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Feedback zu den Anregungen des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung zum Jahresbericht der Europäischen Zentralbank 2024

Diese Feedback-Erklärung enthält Antworten auf die Fragen und Aufforderungen, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 10. Februar 2026 zum Jahresbericht 2025 der EZB vorgebracht hat.[1] Sie wird anlässlich der Präsentation des Jahresberichts 2025 der EZB vor dem Europäischen Parlament veröffentlicht. Die Erklärung erläutert die Politik der EZB in Bezug auf die Aufforderungen, die in der Entschließung an sie gerichtet wurden, und ist thematisch gegliedert.[2] Diese Feedback-Erklärungen gehen auf einen Vorschlag des Europäischen Parlaments zurück und werden von der EZB seit 2016 veröffentlicht.

1 Geldpolitik

1.1 Kommunikation zur Geldpolitik

Das Europäische Parlament fordert die EZB in seiner Entschließung auf, Anstrengungen zu unternehmen, um die Instrumente zur Verbesserung der Transparenz wie Benchmarks, Einblicke in ihre modellbasierten Annahmen und die Bewertungen der Inflationsentwicklung durch den EZB-Rat zu stärken. [Absatz 5]

Die EZB verbessert die Kommunikation zu ihren geldpolitischen Beschlüssen kontinuierlich und stimmt sie auf unterschiedliche Zielgruppen und die sich wandelnde Kommunikationslandschaft ab. Die Bedeutung einer wirkungsvollen Kommunikation wurde in der Strategiebewertung 2025 erneut betont. Es gibt mehrere wichtige Instrumente, mit denen die geldpolitischen Einschätzungen und Beschlüsse der EZB vermittelt werden. Dies sind die Pressekonferenz, auf der die Präsidentin die neuesten geldpolitischen Beschlüsse der EZB erläutert, die Erklärung zur Geldpolitik, die Zusammenfassungen der geldpolitischen Sitzungen des EZB-Rats, die gesamtwirtschaftlichen Projektionen von Fachleuten der EZB, der Wirtschaftsbericht sowie der Jahresbericht der EZB. Informationen zur Struktur und zur Datengrundlage der Modelle, die bei der Vorbereitung der geldpolitischen Beschlüsse herangezogen werden, stehen auf der Website der EZB zur Verfügung.[3] Zusätzliche Kommunikationsinitiativen aus jüngerer Zeit sind der EZB-Blog, der EZB-Podcast und der YouTube-Kanal Espresso Economics. Diese Formate, die ein breites Publikum erreichen sollen, zeichnen sich durch anschauliche Beispiele und eine klare Sprache aus. Auf diesen Wegen informiert die EZB verschiedene Zielgruppen in unterschiedlicher Ausführlichkeit über ihre Arbeit. Ergänzt werden die Veröffentlichungen durch die Bereitstellung umfangreicher Datensätze auf der Website der EZB, zum Beispiel zu den Ankäufen und Beständen von Vermögenswerten.

1.2 Beurteilung der hohen Inflation

Das Europäische Parlament äußert sich in seiner Entschließung besorgt über die hohe Inflation in den Jahren nach der COVID-19-Pandemie, die durch Angebotsschocks hervorgerufen wurde. Es stellt fest, dass eine zeitnahe Rückkehr zur Preisstabilität in diesem Zeitraum durch Beschlüsse der EZB gerechtfertigt gewesen wäre, und fordert die EZB auf, die Ursachen dieser hohen Inflationsraten in ihrem Jahresbericht eingehend zu beurteilen und eine Reihe von politischen Empfehlungen vorzulegen, damit aus künftigen Inflationskrisen die richtigen Schlüsse gezogen werden. [Absatz 9]

