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  • EINLEITENDE BEMERKUNGEN

PRESSEKONFERENZ

Christine Lagarde, Präsidentin der EZB,
Luis de Guindos, Vizepräsident der EZB,
Frankfurt am Main, 12. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, der Vizepräsident und ich freuen uns sehr, Sie zu unserer Pressekonferenz begrüßen zu dürfen. Wir werden Sie nun über die Ergebnisse der heutigen Sitzung des EZB-Rats informieren, an der auch der Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Herr Dombrovskis, teilgenommen hat.

Seit der letzten Sitzung des EZB-Rats Ende Januar hat sich die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) als starker Schock für die Wachstumsaussichten weltweit und im Euroraum erwiesen und die Marktvolatilität verstärkt. Obwohl es sich letztlich um ein vorübergehendes Ereignis handelt, wird es erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit haben. Insbesondere wird es die Produktion verlangsamen, da Lieferketten unterbrochen werden, und die Binnen- und Auslandsnachfrage schwächen, was vor allem auf negative Auswirkungen der notwendigen Eindämmungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Darüber hinaus wirkt sich die gestiegene Unsicherheit nachteilig auf die Ausgabenplanung und deren Finanzierung aus.

Regierungen und alle anderen politischen Institutionen sind aufgefordert, zeitnah und zielgerichtet zu handeln, um die Herausforderung, die die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus für das öffentliche Gesundheitswesen darstellt, zu meistern und seine wirtschaftlichen Folgen abzumildern. Insbesondere bedarf es einer ambitionierten und koordinierten finanzpolitischen Reaktion, um gefährdete Unternehmen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Der EZB-Rat befürwortet nachdrücklich die Bereitschaft der Regierungen des Euroraums und der europäischen Institutionen zu gemeinsamen und koordinierten politischen Maßnahmen als Reaktion auf die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus. Wir begrüßen zudem die vom Aufsichtsgremium der EZB ergriffenen Maßnahmen, die in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung näher erläutert werden.

Im Einklang mit seinem Mandat ist der EZB-Rat entschlossen, Haushalte und Unternehmen angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Verwerfungen und der erhöhten Unsicherheit zu unterstützen. Dementsprechend haben wir ein umfangreiches geldpolitisches Maßnahmenpaket beschlossen. Gemeinsam mit den bereits bestehenden erheblichen geldpolitischen Impulsen werden diese Maßnahmen die Liquiditäts- und Finanzierungsbedingungen für Haushalte, Unternehmen und Banken unterstützen und dazu beitragen, die reibungslose Kreditvergabe an die Realwirtschaft aufrechtzuerhalten.

Erstens beschloss der EZB-Rat, vorübergehend zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG) durchzuführen, um für das Finanzsystem des Euro-Währungsgebiets unmittelbar Liquiditätsunterstützung zur Verfügung zu stellen. Obwohl wir keine wesentlichen Anzeichen für Spannungen an den Geldmärkten oder für Liquiditätsengpässe im Bankensystem sehen, werden diese Geschäfte einen wirksamen Sicherungsmechanismus bilden, sofern erforderlich. Sie werden als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt. Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Zinssatz für die Einlagefazilität. Durch die LRG wird Liquidität zu günstigen Bedingungen bereitgestellt, um den Zeitraum bis zum GLRG-III-Geschäft im Juni 2020 zu überbrücken.

Zweitens beschloss der EZB-Rat, dass im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 deutlich günstigere Bedingungen für alle in diesem Zeitraum ausstehenden GLRG-III-Geschäfte gelten. Diese Geschäfte werden die Kreditvergabe an jene stützen, die am stärksten von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Der Zinssatz für diese GLRG-III-Geschäfte wird im gesamten genannten Zeitraum 25 Basispunkte unter dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems liegen. Bei Geschäftspartnern, die das Volumen ihrer Kreditvergabe aufrechterhalten, wird der Zinssatz für diese Geschäfte niedriger sein. Im Zeitraum bis Juni 2021 kann er bis zu 25 Basispunkte unter dem durchschnittlichen Zinssatz für die Einlagefazilität liegen. Darüber hinaus wird der Höchstbetrag, der von Geschäftspartnern von nun an bei GLRG-III-Geschäften insgesamt aufgenommen werden kann, auf 50 % ihres Bestands an anrechenbaren Krediten zum 28. Februar 2019 erhöht. In diesem Zusammenhang wird der EZB-Rat die Ausschüsse des Eurosystems damit beauftragen, Maßnahmen zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten zu untersuchen, sodass sichergestellt ist, dass Geschäftspartner unsere Refinanzierungsunterstützung weiterhin voll in Anspruch nehmen können.

