Jahresabschluss der EZB für 2017
- Jahresüberschuss der EZB wuchs 2017 um 0,1 Mrd € auf 1,3 Mrd € (2016: 1,2 Mrd €) und wird in voller Höhe an die nationalen Zentralbanken verteilt
- Nettozinserträge aus zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren: 1,1 Mrd € (2016: 1,0 Mrd €)
- Bilanzsumme der EZB stieg auf 414 Mrd € (2016: 349 Mrd €)
Laut dem geprüften Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) für 2017 erhöhte sich der Jahresüberschuss um 82 Mio € auf 1 275 Mio €. Dafür waren vor allem höhere Nettozinserträge aus dem US-Dollar-Portfolio und dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Progamme – APP) verantwortlich.
Der Nettozinsertrag belief sich 2017 auf 1 812 Mio € (2016: 1 648 Mio €). Die Nettozinserträge aus Währungsreserven stiegen aufgrund der höheren Zinserträge aus dem US-Dollar-Portfolio auf 534 Mio € (2016: 370 Mio €). Die Nettozinserträge aus dem APP erhöhten sich infolge der fortgesetzten Wertpapierankäufe im Rahmen dieses Programms um 140 Mio € auf 575 Mio €. Demgegenüber verringerten sich die Nettozinserträge aus dem Programm für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP) durch Tilgungen auf 447 Mio € (2016: 520 Mio €). Die Zinserträge der EZB aus ihren im SMP-Portfolio gehaltenen griechischen Staatsanleihen beliefen sich auf 154 Mio € (2016: 185 Mio €).
Die realisierten Gewinne aus Finanzoperationen sanken auf 161 Mio € (2016: 225 Mio €). Der Rückgang der realisierten Nettogewinne ist hauptsächlich auf niedrigere Kursgewinne aus Wertpapieren in US-Dollar zurückzuführen.
Die Abschreibungen beliefen sich auf 105 Mio € (2016: 148 Mio €), vor allem weil bei einer Reihe von Wertpapieren im US-Dollar-Portfolio der Marktwert zurückging, während die entsprechenden Renditen stiegen.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderungen) erfassten Wertpapiere in den zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Portfolios der EZB werden Wertminderungstests unterzogen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Tests wurde für diese Portfolios kein Wertminderungsaufwand erfasst.
Die den beaufsichtigten Unternehmen auferlegten Gebühren beliefen sich auf 437 Mio € (2016: 382 Mio €). Diese Gebühren sollen die Ausgaben der EZB für die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben decken. Dass sie im Jahr 2017 höher ausfallen, ist vor allem auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der gezielten Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM) und die gestiegene Zahl der in der Bankenaufsicht tätigen Mitarbeiter der EZB zurückzuführen.
Die Personalaufwendungen und die sonstigen Verwaltungsaufwendungen stiegen aufgrund der höheren Ausgaben im Zusammenhang mit den Aufsichtsaufgaben der EZB auf 535 Mio € (2016: 467 Mio €) bzw. 539 Mio € (2016: 487 Mio €).
Der Jahresüberschuss der EZB wird an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums ausgezahlt. Gemäß einem Beschluss des EZB-Rats wurde am 31. Januar 2018 eine Gewinnvorauszahlung in Höhe von 988 Mio € an die NZBen des Euroraums geleistet. Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, den verbleibenden Gewinn in Höhe von 287 Mio € am 23. Februar 2018 auszuschütten.
Der Gesamtumfang der EZB-Bilanz wuchs um 19 % auf 414 Mrd € (2016: 349 Mrd €). Grund für den Anstieg war nahezu ausschließlich der Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des APP.
Die fortgesetzten Wertpapierankäufe im Rahmen des APP führten zu einer Ausweitung der konsolidierten Bilanz des Eurosystems um 22 % auf 4 472 Mrd € (2016: 3 661 Mrd €). Die Bestände des Eurosystems an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren erhöhten sich um 732 Mrd € auf 2 386 Mrd € (2016:1 654 Mrd €). Die Bestände der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere stiegen um 754 Mrd € auf 2 286 Mrd €, während die Bestände der im Rahmen der ersten beiden Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen und des SMP erworbenen Wertpapiere aufgrund von Tilgungen um 9 Mrd € bzw. 13 Mrd € zurückgingen.
Medienanfragen sind an Herrn Stefan Ruhkamp unter +49 69 1344 5057 zu richten.
Erläuterungen:
- Rechnungslegungsgrundsätze der EZB und des Eurosystems: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungspraktiken, sind jedoch auf die spezifischen Erfordernisse der Zentralbanken des Eurosystems zugeschnitten. Besonderes Augenmerk wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von nicht realisierten Gewinnen und nicht realisierten Verlusten bei der Ergebnisermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung nicht realisierter Verluste aus einem Anlageposten mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen Anlageposten. Nicht realisierte Gewinne werden unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung ausgewiesen. Nicht realisierte Verluste, welche die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden am Jahresende ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Wertminderungsaufwendungen werden in ihrer Gesamtheit in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Alle NZBen des Euroraums sind bei der Meldung ihrer im Rahmen des Eurosystems getätigten Geschäfte für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises und der konsolidierten Jahresbilanz des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Darüber hinaus wenden sie bei der Erstellung ihrer eigenen Jahresabschlüsse weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
- Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst.
- Die Bewertung von marktfähigen Wertpapieren (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) erfolgt zu Marktpreisen.
- Gold und alle sonstigen bilanzwirksamen und außerbilanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu dem am Jahresultimo geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet.
- Gewinnverteilung/Verlustabdeckung: Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung können pro Jahr bis zu 20 % des Jahresüberschusses dem allgemeinen Reservefonds zugeführt werden, wobei für den Betrag eine Obergrenze von 100 % des Kapitals der EZB gilt. Der verbleibende Teil des Jahresüberschusses wird an die NZBen des Euroraums entsprechend ihren eingezahlten Anteilen ausgeschüttet.
- Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag gemäß einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats a) mit der allgemeinen Rückstellung für Risiken und dem allgemeinen Reservefonds der EZB sowie b) mit den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres verrechnet werden. Ein etwaiger verbleibender Fehlbetrag kann in der Bilanz als Verlustvortrag ausgewiesen und im Folgejahr bzw. in den Folgejahren mit einem etwaigen Nettoertrag verrechnet werden.
- Im SMP-Portfolio gehaltene Bestände des Eurosystems: In der nachfolgenden Tabelle sind die Bestände des Eurosystems an im Rahmen des SMP erworbenen Wertpapieren zum 31. Dezember 2017 nach Ausgabeländern aufgeschlüsselt:
SMP-Bestände des Eurosystems nach Ausgabeland zum 31. Dezember 2017
Ausgabeland |
Nominalwert (in Mrd €) |
Buchwert[1] (in Mrd €) |
Durchschnittliche Restlaufzeit (in Jahren) |
Irland |
7,3 |
7,2 |
2,3 |
Griechenland |
9,5 |
8,9 |
2,8 |
Spanien |
17,3 |
17,3 |
2,3 |
Italien |
49,5 |
48,7 |
2,2 |
Portugal |
7,3 |
7,1 |
2,0 |
Insgesamt[2] |
91,0 |
89,1 |
2,3 |
[1] SMP-Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
[2] Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen.
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