Die EZB hat im Rahmen ihrer Strategiebewertung 2025 die Ursachen der Hochinflationsphase 2022-2023 umfassend analysiert und Lehren für die Geldpolitik abgeleitet. Die Bewertung erstreckte sich sowohl auf die geldpolitischen Implikationen dieser Phase als auch auf die Lehren aus der vorangegangenen längeren Phase, in der die Inflation unterhalb des Zielwerts lag, und bildet somit eine Grundlage für die künftige geldpolitische Strategie der EZB. Die Hochinflationsphase spiegelte eine Reihe von Schocks wider. Auslöser dieser Schocks waren pandemiebedingte Lieferkettenstörungen, der nicht zu rechtfertigende Einmarsch Russlands in die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise sowie das Wiederhochfahren der Wirtschaft nach der Pandemie. Die EZB reagierte mit einer Anhebung der Zinssätze um 450 Basispunkte ab Juli 2022. Zugleich stellte sie den Nettoerwerb von Vermögenswerten ein und beendete später auch die Wiederanlage der Tilgungsbeträge fällig gewordener Wertpapiere, die sie im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) erworben hatte. Die entsprechenden Schlussfolgerungen aus der Strategiebewertung lauten, dass es notwendig ist, auf starke, dauerhafte Abweichungen der Inflationsrate vom Zielwert – nach oben oder nach unten – mit angemessen kraftvollen oder lang anhaltenden geldpolitischen Maßnahmen zu reagieren, um zu verhindern, dass sich Abweichungen durch entankerte Inflationserwartungen verfestigen. Darüber hinaus wurde aus der Bewertung die Schlussfolgerung gezogen, dass es bei der Wahl, Ausgestaltung und Umsetzung der Instrumente einer ausreichenden Flexibilität bedarf, um agil auf Veränderungen im Inflationsumfeld zu reagieren. Zudem wird der EZB-Rat bei seinen geldpolitischen Beschlüssen nicht nur die wahrscheinlichste Entwicklung der Inflation und der Wirtschaft berücksichtigen, sondern auch das Risikoumfeld und die herrschende Unsicherheit, unter anderem durch die angemessene Nutzung von Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die Ursachen, die Dynamik und die Auswirkungen dieser Phase mit über dem Zielwert liegenden Inflationsraten werden auch in weiterem von der EZB veröffentlichtem Material analysiert.[4] Die kontrafaktische Analyse und andere Auswertungen haben ergeben, dass eine schnellere und aggressivere Straffung das Inflationsmuster nur begrenzt beeinflusst, die Wirtschaftstätigkeit jedoch erheblich belastet hätte.[5] Da die umfangreichen Analysen öffentlich zugänglich sind und der Zweck des EZB-Jahresberichts darin besteht, die Tätigkeiten der EZB in einem bestimmten Jahr darzulegen, wäre der EZB-Jahresbericht 2025 nicht die geeignete Publikation für dieses Material gewesen.

1.3 Das Inflationsziel und die geldpolitische Strategie der EZB

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird die EZB aufgefordert, zu prüfen, ob ihr symmetrisches Ziel angemessen ist, und dabei auch qualitative Faktoren zu berücksichtigen. Das Europäische Parlament nimmt die Bewertung der geldpolitischen Strategie 2025 zur Kenntnis und fordert die EZB auf, solche Bewertungen regelmäßig durchzuführen. [Absatz 13]

2021 legte die EZB ein symmetrisches Inflationsziel von mittelfristig 2 % fest, das in den letzten Jahren gute Dienste geleistet hat. In der Strategiebewertung 2025 wurde das symmetrische Inflationsziel von 2 % bekräftigt. Die Klarheit über den Zielwert war notwendig, damit sich die Inflationserwartungen neu verankern konnten, als wir aus der Niedriginflationsphase herauskamen, und damit die Inflationserwartungen während des Inflationsschubs fest verankert blieben. Das klare quantitative Ziel hat mehrere Vorteile. So haben Verbraucher und Unternehmen, denen das symmetrische Inflationsziel von 2 % bekannt ist, ein größeres Vertrauen, dass die EZB ihr Ziel der Preisstabilität erreicht, und richten ihre Inflationserwartungen stärker am Inflationsziel aus, wie beispielsweise Ehrmann, Georgarakos und Kenny (2023)[6] nachgewiesen haben. Bei der Beurteilung, welche geldpolitische Reaktion bei einer Abweichung der Inflation vom Zielwert angemessen ist, berücksichtigt der EZB-Rat die Ursache, das Ausmaß und die Persistenz der Abweichung. Die EZB beabsichtigt, die Angemessenheit ihrer geldpolitischen Strategie regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Die nächste Bewertung ist 2030 zu erwarten.