Drittens beschloss der EZB-Rat, bis zum Ende des Jahres vorübergehend einen Rahmen zusätzlicher Nettoankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 120 Mrd € einzurichten, mit dem ein starker Beitrag der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten des privaten Sektors gewährleistet wird. In Verbindung mit dem bestehenden Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) wird dies in Zeiten erhöhter Unsicherheit günstige Finanzierungsbedingungen für die Realwirtschaft unterstützen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Nettoankäufe von Vermögenswerten so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung unserer Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor wir mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnen.

Darüber hinaus beschloss der EZB-Rat, die Leitzinsen der EZB unverändert zu belassen. Wir gehen davon aus, dass sie so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis wir feststellen, dass sich die Inflationsaussichten in unserem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 % liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.

Wir beabsichtigen darüber hinaus, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem wir mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnen, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Weitere Einzelheiten zu den genauen Bedingungen unserer neuen Geschäfte werden heute Nachmittag um 15:30 Uhr MEZ in separaten Pressemitteilungen bekanntgegeben.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen wird der EZB-Rat die mit der Ausbreitung des Coronavirus verbundenen Auswirkungen auf die Wirtschaft, auf die mittelfristige Inflation und auf die Transmission seiner Geldpolitik weiter genau verfolgen. Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Teuerungsrate – im Einklang mit der Verpflichtung des EZB-Rats auf Symmetrie – auf nachhaltige Weise seinem Ziel annähert.

Gestatten Sie mir nun, unsere Einschätzung näher zu erläutern und dabei mit der wirtschaftlichen Analyse zu beginnen. Die jüngsten Indikatoren deuten auf eine erhebliche Verschlechterung der Wachstumsaussichten hin. Die Unterbrechung von Lieferketten erschwert die Produktionsplanung im verarbeitenden Gewerbe. Gleichzeitig beeinträchtigen notwendige Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus die Wirtschaftstätigkeit. Vor dem Ausbruch des Coronavirus schwächte sich das Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Euroraums im Schlussquartal 2019 gegenüber dem Vorquartal auf 0,1 % ab, nachdem es im dritten Jahresviertel bei 0,3 % gelegen hatte. Dies spiegelte in erster Linie die fortdauernde Schwäche im verarbeitenden Gewerbe im Eurogebiet und das langsamere Investitionswachstum wider. Lässt man die Verwerfungen durch das Coronavirus außer Acht, so dürfte das Wachstum im Euro-Währungsgebiet mittelfristig wieder Fahrt aufnehmen. Dazu tragen günstige Finanzierungsbedingungen, der finanzpolitische Kurs im Euroraum und die erwartete Erholung der Weltwirtschaft bei.

Diese Einschätzung deckt sich nur teilweise mit den von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom März 2020, da der Stichtag für die zugrunde liegenden Daten vor der zuletzt rasanten Ausbreitung des Coronavirus im Euroraum lag. Das jährliche reale BIP wird den Projektionen zufolge 2020 um 0,8 %, 2021 um 1,3 % und 2022 um 1,4 % zulegen. So gehen Experten der EZB im ersten Halbjahr 2020 von einem sehr verhaltenen Wachstum aus, das sich in der zweiten Jahreshälfte verstärkt. Gegenüber den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom Dezember 2019 wurde der Ausblick für das Wachstum des realen BIP für das Jahr 2020 deutlich und für 2021 leicht nach unten korrigiert. Hintergrund hierfür sind die potenziellen Auswirkungen, die mit dem Ausbruch des Coronavirus einhergehen.

Die Risiken für die Wachstumsaussichten des Eurogebiets sind eindeutig abwärtsgerichtet. Mit der Ausbreitung des Coronavirus tritt ein neuer und wesentlicher Risikofaktor für die Wachstumsaussichten neben die zuvor identifizierten Risiken im Zusammenhang mit geopolitischen Faktoren, zunehmendem Protektionismus und Anfälligkeiten in den aufstrebenden Volkswirtschaften.

