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Piero Cipollone
Member of the ECB's Executive Board
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Europas Geld entwickelt sich weiter, damit die Menschen weiterhin frei wählen können, wie sie bezahlen möchten

Einleitende Bemerkungen von Piero Cipollone, Mitglied des Direktoriums der EZB, vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Brüssel, 3. Juni 2026

Ich freue mich sehr, mit Ihnen heute wieder über den digitalen Euro debattieren zu dürfen.

Die guten Fortschritte, die der ECON-Ausschuss bei den Verhandlungen über das Paket zur einheitlichen Währung erzielt hat, stimmen mich zuversichtlich. Ich freue mich darauf, dass sich das Europäische Parlament in naher Zukunft zu dieser wichtigen Initiative positionieren wird.

Zuerst möchte ich auf die wichtige Frage der Sicherstellung des Zugangs zu Bargeld eingehen, die Sie vor einigen Monaten in Ihrer Entschließung zum Jahresbericht der EZB hervorgehoben haben.[1] Danach werde ich mich auf zwei wichtige Aktualisierungen des Projekts zum digitalen Euro seit meinem letzten Treffen mit Ihnen im März konzentrieren: erstens die Vereinbarungen, die die EZB mit den europäischen standardsetzenden Organisationen unterzeichnet hat, und zweitens die weiteren Vorbereitungen für das Pilotprojekt im nächsten Jahr.

Stärkung der Freiheit der Menschen, mit Bargeld zu bezahlen

Es steht im Mittelpunkt unserer Arbeit als Zentralbank, dafür zu sorgen, dass es den Menschen weiterhin freisteht, mit Bargeld zu bezahlen.

Daher begrüßen wir, dass der Legislativvorschlag zum Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und der Legislativvorschlag für den digitalen Euro als ein Paket behandelt werden. Damit wird das Verständnis gefestigt, dass es sich bei Euro-Bargeld und dem digitalen Euro um dasselbe Geld handelt – es werden lediglich verschiedene Technologien genutzt.

Wir unterstützen nachdrücklich den Vorschlag zum Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel, da er die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Bargeld gewährleistet und letztlich für eine Angleichung der Bargeldpolitik im gesamten Euroraum sorgt.[2]

Unser Engagement für Bargeld spiegelt sich auch darin wider, dass wir die Euro-Banknoten neugestalten. Das Motto für das neue Design wird entweder „Europäische Kultur“ oder „Flüsse und Vögel“ lauten.[3] Wir haben vor, bis Ende dieses Jahres zu entscheiden, welches dieser Themen letzten Endes zum Zug kommt. Wir bereiten uns darauf vor, die ersten Stückelungen der neuen Banknotenserie Anfang der 2030er-Jahre auszugeben. Sie werden über verbesserte Sicherheitsmerkmale verfügen und werden mit nachhaltigeren Materialien und Produktionsmethoden hergestellt.

Wie ich bereits gesagt habe, sichern Bargeld und der digitale Euro gemeinsam die Währungshoheit und die Wahlfreiheit beim Zahlungsverkehr.

Vereinbarungen mit europäischen standardsetzenden Organisationen

Mit Blick auf den digitalen Euro möchte ich nun ein paar Worte zu unserer Arbeit an Standards sagen.

Standards sind die Sprache der Technologie, die eine nahtlose Kommunikation zwischen Zahlungskarten, Smartphones und Terminals ermöglicht. Ähnlich wie eine gemeinsame Sprache es den Menschen ermöglicht, einander zu verstehen, sorgen Standards dafür, dass Zahlungssysteme reibungslos, sicher und grenzüberschreitend funktionieren.

Heute ist Europa stark von den proprietären Standards abhängig, die von internationalen Kartensystemen kontrolliert werden.[4] Dies schränkt die Skalierbarkeit europäischer Lösungen ein, da sie von nicht-europäischen Standards abhängig sind. Die europäischen Lösungen müssen entweder für die Nutzung dieser ausländischen Standards bezahlen oder den Händler davon überzeugen, europäische Standards zu nutzen, die derzeit über eine begrenzte Reichweite verfügen. Beides ist kostspielig und ineffizient.

