumulierte Abschreibung | |||
Grundstücke und Gebäude | (256) | (251) | (5) |
Nutzungsrechte an Gebäuden | (102) | (243) | 141 |
Einbauten | (172) | (160) | (12) |
IT-Ausstattung inkl. Software | (137) | (135) | (2) |
Technische Geräte, Mobiliar und Kraftfahrzeuge | (102) | (102) | 0 |
Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung | (0) | (1) | 1 |
Sonstige Sachanlagen | (4) | (4) | (0) |
Kumulierte Abschreibung insgesamt | (772) | (895) | 123 |
Gesamtbuchwert (netto) | 1 055 | 971 | 84 |
Im Jahr 2025 erfasste die EZB ein neu angemietetes Bürogebäude unter „Nutzungsrechte an Gebäuden“. Der damit verbundene Kostenanstieg für diesen Aktivposten wurde durch die Ausbuchung eines anderen angemieteten Bürogebäudes, für das die Mietdauer endete, mehr als ausgeglichen. Dies führte außerdem zu einem entsprechenden Rückgang der damit verbundenen kumulierten Abschreibung.
Für das Hauptgebäude der EZB und die Nutzungsrechte an Bürogebäuden wurde zum Jahresende ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Ein Wertminderungsaufwand wurde nicht festgestellt.
Erläuterung 6.2 – Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Diese Position umfasst hauptsächlich das Eigenmittelportfolio der EZB, das vorwiegend aus Anlagen des eingezahlten Kapitals der EZB sowie aus für den allgemeinen Reservefonds und die Rückstellung für finanzielle Risiken zurückgestellten Beträgen besteht. Sie beinhaltet zudem 3 211 Aktien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die zu den Anschaffungskosten von 42 Mio. € ausgewiesen sind, und sonstige Giroeinlagen in Euro.
Diese Position setzte sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Giroeinlagen in Euro | 41 | 45 | (4) |
Auf Euro lautende Wertpapiere | 21 612 | 21 269 | 343 |
Reverse-Repo-Geschäfte in Euro | 1 516 | 1 425 | 91 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 42 | 42 | (0) |
Insgesamt | 23 211 | 22 781 | 430 |
Der im Jahr 2025 verzeichnete Nettoanstieg dieser Position war hauptsächlich auf die Wiederanlage der im Eigenmittelportfolio der EZB generierten Zinserträge zurückzuführen.
Erläuterung 6.3 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften
In dieser Position sind in erster Linie die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2025 offenen Swap- und Termingeschäfte in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Bewertungsänderungen beliefen sich auf 273 Mio. € (2024: 681 Mio. €). Sie ergeben sich aus der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).
Erläuterung 6.4 – Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Abgegrenzte Zinsen aus TARGET-Salden der NZBen | 2 207 | 3 656 | (1 449) |
Abgegrenzte Zinsen aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems | 651 | 1 093 | (442) |
Aufgelaufene Zinsen auf Wertpapiere | 3 386 | 3 519 | (133) |
Abgegrenzte Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben | 690 | 681 | 9 |
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 175 | 210 | (35) |
Insgesamt | 7 108 | 9 158 | (2 050) |
Zum 31. Dezember 2025 umfasste diese Position abgegrenzte Kuponzinsen aus Wertpapieranlagen, einschließlich beim Erwerb gezahlter und noch ausstehender Zinsen (siehe Erläuterung 2.2 „Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva sowie Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“, Erläuterung 4.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“ und Erläuterung 6.2 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“).
Ebenfalls in dieser Position ausgewiesen sind die für die TARGET-Salden der NZBen des Euroraums angefallenen abgegrenzten Zinserträge für Dezember 2025 (siehe Erläuterung 11.2 „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“), ebenso wie angefallene abgegrenzte Zinserträge von den NZBen des Euroraums für das letzte Quartal 2025 aufgrund der Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems (siehe Erläuterung 5.1 „Forderungen der EZB im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“). Diese Beträge wurden im Januar 2026 ausgeglichen.
Abgegrenzte Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben entsprechen den für den Gebührenzeitraum 2025 fälligen Aufsichtsgebühren, die 2026 erhoben werden (siehe Erläuterung 25 „Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen“).[51]
Der verbleibende Anteil dieser Position umfasste hauptsächlich a) abgegrenzte Erträge aus Projekten und Dienstleistungen des ESZB (siehe Erläuterung 27 „Sonstige Erträge“), b) verschiedene Vorauszahlungen sowie c) abgegrenzte Zinserträge aus sonstigen Finanzinstrumenten.
Erläuterung 6.5 – Sonstiges
Diese Position belief sich am 31. Dezember 2025 auf 110 Mio. € (2024: 53 Mio. €). Sie bestand vorwiegend aus Salden in Höhe von 78 Mio. € (2024: 24 Mio. €) im Zusammenhang mit am 31. Dezember 2025 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich erfasst wurden (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).
Sie beinhaltete auch Forderungen im Zusammenhang mit Projekten und Dienstleistungen des ESZB (siehe Erläuterung 27 „Sonstige Erträge“) und Salden in Bezug auf die Rückvergütung der Umsatzsteuer.
Erläuterung 7 – Banknotenumlauf
Der in dieser Position ausgewiesene Betrag entspricht dem Anteil der EZB (8 %) am gesamten Euro-Banknotenumlauf (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“), der sich zum 31. Dezember 2023 auf 129 563 Mio. € belief (2024: 127 067 Mio. €).
Erläuterung 8 – Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
Den Zentralbanken des Eurosystems ist es gestattet, für ihre Wertpapierleihgeschäfte im Rahmen des PSPP und des PEPP des öffentlichen Sektors Barsicherheiten zu akzeptieren, ohne dass diese Mittel wieder angelegt werden müssen. Im Falle der EZB werden diese Geschäfte über Spezialinstitute abgewickelt.
Diese Position umfasst die Salden aus solchen offenen Leihgeschäften mit Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet. Da die als Sicherheit auf TARGET-Konten übertragenen Barmittel zum Jahresende noch nicht angelegt waren, wurden diese Transaktionen in der Bilanz ausgewiesen (siehe „Befristete Transaktionen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 17 „Wertpapierleihprogramme“).[52]
Erläuterung 9 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen des Euro-Währungsgebiets
Erläuterung 9.1 – Öffentliche Haushalte
Zum 31. Dezember 2025 bestand diese Position aus Einlagen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF) in Höhe von 74 Mio. € (2024: 73 Mio. €). Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.
Erläuterung 9.2 – Sonstige Verbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2025 belief sich diese Position auf 25 947 Mio. € (2024: 24 482 Mio. €). Sie besteht aus Salden von Nebensystemen des Euroraums[53], die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind.
Erläuterung 10 – Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Die Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
TARGET-Salden der NZBen und Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets | 2 671 | 2 908 | (236) |
Bei Wertpapierleihgeschäften als Sicherheit erhaltene Barmittel | 188 | 2 062 | (1 874) |
Von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen | 23 576 | 33 823 | (10 246) |
Liquiditätszuführende Swap-Vereinbarungen | 410 | 1 067 | (656) |
Insgesamt | 26 846 | 39 859 | (13 013) |
Zum 31. Dezember 2025 entfiel der größte Teil dieser Position auf Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 21 „Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte“).
Diese Position umfasste zudem TARGET-Salden. Sie bestand aus Salden der NZBen außerhalb des Euro-Währungsgebiets gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“) und Salden der Nebensysteme außerhalb des Euro-Währungsgebiets, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind.
Darüber hinaus enthielt sie einen Saldo, der aus dem unbefristeten wechselseitigen Währungsabkommen mit dem Federal Reserve System resultiert. Im Rahmen dieses Abkommens stellt die Federal Reserve Bank of New York der EZB US-Dollar im Wege von Swapgeschäften zur Verfügung, um den Geschäftspartnern des Eurosystems eine kurzfristige Refinanzierung in US-Dollar bereitstellen zu können. Die EZB geht ihrerseits Back-to-back-Swapgeschäfte mit NZBen des Euroraums ein, die die hieraus resultierenden Mittel nutzen, um mit Geschäftspartnern des Eurosystems liquiditätszuführende Geschäfte in US-Dollar in Form von befristeten Transaktionen durchzuführen. Die Back-to-back-Swapgeschäfte führen zu Intra-Eurosystem-Salden zwischen der EZB und den NZBen des Euroraums. Darüber hinaus erwachsen aus den von der EZB mit der Federal Reserve Bank of New York und den NZBen des Euroraums durchgeführten Swapgeschäften Forderungen und Verbindlichkeiten aus Termingeschäften, die außerbilanziell erfasst werden (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“).
Der verbleibende Anteil dieser Position umfasste Salden aus offenen Leihgeschäften mit im Rahmen des PSPP und des PEPP erworbenen Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit Kreditinstituten außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Da die als Sicherheit auf TARGET-Konten übertragenen Barmittel zum Jahresende noch nicht angelegt waren, wurden diese Transaktionen in der Bilanz ausgewiesen (siehe „Befristete Transaktionen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 17 „Wertpapierleihprogramme“).
Erläuterung 11 – Intra-Eurosystem-Forderungen
Erläuterung 11.1 – Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven
Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber NZBen des Euroraums. Diese ergeben sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB im Zuge des Beitritts dieser NZBen zum Eurosystem. Im Einklang mit Artikel 30.2 der Satzung des ESZB werden diese Beiträge entsprechend dem jeweiligen Anteil der NZBen am gezeichneten Kapital der EZB festgesetzt. Im Jahr 2025 blieb diese Position unverändert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber NZBen des Euroraums, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ergeben, setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
Seit | |
|---|---|
Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique (Belgien) | 1 488 |
Deutsche Bundesbank (Deutschland) | 10 802 |
Eesti Pank (Estland) | 121 |
Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland) | 884 |
Bank of Greece (Griechenland) | 916 |
Banco de España (Spanien) | 4 796 |
Banque de France (Frankreich) | 8 114 |
Hrvatska narodna banka (Kroatien) | 314 |
Banca d’Italia (Italien) | 6 498 |
Central Bank of Cyprus (Zypern) | 89 |
Latvijas Banka (Lettland) | 157 |
Lietuvos bankas (Litauen) | 239 |
Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg) | 148 |
Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta) | 52 |
De Nederlandsche Bank (Niederlande) | 2 396 |
Oesterreichische Nationalbank (Österreich) | 1 199 |
Banco de Portugal (Portugal) | 943 |
Banka Slovenije (Slowenien) | 200 |
Národná banka Slovenska (Slowakei) | 466 |
Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland) | 737 |
Insgesamt | 40 562 |
Seit dem 1. Januar 2025 werden die Zinszahlungen für diese Verbindlichkeiten täglich zum jeweils geltenden Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems berechnet, vermindert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände. Bis zu diesem Datum wurde diese Verzinsung zum jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet, ebenfalls vermindert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände (siehe „Sonstiges“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 22.3 „Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven“).
