Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach
PRESSEMITTEILUNG

Beurteilung der Wertpapierabwicklungssysteme der Beitrittsländer anhand der Standards für den Einsatz der Wertpapierabwicklungssysteme der EU für Kreditgeschäfte des Eurosystems

28. Januar 2004

Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute einen Bericht mit dem Titel „Assessment of accession countries’ securities settlement systems against the standards for the use of EU securities settlement systems in Eurosystem credit operations“[1] (pdf 637 kB). Im November 1997 hat das Europäische Währungsinstitut neun Standards festgelegt, die von Wertpapierabwicklungssystemen zu erfüllen sind, damit sie für Kreditoperationen des Eurosystems eingesetzt werden können. Sie wurden im Januar 1998 veröffentlicht und sind auf der EZB-Website abrufbar (pdf 111 kB). Diese Standards schaffen den erforderlichen Rahmen zur Minderung der Risiken in Zusammenhang mit der Abwicklung von Kreditgeschäften und der Sicherheitenverwahrung während dieser Geschäfte.

Der wichtigste Zweck dieser Beurteilung besteht darin, den Zentralbanken in den Beitrittsländern dabei zu helfen, die Elemente ihrer Wertpapierabwicklungsverfahren zu bestimmen, die noch in Augenschein genommen werden müssen, um die reibungslose Durchführung von Kreditoperationen des Eurosystems zu erleichtern. Eine formelle Beurteilung über die Eignung der jeweiligen Wertpapierabwicklungssysteme für Kreditgeschäfte des Eurosystems wird erfolgen, sobald diese Systeme Sicherheiten halten, die für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind.

Die Beurteilung hat ergeben, dass die Infrastrukturen für Wertpapiere in vielen Beitrittsländern bereits als relativ angemessen erachtet werden können. Nahezu alle 21 Wertpapierabwicklungssysteme, die beurteilt wurden, könnten unter bestimmten operationalen Bedingungen für den Einsatz zur Durchführung von Kreditoperationen des Eurosystems zugelassen werden.[2] Es sei allerdings angemerkt, dass nicht bei allen Wertpapierabwicklungssystemen der Beitrittsländer die gleichen Fortschritte festzustellen sind. In den meisten Ländern wurden die Infrastrukturen für die Wertpapierverrechnung und -abwicklung weitgehend in den letzten zehn Jahren entwickelt. In diesem Zeitrahmen haben einige Beitrittsländer die Entwicklung ihrer Infrastrukturen für Wertpapiere aufgrund mangelnder Ressourcen und des geringen Volumens der Wertpapiergeschäfte nicht ausreichend vorangetrieben, was die Deckung der Kosten für Anfangsinvestitionen erschwerte. Eine Reihe anderer Länder hingegen scheint von der Tatsache, dass sie völlig neue Infrastrukturen aufbauen mussten, profitiert zu haben. In den meisten Ländern haben sich die entsprechenden Behörden engagiert dafür eingesetzt, ihre Infrastrukturen den international anerkannten Standards anzupassen.

Weitere Einzelheiten sind dem Bericht zu entnehmen, der auf der EZB-Website unter http://www.ecb.europa.eu abgerufen werden kann. Druckfassungen können bei der EZB unter der unten genannten Anschrift angefordert werden.

  1. [1] Es sei darauf hingewiesen, dass sich der Begriff „Beitrittsländer“ in diesem Zusammenhang auf insgesamt 12 Länder bezieht, nämlich die zehn beitretenden Staaten, die der EU ab Mai 2004 angehören werden, sowie Bulgarien und Rumänien.

  2. [2] In Zypern werden die für Kreditgeschäfte der Zentralbank verwendeten staatlichen Wertpapiere derzeit dematerialisiert, und die Register werden von der Zentralbank von Zypern an die zentrale Wertpapierverwahrungs- und Registrierstelle (Central Depository and Central Registry, CDCR) übertragen. Bis zum für 2004 vorgesehenen Abschluss dieses Vorhabens wäre das CDCR für Kreditgeschäfte des Eurosystems auf der Grundlage einer Vorab-Lieferung von Wertpapieren ohne Gegenwertverrechnung zugelassen.

KONTAKT

Europäische Zentralbank

Generaldirektion Kommunikation

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Ansprechpartner für Medienvertreter