1.4 Bilanzsumme der EZB und Ankäufe von Vermögenswerten

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird betont, dass es sich bei den Ankaufprogrammen der EZB um unkonventionelle geldpolitische Instrumente handelt, die Nebenwirkungen haben. Insbesondere wird festgestellt, dass Programme zum Ankauf von Vermögenswerten Preissignale verzerren können und dass die EZB nur sehr langsam angefangen hat, ihre Bilanz schrumpfen zu lassen. Das Europäische Parlament unterstützt die EZB dabei, ihre direkte Rolle beim Ankauf von Wertpapieren weiter zu verringern, und fordert die EZB auf, ihre Programme zum Ankauf von Staatsanleihen schrittweise auslaufen zu lassen. [Absatz 14]

Die Programme zum Ankauf von Vermögenswerten wurden aufgelegt, als die Inflation für längere Zeit unter dem Zielwert lag und sich die Leitzinsen nahe ihrer Untergrenze befanden. In dieser Situation sollten sie dazu beitragen, das vorrangige Ziel der EZB, nämlich die Preisstabilität, zu erreichen. In einer Zeit, in der die Leitzinsen nahe an ihre effektive Untergrenze gelangt waren, sollten diese Programme im Rahmen des unkonventionellen Instrumentariums der EZB dazu beitragen, die Transmission der Geldpolitik aufrechtzuerhalten und die Inflation auf unser 2 %-Ziel zurückzuführen. Der Ankauf von Vermögenswerten trug auch maßgeblich dazu bei, die Finanzmärkte in Stressphasen zu stabilisieren. Seit die Tilgungszahlungen aus fällig werdenden Wertpapieren nicht mehr reinvestiert werden, bauen sich die Anleihebestände aus dem Ankaufprogramm schrittweise und gut vorhersehbar ab. Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass die Märkte weiterhin reibungslos funktionieren.[7]

Die Bilanzsumme des Eurosystems nimmt weiter in maßvollem und vorhersehbarem Tempo ab, wie aus Abbildung 1 hervorgeht. Die Wiederanlagen im Rahmen des APP wurden Ende 2023 eingestellt, und diejenigen im Rahmen des PEPP Ende 2024. Somit war 2025 das erste Jahr seit Beginn der Programme, in dem das Eurosystem keine geldpolitischen Ankäufe von Vermögenswerten mehr vornahm. Der Abbau der APP- und PEPP-Bestände wurde vom Markt problemlos absorbiert. Während das Eurosystem seine Wertpapierbestände schrittweise abbaute, haben andere Investoren, darunter private Haushalte, Banken, Rentenfonds und Versicherungen, ihre Bestände erhöht. In der Strategiebewertung 2025 wurde betont, dass die Leitzinsen der EZB nach wie vor deren wichtigstes geldpolitisches Instrument darstellen. Gleichzeitig wurde auch bestätigt, dass der EZB-Rat den geldpolitischen Kurs gegebenenfalls auch über andere Instrumente steuern kann, wenn sich die Leitzinsen in der Nähe der Untergrenze befinden oder um die reibungslose Funktionsfähigkeit der geldpolitischen Transmission aufrechtzuerhalten. Die EZB überwacht regelmäßig, welche Nebenwirkungen und Auswirkungen sich aus ihren geldpolitischen Instrumenten für das Funktionieren des Marktes ergeben, und prüft im Zuge der Einführung oder Anpassung zusätzlicher geldpolitischer Instrumente auch deren Verhältnismäßigkeit.

Abbildung 1

Entwicklung der zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Vermögenswerte des Eurosystems

(in Mrd. EUR)

Anmerkung: Die Datenreihe „Anleiheportfolio“ bildet die Bestände ab, die das Eurosystem im Rahmen der verschiedenen Ankaufprogramme (Programm für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme – SMP), PEPP und APP) zu geldpolitischen Zwecken erworben hat. Die Datenreihe „Kreditgeschäfte“ bildet die Beträge ab, die Banken im Rahmen der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems, ausgenommen der Spitzenrefinanzierungsfazilität, aufgenommen haben.