Erläuterung 11.2 – Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)
Diese Position besteht aus den TARGET-Salden der NZBen des Euroraums gegenüber der EZB (siehe „Intra-ESZB-Salden/Intra-Eurosystem-Salden“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Diese setzten sich folgendermaßen wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
Verbindlichkeiten gegenüber den NZBen des Euroraums aus dem TARGET-Zahlungsverkehr | 1545403 | 1 593 185 |
Forderungen an die NZBen im Euroraum aus dem TARGET-Zahlungsverkehr | (1 231 912) | (1 245 111) |
Nettoverbindlichkeiten aus dem TARGET-Zahlungsverkehr | 313 491 | 348 074 |
Der Rückgang der TARGET-Nettoverbindlichkeiten war vor allem auf Mittelzuflüsse infolge der Fälligkeit von Wertpapieren im Rahmen des APP und des PEPP zurückzuführen, die über TARGET-Konten abgewickelt wurden (siehe Erläuterung 4.1 „Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere“). Die Auswirkungen dieses Faktors wurden vor allem durch die Mittelabflüsse infolge a) der niedrigeren Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“), und b) der Zinsaufwendungen für die TARGET-Nettoverbindlichkeiten der EZB (siehe Erläuterung 22.5 „Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen“) teilweise ausgeglichen.
Die Verzinsung von TARGET-Positionen, die von den NZBen des Euroraums gegenüber der EZB gehalten wurden, wurde ab dem 1. Januar 2025 – mit Ausnahme von Salden aus Back-to-back-Swapgeschäften im Zusammenhang mit liquiditätszuführenden Transaktionen in US-Dollar – täglich zum jeweils geltenden Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems berechnet. Bis zu diesem Datum wurde die Verzinsung zu dem jeweils geltenden Zinssatz berechnet, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet (siehe „Sonstiges“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ und Erläuterung 22.5 „Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen“).
Erläuterung 11.3 – Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)
Zum 31. Dezember 2025 belief sich diese Position auf 8 Mio. € (2024: 40 Mio. €). Sie umfasste Einlagen, die von der EZB in ihrer Rolle als Fiskalagent für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäften der EU akzeptiert wurden (siehe Erläuterung 21 „Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte“).
Sie umfasste zudem ein Korrespondenzkonto, das für die Abwicklung administrativer Zahlungen der EZB verwendet wird.
Erläuterung 12 – Sonstige Verbindlichkeiten
Erläuterung 12.1 – Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften
In dieser Position sind die Bewertungsänderungen der am 31. Dezember 2025 offenen Termingeschäfte mit Wertpapieren in Fremdwährung ausgewiesen (siehe Erläuterung 19 „Wertpapiertermingeschäfte“). Diese Bewertungsänderungen beliefen sich auf 0,2 Mio. € und resultierten vor allem aus dem Rückgang des Terminkurses der Wertpapiere. Die verbleibenden Bewertungsänderungen bezogen sich auf die Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs gegenüber dem Euro-Gegenwert, der aus der Umrechnung der Geschäfte zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Fremdwährung an diesem Tag resultiert (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ sowie „Gold, Fremdwährungsforderungen und -Verbindlichkeiten“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Zum 31. Dezember 2024 waren unter dieser Position keine Salden ausgewiesen.
Erläuterung 12.2 – Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Abgegrenzte Zinsen aus TARGET-Salden der NZBen | 2 743 | 4 636 | (1 892) |
Abgegrenzte Zinsen aus Forderungen der NZBen aus an die EZB übertragenen Währungsreserven | 790 | 1 448 | (659) |
Aufgelaufene Zinsen auf von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen | 45 | 103 | (58) |
Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 83 | 101 | (18) |
Insgesamt | 3 661 | 6 288 | (2 627) |
Zum 31. Dezember 2025 umfasste diese Position vor allem zwei Hauptkomponenten: die für die TARGET-Salden abgegrenzten Zinszahlungen an die NZBen für Dezember 2025 (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 11.2 „Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto)“) sowie abgegrenzte Zinszahlungen an die NZBen des Euro-Währungsgebiets für 2025 im Zusammenhang mit ihren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB (siehe Erläuterung 11.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“). Diese Beträge wurden im Januar 2026 ausgeglichen.
Diese Position umfasste auch abgegrenzte Zinszahlungen auf von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen (siehe Erläuterung 9.1 „Öffentliche Haushalte“, Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ und Erläuterung 11.3 „Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto)“).
Der verbleibende Anteil dieser Position umfasste a) abgegrenzte Zinszahlungen auf Salden der Nebensysteme innerhalb des Euro-Währungsgebiets, die über die TARGET-EZB-Komponente an TARGET angeschlossen sind (siehe Erläuterung 9.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“) und b) sonstige Rechnungsabgrenzungsposten.
Erläuterung 12.3 – Sonstiges
Am 31. Dezember 2025 belief sich diese Position auf 1 084 Mio. € (2024: 1 327 Mio. €). Sie beinhaltete insgesamt Salden in Höhe von 286 Mio. € (2024: 574 Mio. €) im Zusammenhang mit zum 31. Dezember 2025 offenen Swap- und Termingeschäften in Fremdwährung (siehe Erläuterung 20 „Devisenswap- und Devisentermingeschäfte“). Diese Salden waren das Ergebnis der Umrechnung dieser Geschäfte in ihren Euro-Gegenwert zu den Durchschnittskosten der jeweiligen Währungsposition am Bilanzstichtag gegenüber dem Euro-Gegenwert, zu dem die Transaktionen ursprünglich erfasst wurden (siehe „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).
Die Position enthält zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von 227 Mio. € (2024: 110 Mio. €) (siehe „Leasingverhältnisse“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).
Der verbleibende Teil dieser Position umfasste in erster Linie a) Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit ESZB-Diensten sowie b) Verbindlichkeiten aus der Kranken- und Pflegeversicherung der EZB für ihr Personal sowie für Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums.
Zusätzlich war in dieser Position die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen der EZB im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen für ihr Personal[54], Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums enthalten.
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen
Bilanz
Die in der Bilanz unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) ausgewiesenen Beträge für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
Belegschaft | Leitungsgremien | Insgesamt | Belegschaft | Leitungsgremien | Insgesamt | |
Leistungsorientierte Verpflichtung | 2 948 | 42 | 2 990 | 2 712 | 37 | 2 749 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens | (2 604) | – | (2 604) | (2 253) | – | (2 253) |
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen unter „Sonstiges“ (Verbindlichkeiten) | 344 | 42 | 386 | 459 | 37 | 496 |
Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium sind in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.
Zum 31. Dezember 2025 belief sich der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber der Belegschaft auf 2 948 Mio. € (2024: 2 712 Mio. €), einschließlich Leistungen ohne Fondsdeckung in Höhe von 356 Mio. € (2024: 293 Mio. €) im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Pensionsbezüge) und anderen langfristig fälligen Leistungen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung gegenüber den Direktoriumsmitgliedern und den Mitgliedern des Aufsichtsgremiums in Höhe von 42 Mio. € (2024: 37 Mio. €) bezieht sich ausschließlich auf bestehende Vereinbarungen ohne Fondsdeckung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen.
Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in der Bilanz unter „Ausgleichsposten aus Neubewertung” erfasst. Die Gewinne aus der Neubewertung unter dieser Position beliefen sich zum 31. Dezember 2025 auf 585 Mio. € (2024: 416 Mio. €) (siehe Erläuterung 14 „Ausgleichsposten aus Neubewertung“).
Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung, des Planvermögens und der Ergebnisse aus Neubewertung
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung änderte sich wie folgt:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
Belegschaft | Leitungsgremien | Insgesamt | Belegschaft | Leitungsgremien | Insgesamt | |
Leistungsorientierte Verpflichtung zum Jahresbeginn | 2 712 | 37 | 2 749 | 2 458 | 35 | 2 493 |
Laufender Dienstzeitaufwand | 128 | 2 | 130 | 121 | 3 | 123 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 | 119 | 1 | 120 |
Verpflichtungsbezogene Zinsaufwendungen | 99 | 1 | 101 | 85 | 1 | 86 |
Beiträge der Mitglieder des Versorgungsplans1 | 40 | 0 | 41 | 38 | 0 | 38 |
Gezahlte Leistungen | (39) | (3) | (42) | (31) | (3) | (34) |
(Gewinne)/Verluste aus Neubewertung | 7 | 4 | 11 | (77) | 0 | (77) |
Leistungsorientierte Verpflichtung zum Jahresende | 2 948 | 42 | 2 990 | 2 712 | 37 | 2 749 |
Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium werden in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.
1) Netto-Gesamtbetrag inklusive Pflichtbeiträge und Transfers in die/aus den Pläne(n). Die Pflichtbeiträge der Mitarbeiter belaufen sich auf 7,4 % ihres Grundgehalts, die der EZB auf 20,7 % des Grundgehalts.
Die für 2025 ausgewiesenen Verluste aus der Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung waren auf die erfahrungsbedingten Anpassungen zurückzuführen, die die Differenz zwischen den im Vorjahresbericht zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Erfahrung widerspiegeln. Die resultierenden Verluste wurden teilweise durch die Gewinne aus der Neubewertung ausgeglichen, die in erster Linie auf den Anstieg des Abzinsungssatzes für die versicherungsmathematische Bewertung von 3,6 % im Jahr 2024 auf 3,9 % im Jahr 2025 zurückzuführen waren.
Der im Jahr 2024 erfasste nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand bezog sich auf derzeitige Beitragszahler und Pensionsempfänger. Er ergab sich aus einer im o. g. Jahr umgesetzten Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne, wonach die jährliche Pensionserhöhung ab 2026 an die jährlichen allgemeinen Gehaltsanpassung für Mitarbeiter der EZB angeglichen wird.
Der beizulegende Zeitwert des Mitarbeiter-Planvermögens in der leistungsorientierten Säule änderte sich wie folgt:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresbeginn | 2 253 | 1 983 |
Zinserträge aus dem Planvermögen | 83 | 69 |
Gewinne aus Neubewertung | 166 | 104 |
Arbeitgeberbeiträge | 88 | 81 |
Beiträge der Mitglieder des Versorgungsplans | 40 | 38 |
Gezahlte Leistungen | (26) | (21) |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum Jahresende | 2 604 | 2 253 |
Die in Bezug auf das Planvermögen verzeichneten Gewinne aus der Neubewertung im Jahr 2025 spiegelten die Tatsache wider, dass die tatsächlichen Erträge aus dem Fondsvermögen höher ausfielen als die geschätzten Zinserträge aus dem Planvermögen, die auf dem im Jahr 2024 für die versicherungsmathematische Bewertung verwendeten Abzinsungssatz von 3,6 % beruhten.
