Der EZB-Rat hat heute beschlossen, seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) so lange wie erforderlich, mindestens jedoch bis zum Ende der im Dezember 2016 endenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Eurosystems als Mengentender mit Vollzuteilung abzuwickeln.
Des Weiteren hat der EZB-Rat beschlossen, die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit, die vor Ablauf der im Dezember 2016 endenden Mindestreserve-Erfüllungsperiode zuzuteilen sind, als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Die Zinssätze für diese dreimonatigen LRGs werden dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts durchgeführten HRGs entsprechen.
Darüber hinaus hat der EZB-Rat beschlossen, nach dem am 10. Juni 2014 zuzuteilenden Geschäft die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems mit einer Sonderlaufzeit von der Dauer einer Erfüllungsperiode einzustellen.
Der EZB-Rat hat ferner beschlossen, nach dem am 10. Juni 2014 zuzuteilenden Geschäft die wöchentliche Feinsteuerungsoperation zur Neutralisierung der im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte zugeführten Liquidität auszusetzen.