1.5 Geldpolitische Transmission

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass die kurzfristigen Anleiheprogramme der EZB den Markt für private Interbankenfinanzierungen seit der Finanzkrise 2008 weitgehend verdrängt haben. Die EZB wird aufgefordert, es zu vermeiden, Banken Einlagezinsen zahlen, die über den Marktzinsen liegen, da dies dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb zuwiderläuft, und jegliche Hindernisse zu beseitigen, die der Erholung der Märkte für kurzfristige Interbankengeschäfte entgegenstehen. [Absatz 15]

Die Aktivität am Geldmarkt nimmt zu und die Überschussliquidität sinkt, während die Kreditaufnahme bei der Zentralbank nach wie vor gering ist. Sowohl das Volumen als auch die Laufzeit der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems gingen von 2022 bis 2025 zurück, nachdem sie im Zuge der Krisen im Euroraum, als das Eurosystem die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) einführte, zugenommen hatten. Die GLRGs boten den Banken günstige Bedingungen sowie Anreize für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft. Dadurch wurde die Transmission der akkommodierenden Geldpolitik während der Krisen unterstützt. Parallel zum Rückgang der Überschussliquidität, der sich aus dem schrittweisen Abbau des APP- und des PEPP-Portfolios und der begrenzten Inanspruchnahme regulärer Refinanzierungsgeschäfte ergab, hat die Geldmarktaktivität wieder zugenommen.[8]

Eine reibungslose geldpolitische Transmission setzt voraus, dass die EZB die kurzfristigen Geldmarktsätze effektiv steuert. Die Verzinsung der Einlagen, die Banken beim Eurosystem halten, stellt einen Ankerpunkt für die kurzfristigen Geldmarktsätze dar. Letztere können dadurch im Einklang mit dem geldpolitischen Kurs gesteuert werden. Bei Überschussliquidität wird erwartet, dass die Geldmarktsätze nahe dem Zinssatz für die Einlagefazilität der EZB liegen. Geldmärkte werden zudem von strukturellen Faktoren beeinflusst, bei denen kein Zusammenhang zur Geldpolitik besteht. Am unbesicherten Geldmarkt können die kurzfristigen Zinssätze unter den Zinssatz für die Einlagefazilität sinken, weil dort auch Nicht-Banken und Banken des Euroraums ohne Zugang zur Einlagefazilität der EZB als Marktteilnehmer aktiv sind.[9] Gleichzeitig hat sich der Abstand zwischen den kurzfristigen Zinsätzen am unbesicherten Markt und dem Zinssatz für die Einlagefazilität mit dem Rückgang der Überschussliquidität langsam, aber stetig verringert. Die Überschussliquidität dürfte weiter zurückgehen. Die kurzfristigen Marktzinsen im besicherten Segment liegen nun im Durchschnitt auf dem Niveau des Einlagezinssatzes.

1.6 Marktneutralität, Funktionieren des Marktes und effizienter Ressourceneinsatz

Das Europäische Parlament stellt in seiner Entschließung fest, dass das Konzept der Marktneutralität mit dem Grundsatz einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ zusammenhängt. Es fordert die EZB – unter Achtung ihrer Unabhängigkeit – auf, gegen Marktversagen vorzugehen und für den effizienten Einsatz von Ressourcen auf lange Sicht zu sorgen, dabei aber möglichst unpolitisch zu bleiben und die Marktneutralität zu achten; und es unterstreicht, dass solche Beschlüsse nicht auf Kosten der Verwirklichung des Mandats der EZB gehen dürfen. [Absatz 23]

Die EZB bekennt sich zu dem Grundsatz einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird“, wie er in Artikel 127 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist. In einer Marktwirtschaft sind effiziente und gut funktionierende Finanzmärkte eine grundlegende Voraussetzung für den optimalen Einsatz von Ressourcen. Das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte – insbesondere der Geld- und Anleihemärkte – ist für die ordnungsgemäße Transmission geldpolitischer Maßnahmen auf die Gesamtwirtschaft von entscheidender Bedeutung. Der Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft bedeutet nicht, dass es verboten ist, Marktprozesse zu beeinflussen, sondern steckt den Rahmen ab, in dem die EZB auf verhältnismäßige Weise und im Einklang mit ihrem Mandat intervenieren kann.