Folgende Veränderungen ergaben sich bei den Ergebnissen aus der Neubewertung:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
Gewinne aus Neubewertung zum Jahresbeginn | 416 | 238 |
Gewinne aus Planvermögen | 166 | 104 |
Gewinne/(Verluste) aus der Verpflichtung | (11) | 77 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung verbuchte (Gewinne)/Verluste | 14 | (2) |
In den „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ enthaltene Gewinne aus Neubewertung zum Jahresende | 585 | 416 |
Gewinn- und Verlustrechnung
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
Belegschaft | Leitungsgremien | Insgesamt | Belegschaft | Leitungsgremien | Insgesamt | |
Laufender Dienstzeitaufwand | 128 | 2 | 130 | 121 | 3 | 123 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 | 0 | 119 | 1 | 120 |
Nettoverzinsung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen | 16 | 1 | 18 | 16 | 1 | 17 |
- Verpflichtungsbezogene Zinsaufwendungen | 99 | 1 | 101 | 85 | 1 | 86 |
- Zinserträge aus dem Planvermögen | (83) | – | (83) | (69) | – | (69) |
(Gewinne)/Verluste aus Neubewertungen bezüglich anderer langfristig fälliger Leistungen | 14 | 0 | 14 | (2) | 0 | (2) |
In den „Personalaufwendungen“ enthaltener Gesamtbetrag | 159 | 3 | 162 | 253 | 5 | 258 |
Anmerkung: Die jeweiligen Beträge für das Direktorium und das Aufsichtsgremium sind in der Spalte „Leitungsgremien“ erfasst.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Beträge für den laufenden Dienstzeitaufwand, den verpflichtungsbezogenen Zinsaufwand und die Zinserträge aus dem Planvermögen werden unter Zugrundelegung der Annahmen des Vorjahres geschätzt. Der geltende Abzinsungssatz, der für die versicherungsmathematischen Bewertungen in den Jahren 2023 bzw. 2024 zugrunde gelegt wurde, stieg von 3,4 % auf 3,6 %. Die höheren Salden und der höhere Abzinsungssatz führten zu einem Anstieg des verpflichtungsbezogenen Zinsaufwands und der Zinserträge aus dem Planvermögen. Der laufende Dienstzeitaufwand stieg 2025 geringfügig an, was hauptsächlich auf die Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne im Jahr 2024 zurückzuführen ist.
Der aus dieser Änderung resultierende nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurde für das Jahr 2024, in dem der Änderungsbeschluss gefasst wurde, vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Grundlegende Annahmen
Die hier angeführten Bewertungen beruhen auf unabhängigen versicherungsmathematischen Annahmen, die vom Direktorium für Bilanzierungs- und Offenlegungszwecke gebilligt wurden. Die Berechnung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen beruhte in erster Linie auf den nachfolgend dargelegten Annahmen:
(in %)
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
Abzinsungssatz | 3,90 | 3,60 |
Erwartete Erträge aus Fondsanteilen von Mitgliedern1 | 4,90 | 4,60 |
Allgemeine künftige Gehaltserhöhungen2 | 2,00 | 2,00 |
Künftige Pensionserhöhungen3 | 2,00 | 2,00 |
1) Diese Annahmen wurden zur Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung der EZB herangezogen, die durch Vermögenswerte mit zugrunde liegender Kapitalgarantie finanziert wird.
2) Auch künftige individuelle Gehaltserhöhungen von bis zu 1,8 % pro Jahr (abhängig vom Alter der Mitglieder des Versorgungsplans) werden berücksichtigt.
3) Gemäß den Vorschriften des Versorgungsplans der EZB werden die Pensionen jährlich erhöht. Im Jahr 2024 wurden diese Bestimmungen geändert, um die jährliche Pensionserhöhung ab 2025 an die jährliche allgemeine Gehaltsanpassung für die Belegschaft der EZB anzugleichen. Vor dieser Änderung hing die jährliche Pensionserhöhung auch mit der allgemeinen Gehaltsanpassung zusammen, unterlag jedoch weiteren Bedingungen.
Erläuterung 13 – Rückstellungen
Erläuterung 13.1 – Sonstige Rückstellungen
Zum 31. Dezember 2025 umfasste diese Position Rückstellungen für Sachaufwendungen in Höhe von 84 Mio. € (2024: 72 Mio. €).
Erläuterung 14 – Ausgleichsposten aus Neubewertung
Diese Position enthält in erster Linie Neubewertungssalden, die sich aus nicht realisierten Gewinnen aus Forderungen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Geschäften ergeben (siehe „Gold, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten“, „Wertpapiere“, „Ergebnisermittlung“ und „Außerbilanzielle Geschäfte“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).[55] Sie beinhaltet außerdem die Neubewertungen der Nettoschuld der EZB aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe „Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und andere langfristig fällige Leistungen“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 12.3 „Sonstiges“).
Die Ausgleichsposten aus Neubewertung setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Gold | 55 957 | 37 097 | 18 860 |
Fremdwährung | 6 042 | 12 819 | (6 777) |
- US-Dollar | 6 042 | 12 717 | (6 675) |
- Chinesischer Renminbi | – | 30 | (30) |
- SZR | – | 72 | (72) |
- Sonstiges | – | 0 | (0) |
Wertpapiere und sonstige Instrumente | 484 | 320 | 164 |
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Bezug auf Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 585 | 416 | 169 |
Insgesamt | 63 068 | 50 653 | 12 415 |
Die Ausgleichsposten aus Neubewertung erhöhten sich im Jahr 2025 vor allem aufgrund des Anstiegs des Goldpreises in Euro. Dieser Anstieg wurde teilweise durch einen Rückgang der Ausgleichsposten aus Neubewertung für Fremdwährung ausgeglichen, was in erster Linie auf die Abwertung des US-Dollar gegenüber dem Euro zurückzuführen war.
Folgende Wechselkurse wurden für die Neubewertung der wichtigsten Fremdwährungen und der Goldbestände zum Jahresende herangezogen:
Wechselkurse | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
US-Dollar je Euro | 1,1750 | 1,0389 |
Japanischer Yen je Euro | 184,09 | 163,06 |
Chinesischer Renminbi je Euro | 8,2262 | 7,5833 |
Euro je SZR | 1,1656 | 1,2544 |
Euro je Feinunze Gold | 3 669,106 | 2 511,069 |
Erläuterung 15 – Kapital und Rücklagen
Erläuterung 15.1 – Kapital
Kapitalschlüssel der EZB
Gemäß Artikel 29 der Satzung des ESZB werden die den NZBen der EU-Mitgliedstaaten zugeteilten Gewichtsanteile im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der EZB gemäß den Anteilen der jeweiligen Mitgliedstaaten an der Gesamtbevölkerung bzw. am Bruttoinlandsprodukt der EU festgelegt. Diese Gewichtsanteile werden alle fünf Jahre sowie immer dann angepasst, wenn sich die Anzahl der NZBen ändert, die Beiträge zum Kapital der EZB leisten.
Kapital der EZB
Der Kapitalschlüssel wird auf das gezeichnete Kapital der EZB von 10 825 Mio. € angewandt, um den Anteil der einzelnen NZBen am gezeichneten Kapital zu ermitteln.
Die NZBen des Euroraums haben ihren Anteil am gezeichneten Kapital vollständig eingezahlt. Die NZBen außerhalb des Euroraums haben 3,75 % ihres gezeichneten Kapitals als Beitrag zu den Betriebskosten der EZB eingezahlt. Die NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.
Im Jahr 2025 blieb diese Position unverändert. Die folgende Tabelle zeigt den Kapitalschlüssel, das gezeichnete Kapital und das eingezahlte Kapital:
Seit 1. Januar 2024 | |||
|---|---|---|---|
Kapitalschlüssel | Gezeichnetes Kapital | Eingezahltes Kapital | |
Nationale Bank van België | 3,0005 | 325 | 325 |
Deutsche Bundesbank (Deutschland) | 21,7749 | 2 357 | 2 357 |
Eesti Pank (Estland) | 0,2437 | 26 | 26 |
Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland (Irland) | 1,7811 | 193 | 193 |
Bank of Greece (Griechenland) | 1,8474 | 200 | 200 |
Banco de España (Spanien) | 9,6690 | 1 047 | 1 047 |
Banque de France (Frankreich) | 16,3575 | 1 771 | 1 771 |
Hrvatska narodna banka (Kroatien) | 0,6329 | 69 | 69 |
Banca d’Italia (Italien) | 13,0993 | 1 418 | 1 418 |
Central Bank of Cyprus (Zypern) | 0,1802 | 20 | 20 |
Latvijas Banka (Lettland) | 0,3169 | 34 | 34 |
Lietuvos bankas (Litauen) | 0,4826 | 52 | 52 |
Banque centrale du Luxembourg (Luxemburg) | 0,2976 | 32 | 32 |
Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (Malta) | 0,1053 | 11 | 11 |
De Nederlandsche Bank (Niederlande) | 4,8306 | 523 | 523 |
Oesterreichische Nationalbank (Österreich) | 2,4175 | 262 | 262 |
Banco de Portugal (Portugal) | 1,9014 | 206 | 206 |
Banka Slovenije (Slowenien) | 0,4041 | 44 | 44 |
Národná banka Slovenska (Slowakei) | 0,9403 | 102 | 102 |
Suomen Pankki – Finlands Bank (Finnland) | 1,4853 | 161 | 161 |
Zwischenergebnis der NZBen des Euroraums | 81,7681 | 8 851 | 8 851 |
Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (Bulgarien) | 0,9783 | 106 | 4 |
Česká národní banka (Tschechische Republik) | 1,9623 | 212 | 8 |
Danmarks Nationalbank (Dänemark) | 1,7797 | 193 | 7 |
Magyar Nemzeti Bank (Ungarn) | 1,5819 | 171 | 6 |
Narodowy Bank Polski (Polen) | 6,0968 | 660 | 25 |
Banca Naţională a României (Rumänien) | 2,8888 | 313 | 12 |
Sveriges Riksbank (Schweden) | 2,9441 | 319 | 12 |
Zwischenergebnis der NZBen außerhalb des Euroraums | 18,2319 | 1 974 | 74 |
Insgesamt | 100,0000 | 10 825 | 8 925 |
Erläuterung 16 – Kumulierte Verlustvorträge
Zum 31. Dezember 2025 belief sich diese Position auf 9 210 Mio. € (2024: 1 266 Mio. €). Dies entsprach den Fehlbeträgen der EZB für die Jahre 2023 und 2024. Diese wurden nach einem Beschluss des EZB-Rats in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag ausgewiesen und sollen mit künftigen Überschüssen verrechnet werden.
2.5 Außerbilanzielle Geschäfte
Erläuterung 17 – Wertpapierleihprogramme
Im Rahmen der Eigenmittelverwaltung hat die EZB eine Vereinbarung über ein Wertpapierleihprogramm getroffen. Dabei nimmt sie die Dienste von Spezialinstituten in Anspruch, die in ihrem Auftrag Wertpapierleihgeschäfte durchführen. Zudem hat die EZB in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des EZB-Rats zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere für Wertpapierleihgeschäfte zur Verfügung gestellt.[56]
In Abhängigkeit von den erhaltenen Sicherheiten werden Wertpapierleihgeschäfte a) in Nebenbüchern erfasst, wenn sie gegen Wertpapiersicherheiten abgewickelt werden, oder b) in der Bilanz erfasst, wenn sie gegen Barsicherheiten abgewickelt werden, die zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind (siehe Erläuterung 8 „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).
Der Marktwert der verliehenen Wertpapiere und der entsprechenden Sicherheiten stellte sich wie folgt dar:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
Gegen Wertpapiersicherheiten verliehene Wertpapiere1 | (27 727) | (37 393) |
davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren | (19 387) | (28 585) |
Gegen Barsicherheiten verliehene Wertpapiere | (650) | (4 273) |
davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren | (650) | (4 273) |
Marktwert der verliehenen Wertpapiere | (28 377) | (41 666) |
Wertpapiersicherheiten1 | 28 972 | 38 970 |
davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren | 20 144 | 29 761 |
Barsicherheiten2 | 677 | 4 450 |
davon im Zusammenhang mit zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren | 677 | 4 450 |
Marktwert der Sicherheiten | 29 649 | 43 420 |
1) Dieser Betrag wird in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst.
