Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank für das Geschäftsjahr 2009
In der heutigen Sitzung des EZB-Rats erfolgte die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2009 der Europäischen Zentralbank (EZB).
Im Jahr 2009 erzielte die EZB einen Überschuss von 2 218 Mio €; das Geschäftsjahr 2008 hatte sie mit einem Überschuss in Höhe von 2 661 Mio € abgeschlossen. Nach einer technischen Anpassung bezüglich der Rückstellung für Risiken belief sich der ausgewiesene Nettogewinn der EZB für das Jahr 2009 auf 2 253 Mio €. [1]
Nach der Einführung des Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen beschloss der EZB‑Rat, aus Gründen der Vorsicht die Rückstellung für Wechselkurs-, Zinsänderungs- und Goldpreisrisiken auf Kreditrisiken auszuweiten. Der Umfang der Rückstellung wird jährlich geprüft.
Gemäß Beschluss des EZB-Rats wurden 787 Mio € des Nettoergebnisses für das Geschäftsjahr 2009 − hierbei handelt es sich um die gesamten Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf − am 5. Januar 2010 an die nationalen Zentralbanken (NZBen) ausgezahlt. Am 4. März 2010 beschloss der EZB-Rat, die verbleibenden 1 466 Mio € an die NZBen auszuschütten.
Die Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und ihres eingezahlten Kapitals sowie dem Zinsertrag aus ihrem achtprozentigen Anteil am gesamten Euro-Banknotenumlauf. Im Jahr 2009 wirkten sich niedrigere durchschnittliche Zinssätze für US‑Dollarbestände sowie ein gegenüber 2008 geringerer marginaler Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems auf die Zinserträge aus.
Alles in allem erzielte die EZB 2009 einen Nettozinsertrag von 1 547 Mio € gegenüber 2 381 Mio € im Vorjahr. Ohne die Zinserträge aus dem Anteil der EZB am Euro-Banknotenumlauf in Höhe von 787 Mio € belief sich das Nettozinsergebnis im Jahr 2009 auf 760 Mio € (2008: 151 Mio €). Die EZB leistete 2009 Zinszahlungen in Höhe von 443 Mio € (und somit 957 Mio € weniger als im Vorjahr) an die NZBen im Zusammenhang mit deren Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB; die Zinserträge aus Währungsreserven beliefen sich 2009 auf 700 Mio € gegenüber 1 036 Mio € im Vorjahr.
Die realisierten Gewinne aus Finanzgeschäften stiegen um 440 Mio € auf 1 103 Mio €. Diese Zunahme ergab sich vor allem aus a) höheren Gewinnen aus Wertpapierverkäufen und b) höheren Gewinnen aus Goldverkäufen, bedingt durch den deutlichen Anstieg des Goldpreises im Jahr 2009 sowie umfangreichere Goldverkäufe im selben Jahr.
Die Sachaufwendungen der EZB für Personal, Gebäudemieten, Honorare sowie sonstige Waren und Dienstleistungen betrugen 380 Mio € (gegenüber 364 Mio € im Jahr 2008). Auf Sachanlagen wurden Abschreibungen in Höhe von 21 Mio € vorgenommen.
Der Jahresabschluss sowie der Managementbericht für das Geschäftsjahr 2009 sind Teil des Jahresberichts 2009 der EZB, der am 19. April 2010 veröffentlicht wird.
Redaktionelle Erläuterungen
- Rechnungslegungsgrundsätze der EZB: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB‑Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. [2] Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf die spezifischen Erfordernisse der Zentralbanken des Eurosystems zugeschnitten. So wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos besonderes Augenmerk auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einem Anlageposten mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Anlageposten. Buchmäßige Gewinne werden unter dem Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen, buchmäßige Verluste am Jahresende, welche die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden hingegen ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Als Teil des Eurosystems sind alle NZBen im Rahmen der Meldung ihrer Geschäfte für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Bei der Erstellung ihres eigenen Jahresabschlusses wenden alle NZBen freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB.
- Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die im Rahmen des Beitritts zum Eurosystem an sie übertragenen Währungsreserven schreibt die EZB jeder NZB eine verzinsliche Forderung in entsprechender Höhe gut. Diese Forderungen lauten gemäß Beschluss des EZB-Rats auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems verzinst, der um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände reduziert ist. Im Jahr 2009 machten die diesbezüglichen Zinsaufwendungen 443 Mio € aus.
- Verteilung der Einkünfte der EZB aus dem Euro-Banknotenumlauf: Der EZB-Rat hat beschlossen, dass diese Einkünfte den NZBen ab 2006 in dem Geschäftsjahr zustehen, in dem sie anfallen, dass sie aber erst am zweiten Arbeitstag des darauffolgenden Jahres verteilt werden. [3] Zur Verteilung kommt der volle Betrag, es sei denn, der Nettogewinn der EZB für das jeweilige Geschäftsjahr ist geringer als ihre Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf; die Verteilung erfolgt vorbehaltlich eines Beschlusses des EZB-Rats vor Ende des Geschäftsjahrs, den Seigniorage-Gewinn ganz oder teilweise der Rückstellung für Wechselkurs-, Zinsänderungs-, Kredit- und Goldpreisrisiken zuzuführen. Am 5. Januar 2010 wurden den NZBen die gesamten Einkünfte aus dem Euro-Banknotenumlauf für das Jahr 2009 in Höhe von 787 Mio € ausgezahlt.
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[1]Die Anpassung der Rückstellung für Risiken in Höhe von 35 Mio € ergibt sich aus Änderungen der Anteile der Zentralbanken am Kapital der EZB und der Tatsache, dass die Rückstellung für Risken das Kapital der EZB nicht übersteigen darf.
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[2]Beschluss EZB/2006/17 vom 10. November 2006 über den Jahresabschluss der Europäischen Zentralbank, ABl. L 348 vom 11.12.2006, S. 38, in der geänderten Fassung.
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[3]Beschluss EZB/2005/11 vom 17. November 2005 über die Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank aus dem Euro-Banknotenumlauf an die nationalen Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten, ABl. L 311 vom 26.11.2005, S. 41.
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