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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Oktober 2017

Geldpolitik

Geldpolitische Sondermaßnahmen und größere Transparenz in Bezug auf das Programm zum Ankauf von Vermögenswerten

Der EZB-Rat beschloss am 26. Oktober 2017, dass der Nettoerwerb im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) ab Januar 2018 bis Ende September 2018 oder erforderlichenfalls darüber hinaus und in jedem Fall so lange, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die mit seinem Inflationsziel im Einklang steht, von dem derzeitigen monatlichen Umfang von 60 Mrd € auf einen monatlichen Umfang von 30 Mrd € reduziert wird. Der EZB-Rat beschloss darüber hinaus, dass das Eurosystem die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere nach Abschluss des Nettoerwerbs von Vermögenswerten für längere Zeit und in jedem Fall so lange wie erforderlich bei Fälligkeit wieder anlegen wird. Ferner beschloss er, die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) und die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) mit dreimonatiger Laufzeit so lange wie erforderlich, mindestens jedoch bis zum Ende der letzten Mindestreserve-Erfüllungsperiode des Jahres 2019, weiterhin als Mengentender mit Vollzuteilung durchzuführen. Die Zinssätze für diese LRGs werden dem durchschnittlichen Zinssatz der während der Laufzeit des jeweiligen Geschäfts durchgeführten HRGs entsprechen. Der EZB-Rat beschloss zudem, zusätzliche Daten zu Tilgungen sowie Informationen über Reinvestitionen und die Rolle der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten des privaten Sektors bereitzustellen, um eine weitere reibungslose Umsetzung von Ankäufen von Vermögenswerten zu unterstützen. Die Maßnahmen werden in einer Pressemitteilung auf der Website der EZB im Einzelnen erläutert.

Finanzstabilität

Bericht über die Struktur des Finanzsektors

Am 19. Oktober 2017 billigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des diesjährigen Berichts der EZB über die Struktur des Finanzsektors („Report on financial structures“). Der Bericht gibt einen Überblick über die wesentlichen strukturellen Merkmale und Entwicklungen des weit gefassten Finanzsektors im Euroraum für den Zeitraum 2008 bis 2016 und erstreckt sich auf den Bankensektor, Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen sowie sonstige Finanzintermediäre im Nichtbankenbereich. Er soll den halbjährlich erscheinenden Financial Stability Review der EZB ergänzen, der eher auf zyklische Faktoren eingeht. Der Bericht ist auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsverkehr

Änderungen an der Leitlinie über TARGET2

Am 22. September 2017 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2017/28 zur Änderung der Leitlinie EZB/2012/27 über ein transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem (TARGET2). Mit den Änderungen werden frühere Beschlüsse des EZB-Rats umgesetzt, beispielsweise hinsichtlich der Harmonisierung der Verzinsung der beim Eurosystem gehaltenen Sicherungsfonds der Finanzmarktinfrastrukturen, oder es wird neuen Entwicklungen Rechnung getragen, wie etwa dem neuen Abwicklungsverfahren für Nebensysteme, um eine europaweite Lösung für Sofortzahlungen zu unterstützen. Die Leitlinie ist auf der Website der EZB abrufbar.

Änderungen an dem Beschluss über den Zugang zu bestimmten TARGET2-Daten und deren Nutzung

Am 22. September 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/29 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/9 vom 29. Juli 2010 über den Zugang zu bestimmten TARGET2-Daten und deren Nutzung. Der Änderungsbeschluss erweitert den Umfang des Zugangs zu TARGET2-Transaktionsdaten, um Analysen in den Bereichen makroprudenzielle Aufsicht, Finanzstabilität, finanzielle Integration, Marktoperationen, geldpolitische Funktionen und Einheitlicher Aufsichtsmechanismus zu ermöglichen. Darüber hinaus wird auch der Austausch der aggregierten Ergebnisse dieser Analysen erleichtert. Der Beschluss wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Website der EZB veröffentlicht.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

Am 4. Oktober 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/39 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Stellungnahme der EZB zur Beschränkung bei Barzahlungen in Zypern

Am 6. Oktober 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/40 auf Ersuchen des zyprischen Finanzministers.

Stellungnahme der EZB zu Rechtsmitteln für Inhaber qualifizierter Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel der Bank in Slowenien

Am 9. Oktober 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/41 auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 in Bezug auf die Clearingpflicht, die Aussetzung der Clearingpflicht, die Meldepflichten, die Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte, die Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern und die Anforderungen an Transaktionsregister

Am 11. Oktober 2017 verabschiedete der EZB-Rat die Stellungnahme CON/2017/42 auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments.

Bankenaufsicht

Bericht über die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse der Auswirkungen von Zinsänderungen

Am 26. September 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums zur Veröffentlichung der aggregierten Ergebnisse der EZB-Sensitivitätsanalyse des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch (Interest Rate Risk in the Banking Book, IRRBB) – Stresstest 2017. Die Ergebnisse bescheinigen den meisten europäischen Banken ein gutes Zinsrisikomanagement. Die detaillierten Ergebnisse und eine diesbezügliche Pressemitteilung vom 9. Oktober 2017 sind auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

Einhaltung der Empfehlungen der EBA zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften

Am 2. Oktober 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen Vorschlag des Aufsichtsgremiums, die EZB möge in Bezug auf die direkt von ihr beaufsichtigten bedeutenden Institute die Empfehlungen der EBA zur Gleichwertigkeit von Geheimhaltungsvorschriften (EBA/REC/2015/01) in der durch die Empfehlung EBA/REC/2015/02 vom 11. September 2015 und die Empfehlung EBA/REC/2017/01 vom 11. Januar 2017 geänderten Fassung einhalten und die EBA von der Einhaltung in Kenntnis setzen.

Beschlüsse der EZB über die Bedeutung beaufsichtigter Kreditinstitute

Am 13., 16. und 17. Oktober 2017 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen Vorschläge des Aufsichtsgremiums zur Bedeutung einiger beaufsichtigter Kreditinstitute. Die Liste beaufsichtigter Unternehmen wird regelmäßig aktualisiert und auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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Europäische Zentralbank

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