Konvergenzbericht der EZB, Mai 2006
Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute einen Konvergenzbericht, der aufgrund der von Slowenien und Litauen am 2. März 2006 bzw. am 16. März 2006 gestellten Anträge auf Länderprüfung erstellt wurde. Hierzu prüft die EZB anhand der Kriterien, die bereits in den früheren Konvergenzberichten der EZB und des Europäischen Währungsinstituts verwendet wurden, ob ein hohes Maß an dauerhafter wirtschaftlicher Konvergenz in den beiden betreffenden Ländern erreicht ist und die rechtlichen Anforderungen eingehalten werden, die erfüllt sein müssen, damit die nationalen Zentralbanken integraler Bestandteil des Eurosystems werden können (rechtliche Konvergenz).
Mit der Vorlage dieses Berichts erfüllt die EZB die Vorgaben von Artikel 122 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 121 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach sie dem Rat der Europäischen Union (EU-Rat) mindestens alle zwei Jahre bzw. auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt, berichtet, „inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind“. Den gleichen Auftrag hat die Europäische Kommission. Der Konvergenzbericht der EZB wurde am 15. Mai 2006 vom Erweiterten Rat im Rahmen einer Telekonferenz verabschiedet. Präsident Trichet legte ihn am selben Tag dem EU-Rat vor. Gleichzeitig wurde er auch an die Präsidenten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission gesandt.
Der Konvergenzbericht der EZB kann auf der Website der EZB (www.ecb.europa.eu) in den 19 Amtssprachen der Gemeinschaft abgerufen werden.
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