Dank seines Status als gesetzliches Zahlungsmittel wird der digitale Euro indes einheitliche offene Standards im gesamten Euroraum bieten und dafür sorgen, dass alle Zahlungskarten, Smartphones und Terminals dieselbe europäische Sprache sprechen, die wir entwickelt haben und die uns gehört. Mithilfe der Standards für den digitalen Euro wird es zudem möglich sein, europäische Zahlungslösungen im gesamten Euroraum anzubieten und die Anwendungsfälle zu diversifizieren, ohne dass weitere technische Aktualisierungen der Kassenterminals erforderlich sind. Dies ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie der digitale Euro privaten Lösungen zugutekommt und sie ergänzt.

Im Mai hat die EZB Kooperationsvereinbarungen mit drei europäischen standardsetzenden Organisationen unterzeichnet. Damit haben wir gegenüber den Marktteilnehmern frühzeitig für Klarheit darüber gesorgt, welche Standards beim digitalen Euro verwendet werden und von privaten Akteuren als zuverlässige Grundlage herangezogen werden können, um bereits jetzt mit der Entwicklung ihrer Lösungen zu beginnen.[5]

Wir werden diese bestehenden offenen europäischen Standards auch für die Abwicklung von Online-Zahlungen in digitalen Euro verwenden. Die Standards wurden im Rahmen der Rulebook Development Group für den digitalen Euro in enger Zusammenarbeit mit Marktteilnehmern festgelegt.[6]

Diese frühzeitig geschaffene Klarheit hat unmittelbare Vorteile, da sie die Anpassungskosten für den Markt senkt und eine koordinierte Einführung erleichtert. Beispielsweise können Händler diese Standards bereits berücksichtigen, wenn die nächste regelmäßige Aktualisierung ihrer Zahlungsterminals ansteht. Zahlungsdienstleister können die Entwicklungspläne für ihre eigenen Zahlungslösungen entsprechend anpassen.

Technische Klarheit allein reicht jedoch nicht aus. Nur die EU-Gesetzgeber können für Rechtssicherheit in Bezug darauf sorgen, dass diese Standards im gesamten Euro-Währungsgebiet gelten werden, indem sie einen digitalen Euro einführen, der als gesetzliches Zahlungsmittel gilt.

Baldige Fortschritte beim Rechtsrahmen sind daher von entscheidender Bedeutung.[7] Sie werden dafür sorgen, dass sich die Vorteile dieser Standards konkretisieren und europäische Akteure expandieren können, noch bevor der digitale Euro ausgegeben wird. Dies wird zu unserer Zahlungsautonomie beitragen.

Auswahl der Teilnehmenden für das Pilotprojekt zum digitalen Euro

Wir bereiten uns auch auf das Pilotprojekt vor.

Dieses Projekt wird die Infrastruktur nutzen, die wir entwickeln. Es wird ihre Funktionstüchtigkeit unter realen Bedingungen überprüfen und es uns ermöglichen, Rückmeldungen von allen Teilnehmenden einzuholen.[8]

In den letzten Monaten haben wir ergänzende Unterlagen auf unserer Website veröffentlicht und uns aktiv mit Marktteilnehmern ausgetauscht, die an einer Teilnahme an dem Pilotprojekt interessiert sind.[9]

Die Aufforderung zur Interessenbekundung für Zahlungsdienstleister, die teilnehmen möchten, endete Mitte Mai.[10] Wir haben mehr als 50 Bewerbungen erhalten, die wir derzeit auswerten. Unter den eingegangenen Bewerbungen sind verschiedene Geschäftsmodelle, d. h. kleinere und größere Banken, Zahlungsdienstleister auf der Acquirer- und der Vertriebsseite sowie verschiedene Länder in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten.

Wir werden im Juli bekannt geben, welche Zahlungsdienstleister ausgewählt wurden, damit die Entwicklungsarbeiten im dritten Quartal dieses Jahres beginnen können. Der Startschuss für das Pilotprojekt selbst dürfte in der zweiten Jahreshälfte 2027 fallen.

Schlussbemerkungen

Lassen Sie mich nun zum Schluss kommen.

Am 1. Januar 2027 feiern wir den 25. Jahrestag der Einführung von Euro-Banknoten und -Münzen. Ein Abschluss der Triloge sowie die Annahme des Pakets zur einheitlichen Währung bis zu diesem Termin wären eine starke symbolische Botschaft, dass Bargeld und der digitale Euro zwei Seiten derselben Medaille sind. Es würde zeigen, wie sich das Geld, das wir in Europa emittieren, weiterentwickelt, damit die Menschen beim Bezahlen weiterhin die freie Wahl haben – sei es mit physischem Bargeld oder einem digitalen Euro.