2) Dieser Betrag wird in der Bilanz unter „Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ und „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“ erfasst.
Erläuterung 18 – Zinsfutures
Geschäfte im Zusammenhang mit Fremdwährungs-Zinsfutures wurden im Rahmen der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt. Die folgenden Geschäfte, umgerechnet zu Wechselkursen am Jahresende, waren zum Jahresende offen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Fremdwährungs-Zinsfutures | |||
Käufe | 880 | 382 | 498 |
Verkäufe | 105 | 734 | (629) |
Erläuterung 19 – Wertpapiertermingeschäfte
Wertpapiertermingeschäfte wurden im Zusammenhang mit der Verwaltung der Währungsreserven der EZB durchgeführt. Die folgenden Geschäfte, umgerechnet zu Wechselkursen am Jahresende, waren zum Jahresende offen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Wertpapiertermingeschäfte | |||
Käufe | 1 248 | – | 1 248 |
Verkäufe | 51 | – | 51 |
Erläuterung 20 – Devisenswap- und Devisentermingeschäfte
Verwaltung der Währungsreserven
Im Rahmen der Verwaltung der Währungsreserven der EZB wurden Devisenswap- und Devisentermingeschäfte durchgeführt. Nachfolgend sind die zu Wechselkursen am Jahresende umgerechneten Forderungen und Verbindlichkeiten aus diesen Transaktionen dargestellt, die zum Jahresende offen waren:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Devisenswap- und Devisentermingeschäfte | |||
Forderungen | 2 102 | 2 873 | (771) |
Verbindlichkeiten | 2 038 | 2 742 | (704) |
Liquiditätszuführende Swap-Vereinbarungen
Die EZB ist Teil des Netzwerks von Swap-Vereinbarungen unter Zentralbanken und verfügt über gegenseitige Swap-Vereinbarungen mit der Bank of Canada, der Bank of Japan, der Schweizerischen Nationalbank, der Bank of England und dem Federal Reserve System. Darüber hinaus verfügt sie über eine gegenseitige Swap-Vereinbarung mit der People’s Bank of China. Diese Swap-Vereinbarungen ermöglichen die Bereitstellung von a) Liquidität in einer der jeweiligen Währungen der vorgenannten Zentralbanken an Banken des Euroraums oder b) Euro-Liquidität an Finanzinstitute in den jeweiligen Ländern der vorgenannten Zentralbanken. Darüber hinaus bestehen Swap-Vereinbarungen mit der Danmarks Nationalbank und der Sveriges Riksbank für die Bereitstellung von Euro-Liquidität an Finanzinstitute in ihren jeweiligen Ländern. Mit den vorstehenden Vereinbarungen soll vermieden werden, dass die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission im Euroraum durch Spannungen an den internationalen Refinanzierungsmärkten beeinträchtigt wird.[57]
Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Liquidität in US-Dollar an Geschäftspartner des Eurosystems entstanden auf US-Dollar lautende Forderungen und Verbindlichkeiten mit Fälligkeit im Jahr 2026 (siehe Erläuterung 10 – „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“).
Erläuterung 21 – Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte
Die EZB fungiert bei der Verwaltung der Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU als Fiskalagent für die Europäische Kommission.[58] Im Jahr 2025 war die EZB für die Verwaltung der Konten und die Zahlungsabwicklung für die folgenden EU-Programme zuständig:
Anleihe- und Darlehensgeschäfte der EU |
|---|
Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands (MTFA) |
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) |
Kreditrahmenvereinbarung für Griechenland |
Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) |
Programm „Next Generation EU“ (NGEU) |
Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen (ULCM) |
Fazilität für die Ukraine |
Makrofinanzhilfe (MFA) |
Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan |
Darüber hinaus fungiert die EZB als Zahlstelle für die Europäische Kommission im Zusammenhang mit deren Dienst für Emissionen der EU.
2.6 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erläuterung 22 – Nettozinserträge/(-aufwendungen)
Die Nettozinserträge setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Währungsreserven | 2 089 | 2 537 | (448) |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere | 3 814 | 3 850 | (36) |
Leihe von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren | 17 | 32 | (15) |
Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems | 2 900 | 5 232 | (2 332) |
TARGET-Salden der NZBen | 29 896 | 54 542 | (24 645) |
Eigenmittel | 611 | 703 | (92) |
Sonstige | 1 | 3 | (2) |
Zinserträge insgesamt | 39 328 | 66 898 | (27 569) |
Währungsreserven | (0) | (0) | (0) |
Leihe von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren1 | (26) | (137) | 111 |
Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven | (790) | (1 448) | 659 |
TARGET-Salden an die NZBen | (37 603) | (70 216) | 32 613 |
Von der EZB in ihrer Funktion als Fiskalagent akzeptierte Einlagen | (601) | (1 219) | 618 |
Sonstige | (488) | (861) | 374 |
Gesamtzinsaufwendungen | (39 507) | (73 881) | 34 374 |
Nettozinsaufwendungen | (178) | (6 983) | 6 805 |
1) Diese Position umfasst die Zinsaufwendungen für als Sicherheit erhaltene Barmittel.
Erläuterung 22.1 – Nettozinserträge aus Währungsreserven
Die Nettozinserträge aus den Währungsreserven der EZB, aufgeschlüsselt nach Art des Instruments, setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Giroeinlagen | 55 | 85 | (30) |
Geldmarkteinlagen | 123 | 149 | (26) |
Repo-Geschäfte | (0) | (0) | (0) |
Reverse-Repo-Geschäfte | 229 | 225 | 4 |
Wertpapiere | 1 591 | 1 936 | (345) |
Devisentermin- und Devisenswapgeschäfte | 90 | 142 | (51) |
Nettozinserträge aus Währungsreserven | 2 089 | 2 537 | (449) |
Die Nettozinserträge aus den Währungsreserven der EZB, aufgeschlüsselt nach Währung, setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
US-Dollar | 1 961 | 2 434 | (472) |
Japanischer Yen | 64 | 9 | 56 |
Chinesischer Renminbi | 9 | 12 | (3) |
SZR | 53 | 83 | (29) |
Sonstige | 0 | 0 | (0) |
Nettozinserträge aus Währungsreserven | 2 089 | 2 537 | (449) |
Erläuterung 22.2 – Zinserträge aus Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems
Die Zinserträge aus dem Anteil der EZB von 8 % am Gesamtwert des Euro-Banknotenumlaufs (siehe „Banknotenumlauf“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ sowie Erläuterung 5.1 „Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems“) beliefen sich im Jahr 2025 auf 2 900 Mio. € (2024: 5 232 Mio. €). Dieser Rückgang war auf den niedrigeren durchschnittlichen Zinssatz (2025: 2,3 %, 2024: 4,1 %) zurückzuführen, der seine Ursache hauptsächlich in den Leitzinssenkungen der EZB im Jahr 2025 hatte, und in geringerem Maße in der Anwendung des Zinssatzes für die Einlagefazilität anstelle des Hauptrefinanzierungssatzes als Grundlage für die Verzinsung (siehe „Sonstiges“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).
Erläuterung 22.3 – Verzinsung der Forderungen der NZBen aus übertragenen Währungsreserven
Die Zinsaufwendungen aufgrund der Forderungen der NZBen des Euroraums aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB (siehe Erläuterung 11.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“) beliefen sich im Jahr 2025 auf 790 Mio. € (2024: 1 448 Mio. €). Dieser Rückgang war auf den niedrigeren durchschnittlichen Zinssatz (2025: 2,3 %, 2024: 4,1 %) zurückzuführen – vermindert um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände – der seine Ursache hauptsächlich in den Leitzinssenkungen der EZB im Jahr 2025 hatte, und in geringerem Maße in der Anwendung des Zinssatzes für die Einlagefazilität anstelle des Hauptrefinanzierungssatzes als Grundlage für die Verzinsung (siehe „Sonstiges“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“).
Erläuterung 22.4 – Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren
Die Nettozinserträge aus den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
SMP1 | 15 | 24 | (9) |
APP | |||
CBPP3 | 159 | 178 | (20) |
ABSPP | 137 | 419 | (281) |
PSPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 2 022 | 2 022 | (0) |
APP insgesamt | 2 318 | 2 619 | (301) |
PEPP | |||
PEPP – gedeckte Schuldverschreibungen | 6 | 6 | 0 |
PEPP – Wertpapiere von Regierungen/Gebietskörperschaften/Institutionen | 1 475 | 1 201 | 274 |
PEPP insgesamt | 1 481 | 1 206 | 275 |
Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren | 3 814 | 3 850 | (36) |
1) Die Nettozinserträge der EZB aus im SMP-Portfolio gehaltenen griechischen Staatsanleihen beliefen sich auf 14 Mio. € (2024: 18 Mio. €).
Erläuterung 22.5 – Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen
Die Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Zinserträge aus TARGET-Salden der NZBen | 29 896 | 54 542 | (24 645) |
- NZBen des Euroraums | 29 896 | 54 542 | (24 645) |
- Zinsaufwendungen für TARGET-Salden an die NZBen | (37 603) | (70 216) | 32 613 |
- NZBen des Euroraums | (37 586) | (70 150) | 32 564 |
- NZBen außerhalb des Euroraums | (17) | (66) | 49 |
Nettozinsaufwendungen für TARGET-Salden der/an die NZBen | (7 706) | (15 674) | 7 968 |
Dieser Rückgang war in erster Linie auf den niedrigeren durchschnittlichen Zinssatz (2025: 2,3 %, 2024: 4,1 %) zurückzuführen, der seine Ursache hauptsächlich in den Leitzinssenkungen der EZB im Jahr 2025 hatte, und in geringerem Maße in der Anwendung des Zinssatzes für die Einlagefazilität anstelle des Hauptrefinanzierungssatzes als Grundlage für die Verzinsung (siehe „Sonstiges“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“). Die niedrigeren TARGET-Salden trugen ebenfalls zu diesem Rückgang bei. Sie sind vorwiegend auf die Fälligkeit von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren zurückzuführen.
Erläuterung 23 – Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen
Die realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Realisierte Kursgewinne/(-verluste) (netto) | 45 | (53) | 98 |
Realisierte Wechselkurs- und Goldpreisgewinne (netto) | 905 | 36 | 869 |
Realisierte Nettogewinne/(-verluste) aus Finanzoperationen | 950 | (17) | 967 |
Das realisierte Nettokursergebnis schließt realisierte Gewinne und Verluste aus Wertpapieren und Zinsfutures ein. Die realisierten Nettokursgewinne im Jahr 2025 waren hauptsächlich auf realisierte Kursgewinne beim Verkauf von auf US-Dollar lautenden Wertpapieren zurückzuführen. Deren Marktpreis war infolge eines Rückgangs der entsprechenden Renditen gestiegen.
Die 2025 realisierten Netto-Wechselkursgewinne hatten ihre Ursache vor allem in einer standardmäßigen Neugewichtung der Zusammensetzung der Währungsreserven der EZB im ersten Quartal 2025 zur Anpassung an die Zielallokation. Die EZB veräußerte einen kleinen Teil ihrer US-Dollar-Bestände und reinvestierte die Erlöse vollständig in japanische Yen.