Marktneutralität trägt dazu bei, dass die Maßnahmen der EZB mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft in Einklang stehen. Die EZB sieht ihre Aufgabe darin, übermäßige Störungen der Funktionsfähigkeit des Markts oder des Wettbewerbs zu verhindern. Marktneutralität bildete einen Eckpfeiler der Programme der EZB zum Ankauf von Vermögenswerten. Insbesondere diente die Marktneutralität dazu, die Mechanismen der Preisfindung zu erhalten. Durch sie wurde vermieden, dass die Ankäufe der EZB erhebliche Verzerrungen der Zinsstrukturkurve oder Störungen der Marktliquidität bzw. der Verfügbarkeit von Sicherheiten verursachten. Die EZB kann in begründeten Fällen von der Marktneutralität abweichen, wenn dies zur Erreichung ihrer Ziele oder zur Steuerung von Risiken notwendig ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass ihr Handeln mit den anderen Grundsätzen des Vertrags in Einklang steht und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt. Die EZB verfügt über Regelungen zur Risikokontrolle, um ihre Bilanz vor den finanziellen Risiken zu schützen, die sich aus Outright-Ankäufen von Vermögenswerten zur Verfolgung ihres geldpolitischen Ziels ergeben. Zu diesen Regelungen gehören Verfahren zur Bonitätsbeurteilung und zur Due Diligence, die – vorbehaltlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – dazu führen können, dass der Ankauf bestimmter Wertpapiere begrenzt oder ausgesetzt wird. Dabei kann es unter Umständen zu einer Abweichung von der Marktneutralität kommen. Diese Regelungen unterstreichen, dass die EZB ihr geldpolitisches Ziel der Preisstabilität mit Umsicht verfolgt. Sie mindert dabei Risiken und wahrt die Grundsätze des Vertrags.

Im Klimafahrplan 2021 der EZB gab der EZB-Rat seinen Beschluss bekannt, die Bestände an Unternehmensanleihen mittels Wiederanlage der Tilgungen zugunsten von Emittenten mit einer besseren Klimabilanz umzuschichten. Diese Anpassung wurde zum Oktober 2022 umgesetzt. Ziel war es, den hohen Anteil CO2-intensiver Bestände im Portfolio zu verringern, klimabedingte Finanzrisiken in der Bilanz des Eurosystems zu mindern und das sekundäre Ziel der Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU – in diesem Fall der weiter gefassten Klimaziele – in die Geldpolitik der EZB zu integrieren. Durch diese klimabezogenen Maßnahmen konnte die CO2-Intensität der Ankäufe von Unternehmensanleihen deutlich verringert werden. Das Eurosystem stellte die Wiederanlage im Zusammenhang mit Wertpapieren des Unternehmenssektors im Rahmen des APP und des PEPP Ende Juni 2023 bzw. zum Jahresende 2024 ein.

2 Finanzstabilität und Marktinfrastruktur

2.1 Überwachung von Kryptowerten

Das Europäische Parlament fordert die EZB in seiner Resolution auf, Kryptoanlagen wie Stablecoins stärker zu überwachen. [Absatz 29]

Die Risiken für die Finanzstabilität, die von Kryptowerten und insbesondere Stablecoins ausgehen, und deren Auswirkungen auf die geldpolitische Transmission und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme werden von der EZB genau überwacht. Die Analyse- und Überwachungstätigkeiten auf diesem Gebiet werden kontinuierlich erweitert, um den Marktentwicklungen und den Veränderungen des Regulierungsrahmens Rechnung zu tragen. So veröffentlichte die EZB im Laufe des Jahres 2025 und Anfang 2026 mehrere Artikel zu der Frage, wie sich Kryptowerte und Stablecoins auf die Finanzstabilität oder die Geldpolitik auswirken könnten.[10] Darüber hinaus arbeitete die EZB mit den nationalen zuständigen Behörden am Ausbau der Analyse- und Überwachungskapazitäten und beteiligte sich an der diesbezüglichen Arbeit des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken mit Bezug auf Kryptowerte einschließlich Stablecoins.[11] Angesichts des globalen Charakters und der grenzüberschreitenden Verbreitung von Kryptowerten trägt die EZB weiterhin zu der Arbeit bei, die in internationalen Foren im Zusammenhang mit Kryptowerten und der Tokenisierung geleistet wird, beispielsweise durch ihre Teilnahme am Finanzstabilitätsrat, am Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, am Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen, am Ausschuss für das weltweite Finanzsystem und am Märkteausschuss. Zu dieser Arbeit gehören die Überwachung und Beurteilung der Risiken, die mit Kryptowerten und Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verbunden sind, einschließlich der Risiken, die sich aus den Verbindungen dieser Anbieter zum Finanzsektor ergeben, die breiteren Implikationen für das Finanzsystem sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung internationaler Standards zur Bewältigung dieser Risiken. Des Weiteren hat die EZB die Überwachung der Entwicklungen auf den Märkten für Tokenisierung im weiteren Sinne ausgedehnt. Sie erstreckt sich nun über Kryptowerte und Stablecoins hinaus auch auf tokenisierte Einlagen oder Anleihen.[12] Dies geschah insbesondere im Rahmen der Appia-Initiative der EZB, in der es darum geht, gemeinsam mit öffentlichen und privaten Akteuren ein europäisches tokenisiertes Finanzsystem zu schaffen, das einheitlich, innovativ und wettbewerbsfähig ist.[13] Wie auch schon 2025 ist die EZB bereit, der Kommission und den EU-Gesetzgebern auf der Grundlage ihrer Analysen und internen Überwachung gegebenenfalls weitere Erkenntnisse und Anregungen für die Gestaltung von Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.[14]