Ich stehe Ihnen nun gerne für Fragen zur Verfügung.

  1. Siehe Entschließung des Europäisches Parlaments vom 10. Februar 2026 zu der Europäischen Zentralbank – Jahresbericht 2025.

  2. Bargeld wird von Unternehmen im gesamten Euroraum nach wie vor weithin akzeptiert. Zwischen 2021 und 2024 ging die Bargeldakzeptanz jedoch von 96 % auf 88 % zurück. Siehe EZB, Use of cash by companies in the euro area, 2024.

  3. Siehe EZB, EZB wählt Motive für künftige Euro-Banknoten aus, Pressemitteilung vom 31. Januar 2025.

  4. Es gibt keine europäische Alternative, die im gesamten Euroraum funktioniert. Wenn Sie beispielsweise ein niederländisches Bankkonto haben und eine Kartenzahlung in einem anderen europäischen Land tätigen möchten, so würden Sie normalerweise Visa oder Mastercard nutzen. Zwar verfügen einige Länder wie Frankreich und Deutschland über inländische Zahlungslösungen mit eigenen Standards, doch funktionieren diese nur in den jeweiligen Ländern.

  5. Zu den Standards gehören: a) CPACE-Standards, die von der European Card Payment Cooperation entwickelt wurden – diese unterstützen kontaktlose „Tap-to-pay“-Zahlungen über Near Field Communication (NFC) zwischen einem Zahlungsgerät und einem Zahlungsterminal; b) Spezifikationen von nexo standards – diese verbinden die Systeme der Händler mit den Back-End-Systemen von Zahlungsdienstleistern und Acquirern und werden beispielsweise zur Unterstützung der Akzeptanz von Zahlungen und bei Transaktionen mit Geldautomaten verwendet; c) Standards der Berlin Group – diese ermöglichen Zahlungen unter Verwendung eines Alias (etwa mit einer Mobilfunknummer als Kennung). Sie unterstützen Saldenprüfungen und -abgleiche über mobile Geräte hinweg sowie die Akzeptanz von bestimmten Zahlungen. Dies beträfe etwa Fälle, in denen Zahlungen mit dem digitalen Euro in Händler-Apps auf Smartphones initiiert werden. Für weitere Informationen siehe EZB, EZB unterzeichnet Vereinbarungen mit europäischen Standardsetzern zur Erleichterung von Zahlungen in digitalen Euro, Pressemitteilung vom 24. April 2026.

  6. Das Regelwerk für den digitalen Euro gibt gemeinsame Regeln, Standards und Verfahren für die Bereitstellung der grundlegenden Zahlungsdienste für den digitalen Euro vor und richtet sich an Zahlungsdienstleister, die am System teilnehmen. Siehe EZB, Update on the work of the digital euro scheme’s Rulebook Development Group, 30. Oktober 2025.

  7. Dies wird auch in der One Europe, One Market Roadmap des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission erwähnt.

  8. Im Pilotbetrieb werden die für den digitalen Euro vorgesehenen Funktionen in einem kontrollierten Umfeld getestet. Dabei konzentrieren wir uns auf Zahlungen zwischen Personen und Zahlungen zwischen Personen und Händlern. Vor Ort in den Räumlichkeiten der Zentralbanken des Eurosystems werden dabei sowohl Online- als auch Offline-Aktivitäten stattfinden. Neben Mitarbeitenden der teilnehmenden Zentralbanken des Eurosystems werden ausgewählte Anbieter eingebunden sein, die in unseren Gebäuden – z. B. in den Cafeterien und Kantinen – alltägliche Dienstleistungen sowie E-Commerce-Dienste erbringen. Der hierbei verwendete digitale Euro wird eine digitale Zahlungslösung darstellen, aber kein gesetzliches Zahlungsmittel. Siehe P. Cipollone, Der digitale Euro: Startbereit werden für seine mögliche Einführung, Einleitende Bemerkungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments, Brüssel, 24. März 2026.

  9. Siehe die Website der EZB; Focus session on the digital euro pilot (III); Focus Session on the digital euro pilot (II); und Focus Session (virtual) – The digital euro pilot.

  10. Siehe EZB,Call for expression of interest – Participation of payment service providers in the digital euro pilot, 5. März 2026.

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