Die realisierten Gewinne und Verluste aus Finanzoperationen, aufgeschlüsselt nach Währung und Quartal, setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Insgesamt | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Insgesamt | |
Realisierte Kursgewinne/(-verluste) (netto) | ||||||||||
US-Dollar | 11 | 29 | 39 | 17 | 97 | (10) | (23) | 38 | (13) | (8) |
Japanischer Yen | (8) | (4) | (7) | (5) | (23) | (0) | (2) | (0) | (2) | (4) |
Chinesischer Renminbi | 1 | 0 | 1 | 1 | 4 | 1 | 1 | 3 | 1 | 7 |
Euro | (26) | (2) | (2) | (1) | (32) | (27) | (11) | (3) | (6) | (48) |
Zwischensumme | (22) | 23 | 31 | 12 | 45 | (36) | (35) | 38 | (20) | (53) |
Realisierte Wechselkurs- und Goldpreisgewinne/(-verluste) (netto) | ||||||||||
US-Dollar | 909 | 0 | 0 | 0 | 909 | (0) | (0) | 0 | 37 | 37 |
Japanischer Yen | 0 | (0) | (0) | (8) | (8) | (0) | (0) | (0) | (0) | (1) |
Chinesischer Renminbi | 0 | 0 | 0 | (0) | (0) | 0 | (0) | (0) | (0) | (0) |
Sonstige | 5 | 0 | (1) | (0) | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zwischensumme | 914 | (0) | (1) | (8) | 905 | (0) | (0) | 0 | 36 | 36 |
Insgesamt | 892 | 23 | 30 | 4 | 950 | (36) | (35) | 38 | 17 | (17) |
Erläuterung 24 – Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Nicht realisierte Wertpapierkursverluste | (130) | (187) | 57 |
Nicht realisierte Wechselkursverluste | (1 316) | (81) | (1 235) |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen | (1 446) | (269) | (1 178) |
Der Marktwert einer Reihe von Wertpapieren, hauptsächlich im Eigenmittelportfolio und im Yen-Portfolio, ging 2025 zurück, während die entsprechenden Renditen anstiegen. Daraus ergaben sich zum Jahresende nicht realisierte Kursverluste.
Die nicht realisierten Wechselkursverluste ergaben sich aus sämtlichen Fremdwährungsbeständen der EZB mit Ausnahme der US-Dollar-Bestände. Auf die Yen-Bestände waren Verluste von 1 229 Mio. € zurückzuführen. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten dieser Bestände wurden auf den Wechselkurs zum Jahresende 2025 abgeschrieben. Grund hierfür war die Abwertung dieser Währungen gegenüber dem Euro auf ein Niveau unter deren Durchschnittskosten.
Erläuterung 25 – Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen
Die Nettoerträge aus Gebühren und Provisionen setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Erträge aus Gebühren und Provisionen | 719 | 697 | 22 |
Aufwendungen aus Gebühren und Provisionen | (19) | (22) | 3 |
Nettoerträge aus Gebühren und Provisionen | 700 | 674 | 26 |
Die Erträge unter dieser Position bestehen in erster Linie aus Aufsichtsgebühren. Die Aufwendungen umfassen vor allem Depotgebühren.
Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben
Die Erträge im Zusammenhang mit Aufsichtsaufgaben setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Erträge aus Aufsichtsgebühren | 690 | 681 | 9 |
- Gebührenerträge von bedeutenden Unternehmen oder bedeutenden Gruppen | 659 | 651 | 8 |
- Gebührenerträge von weniger bedeutenden Unternehmen oder weniger bedeutenden Gruppen | 31 | 29 | 2 |
Verhängte Verwaltungssanktionen | 29 | 16 | 13 |
Erträge aus Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht | 718 | 696 | 22 |
Bei den Erträgen im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht handelt es sich hauptsächlich um Erträge aus Aufsichtsgebühren. Diese werden jährlich von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben, um die jährlichen Ausgaben der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben zu decken.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht ergeben sich aus der direkten Aufsicht über bedeutende Unternehmen, der Überwachung der Aufsicht über weniger bedeutende Unternehmen sowie den Querschnitts- und Expertenaufgaben. Sie umfassen die direkten Aufwendungen der EZB-Aufsichtsfunktion und die relevanten Aufwendungen, die sich aus Supportbereichen ergeben, die zur Erfüllung der Aufsichtsaufgaben der EZB erforderlich sind. Dazu zählen Gebäudedienste, Personal, IT-Dienstleistungen, Rechtsdienste, Revision und Verwaltung, Kommunikations- und Übersetzungsdienste sowie sonstige Dienstleistungen.
Die tatsächlichen jährlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB erhöhten sich aufgrund der zweijährlichen EU-weiten Stresstests im Jahr 2025,[59] des neuen Mandats im Rahmen der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act – DORA)[60] und der kontinuierlichen Investitionen in IT-Systeme für die Bankenaufsicht.
Die Höhe der von den beaufsichtigten Unternehmen zu entrichtenden Gebühren bemisst sich an den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen, bereinigt um die Beträge, die für vorangegangene Gebührenzeiträume an einzelne Banken zurückerstattet oder von diesen gezahlt wurden, sowie um sonstige Anpassungen, einschließlich Zinserträge aufgrund von Zahlungsverzug.[61] Unter Berücksichtigung einer Anpassung in Höhe der Zinserträge aufgrund von Zahlungsverzug und Nettoerstattungen an einzelne Banken für vorangegangene Gebührenzeiträume beliefen sich die jährlichen Aufsichtsgebühren, die von den beaufsichtigten Unternehmen für den Gebührenzeitraum 2025 zu erheben sind, auf 690 Mio. € (siehe Erläuterung Nr. 6.4 „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“). Dieser Gesamtbetrag entspricht in etwa den tatsächlichen jährlichen Aufwendungen.[62] Die Aufsichtsgebühren der einzelnen Banken werden im zweiten Quartal 2026 erhoben.[63]
Die EZB ist außerdem berechtigt, Verwaltungssanktionen gegen beaufsichtigte Unternehmen zu verhängen, die gegen geltendes EU-Bankenrecht über Aufsichtsanforderungen (einschließlich Aufsichtsbeschlüsse der EZB) verstoßen. Die damit verbundenen Einnahmen werden bei der Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für die Rückerstattung solcher Beträge im Falle einer Änderung oder Aufhebung früherer Sanktionsbeschlüsse. Die entsprechenden Beträge werden hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung der EZB ausgewiesen.
Erläuterung 26 – Erträge aus Aktien und Beteiligungen
Die Erträge aus Aktien und Beteiligungen beliefen sich im Jahr 2025 auf 14 Mio. € (2024: 1 Mio. €). Der Gesamtbetrag umfasste die Dividenden der im Eigenmittelportfolio der EZB gehaltenen börsengehandelten Aktienfonds und der von der EZB gehaltenen Anteile an der BIZ (siehe Erläuterung 6.2 „Sonstige finanzielle Vermögenswerte“).
Erläuterung 27 – Sonstige Erträge
Die verschiedenen sonstigen Erträge beliefen sich im Jahr 2025 auf 135 Mio. € (2024: 119 Mio. €). Diese Summe setzte sich vor allem aus Beiträgen der teilnehmenden NZBen zu den Kosten zusammen, die der EZB im Zusammenhang mit Projekten und Dienstleistungen des ESZB entstanden waren.
Erläuterung 28 – Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Gehälter und Zulagen | 619 | 560 | 59 |
Mitarbeiterversicherungen | 29 | 26 | 2 |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie andere langfristig fällige Leistungen | 162 | 258 | (96) |
Personalaufwendungen | 809 | 844 | (34) |
Im Jahr 2025 betrug die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten – VZÄ)[64] 4 388 (2024: 4 297), von denen 388 (2024: 386) in Führungspositionen tätig waren.
Die Kosten im Zusammenhang mit Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und anderen langfristig fälligen Leistungen waren im Jahr 2025 vor allem deshalb niedriger, weil 2024 im Zusammenhang mit einer Änderung der Bestimmungen der EZB-Versorgungspläne ein einmaliger nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand entstanden war. Gemäß den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften der EZB für Pensionen wurde dieser Aufwand vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung für 2024 (dem Jahr der Beschlussfassung) verbucht. Die Gehälter und Zulagen stiegen im Jahr 2025 im Einklang mit der geplanten höheren durchschnittlichen Beschäftigtenzahl der EZB und den regelmäßigen Gehaltsanpassungen.
EZB-Vergütung des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums
Die Mitglieder des Direktoriums und die bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums erhalten ein Grundgehalt und eine Residenzzulage (15 % des Grundgehalts). Dem Präsidenten der EZB wird anstelle einer Residenzzulage eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Direktoriums und der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums erhalten außerdem eine Aufwandsentschädigung.[65] Gemäß den Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank[66] können Direktoriumsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsgremiums, je nach persönlicher Situation, Anspruch auf eine Haushaltszulage, eine Kinder- und Ausbildungszulage sowie sonstige Zulagen haben. Die auf das Gehalt erhobenen Steuern gehen an die EU. Des Weiteren werden Beiträge für die Altersversorgung sowie für Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung abgezogen. Zulagen sind steuerfrei und werden bei der Berechnung der Pensionsansprüche nicht berücksichtigt.
Die Grundgehälter der Mitglieder des Direktoriums und der bei der EZB beschäftigten Mitglieder des Aufsichtsgremiums (d. h. ohne die Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden) im Jahr 2025 waren wie folgt:[67]
(€)
2025 | 2024 | |
|---|---|---|
Direktorium insgesamt | 2 320 416 | 2 197 332 |
Christine Lagarde (Präsidentin) | 492 204 | 466 092 |
Luis de Guindos (Vizepräsident) | 421 908 | 399 528 |
Piero Cipollone (Direktoriumsmitglied) | 351 576 | 332 928 |
Frank Elderson (Direktoriumsmitglied) | 351 576 | 332 928 |
Philip R. Lane (Direktoriumsmitglied) | 351 576 | 332 928 |
Isabel Schnabel (Direktoriumsmitglied) | 351 576 | 332 928 |
Aufsichtsgremium insgesamt (bei der EZB beschäftigte Mitglieder)1 | 1 604 632 | 1 364 558 |
davon: | ||
Claudia Buch (Vorsitzende des Aufsichtsgremiums) | 351 576 | 332 928 |
Insgesamt | 3 925 048 | 3 561 890 |
1) In der Gesamtzahl enthalten ist die Vergütung der Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums und der Vertreter der EZB. Frank Elderson erhält in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums keine zusätzliche Vergütung. Bei den Gesamtzahlen für 2024 war ein zeitlicher Abstand zwischen dem Ende der Amtszeiten von zwei Mitgliedern des Aufsichtsgremiums und dem Beginn der Amtszeiten ihrer Nachfolger zu verzeichnen.
Die an die Mitglieder beider Leitungsgremien gezahlten Zulagen und der für sie gezahlte Beitrag der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung betrugen insgesamt 1 320 276 € (2024: 1 254 013 €).