2.2 Operative Widerstandsfähigkeit und Überwachung der TARGET[15]-Dienste

In seiner Entschließung bringt das Europäische Parlament seine Besorgnis über den vorübergehenden Ausfall des Echtzeit-Bruttoabwicklungssystems T2 und T2S der EZB im Februar 2025 zum Ausdruck und fordert die EZB auf, das ordnungsgemäße Funktionieren der Abwicklungssysteme genau zu überwachen und sicherzustellen. [Absatz 32]

Das Eurosystem verfolgt drei komplementäre Ansätze, um die Sicherheit und Effizienz der Finanzmarktinfrastrukturen zu fördern. Diese sind: a) der Besitz und das Betreiben von Finanzmarktinfrastrukturen („Betriebsfunktion“), b) die Durchführung von Überwachungsaktivitäten („Überwachungsfunktion“) und c) das Wirken als Katalysator („Katalysatorfunktion“). Die TARGET-Dienste sind vom Eurosystem entwickelte und betriebene Finanzmarktinfrastrukturen, die den freien Fluss von Bargeld, Wertpapieren und Sicherheiten innerhalb Europas gewährleisten. Vor diesem Hintergrund führt die Überwachungsfunktion des Eurosystems – die organisatorisch von der Betriebsfunktion getrennt ist – regelmäßige Überprüfungen durch, um festzustellen, ob die TARGET-Dienste den geltenden Überwachungsprinzipien und Rechtsvorschriften entsprechen. Stellt sie Verstöße fest, gibt sie Empfehlungen zur Überwachung ab, um Änderungen in Gang zu setzen. Die Überwachungsfunktion arbeitet in diesem Aufgabenbereich regelmäßig mit der Betriebsfunktion für die TARGET-Dienste des Eurosystems zusammen und fordert die Informationen an, die sie braucht, um zu einer unabhängigen Einschätzung zu gelangen.

Die Betriebsfunktion der TARGET-Dienste des Eurosystems reagierte auf den schwerwiegenden Vorfall bei T2 und T2S im Februar 2025 mit einer umfassenden Überprüfung der Ursachen, der operativen Auswirkungen und der Abhilfemaßnahmen. Die Ergebnisse wurden in einem Post-mortem-Bericht zusammengefasst, der im November 2025 auf der Website der EZB veröffentlicht und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments übermittelt wurde. Die Ergebnisse der Überprüfung werden zügig umgesetzt: Die zeitkritischen Maßnahmen sind bereits abgeschlossen, und die noch ausstehenden Maßnahmen werden auf der Grundlage eines vereinbarten Maßnahmenplans umgesetzt. Ziel ist es, die operative Widerstandsfähigkeit sowie die Vorkehrungen zur Krisenbewältigung weiter zu stärken. Insgesamt unterliegen die TARGET-Dienste einem robusten Rahmen für das Risikomanagement und die Cyberresilienz, der die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, Notfall- und Krisenmanagementregelungen sowie Redundanz, kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Tests umfasst.

Die Überwachungsfunktion der TARGET-Dienste des Eurosystems führte zu diesem schwerwiegenden Vorfall außerdem eine detaillierte Prüfung durch. Es wurden Empfehlungen bezüglich der Ursachenforschung, der Effizienz des Wiederherstellungsverfahrens, der Testaktivitäten und der Notfalllösungen abgegeben. Die Betriebsfunktion der TARGET-Dienste ist dabei, diese Empfehlungen mit hoher Priorität umzusetzen. Als Reaktion auf die sich wandelnde Bedrohungslage hat das Eurosystem seine Cyberresilienzstrategie aktualisiert und das TIBER-EU-Rahmenwerk[16] an die Anforderungen der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act – DORA)[17] angepasst. Dies hilft den Behörden dabei, bedrohungsorientierte Penetrationstests zu implementieren und durchzuführen, um zu überprüfen, wie die Betreiber ihre Systeme vor Cyberangriffen schützen.