Die jährliche Teuerungsrate nach dem HVPI für das Euro­Währungsgebiet ist der Vorausschätzung von Eurostat zufolge gesunken, und zwar von 1,4 % im Januar 2020 auf 1,2 % im Februar. Ausgehend von dem starken Einbruch der aktuellen Preise und der Terminpreise für Öl dürfte die Gesamtinflation in den kommenden Monaten erheblich zurückgehen. Die Indikatoren der Inflationserwartungen sind gefallen, und die Messgrößen der zugrunde liegenden Inflation entwickeln sich weiterhin insgesamt verhalten. Zwar zeigt die angespanntere Lage an den Arbeitsmärkten bislang keine Auswirkung auf den Arbeitskostendruck, jedoch verzögert die schwächere Wachstumsdynamik das Durchwirken auf die Inflation. Mittelfristig wird der Inflationsanstieg von unseren geldpolitischen Maßnahmen und der Erholung der Wachstumsdynamik im Euroraum unterstützt.

Diese Einschätzung spiegelt sich nur teilweise in den von Experten der EZB erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen für das Euro-Währungsgebiet vom März 2020 wider. Den dort enthaltenen Berechnungen zufolge wird sich die jährliche HVPI-Inflation 2020 auf 1,1 %, 2021 auf 1,4% und 2022 auf 1,6 % belaufen. Gegenüber den von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen vom Dezember 2019 ist der Ausblick für die HVPI-Inflation über den Projektionszeitraum praktisch unverändert. Die Auswirkungen des Coronavirus auf die Inflation sind mit hoher Unsicherheit verbunden, da der Abwärtsdruck, der sich aus einer schwächeren Nachfrage ergibt, durch den Aufwärtsdruck, der mit Angebotsengpässen einhergeht, ausgeglichen werden könnte. Der jüngste Einbruch der Ölpreise birgt erhebliche Abwärtsrisiken für die kurzfristigen Inflationsaussichten.

Was die monetäre Analyse betrifft, schwächte sich das Wachstum der weit gefassten Geldmenge (M3) gegenüber seinem jüngsten Höchststand etwas ab und lag im Januar 2020 bei 5,2 %. Das Wachstum spiegelt weiterhin die anhaltende Bankkreditvergabe an den privaten Sektor und die geringen Opportunitätskosten für das Halten von Komponenten der Geldmenge M3 im Vergleich zu anderen Finanzinstrumenten wider. Das eng gefasste Geldmengenaggregat M1 hat abermals den größten Beitrag zum Anstieg der weit gefassten Geldmenge geleistet.

Die Ausweitung der Buchkreditvergabe an den privaten Sektor setzte sich fort. Die Jahreswachstumsrate der Buchkredite an private Haushalte erhöhte sich im Januar 2020 leicht auf 3,7 %, nachdem sie sich im Dezember 2019 auf 3,6 % belaufen hatte. Die jährliche Wachstumsrate der Buchkredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften blieb im Januar mit 3,2 % unverändert, was die seit Herbst 2019 zu beobachtende Abschwächung bestätigt und die typische verzögerte Reaktion auf die vorangegangene Konjunkturabkühlung widerspiegeln dürfte. Insgesamt wird unser akkomodierender geldpolitischer Kurs, einschließlich der heute getroffenen Maßnahmen, günstige Kreditvergabebedingungen der Banken sichern und den Zugang zu Finanzmitteln weiter stützen, auch für jene, die am stärksten von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Gegenprüfung der Ergebnisse der wirtschaftlichen Analyse anhand der Signale aus der monetären Analyse bestätigte, dass für eine deutliche Annäherung der Inflation an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % auf mittlere Sicht eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung erforderlich ist.

Was die Finanzpolitik betrifft, ist jetzt angesichts der eingetrübten Aussichten und um zu verhindern, dass weitere Abwärtsrisiken eintreten, ein ambitionierter und koordinierter finanzpolitischer Kurs erforderlich. Wir begrüßen die Maßnahmen, die von mehreren Regierungen bereits ergriffen wurden, um ausreichende Ressourcen im Gesundheitswesen bereitzustellen und betroffene Unternehmen und Arbeitnehmer zu unterstützen. Insbesondere Maßnahmen wie die Bereitstellung von Kreditgarantien sind zur Flankierung und Stärkung der heute ergriffenen geldpolitischen Maßnahmen erforderlich. Wir begrüßen die Bereitschaft der Regierungen im Euroraum und der europäischen Institutionen zu einer unmittelbaren, entschlossenen und gemeinsamen Reaktion auf die Auswirkungen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus.

Bevor wir Ihre Fragen beantworten, möchten wir all jenen, die sich mit ihrer Zeit und Energie dafür einsetzen, Leben zu retten und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, von ganzem Herzen danken.

Der Wortlaut, auf den sich der EZB-Rat verständigt hat, ist der englischen Originalfassung zu entnehmen.

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