Ehemalige Mitglieder beider Leitungsgremien erhalten gegebenenfalls für einen befristeten Zeitraum nach Ende ihrer Amtszeit Übergangsgelder. Im Jahr 2025 betrugen die diesbezüglichen Aufwendungen, einschließlich damit zusammenhängender Zulagen sowie der Beiträge der EZB zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, insgesamt 1 039 478 € (2024: 552 772 €). Diese Zahlungen stiegen im Jahr 2025, da die meisten Mitglieder des Direktoriums und des Aufsichtsgremiums die Zahlungen für das gesamte Jahr erhielten. Im Jahr 2024 erhielten einige dieser Mitglieder sie hingegen nur für ein paar Monate erhielten.
Die an ehemalige Mitglieder der Leitungsgremien und deren Angehörige ausgezahlten pensionsbezogenen Zahlungen (inklusive Zulagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sowie die für sie geleisteten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung beliefen sich auf 2 005 333 € (2024: 2 185 215 €).[68] Im Jahr 2025 hatte dieser Betrag, ähnlich wie 2024, eine Einmalzahlung beinhaltet, die nach dem Ausscheiden eines ehemaligen Mitglieds eines Leitungsgremiums anstelle zukünftiger Pensionszahlungen geleistet worden war.
Erläuterung 29 – Verwaltungsaufwendungen
Die Verwaltungsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
(in Mio. €)
2025 | 2024 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
Miete, Instandhaltung von Gebäuden und Versorgungsdienstleistungen | 62 | 57 | 5 |
Personalbezogene Aufwendungen | 69 | 74 | (5) |
IT-bezogene Aufwendungen | 170 | 153 | 17 |
Externe Dienstleistungen | 142 | 162 | (20) |
Sonstige Aufwendungen | 73 | 67 | 6 |
Verwaltungsaufwendungen | 516 | 513 | 4 |
Der leichte Anstieg der Verwaltungsaufwendungen im Jahr 2025 war vor allem auf höhere Ausgaben für IT-Dienstleistungen und -Projekte („IT-bezogene Aufwendungen“) zurückzuführen. Der Rückgang der Aufwendungen für „externe Dienstleistungen“ war in erster Linie auf niedrigere Ausgaben im Zusammenhang mit Finanzberatungs- und sonstigen Beratungsleistungen sowie auf eine Neuzuordnung von Kosten zu IT-bezogenen Aufwendungen aufgrund sich entwickelnder IT-Liefermodelle zurückzuführen.
Erläuterung 30 – Aufwendungen für Banknoten
Im Jahr 2025 beliefen sich diese Aufwendungen auf 8 Mio. € (2024: 9 Mio. €). Diese Summe ergab sich vor allem aus dem grenzüberschreitenden Transport von Euro-Banknoten a) zur Belieferung der NZBen mit druckfrischen Geldscheinen und b) zwischen den NZBen zum Ausgleich von Engpässen durch Überschussbestände. Diese Kosten werden zentral von der EZB getragen.
Erläuterung 31 – (Zuführung zu)/Auflösung von Risikorückstellungen
Die Rückstellung für finanzielle Risiken (siehe „Rückstellung für finanzielle Risiken“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“) wurde vollständig aufgelöst, um Verluste aufgrund von finanziellen Risiken in den Jahren 2022 und 2023 zu decken. Da in den Folgejahren keine Zuführungen zu dieser Rückstellung stattfanden, beläuft sich diese Rückstellung seit Ende 2023 auf null.
2.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Erläuterung 32 – Beitritt Bulgariens zum Euroraum
Nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2025/1407 des Rates vom 8. Juli 2025[69] in Einklang mit Artikel 140 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union führte Bulgarien am 1. Januar 2026 die einheitliche Währung ein. Gemäß Artikel 48.1 der ESZB-Satzung und den vom EZB-Rat am 31. Dezember 2025 verabschiedeten Rechtsakten[70] zahlte die Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) mit Wirkung vom 1. Januar 2026 für ihren noch ausstehenden Anteil am gezeichneten Kapital der EZB einen Betrag in Höhe von 102 Mio. € ein. Gemäß Artikel 48.1 in Verbindung mit Artikel 30.1 der ESZB-Satzung übertrug die Bulgarische Nationalbank der EZB mit Wirkung vom 1. Januar 2026 Währungsreserven in Höhe von insgesamt 1 483 Mio. €. Die eingebrachten Währungsreserven bestanden aus US-Dollar in bar (85 %) und Gold (15 %).
Der Bulgarischen Nationalbank wurden für das von ihr eingezahlte Kapital sowie die Währungsreserven Forderungen in entsprechender Höhe gutgeschrieben. Diese Forderungen sind auf dieselbe Weise wie die bestehenden Forderungen der anderen NZBen des Euroraums zu behandeln (siehe Erläuterung Nr. 11.1 „Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven“).
2.8 Jahresabschlüsse 2021-2025
Bilanz
Aktiva
(in Mio. €)
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
Gold und Goldforderungen | 26 121 | 27 689 | 30 419 | 40 895 | 59 754 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets | 51 433 | 55 603 | 55 876 | 58 117 | 54 764 |
Forderungen an den IWF | 1 234 | 1 759 | 2 083 | 2 227 | 1 772 |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva | 50 199 | 53 844 | 53 793 | 55 890 | 52 992 |
Forderungen in Fremdwährung gegen Ansässige des Euro-Währungsgebiets | 2 776 | 1 159 | 1 450 | 4 094 | 2 236 |
Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets | 3 070 | – | – | – | – |
Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite | 3 070 | – | – | – | – |
Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet | 38 | 12 | 17 | 2 | 1 |
Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet | 445 384 | 457 271 | 425 349 | 376 781 | 325 265 |
Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere | 445 384 | 457 271 | 425 349 | 376 781 | 325 265 |
Intra-Eurosystem-Forderungen | 123 551 | 125 763 | 125 378 | 127 067 | 129 563 |
Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems | 123 551 | 125 763 | 125 378 | 127 067 | 129 563 |
Sonstige Aktiva | 27 765 | 31 355 | 34 739 | 33 644 | 31 756 |
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte | 1 189 | 1 105 | 1 023 | 971 | 1 055 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 21 152 | 21 213 | 22 172 | 22 781 | 23 211 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften | 620 | 783 | 552 | 681 | 273 |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 4 055 | 7 815 | 10 905 | 9 158 | 7 108 |
Sonstiges | 749 | 438 | 88 | 53 | 110 |
Aktiva insgesamt | 680 140 | 698 853 | 673 229 | 640 600 | 603 339 |
Verbindlichkeiten
(in Mio. €)
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
Banknotenumlauf | 123 551 | 125 763 | 125 378 | 127 067 | 129 563 |
Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet | 9 473 | 17 734 | 4 699 | 2 388 | 489 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet | 7 604 | 63 863 | 20 622 | 24 554 | 26 022 |
Öffentliche Haushalte | 3 200 | 48 520 | 143 | 73 | 74 |
Sonstige Passiva | 4 404 | 15 343 | 20 479 | 24 482 | 25 947 |
Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets | 112 492 | 78 108 | 23 111 | 39 859 | 26 846 |
Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets | – | – | 24 | – | – |
Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten | – | – | 24 | – | – |
Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten | 375 136 | 355 474 | 445 048 | 388 676 | 354 060 |
Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven | 40 344 | 40 344 | 40 671 | 40 562 | 40 562 |
Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit TARGET (netto) | 334 618 | 315 090 | 404 336 | 348 074 | 313 491 |
Sonstige Intra-Eurosystem-Verbindlichkeiten (netto) | 174 | 41 | 40 | 40 | 8 |
Sonstige Passiva | 2 877 | 5 908 | 9 498 | 7 615 | 4 745 |
Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften | 568 | 430 | 68 | – | 0 |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 32 | 3 915 | 8 030 | 6 288 | 3 661 |
Sonstiges | 2 277 | 1 562 | 1 401 | 1 327 | 1 084 |
Rückstellungen | 8 268 | 6 636 | 67 | 72 | 84 |
Risikorückstellungen | 8 194 | 6 566 | – | – | – |
Sonstige Rückstellungen | 74 | 69 | 67 | 72 | 84 |
Ausgleichsposten aus Neubewertung | 32 277 | 36 487 | 37 099 | 50 653 | 63 068 |
Kapital und Rücklagen | 8 270 | 8 880 | 8 948 | 8 925 | 8 925 |
Kapital | 8 270 | 8 880 | 8 948 | 8 925 | 8 925 |
Kumulierte Verlustvorträge | – | – | – | (1 266) | (9 210) |
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | 192 | – | (1 266) | (7 944) | (1 254) |
Passiva insgesamt | 680 140 | 698 853 | 673 229 | 640 600 | 603 339 |
Anmerkung: Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Gliederung der Bilanz für die Jahre 2021-2023 an die 2024 eingeführte Gliederung angepasst. Da die Position „Jahresüberschuss/(-fehlbetrag)“ als eigenständige negative Position auf der Passivseite der Bilanz hinzugefügt wurde, wurden zudem die Beträge für „Aktiva insgesamt“ und „Passiva insgesamt“ im Jahr 2023 entsprechend angepasst. Weitere Einzelheiten zu diesen Änderungen finden sich unter „Änderungen der Darstellung im Jahresabschluss“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ des Erweiterten Jahresabschlusses 2024 der EZB.
Gewinn- und Verlustrechnung
(in Mio. €)
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
|---|---|---|---|---|---|
Nettozinserträge/(-aufwendungen) | 1 566 | 900 | (7 193) | (6 983) | (178) |
Zinserträge | 1 575 | 12 314 | 63 723 | 66 898 | 39 328 |
Zinsaufwendungen | (9) | (11 414) | (70 916) | (73 881) | (39 507) |
Nettoertrag aus Finanzoperationen und Abschreibungen | (139) | (1 950) | (144) | (286) | (497) |
Realisierte Gewinne/(Verluste) aus Finanzoperationen | (6) | (110) | (106) | (17) | 950 |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen | (133) | (1 840) | (38) | (269) | (1 446) |
Nettoerträge/(-aufwendungen) aus Gebühren und Provisionen | 559 | 585 | 650 | 674 | 700 |
Erträge aus Aktien und Beteiligungen | 2 | 1 | 1 | 1 | 14 |
Sonstige Erträge | 56 | 61 | 72 | 119 | 135 |
Personalaufwendungen | (674) | (652) | (676) | (844) | (809) |
Verwaltungsaufwendungen | (444) | (460) | (481) | (513) | (516) |
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte | (108) | (103) | (106) | (104) | (94) |
Aufwendungen für Banknoten | (13) | (9) | (9) | (9) | (8) |
Sonstige Aufwendungen | (5) | – | – | – | – |
Überschuss/(Fehlbetrag) vor (Zuführung zur)/Auflösung der Rückstellung | 802 | (1 627) | (7 886) | (7 944) | (1 254) |
(Zuführung zu)/Auflösung von Risikorückstellungen | (610) | 1 627 | 6 620 | – | – |
Jahresüberschuss/(-fehlbetrag) | 192 | – | (1 266) | (7 944) | (1 254) |
Gewinnverwendung | 192 | – | – | – | – |
Anmerkung: Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, wurde die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung für die Jahre 2021-2023 an die 2024 eingeführte Gliederung angepasst. Darüber hinaus wurden die unter den Unterpositionen „Zinserträge“ und „Zinsaufwendungen“ ausgewiesenen Beträge im Einklang mit dem ab 2024 angewandten Grundprinzip für die Verrechnung von Zinserträgen und -aufwendungen angepasst. Weitere Einzelheiten zu diesen Änderungen finden sich unter „Änderungen der Darstellung im Jahresabschluss“ in Abschnitt 2.3 „Rechnungslegungsgrundsätze“ des Erweiterten Jahresabschlusses 2024 der EZB.