3 Governance und Kommunikation der EZB

3.1 Institutionelle Governance

Das Europäische Parlament fordert die EZB auf, einen offenen und konstruktiven internen Dialog zu fördern. Es fordert außerdem, die Rahmenbedingungen für die Personalvertretung und den interne Rahmen der EZB für die Meldung von Missständen weiter zu verbessern. [Absatz 37]

Die EZB verfügt über einen umfassenden Rahmen für die Personalvertretung, der einen sinnvollen Dialog und Austausch mit den Personalvertreterinnen und -vertretern fördert. Die Rahmenbedingungen für die Personalvertretung sehen umfangreiche Möglichkeiten für die Vertreterinnen und Vertreter der Belegschaft vor, sich einzubringen (z. B. über einen Konsultationsprozess), zu interagieren und mitzuwirken (z. B. bei regelmäßigen Treffen mit EZB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern aller Ebenen und mit Führungskräften) und zu kommunizieren (z. B. durch Initiativschreiben, E-Mails und im Intranet der EZB), damit sie ihre Meinungen äußern und die Ansichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten können. Diese Ansichten werden von den Beschlussorganen der EZB berücksichtigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EZB können so zu Entscheidungen beitragen, die die Beschäftigungsbedingungen und ihre Anliegen betreffen.

Entsprechend den Plänen, die die EZB in ihrer Antwort auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom vergangenen Jahr dargelegt hatte, führte die EZB im Jahr 2025 eine umfassende Überprüfung ihrer Melde-, Untersuchungs- und Disziplinarvorschriften durch. Die Überprüfung stützte sich auf die Erfahrungen seit 2020, als der Rahmen in erheblichem Umfang überarbeitet worden war. Im Dezember 2025 verabschiedete das EZB-Direktorium einen modernisierten Rahmen und führte eine Reihe von Verbesserungen unter anderem an ihrem Whistleblowing-Rahmen ein. Durch die überarbeiteten Regelungen werden Meldewege geklärt und die Untersuchungen bei Fehlverhalten erheblich gestrafft. Diese werden jetzt von einer speziellen zentralen Stelle unterstützt. Darüber hinaus wird nun größeres Gewicht darauf gelegt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Prozesse nutzen, durch Beratung und andere Maßnahmen zu unterstützen und ihnen auch einen verstärkten vorbeugenden Schutz zu bieten, falls die Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen besteht. Darüber hinaus stärkt der überarbeitete Rahmen unter bestimmten Bedingungen die Schutzvorkehrungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die öffentlich über Fehlverhalten berichten, das für das öffentliche Interesse von Belang ist.

3.2 Interaktion mit den nationalen Parlamenten

In der Entschließung des Europäischen Parlaments wird das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) aufgefordert, seine Dialoge mit den nationalen Parlamenten fortzusetzen und zu intensivieren, was seiner Ansicht nach die Legitimität und die Strategien des ESZB stärken würde. [Absatz 39]

Obwohl die nationalen Parlamente vornehmlich mit ihren jeweiligen nationalen Zentralbanken des Eurosystems interagieren, kann die EZB mit ihnen gegebenenfalls auf Ad-hoc-Basis auch direkt mit ihnen in Kontakt treten. Umfang und Modalitäten der Interaktion zwischen den nationalen Zentralbanken und den Parlamenten unterscheiden sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Wie, wann und in welcher Form die nationalen Zentralbanken mit den nationalen Parlamenten interagieren, hängt von den spezifischen verfassungsrechtlichen Regelungen, den gesetzlichen Bestimmungen und der allgemeineren institutionellen Architektur jedes Mitgliedstaats ab. Während die EZB in erster Linie gegenüber dem Europäischen Parlament rechenschaftspflichtig ist, kann sie gelegentlich auch Delegationen nationaler Parlamente empfangen, um Themen, die für den Euroraum von Bedeutung sind, zu besprechen. Diese Zusammenkünfte finden auf Ersuchen der nationalen Parlamente statt und sollen ein ausgewogenes Ausmaß an Zusammenarbeit mit den Parlamenten aller Länder des Euroraums gewährleisten. Mitgliedstaaten, deren nationale Zentralbanken dem ESZB aber nicht dem Eurosystem angehören, führen ihre Geldpolitik autonom durch, und die EZB tauscht sich im Allgemeinen nicht mit deren nationalen Parlamenten über ihre Geldpolitik aus.

