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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

August bis September 2022

23. September 2022

Marktoperationen

Überprüfung 2022 der Leitlinie über die Verwaltung von Währungsreserven

Am 28. Juli 2022 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2022/28 zur Änderung der Leitlinie 2008/596/EG über die Verwaltung von Währungsreserven der Europäischen Zentralbank durch die nationalen Zentralbanken sowie über die Rechtsdokumentation bei Geschäften mit diesen Währungsreserven. Die Änderungen des Rechtsakts stellen sicher, dass a) die EZB in Fällen, in denen Vertragspartner die geltenden Gesetze in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung nicht einhalten und/oder in Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung verwickelt sind, die Möglichkeit hat, die von ihr mit diesen Vertragspartnern ab dem 1. August 2022 eingegangenen oder von ihr vor diesem Datum eingegangenen und danach geänderten Aufrechnungsverträge zu beenden, was die gängige Praxis der EZB in Bezug auf die sonstigen von ihr verwendeten Rahmenverträge widerspiegelt; und b) Vertragspartner bei Geschäften mit den Währungsreserven der EZB verpflichtet sind, stets alle auf der Ebene der Europäischen Union bzw. der Vereinten Nationen auferlegten oder von einer anderen zuständigen Behörde auferlegten Sanktionen einzuhalten. Darüber hinaus wurden einige weitere operationelle oder technische Anpassungen vorgenommen.

Unverbindlicher Kalender 2023 und 2024 für freiwillige vorzeitige Rückzahlungen bei der dritten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III)

Am 28. Juli 2022 billigte der EZB-Rat den unverbindlichen Kalender für freiwillige vorzeitige GLRG-III-Rückzahlungen in den Jahren 2023 und 2024 und genehmigte seine Veröffentlichung. Das Dokument ist auf der EZB-Website abrufbar.

Änderung bei der Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte

Am 8. September 2022 beschloss der EZB-Rat, die Zinsobergrenze von 0 % für die Verzinsung von Einlagen öffentlicher Haushalte vorübergehend aufzuheben, um die Wirksamkeit der geldpolitischen Transmission zu erhalten und das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte zu garantieren. Die Zinsobergrenze wird vorübergehend dem Zinssatz für die Einlagefazilität des Eurosystems oder dem Euro Short-Term Rate (€STR) entsprechen, je nachdem, welcher Zinssatz niedriger ist, auch im Fall eines positiven Zinssatzes für die Einlagefazilität. Die geänderte Verzinsung gilt ab dem Beginn der sechsten Mindestreserve-Erfüllungsperiode, d. h. dem 14. September 2022, und bleibt bis zum 30. April 2023 in Kraft. Die Pressemitteilung hierzu (nur auf Englisch verfügbar) und der Rechtsakt mit den entsprechenden Änderungen (Beschluss EZB/2022/30 zu vorübergehenden Anpassungen der Verzinsung bestimmter nicht geldpolitischer Einlagen bei nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank) können auf der Website der EZB abgerufen werden.

Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei Ankäufen von Unternehmensanleihen

Am 9. September 2022 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2022/29 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors. Durch die Änderungen werden Klimaschutzaspekte in die Bezugsgröße einbezogen und Beschränkungen der Restlaufzeit der Anleihen von Emittenten mit schlechterer Klimaleistung eingeführt. Die Änderungen folgen auf die in einer Pressemitteilung vom 4. Juli verkündeten Beschlüsse des EZB-Rats über weitere Schritte, mit denen Klimaschutzaspekte in den geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems einbezogen werden sollen. Der Änderungsrechtsakt tritt am 26. September 2022 in Kraft und gilt für am oder nach dem 1. Oktober 2022 abgewickelte Transaktionen. Eine entsprechende Pressemitteilung mit weiteren Einzelheiten (nur auf Englisch verfügbar) ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Purple Teaming Best Practices des Rahmenwerks für ethisches Hacking auf Basis von Threat Intelligence (Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming – TIBER-EU)

Der EZB-Rat billigte am 4. August 2022 unter Einbeziehung der Anmerkungen des Erweiterten Rats die TIBER-EU Purple Teaming Best Practices und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments, das im Bereich TIBER-EU der EZB-Website abrufbar ist. Das TIBER-EU-Rahmenwerk ermöglicht es europäischen und nationalen Behörden, gemeinsam mit Finanzmarktinfrastrukturen und Finanzinstituten ein Programm zur Durchführung kontrollierter und individuell zugeschnittener Tests einzuführen, die auf realistischen und echten Cyberbedrohungen basieren. Die Tests simulieren reale Bedrohungen und sind darauf ausgerichtet, die Resilienz der Institute gegenüber komplexen Cyberangriffen zu verbessern. Purple Teaming ist ein kollaborativer Testvorgang, bei dem das angreifende rote Team mit dem verteidigenden blauen Team im Rahmen eines TIBER-EU-Tests zusammenarbeitet. Es dient der Ergänzung des Tests in bestimmten Situationen. Die Best Practices für Purple Teaming leiten sich aus den Erfahrungen ab, die im Rahmen zahlreicher Tests unter Verwendung des TIBER-EU-Verfahrens in verschiedenen Ländern gesammelt wurden, und können auf freiwilliger Basis verwendet werden.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zentralverwahrer

Am 28. Juli 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/25 auf Ersuchen des Rates der EU.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Richtlinie im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds

Am 9. August 2022 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2022/26.

