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Europäischer Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit (1973 bis 1993)

Der Europäische Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit („EFWZ“ bzw. „Fonds“) wurde 1973 eingerichtet, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung auf die Wirtschafts- und Währungsunion zu intensivieren. Er war in Basel angesiedelt und wurde von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) administrativ und technisch unterstützt.

Oberstes Ziel des Fonds war es, sicherzustellen, dass die schrittweise Verringerung der Schwankungsbandbreiten zwischen den Währungen der Europäischen Gemeinschaft (der Währungsschlange) ordnungsgemäß funktioniert. Er überwachte auch Interventionen, die an den Devisenmärkten in Währungen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt wurden. Ferner war er für die Verwaltung der kurzfristigen Finanzierung und für den Saldenausgleich zwischen Zentralbanken im Hinblick auf eine konzertierte Reservenpolitik zuständig.

Ab 1976 wurde dem Fonds auch die Verwaltung von Gemeinschaftsdarlehen übertragen, um die Zahlungsbilanz bestimmter Mitgliedstaaten zu stützen. Mit der Einführung des Europäischen Währungssystems und der Europäischen Währungseinheit (European Currency Unit – ECU) nahm er ab 1979 alle Aufgaben wahr, die mit der Schaffung, Verwendung und Verzinsung von ECU verbunden waren.

Der Verwaltungsrat des Fonds bestand aus den Zentralbankpräsidenten, die dem Ausschuss der Zentralbankpräsidenten angehörten, und einem Mitglied und gegebenenfalls auch einem stellvertretenden Mitglied der Europäischen Kommission. Nach seiner ersten Sitzung am 14. Mai 1973 beschloss der Verwaltungsrat des Fonds, die BIZ im Einklang mit den maßgeblichen Richtlinien zum Agenten für die Ausführung seiner Geschäfte zu bestellen.

Der Fonds wurde am 1. Januar 1994 aufgelöst, und seine Aufgaben übernahm das Europäische Währungsinstitut (EWI). Die BIZ führte indes während eines Übergangszeitraums bis zum 15. Mai 1995 weiterhin die Agententätigkeiten aus.

Die Aufzeichnungen des Fonds liegen in Papierform vor und füllen 153 Kartons. Sie bestehen aus Richtlinien, Beschlüssen und Sitzungsakten des Verwaltungsrats, Berichten und Meldungen der BIZ in ihrer Agentenfunktion sowie Unterlagen im Zusammenhang mit der Gründung und mit den Gemeinschaftsdarlehen für Griechenland, Italien und Frankreich. Die Dokumente stammen vorwiegend aus den Jahren 1973 bis 2002 (wobei auch einige Aufzeichnungen aus dem Jahr 1953 vorhanden sind) und sind zumeist auf Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst.

EFWZ 1 Status und Organisationsstruktur
1953 bis 1994 (insbesondere 1973 bis 1992)

EFWZ 1.1 Gründung und Satzung

In diesem Teilbereich finden sich Unterlagen zum rechtlichen und organisatorischen Rahmen, der für die Einrichtung des EFWZ und die Aufnahme seiner Tätigkeit genutzt wurde. Ebenfalls abrufbar sind Dokumente im Zusammenhang mit der Ablösung des EFWZ durch das EWI. Außerdem umfasst dieser Teilbereich die Beschlüsse und Richtlinien des Verwaltungsrats sowie die Aufzeichnungen der Working Party on Staff Regulations des EFWZ (1973 bis 1976).

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1966 bis 2002 (insbesondere 1979 bis 1995)

EFWZ 1.2 Finanzverwaltung und -transaktionen

Dieser Teilbereich enthält Dokumente zu den Gemeinschaftsdarlehen für Frankreich (1983), Griechenland (1985, 1991) und Italien (1993), sowie Meldungen und monatliche Umfragen zu Devisen-, Gold- und sonstigen Transaktionen.

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EFWZ 2 Sitzungen und fachliche Stellungnahmen
1973 bis 1993

EFWZ 2.1 Sitzungen des Verwaltungsrats und anderer Gremien

Hier sind Tagesordnungen, Protokolle und Dokumente der Verwaltungsratssitzungen (14. Mai 1973 bis 14. Dezember 1993) sowie der Sitzungen der Working Parties on Staff Regulations (21. September 1973 bis 30. April 1976) zu finden.

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1973 bis 1995

EFWZ 2.2 Berichte des Agenten und des EFWZ

Dieser Teilbereich enthält die satzungsgemäß vorgeschriebenen Berichte über die Tätigkeit des EFWZ sowie Berichte des Agenten über die Finanztransaktionen in Zusammenhang mit den Anleihe- und Darlehensgeschäften der EWG und über die Transaktionen des EFWZ.

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