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  • PRESSEMITTEILUNG

Kroatien führt den Euro ein

1. Januar 2023

  • Euro-Banknoten und -Münzen werden in Kroatien in Umlauf gebracht
  • Kroatische Zentralbank nun Teil des Eurosystems
  • Euroraum hat jetzt 20 Mitgliedsländer
  • Nach Phase der engen Zusammenarbeit ist kroatische Zentralbank nun Vollmitglied des SSM

Heute ist der Euro in Kroatien in Umlauf gebracht worden. Somit verwenden jetzt 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die gemeinsame europäische Währung.

„Ich heiße Kroatien in der Euro-Familie willkommen und freue mich, dass es nun im EZB-Rat in Frankfurt am Main vertreten ist“, so EZB-Präsidentin Christine Lagarde. „Kroatien hat hart gearbeitet, um das 20. Mitglied des Euroraums zu werden – und die harte Arbeit hat sich gelohnt. Ich gratuliere der kroatischen Bevölkerung. Dieser Beitritt zeigt, dass der Euro eine attraktive Währung ist, die seinen Mitgliedsländern Stabilität bringt.“

Mit dem Beitritt Kroatiens zum Euroraum wird seine nationale Zentralbank, die Hrvatska narodna banka, Mitglied des Eurosystems. Letzteres ist das Zentralbanksystem des Euroraums und umfasst neben der EZB die nationalen Zentralbanken der Länder, deren Währung der Euro ist.

Die Hrvatska narodna banka ist nun Vollmitglied des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM). Eine enge Zusammenarbeit wurde bereits im Oktober 2020 aufgenommen. Derzeit beaufsichtigt die EZB fünf bedeutende Institute in Kroatien direkt und 16 weniger bedeutende Institute indirekt. Zu den Aufsichtsaufgaben der EZB zählen u. a. die Vergabe von Bankzulassungen und die Beurteilung von Käufern qualifizierter Beteiligungen für alle Banken. Im Aufsichtsgremium der EZB wird die Hrvatska narodna banka bereits durch einen Vertreter repräsentiert.

Die Hrvatska narodna banka hat den Restbetrag ihres Anteils am Kapital der EZB eingezahlt und der EZB ihren Beitrag zu den Währungsreserven der EZB übertragen. Die kroatischen Geschäftspartner des Eurosystems können nun an den Offenmarktgeschäften der EZB teilnehmen, die nach dem 1. Januar 2023 angekündigt werden. Ein Verzeichnis der mindestreservepflichtigen Kreditinstitute und Zweigstellen von Kreditinstituten in Kroatien wird in Kürze auf der Website der EZB veröffentlicht. Zudem werden Verzeichnisse von Zweigstellen kroatischer Kreditinstitute veröffentlicht, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, die bereits den Euro verwenden. Am 28. Oktober 2022 gab die EZB Übergangsbestimmungen für die Mindestreservepflicht bekannt. In Kroatien befindliche Vermögenswerte, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, werden in das Verzeichnis der notenbankfähigen Sicherheiten des Euroraums aufgenommen.

Der Beitritt Kroatiens zum Euroraum als 20. Mitglied hat auch eine Änderung der Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat zur Folge. Der neue Rotationsmodus kann diesem Kalender entnommen werden.

Auch bei der Kapitalzeichnung des Eurosystems haben sich durch die Mitgliedschaft Kroatiens im Euroraum Änderungen ergeben.

Medienanfragen sind an Alexandrine Bouilhet zu richten (Tel.: +49 172 174 93 66).

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Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

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