Regelungen für den Banknotenaustausch
Stark beschädigte Euro-Banknoten (z. B. teilweise verbrannt, zerschnitten oder aufgelöst) werden unter bestimmten Umständen von den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebiets ersetzt. Absichtlich stark beschädigte Euro-Banknoten werden nicht erstattet.
Die Erstattung ist grundsätzlich gebührenfrei. Für Euro-Banknoten, die versehentlich durch Diebstahlsicherungen beschädigt wurden, wird eine Gebühr erhoben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier:
- Beschluss der EZB vom 19. April 2013 über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2013/10), ABl. L 118 vom 30.4.2013, S. 37, ENGLISHOTHER LANGUAGES (22) +
- Leitlinie der EZB vom 19. April 2013 zur Änderung der Leitlinie EZB/2003/5 über die Anwendung von Maßnahmen gegen unerlaubte Reproduktionen von Euro-Banknoten sowie über den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten (EZB/2013/11), ABl. L 118 vom 30.4.2013, S. 43, ENGLISHOTHER LANGUAGES (22) +
Die Postanschrift Ihrer nationalen Zentralbank finden Sie auf deren Website.