Stellungnahme der EZB zur Meldung bestimmter Versicherungsdaten an die Central Bank of Ireland

Am 25. August 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/27 auf Ersuchen des Vorsitzenden des gemeinsamen Ausschusses des Oireachtas (irisches Nationalparlament) für Finanzen, öffentliche Ausgaben und Reform und für den Taoiseach (irischer Ministerpräsident).

Stellungnahme der EZB zur Einrichtung und Führung eines zentralen Kreditregisters in Griechenland

Am 25. August 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/28 auf Ersuchen des griechischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zum Aufbau und zur Führung eines Statistikregisters und zu weiteren Gesetzen in Deutschland

Am 26. August 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/29 auf Ersuchen des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz)

Am 5. September 2022 verabschiedete der EZB-Rat die auf Initiative der EZB verfasste Stellungnahme CON/2022/30.

Stellungnahme der EZB zur Ersetzung von Banknoten und Münzen und zu Bargeldakteuren in Lettland

Am 6. September 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/31 auf Ersuchen der Latvijas Banka.

Stellungnahme der EZB zur Verbesserung der individuellen Rechenschaftspflicht und des Governance-Rahmens in Bezug auf Führungskräfte in der irischen Finanzdienstleistungsbranche

Am 13. September 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/32 auf Ersuchen des irischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zum Mindestreservesatz und zu den Mindestreserven in Ungarn

Am 12. September 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/33 auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank.

Stellungnahme der EZB zur neuen beruflichen Altersversorgung für Beamte des öffentlichen Dienstes und Beamte des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne in Zypern

Am 16. September 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/34 auf Ersuchen des Finanzministers der Republik Zypern.

Stellungnahme der EZB zur Spende der Erlöse aus der Emission numismatischer Münzen zugunsten einer allgemeinen Unterstützung der ukrainischen Gesellschaft

Am 19. September 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2022/35 auf Ersuchen der Latvijas Banka.

Corporate Governance

ESZB und SSM – Charta für Gleichstellung, Diversität und Inklusion

Am 26. Juli 2022 wurde die Charta für Gleichstellung, Diversität und Inklusion des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) von der EZB zusammen mit den 26 europäischen nationalen Zentralbanken und nationalen zuständigen Behörden eingeführt. In der Charta sind gemeinsame Grundsätze, gemeinsame Ziele und konkrete Selbstverpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitskultur im gesamten System niedergelegt. Eine Pressemitteilung hierzu ist auf der Website der EZB abrufbar.

Empfehlung der EZB zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank

Am 27. Juli 2022 verabschiedete der EZB-Rat die Empfehlung EZB/2022/27 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der De Nederlandsche Bank.

Neuer Vorsitzender des Ausschusses für Organisationsentwicklung

Am 8. September 2022 ernannte der EZB-Rat Roland Weyland, Executive Director bei der Banque centrale du Luxembourg und dienstältestes Mitglied des Ausschusses für Organisationsentwicklung (Organisational Development Committee – ODC), zum Vorsitzenden des ODC für einen Übergangszeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Am 31. Dezember 2022 steht die (Wieder-)Ernennung der Vorsitzenden aller Ausschüsse des Eurosystems/ESZB für den nächsten Dreijahreszyklus an. Bisheriger Vorsitzender des ODC war Michael Diemer, der sein Amt als Chief Services Officer der EZB Ende September 2022 niederlegt.

Statistik

Veröffentlichung der Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse eines Integrated Reporting Framework (IReF)

Der EZB-Rat billigte am 9. September 2022 unter Einbeziehung der Anmerkungen des Erweiterten Rats die endgültigen Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse des IReF und die Aktualisierung des damit verbundenen Übersichtsdokuments und genehmigte deren Veröffentlichung. Dieses harmonisierte statistische Meldewesen soll den Banken die Meldung statistischer Daten an das ESZB erleichtern und durch einen stärkeren Einsatz digitaler Werkzeuge und aktueller Produktionsorganisation ihren Meldeaufwand verringern. Zugleich wird das Meldesystem die politischen Entscheidungsträger bei den Analysen und beim Vergleich der erhobenen Daten unterstützen. Die entsprechenden Dokumente sind im Bereich IReF der EZB-Website abrufbar.

EZB-Bankenaufsicht

Einhaltung der EBA-Leitlinien zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften

Am 11. August 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EBA darüber zu informieren, dass die EZB in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die EBA-Leitlinien zur Gleichwertigkeit der Vorschriften von Behörden in Drittstaaten zur Geheimhaltung und zum Berufsgeheimnis (EBA/GL/2022/04) einhält.

Jahresbericht 2021 über Sanktionsmaßnahmen im Rahmen des SSM

Am 12. August 2022 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen den Vorschlag des Aufsichtsgremiums, den Jahresbericht 2021 über Sanktionsmaßnahmen im Rahmen des SSM zu veröffentlichen. Der Bericht ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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