3 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Präsidentin und den Rat
der Europäischen Zentralbank
Frankfurt am Main
Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss der EZB 2025
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für das am 31. Dezember 2025 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Dieser ist im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthalten und umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze sowie sonstige Erläuterungen.
Nach unserer Einschätzung vermittelt der vorliegende Jahresabschluss gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen (siehe Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32), der sich auf die Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31) stützt) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB zum 31. Dezember 2025 und der finanziellen Ergebnisse ihrer Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung gemäß den International Standards on Auditing („ISA“) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den deutschen berufsrechtlichen Vorschriften, die für unsere Prüfung des Jahresabschlusses maßgeblich sind und die mit dem Verhaltenskodex für Berufsangehörige des International Ethics Standards Boards for Accountants („IESBA-Kodex“) in Einklang stehen, von der EZB unabhängig und haben unsere sonstigen Berufspflichten gemäß diesen Vorschriften erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Das Direktorium der EZB („Direktorium“) ist für die im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle im erweiterten Jahresabschluss der EZB enthaltenen Informationen, mit Ausnahme des Jahresabschlusses der EZB und unseres Bestätigungsvermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu keine Form von Schlussfolgerung hinsichtlich der Sicherheit ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung des Direktoriums und der für die Überwachung des Jahresabschlusses Verantwortlichen
Das Direktorium ist für die Erstellung und eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses gemäß den vom EZB-Rat aufgestellten Grundsätzen verantwortlich. Diese Grundsätze sind im Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32) dargelegt, der sich auf die Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31) stützt. Ferner ist das Direktorium für die internen Kontrollen verantwortlich, die nach seinem Ermessen für die Erstellung eines Jahresabschlusses notwendig sind, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist das Direktorium dafür verantwortlich, die Fähigkeit der EZB zur Unternehmensfortführung zu überprüfen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben sowie den Rechnungslegungsgrundsatz der Unternehmensfortführung anzuwenden.
Die für die Überwachung Verantwortlichen sind für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der EZB verantwortlich.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss insgesamt frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den ISA durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftige Gründe für die Erwartung bestehen könnten, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Im Rahmen der Abschlussprüfung gemäß den ISA üben wir während der gesamten Planung und Durchführung der Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Angaben im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
- machen wir uns ein Bild von dem für die Abschlussprüfung maßgeblichen internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der EZB abzugeben;
- beurteilen wir die Angemessenheit der vom Direktorium angewandten Rechnungslegungsgrundsätze sowie die Vertretbarkeit der vom Direktorium dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
- ziehen wir Schlussfolgerungen zur Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes durch das Direktorium, und leiten aus den erlangten Prüfungsnachweisen ab, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der EZB zur Fortführung ihrer Tätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die entsprechenden Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil abzuändern. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise;
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau sowie den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass er einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EZB vermittelt.
Wir sind verpflichtet, mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen zu erörtern, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 17. Februar 2026
Forvis Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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4 Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung
Diese Erläuterungen sind nicht Bestandteil des Jahresabschlusses der EZB für das Jahr 2025.
Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung ist der Nettogewinn der EZB in der folgenden Reihenfolge zu verteilen:
- Ein vom EZB-Rat zu bestimmender Betrag, der 20 % des Nettogewinns nicht übersteigen darf, ist dem allgemeinen Reservefonds bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals zuzuführen.
- Der verbleibende Nettogewinn ist an die Anteilseigner der EZB auszuschütten, ihren eingezahlten Anteilen entsprechend.[71]
Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag aus dem allgemeinen Reservefonds der EZB und erforderlichenfalls nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats aus den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres im Verhältnis und bis in Höhe der Beträge gezahlt werden, die nach Artikel 32.5 der ESZB-Satzung an die nationalen Zentralbanken verteilt werden.[72]
Der Verlust der EZB belief sich 2025 auf 1 254 Mio. €, im Vergleich zu einem Verlust von 7 944 Mio. € im Jahr 2024. Nach einem Beschluss des EZB-Rats wird dieser Fehlbetrag in der Bilanz der EZB als Verlustvortrag ausgewiesen und mit künftigen Überschüssen verrechnet.
© Europäische Zentralbank, 2026
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Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Bildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.
Informationen zur Fachterminologie finden sich im EZB-Glossar (nur auf Englisch verfügbar).
HTML ISBN 978-92-899-7552-0, ISSN 2443-4744, doi:10.2866/8764337, QB-01-25-291-DE-Q
Bei den im vorliegenden Dokument enthaltenen Zahlen- und Prozentangaben kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsgrundsätze sowie sonstige Erläuterungen. Der erweiterte Jahresabschluss besteht aus dem Jahresabschluss, dem Managementbericht, dem Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers und den Erläuterungen zur Gewinnverteilung/Verlustabdeckung. Weitere Informationen zu dem mit seiner Erstellung und Genehmigung verbundenen Prozess finden sich auf der Website der EZB.
Eine Definition des Begriffs „Nettoeigenkapital“, wie er für die Erstellung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB verwendet wird, findet sich in Abschnitt 1.3.2 „Nettoeigenkapital“.
Im Jahr 2025 gehörten dem Eurosystem 20 NZBen an. Am 8. Juli 2025 billigte der Rat der Europäischen Union förmlich die Einführung des Euro durch Bulgarien am 1. Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt erhöhte sich durch den Beitritt der Българска народна банка (Bulgarischen Nationalbank) die Anzahl der NZBen des Eurosystems auf 21.
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 1, geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.
Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 230. Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) setzt sich aus der EZB und den NZBen aller 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Im Einklang mit der dezentralen Durchführung der Geldpolitik werden die geldpolitischen Instrumente, die in den Bilanzen der NZBen unter „Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet“ und „Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet“ erfasst sind, ausschließlich von den NZBen eingesetzt. Weitere Informationen zu den geldpolitischen Instrumenten des Eurosystems finden sich auf der Website der EZB.
Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.
Weitere Informationen zu Devisenswap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB.
Weitere Einzelheiten zu den liquiditätszuführenden Geschäften in Euro des Eurosystems gegen notenbankfähige Sicherheiten finden sich auf der Website der EZB. Die ebenfalls auf dieser Website beschriebenen Repo-Linien werden von den NZBen betrieben und haben daher keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss der EZB.
Weitere Informationen zu TARGET-Diensten finden sich auf der Website der EZB.
Nebensysteme sind Finanzmarktinfrastrukturen, denen vom EZB-Rat der Zugang zur TARGET-EZB-Komponente gewährt worden ist, vorausgesetzt sie erfüllen die in dem Beschluss (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22) (ABl. L 163 vom 17.6.2022, S. 1), geänderte Fassung, festgelegten Anforderungen. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar. Weitere Informationen über Nebensysteme finden sich auf der Website der EZB.
Das APP umfasst das dritte Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3), das Programm zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP), das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) und das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (CSPP). Die EZB erwarb keine Wertpapiere im Rahmen des CSPP. Alle für das bestehende APP zugelassenen Vermögenskategorien konnten auch innerhalb des PEPP erworben werden. Weitere Einzelheiten zum Programm zum Ankauf von Vermögenswerten und dem Pandemie-Notfallankaufprogramm finden sich auf der Website der EZB.
Weitere Informationen zur Laufzeitstruktur des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten und des Pandemie-Notfallankaufprogramms finden sich auf der Website der EZB.
Die Fremdwährungsbestände der EZB enthalten Forderungen in der Bilanz unter „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets – Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva“ sowie „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige des Euro-Währungsgebiets“.
Das Volumen des Eigenmittelportfolios entspricht nicht zwangsläufig der Summe aus eingezahltem Kapital, allgemeinem Reservefonds und Rückstellung für finanzielle Risiken der EZB. Dies liegt vor allem an der Wiederanlage der in diesem Portfolio erzielten Erträge, der Bewertung von Wertpapieren zu Marktpreisen und bestimmten Veränderungen im allgemeinen Reservefonds und bei der Rückstellung für finanzielle Risiken.
Definiert als die Summe der direkten Bestände an grünen Anleihen und der Bestände im EUR BISIP G2-Fonds als Anteil an der festverzinslichen Komponente des Eigenmittelportfolios.
Im Einklang mit den Empfehlungen der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen legt die EZB jährlich klimabezogene Finanzinformationen in Bezug auf ihre Eigenmittel- und Pensionsfondsportfolios offen. Die Offenlegungen für 2024 wurden im Juni 2025 auf der Website der EZB veröffentlicht. Die Offenlegungen für 2025 werden voraussichtlich im Juni 2026 veröffentlicht.
Die auf das Pariser Klimaschutzabkommen abgestimmten Benchmarks zielen auf eine Angleichung an das Ziel des Pariser Klimaabkommens ab, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen auf 1,5 °C zu begrenzen.
Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“), (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1).
Die Aufwendungen der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben werden über die jährlichen Aufsichtsgebühren gedeckt, die von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben werden. Weitere Einzelheiten zu Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.
In diesem Abschnitt umfasst die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ den gesamten Gewinn aus der Neubewertung von Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbeständen sowie anderen Instrumenten. Sie berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Diese Definition von Nettoeigenkapital wird ausschließlich für die Erstellung des erweiterten Jahresabschlusses der EZB verwendet.
Am 13. März 2024 beschloss der EZB-Rat, den geldpolitischen Handlungsrahmen zu ändern. In diesem Zusammenhang beschloss der EZB-Rat ferner, dass der Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems ab dem 1. Januar 2025 die Grundlage für die Verzinsung der a) Forderungen im Zusammenhang mit der Verteilung von Euro-Banknoten innerhalb des Eurosystems, b) TARGET-Salden der/(an die) NZBen und c) Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Währungsreserven bilden wird.
Im Einklang mit Abschnitt 1.3.2 “Nettoeigenkapital” umfasst die Position „Ausgleichsposten aus Neubewertung“ den gesamten Gewinn aus der Neubewertung von Gold-, Fremdwährungs- und Wertpapierbeständen sowie anderen Instrumenten. Sie berücksichtigt jedoch nicht den Ausgleichsposten aus Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Erträge aus Aufsichtsgebühren sind unter „Sonstige Erträge und Aufwendungen“ erfasst (siehe Abbildung 13).
Der ES ist definiert als wahrscheinlichkeitsgewichteter durchschnittlicher Verlust, der in den ungünstigsten (100-p) % der Szenarien eintritt, wobei p das Konfidenzniveau angibt.
Weitere Informationen zum Risikomodellierungsansatz finden sich in The financial risk management of the Eurosystem monetary policy operations, EZB, Juli 2015.
