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PRESSEMITTEILUNG

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)

4. Mai 2006

Gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank

Die Europäische Kommission (Kommission) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben eine gemeinsame Vision bezüglich des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) und des Prozesses hin zu seiner Verwirklichung. Beide Institutionen arbeiten bei diesem Prozess eng zusammen und fordern den europäischen Bankensektor und die übrigen Beteiligten dazu auf, bis Ende 2010 die technischen Voraussetzungen für die Verwirklichung des SEPA zu schaffen.

Vision

Die Kommission und die EZB betrachten den SEPA als einen integrierten Markt für Zahlungsdienstleistungen, der einem effektiven Wettbewerb unterliegt und bei dem innerhalb des Euroraums nicht zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen unterschieden wird. Dies erfordert die Beseitigung aller zwischen den gegenwärtigen nationalen Zahlungsverkehrsmärkten bestehenden technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Barrieren.

Die Einführung des Euro als gemeinsame Währung des Euroraums wird erst dann abgeschlossen sein, wenn der SEPA Realität geworden ist, d. h. dann, wenn Verbraucher, Unternehmen und Regierungen innerhalb des Euro-Währungsgebiets bargeldlose Zahlungen von einem einzigen Konto irgendwo im Eurogebiet vornehmen können und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen können wie heute die Instrumente auf nationaler Ebene.

Durch die Schaffung offener und einheitlicher Standards, die technische und wirtschaftliche Barrieren beseitigen, und durch die Förderung des effektiven Wettbewerbs werden die Endnutzer dieser Dienstleistungen – Verbraucher, Unternehmen und Regierungen – vom verbesserten Zahlungsdienstleistungsniveau mit transparenten Preisen und kosteneffizienten Dienstleistungen profitieren. Der SEPA wird es dem Zahlungsverkehrssektor ermöglichen, effizienter zu werden, und somit wird der einheitliche Euro‑Zahlungsverkehrsraum der europäischen Wirtschaft insgesamt bedeutende Einsparungen und Vorteile bringen und die Ausschöpfung ihres gesamten Potenzials erleichtern.

Der SEPA‑Prozess erfordert die kontinuierliche Verbesserung von Zahlungsdienstleistungen durch die Bereitstellung paneuropäischer Produkte, die ebenso einfach, effizient und sicher sind wie die heute auf nationaler Ebene angebotenen Instrumente. Er setzt voraus, dass der voraussichtliche Stand der modernen Zahlungssysteme am Ende dieses Jahrzehnts berücksichtigt wird, und verlangt die stetige Verbesserung des Dienstleistungsniveaus. Der SEPA muss zukunftsorientiert sein und die Verwirklichung neuer technologischer Möglichkeiten sowohl wahrnehmen als auch ermöglichen. Zusätzlich zu den wichtigsten SEPA‑Produkten, die zurzeit entwickelt werden, können neue Möglichkeiten, wie beispielsweise die elektronische Rechnungsstellung, bedeutende Vorteile bieten.

Die Standardisierung der Zahlungsverkehrsdienstleistungen und ihrer Abwicklung ist von entscheidender Bedeutung. Es ist daher äußerst wichtig, dass die Nutzer, insbesondere Kapitalgesellschaften, und weitere am SEPA Beteiligte bei der Festlegung von Standards mit einbezogen werden.

Meilensteine

Der European Payments Council (EPC) hat bei der Schaffung der dem SEPA zugrunde liegenden Systeme, Rahmen und notwendigen Standards bereits bedeutende Fortschritte hin zum SEPA erzielt. Die Kommission und die EZB möchten in diesem Zusammenhang ihre Unterstützung für die vom EPC für Januar 2008 festgelegten Ziele betonen:

  • Die Bürger, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen der EU sollten die Möglichkeit haben, die vom EPC bestimmten SEPA‑Zahlungsinstrumente für Überweisungen und Lastschriften zu nutzen.
  • Die technischen Barrieren bei der grenzüberschreitenden Akzeptanz von Karten an Verkaufsstellen und bei Bargeldabhebungen mit Karten sollten beseitigt werden. Zudem sollten geeignete technische und vertragliche Bestimmungen und Standards festgelegt werden, um die Interoperabilität zu gewährleisten.
  • Die notwendigen Voraussetzungen zur Erzielung der SEPA‑Konformität von Infrastrukturen müssen vorhanden sein. Als Vorbereitung auf die Interoperabilität und den effektiven Wettbewerb sind zumindest offene und einheitliche Standards, die allen Anbietern von Abwicklungsdienstleistungen und Infrastrukturen für Zahlungen in Euro in der EU zur Verfügung stehen, vonnöten.

Des Weiteren heben die Kommission und die EZB die Bedeutung des Beitrags aller Beteiligten, insbesondere des öffentlichen Sektors, für die Erreichung des SEPA hervor. Durch die Demonstration politischer Unterstützung und die frühe Annahme der SEPA‑Produkte kann der öffentliche Sektor den Erfolg des SEPA entscheidend beeinflussen.

Die Kommission und die EZB unterstützen auch die Systeme und Rahmen, die der EPC am 8. März 2006 festgelegt hat und die als Grundlage für die 2008 einzuführenden SEPA‑Produkte dienen. Die Kommission und die EZB messen der Arbeit des EPC, die Systeme und Rahmen auch künftig weiter zu verbessern, um die Anforderungen der Nutzer weiterhin zu erfüllen und sicherzustellen, dass das Dienstleistungsniveau kontinuierlich zunimmt, große Bedeutung bei. In diesem Zusammenhang begrüßen die Kommission und die EZB den zwischen dem EPC und den Endnutzern aufgenommenen Dialog sowie deren Absicht, alle Beteiligten künftig deutlicher einzubinden. Auch die vorgesehene Zusammenarbeit bei sektorübergreifenden Standards ist begrüßenswert, da diese notwendig sind, um den SEPA für alle Beteiligten attraktiv zu machen.

Bei der Bereitstellung von SEPA‑Instrumenten handelt es sich lediglich um den ersten Schritt, da die Einführung der Instrumente als Lösung allein für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr nicht zu einem wirklich integrierten Markt auf der Ebene des Euroraums führen würde. Insbesondere sollte eine kritische Masse nationaler Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bis Ende 2010 zu den SEPA‑Zahlungsinstrumenten migriert sein. Zur Sicherstellung einer umfassenden Annahme neuer und effizienter SEPA‑Instrumente werden weitere Schritte notwendig sein. Das Dienstleistungsniveau von SEPA‑Instrumenten muss mindestens so gut sein wie das bestehender nationaler Instrumente, vorzugsweise sollte es jedoch besser sein. Dies ermöglicht eine vom Markt ausgehende Migration zu SEPA‑Instrumenten.

Die Kommission und die EZB unterstützen die fortlaufende Selbstregulierung des Sektors soweit wie möglich, wobei sich die Kommission jedoch angesichts der Bedeutung und der großen sozialen und wirtschaftlichen Vorteile des SEPA ausdrücklich das Recht vorbehält, zur Verwirklichung des SEPA notwendige Rechtsvorschriften vorzuschlagen oder einzuführen.

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Europäische Zentralbank

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