  1. Die Entschließung des Europäischen Parlaments zum EZB-Jahresbericht 2024 ist auf der Website des Europäischen Parlaments abrufbar.

  2. Redaktionsschluss für die vorliegende Feedback-Erklärung war der 30. März 2026.

  3. Siehe EZB, A guide to the Eurosystem/ECB staff macroeconomic projection exercises, Juli 2016; The ECB-Multi Country Model. A semi-structural model for forecasting and policy analysis for the largest euro area countries, Working Paper Series der EZB, Nr. 3119, 2025; und die jüngsten Gesamtwirtschaftlichen Projektionen, denen auch Informationen über ihre Datengrundlage zu entnehmen sind.

  4. Hierzu zählen die folgenden beiden Occasional Papers der EZB auf der Grundlage von Analysen, die die Strategiebewertung untermauern: Kamps, C. et al., Report on monetary policy tools, strategy and communication, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 372, 2025; und Nickel, C. et al., A strategic view on the economic and inflation environment in the euro area, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 371, 2025.

  5. Siehe Kamps, C. et al., Report on monetary policy tools, strategy and communication, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 372, 2025, S. 77.

  6. Siehe Ehrmann, M., Georgarakos, D. und Kenny, G., Credibility gains from communicating with the public: evidence from the ECB’s new monetary policy strategy, Working Paper Series der EZB, Nr. 2785, 2023.

  7. Siehe Ferrara, F. M., Hudepohl, T., Karl, P., Linzert, T., Nguyen, B. und Vaz Cruz, L., Who buys bonds now? How markets deal with a smaller Eurosystem balance sheet, Der EZB-Blog, 22. März 2024.

  8. Siehe auch EZB, Euro money market study 2024, 2024.

  9. Weitere Informationen hierzu in: EZB (2022), €STR Annual Methodology Review, Abschnitt 2.1.

  10. Siehe Aerts, S. et al., Just another crypto boom? Mind the blind spots, Financial Stability Review – Special Feature, EZB, Mai 2025; und den Kasten von Aerts, S., Lambert, C. und Reinhold, E., Stablecoins on the rise: still small in the euro area, but spillover risks loom, Financial Stability Review der EZB, November 2025; sowie Altavilla, C., Boucinha, M., Burlon, L., Adalid, R., Fortes, R. und Maruhn, F., Stablecoins and monetary policy transmission, Working Paper Series der EZB, Nr. 3199, 2026, und Born et al., Euro stablecoins and their potential effect on sovereign bond markets, Macroprudential Bulletin der EZB, Ausgabe 33, April 2026.

  11. Siehe Abassi et al., Crypto-Asset Monitoring Expert Group (CAMEG) 2025 Conference – Book of abstracts, Occasional Paper Series der EZB, Nr. 382, 2025; ESRB, Crypto-assets and decentralised finance, Oktober 2025.

  12. Siehe Banu, E. et al., Towards an efficient and integrated digital capital market in Europe: the role of tokenisation and the Eurosystem’s policy response, Macroprudential Bulletin der EZB, Ausgabe 33, April 2026; Born, A. et al., Tokenised bonds: assessing efficiency and liquidity in a nascent market, Macroprudential Bulletin der EZB, Ausgabe 33, April 2026, Born, A. et al., Tokenised money market funds: new technology, familiar risks?, Macroprudential Bulletin der EZB, Ausgabe 33, April 2026.

  13. Siehe die Webseite der EZB mit dem Titel Appia – paving the way for a future-ready, integrated financial ecosystem leveraging tokenisation and DLT.

  14. So wurde in der Antwort des ESZB mit dem Titel ESCB reply to the European Commission’s targeted consultation on integration of EU capital markets vom Juni 2025 auf die Frage eingegangen, wie den Risiken, die von bedeutenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen in der EU ausgehen, durch eine zentrale Aufsicht begegnet werden könnte.

  15. Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer system (Transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express-Zahlungsverkehrssystem).

  16. Das Rahmenwerk für Threat Intelligence-based Ethical Red Teaming, auch bekannt als bedrohungsorientierte Penetrationstests (Threat-Led Penetration Testing –TLPT). Siehe EZB, Revised Eurosystem cyber resilience strategy, MIP News, Oktober 2024.

  17. Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1).