Die Ergebnisse des Stresstests für die Bestände an Unternehmensanleihen werden in die klimabezogenen Offenlegungen zu den Beständen an Unternehmensanleihen der NZBen des Euroraums im Rahmen des CSPP und des PEPP integriert. Die EZB hat im März 2023 mit der jährlichen Veröffentlichung begonnen und wird diese künftig fortsetzen. Weitere Informationen finden sich in Climate-related financial disclosures of the Eurosystem’s corporate sector holdings for monetary policy purposes, EZB, März 2023.
Die allgemeinen qualitativen Ergebnisse dieses Stresstests wurden auch im Wirtschaftsbericht der EZB veröffentlicht. Weitere Einzelheiten finden sich in Ergebnisse des Stresstests 2022 zu Klimarisiken in der Bilanz des Eurosystems, Kasten 6, EZB, Wirtschaftsbericht 2/2023.Die Ergebnisse des Klimastresstests 2024 wurden veröffentlicht. Weitere Einzelheiten finden sich in Climate-related financial disclosures of Eurosystem assets held for monetary policy purposes and of the ECB’s foreign reserves, EZB, Juni 2025.
Das operationelle Risiko umfasst alle nichtfinanziellen Risiken und ist definiert als das Risiko negativer Auswirkungen auf den Betrieb, den Ruf und/oder die Finanzlage der EZB, das durch die Beschäftigten, eine unzureichende Umsetzung bzw. ein Versagen der internen Governance oder der Geschäftsabläufe, ein Versagen der den Abläufen zugrunde liegenden Systeme oder durch externe Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen oder Angriffe von außen) verursacht wird.
Weitere Einzelheiten zur Governance-Struktur der EZB finden sich auf der Website der EZB.
Das Management des Verhaltensrisikos hat im Unternehmenssektor wie auch im öffentlichen Sektor zunehmend an Bedeutung gewonnen und ergänzt das Management finanzieller und operationeller Risiken. Das Verhaltensrisiko kann bei der EZB als das Risiko eines Reputationsschadens oder finanzieller bzw. sonstiger Schäden definiert werden, denen die Institution ausgesetzt ist. Diese wirken sich aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen hochrangiger Funktionsträger, des Personals oder von Auftragnehmern der EZB, die nicht im Einklang mit ihren ethischen, rechtlichen und Integritätsregeln bzw. den Standards guter Unternehmensführung und guter Verwaltung stehen, nachteilig auf ihre Interessen aus.
Die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB sind in dem Beschluss (EU) 2024/2938 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB/2024/32), ABl. L 2024/2938 vom 11.12.2024, festgelegt.
Um eine harmonisierte buchmäßige Erfassung und Meldung der Geschäfte des Eurosystems sicherzustellen, stützt sich der Beschluss auf die Leitlinie (EU) 2024/2941 der Europäischen Zentralbank vom 14. November 2024 über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im Europäischen System der Zentralbanken (EZB/2024/31), ABl. L 2024/2941 vom 11.12.2024.
Diese Grundsätze, die bei Bedarf regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, stehen im Einklang mit den Bestimmungen von Artikel 26.4 der ESZB-Satzung zur Harmonisierung der buchmäßigen Erfassung und der Meldung der Geschäfte des Eurosystems.Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen für Verwaltungsaufwendungen werden erst ab einem Mindestbetrag von 100 000 € erfasst.
Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn dadurch im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem zugrunde liegenden Vermögenswert verbundenen Risiken und Nutzen übertragen werden. Andernfalls wird es als Operating-Leasing eingestuft.
Ab diesem Zeitpunkt wird diese Rente Bestandteil der leistungsorientierten Verpflichtung.
Zum 31. Dezember 2025 nahmen folgende NZBen außerhalb des Euroraums an TARGET teil: Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank), Danmarks Nationalbank, Narodowy Bank Polski und Banca Naţională a României.
Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2010 über die Ausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/29) (2011/67/EU),( ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 26), geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.
Der Banknoten-Verteilungsschlüssel bezeichnet die Prozentsätze, die sich unter Berücksichtigung des Anteils der EZB an den insgesamt ausgegebenen Euro-Banknoten und aus der Anwendung des Kapitalzeichnungsschlüssels auf den Anteil der NZBen an den insgesamt ausgegebenen Banknoten ergeben.
Beschluss (EU) 2016/2248 der Europäischen Zentralbank vom 3. November 2016 über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (EZB/2016/36), (ABl. L 347 vom 20.12.2016, S. 26), geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.
Seit Ende 2023 liegt diese Rückstellung bei null, da sie vollständig aufgelöst wurde, um die 2022 und 2023 entstandenen Verluste der EZB abzudecken.
Beschluss (EU) 2015/298 der Europäischen Zentralbank vom 15. Dezember 2014 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der EZB (EZB/2014/57), (ABl. L 53 vom 25.2.2015, S. 24), geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.
Siehe Pressemitteilung vom 13. März 2024 zu den geldpolitischen Beschlüssen des EZB-Rats.
Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten in der jeweiligen Fremdwährung, die einer Neubewertung unterliegen. Diese sind unter „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets“, „Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet“, „Aktive Rechnungsabgrenzungsposten“, „Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften“ (Passivseite) und „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ erfasst und berücksichtigen in außerbilanziellen Positionen ausgewiesene Devisentermin- sowie Devisenswapgeschäfte. Kursgewinne aus Neubewertungen bei Finanzinstrumenten in Fremdwährung sind nicht enthalten.
Weitere Informationen zum Programm zum Ankauf von Vermögenswerten finden sich auf der Website der EZB.
Weitere Informationen zum Pandemie-Notfallankaufprogramm finden sich auf der Website der EZB.
Marktwerte sind indikativer Natur und werden anhand von Marktnotierungen berechnet. Sind keine Marktnotierungen verfügbar, werden die Marktpreise anhand interner Eurosystem-Modelle geschätzt.
Mit Ausnahme von Aktien, die eine NZB des Eurosystems im Jahr 2024 infolge von Unternehmensumstrukturierungen erhalten hat. Diese wurden zum Marktwert bilanziert. Diese Aktien wurden 2025 verkauft.
Weitere Einzelheiten zu Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Wertpapierleihgeschäfte werden in Nebenbüchern (außerbilanziell) erfasst, es sei denn, sie werden gegen Barsicherheiten abgewickelt, die bis zum Jahresende noch nicht angelegt worden sind (siehe Erläuterung 17 „Wertpapierleihprogramme“).
Nebensysteme sind Finanzmarktinfrastrukturen, denen vom EZB-Rat der Zugang zur TARGET-EZB-Komponente gewährt worden ist, vorausgesetzt sie erfüllen die Anforderungen des Beschlusses (EU) 2022/911 der Europäischen Zentralbank vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22), (ABl. L 163 vom 17.6.2022, S. 1), geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar. Je nach betreibender Stelle werden die Nebensysteme entweder als Ansässige des Euro-Währungsgebiets (siehe Erläuterung 9.2 „Sonstige Verbindlichkeiten“) oder Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets (siehe Erläuterung 10 „Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets“) betrachtet. Weitere Informationen über die Nebensysteme finden sich auf der Website der EZB.
Die leistungsorientierte Säule des Plans spiegelt nur die Pflichtbeiträge der EZB und des Personals wider. Die im Jahr 2025 von der Belegschaft im Rahmen einer beitragsorientierten Säule auf freiwilliger Basis geleisteten Beiträge beliefen sich auf 296 Mio. € (2024: 266 Mio. €). Diese werden in das Planvermögen investiert. Ihnen steht eine entsprechende Verpflichtung in gleicher Höhe gegenüber.
Die nicht realisierten Verluste, die zum Jahresende die im betreffenden Ausgleichsposten aus Neubewertung erfassten Neubewertungsgewinne aus Vorperioden übersteigen, werden als Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (siehe Erläuterung Nr. 24 „Abschreibungen auf Finanzanlagen und -positionen“).
Weitere Informationen zur Wertpapierleihe finden sich auf der Website der EZB.
Weitere Einzelheiten zu liquiditätszuführenden Swap-Vereinbarungen finden sich auf der Website der EZB. Die ebenfalls auf dieser Website beschriebenen Repo-Linien werden von NZBen des Euroraums betrieben und daher nicht im erweiterten Jahresabschluss der EZB berücksichtigt.
Gemäß Artikel 21 der ESZB-Satzung kann die EZB als Fiskalagent für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten tätig werden.
Weitere Einzelheiten zu Stresstests finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1).
Siehe Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 der Europäischen Zentralbank vom 22. Oktober 2014 über Aufsichtsgebühren (EZB/2014/41), (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 23), geänderte Fassung. Der inoffizielle konsolidierte Text mit der Liste der Änderungen ist ebenfalls verfügbar.
Der EZB-Beschluss über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2025 wird bis Mitte März 2026 erlassen und anschließend veröffentlicht.
Weitere Einzelheiten zu Aufsichtsgebühren finden sich auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht.
Ein VZÄ ist eine Einheit, die der Arbeitszeit entspricht, die ein Vollzeitbeschäftigter innerhalb eines Jahres absolviert. Diese Zahl umfasst Beschäftigte mit unbefristeten, befristeten oder Kurzzeitverträgen sowie Teilnehmer am Graduate Programme der EZB im Verhältnis ihrer geleisteten Arbeitsstunden. Berücksichtigt sind auch Beschäftigte, die sich im Mutterschutz befanden oder längerfristig freigestellt waren, nicht jedoch Beschäftigte, die unbezahlt freigestellt waren.
Die Aufwandsentschädigung beträgt für den Präsidenten 21 % des Grundgehalts, für den Vizepräsidenten 12 % des Grundgehalts, für die anderen Mitglieder des Direktoriums 9 % des Grundgehalts und für den Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums 12 % des Grundgehalts.
Die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank finden sich auf der Website der EZB.
Es werden Bruttobeträge ausgewiesen, also vor Abzug von Steuern zugunsten der EU.
Durch diese pensionsbezogenen Zahlungen sanken die in der Bilanz ausgewiesenen leistungsorientierten Verpflichtungen. Angaben zu dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Nettobetrag im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für die aktuellen Direktoriumsmitglieder und die bei der EZB beschäftigten aktuellen Mitglieder des Aufsichtsgremiums finden sich in Erläuterung 12.3 „Sonstiges“.
Beschluss (EU) 2025/1407 des Rates vom 8. Juli 2025 über die Einführung des Euro in Bulgarien zum 1. Januar 2026 (ABl. L, 2025/1407 vom 14.7.2025.
Beschluss (EU) 2026/115 vom 31. Dezember 2025 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (ABl. L 2026/115 vom 15.1.2026); Abkommen zwischen der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) und der Europäischen Zentralbank über die Forderung, die der Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) gemäß Artikel 30.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank durch die Europäische Zentralbank gutgeschrieben wird (ABl. C 2026/497 vom 22.1.2026).
Die NZBen außerhalb des Euroraums haben weder Anspruch auf ausschüttbare EZB-Gewinne, noch müssen sie für Verluste der EZB aufkommen.
Gemäß Artikel 32.5 der ESZB-Satzung ist die Summe der monetären Einkünfte der NZBen unter den NZBen zu verteilen, ihren eingezahlten Anteilen am Kapital der EZB entsprechend.





